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trugen in der Hauptsache die beiden fachverständigen Gemeinde- Gemeinde- und Amtsvorsteher zu einer Aeußerung aufzufordern. Ib. Schwerin mit, daß jene von dem Kläger verfaßten Artifel das bertreter Krülls und Jäger, deren Meinungen jedoch ebenso In einem Falle. fonnte nun der Amtsvorsteher nachweisen, daß er Mißfallen der Parteileitung erregt hätten und daß Kerzendorff weit auseinander gingen, wie die Meinungen unter Juristen. allerdings erst nach fieben Monaten-die Beseitigung einer beruflich unzuverlässig" sei. Diese lettere Aeußerung wiederholte Schließlich wurde die Vorlage angenommen und gegen 4 Stimmen Sidergrube veranlaßt hatte. Flugs sandte er seine Aften ein, damit in der Beklagte in einem an Dr. v. Schwerin gerichteten Brief, den 12 000 M. für elektrische Beleuchtungs- und Kraftanlagen bewilligt. öffentlicher Sigung die Tobiassche Behauptung richtiggestellt werden sollte. Dieser dann später dem damaligen Chefredakteur des Reichsboten", Dazu lag natürlich gar keine Veranlassung vor. Genosse Tobias Charlottenburg. hielt seine Behauptungen in vollem Umfange aufrecht, fonnte jogar Dr. Kropatschek, vorlegte. Fürsorge für die Kleinkinder, d. b. für die Kinder vom ersten jetzt auf Grund der vorliegenden Aften nachweisen, mit welch Der Kläger folgert hieraus, daß ihm hierdurch die weitere bis sechsten Lebensjahre hat neben der Säuglingsfürsorge die Stadt staunenswerter Langsamkeit die sonst in anderen Dingen sehr eifrige Lieferung von Artikeln für den Reichsboten" abgeschnitten, d. H., Charlottenburg , seit dem 1. April 1911 eingerichtet. Gerade für Polizeibehörde in solchen Angelegenheiten, die wegen ihrer großen daß er beruflich abgesägt" werden sollte. Er habe die Artikel nach diese Altersstufe, in der die Grundlagen für die körperliche und Gefahr für die öffentliche Gesundheit Dringlichkeit fordern, Stücksprache mit dem Grafen Schwerin- Löwiß und den Herren geistige Entwickelung gelegt und der Kern für manche spätere Er arbeitet und erklärte sich nochmals bereit, nicht nur seine Angaben Böhlendorff- Kölpin und Graf Mirbach- Sorquitten verfaßt und frantung aufgenommen wird, ist eine sorgfältige ärztliche lleberwachung zu wiederholen, sondern sogar noch zu erweitern. Hoffentlich schlägt glaube nicht, daß er damit die konservativen Parteiinteressen dringend geboten. In jeder der Charlottenburger Säuglingsfürsorge- nunmehr die Polizeibehörde auch zur Abschaffung der Mißstände das stellen werden besondere Wochensprechstunden für Kinder vom ersten bis beschleunigte Tempo an, das sie fand, um angeblich unberechtigte irgendwie geschädigt habe. zum vollendeten sechsten Lebensjahre abgehalten. In diesen Sprech- Angriffe abzuwehren. Der Beklagte, Generalsekretär Schroeter nahm für sich den stunden werden in regelmäßigen Zwischenräumen zunächst solche Kinder, Schutz des§ 193 in Anspruch. Er könne hier Material gegen den Nowawes . die bis zum vollendeten ersten Lebensjahre bereits die Säuglings­Aläger vorbringen, durch welches dieser vernichtet würde und fürsorgestelle besucht haben, weiter vorgestellt. Zugelassen werden Der langsame Fortgang der Pflasterungsarbeiten an der Unter welches ergeben würde, daß dem Kläger tatsächlich ein gewisses zu diesen Sprechstunden jedoch alle Kinder im Alter von 1-6 Jahren, führung am Schnittpunkt der Yord- und Bülowstraße wird in Ver- Verantwortlichkeitsgefühl als Angehöriger der konservativen Partei auch wenn sie vorher die Säuglingsfürsorgestelle nicht besucht haben. fehrsfreisen recht unangenehm empfunden, weil infolge der vor fehle. Nach längerer Verhandlung fam das Gericht zu einer Mütter und Pflegemütter erhalten in diesen Sprechstunden unent- einigen Tagen erfolgten Sperrung der Eisenbahnstraße zwecks Neu- Freisprechung des Beklagten mit folgender Begründung: Zweifel­geltlich spezialärztlichen Rat über die für das Gedeihen des Kindes pflasterung die Verbindung des nördlichen mit dem südlichen Ortsteil los sei der gegen einen Journalisten erhobene Vorwurf der beruf­gebotenen Maßnahmen und die Vermeidung von Schädlichkeiten. für Fuhrwerte nur durch die zwei räumlich sehr weit auseinander lichen Unzuverlässigkeit ein sehr schwerer. Im vorliegenden Falle Diese Kleinkindersprechstunden werden an folgenden Tagen ab- liegenden Unterführungen im Zuge der Moltke- und der Plantagen- lichen Unzuverlässigkeit ein sehr schwerer. Im vorliegenden Falle gehalten: Säuglingsfürsorgestelle I, Berliner Straße 137: Mitt ftraße möglich ist. Die Eisenbahnverwaltung hätte unbedingt dafür habe das Gericht aber dem Beflagten als Generalsekretär der kon­woch 2-8 Uhr; Säuglingsfürsorgeſtelle II, Wilmersdorfer Sorge tragen müſſen, daß die Unterführung an der Bülowstraße ſervativen Partei den Schuh des§ 193 zubilligen müſſen, da er Straße 111: Dienstag 2-3 Uhr; Säuglingsfürsorgestelle III, bei Sperrung der Eisenbahnstraße für Fuhrwerke freigegeben werden hier tatsächlich nur berechtigte Interessen wahrgenommen habe. Scharrenstr. 32: Freitag 1-2 Uhr; Säuglingsfürsorgestelle IV, fonnte. Da sich aus der Form und den Umständen die Absicht einer Be­Nehringstr. 11: Dienstag 21-312 Uhr; Säuglingsfürsorgestelle V, leidigung nicht erkennen lasse, so rechtfertige sich das freisprechende Kaiserin- Augusta- Allee 102: Dienstag 2-8 Uhr; Urteil. Von dem Kläger wird gegen dieses Urteil Berufung eingelegt werden.

Säuglingsfür- Spandau .

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Der Ausschluß des Reichsgrafen v. Oppersdorff aus dem Auguftinusverein.

forgestelle VI, Kaiserin- Auguste- Vittoria- Haus, Mollwigstraße: Mitt- Ein klägliches Fiasko hat der patriotische Rummel in der Jubi­woch 2-3 Uhr; Säuglingstfürsorgestelle VII, Horstweg 28: Don läumsturnhalle erlitten. Die Sp. 8tg." schreibt hierzu u. a.: Mit nerstag, 2-3 Uhr. einem Migafford scheinen die Jubiläumsfestspiele Gold für Eisen" Die Mütter und Pflegemütter, die zugleich einen Säugling und in der Jubiläumsturnhalle abgeschlossen zu haben. Dieser Migakford ein größeres Kind in der Fürsorgestelle vorstellen wollen, tönnen hat anscheinend feine Ursache in dem sehr mäßigen Besuch der Vor­ausnahmsweise auch die größeren Kinder in der Säuglingssprechstellungen und dem sich daraus folgernden ungünstigen finanziellen Im Jahre 1911 erhob der Zentrumsabgeordnete Reichsgraf stunde mitvorstellen. Die Einrichtung der Fürsorge für die Selein- Abschluß Der Verfasser des Festspiels, Röbling, zugleich auch p. Oppersdorff gegen den Redakteur H. in Düsseldorf den Vorwurf finder hat sich bisher sehr gut bewährt und kann den Müttern und Direktor, hatte angeblich schon nach der ersten Vorstellung, die der politischen Unaufrichtigkeit. Infolgedessen wurde am 12. Sep­Pflegemüttern der Kinder zum eifrigen Besuch nicht dringend genug immerhin einigermaßen besucht war, versucht, die Schauspieler mit tember 1911 bom Vorstand des Auguftinusvereins in Düsseldorf empfohlen werden. einem fleineren Honorar, wie bereinbart war, abzufinden. Die einstimmig der Beschluß gefaßt, daß der Graf v. Oppersdorff aus Elternverein für freie Erziehung. Dienstag, den 18. d. Mts. Schauspieler gingen darauf aber nicht ein. Die zweite Vor dem Verein ausgeschlosser wird, falls er nicht die beleidigenden ( 3. Feiertag), findet ein Familienausflug nach Finfentrug statt. Treff- ftellung am Mittwoch voriger Woche wies ein fast leeres Haus auf Aeußerungen widerruft. Durch Schreiben vom 15. September er­punit 9 Uhr vormittags, pünktlich, vor dem Bahnhof Jungfern- und Herr Röhling zahlte den Schauspielern teilweise nur die Hälfte suchte der Verein den Grafen, die Aeußerung gegen den Redakteur heide. Kinder der Mitglieder erhalten freie Fahrt. Für Nachzügler die Ausgaben hierfür aus den Einnahmen bestreiten zu können Graf v. Oppersdorff mit einer Beschwerdeschrift. Darauf erhielt des Honorars aus. Er entschuldigte sich damit, er habe geglaubt, S. öffentlich zurückzunehmen. Auf dieses Schreiben antwortete zur Kaffeepause in Brieselang . Auch Nichtmitglieder und deren Kinder können daran teilnehmen. Auf die jeden Mittwoch nach der und habe sich deshalb nicht mit Geld versehen. Er soll sich aber er ein Schreiben, daß der Vorstand des Augustinusvereins ein­den Rest des Honorars vor Beginn der stimmig den Ausschluß des Grafen aus dem Verein beschlossen Jungfernheide stattfindenden Ausflüge wird besonders hingewiesen. verpflichtet haben, Treffpunkt: nachmittags 22 Uhr, Quisenplag vor dem Kaifer Sonntagsvorstellung zu entrichten, worauf die Darsteller auch ein habe. Graf b. Oppersdorff erwiderte am 17. Dezember, daß er Friedrich- Denkmal. Kaffeefochen im Restaurant Baldlater( Inhaber gingen. Die Zahlung am Sonntag blieb aber auch aus und die den Ausschluß nicht anerkenne, jetzt aber freiwillig aus dem Ver­Schön). Jedes Kind hat ein eigenes Trintgefäß mitzubringen. Auch Schauspieler weigerten sich daraufhin, weiterzuspielen. Ein an ein ausscheide, weil dieser mit zweierlei Maß messe. Wegen des gesehener Bürger der Stadt nahm sich darauf der Sache an. hieran fönnen Nichtmitglieder und deren Kinder teilnehmen. An Ausschlusses hat v. Oppersdorff Klage auf Feststellung erhoben, geblich wollte er die Angelegenheit mit dem Magistrat regeln. Die daß sein Ausschluß univirtsam ist. Zunächst habe ihn nicht gemäß Tempelhof . Borstellung begann infolgedessen wieder vor leerem Hause. Als nun§ 10 der Statuten das Präsidium ausgeschlossen, sondern gleich nach der Aufführung die Schauspieler wenigstens das halbe giveite Vorsitzende und der Generalsekretär. Der vom Vorstand Resthonorar haben wollten, fuchten sie vergeblich nach dem Di- beschlossene bedingte Ausschluß allein sei ungültig. Außerdem sei reftor, der aber nicht zu finden war. So mußten Darsteller, borgeschrieben, daß bei Streitigkeiten zwischen dem Auguftinus. Musiker und Handwerker, die sich ebenfalls zur Abhebung ihrer berein und ſeinen Mitgliedern ein Schiedsgericht zu entscheiden Beträge eingefunden hatten, leeren Händen abziehen. babe und daß gegen diese Entscheidung die Berufung an den Ge Die Frage ist nun, wer fann den armen Schauspielern und famtvorstand zulässig tei. fonftigen Leidtragenden helfen? Die Festspiele waren rein private Aufführungen, obwohl sie Jubiläumsfestspiele der Stadt Spandau " nicht übernommen und deshalb ist auch das Vertröften des oben benannt wurden. Irgendwelche Verpflichtungen hat die Stadt wohl erwähnten Herrn auf die Hilfe des Magistrats unverständlich. Auf­flärung tut aber im Interesse der ganzen Jubelfeier unserer Stadt bringend. not."

Den ersehnten Bürgermeistertitel erhalten hat nunmehr der im Januar zum Gemeindevorsteher gewählte Schöffe und Synditus Herr Wiesener. In einer im März stattgefundenen öffentlichen Ge­meindevertretersizung wurde nach Erledigung der Etatsberatung vom Schöffen Jung der Wunsch ausgebrüdt, für Herrn Wiesener bei der Regierung die Erlaubnis zur Führung des Zitels Bürgermeister zu erbitten. Dem Vorhaben widersprach die sozialdemokratische Frattion. Inzwischen ist diese Angelegenheit in einer nicht- öffentlichen Sigung erledigt worden und jetzt ist bereits der neue Gemeindevorsteher zu seinem ersehnten Titel gekommen. Weißensee.

mit

der

Das Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf hatten die Klage abgewiefen. Das Oberlandesgericht nahm an, daß in ge gliedes entscheiden kann, ohne an den Beschluß gebunden zu sein. wissen Fällen das Präsidium allein über den Ausschluß eines Mit­

Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts hat der Kläger mit Erfolg Revision beim Reichsgericht eingelegt. Dies hat am Diens­tag das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache an Der Magistrat, der die Benutzung der Jubiläumsturnhalle der das Oberlandesgericht aurüdverwiesen. Zur Begründung wurde Freien Turnerschaft andauernd verweigert, stellt die Halle zu ausgeführt: Sache der Nachprüfung durch das Reichsgericht ist nicht patriotischen Zweden ohne weitereß jedem Unternehmer zur Berdas Vorliegen der materiellen Vorausjegungen des Ausschusses; fügung. Es fehlt nur noch. daß die Steuerzahler für die zu geknöpften Patrioten das Defizit bezahlen müssen. Potsdam .

Eine verhängnisvolle Explosion von Petroleumgafen ereignete sich auf dem Fabrikgrundstück Langhansstr. 282. In der Metallwaren­fabrit von May Louis wird beim Ausbohren von Metallteilen ein Del benugt, das wiederum in gewärmten Betroleumbädern beseitigt wird. Vorgestern wurde ein Baffin, das Betroleum enthielt, über aber die formalen Voraussetzungen der Ausschließung mußten nachgeprüft werden. Es ist nicht zuzulassen, daß das Präsidium einer Gasflamme in entsprechender Entfernung angewärmt. Blöglich erst einen bedingten Beschluß faßte, und daß ann unterlassen explodierten die jedenfalls überhigten Petroleumgaie, die fich ver­ipurde, einen Beshluß über den Eintritt der Bedingung zu fassen. mutlich entzündet hatten. Eine mächtige Stichflamme schoß empor und traf unglücklicherweise den Arbeiter Hermann Jungklaus aus Die neue Straßenbahn Potsdam- Bornim. Der jegt dem Stadt. Ob etwa ein solcher Beschluß vorliegt, ist aus dem Sachvortrag Hoben- Schönhausen. J. erlitt so schwere Brandwunden, daß er parlament zur Genehmigung vorliegende Vertrag zwischen. Botsdam nicht ersichtlich; zu ersehen ist nur ein Beschluß des Vorsitzenden. schleunigst nach dem Krankenhaus gebracht werden mußte. Das und der Gemeinde Bornim betreffend den Bau der elektrischen Es muß jedoch stets aufs neue durch das maßgebliche Organ des burch die Explosion entstandene Feuer fonnte von Fabritarbeitern Straßenbahn nach Bornim sieht eine Verlängerung der Potsdamer Vereins festgestellt werden, ob die Voraussetzungen für den Aus­gelöscht werden, so daß die alarmierte Feuerwehr nicht mehr in elektrischen Straßenbahn vom Nauener Tor ab bis zur Kirche in schluß vorliegen. Die Sache war deshalb zur anderweiten Fest Tätigkeit zu treten brauchte. Bornim vor. Die Bahn zweigt vom Rauener Tor durch die Kaiser- ftellung an das Oberlandesgericht zurüdzuverweisen. Wilhelmstraße ab und befährt dann die Chaussee über Bornstedt nach Schmargendorf . Bornim . Sie wird bis zur Hohenzollernstraße zweigleisig und von Die Gemeinde fiberläßt der Stadt die von bort eingleifig geführt. der Provinzialverwaltung hinsichtlich des Bahnbaues erworbenen vertraglichen Rechte und gestattet unentgeltlich die Anlage der Gleise und die Aufstellung der Masten sowie sonstiger Betriebseinrichtungen. Die Reinigungspflicht für den Bahnförper übernimmt im Gemeinde Die Stadt beginnt fecus Monate nach gebiet die Gemeinde selbst. Erteilung der Konzession den Bau. Dem Fahrplan wird ein 30 Minutenbetrieb zugrunde gelegt, der an Sonn- und Festtagen Der Fahrpreis für auf einen Biertelstundenbetrieb verdichtet wird. die längste Strede Bahnhof Potsdam bis Kirche Bornim beträgt 25 Pf. Potsdam zahlt als Abfindung für die Einstellung des Omnibusbetriebes an die Gemeinde 16,000 m.

Für die bevorstehende Landtagswahl teilt der Gemeindevorstand folgendes mit: Eine Anzahl hiesiger Einwohner tonnte in die Ur­wählerlisten nicht aufgenommen werden, weil sie außerhalb Breußens geboren sind und ihre Staatsangehörigkeit amtlich nicht bekannt ist. Dies hat für die Beteiligten verschiedentlich zu Mighelligkeiten ge­führt, insbesondere bei denjenigen, die überhaupt nicht, oder ver­spätet, Einsicht in die Listen genommen, haben. Es wird Interessenten daher dringend empfohlen, unter Vorlegung ent­sprechender Ausweise Vervollständigung der Melderegister zu be­antragen.

Eichwalde .

Unerwartet gestorben ist in der gestrigen Nacht der hiesige Ges meindevorsteher Nährig. Ju der legten Zeit waren, wie wir in unserer Nummer vom legten Sonntag berichteten, gegen den Ver­storbenen mannigfache Angriffe wegen seiner Amtsführung erfolgt. Man hatte sogar Beschwerde über ihn beim Landrat geführt. Während seiner Amtsführung hat Eichwalde einen erheblichen Auf­schwung genommen.

Klein- Schönebeck- Fichtenau.

Sigungstage von Stadt- und Gemeindevertretungen. Lichtenberg . Heute Donnerstag, nachmittags 6 Uhr, im Rathause, Möllendorfstr. 5. Reinickendorf . Heute Donnerstag, den 8. Mai, nachmittags von 5 Uhr ab im großen Sigungssaale des Rathauses, Hauptstr. 38/40, 2 Tr. Weißensee . Freitag, den 9. Mai, nachmittags 5 Uhr, im Sigungs­faale des Rathauses, Albertinenstr. 6.

Badejaison und Bauverbot. Für alle Badeorte ist jetzt eine vom Kammergericht gefällte Entscheidung von Bedeutung. Der Landrat des Kreises Rügen ( Siz Bergen auf Rügen) hat am 19. März 1910 eine Polizei­verordnung erlassen, die für eine Anzahl Orte mit Badeverkehr, die ja auf Rügen ziemlich zahlreich sind, besondere Bestimmungen enthält. Dazu gehört der§ 53, welcher vorschreibt:

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In der Zeit vom 15. Juni bis zum 15. September( Badezeit) dürfen im Gemeindebezirk weder Bauten ausgeführt noch Bau­stoff dazu angefahren werden. Ausnahmen sind zulässig." Der Bauunternehmer Ninow in Saßnis, einem der in Be tracht kommenden Badeorte, war wegen Hebertretung jener Vor schrift angeklagt worden. Das Schöffengericht verurteilte ihn, die Straffammer in Stralsund sprach ihn jedoch frei, indem sie die Bestimmung für ungültig erachtete. Das Landgericht nahm an, daß eine solche Vorschrift gegen den§ 1 der Gewerbeordnung ver­stoße, welcher die sogenannte Gewerbefreiheit gewährleiste. Den Baubeslissenen würden die besten Baumonate dadurch entzogen. Aber die Vorschrift halte sich auch nicht innerhalb des Rahmens des § 10 Teil 2 Titel 17 des Allgemeinen Landrechts. Von dem Publi fum drohenden Gefahren, die die Bestimmung abwehren solle, fönne feine Rede sein, höchstens von Belästigungen des Bade­

Lankwik. Donnerstag, den 8. Mai, im Rathause. Diese Sitzungen find öffentlich. Jeder Gemeindeangehörige ift be publikums. rechtigt, ihnen als Zuhörer beizuwohnen.

Gerichts- Zeitung.

Konservativer Terror.

Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Sie machte geltend, daß im Interesse des Erholung suchenden Publikums für Badeorte weitergehende Bestimmungen geschaffen werden könnten. Es könne auch§ 61 des Polizeiverwaltungsgesetzes herangezogen werden, der von der polizeilichen Regelung solcher Angelegenheiten spreche, die sonst noch im besonderen Interesse der Gemeinde zulässig seien. Das Kammergericht beließ es jedoch bei der Freisprechung.

Wafferstands- Nachrichten

Die Gemeindevertretung beschloß in ihrer lesten Sigung die Anliegerbeiträge zu den Kosten der Pflasterung der Bürgersteige in der Hauptstraße auf 70 Prozent festzuseßen, nachdem ein von Herrn Klesczewski gestellter Antrag, die Beiträge nur in Höhe von 50 Prozent zu erheben, damit auch die Mieter indirekt zur Kosten­aufbringung herangezogen werden, nach Bekämpfung durch Genossen Tobias abgelehnt worden war. Bezüglich des Verkaufes russischen Fleisches ist jetzt erst, nach einem halben Jahr, ein Bescheid des Ministers des Innern eingegangen. Dieser tann dem Antrage der Ein Beleidigungsprozeß, der gestern vor dem Schöffengericht Es erachtete den§ 53 ebenfalls für ungültig. Allerdings würde Gemeinde, ihr vom 1. Oktober d. J. ab den Verlauf russischen Fleisches Berlin- Schöneberg verhandelt wurde, leuchtete in das terroristische die Berufung auf§ 1 der Gewerbeordnung solcher Vorschrift nicht zu gestatten, angeblich jetzt noch feine Zustimmung geben, weil sich Treiben der konservativen Parteileitung gegen die konservativen entgegenstehen. Sie sei aber ungültig, weil sie nicht durch§ 10 noch nicht übersehen läßt, wie fich die Verhältnisse auf dem Fleisch Personen hinein, die sich erdreisten, statt lediglich nach der Pfeife Teil 2 Titel 17 des Allgemeinen Landrechts geftüßt werde. Bon marit entwickeln werden". Er ersucht deshalb die Gemeinde des Herrn von Heydebrand zu tanzen, mal felbständige Ansichten nach dem Landrecht die Aufgabe der Polizei sei, könne nicht die dem Publikum nahe bevorstehenden Gefahren, die abzuwenden bertretung, den gestellten Antrag zurückzuziehen und stellt anheim, ihn im Herbst nochmals zu wiederholen. Genosse Tobias zu äußern. Rede sein. Als Kläger trat der vom Rechtsanwalt Dr. Lips vertretene wandte sich entschieden gegen das Ansinnen des Ministers. Würde die Gemeindevertretung dessen Rat nachkommen, dann könnte sie Schriftsteller Hans Keryendorff gegen den Generalsekretär des nach den jetzt schon gemachten Erfahrungen erleben, daß der im Hauptvereins der deutschen Konservativen, Bruno Schroeter, auf der Landesanſtalt für Gewässertunde, mitgeteilt vom Berliner Wetterbureau Herbst erneut gestellte Antrag im Frühjahr nächsten Jahres be- der von Rechtsanwalt Storczewski verteidigt wurde. antwortet werden würde. Damit wäre natürlich der Fleischverkauf Im Februar d. J. erschienen in dem Reichsboten" mehrere wieder in Frage gestellt. Unser Genosse ersuchte deshalb die von dem jezigen Kläger Kerzendorff verfaßte Artikel, die sich mit Gemeindevertretung, den Antrag nicht zurückzuziehen, sondern die der Besitzsteuerfrage im allgemeinen und insbesondere mit der me met, Tilfit Genehmigung des Bezuges russischen Fleisches vom 1. Ottober ab memei, zu verlangen mit der Maßgabe, daß sich die Gemeinde vorbehält, lebertragung der Stempelsteuer an das Reich beschäftigten. Der von der Erlaubnis Gebrauch zu machen oder davon Abstand Inhalt dieser Artikel erregte das lebhafte Miffallen der leitenden zu nehmen. Die Gemeindevertretung stimmte dem einmütig Bersönlichkeiten in der konservativen Partei, insbesondere des den Beratungen über das Kreiswasserwert hatte Herrn v. Heydebrand, da die Artikel in einem gewissen Gegensatz Genosse Tobias auf die notwendige Entwässerung hingewiesen und zu der Ansicht der Parteileitung und zu den in der Kreuzzeitung " besonders kritisiert, daß die Polizeibehörde, die sich sonst um alles und von der parteioffiziösen Korrespondenz veröffentlichten Artikeln Mögliche fümmere, troz mehrfacher Anzeigen nichts unternehme, um die Verseuchung des Brunnenwassers durch die Sidergruben( ein ſtanden. Herr v. Heydebrand setzte sich mit dem jezigen Beklagten, Zustand, den auch der Gemeindevorsteher als Schweinerei" be- dem Generalsekretär der fonservativen Partei, in Verbindung, der zeichnen mußte) zu verhindern. Diese Stritit hatten wir in unserem sich seinerseits an den Legationsrat a. D. Dr. v. Schwerin wandte, Bericht über die betr. Gemeindevertreterfißung wiedergegeben und ber Mitglied des Verwaltungsausschusses des Reichsboten" ist. bie Vorwärts" Notiz hatte wieder die Aufsichtsbehörde veranlaßt, Bei einem telephonischen Gespräch, teilte der Beklagte Herrn Dr.

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-) Unterpegel

103+6

)+ bedeutet Wuchs,