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nossin Klara Wehl das Wort nahm, um in einer gut ge- strafbaren Beihilfe zur Fahnenflucht schuldig machen. Im vor- leiden". Auf alle Fälle ist also ein großer Unterschied zu machem gliederten Rede die Zustände Preußen- Deutschlands   unter spezieller liegenden Falle haben die Angeklagten nichts Strafbares begangen. zwischen denjenigen Altpensionären, die als Invalide der Arbeit im Berücksichtigung einer in allen Bunkten nur zu berechtigten Kritik Wenn sie trozdent verurteilt werden, so würden sie der wechselnden Pension gegangen sind, gar keinen Nebenverdienst zu ihrer fargen. zu unterziehen. Auf eine Fülle von aufreizendem Tatsachen- Auffassung des Reichsgerichts zum Opfer fallen. Bis zu der Rente erzielen tönnen und denjenigen Pensionären, die in jungen material gestützt, konnte die Rednerin nur allzuleicht ihrem auf neueren Entscheidung des Reichsgerichts konnte jeder das tun, was Jahren aus rein dienstlichen, ja unbegreiflichen Gründen Pension merksamen Auditorium zeigen, unter welch schändlicher Beschrän- die Angeklagten dem Deserteur gegenüber getan haben und was

fung und Entrechtung das arbeitende Volf heute noch zu leiden ieder anständige Mensch im gleichen Falle getan haben würde. Jetzt erhalten und zu ihrer Pension oft zehnmal höhere Gehälter noch hat. Die Enthüllungen über das verbrecherische Treiben unserer tenn jeder Staatsbürger in die Lage kommen, den Wechsel in den lustig weiter beziehen. Es wäre also ein Skandal, wenn man diese Prozentpatrioten ermöglichte es der Rednerin auf drastische Art Anschauungen des Reichsgerichts mit seiner Freiheit büßen zu Herrschaften zu den notleidenden Altpensionären rechnen würde. darzulegen, wie der Patriotismus dieser Kreise aussieht. Auch müssen. Um so vorsichtiger sollte man deshalb in den tatsächlichen Wenn man aber jetzt aus rein taktischen Gründen sich des trau ihre Ausführungen wurden mit begeistertem Beifall aufgenommen. Feststellungen sein. Was hat die Angeklagte Ludwig getan? Nichts rigen Loses der Altpensionäre erinnert und schnelle Hilfe des Beide Versammlungen wurden, nachdem die Aufstellung der weiter, als daß sie einem Obdachlosen Unterkunft gegeben hat. Und Staates fordert, so sollte man den Wahlmachern vorhalten, daß sie Wahlmänner erledigt war, mit einem Hoch auf die Sozial- das soll der Tatbestand des§ 141 sein? Da muß ich sagen: Mir nicht allein an der fargen Pension schuld sind, sondern auch durch demokratie geschlossen. graut vor solcher Auslegung. Die Angeklagten Kielmeyer und ihre Zoll- und Wucherpolitik künstlich den Wert des Geldes herab­Böttcher haben alles getan, um jede Beziehung zu Nürnberger zu

Strafbarer Verfuch am untauglichen lichtet. Roch gilt das Wort: Der größte Scuft im ganzen Land der Mente auszukommen, die sie vor 10 Jahren z. B. noch als

Objekt.

meiden. Sollten sie ihn etwa anzeigen? Dazu sind sie nicht ver- gefeht haben und so es den Altpensionären unmöglich machen, mit das und bleibt der Denunziant". Es steht nicht im Gesetz, daß ausreichend ansehen mußten. Wer vor 10-15 Jahren in Pension man verpflichtet ist, eine solche Schufterei zu begehen. Für das hier ging, konnte bei bescheidenen Ansprüchen gut sagen, daß seine Pen­in Frage kommende Delitt gibt es feine Anzeigepflicht. Weder in sion ihm einen Lebensabend sichert, der nicht aus Not und Sorgen objektiver noch in subjektiver Hinsicht sind die Voraussetzungen zu besteht. Daher auch die Ruhe vieler Staatsbeamten im Dienste einer Verurteilung gegeben, deshalb beantrage ich die Freisprechung über ihre fargen Gehälter, das Streben recht lange im Dienst zu der Angeklagten. bleiben, um eine höhere Gehaltsstufe zu erklimmen. Wer vor Das vom Vorsitzenden, Landgerichtsrat Lampe  , verkündete 15 Jahren mit einer Pension von 800 M. z. B. verabschiedet wurde, hungert heute förmlich, weil ihm die Regierungsparteien mit samt ging dahin: Die Fahnenflucht ist ein Dauerbelitt. Es ist erst be- der Regierung, für die er durch dick und dünn immer gegangen endet mit der Rückkehr, mit der Ergreifung oder mit der Entlassung ist, künstlich seinen Lebensunterhalt verteuert haben. Wenn wir des Betreffenden aus dem Heere. Keiner dieser Fälle liegt hier vor. auch energisch für die Erhöhung der heute völlig unzureichenden Da der Fahnenflüchtige geisteskrank war und für seine Handlung Pensionen eintreten, so versäumen wir doch nicht, den hungernden nicht brantwortlich gemacht werden konnte, liegt feine Beihilfe zur Altpensionären in die Ohren zu schreien, daß eigentlich die Parteien Fahnenflucht vor. Aber es kommt in Frage, ob die Angeklagten an ihrer großen Notlage schuld find, welchen sie bei den jetzigen einen Versuch an einem untauglichen Objekt begangen haben. Das Wahlen wieder zum Siege verhelfen sollen. ist nachgewiesen bezüglich der Angeklagten Kielmeyer und Böttcher.

Urteil

Jan Juli 1911 war ein Soldat namens Nürnberger von seinem Regiment in Hanau   zu Verwandten nach Berlin   beurlaubt. Nach Ablauf des Urlaubs fehrte Nürnberger nicht zu seinem Regiment zurück, sondern kaufte sich in Berlin   Zivilkleider, die er heimlich mit der Uniform vertauschte und diese versteckte. Dann ging er zu seiner Großmutter und teilte ihr mit, daß er nicht wieder zum Re­giment zurückkehre. Vergebens versuchte die Großmutter den jungen Mann zur Rückkehr zu bewegen. Da dies nicht gelang, wurde von dritter Seite ein gewisser Wohland herbeigeholt, der in der schwierigen Angelegenheit Rat geben sollte. Wohland stand in Be­ziehung zu Anarchisten, er wurde aber von diesen als eine verdäch tige Persönlichkeit betrachtet, der man nicht trauen dürfe. Wohland schickte den Militärflüchtling zu Kielmeyer nach der Redaktion des anarchistischen Blattes Der freie Arbeiter". Kielmeyer lehnte jede Beide wußten, daß es sich um einen Deserteur handelte. Kielmeyer Wenn man aber im Prinzip sich dazu bekennt, die Lage der Unterstützung des Fahnenflüchtigen ab. Während Kielmeyer mit hat der Angeklagten Ludwig gesagt, sie solle mit dem Deserteur in Altpensionäre zu bessern, durch die Gesetzgebung für eine Erhöhung Nürnberger sprach, erschien der Buchbinder Böttcher und bald darauf das Restaurationslokal gehen, Kielmeher ist auch selbst dahin- der Renten einzutreten bereit ist, dann kann und darf dies aber seine damalige Braut Fräulein Ludwig. Diese gewährte dem Nürn  - gegangen. Auf die Frage, ob er sich an der dort für Nürnberger nur dann geschehen, wenn man sich auch der Lage der armen berger Obdach in ihrer damals von ihr nicht benußten Wohnung. veranstalteten Sammlung beteiligt hat, hat er die Antwort verwei- Invaliden erinnert, die ja heute noch viel größerem Elend aus­Nach einigen Tagen reiste Nürnberger, für den einige Anarchisten gert. Das Gericht schließt daraus, daß er sich beteiligt hat! Da gefeßt find als die meisten Altpensionäre, deren Schicksal jetzt den ein paar Mart gesammelt hatten, nach Hamburg   und von da nach durch hat er sich schuldig gemacht. Auf Grund des nahen Verhält- herrschenden Parteien bekanntlich so nahe" geht. Man beachte Düsseldorf  , Elberfeld   und Krefeld  . Auch in diesen Orten wandte niffes, in dem die Angeklagte Ludwig zu Böttcher stand, nimmt das jich Nürnberger um Rat an Mitglieder der anarchistischen Födera- Gericht an, Böttcher hat die Ludwig veranlaßt, den ihm als Defer- nur, daß ein Altpensionär z. B. eine Rente von 600-800 M. bc= tion, deren Adressen er sich in Berlin   verschafft hatte. In Krefeld   teur bekannten Nürnberger in ihre Wohnung aufzunehmen. Das zieht, aber auch mit diesem Betrag nicht mehr auskommen kann, machte Nürnberger, um sich Geld zu verschaffen, einen äußerst ein- ist auch daraus zu folgern, daß Böttcher zur Angeklagten Ludwig weil man ihm eben den Lebensunterhalt verteuert hat. In einer fältigen Erpressungsversuch. Dabei wurde er festgenommen. Nach fagte, Nürnberger sei ein Arbeitsloser, obwohl er wußte, daß er viel schrecklicheren Lage befinden sich aber die armen Invaliden, dem Nürnberger seinen Truppenteil überliefert war, wurde durch Deserteur war. Die Angeklagte Ludwig hat von dem Augenblick an, denen man vor Jahren eine Rente von Null bis 120 M. pro Jahr Militärärzte festgestellt, daß er geistestrant ist. Da ein Geistes- wo sie erfuhr, daß der Mann, den sie beherbergte, ein Dejerteur war, angewiesen hat und trotz dieser Hungerrente immer noch ant franker für seine Handlungen nicht verantwortlich gemacht werden alles getan, um sich seiner zu entledigen. Sie hat sich also eines Leben sind". kann, wurde Nürnberger vom Militärgericht von der Anklage der strafbaren Vrsuchs nicht schuldig gemacht. Aus diesen Gründen hat Fahnenflucht freigesprochen und aus dem Heere entlassen. das Gericht Kielmeyer zu zwei Monaten, Böttcher zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt und die Angeklagte Ludwig freigesprochen. Die gegen Kielmeyer und Böttcher erkannten Strafen gelten als durch Die Untersuchungshaft verbüft.

,, Unbegreiflich!" wird auch der Statistiker der Versicherungs­Gestüßt auf die Angaben des Geisteskranken, hat die Staats­anstalt und des Reiches sagen. Richtet sich die Pension des Beamten anwaltschaft ein Strafverfahren eingeleitet gegen die Personen, mit nach seinem Gehalt oder Dienstalter, so muß der invalide Arbeiter denen Nürnberger nach der Desertion in Beziehung getreten war. mit einer Rente zufrieden sein, die mit seinem wirklichen Lohn Zehn Personen, sämtlich Anarchisten, wurden unter Anklage gestellt, oder Verdienst gar nichts zu tun hat. Die höchste Lohnklasse war dem Nürnberger Beihilfe zur Fahnenflucht geleistet zu haben. Am und ist bekanntlich auch heute noch, trop der neuen Gesetzgebung, 16. Februar 1912 sprach das Gericht sämtliche Angeklagte frei. Mag der Versicherte auch pro Jahr 1800 m. ver­So hat also die große Aftion, welche die Staatsanwaltschaft nur 1150 M. Größtenteils deshalb, weil sie nur durch den Geisteskranken belastet waren und dessen Zeugnis natürlich nicht beweiskräftig ist. Die gegen zehn Personen einleitete, mit der Verurteilung von zweien dient haben, er bekam auch nur seine Rente nach der 5. Lohnklasse, Angeklagten Kielmeyer, Böttcher und Fräulein Ludwig hielt das Ge- geendet. Und diese Verurteilung fonnte auch nur auf Grund welche früher und heute mit 1150 M. Jahresverdienst endete und Angeklagten Kielmeyer, Böttcher und Fräulein Ludwig hielt das Ge- einer dem schlichten Menschenverstand unfaßbaren juristischen Kon- früher 36 Pf. und heute 48 Pf. Wochenbeitrag verwenden läßt. richt zwar für überführt, Beihilfe geleistet zu haben, aber auch sie struktion zustande kommen. Freilich haben die beiden Verurteilten Die Höhe der Rente richtete sich aber nach der Zahl der verwen wurden freigesprochen, weil ein Geistestranter feine Straftat be­gehen und deshalb von einer strafbaren Beihilfe keine Rede sein gesprochenen über vier Monate in Untersuchungshaft sisen müssen. zuschuß von sage und schreibe 50 M. pro Jahr für alle Renten, nicht nur, sondern auch sechs der im ersten Prozeß bereits Frei- deten Beitragsmarken und dem immer gleichbleibenden Staats­Doch das wird dem guten Bürger" nicht aufregen. Waren doch Das Reichsgericht hat das von der Staatsanwaltschaft angefoch die Angeklagten Anarchisten, denen man ein Verbrechen an dem ob hoch oder niedrig. So gibt es heute noch" Altpensionäre" unter tene Urteil, soweit es die genannten drei Angeklagten betrifft, auf dreimalgeheiligten Militarismus zur Last gelegt hatte. Ist in den Invalidenversicherten, die mit einer Rente von sage und schreibe gehoben mit der Begründung, es könne möglichenfalls ein strafbarer Preußen wirklich Recht und Justiz eins? 120 M. pro Jahr oder 10 M. im Monat austommen müssen, weil Versuch am untauglichen Objekt vorliegen. sie eben schon Invalide geworden sind, als sie nur 200-300 Marten verwendet hatten. Die Hungerrente ist aber in der Zwischenzeit um teinen Pfennig gestiegen, wenn sich auch die Preise der Lebens­mittel in der 3wischenzeit um 25 Proz. erhöht haben. Bei feinem Gesetzeswerk hat man an die traurige Lage der Invaliden gedacht, sondern nur neue Bestimmungen geschaffen, die es ermöglichen, einige Mart Rente pro Jahr mehr zu erreichen, wenn man recht

fann.

nachgewiesen werden.

Soziales.

Altpensionäre und Rentenempfänger.

"

Nachdem hierauf ein anderer Termin vor dem Landgericht ver­tagt worden war, fand am Freitag die erneute Verhandlung vor der crifen Straffammer des Landgerichts I   statt. Hier stellten die An­geklagten den Sachverhalt so dar: Kielmeyer hat auf das beſtimm­teste jede Unterstüßung des Fahnenflüchtigen abgelehnt. Böttcher hat aus der Unterhaltung zwischen Kielmeher und Nürnberger ge­hört, daß dieser ein Deserteur war, hat sich aber nicht um ihn be­fümmert. Fräulein Ludwig wußte überhaupt nicht, daß es sich um einen Fahnenflüchtigen handelte, als sie dem Nürnberger ihre Woh­Kurz vor den Landtagswahlen erinnern sich auch die meisten lange warten kann oder hohe Zusatzbeiträge verwendet, die auf nung zur Verfügung stellte. Denn ihr war gesagt worden, Nürn  - bürgerlichen Parteien der großen Not der Altpensionäre, die in jeder Sparkasse besser angewendet wären. So hat man gar nicht berger sei ein arbeitsloser Gesinnungsgenoffe. Später, als Fräu- ben teneren Zeiten mit ihren Renten nicht mehr auskommen an die Invaliden gedacht, die heute, im Teuerungsjahr 1913, mit lein Ludwig von Nürnberger selber erfuhr, er sei desertiert, hat sie können und verlangen schnelle Hilfe des Staates". Die Hilfe soll einer Monatsrente von 10 M., ja jogar, wie es bei Frauen der versucht, ihn los zu werden und da ihr dies nicht gelang, wandte sie womöglich noch vor den Wahlen kommen. Wenn nur die Spannung Fall noch ist, mit 9 M. Rente pro Monat auskommen sollen. Dabei sich um Rat an Kielmeyer. Dieser ersuchte sie, mit dem in der Nähe bis zu den Wahlen anhält, dann ist ja der Zweck erreicht. In sollte man aber auch nicht vergessen, daß die meisten Invaliden der wartenden Nürnberger in ein bestimmtes Restaurant zu gehen, wo- Wahrheit fümmern sich aber die Herrschaften verflucht wenig um fönnen. Tritt der Offizier mit Schneid in die Privatindustrie Arbeit nichts oder nur sehr wenig zu ihrer fargen Rente verdienen hin er, Kielmeyer, später folgte. Hier wurde unter den anwesenden das Schicksal der Altpensionäre. Denn sonst hätte man denselben Anarchisten eine Sammlung für Nürnberger veranstaltet, worauf dieser die Reise nach Hamburg   antrat. zur Zeit ihres aktiven Dienstes schon einen angemessenen Lohn ein, um neben seiner Pension noch hohe Gehälter zu verdienen und Andere Beziehungen zu dem Deserteur oder sonstige, seine oder Gehalt auszahlen lassen, nach dem sich ja bekanntlich die Ven- arme Arbeiter zu quälen, so werden früher und auch heute bei dem Flucht befördernden Handlungen konnten den Angeklagten nicht ſion richtet. Stramm tönigstreu mußte aber der Bahnbeamte, franken Arbeiter alle erdenklichen Kunstgriffe angewendet, um Oberschaffner usw. sein, damit er seine 100 m. pro Monat aus- diefem die Rente vorzuenthalten. Erstens hat der Gesetzgeber feine Der Staatsanwalt hielt die von den Angeklagten angegebenen gezahlt erhielt. Seine Klagen über Unterernährung, Kummer und" Majorsecke" für den invaliden Arbeiter, sondern wahrhaft dra­Beziehungen zu Nürnberger dennoch für ausreichend, um die Straf- Sorgen wurden nicht beachtet. Wer sich öffentlich beschwerte, war Zweitens kann der Invalide wenig oder gar nichts zu seiner Rente fonische Bestimmungen, die erst eine Invalidität befürworten. barkeit der Angeklagten zu begründen. Sie hätten einen strafbaren ja Sozialdemokrat. Kein Wunder, daß die Mehrzahl der Alt­Versuch an einem untauglichen Objekt begangen. Er beantragte gegen die Angeklagte Ludwig die Mindeststrafe von einem Monat, pensionäre heute Renten beziehen, die in gar keinem Verhältnis verdienen. Deshalb sollte sich der Staat, und zwar in erster Linie, gegen Kielmeyer und Böttcher je zwei Monate Gefängnis, die durch zu den heutigen Leuerungsverhältnissen stehen. Und dann die auch der invaliden Arbeiter erinnern. die viermonatige Untersuchungshaft als verbüßt gelten sollen. Berechnung der Pensionen selbst. Die lange Wartezeit, bis man Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Halpert, ging der juristischen endlich für die niedrigen Gehaltsklassen, die ja heute am meisten Wafferstands- Nachrichten Konstruktion, durch die den Angeklagten eine Handlung rein mensch unter der Not zu leiden haben, das Endgehalt erreichen ließ. Und der Landesanstalt für Gewässertunde, mitgeteilt vom Berliner   Wetterbureau lichen Mitgefühls als strafbarer Verfuch angerechnet werden soll, ist die Pension doch nur ein Teil des Gehalts. Statt 1000 M. scharf zu Leibe. Unter anderem führte er aus: Als ein unglücklicher Gehalt oder Lohn erhält der Invalide des Staates oder der Ge­Zufall den Flüchtigen mit den Angeklagten zusammenführte, da war meinde nur 400-500 M. Pension pro Jahr ausgezahlt. Die höhe= deffen Straftat bereits vollendet. Es konnte ihm also keine Beihilfe mehr geleistet werden. Diese Auffassung entspricht dem früheren ren Klassen der Beamten und Offiziere haben es da bekanntlich we met, Tilsit  Standpunkt des Reichsgerichts. Später hat das Reichsgericht dann besser. Ihre Pensionierung erfolgt schon im jungen Dienstalter. Bregel, Insterburg  einen anderen Standpunkt eingenommen und erklärt, die Fahnen. Der Entlassene nimmt dann seelenvergnügt eine Stelle in der Weichsel  , Thorn flucht sei ein Dauerdelift, wer einen Fahnenflüchtigen auch nach der Privatindustrie an, die womöglich sehr hoch dotiert wird, weil der Flucht unterstützt, mache sich der Beihilfe schuldig. Durch diesen Altpensionär", der seine Vergangenheit  "," Beziehungen" usw. gut Warum Standpunkt des Reichsgerichts ist jeder Deserteur zu einer dauernden ausnußen kann, für die Firma ein guter Fang ist. Gefahr für jeden Staatsbürger geworden. Wenn ein Mann, der nehmen die Werke der Großindustrie mit Vorliebe ehemalige Mi­müde und hungrig auf der Landstraße herumirrt, an die Tür eines nister und hohe Staatsbeamte in ihre Direktion? Weshalb nimmt Ibe, Leitmeriz Landmannes klopft, um ein Stück Brot oder ein Obdach für die Nacht bittet und dabei mitteilt, er sei vor zehn oder zwanzig Jahren 3. B. Krupp mit Vorliebe sehr hohe Offiziere in seinen Dienst? desertiert, aber noch nicht gefaßt, so würde der Landmann, der den Die Herrschaften haben gute Verbindung" und sind dann die hungernden Obdachlosen nicht ohne Erbarmen auf der Straße ber- fürstlichen Gehälter Nebensache. Und trotzdem zählen diese Herren schmachten ließe, fich nach der Auffassung des Reichsgerichts einer auch zu den Altpensionären, die heute unter der Teuerung so sehr

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Wasserstand

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Nedar, Heilbronn  

Main  , Hanau  

Mosel  , Trier  

3) Unterpegel.

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