zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.
2. Beilage zum
Nr. 286.
Gerichts- Beitung.
Gewerbegericht.
Rammer 111. Sigung vom 30. NoDember. Einen Atfordrest von 226 M. flagt Herr Müller ein, welcher auf einem Bau des Bau Unternehmers Magnus beziehungsweise des Herrn Hilliges, feines Beichens Steinhändler, die Rabiz'schen Wände aufgestellt bat. Kläger wendet sich mit der Klage gegen Hilliges; er beweist durch die Vernehmung mehrerer Zeugen, daß Herrn Hilliges vom„ Grundbesitzer" Magnus die Baugelder zedirt wurden und sein Engagement durch ersteren erfolgte; ferner, daß Magnus kein Interesse mehr nach der 3e dirung am Bau batte. Hilliges, welcher nicht erschienen war, wurde demzufolge zur Zahlung der Klagesumme verurtheilt.
Mittwoch, den 6. Dezember 1893.
10. Jahrg.
verhalten. Sie hätte frei über die Gesammtsumme verfügen das Unternehmerthum gegen jede auch so geringfügige wollen. Thatsächlich sei ja das Mehr über eine Mart den Maßregel zum Schuße der Arbeiterinnen. Und der Staat, Babedienern zu gute gekommen; es sei eine Vergnügungs- und der als Militärstaat schon allein ein lebhaftes Interesse daran Unterstützungstaffe geftiftet worden, in welche das Geld tam. haben müßte, gesunde Bürger und sei es auch nur als„ BaterDas Urtheil lautete auf Bahlung von je 30 m. an die Kläger . landsvertheidiger" zu haben. Das Gericht war einstimmig der Ansicht, daß die Bezahlung des Bades mit 1,35 M. die Trinkgelder in sich schloß und zwar so, daß der Betrag, der über 1 W. gegeben wurde, als Trinkgeld aufzu fassen war. usuellen Bezahlung als Lohn den Bediensteten, u. a. den Das Trinkgeld gehörte aber nach der im Bade Klägern. Die Forderung von 30 M. fei mit bezug auf die Dauer des in Frage stehenden Arbeitsverhältnisses als nicht übertrieben betrachtet worden.
rofefter Strenge jede vermeintliche Gesezesübertretung der ArWie ohnmächtig übrigens dieser felbe Staat, der mit rigobeiter ahndet, gegenüber der Unternehmerklasse ist, wie sehr er hervor, wie wenig die Arbeiterschutzgesetze von jener Seite besich nur als" Kommis der herrschenden Klasse" fühlt, geht daraus achtet werden. So berichtet der als weißer Slabe bekannte badische Fabritinspektor:
E3
Die Vorschrift des§ 137 Abs. 4 der Gewerbeordnung, daß Die Stuckateure Giefert, Lorenz und Wernicke flagen gegen Siehe, wie fein und lieblich ist es ic. Ein charakteristi- über 16 Jahre alte Arbeiterinnen, welche ein Hauswesen zu den Bau- Unternehmer Kühne, sie verlangen 291,23 Mart an scher Beleidigungsprozeß wurde dieser Tage in der Oberpfalz besorgen haben, auf ihren Antrag eine halbe Stunde vor wenn diese nicht Restlohn, behauptend, Rühn habe ihnen versprochen, er würde, verhandelt. Der Stadtpfarrer Mühlbauer von Hemau, der der Mittagspause au entlassen sind, betämen sie von ihrem Meister Bruchmüller nicht, was ihnen Rooperator( Hilfspfarrer) Hinderer von dort und drei Kranten mindestens ein und eine halbe Stunde beträgt, hat feinerlei zukomme, für den Sohn forgen. Beklagter bestreitet das; er habe hausschwestern waren vom dortigen Krankenhausarzt Dr. Hundert- Wirkung ausgeübt. Wo eine solche Begünstigung seither nur versprochen, Br. etwas mehr zu geben, damit dieser nicht pfund wegen fortgesetzter schwerer Beleidigungen, Heßereien, find dies Fabriken, in denen durch die frühere Beendigung der schon üblich war, ist sie bestehen geblieben. zu sehr mit den Lohnzahlungen zurückbleibe, er habe es auch ge- Chikanen aller Art, lügenhafter Eingaben zc. verklagt und wurde sind dies Fabriken, in denen durch die frühere Beendigung der than. Uebrigens habe Bruchmüller noch eine Forderung an ihn, ersterer zu 100, der Kooperator als Hauptheher zu 300, die Arbeit durch die Arbeiterinnen keine Störung entsteht, oder Geresultirend aus den fraglichen Arbeiten, bie er begleichen Schwestern zu je 20 M. Strafe und Tragung von 11/12 der genden, in denen die weibliche Arbeit sehr gesucht ist, in denen wolle, dann könne ja Bruchmüller den fehlenden Lohn an seine Roften verurtheilt, der Arzt, dem auch die Geduld geriffen und man daher auf die Arbeiterinnen Rücksicht nehmen muß. Wo Leute auszahlen. Folgender Vergleich kam zu stande:„ Beklagter ein Lausbube"( für den Kooperator) dem Gehege feiner Zähne dies nicht der Fall ist, und wo die frühere Entlassung stört, verpflichtet sich, sofern er noch an den Unternehmer Bruchmüller entflogen war, muß den geistlichen Lausbuben, den er einmal dürfen die Arbeiterinnen gar nicht wagen, den genannten Antrag Es besteht darüber bei denselben auch gar kein Zahlungen in gleicher Höhe zu leisten hat, an die Kläger direkt bei den Ohren nehmen wolle", mit 20 M. und 1/12 der Kosten zu stellen. zu zahlen. Er verpflichtet sich, unter Buziehung des Herrn Bruch- büßen. Der von den Geistlichen versuchte Wahrheitsbeweis für Zweifel. Wie wenig die Regelung dieser Verhältnisse von der müller und der Kläger die Aufmessung der Arbeiten sofort zu ihre Behauptungen war vollständig mißlungen. Das Urtheil obigen gefeglichen Vorschrift beeinflußt wird, geht schon daraus veranlaffen. Zeuge Bruchmüller erfärt Herrn Kühne gegenüber, stellt unter anderem fest, daß die Angriffe 2c. gegen Dr. Hundert hervor, daß in einigen Fabriken den Arbeiterinnen der einen damit einverstanden zu sein, daß dieser à conto seiner Forde- pfund systematisch und wider besseres Wissen erfolgt, daß fie Betriebsabtheilung gekündigt wird, wenn sie den Antrag stellen, rung die Löhne der Kläger direkt zahlt. Für den Fall der Nicht- seine berufliche Ehre zu vernichten, seine Existenz zu gefährden eine halbe Stunde vor der Mittagspause entlassen zu werden, einigung wird zum 5. Dezember ein neuer Termin anberaumt." beabsichtigten, daß die Eingabe der Schwestern das perfideste während in den anderen Betriebsabtheilungen einem solchen Wie sehr das letztere angebracht war, sollte dem Gerichtshof bald Schriftstück und vom Rooperator verfaßt gewesen sei, der blos Antrage stattgegeben wird." So sieht die vielgerühmte Gleichheit vor den Gefeßen aus. bewiesen werden. Kaum hatte nämlich die folgende Partei den der Schreiber gewesen sein will und die Verantwortlichkeit hierGerichtsraum betreten, als auch schon einer der Kläger pustend für in wenig ritterlicher Weise von sich abzuwälzen und auf die Eine herrliche Illustration unserer gegenwärtigen Zufich wieder einstellte und meldete, Herr Kühne und sein vor der Schultern der Schwester zu überbürden suchte, die blos den stände bildet eine dieser Tage vor dem Wiener Bezirksgericht Thür wartender Stiefsohn drohten, niemanden auf den Bau zu Kanzel schimpfen kann ich auch", sei blos die Thatsache ausgewachsener Knabe batte laut polizeilicher Meldung von ber Namen hergegeben. Mit der Aeußerung des Arztes:" Von der verhandelte Angelegenheit. Ein kaum den Kinderschuhen entsprochen, daß die Verkündigung des Wortes Gottes auf der offenen Auslage eines Gebäckhändlers drei Semmeln gestohlen. Gewerbegericht. Sigung vom 1. Dezember. Rammer IV. Ranzel, namentlich auf dem Lande, häufig in Schimpfen über Die Verhandlung nimmt folgenden Verlauf: Borfizender: Assessor Wel h. die fündige Menschheit bestehe." Bezüglich der Schwestern er- Richter: Du heißt Rudolf Groiß, wie alt bist du?- Angekl.: Der Tischler Badepuhl tlagt gegen den Tischlermeister kennt das Urtheil an, daß sie lediglich vom Rooperator verführt' rad fünfzehn Jahre. Hirschmann auf Auszahlung eines Affords, er beansprucht 8 M. worden seien und bei Dr. Hundertpfund wurde die gereizte Der Beklagte will ihm nur 3 M. geben; Kläger hätte, fo be Stimmung, in die er durch die fortgesetzte Ignorirung feiner hauptet er, für 2 M. Material versaut" und 3 M. habe ein Persönlichkeit durch den an Jahren bedeutend jüngeren Kooperaanderer Tischler dafür erhalten, daß er die Arbeit des Klägers for Hinderer versetzt worden, als strafmildernd erkannt. Die fertig machte. Dieser sei entlassen worden, weil er miserabe! ganze Verhandlung bot ein Bild der Zustände, wie sie zuweilen, gearbeitet habe. Nach Bernehmung zweier Tischler, welche noch bei besonders auf dem Lande, vorkommen, wenn Herrschsucht, Haß Herrn Hirschmann thätig sind, wurde folgendes Urtheil ge- und Verfolgungssucht sich ungebührlich breit machen. fällt: Es fei erwiesen, daß Kläger nicht das genügende Geschick gezeigt, die fraglichen Möbel brauchbar herzustellen. Unter den Umständen konnte dem Beklagten nicht zugemuthet werden, daß er, der die Spinden gut zu liefern hatte, ihn in Arbeit be hielt, er mußte die Fertigstellung des Akkords einem anderen Gehilfen übergeben. Für 3 M. Arbeit habe Kläger thatsächlich nach Abzug des durch ihn verursachten Schadens nur erledigt. Eigentlich wären ihm nur 3 Mt. zuzubilligen gewesen, der Gerichtshof habe ihm aber mit Rücksicht darauf, daß er mehrere Tage bei der Arbeit zuge bracht, 6 M. zugebilligt. In Betracht sei dabei auch noch gezogen worden, daß der Beklagte gewußt habe, Kläger sei erst aus der Lehre gekommen.
laffen.
haus.
Richter: Wo bist du geboren?
Richter: Wer war deine Mutter?
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Angell.: Jm Findels
Angefl.: Das weiß ich
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Nichter: Du mußt ja einen Vormund haben?- Angekl.: Vormund? Ich hab noch nie einen gesehen!
Richter: Du hast dich an fremdem Gute vergriffen... drei Angefl.: So lang gebaut wor Semmeln haft du genommen? den ist, hab ich immer was verdient... da ist der Bau eingestellt worden, ich hab' feinen Kreuzer mehr gehabt zwei Tag' lang hab ich den Hunger ausgehalten... da hab ich die Semmeln gesehen... und ich war hungrig... so hungrig ( weint).
Dem Tischler Bär wurde eines Sonnabends früh von seinem Arbeitgeber, dem Tischlermeister Pingel, eröffnet, er müsse fortan für einen etwas geringeren Sohn arbeiten wie in letzter Beit; um 1 M. sollte der Lohn reduzirt werden. Bär war nicht begeistert davon, er protefiirte; als das nichts nugte, ging er. Der Tag wurde ihm nicht mit bezahlt, wie er verlangt hatte, er wandte sich deshalb allein Schuldige an dem ganzen Vorgange, legitimirte sich hier an das Gewerbegericht. Ihm wurden die beanspruchten 4,35 m. zugesprochen: Kläger brauchte, als ihm am Sonnabend Morgen gefagt wurde, er müffe von jetzt ab bei Pingel fängt die Arbeitswoche am Sonnabend an für 26 M. arbeiten, es nicht dafür thun. Weil er in der Meinung, für den letzten Lohn weiter arbeiten zu können, auf diese Weise unnüß zur Arbeitsftätte gefommen war, hätte er auch den Tag bezahlt erhalten müssen. Die Mittheilung von der Lohnherabsetzung wäre am Abend vorher angebracht gewesen.
nicht. Richter: Hast du Verwandte? Ungetl.: Das weiß ich auch nicht, ich kenne niemanden und niemand auf der Welt sieht sich um mich um. Eine charakteristische Polizeigeschichte gelangte am SonnRichter: Wo wohnst du? Angell.: Nirgends. Richter: Du mußt ja doch irgendwo schlafen? Ange abend vor dem Schöffengericht zur Sprache. Ein Tischlermeister aus Weißensee, namens G., tam am 21. August d. J. mit seiner flagter: Ginmal bin ich als unterstandslos aufgegriffen worden Frau nach Berlin und machte hier bei Bekannten, die in der und da hab ich fünf oder sechs Wochen im Polizeihaus geNeuen Königstraße wohnen, eine Geburtstagsfeier mit. Abends wohnt. Richter: Und wo schläfst du sonst?- Angekl.: Wo gegen 11 Uhr trat das Ehepaar den Nachhauseweg an. Während G. eine Bedürfnißanstalt aufsuchte, ging die Frau weiter nach grad' ein Bau ist, da schau ich auch, daß ich etwas arbeiten der an der Ecke der Greifswalderstraße gelegenen Pferdebahn- fann. Haltestelle. Hier wurde sie von einem Poftunterbeamten in zudringlicher Weise angesprochen. Während sie den Menschen abwies, tam ihr Gatte hinzu. Dieser stellte den Beamten zur Rebe, der lettere antwortete herausfordernd und es tam zu einem von Thätlichkeiten begleiteten Wortwechsel, der einen Auflauf verursachte und bald auch einen Nachtwachtmann herbei führte. Das Ehepaar und der Postbeamte mußten dem Wächter nach dem nächsten Polizeibureau folgen. Der Postbeamte, der Der Richter sprach den Angeklagten frei, da er aus peinigenund konnte, da er in Berlin ansässig war, wieder seiner Wege gehen. Das Ehepaar dagegen, da es aus Weißensee war und dem Hunger gestohlen habe, ein Zustand, der die Geistestrafte feine Legitimationspapiere bei sich führte zu Geburtstags zu trüben geeignet ist. Da der Freigesprochene unterstands und feiern pflegt man sich nicht mit dergleichen auszurüsten mußte fubfiftenglos ist, mußte er wieder der Polizei zurückgestellt wer nach dem Polizeigefängniß. Aha, aus Weißensee! Der grüne den; doch wurde er vor seinem Abführen vom staatsanwaltschaftWagen kommit gleich!" hieß es. Der Mann wurde in eine Belle lichen Funktionär beschenkt. Was wird der Wermste, der Niemanden tennt", gesperrt und die Frau in eine andere, in der sich mehrere Proflituirte befanden. Erst am nächsten Morgen wurde das Ghe- mun wohl beginnen, wenn die wenigen Groschen, die ihm gepaar in Freiheit gesetzt. Dem Tischlermeister ging in der nächsten schenkt wurden, verzehrt sind? Betteln ist verboten, das Stehlen Beit wegen Verübung groben Unfugs ein Strafmandat über 2 M. nicht minder, Arbeit findet er nicht, wie soll er seinen Hunger Gewerbegericht. Kammer I. Sigung vom 2. Dezember. und dem Postbeamten ein solches über 5 M. zu. Beide erhoben stillen? Jetzt war er noch ein Kind, die Gerichte nahmen RückGegen die bekannte Firma Gerson u. Komp. richtet sich eine hiergegen Widerspruch und am Sonnabend kam die Sache vor dem ficht auf seine Jugend und seinen Hunger. Gin nächstes Mal, Klage der Schneiderin Fräulein Pommerente, welche ohne Kün- Schöffengericht zur Berhandlung. Das Ehepaar wurde hier nicht denn er wird sicher wieder vor Gericht erscheinen müssen, wird digung und gesetzlichen Grund entlassen zu ſein behauptet. Die müde, feine traurigen Erlebnisse im Polizeigefängnisse zu schildern. er wohl so glimpflich nicht weg kommen, er wird härter bestraft. beklagte Firma wendet ein, die Klägerin, welche mit ihrem Ein- Solch ein Schluß einer Geburtstagsfeier war ihm noch nicht und so lernt er das Scham- und Ehrgefühl unterdrücken und auf verständniß aussette", aussette", habe am 1. September ihre vorgekommen. Nachdem die Beweisaufnahme den vorstehenden die Bahn des Lasters gedrängt, wird er schließlich zum Gewohn Stellung wieder antreten sollen, es fei ihr aber Sachverhalt ergeben hatte, beantragte der Vertreter der Amts- heitsverbrecher" und rächt sich an der Gesellschaft, die des Rechts ausdrücklich aufgegeben worden, sich im Laufe des anwaltschaft, den Tischlermeister freizusprechen, den Posibeamten der Existenz ihn beraubte. August mal vorzustellen. Dies habe die Klägerin jedoch nicht dagegen zu einer Geldstrafe von 10 M. zu verurtheilen, indem gethan. Zu ihrer Wiederbeschäftigung hätte man sich darum er ausführte: der Tischlermeister habe sich bei dem Vorgange sehr nicht verpflichtet gehalten. Durch die Aussagen mehrerer, noch ruhig und gemäßigt gezeigt. Wenn ihin, dem Amtsanwalt, der für Gerson thätigen Zeuginnen wird nicht erwiesen, ob die jenem artiges widerfahren wäre, hätte er sich gegen den Zudringlichen Einwande entgegengesetzte Behauptung der Klägerin, sie sei am noch viel entschiedener benommen. Das Gericht erkannte hierauf 31. Auguft nachfragen" gekommen, auf Wahrheit oder Unwahr: dem Antrage des Amtsanwalts gemäß.
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heit beruht. Der Gerichtshof griff deshalb zum Beweismittel des Eides. Die Klägerin erklärte fich bereit, ihre Aussage zu beschwören. Der Gerichtshof urtheilte, leifte die Klägerin in einem neuen Termin den Eid, dann habe die Beklagte 27 M. an sie zu zahlen, leiste sie ihn nicht, sei sie abgewiesen.
Soziale Ilebersicht.
J. A.: Georg Liebenow.
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Die Ein- und Ausfuhr des Deutschen Reiches im Jahre 1898 hat nach dem Oktober- Ausweis des Raiserlichen Statistischen Amtes über den auswärtigen Handel im Oftober sowohl, als auch in den abgelaufenen zehn Monaten dieses Jahres zugenommen. Es betrug in hkg(= 100 kg) im Jahre 1898: die Einfuhr
im Oftober: 28 187 071, Januar/ Dftober: 247 576 281, gegen das Vorjahr mehr 481 023, Januar/ Dttober: die Ausfuhr
im Oftober:
2781 065;
im Oftober: 20 615 641, Januar/ Oftober: 173 283 580, gegen das Vorjahr mehr
Der Bügler Wachsmuth war 21/2 Tage bei dem Schneider- An die Mitglieder der Ortskrankenlasse der Drechsler meister Machnow beschäftigt, wofür er 10 M. verlangte, aber nur und verwandten Gewerbe! Da es in der letzten Verfanimlung 5 M. erhielt, die er bei Aufgabe des Arbeitsverhältnisses bereits obiger Kaffe, die am 3. Dezember stattfand, nicht möglich war, im Oltober: 2385 205, Januar/ Oktober: 11 236 139. als Borschuß weg hatte". Wegen der übrigen 5 M. Hagte er. für sämmtliche Branchen die Kandidatenliste zur Delegirtenwahl Jm Termin behauptete der Meister, Kläger sei bei ihm in vollständig aufzustellen, so werden die Mitglieder, die gewillt Praktisches Christenthum übt die Verwaltung einer Afford thätig gewesen und habe taun die 5 M. verdient. Der find, eine Kandidatur anzunehmen, aufgefordert, sich für die im Fabrit" in Grüneberg. Sie leistet nämlich einen regel. Kläger beschwört, in Lohn gearbeitet zu haben, worauf der Be- Kaffenlokal, Kleine Stralauerstr. 12/13, ausliegende Lijte mündlich mäßigen namhaften Zuschuß zur Anschaffung und Verbreitung flegte verurtheilt wurde, die Klagesumme demselben zu erstatten. oder per Postkarte bis zum 12. Dezember zu melden. Es fehlen christlicher Schriften an den Kreisverein für innere Mission. Gewerbegericht. Rammer VI. Die Herren Schniesa Kandidaten der Holz, Horn, Elfenbein, Knochen-, Knopf- und Wer nun hieraus den Schluß ziehen wollte, daß die Arbeiter der und Buchmann, welche von der Gesellschaft Admiralsgarten- Bad" und Buchmann, welche von der Gesellschaft„ Admiralsgarten- Bad" Hartgummi- Branche. Bei Meldungen ist die Nummer des Kaffen- Firma demgemäß eine recht christliche Behandlung erfahren, gegen Trinfgelder beschäftigt worden waren, verlangen je 30 m. buches anzugeben. Wählbar sind männliche und weibliche Mit- vor Lohnkürzungen bewahrt bleiben u. s. w., der irrt sich. Go glieder. erhielten bis vor Kurzem die Nachtweber 8 Pf. Buschlag. Jezt, von der Gesellschaft. Sie behaupten, daß ihnen der auf sie fallende Theil des Geldes, welches von einer Reihe von nach dem Brand Vereinsfabrik ist nun der Firma auch die Nachts Die zunehmende Erwerbsthätigkeit der Frauen hat arbeit der Frauen gestattet worden. Sofort wird die herrschende Krankenkassen als Trinkgeld für die Angestellten des Bades zur Folge, daß auch die Zahl der annormalen Geburten in er Arbeitsnoth ausgenügt und der Zuschlag von 8 auf 3 Pf. herabs bestimmt gewesen sei, einbehalten wurde. Die betreffenden schreckender Weise sich häufen. Im neuesten Band des gesetzt. Echt chriftlich! Nicht wahr? Da fällt schon etwas ab Kaffen zahlten für römisch- irische Bäder 1,25 m. bezwv. 1,20 M. statistischen Jahrbuchs für das Großherzogthum Baden werden für die innere Mission. Auch sonst soll es in diesen Fabriken Was über 1 M. gezahlt werde, gehöre den Angestellten, die es hierüber folgende intereffante Mittheilungen gemacht. Danach sehr christlich zugehen. Die Meister reden ihre Untergebenen, aber nicht ausgezahlt belämen. Der Vertreter der Beklagten betrug die Zahl der Geburten im Großherzogthum Baden: besonders die weiblichen, in der Regel per Du an. Die Strafen bestreitet, daß die Kläger wie die anderen Badewärter 2c. ein von 1882-86 im Jahresdurchschnitt 54 423 für Fehler in der Arbeit, Zuspättommen 2c. werden auch unerAnrecht auf die Differenz zwischen einer Mark und dem, was Sie blieb also so gut wie unverändert. Im Gegensatz zu würden es infame Heuchelei nennen. Die Kassen mehr zahlen, hätten. Die Herren Schindler( Vorsitzender bittlich eingezogen. Das ist- praktisches Christenthum, wir Der Vereinigung freier eingeschriebener Hilfskassen von Berlin diesem Konstantbleiben der Gesammtzahl der Geburten stieg die und Umgegend), Springer( Sefretär der Kaffe der Feuerwehr) und jährliche Durchschnittszahl der vorzeitigen Geburten von 1039 in Hildebrandt von der Ortskaffe für das Gastwirthsgewerbe sagten den Jahren 1882-86 auf 1244 in den Jahren 1887-91: Sie aus, daß sie immer der Meinung gewesen feien, von dem von nahm also um ganze 20 pet. zu: ihren Kaffen für römisch- irische Bäder gezahlten Preise( 1,25 Noch mehr aber als die Zahl der vorzeitigen Geburten stieg bezw. 1,20 m.) erhielten die Badewärter 25 bezw. 20 Pfennig die Zahl der Geburten, denen eine Operation vorangehen mußte. als Trinkgeld. Herr Schwarze, ehemals Inspektor im Admirals Von 1882-86 betrug sie im Jahresdurchschnitt 1118, von 1887 garten- Bade, bezeugt, die Berwaltung deffelben habe sich seiner bis 91 dagegen 1885, d. h. sie stieg um fast 25 pet. Zeit gegenüber der Bedingung der Kassen, für das Bad 1 M. Diese Zahlen sprechen eine Sprache, die an Deutlichkeit und 25 Pfennig direkt als Trinkgeld zahlen zu wollen, ablehnend nichts zu wünschen übrig laffen aber trotzdem sperrt sich eignete sich dieser Tage in Düsseldorf , wobei 3 Arbeiter.
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1887--91
54 465
Seilig ist der Profit. Um Dividende zu schlucken, läßt der Kapitalist arbeiten, Profite berauszuschlagen, ist das Leitmotiv seiner Spekulation. Die Gewinnsucht läßt ihn dabei alle Rücksicht seinen Mitmenschen gegenüber hintansetzen. Diese rohe, herzlose Gier nach Gewinn äußert sich sehr häufig auch an Bauten, die oft in der leichtfertigsten Weise mit dem schlechtesten Material aufgeführt werden, sodaß Einstürze nicht selten. Ein solcher Unglücksfall es handelte sich um einen Neubau
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