Der dem Arbeitshaus Ueberwiesene wird eigentlich deshalb be-| Strafantrag wegen Körperberlegung gestellt. Der Staatsanwalt| ertragen konnte. Er sei sehr häufig, manchmal zwei- bis dreimal straft, daß die Gesellschaft hartnädig es ablehnt, für Arbeits- drehte jedoch den Spieß um und veranlagte ein Strafverfahren die Woche, revidiert worden; alles, was er getan, habe nichts gegelegenheit zu sorgen, die Arbeit zu organisieren. Freilich ist gegen den Forstarbeiterwegen wiffentlich falscher Anschuldigung. taugt. Die Bromberger Methode", die nur Strafe statt Milde solche Organisation ohne Vergesellschaftung der Produktionsmittel Reben ihm nahm auf der Anklagebant der Forsteleve wegen fenne, habe Gebitterung und Verzweiflung in den Reihen der nicht durchführbar. Der Entwurf zum neuen Strafgesetzbuch will örperverlegung Plak . Dieser wurde jedoch von der Anklage ber Lehrer erregt. Ihr sei auch Köppen zum Opfer gefallen. Durch Körperverlesung freigesprochen, weil er für den Förster die ewiges Nörgeln und Drohen, dazu in einem richtigen Untergar noch dies brutale Mittel, das die Gesellschaft unter dem hin- Notwehr ausgeübt habe. Dagegen erhielt der Forstarbeiter von offiziersschnauzion", würden die Lehrer erbittert. So habe unter fälligen Vorwand verhängt, zur Arbeit zu erzichen, vermehren. der Straffammer des Rostocker Landgerichts eine Gefängnisstrafe anderm ein Schulrat den Lehrer angefahren:" Hocken zusammen, Erfreulich ist es, wenn es einem armen Teufel gelingt, der Arbeits- von 6 Wochen, weil er, obwohl ihm das. Unzutreffende dieser An der Herr Rat redet!" Jit zwei weiteren Artikeln werden ähnliche hauspein zu entrinnen. Er nüßt dadurch der Gesellschaft und sich gabe betpußt sein mußte, den Förster wegen Körperverlegung an Fälle von Drangjalierung der Lehrer behauptet. mehr, als wenn er in diesen Brutstätten wirklicher Verbrecher gezeigt habe. Das Gericht erklärte den Förster zu seinem Vor- Der Angeklagte erklärte, über die schroffe und unwürdige Länger verbieibt. gehen für herechtigt, weil er als Vertreter der Forstobrigkeit so Behandlung der Lehrer im Bromberger Bezirk, besonders seitens des Geheimrats Dr. Waschoio, seien ihm in großer Zahl herzhandeln dürfe. Mit dieser harten Beuurteilung war der Staatsanwalt aber zerreißende lagen zugegangen. Erst als die Klagen fich häuften, noch nicht aufrieden. Er leitete gegen den Forstarbeiter ein weiteres habe er die Artikel in seiner Zeitung aufgenommen. Mit der Strafverfahren wegen Körperverlegung ein. Das Schöffengericht Wiedergabe der Artikel habe er berechtigte Interessen wahrgein Ribniz verurteilte den armen Sünder zu einer Gefängnisstrafe nommen. Er habe nicht beleidigen, sondern Remedur schaffen von 3 Wochen. Bei ihm wurde nicht Notwehr, wie bei dem Forst- wollen. eleven angenommen, sondern ein rechtswidriger Angriff gegen den Förster. Das Landgericht Rostock übertrumpfte noch dieses Urteil. Auf die Berufung des Staatsanwalts und des Angeklagten er fannte die Straffammer am 19. April 1913 auf eine GefängnisStrafe von 3 Monaten und 2 Wochen. Der Arbeiter sollte nämlich noch bald nach seiner Entlassung, also vor einem Jahre, vor dem Gehöft des Försters zweimal ein hoch auf die Sozialdemokratie ausgebracht und gerufen haben: unb, Satan.
Der Versuch, wegen„ Meulerei" gegen die leider bald wieder Verhafteten vorzugehen, ist in diesem Fall mißglückt, desto stärker wird in der bürgerlichen Presse der heuchlerische Schrei darüber etönen, daß gemeingefährliche Verbrecher" es so leicht haben, aus reißen zu können. Waren wirklich die Ausreißer Verbrecher oder die, denen in Gedankenlosigkeit eine Gänsehaut überläuft, wenn fie von Arbeitshäuslern" hören?
Mecklenburgische Juftig gegen einen sozialdemokratischen Forstarbeiter.
Würden die Richter aus allen Kreisen der Bevölkerung entnommen und von dieser gewählt, so wäre wohl eine Freisprechung des zu ungeheuer hoher Strafe verurteilten Forstarbeiters und eine Bestrafung des schlagenden Försters erfolgt. Die ergangenen Urteile stehen nichts weniger als im Einklang mit dem Rechtsgefühl der Allgemeinheit,
Lehrerbehandlung in Oftelbien.
Die Zeugen Oberregierungsrat Dr. v. Rose sowie Geheimrat Dr. Waschow bestritten die in den Artikeln enthaltenen Beschuldigungen. Im Falle Erdmann habe letterer zwar die Lehrerin an seinen Wagen rufen lassen, doch habe er nur wenige persönliche Fragen und allerdings auch einige Schulfragen an sie gerichtet, Daß er den die aber nicht als Revision aufzufassen waren. Lehrern: Haden zufammen!" zugerufen habe, sei unwahr. Gr habe sie nur ersucht, eine angemeffene Galtung anzunehmen. Dagegen äußerte sich eine große Anzahl der übrigen Zeugen im wesentlichen im Sinne der zur Anklage stehenden Artikel. Sie befunden, daß im Bromberger Bezirk die Behandlung der Lehrer nicht derartig sei, um die Berufsfreudigkeit der Lehrer zu heben. Der Ton sei meist schroff und verlegend. Ausdrücke wie:„ Ant. worten Sie nicht so bumm!!"- Ach, Herr Lehrer, Sie sind wohl verrüdt!"" Ich weiß nicht, warum die Kinder noch zur Schule fommen; mögen sie doch lieber Kartoffeln ausmachen; da berdienen sie doch wenigstens etwas; bei Ihnen lernen sie doch nichts!" und derartige Reben seien an der Tagesordnung und häufig in Gegenwart der Kinder gefallen.
Der Forstarbeiter J. war 2½ Jahre bei der Großh. mecklen burg - schwerinschen Forstverwaltung tätig, als ihm der in medlen burgischen Forstbetrieben übliche Revers zur Unterschrift vorgelegt wurde, wonach er zur Vermeidung sofortiger Entlassung aus der Arbeit sich verpflichten mußte, einem fozialdemokratischen Verband nicht anzugehören und sich nicht sozialdemokratisch zu betätigen. Kurz darauf hatten die Arbeiter, mit denen 3. zusammen tätig war, in der Mittagspause draußen in der Forst ein Achtel Bier ausgetrunken und dabei brachte J. ein Hoch auf die Sozial demokratie aus. Dieses schwere Verbrechen mußte natürlich sofort geahndet werden. Der zur Aufsicht bestellte Forsteleve meldete die Auf die osimärkischen Schulverhältnisse wirft ein Prozeß, der Untat dem Förster, der den Arbeiter auf der Stelle entließ, nach sich dieser Tage vor der Straffammer in Posen abspielte, ein dem er ihm vorgehalten hatte, daß er mit dem Hoch gegen den Bicht. Es handelte sich um eine Anklage gegen den Lehrer Gustav Rebers verstoßen. Als nun der Arbeiter nicht sofort Miene machte, Lange in Posen. Er ist beschuldigt, als früherer Redakteur ber den Arbeitsplatz zu verlassen, sondern erst seine Kleider holen und Posener Lehrerzeitung" die Regierung in Bromberg , den Geh. den Spaten reinigen wollte, forderte der Förster einen andern Ar- Regierungsrat Dr. Waschow und den Kreisschulinspektor Diefer beiter auf, den 3. gewaltsam aus dem Wald zu bringen. Dieser in Bromberg beleidigt zu haben. Die Beleidigungen wurden in weigerte sich und nun griff der Förster selbst zu, faßte den J, beim vier Artikeln der Posener Lehrerzeitung" vom Jahre 1912 ge Rodfragen und stieß ihn eine Strede weit vor sich her. Nach An- funden. In einem derfelben wird ein Fall geschildert, wie vor dem gabe des Forstarbeiters soll dabei auch ein Stochieb gegen die Schulhause in Dziembelvo der Schulrat Dr. Waschon mit dem Beine abgefallen sein. Der Arbeiter suchte sich gegen diese Be- Streisschulinspektor die Lehrerin Erdmann habe an seinen Wagen handlung zu wehren und schlug mit seinem Handſtock dem Förster rufen lassen und sie dort auf offener Straße eraminiert habe, wie auf den Sut. Auf den Zuruf des Försters eilte nun der Forsteleve sie die Zahl 5 einführe und behandle. Nachdem er noch Ausherbei, riz den Arbeiter von rüdwärts zu Boden und hieb mit dem stellungen gemacht und eine Berjebung angedroht habe, sei er Stod auf ihn ein. meitergefahren. In einem zweiten Artikel wurde der Fall des Dies ist der gerichtlich festgestellte Sachverhalt, der nun seit Lehrers Köppen in Krossen behandelt, der sich erschossen hat, weil Leipzig . einem Jahre verschiedene medlenburgische Gerichte beschäftigte. er, wie es in dem Artikel heißt, die schlechte Behandlung durch den Der Forstarbeiter hatte gegen den Förster und den Forsteleven Streisschulinspektor, der früher Geistlicher gewesen ist, nicht mehr| Berlin .) 3,50 M., geb. 4,50 W.
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12. Landtagswahlbezirk.
Mittwoch, den 7. Mai, abends 8 Uhr:
Offentl. Wählerversammlung
im Saale des Café Gärtner, Holsteiner Ufer 27/28.
Tagesordnung:
1. Vortrag des Reichstagsabgeordneten H. Molkenbuhr über: Das„ gute, alte Preußen!"
2. Diskussion.
Zahlreichen Befuch erwartet
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Das sozialdemokratische Wahlkomitee. J. A.: Alfred Paersch, Oldenburger Str. 10.
Sektion der Gips- und Zementbranche. Gipsbaubranche.
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Donnerstag, den 8. Mai 1913, abends 8 Uhr, in Haverlands Festfälen( fr. Dräsels),
Neue Friedrichstraße 85:
Mitglieder- Versammlung.
Tagesordnung:
Berichterstattung über die Carifverbandlungen im Gipsbaugewerbe. Mitgliedsbuch legitimiert.
Zahlreichen Besuch erwartet
Der Vorstand.
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Verband der Maler,
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Bureau: Melchiorstraße 28, part.
Fernsprecher Amt Mpl. Nr. 4787.
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Arbeitsnachweis: Räderstraße 9. Fernsprecher: Amt Norden 6708.
Freitag, den 9. Mai, abends 8%, Uhr, in der Nenen Welt, Hafenheide:
Mitglieder- Versammlung
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Das Gericht sprach den Angeklagten der öffentlichen Beleidi gung in vier Fällen für schuldig und erkannte auf eine Geldstrafe von 150 M.( der Staatsanwalt hatte 400 m. beantragt). Der Schutz des§ 193 wurde dem Angeklagten nicht zugebilligt. Wie kann auch in Breußen jemand, der beffere Verhältnisse schaffen will, berechtigte Interessen wahrnehmen wollen!
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