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Alles war erlogen. wiedergegebenen Gründe geht dahin: die Entstehungsgeschichte T Der Angeklagle Borchardt ist wegen ausfriedens. Wien  , 3. Mai. Die Südslawische Korrespondenz" meldet: des Art. 78 der preußischen Verfassung soll das Wunder er- bruch 3 verurteilt worden, weil er aus dem Sihungsfaal des Der österreichisch- ungarische, der italienische und der französische   flären, es liege darin fein flagranter innerer Widerspruch, preußischen Abgeordnetenhauses auf die wiederholte Aufforderung Konsul hatten in Zirana Unterredungen mit Essad daß eine Versammlung, deren Recht lediglich auf der Wahl des Präsidenten hin sich nicht entfernt hat und in den Sihungsfaal Pascha, welche ergaben, daß Effad Pascha weder ein Königtum durch das Volk beruht, das Recht haben soll, eines ihrer Mit demnächst widerrechtlich eingedrungen ist. Die Berechtigung unter türkischer Souveränität ausgerufen, noch die Abtretung glieder, das dasselbe Recht durch die Wahl hat, des Präsidenten zu der Ausweisung wird bestritten unter albanischen Gebiets im Norden oder Süden zugesagt hat. Die auszuschließen! Diese Art der Deduktion ruft die von Hänel Hinweis auf die

Desterreich für Efsad Pascha.

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der bestimmt:

§ 64 der Geschäftsordnung,

Berichte des italienischen Konsuls lassen die Haltung einst geprägte Mahnung ins Gedächtnis: in hochgehenden §§ 105 und 106 des Strafgesetzbuches, Essad Paschas als forrett erscheinen. Essad hat seine politischen Zeiten sollen die Juristen ihre Kunst nicht dahin durch die die Mitglieder gesetzgebender Körperschaften gegen eine albanischen Mitkämpfer entlassen und wird seinc regulären verstehen, alles, was die Politik fordert, mit den Formen gewaltsame Hinderung in der Ausübung ihrer Rechte durch An­Truppen mit denen Dschawid Paschas vereinigen und nach juristischer Korrektheit zu umgeben. Die ,, Entstehungsgeschichte" drohen von Zuchthausstrafen geschützt werden. Selbstverständliche Anatolien   zurücksenden. Essad Pascha   dürfte wahrschein  - des Art. 78 ist eine recht untaugliche Eideshelferin. Gemeint ist Boraussetzung für den Tatbestand dieser beiden Paragraphen ist lich in Albanien   bleiben und seine Dienste der Neu- die Ansicht der Kommission zur Vorberatung der Verfassung von die Rechtswidrigkeit. Wer nach Reichs- oder nach Landes- Staats­ordnung des Vaterlandes widmen. 1849, nach der das Parlament das Recht zeitweiligen Aus- recht die Befugnis hat, ein Mitglied aus einer Versammlung zu schlusses der Mitglieder habe. Aber seit wann ist die Ansicht entfernen, darf diejenige Gewalt anwenden, die nach allgemeinen einer Kommission Gefeß? In unendlich vielen Fällen hat auch Rechtsgrundsäken einem Berechtigten zur Durchführung seines Wien  , 5. Mai. Die Wiener Allgemeine 3tg." schreibt das Reichsgericht entschieden, daß nicht in der Ansicht einer Rechts anzuwenden erlaubt ist. Die Befugnis des Prä­offiziös: Sollte sich die sehr viel Wahrscheinlichteit Stommission, auch nicht in der des Plenums, der Wille des fidenten des Abgeordnetenhauses beruht auf enthaltende Auffassung bestätigen, daß Essad Pascha   den Gesetzgebers zum Ausdruck gelangt, sondern allein in dem ihm von montenegrinischer und serbischer Seite zugeschriebenen Tert des Gesetzes. Das ist anerkannte Rechtsregel. Darf sie Quertreibereien vollständig fernsteht, so gebrochen werden, wenn es sich um eine Vorbereitung zum würde es wohl in der Natur der Sache liegen, daß Staatsstreich handelt? Denn auf etwas anderes zielt die ge­Im Falle besonders grober, die Würde des Hauses schädi­Desterreich- Ungarn sich bemühen würde, zwischen waltsame Entfernung von der Ausübung der Abgeordneten­gender Verlegung der Ordnung kann der Präsident einen Ab­geordneten für den Rest des Tages von der Sizung ausschließen. der provisorischen albanesischen Regie pflicht nicht hin. Der Präsident trifft die erforderlichen Maßnahmen, um die Aus­rung und Essad Pascha   ein Zusammen- Aber, scheint das Reichsgericht zu meinen, der Wortlaut schließung durchzuführen; er fann insbesondere einen Abgeord wirken herbeizuführen. Essad Pascha   genießt großes des Art. 78 bestätige seine Auffassung, weil dort von der neten entfernen lassen und seinen Wiedereintritt hindern. Ansehen unter seinen Landsleuten und verfügt über eine be- Regelung der Disziplin durch das Barlament gesprochen Ihre rechtliche Grundlage findet die Geschäftsordnung in dem trächtliche Anzahl albanesischer Truppen. Es könnte nur wird. Schon früher haben wir dargelegt: das Wort Dis- Artitel 78 Absatz 1 der Verfassungsurkunde für förderlich sein, wenn es gelänge, der provisorischen ziplin" kann begriffsmäßig zur Rechtfertigung des" Ver- Preußen: Regierung die Unterstügung eines so wichtigen Faktors, wie fassungsbruchs nicht herangezogen werden. Denn sie zielt" Jede Kammer regelt ihren Geschäftsgang und ihre Dis ihn Essad Pascha   darstellt, zu sichern und die Macht, über die auf einen Zwang zur Ausübung der Tätigkeit ab, zu der der ziplin durch eine Geschäftsordnung." er verfügt, zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in zu Disziplinierende verpflichtet ist, nicht zu einer Hinde- fassungsurkunde steht die Maßregel des§ 64 der Geschäftsordnung, Mit dieser Bestimmung oder mit dem Artikel 84 der Ver­Albanien zu verwenden. Die Bemühungen Desterreich- Ungarns   rung feiner Pflicht. Disziplinarmaßregeln darf das Par- jowie eine vorübergehende Ausschließung eines Abgeordneten von dürften daher dahin gehen, eventuell eine Kooperation lament demnach gegen Abgeordnete deshalb in Anwendung der Sizung nicht im Widerspruch. zwischen Essad Pascha   und der albanesischen bringen, weil diese eine Sigung schwänzen, um sie zur Erstehungsgeschichte der beiden Artikel der preußischen Ver­Regierung herzustellen. füllung ihrer Pflicht anzuhalten, nicht aber gegen Abgeordnete, fassung ergibt sich vielmehr deutlich, daß nach Ansicht der gesek­Eine Polizeiaktion? weil sie ihrer Pflicht nachkommen. Abgeordnete aller Parteien haben betont, daß ohne den Kammern die Berechtigung zur vorübergehenden Ausschließung gebenden Faktoren ungeachtet der Immunität der Abgeordneten Rom  , 6. Mai. In diplomatischen Kreisen verlautet, daß, falls die bisherigen Meldungen über das angebliche Auftreten ausdrückliches Gesez dem Parlament eine Aus- den Stammern die Berechtigung zur vorübergehenden Ausschließung Essad Paschas gegen die Beschlüsse Europas   sich nicht be- weisungsbefugnis nicht zusteht. Wir erinnern an die Libe- eines Abgeordneten nicht versagt werden sollte. Im Recht der auto­nomen Regelung der Disziplin liegt die Befugnis begründet, in stätigen, die gemeinsame Aktion Oesterreich- Ungarns   und ralen Hänel, Schenk von Stauffenberg  , 2asker, der Geschäftsordnung solche Maßnahmen vorzusehen, die geeignet Italiens   sich darauf beschränken wird, mit beiderseits gleich an die Konservativen von Goßler, Kleist- Rebow, find, zu verhüten, daß durch den Rechtsbruch eines einzelnen Mit­Italiens sich darauf beschränken wird, mit beiderseits gleich von Selldorf und an den Zentrumsabgeordneten von glieds der Verhandlungszwed vereitelt wird. Tritt das Recht, des starten fleinen Truppendetachements die Ord- bon nungsgewalt in Albanien   vorläufig auszuüben, während- eeremann. Diefer führt aus:

merie ins Leben gerufen werden, welcher nach ihrer Aus­bildung durch europäische Offiziere die Aufrechterhaltung der Ord­nung obliegen wird. Außerdem werden Oesterreich- Ungarn   und Italien   es sich angelegen sein lassen, das neue Albanien   wirt­schaftlich lebens- und entwickelungsfähig zu machen.

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Aus der Ent=

Störers auf Teilnahme an den Verhandlungen mit diesem Zweck weichen und der Störer muß sich die danach notwendigen Be in Widerspruch, so muß es dem stärkeren Recht der Gesamtheit schränkungen gefallen lassen.

dessen soll eine aus Albanier rekrutierte Gendar-" Ich behaupte, daß das Recht der Ausschließung eines Mit­gliedes aus der Versammlung auf Zeit oder für die Legislatur­periode ein innerer Widerspruch ist. Die Repräsen tativversammlung hat nach den Begriffen unserer Verfassungs­Daß sich die Vorschriften des§ 64 Absatz 2 und 3 der Ge­verhältnisse nicht den Charakter eines Gerichtshofes, sie hat ferner aus sich selbst kein Recht, sondern sie beruht lediglich auf schäftsordnung des Abgeordnetenhauses durchaus in den Grenzen einer Sigungsdisziplin bewegen, muß ohne weiteres anerkannt der Wahl durch das Volk. und sie soll der Ausdruck des werden. Der Präsident hat in diesem Falle nur von den ihm in Willens des Volkes sein. Wenn ihre Existenz, ihre Berechtigung der Geschäftsordnung eingeräumten Befugnissen Gebrauch gemacht, auf der Wahl beruht, so ist es ein innerer Widerspruch, zu sagen, weil er einen Fall besonders grober, die Würde des Hauses schädi eine solche Versammlung habe das Recht, eines ihrer Mitglieder gender Verlegung der Ordnung als vorliegend erachtete. Eine auszuschließen. Ich glaube nicht, daß es der Logit Nachprüfung dieser Ansicht durch das Gericht entspricht, wenn die Majorität das Wahlrecht würde einen unzulässigen Eingriff in die auf öffentlichem Recht be­

Türkische Weisungen für Essad Pascha  . Ronftantinopel, 6. Mai. Amtlich wird erklärt, daß Verhand­lungen im Gange seien über den Transport der türki­schen Truppen, die sich in Albanien   befinden, sowie der Truppen Essad Paschas, dem befohlen worden sei, seine Truppen unter die Befehle des Kommandanten der Westarmee Ali Riza zu stellen.

Die Serben haben Albanien   geräumt. Wien  , 6. Mai. Nach Mitteilungen von unterrichteter Seite ist der Abtransport der serbischen Truppen aus Albanien   sehr weit fortgeschritten. Der albanischen Korrespondenz zufolge hat der letzte serbische Soldat Dura330 am 3. Mai verlassen. In Balona herrscht, entgegen anderen Berichten, Ruhe. Der Klügere gibt nach.

zerstört."

Der höchste österreichische Gerichtshof, das Wiener  Reichsgericht, hat in dem absolut gleichliegenden Fall erklärt, daß kraft des Gesezes dem Abgeordneten Siz und Stimme gebührt und nicht durch Mehrheitsbeschluß auch nur auf Beit genommen werden kann. Das geschah unter Vorsis des fürzlich verstorbenen bedeutendsten Juristen der Gegen­wart Josef Unger  . Dem deutschen Reichsgericht jaß Dr. Menge vor. Dieser ist im Jahre 1881 bekannt ge­worden durch seinen freilich erfolglosen Versuch, Professor Mommsen wegen Bismardbeleidigung zur Ver­Wien, 6. Mai. Die Politische Korrespondenz" erfährt: Bon urteilung zu bringen. Er hat später als Silfsarbeiter der der gemischten Kommission zur Untersuchung der Ermordung Reichsanwaltschaft, dann als Reichsanwalt die politischen des Franziskanerpaters Palic wurde am 14. April ein Protokoll Interessen, die das Reichsjustizamt vertreten wissen wollte, niedergelegt, nach dem die Kommission zu keinem entzu verfechten gehabt. Wer ein Menschenalter hindurch ledig­scheidenden Resultat gelangte. Wenn auch kein voll- lich die Tätigkeit des Anklägers zu vertreten hat, kann beim gültiger Beweis erbracht werden konnte, daß Palic   ohne jeden besten Willen sich von der ihm anerzogenen politischen Vor­zureichenden Grund niedergemacht wurde, ergab die Untersuchung eingenommenheit nicht befreien. Das ergangene Urteil ist doch, daß Palic   in Fesseln wie ein gewöhnlicher Verbrecher estor- ein Beweis hierfür. Das österreichische Reichsgericht erklärt tiert worden ist und im Gefängnis mißhandelt wurde. Hinsichtlich kurzweg die lex Falkenhayn als einen Verfassungsbruch, das der Angelegenheit Balic sowie wegen der gewaltsamen Konversionen deutsche eignet sich die Gründe des preußischen Kommissars stellte die österreichisch- ungarische Regierung eine Reihe von for zur Rechtfertigung des Hausknechtsparagraphen, Oberregie­derungen auf; darunter die Erbauung einer tatho- rungsrat Falkenhayn, an. Iischen Kirche, bei deren Einweihung die montenegrinische Geradezu humoristisch wirkt der Teil der Gründe, der Regierung sich vertreten lassen muß. Ferner die Vertretung der die Feststellung des Vorsages, des rechtswidrigen Bewußtseins, montenegrinischen Regierung bei der endgültigen Beiseßungsfeier des dolus betrifft. Es soll richtig sein, daß jemand strafbar für den Ermordeten Palic. Ferner, daß den zur Apostasie ge- ist, der, von der Richtigkeit seiner Rechtsansicht überzeugt, zwungenen Katholiken im Falle ihrer Rüdfehr zum alten Glauben seiner Ueberzeugung entsprechend handelt, wiewohl er der An­die freie Wahl ihres Aufenthalts bezw. der unbehinderte Ueber- ficht ist, ein Gericht könne in letter Instanz anders entscheiden. tritt auf fremdes Gebiet garantiert werde. Ist dem so, dann gibt es kaum einen Staatsanwalt und kaum weichend geantwortet hatte, stimmte schließlich auf ent- handeln nach bester Ueberzeugung, aber mit dem Bewußtsein, Die montenegrinische Regierung, die zuerst aus einen Strafrichter, der nicht strafbar wäre. Denn sie alle schiedene Vorstellungen des österreichisch- unga- daß ihre Ansicht falsch sein könne. Der türkische Kadi drückt rischen Gesandten hin allen Forderungen zu und erklärte sich auch bereit, die wegen der bekannten Behinderung des Militärattachés subka auf der Fahrt nach Cattaro   geforderte Genugtung zu gewähren.

Der Hausknechtsparagraph vom Reichsgericht gebilligt!

ruhenden autonomen Befugnisse der Kammern enthalten, der durch den Hinweis auf privatrechtliche Verhältnisse nicht gerechtfertigt werden kann. Der Hausfriedensbruch ist deshalb ohne Rechtsirr tum vom Vorderrichter festgestellt worden.

neten, das nach der Geschäftsordnung nach außen durch den Prä­Strafantragsberechtigt ist das Haus der Abgeord­fidenten vertreten wird. Weil das Verhalten des Angeklagten Borchardt den Tatbestand eines Vergehens gegen§ 123 des Straf­gefeßbuches( Hausfriedensbruch) enthält und der Präsident die Mittel erschöpft hatte, die ihm zur.Verhinderung der Fortsetzung dieser strafbaren Handlung zu Gebote standen, war es die Pflicht der Polizei, dem Präsidenten Beistand zu leisten, in gleicher Weise wie sie auch auf Ersuchen eines Privatmanns die Fortsetzung einer Straftat zu verhindern verpflichtet gewesen wäre. Der Polizei­leutnant war örtlich und sachlich zuständig und die von ihm an­geordneten Zwangsmaßregeln lagen in den Grenzen einer recht­mäßigen Amtsausübung, auch soweit sie gegen den Ab­mäßigen Amtsausübung, auch soweit sie gegen den Ab­geordneten Reinert gerichtet waren, der die Entfernung des Abgeordneten Borchardt unmöglich zu machen suchte und diesem

zu dessen Straftaten Beihilfe leistete.

( 3mmunität) stehen der Verantwortlichkeit der Angeklagten Die Bestimmungen des§ 11 des Strafgesetzbuches für ihre Handlungen nicht entgegen, da es sich bei keinem von beiden Angeklagten um eine bloße Aeußerung handelte, sondern um eine Kraft- und Machtprobe, wie das Gericht ausdrüdlich feststellt, d. h. um Handlungen, die die Vereitelung der Anordnungen des Präsidenten bezweckten.

Was den

Vorsatz der Rechtswidrigkeit

rechneten, daß ihnen ein Recht nicht zur Seite stand. Diese Fest­betrifft, so hat das Gericht festgestellt ,, und der Senat ist daran ge­bunden, daß die Angeklagten gehandelt haben, obwohl sie damit stellung wird auch dadurch nicht erschüttert, daß der Vorderrichter rechneten, daß ihnen ein Recht nicht zur Seite stand. Diese Fest­das durch den Schlußfaz seiner Entscheidungsgründe aus: bei der Strafzumessung meint, es sei den Angeklagten bei der Allah   weiß es beffer." Wie steht es, Herr Justizminister, Kraft- und Machtprobe wohl hauptsächlich darum zu tun gewesen, mit der Ziehung der Konsequenzen? Her mit einer Massen- ihr Recht zu wahren und gerichtlich zum Ausdrud anklage gegen Staatsanwälte und Richter!

daß die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Berliner   Landgerichts vom 28. September 1912 kostenpflichtig zu verwerfen ist.

Politifche Ueberlicht.

Das Reichsgerichtsurteil zeigt deutlicher als viele Reden u bringen. Dieses Motiv der Angeklagten schließt das Bes und Auffäße es vermöchten, wie es mit der Justiz in Preußen- wußtsein der Rechtswidrigkeit nicht aus. Auf Grund dieser Erwägungen ist der Senat zu der Ent­Deutschland bestellt ist. Sie ist bereit, innerlich von der Richtigkeit ihrer Gründe überzeugt, an Stelle des Parlaments scheidung gelangt: und der Verfassung die Polizeidiktatur und die Polizeiwillkür  Der zweite Straffenat des Reichsgerichts hat gestern die zu setzen. Revision der Landtagsabgeordneten Genossen Borchardt Auch im Landtagswahlkampf gilt es gegen diese Unnatur und Reinert gegen ihre Verurteilung wegen Hausfriedens- der Rechtspflege, die aus ihrer Organisation mit Notwendig­bruchs und Widerstandes gegen die Staatsgewalt verworfen. feit entspringt, zu protestieren und der wahren Gerechtigkeit Es bleibt also dabei: Borchardt muß hundert Mark zahlen, die Wege zu ebnen. weil er, entgegen einer Anordnung des Präsidenten, seiner verfassungsmäßig ihm obliegenden Pflicht nachgekommen ist, den Verhandlungen im Abgeordnetenhaus als gewählter Ab­M. geordneter beizuwohnen. Beinert muß mit 50 m. bluten, weil er eine Anweisung des Präsidenten, seinen Sig inne­zuhalten, befolgt und die entgegenstehende Aufforderung des Bolizeileutnants abgelehnt hat, durch Verlassen seines Sizes der Polizei zu der gewaltsamen Entfernung seines Kollegen Hilfe zu leisten.

Berlin  , den 6. Mai 1913. Die mecklenburgische Verfassungskomödie. Ueber die Verhandlung erhalten wir folgenden Bericht: Heute, am Dienstag, ist in Schwerin   jene mittelalterliche Leipzig  , den 6. Mai.  ( Eig. Ber.) Ständeversammlung, die man in den beiden Dbotritenländern Der Senatspräsident Dr. Menge verkündete das Landtag  " nennt, zu erneuter Tagung zusammengetreten, unt Urteil in der Strafsache gegen die Landtagsabgeordneten abermals über eine Verfassungsreform zu beraten. Die Re­gierungsvorlage wird geheim gehalten; wir können aber den­Borchardt und Leinert heute um 12 Uhr wie folgt: " Die zunächst wegen angeblicher Verletzung von Rechts- noch ihren Inhalt mitteilen. Es soll für jedes der beiden normen, welche das Verfahren betreffen, erhobenen mecklenburgischen Großherzogtümer ein Landtag geschaffen Willkür des Präsidenten des Abgeordnetenhauses und Rügen sind unbegründet. Die Aften gegen Kolbe find zum Gegen werden, und beide zusammen sollen dann den gemeinsamen Polizeigewalt steht also höher als das verfassungsmäßige stand der Verhandlung gemacht. In welcher Weise dies geschah, Landtag bilden, der die allgemeinen Landesgesetze be­Recht und die durch die Verfassung dem Abgeordneten auf- unterstand dem Ermessen des Vorsitzenden, da Anträge auf Be- schließen soll. erlegte Pflicht. Und das nach Ansicht des Reichsgerichts von nußung bestimmter Schriftstücke von feiner Seite gestellt waren. Rechts wegen. Dem Reichsgericht hatten wir zu viel Ver- Die Rüge, es sei gegen§ 377 Biffer 7 der Strafprozeßordnung trauen entgegengebracht, als wir der Ansicht Raum gaben, es werde den Urteilsspruch als einen offensichtlich mit der Ver­fassung und dem Strafgesetzbuch in Widerspruch stehenden faffieren.

Wie kommt das Reichsgericht zu seiner irrigen Ansicht? Der springende Punkt der dürftigen, unfen wörtlich

verstoßen, weil das Urteil keine Entscheidungsgründe enthalte, ist verfehlt, denn es gibt das Urteil die für erwiesen erachteten Tat­sachen an, in welchen die Merkmale der strafbaren Handlung ge­funden sind, es enthält also Entscheidungsgründe.

Was die Schuldfrage anbetrifft, so ist der Senat im wesentlichen von folgenden Erwägungen ausgegangen:

Der Schweriner Landtag soll sich wie folgt zusammenfeßen: 24 Vertreter der Rittergutsbesiger, 24 Ver­treter der städtischen Magistrate, 4 Vertreter der Gemeinde­vertretungen des Domaniums, 4 vom Großherzog bestellte Vertreter, 2 Vertreter der Handelskammer, 2 Vertreter der Handwerkskammer  , 2 Vertreter der Landwirtschaftskammer, 10 Vertreter der ländlichen Bevölkerung und 10 Vertreter der städtischen Bevölkerung.