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Gin Ginladungszettel

teidiger Ser Angeklagten Dr. 2. rügte Rechtsanwalt Dr. Wolfgang| fcheinend schwer verwundet set. Der Beamte ging dieser Spur nach In schroffstem Gegensatz zu dieser mangelnden gefeßlichen Rege Heine ans Berlin insbesondere Berkennung des Eventualbolus. und ermittelte, daß Scharneioski und ein inzwischen geistesfrant" lung und den betrübenden Verhältnissen in der Heimarbeit in Das Gericht habe dem Angeklagten geglaubt, daß er persönlich nur gewordener Arbeiter Wosch jene entflohenen Einbrecher waren.| Deutschland , steht die Wirksamkeit der englischen Lohnämter. In an eine unbewußte Rechtsbeugung glaube, aber es habe den Ange- Scharnewsti hatte einen Schuß in die rechte Schulter erhalten, der jüngst erschienenen Schrift von Dr. Käthe Gaebel: Die Heim­Flagten dennoch für schuldig befunden, weil er sich habe jagen außerdem hatten sich beide bei dem Sprung aus dem Fenster die arbeit. Das jüngste Problem des Arbeiterfchutes.( Verlag Fischer, müssen, dok seine Zuhörer feine Aeußerung doch anders auffassen Beine verstaucht. Da der inzwischen in die Anstalt Wuhlgarten Jena 1913), werden die Tätigkeit und die Wirkungen der Lohn­würden. Dies gehe offenbar zu weit. Weiter wurde die Nicht- überführte Wosch dort den wilden Mann" spielt, wurde gestern ämter in England bargelegt. anwendung des§ 186 ftatt bes§ 185 sowie Verkennung des§ 193 vor der 10. Straffammer des Landgerichts I unter Vorsitz des Land- Das englische Geseß über die Lohnämter regelt die Verhältnisse gerügt. Der Reichsanwalt hielt die Rüge der Nichtanwendung des gerichtsdirektors Dr. Günther gegen Scharnewski allein verhandelt. in vier Gewerben: der Kettenschmiederei, der Spizenausrüstung, § 186 für begründet, da es sich tatsächlich um den konkreten Vor- Die der Begünstigung angeklagte Frau Naschte und der Arbeiter der Schachtelanfertigung und der Kunden- und Stapelschneiderei; wurf der Rechtsbeugung handle. Er beantragte deshalb die Auf- Sonntag wurden freigesprochen. Dagegen wurde Scharnewsti wegen unter den letzteren Gewerbe sollen alle die Zweige der Schneiderei hebung des Urteils. Das Reichsgericht erkannte jedoch jetzt auf versuchten schweren Diebstahls zu 3 Jahren Zuchthaus verurteilt. einbegriffen werden, welche der Regelung bedürftig erscheinen. Das Verwerfung der sämtlichen Revisionen, indem es ausführte: Der Handelsamt kann auch andere Industrien unter das Gesetz stellen, Senat ist der Frage nähergetreten, ob die richtige Grenzlinie Eine abgelehnte Säbelforderung zwischen§ 185 und§ 186 vom Landgerichte innegehalten worden ist. lag einer Anklage wegen Herausforderung zum Zweikampf zu- wenn in ihnen besonders niedrige Löhne gezahlt werden. Dem Ge Es kann dahingestellt bleiben, ob richtiger§ 186 anzuwenden ge- grunde, welche geitern den Generalsekretär Dr. phil . Georg Senfter set unterstehen alle Arbeiter der betreffenden Gewerbe, gleichviel wesen wäre, aber es ist den Angeklagten dadurch, daß sie nach vor die 3. Straffammer des Landgerichts 11 führte. Der Ange- ob sie Heim- oder Werkstättenarbeiter find. Die Lohnämter seben § 185 verurteilt worden sind, ein Grund zur Beschwerde nicht er lagte hatte auf einen infolge familiärer Differenzen geschriebenen sich aus vom Handelsamte ernannten Personen( Unparteiischen), wachsen. Allerdings ist im Regelfalle ein Grund zur Beschwerde beleidigenden Brief seinem Schwager, dem Ingenieur Paul Lucas, Vertretern der Unternehmer und der Arbeiter zusammen. Die Zahl vorhanden, da der§ 186 den Wahrheitsbeweis zuläßt. Die Ange- eine Säbelforderung überbringen lassen. der Mitglieder eines Lohnamtes wird vom Handelsamt festgesetzt; Der Angeklagte, tlagten sind verurteilt wegen des Vorwurfs der bewußten Rechts- welcher schon zweimal mit 3 Monaten bzw. 2 Wochen Festungshaft sie schwankt zwischen 15 bis 41 Mitgliedern. Die Mindestlohnfäße beugung. Der Wahlheitsbeweis, ob bewußte Rechtsbeugung bor- wegen Herausforderung zum Zweikampfe vorbestraft ist, wurde werden in kontradiktorischem Verfahren festgesetzt, und zwar von dem Zentralgewerkamt. Die Lohnsähe treten drei Monate nach der Tiegt, ist gegenstandslos. Die Angeklagten geben selbst zu, daß sie zu 2 Wochen Feftungshaft verurteilt. Bekanntmachung in bedingte Kraft, d. h., wenn die Arbeiter sich Diesen Vorwurf nicht haben erheben wollen, folglich brauchten ste auch keinen Wahrheitsbeweis anzutreten. nicht schriftlich mit einem niedrigeren Sak zufrieden geben. Wo zu einer vom Transportarbeiterverband einberufenen Betriebsver- feine solche Vereinbarung besteht, kann der Unternehmer auf sammlung spielte in einer Klage des Kutschers A. gegen die In- Herausgabe etwa zu wenig bezahlter Löhne verklagt werden, ver­Bonn der Anklage der Beleidigung durch die Presse freigesprochen haber der Marzipanfabrik Lemfe u. Co. in einer am Freitag statt fällt jedoch noch nicht in Strafe. Deffentliche Aufträge erhalten wurde am 4. Dezember 1912 durch das Landgericht Weimar der gefundenen Verhandlung vor der 6. Kammer des Berliner Ge- nur die Unternehmer, die sich auf den festgesetzten Lohn verpflichten. Redakteur Wilhelm Faber. F. ist der Redakteur der in Jena erwerbegerichts eine große Rolle. Nach 3 bis 6 Monaten gewinnen die amtlichen Lohntaren Rechts­scheinenden Volkszeitung". In der Nummer vom 4. Mai b. I. R. flagte wegen Entschädigung in Höhe von 72 M. und be- verbindlichkeit. Die Lohnämter können Stücklöhne und müssen Zeit­erschien unter der Rubrit Aus dem Großherzogtum" ein Artikel gründete seine Forderungen damit, daß er behauptete, Beklagter löhne festsehen. Zur Durchführung des Gesezes sind Beamte er­mit der Spigmarke Sulza . Die Praxis des Klassenstaates". 3u habe ihn für die Zeit von mindestens b Wochen zieds Aushilfe nannt, welche die Fabriken, Werkstätten oder Ausgabestellen be diesem Artikel hatte dent Verfasser desselben folgender Vorfall Ver- engagiert. Kläger ließ dies auch durch die Aussage eines Zeugen be- treten und die Vorweisung der Lohnlisten verlangen dürfen. Falsche anlassung gegeben. Bei den Gemeindewahlen in Sulza war der weisen. Von der Beklagten wurde der Sachverhalt bestritten. Von Auskünfte werden streng bestraft. Jeder Arbeiter kann Klage wegen bürgerliche Kandidat, ein Spartassenrendant, gewählt worden, einer derartigen Abmachung sei ihr nichts bekannt, höchstens sei zu niedriger Bezahlung erheben. Auch das Lohnamt kann für den deffen Wahl aber von der Gegenpartei angefochten wurde. Die eine 5wöchentliche Aushilfe in Aussicht gestellt worden. Die Be- Arbeiter die nötigen Schritte einleiten. Uebertretungen des Gesetzes Wahl sollte auch für ungültig erklärt werden, weshalb man den lagte habe sich aber hauptsächlich deshalb zur plötzlichen Entlassung werden mit hohen Geldstrafen belegt. fozialdemokratischen Kandidaten, den Bildhauer., als gewählt berechtigt gefühlt, weil der Kläger eines Tages Einladungszettel Wiewohl dies Gesetz noch jung ist, hat es doch bereits jetzt ansah. Da aber wurde von der großherzoglichen Regierung die zu einer Bersammlung unter den Angestellten verteilt und dadurch einige erfreuliche Ergebnisse gezeitigt. Die erfreulichste Wirkung Wahl des bürgerlichen Kandidaten für rechtsgültig erklärt. In die Leute aufgewiegelt habe. Außerdem habe der Kläger die Ar- des Gesetzes ist die Befruchtung der Organisationstätigkeit. Arbeiter dem Artikel nun, der diesen Vorfall zur Sprache brachte und tri- beiter zum Streit aufgefordert. Der Schaden, der der Firma da wie Unternehmer sind mit großer Energie an die Bildung und Be­tisierte, hieß es, man habe bei der Entscheidung mit zweierlei durch zugefügt worden wäre, sei sehr erheblich gewesen, denn die festigung des beruflichen Zusammenschlusses gegangen. Was die Maß gemessen". In diesen Worten sollte nach der Ansicht des Ge- Firma habe alle diejenigen, welche an der Betriebsversammlung Bemühungen von Generationen nicht erreichen konnten, iſt faſt mit richts der Vorwurf der Parteilichkeit und Ungerechtigkeit, also eine teilgenommen haben, entlassen müssen". Die neuen Arbeiter Beleidigung, liegen und F. für diesen Artikel verantwortlich sein. seien noch lange nicht eingearbeitet, weshalb die Leistungsfähigkeit handlungsfähige Basis gehoben. Die Gründe, die dies starke Wachs­einem Schlage Tatsache geworden: die Parteien sind auf eine ver­Nun war aber F. nur tätig in der Schriftstelle der Volkszeitung", der Firma gelitten habe. Das alles habe der Kläger mit seinen tum des Organisationsgedankens in den geregelten Gewerben be­die fich in Jena befindet, während das Blatt in einer Druckerei unglücklichen Zetteln verursacht. Für ihre Ausführungen hatte wirken, sind nicht schwer zu finden. Durch die Schriften und in Gera gedruckt wird, und der fragliche Artikel war dem Ange- Beklagte sich auch zwei Zeugen mitgebracht, welche bekunden meetings, die der Durchführung des Gesetzes dienen sollen, klagten vor der Drudlegung nicht bekanntgegeben worden, sondern sollten, daß sie sich durch die Agitation des Klägers in ihrer Arbeit werden die Heimarbeiter zusammengeführt und aufgeklärt, erwiesenermaßen direkt an die Druckerei gefandt und hier von dem behindert gefühlt hätten, ein Fräulein Günter und ein gewisser burch die Wahlen zu den Lohnämtern zu gemeinſamem Handeln Sezer mangels anderen Stoffes als Füllstoff verwendet worden. Sommerfeld. Das Gericht konnte sich zu der Auffassung des Be- gebracht. Zudem wird durch die Besserung der ökonomischen Lage Da ferner der Angeklagte mit der Druderei vereinbart hatte, daß klagten, daß hier eine Geschäftsschädigung und ein Grund zur eines der Hemmnisse einer fräftigen Organisation, die finanzielle er für Artikel, welche diese direkt zugesandt erhalte und verwerte, plöglichen Entlassung vorläge, nicht aufschwingen. Es kam ein Leistungsunfähigkeit der Arbeiter, verringert. Das wichtigste aber ist, beinerlei Berantwortung übernehme, so konnte er auch im vor- Vergleich zustande, nach welchem die Beklagte dent Kläger sofort cs wird den Heimarbeitern eine in greifbare Nähe gerüdte Möglich­liegenden Falle nicht zur Verantwortung gezogen werden, weshalb die Entschädigung von 36 M. zahlte. die Freisprechung erfolgte. Gegen das Urteil hatte die Staats­anwaltschaft Revision eingelegt mit der Begründung, daß den An­getlagten zum mindesten ein fahrlässiges Verschulden treffe. Denn ihm als verantwortlichen Redakteur habe die Verpflichtung obge= Legen, den gesamten Betrieb, das Material sowie das Personal zu überwachen. Er hätte sich deshalb darum fümmern müssen, welcher Stoff verwendet wurde, und er könne sich nicht damit entschuldigen, daß er nicht gewußt habe, daß der Seher Mangel an Stoff habe. Da alfo durch das pflichtwidrige Verhalten des Angeklagten die Ver­öffentlichung des Artitele erfolgt sei, müsse der Angeklagte auch für diese verantwortlich sein. Das Reichsgericht erkannte jedoch in feiner Sigung am 9. Mai, dem Antrage des Reichsanwalte folgend, auf Verwerfung der Revision, da das Urteil nicht au bean­standen sei.

Die Mindestlohnämter in England und die Heimarbeit in Deutichland. Ohnmacht, beseitigt. Er steht nun in der Gewerkschaft die beste

feit gezeigt, aus dem alten Elend herauszukommen. Die Basis für gemeinsames Verhandeln, dessen Ergebnis sogar rechtsverbindlich ist, ist gegeben; es gilt nur für eine träftige Vertretung der Ar­beiterinteressen in den Lohnämtern zu sorgen. Damit ist das schwerste Bedenken des Heimarbeiters gegen die Organisation, ihre Der entschlossene und großzügige Zug, der die englische Sozial- Interessenvertretung, und diese Hoffnung macht ihn auch opfer­politik der letzten Jahre auszeichnet, hat zu einer Reihe von sozial- willig. politischen Maßnahmen geführt, unter denen die Anerkennung des Die Wirkung des Lohnämtergefeßes auf die Organisations­bisher nur in überseeischen Ländern durchgeführten Prinzips der fähigkeit beschränkt sich nach der Darlegung der Verfasserin nicht staatlichen Lohnfeftfebung für gewisse Arbeiterschichten unsere Be- nur auf die geregelten Industrien, es geht vielmehr ein allgemeines achtung erheischt. Abgesehen von dem Mindestlohngesetz für den Erwachen durch die Reihen der untersten, besonders der weiblichen Bergbau, das im vergangenen Jahre als Ergebnis des großen Berg- Arbeiterschichten, die jetzt zum ersten Male über Lohn- und Arbeits­arbeiterstreits erlassen wurde, ist es das im Jahre 1909 beschlossene verhältnisse nachdenken. Diesen ideellen Erfolg der Lohnämter über Geseb über die Errichtung von staatlichen Lohnämtern für die Seim bie Grenzen ihrer eigenen Tätigkeit, die Befruchtung, die soziale arbeit, das die Wirkungen und den Nugen dieses staatlichen Ein- und gewerkschaftliche Bewegung dadurch empfangen haben, kann ma griffes in die Lohnfestsetzung schwachet Arbeiterschichten deutlich nicht hoch genug einschätzen. Wenn eine staatliche Maßnahme Men­erkennen läßt. schen, die durch Armut, Mangel und Ueberarbeitung an ihrem Besten verfümmert sind, mit materieller Hilfe ihr Los erleichtert, so ist das viel, wenn sie aber gleichzeitig ihre 23illenstraft hebt, ihre Initiative herborlockt, Mut und Energie weckt, so ist das mehr; denn eine solche staatliche Hilfe trägt das Beste in fich: die Befähigung, ſich ſelbſt einmal unmöglich zu machen."

Bu einem Revolverkampf zwischen Einbrechern und Schubleuten war es in der Nacht zum 20. Dezember vorigen Jahres in dem Hause Kupfergraben 6 gekommen. Gegen 1 Uhr nachts vernahm der im Erdgeschoß wohnhafte Portier Krause in den im Hochparterre Seit Jahren wird die gründliche Besserung der Verhältnisse gelegenen Stontorräumen der Marmoregportfirma John verdächtige der Heimarbeiter in Deutschland erstrebt; Wissenschaftler und Ar­Geräusche. Er benachrichtigte die auf ihrem Patrouillengange be- beiter sind darin einig, daß der beste und allein Erfolg versprechende findlichen Schuhleute Stoch und Mitschrich, die sofort feststellten, Arbeiterschutz in der Erhöhung der meistens erschreckend niedrigen daß die Türfüllung der zum Kontor führenden Tür heraus- Löhne der Heimarbeiter besteht. Das führte zu der Forderung der geschnitten worden war. In dem Kontor selbst herrschte absolute Lohnregulierung durch Lohnämter, da bisher alle Verfuche, die Die praktische Durchführbarkeit der staatlichen Mindestlohnfeft­Finsternis, da die geschlossenen Fensterladen jedes Eindringen von Heimarbeiter und besonders ihre schußbedürftigsten Streife au ber­Licht von der Straße her verhinderten. Als die beiden Beamten, einigen und durch Selbsthilfe Besserung zu erzielen, begreiflicher­die gespannte Browningpistole in der Hand, den Raum betraten, weise erfolglos geblieben waren. Alle Versuche, diese Forderung frachte aus der Dunkelheit heraus ein Schuß. Gleichzeitig flog dem bei der Neuregelung der Verhältnisse ber Heimarbeiter durch das Schutzmann Koch eine schwere Schmiedegange gegen den Helm. Nun- Hausarbeitsgesek anläßlich seiner Beratung im Reichstage im Jahre mehr gaben die Beamten in die Dunkelheit hinein mehrere Schüsse 1911 durchzusehen, waren jedoch ergebnislos. So ist es gekommen, ab, bon benen einer, wie ein Wehlaut bewies, getroffen haben baß wir ein Gefeß erhalten haben, welches den aruten Heimarbeitern der Heimarbeiter in diesen Gewerben und auch in den noch un­mußte. Blöblich flirrte eine Scheibe, und die Beamten saben gerade zwar verbietet, in gefundheitsgefährlichen Räumen zu arbeiten und noch, wie givei Männer durch das Fenster auf die Straße hinunter- Stinder und jugendliche Arbeiter übermäßig lange arbeiten gu laffen, sprangen. Eine sofort aufgenommene Berfolgung in einem Auto ihnen aber die Mittel versagt, welche unentbehrlich sind, damit fie blieb erfolglos. Einige Tage später erhielt der Striminalschutzmann dem Gesek nachkommen! Das hat dann in Bayern bagu geführt, Schulz die Mitteilung, daß der Arbeiter Wilhelm Scharnewsti bei einer Frau Raschke in der Schulstraße, deren Mann im Gefängnis fist, Aufnahme gefunden habe und eines Nachts in einem Stinder wagen in seine eigene Wohnung transportiert wurde, da er an­

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fegung für die Heimarbeiter ist durch die englischen Erfahrungen nun auch für europäische Verhältnisse unzweifelhaft bewiesen. Die Festlegung von Mindestzeitlöhnen war den Lohnämtern überall mög­lich, selbst to sehr verschiedenartige Bedingungen obwalteten, so daß überall Lohnerhöhungen teilweise um 100 Proz. festgesetzt wurden. Damit ist der Anfang zu einer durchgreifenden Befferung der Lage geregelten gemacht. Das erfreulichste Ergebnis ist und bleibt aber die selbständige Organisation der Heimarbeiter. Sie schafft die Vorausseßung aber auch die Gewähr für den dauernden Aufstieg auch dieser Arbeiterschichten. daß bie Regierung einen Posten ins Budget eingestellt hat, um Aber in Deutschland lehnt die Regierung die Einführung der durch Zuschüsse den Heimarbeitern die Erfüllung der vom Reichs- sozialen Maßnahme von Lohnämtern zugunsten der Heimarbeiter gefeß vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen möglich zu machen, da ab. Soziale Maßnahmen und militärisches Rüftungsfieber ver­fie hierzu bei ihren niedrigen Löhnen sonst außerstande sein würden. tragen fich nicht miteinander.

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