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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 289.

Gerichts- Beitung.

Sonnabend. den 9. Dezember 1893.

10. Jahrg.

einzelne von ihnen vorzeitig aus dem Lazareth entlassen worden beschloß man, die Angelegenheit der Fabrik in Weißensee bis zur seien. Der Gerichtshof beschloß die Erhebung des Wahrheits- nächsten Versammlung zu vertagen. beweises und vertagte deshalb die Verhandlung.

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Daudert gab die Erklärung ab, daß die im Kartell vers einigten Baugewerbe sich wieder in der Gewerkschafts- Kommission vertreten lassen werden. Ein zweiter Antrag der Töpfer be traf die Einführung einer Sammelmarke für alle Gewerkschaften. Er lautet:

Zu der Angelegenheit erhalten wir heute noch die Mit- Die Berliner Gewerkschaftskomisfton hielt am 7. De Gewerbegericht. Kammer V. Sigung vom 6. Dezember. theilung, daß dem ebenfalls wegen der gebrachten Meldung an- fiche Monatsversammlung ab. Faber, Kretschmer und zember im Louisenstädtischen Klubhaus, Annenstr. 16, ihre öffent­Die Firma Michaelis u. Komp. flagt gegen den Vater des geflagten Münchener Tageblatt" eine amtliche Buſtellung Scholz wurden ins Bureau gewählt und hierauf der Antrag Mechaniferlehrlings Majewsti auf Rückkehr des legteren in das zugegangen ist, wonach gegen diese Zeitung das Verfahren ein- der Töpfer bezw. des Bauarbeiter Kartells, betreffend die Um­von ihm aufgegebene Lehrverhältniß beziv. auf Bahlung von gestellt wurde und zwar wegen mangelnder Klageberechtigung des änderung der Kommission, einer Diskussion unterzogen. Der An­150 M., zieht aber die Klage zurück, weil sie sich nicht auf einen sächsischen Kriegsministeriums. schriftlichen Lehrvertrag füßen kann. Die Herausgabe des trag lautet: Die Delegirtenversammlung wolle beschließen: zur Arbeitsbuches verweigert dagegen der Vertreter der Klägerin. daß vor einer der Straffammern in Moabit einer der ver- zu verringern und zwar so, daß von jeder Industriegruppe nur Zum Fahrkartenschwindel. Fast fein Tag vergeht, ohne Ermöglichung leichteren Arbeitens die Anzahl der Delegirten Die von Herrn Majewski auf Herausgabe desselben gegen Michaelis u. Komp. angestrengte Widerklage wird auf Beschluß haiteten ungetreuen Schaffner und sonstigen Eisenbahn- Unter- ein oder höchstens zwei Telegirte gewählt werden, welche sich des Gerichts im Anschluß an die Sache Michaelis wider Ma- beamten aus der Untersuchungshaft vorgeführt würde. Es mit den der Regelung bedürfenden Verhältnissen der verwandten jen sti sofort verhandelt. Michaelis behauptet, es sei mündlich scheint, als ob die Reihe der Angeklagten noch lange nicht zu Berufe ihrer Gruppe vertraut zu machen haben, um dann das mit dem Vater des Lehrlings M. eine vierjährige Lehrzeit ver- Ende sei. Die Dezentralisation und die Einzelverhandlung der gesammelte Material in der Gewerkschafts- Kommission zur Be­einbart worden. Majewski weiß von einer ausdrücklichen Ab- einzelnen Fälle hat auf der einen Seite das Gute, daß der große sprechung bringen zu fönnen." Von allen Rednern, außer dem machung nichts; er habe sich, führt er aus, einmal bei Michaelis Apparat, der zu einem Riesenprozeß nothwendig wäre, ver- Antrogsteller Töpfer Daudert, wurde der Antrag als unan­eingefunden, um Kontrakt zu machen, diefer habe aber dazu mieden wird, auf der anderen Seite erwächst für die An- nehmbar bezeichnet. Die jetzige Zusammensetzung der Kommission feine Seit gehabt. Der Vorsitzende, Assessor Leo, machte geklagten der Nachtheil, daß sie bezüglich der Strafen, die ermögliche eine schnellere Erledigung wichtiger Fragen, als es die Parteien auf das Unerquickliche eines durch ge ibrer warten, ganz auf den Zufall angewiesen sind, vor bei einer Zusammenseßung nach Industriegruppen der Fall sein setzlichen 3wang aufrechterhaltenen Lehrverhältnisses welche Straffammer sie nach dem Anfangsbuchstaben ihres würde. Uebrigens feien im Ausschuß, der die kleinen merfiam und erzielte dadurch, daß Herr Michaelis sich zur fo- Namens tommen. Aus der verschiedenartigen Zusammenseßung Angelegenheiten endgiltig regelt und wichtige vorberathet, fortigen Auslieferung des Arbeitsbuches verpflichtete. der einzelnen Straftammern, die natürlich jede für sich nach alle Industriezweige vertreten. Von mehreren Delegirten ihren Vera Die Dreher Fr. und G. fordern von der Firma Binsch 27 bezw. bestem Wissen urtheilen, ergiebt sich dann die Thatsache, daß wurde gerügt, daß die Gewerkschaften von 30 M. rückständigen Lohn. Sie werden mit der Klage ab- Fälle, die subjektiv und objektiv ganz gleich liegen, im Strafmaß tretern der Kommission zu wenig auf dem gewiesen, weil sie erst nach drei bis vier Monaten den Anspruch doch recht ungleich angesehen werden und sich oft Verschieden Laufenden erhalten werden und diese dann nur auf den erhoben haben, während auf ihren Lohnzetteln vermerkt ist, daß heiten bis zu mehreren Monaten herausstellen. In vielen Fällen furzen Bericht im Vorwärts" angewiesen sind; so oft wie nur Beschwerden und Reklamationen sofort bei der Empfangnahme schwindel angegeben. Häusliche Noth machte auch ein Bremser ihrer Berufe Bericht erstatten. Der Antrag der Löpfer Beschwerden und Reklamationen sofort bei der Empfangnahme wird häusliche Noth als Entschuldigung für den Fahrkarten immer möglich sollten sie in den öffentlichen Versammlungen des Geldes erhoben werden müssen. Kammer Vll. Vorsitzender: Assessor Meier. Sigung geltend, welcher gestern vor der I. Strafkammer des Land- wurde abgelehnt. vom 7. Dezember. Der Kutscher Mertinat flagt gegen die gerichts I zur Verantwortung gezogen wurde. Der Mann be= Speditionsfirma Vary und Komp. auf Zahlung seiner Kaution 80g, wie er versichert, anfangs 2 M. pro Tag, im Betrage von 40,50 m., die ihm bei seiner Entlassung ein- päter 2,25 M. und hat Frau und 4 Kinder zu er behalten wurde. Die Beklagte wendet ein, d rch den Kläger fei nähren, deren älteftes, durch Krankheit ge­ihr ein Schaden zugefügt worden, welcher die Raution, an der ähmt, sich nicht bewegen tann. Auch er ist dem sich die Firma auf grund eines Kontraktes schaldlos halte, be: Kriminalkommissorius Billmann in die Echlinge gelaufen. Herr" Zur Ausbringung der unbedingt erforderlichen Mittel, zur deutend übersteige. Der Kläger habe an einem Sommertage mit Billmann hatte sich in Stralsund an den Angeklagten gewandt, Erkämpfung befferer Lohn- und Arbeitsbedingungen beschließt die noch anderen Kutschern den Auftrag gehabt, vom Anhalter Bahn- um angeblich die billigste Fahrgelegenheit nach Berlin zu er heutige Delegirtenversammlung an stelle des fich als unzuverlässig hof Margarine zu bolen und abzufahren. Er sollte für mehrere fahren. Der Angeklagte beorderte ihn zu einem bestimmten Zuge und darum unzweckmäßig erwiesenen Sammellisten- Systems eine Firmen laden, was ihm nicht gepaßt habe. Gegen seinen Auf- nach dem Bahnhoie, erwartete ihn daselbst und ließ ihn ohne beffer kontrollirbare, geregelte freiwillige Steuer bei allen Gewerk­trag habe er deshalb 142 Kübel mit Margarine für ein Ge- Billet in ein Abtheil dritter Klaffe. Nach einiger Beit ließ fchaften einzuf hren." schäft geladen; auf dem Wege nach dem Bestimmungsort feien er sich von dem Fahrgast eine Bigarre schenken, dann Daudert begründete den Antrag mit dem Hinweis auf verschiedene Kübel infolge der zu großen Ladung vom Wagen ließ er Herrn Billmann gar in eine Abtheilung zweiter Klaffe, die durch das Markensammel- System erzielten Erfolge in seinem gefallen und ihr Inhalt im Werthe von 176 W. unbrauchbar zwei Herren faßen, die den dritten Mann zum Stat Berufe bei Gelegenheit der alljährlich wiederholten Fensterstreits. geworden. Kläger hätte wissen müssen, daß er im Sommer, wo suchten. Er hatte dem Kriminalkommissarius aber die Weisung Lohntämpfe oder Abwehrstreits siegreich durchzuführen bedürfe die Margarine durch ihre Umhüllung schwiße und die Außenseite gegeben: falls Kontrolle kommen sollte, müsse er sagen, daß er es bedeutender Mittel, die man aber nicht erst während de derselben glibberig mache, nicht so viel laden durfte. Der ihm( dem Angeklagten) bereits Geld gegeben habe, um ihm ein Ausstandes zusammenschnorren, sondern vorher gesammelt haben Kläger , als deffen Beistand der Maler Wiener fungirt, ist der Zuschlagsbillet zu dem Billet zu besorgen, welches ihm der An- müsse. Bei jedem Streit zeige es sich aber gewöhnlich, daß eine Meinung, 142 Kübel seien nicht zu viel für eine Ladung; schon geflagte in die Hand gesteckt hatte. Nach ungefährdeter Ankunft beträchtliche Anzahl ausgegebener Sammellisten nicht wieder öfter sei fo viel mit einem Male transportirt worden. Herab- in Berlin gab der Kommissarius dem Angeklagten 5 M. und beizutreiben sind. Dieser Krebsschaden könne durch Ein­gefallen seien die Unglückskübel, weil er in der Haytestraße, die trank dann noch ein Glas Bier mit demselben, wobei er sich noch führung von Sammelmarken in jeder Gewerkschaft sehr leicht sehr abschüssig sei, mit dem Wagen habe ausbiegen müssen. Ein mancherlei von den Schiebungen der Schaffner erzählen ließ. beseitigt werden. Tabatarbeiter Börner erblickte in dem An­Zeuge, noch Rutscher bei Bary, sagt aus, der Wagen des Klägers Der Argeflagte hatte dabei trenherzig geäußert:" Das Vergehen trage nichts neues, bei seiner Gewerkschaft sei diese Art Samm­sei ordnungsmäßig beladen gewefen. Auf eine Frage erklärt ist nicht gar so schlimm, man muß sich nur nicht von lung schon längst eingeführt. Man könne sie jedoch nicht diktiren, derselbe, daß im Winter, wo die Margarinekübel viel einem Gebeimen" faffen lassen!" Er hatte keine sondern müsse jeder Gewerkschaft die Regelung dieser Frage selbst Ter Ge- überlassen. tester lägen wie im Sommer, schon 140 und 142 der Ahnung davon, daß er einen solchen vor sich hatte. felben auf einem Wagen fortgeschafft worden seien, ob richtshof verurtheilte den Angeklagten zu 6 Monaten Ge­Tschernig( Riftenmacher) stellte hierzu folgenden An­es auch im Sommer vorgekommen sei, wisse er aber nicht. Gin fängniß. trag: Die Gewerkschafts Kommission beschließt: Die Gewerf anderer Zeuge, ebenfalls noch bei Bartz u. Ko. Kutscher, weiß A18 ein hartnäckiger Verfechter feines vermeintlichen Schaften Berlins wollen in nächster Zeit in öffentlichen Versamm betreffs jenes Unglücks gar nichts auszusagen, auch nichts über Rechts zeigte sich der Posamentier Went , welcher sich gestern ungen dazu Stellung nehmen, ob die eine Hälfte des Ertrages den dem Kläger gewordenen, und angeblich nicht erfüllten Auf- vor der 188 Abtheilung des Schöffengerichts wegen Widerstandes der dauernden Markensammlungen der Gewerkschafts- Kommission trag. Befragt nach seinem Gutachten darüber, ob 142 Kübel zu gegen die Staatsgewalt zu verantworten hatte. Wenk war und die andere der jeweilig sammelnden Gewerkschaft für ihre Zwecke viel für eine Ladung im Sommer feien, meint er, im Sommer eines Abends mit den Hütern der öffentlichen Ordnung zu überlassen sei." Börner bekämpfte auch diesen Antrag als lägen die Kübel schlecht". Nachdem Wiener die Schuldlosigkeit in Streit gerathen und hatte natürlich den Kürzeren gezogen. unannehmbar, desgleichen Uhrmacher Mäther und mehrere des Klägers an dem in Frage stehenden Schaden nachzuweisen Er will auf der Wache mißhandelt worden sein. Zum Beweise nachfolgende Redner. Die Gewerkschaften müssen freie Hand be gesucht hatte, fällte der Gerichtshof ein abweisendes Urtheil. für diese Behauptung hatte er sich ein ärztliches Attest halten und nach ihrem Dafürhalten Gelder an die Gewerkschafts­Begründet wurde dasselbe wie folgt: Der Kläger habe seinen ausstellen lassen, welches er dem Gerichte eingesandt hatte. fommission abliefern. Der Antrag Tschernig wurde hierauf Auftrag nicht ausgeführt und die ihm vorgeschriebene bestimmte Durch die Beweisaufnahme hielt der Gerichtshof nur für er- abgelehnt, dagegen ein Antrag des Genoffen Stein angenommen, Latung nicht vollzogen, sondern gegen den ausdrücklichen Willen wiesen, daß der Angeklagte sich des Widerstandes gegen die dahingehend: Die Beschlußfaffung auszusehen und den Antrag des Vertreters der Beklagten eine andere Ladung genommen. Staatsgewalt schuldig gemacht hatte, nicht aber daß er von den der Töpfer den Gewerkschaften sowie dem geschäftsführenden Wäre das Unglück passirt, wenn er die Ladung nahm, die ihm Beamten mißhandelt worden war. Als der Angeklagte das auf Ausschuß zur nochmaligen Durchberathung zu überweisen. Das die Firma durch ihren Vertreter auftrug, dann hätte 20 M. lautende Urtheil vernahm, gerietheft und wollte von 64 Gewerkschaften. Ohne Entschuldigung fehlten die sele in große Verlesen der Präsenzliste ergab die Anwesenheit der Delegirten diese den Schaden tragen tragen müssen. Das Gericht habe Erregung. Er verlangte das ärztliche Attest die Neberzeugung gewonnen, daß bei dem Durchschwitzen sich bei dem Besch eire des Vorsitzenden, daß dasselbe girten der Droschkentutscher, Roll- und Lastfuhrwerkstutscher, der Margarine im Sommer an ein Festliegen der Kübel bei bei den Aften verbleiben müsse nicht beruhigen. Dachdecker, Bimmerer, Alle Glaser, Schmiede, Einfeger, einer Ladung von 142 Stück nicht zu denken sei. Die geringste Aufforderungen, den Saal zu verlassen, waren erfolglos, Stellmacher, Filzschuharbeiter, Stereotypeure, Chirurgische Erschütterung bringe ein Herunterfallen solcher Kübel mit sich. der Uhrmacher, Angeklagte erklärte immer wieder, daß er ohne Photographen, Musiker, Daß Kläger ausbiegen mußte, darüber hätte er sich in einer das Attest nicht von der Stelle gehe, er wolle sich beim Kaiser schleifer und Schlächter. Hilfsarbeiter Thai entschuldigt Stadt wie Berlin flar sein müssen. Ein Verschulden des über die ihm von den Beamten widerfahrene Behandlung be- fein Fehlen in letter Sigung durch zu späte Benachrichtigung. Klägers liege vor; mit seiner eigenmächtigen Uebernahme der fd weren und brauche dazu das Attest. Schließlich sah der Vor- Die Karten sollen den Delegirten von jetzt ab 48 Stunden vor fraglichen Lavung habe er die Verantwortung für dieselbe mit sigende sich genöthigt, andere Saiten auszuspannen, er drohte dem der Versammlung zugehen. Hierauf unterbreitete Möbelpolirer übernommen gehabt. Angeklagten mit einer sofort zu verbüßenden Haftürafe. Went rante der Bersammlung folgenden Antrag des geschäfts­Der Arbeiter E. wurde mit einer Klage abgewiesen, weil ließ sich auch hierdurch nicht zum Fortgehen bewegen; er brachte führenden Ausschusses: das Gewerbegericht unzuständig sei, über Entes dahin, daß der Gerichtshof ihn nach dem Antrage des Die 2c. Versammlung beschließt: Die Generalfommission schädigungsansprüche zu entscheiden, welche Staatsanwalts wegen Ungebühr in eine sofort zu verbüßende der Gewerkschaften Deutschlands in Hamburg aufzufordern, im aus der Einbehaltung des Krankenkassen - dreitägige Haftstrafe nahm. Went ließ sich ruhig abführen und nächsten Frühjahr einen allgemeinen Kongreß der Gewerk Buches hervorgehen.

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Der Arbeiter Schler batte fich eines Tages bei seinem bat nur noch den Gerichtsdiener, derselbe möge seiner Frau Schaften einzuberufen, auf dem alle Gewerkschaften jeder

Versammlungen.

sind, der sich neben anderen Termin wahrnehmen müsse und überdies einen franken Fuß nach Verlassen des Polizeigewahrsams ärztlich attestirte Spuren bal und aber sprachen sich für Abhaltung des Kongresses Arbeitgeber, Herrn Berger, damit entfchuldigt, daß er einen betrofien Wie kommt es, daß so mancher polizeilich Sistite Dingen hauptsächlich mit der endgiltigen Regelung der Organisations orm- Streitigkeiten befassen soll." Hilfsarbeiter habe, der ihn verhindere zu arbeiten. Er wurde entlassen, von Wißhandlungen aufweist und daß eine Mißhandlung sich hal und Faber sprachen sich für Abhaltung des Kongresses worauf er eine Entschädigungsklage beim Gewerbegericht doch so selten beweisen läßt? aus, alle übrigen Redner bestritten dessen Nothwendigkeit. anhängig machte. Das Gericht wies ihn ab, indem es Mechanifer Neumann verwies auf den Beschluß des Halber­auf seine Aeußerung, daß er einen schlimmen Fuß gehabt und städter Gewerkschaftskongresses, den nächsten Kongreß erst einzu­deshalb, außer wegen des Termins, nicht arbeiten konnte, bezug berufen, wenn sich zwei Drittel der zentralisirten Organisationen nahm. Die Arbeitsunfähigkeit berechtige nach der Gewerbe­dafür aussprechen. Former Körst en sprach seine Verwunderung Ordnung unter allen Umständen zur sofortigen Entlassung. darüber aus, daß der Ausschuß der Berliner Gewerkschaftskommission Der Beklagte Oriwall war in drei aufeinander folgenden fich als Filiale der Generalfommission in Hamburg betrachte. Jetzt Für die Arbeiter und Arbeiterinnen in der mechanischen arbeiten Zentralisten und Anhänger der Lokalorganisation in Berlin Terminen nicht erschienen, weshalb zum vierten Termine sein persönliches Erscheinen unter Androhung einer Strafe von 30 m Schuhfabrikation fand am 7. Dezember eine recht gut besuchte ziemlich friedlich neben einander, durch einen Kongreß würde der angeordnet wurde. Wer wieder ausblieb, war Herr Driwall. öffentliche Versammlung statt, in wela er der Kollege önig die Streit in Halberstadt in verbesserter Auflage" erstehen und die Zunächst bekam er als unausbleiblich die 30 M. Straje zudiftirt. Bustände bei den Firmen: Simonsohn u. Stern, Kluge, Mauf Gegensätze" sich wieder verschärfen. Maurer Silberschmidt Dann wurde er zur Zahlung von 37,80 M.( Lohnentschädigung wärtiger äußerst ungünstiger Geschäftskonjunktur zwangen, die Zeit für den Kongreß gar nicht vor. Uebrigens werde die un Bi chholz zur Sprad e brachte. Zustände, welche troß gegen- äußerte sich in ähnlichem Sinne. Genügendes Material liege zur und rückständiger Lohn) verurtheilt. Das Gericht ging von der Arbeit bei genannten Firmen niederzulegen. Die Diskussion war Generalfommission als Spitze der Gewerkschaften Annahme aus, daß es gegenüber dem Berurtheilten eine über eine recht lebbafte und gab den Anwesenden ein Bild von und Zuruf: Doch nur ber sentralistensen. Der Antrag Franke Widerspruch mäßige Langmuth babe obwalten lassen, um ihm zu gestatten, bei gelegener Beit Zeugen für seine Einwendungen herbeizuschaffen. Er habe sich geradezu entseglichen Zuständen in den einzelnen Fabriken. Allge- schon selbst die Initiative hierzu ergreifen. Der Untrag Franke mein wurde deshalb auch der Streit als gerecht anerkannt, wurde schließlich fast einstimmig abgelehnt. augenscheinlich nicht viel um die Zeugen gefümmert, denn er habe trotz der ihm dazu gelaffenen Zeit nicht einmal eine richtige gaben die Zusicherung ab, fest zusammenzuhalten und auszuharren Daudert, Pußer Schulz, Roch Felgentreff und jedoch von einem Generalnreit abgerathen. Die Ausständigen Als Revisoren für das legte Halbjahr wurden Töpfer Adresse derselben anzugeben vermocht. Weil er den Beweis für im Kampf um ihre gerechte Sache, während die in Arbeit stehen- Berger gewählt. Faber gab einen turzen Bericht über die feine Behauptungen gegen den Klageanspruch schuldig geblieben den Kollegen alles aufbieten werden, für die nöthige Unterstüßung Inanspruchnahme des Gewerkschafts- Bureaus, Rosenstraße 28, sieben- Berger sei, wären die des Klägers Helbig als richtig anzuerkennen und zu sorgen. habe deshalb die Verurtheilung erfolgen müssen. und theilte zum Schluß mit, daß für Berlin ein größerer Schuh­Hierauf gelangte eine Resolution zur Annahme, die den Strei- macherstreit in Aussicht stehe. Wegen Beleidigung durch die Presse wurde gestern der tenden die Zustimmung der Versammlung fundgiebt und ver verantwortliche Redakteur des Vorwärts", Genoffe Wilhelm spricht, die Streikenden moralisch und materiell zu unterſtüßen. Der Verband deutscher Schneider und Schneiderinnen Schröder , vor der VII. Etraffammer des Landgerichts I zur Nach der Wahl einer siebengliederigen Streitfommission wurde und verwandten Berufsgenossen hielt am Montag, den 4. ds. Verantwortung gezogen. Unter Anklage gestellt war ein Artifel ein Antrag angenommen, der die Arbeiter der Rogge eine gutbesuchte Mitgliederversammlung ab. In derselben

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in Nr. 171 vom 23. Juli d J. unter der Ueberschrift Typhus schen Schuhfabrik, aus der gleichfalls in der Debatte schildert Kollege Pfeiffer feine Erlebnisse und sein wirken in ten Ferienkolonien". Im Termin erklärte Rechtsanwalt mehrere Mißüände zur Kenntniß gegeben waren, auf für den Verband auf seiner Agitationstour in Brandenburg und Freudenthal, daß in dem Artikel lediglich bezüglich der fordert, dem Fabrikanten den Lohntarif vorzulegen und Schlesien . An der Diskussion betheiligte fich Kollege Spätha, Krankheits art ein Irrthum untergelaufen sei, da es sich nicht wenn die Bewilligung desselben die Bewilligung deffelben abgelehnt werden sollte, Frau Gubela und Frau Kleinvogel, die in eingehender Weise um Zyphus, sondern um eine ähnliche Krankheit gehandelt habe. die Arbeit niederzulegen. Dasselbe gilt auch für die Hausin- die Zustände bei den Zwischenmeistern schilderten. Im Januar Ter Vertheidiger machte eine Reihe von Personen namhaft, dustriellen. Sodann betraute die Versammlung zwei von den soll zur Besprechung dieser Angelegenheit eine Versammlung in welche befunden sollen, daß beim 100. Leib- Regiment in Dresden Kollegen mit der Aufgabe, besonders den Kollegen in Mitten- Moabit einberufen werden. Sodann wird bekannt gegeben, daß um die fragliche Beit thatiächlich viele Soldaten nach dem Gewalde die hiesigen Verhältnisse tlarzulegen und vor am ersten Weihnachtsfeiertag bei Martens, Friedrichstr. 286, ein

nuffe von Konserven an tolifartigen Erscheinungen erfrankt und Zuzug zu warnen. Nach der Wahl der Generalfommission Bergnügen stattfindet