Redakteur und unlauterer Wettbewerb. dem Messaggero" einen Brief, in dem er dieses Urteil auf einen[ In einer Posener Beitung hatte ein Schuhwarenhaus den spotts St a cheatt der Kurie seiner Diözese zurückführt. Er bebilligen Ausverkauf einer großen Masse von Schuhwaren ange schuldigt gleichzeitig einen Monseigneur dieser Kurie von Poggio hündigt. Aus diesem Anlaß wurde auch der verantwortliche In Mirteto, 5950 2ire unterschlagen zu haben, die dem jeratenredakteur der Zeitung angeklagt. Er sollte die§§ 7 und 10 bortigen Priesterseminar gehörten, und behauptet, daß ein anderer des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb und die Bekannts Priester desselben Ortes seinen Onkel um 8000 2ire betrogen machung des Regierungspräsidenten zu Posen vom 4. Dezember 1910 in Verbindung mit§ 20 bes Reichspreßgesetzes übertreten hätte. Der geistliche Herr droht weitere Enthüllungen an und haben. Nach der auf Grund des Wettbewerbsgefeßes erlassenen Beschließt seinen Brief mit folgenden Worten:" Dies wird dazu beifanntmachung des Regierungspräsidenten haben diejenigen, die tragen, das Publikum zu überzeugen, daß gewisse Monseigneurs Gegenstände des Bekleidungsfaches usw. ausverkaufen wollen, vor am besten in der Galeere aufgehoben wären." Dieses Ankündigung des Ausverkaufs den Zeitpunkt des Beginns und den Idyll unter geistlichen Kollegen, das ein Nachspiel vor Gericht anGrund des Ausverkaufs binnen einer bestimmten Frist der näher droht, ist nicht dazu angetan, das Ansehen der Geistlichkeit zu heben. bezeichneten Behörde( Posen, Polizeipräsident) anzuzeigen und ein Berzeichnis einzureichen. Das war seitens der Schuhwarenfirma nicht geschehen. Protektionswirtschaft.
Das Landgericht in Posen verurteilte den angeklagten Redakteur, indem es annahm, daß auch er wegen der Aufnahme der Ankündigung gemäߧ 20 des Preßgesetzes strafrechtlich verantwortlich sei. Das Kammergericht hob jetzt das Urteil auf und sprach den angeklagten Redakteur frei. Das Gericht erklärte die Bekannt machung des Regierungspräsidenten für ungültig, ließ sich auch über die Frage der Verantwortlichkeit der Redakteure in Fällen, wie dem vorliegenden aus. Es vertrat den Standpunkt, daß der Redakteur überhaupt nicht hätte verantwortlich gemacht werden fönnen, weil ja der Inhalt der Ankündigung nicht strafbar sei, sondern nur die Unterlassung der den Geschäftsleuten auferlegten Anzeigepflicht.
Die Bekanntmachung des Regierungspräsidenten wurde für ungültig erklärt, weil sie die Anfündigung der Ausverkäufe bestimmter Warengattungen betreffe, während nach dem Gefeß nur derartige Vorschriften für bestimmte Arten von Ausverkäufen er gehen können.
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Turnerlanzen vor dem Oberverwaltungsgericht.
Eine spaßige Anschauung der Polizei beschäftigte dieser Tage das Oberverwaltungsgericht. Der zehnte Gau der polnischen Turnvereine Socol hielt im Jahre 1912 sein Gauturnfest zu Bochum in einem Lokal und auf der angrenzenden Wiese ab. Die Polizeidirektion zu Bochum erteilte die Genehmigung für die öffentliche Veranstaltung, auch für das öffentliche Schauturnen. Sie wies aber darauf hin, daß Waffen nicht getragen werden dürften und daß als Waffen auch die von den Turnern zu gewissen Nebungen gebrauchten Lanzen anzusehen seien.
Sforupfa erhob Klage beim Bezirksausschuß und verlangte, daß die Verfügung, soweit sie das Tragen der Banzen berboten hat, aufgehoben werde. Diese sogenannten Lanzen seien überhaupt keine Waffen. Sie feien ganz aus Holz und hätten keinerlei Schärfen. Es seien runde, sich nach vorn ein wenig verjüngende Holzstangen, die feine Spite hätten.
Der Bezirksausschuß wies die Klage ab, weil die Bemerkung über das Tragen von Lanzen in der Genehmigung feine polizeiliche Verfügung, sondern nur ein Hinweis sei.
vor den aus dem gesamten Kaffationshofe bestehenden richterlichen Der Präsident des Versailler Gerichts Fero wird Disziplinarrat gestellt werden, weil er in einem Briefe an den Justisminister erklärte, daß bei der Beförderung der Richter weniger deren Verdienst und Tüutigkeit als die& mp= fehlungen politischer Persönlichkeiten maßgebend seien.
Priesterluxus.
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Arbeiter- Abstinenten- Bund, Ortsgruppe Berlin W. Die für gestern angezeigte Bersammlung findet erst heute Mittwoch, abends 8, Uhr, Erscheinen, auch von Gästen, erwünscht. im Jugendheim, Charlottenburg , Boltshaus, Rofinenstr. 3, statt. Bahlreiches Lese- und Diskutierklub„ Südost". Jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat: Sigung bei Neidhardt, Görliger Str. 58. Bortrag. Gäste willkommen.
des tönigl. Polizeipräsidiums. 100 Kilogramm Weizen, gute Sorte 20,48 Marktpreise von Berlin am 19. Mai 1913, nach Ermittelungen bis 20,50, mittel 20,44-20,46, geringe 20,40-20,42, Roggen, gute Sorte 16,58-16,60, mittel 16,54-16,56, geringe 16,50-16,52( ab Bahn). Futtergerste, gute Sorte 16,20-16,70, mittel 15,60-16,10, geringe 15,10-15,50, Baler, gute Sorte 17,60-19,50, mittel 16,50-17,50( frei agen und ab Bahn). Mais( mixed), gute Sorte 15,20-15,50. Mais( runder), gute Sorte 00,00-00,00. Richtstroh 0,00-0,00. Seu 0,00-0,00. Martthallenpreise. 100 Stilogr. Erbfen, gelbe, zum Kochen 30,00-50,00. Speisebohnen, weiße 35,00-60,00. Linsen 35,00-60,00. Stalbfleisch 1,40-2,40. Hammelfleisch 1,50-2,40. Butter 2,20-3,00. 60 Stüd Kartoffeln( Steinhdl.) 5,00-8,00. 1 Kilogramm Rindfleisch, von der Steule 1,60-2,40. Rindfleisch, Bauchfleisch 1,30-1,80. Schweinefleisch 1,40-2,00. Gier 3,00-4,80. 1 Kilogramm Karpien 1,40-2,40. Male 1,80-3,20. Bander 140-3,60. Hechte 1,40-3,00. Barsche 1,00-2,40. Schleie 1,60-3,40, Bleie 0,80-1,60. 60 Stüd Streble 3,50-60,00.
Wafferstands- Nachrichten
Wasserstand
Stroffen Frankfurt arthe, Schrimm
Landsberg
schlecht, wie dem Stifter dieser Religion, der, wie die Bibel erzählt, Den heutigen Dienern des Christentums geht es nicht mehr so so arm war, daß er oft nicht wußte, wo er sein Haupt binlegen Memel, Tilfit sollte. Ein Oberpfälzer Bentrumsblatt, die Amberger Boltszeitung", Bregel, Snsterburg erzählt, daß der Stadtpfarrtirche in Tirschenreuth ein aus eifel, Thorn reichstem Goldbrokate gefertigter Ornat gestiftet wurde. Der Drnat Dber, Ratibor besteht aus Meßgewand, Levitenkleidern, Rauchmantel , Schulterbolum und Meßpultdedchen im Werte von 2165 Mart. Das Blatt erzählt weiter: Das Muster wurde zu Lhon in Frankreich gewebt und dann von den ehrwürdigen Klosterfrauen in Waldfassen, deren funstvolle Handarbeiten weltberühmt sind, fertiggestellt. Am Pfingst feste tam der Ornat zum erstenmal beim Hochamte zur Verwendung." Das oberpfälzer Städtchen Tirschenreuth , eine Zentrumsdomäne, hat eine vorherrschend recht arme Bevölkerung. Der größte Teil ber dortigen Arbeiterschaft lebt in bitterster Not. Herrn Stadtpfarrer aber nicht, sein frommes Amt in einem Kleid Das hindert den auszuüben, das 2165 m. loftete, also viel mehr, als zwei Tirschen reuther Arbeiterfamilien das ganze Jahr über verdienen.
Kleine Notizen.
Kesselexplosion. Am Montag nachmittag fand auf dem Schlepp dampfer Hedwig in der Nähe des Dorfes Margareth in Schlesien eine Seifelegplofion statt, bei der der Maschinist Otto Wunderlich aus Labiau und der Heizer Hellmuth Slichting aus Jasnig so schwer verbrüht wurden, daß ber Tod als ba15 eintrat.
Mordversuch und Selbstmord. Der 30 jährige Löwenbändiger Casario, der seit dem 1. Mai mit seiner Löwengruppe im girlus Schumann in Frankfurt a. M. engagiert ist, fam Dienstag vore mittag gegen 12 Uhr in die Wohnung seines Impresario Dupre. Nach kurzem Wortwechsel gab er einen Schuß auf die Frau des Impresario ab und verlegte sie schwer an der Wange. Darauf
Das Oberverwaltungsgericht war anderer Meinung. Es nahm eine polizeiliche Verbotsverfügung mit Bezug auf das Lanzentragen an. Es verhandelte deshalb materiell in der Sache und beranlaßte zunächst die Polizeidirektion zu einer Beschreibung der Lanzen. Die Polizei fandte darauf dem Gericht ein Exemplar ein. Es erachtete dann die Angabe des Klägers als zutreffend und enterichoß er sich selbst. schied unter Aufhebung der Vorentscheidung dahin, daß die polizeiliche Verfügung, soweit sie das Verbot des Lanzentvagens bei der öffentlichen Turnübung betreffe, außer Straft zu sehen sei. Be gründend wurde kurz bemerkt, daß das Gericht in den Lanzen", mie fie gebraucht werden sollte, keine Waffen im Sinne des Gesetzes erblicken könne.
Hus aller Welt.
Ein neuer Skandal?
Die Rache des Soldaten. Ein Soldat des ietoer Pionierbataillons schoß aus Nache auf seinen Kompagnie chef und feinen Feldwebel und verwundete sie. Als ihm ein Schuhmann entgegentrat, feuerte er auch auf biefen. Eine gegen ihn geschickte ompagnie wurde ebenfalls mit Schüssen empfangen. Schließlich gelang es, den Soldaten zu entwaffnen.
Eine schwere Bluttat wurde am Dienstag in Frankfurt d. M. verübt. Der 38 Jahre alte Hoteldiener Münch schlich sich in bas Bimmer eines Hausmädchens, deffen Liebe er bergeblich be gehrt hatte. Bei dem Anblick des Mannes rief das Mädchen um Hilfe, worauf der im Zimmer nebenan wohnende Hotelangestellte Der römische Korrespondent des„ Abanti" meldet seinem Blatte, Gleim herbeieilte. Münch gab auf den Mann mehdaß sich an die Enthüllungen über den Justizpalast noch ein größerer rere Schüsse ab, von denen einer diesen tödlich traf. Dann Standal anschließen werde: der des Vittor Emanuel- schoß der verschmähte Liebhaber auch auf das Mädchen, ohne es tötete sich durch einen Schuß in den Mund. jedoch zu treffen, worauf er die Waffe gegen sich selbst richtete. Er
Denkmals in Rom . Dem Korrespondenten zufolge hätte auch hier das staatliche Ingenieuramt absichtlich Verzögerun gen herbeigeführt, auf die dann die Submissionsfirma, genau wie beim Justizpalast, Schadenersasforderungen in un geheurer Höhe gegründet hätte. Auch soll bei der Expropriierung der auf dem Bauplatz stehenden Häuser schamlose Günst lingswirtschaft geherrscht haben. Ein Haus, das im Jahre 1909 für 42 000 Lire zu verkaufen war, wurde in demselben Jahre vom Staate mit 188 000 Lire bezahlt. Besonders reiche Ernte sollen immer dem„ Avanti" zufolge die Künstler eingeHeimst haben, indem sie riesige Rechnungen für nicht gelieferte Arbeiten aufstellten. Die Verträge mit der Submissionsfirma sollen derart abgefaßt worden sein, daß noch heute verschiedene Prozesse schweben, die der Firma bedeutende Summen verheißen. Einige Lieferungsverträge wären der Oberrechnungsbehörde gana borenthalten worden, weil die Preise der artig standalös waren, daß sie sogar von dieser nicht allzu strupulösen Behörde beanstandet worden wären. Der Korrespondent stellt weitere Enthüllungen in Aussicht.
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Briefkaften der Redaktion.
5. R. 100. 1. Ja. Ueber den Empfang des Geldes müßten Sie aber dem Beklagten den Eid zuschieben, falls Sie für die Hingabe des Fälligkeit ab beansprucht werden, und zwar 4 Bros., sofern nicht von vorn Geldes teine Zeugen haben. 2. Binsen fönnen erst vom Zeitpunkt der herein Binszahlung vereinbart war. 3. Die durch Terminswahrnehmung entstandenen Kosten fönnen Sie für den Fall des Obfiegens im Prozeß im Wege des Festjehungsverfahrens erstattet verlangen. 4. Mein. 5. Ja, sobald ein Urteil ergangen ist. 6. E. 25. Je nach den Lebensbedingungen in den einzelnen Drtschaften; in Berlin der etwa 20 M. wöchentlich übersteigenbeerie Stage ist beim Gewerbegericht anhängig zu machen. Krüger: Wies. Unseres Erachtens war der Abzug unbegründet. Die Klage ist beim Gewerbegericht anhängig zu machen. höheren Schule zu zahlen oder für den Fall, daß Kinder, die in Neukön 7. G. 16. Nein, D. 2. 59. Schulgeld ist nur beim Besuch der nicht ihren Wohnfis haben. dort die Schule besuchen.. Otti. Durch Nachfrage beim Polizeipräsidium. P. G. 2. Die fächsische Staats augebörigkeit ist nur dann verlustig gegangen, wenn der Betreffende eine dahingehende Erklärung abgegeben hat. Sit das nicht der Fall, so ist die fächsische Staatszugehörigkeit aufrecht erhalten. R. 2. 14. 1. u. 2. Nein. E. 2. 100. Das ist unzulässig, sogar strafbar. Die Frau kann den Bahlung nicht leistet. Grna 20. 1. Nein, nur 2,50 M. 2. Die Kündi bas Statut. Der Verein ist flageberechtigt, da er ein eingetragener Berein O. P. 107. 1. Sa. 2. Der Anspruch stützt sich auf gung ist wirksam. ist und dadurch Rechtsfähigkeit erlangt. 5. N. 107. 1. In der Regel nicht. 2. Für Handwerkzeug ja, für Arbeitskleidung nur dann, wenn durch Anschaffung derselben Mehrkosten gegenüber dem sonst üblichen Seleider verbrauch entstehen. 3. Nein. wegen Beleidigung Klage erheben. Das Strafmaß liegt im Grmessen M. S. Ihr gefeßlicher Vertreter tann des Richters. Voraussichtlich würde eine geringe Geldstrafe verhängt werden. P. Krause 12. Die Witwe behält auch nach dem 1. April 1914 den Berliner Unterstüßungswohufit. E., Wichertstraße. Nein. 6. 6. 100. Nein. R. P. 14. 1. Erst nach zehnwöchiger Dauer der Arbeitslosigkeit. 2. Sie bleiben haftbar. H. P. 23. falls das Baterteil grundbuchlich eingetragen war, sind Sie zur Erteilung einer Löschungsfähigen Quittung verpflichtet. Diese muß von einem Notar be glaubigt sein. Die Kosten der Beglaubigung betragen etwa 5. Handelt es fich nicht um eine grundbuchlich eingetragene Schuld, so genügt einfache Quittung Eilig P. R. In der Regel gewährt der Richter auf Gr fuchen eine Räumungsfrist. M. H. 55. Etwa 20 M., außerdem freie Soft und Logis. Ella 111. 1. Nein. 2. Wenn die Krankheit ohne Berschulden des Mädchens entstanden ist, ist die Herrschaft bis zur Dauer von Dienstverrichtungen, jo haftet die Herrschaft unbeschränkt. 3. Das Geset sechs Wochen haftbar. Handelt es sich um eine Strantheit aus Anlaß von legt eine bestimmte Arbeitszeit leider nicht fest. M. K. 80. Ja, sofern nicht durch Chevertrag das Nießbrauchs- und Berwaltungsrecht ausgeschloffen ist.
Falls sich diese Beschuldigungen bestätigen, so muß man wirklich sagen, daß die Bourgeoisie des dritten Jialien in ihren monu- Anspruch gegen ihren Mann nur gerichtlich geltend machen, falls er gütliche mentalen Werken auffallendes Pech hat. Gerade das Symbolische will ihr nicht glücken: an dem Bau des Justizpalastes mästet sich eine Diebesbande, die aus lauter staatserhaltenden Elementen besteht, und nun soll sogar das Nationaldenkmal und der Altar des Vaterlandes den Plünderern der öffentlichen Kaffen Anlaß und Gelegenheit zu einem Raubzug gegeben haben. Auch im Falle des Bittor- Emanuel- Denkmals fann es sich um folossale Summen handeln, denn für seinen Bau wurden vom Parlament 37 miIIionen bewilligt( nicht 18 Millionen, wie der„ Avanti" schreibt), außer den 2265 794 Lire, die durch öffentliche Sammlungen auf gebracht worden sind. Das Objekt war also schon groß genug, um cinen systematischen Raubzug zu verlohnen.
Unternehmerschuftereien.
Vor dem New Yorker Gericht steht jetzt ein Prozeß gegen den Milliardär Wood an, den Präsidenten des amerikanischen Wolltrusts. Er ist angeklagt, während des Arbeiterausstandes Dynamitangetauft zu haben, welches er in die Häuser der streikenden Arbeiter bringen ließ, damit es dann dort gefunden und der Gindrud erwedt würde, als ob die Ausftändigen beabsichtigten, die Fabriken in die 2uft au Sprengen.
Stattonen
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Witterungsübersicht vom 20. Mai 1913.
Ein beschuldigter Priester als Ankläger. Aus Rom wird uns geschrieben: Wir haben von dem Pfarrer bon Monte Santa Maria in der Provinz Rom berichtet, der vom Amte suspendiert wurde, weil er 15 Jahre hindurch sich durch Betteln für Arme, denen er das Geld nicht aushändigte, be Swinemde. 764 NNW reichert haben sollte. In dem Dekret der Konsistorialfongregation Berlin Hamburg 765 WSW 765 NM heißt es, daß der Angeklagte Almosen für eine größere Zahl von Frantj. a. 767 Meffen gesammelt hat, als dies erlaubt ist, und fälschlich angegeben München 767 Wien hat, fie zelebriert zu haben, um fich neue Almosen zu verschaffen, und daß er schließlich an demselben Tage Messe für mehrere und verschiebene Spender gelefen hat, nachdem er von jedem von diesen Mimofen erhalten hatte". Der Briefter Bongini schreibt mun
Better
Stationen
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5° 4° R. I
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4 mollig 11 8bebedt 1 bedeckt
3halb bb. 10 3mollent 8 3 heiter 1beiter 3 mollig 763NNW 3Regen Wetterprognose für Mittwoch, den 21. Mai 1913. und langsamer Erwärmung; nachher wieder zunehmende Bewöllung. Zunächst vorwiegend heiter und troden bei mäßigen fübwestlichen Winden Berliner etterburean
nete, Bordamm Ibe, Reitmerik
am 19. 5. 18. 5. cm cm) 186-5 33-11
feit
163
Raub
cm
154 4-28
32+6
-12
4
68-4
136-7
79-2
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-
3
206+18
158
-10
286+16
125
-5
+16
-7
-6
243
-40
21
259
-149-3 107-9
Nedar, Heilbronn
100
169
130
Fall.
Todes- Anzeigen
Sozialdemokratischer Wahlverein 1. d. 4. Berl. Reichstagswahlkreis.
Landsberger Viertel.( Bez. 3921.)
Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Genosse, der Maurer Franz Faikus
Zilfiter Str. 18 geftorben ist.
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet morgen Donnerstag, ben 22. Mai, nach mittags 3 Uhr, von der Halle bes Zentralfriedhofes in Friedrichs. felbe aus statt.
Um rege Beteiligung ersucht Der Vorstand.
Deutscher Bauarbeiterverband. Zweigverein Berlin . Am 19. Mai starb unser Mitglied, der Maurer
Franz Faikus ( Bezirk Dsten II). Ehre seinem Anbeuken! Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 22. Mai, nachmittags 3 Uhr, von der Halle des Städtischen Friedhofes in Friedrichsfelde aus ftatt.
Um rege Beteiligung ersucht 142/17 Der Vorstand.
Sozialdemokratischer Wahlverein Neukölln.
Am 19. Mai verstarb unser Parteigenosse, der Schuhmacher
am
Albert Schröder ( Ideal- Passage 11, 5. Bezirk). Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Donnerstag, den 22. Mai, nach mittags 3, Uhr, von der Leichenhalle des Gemeinde- Friedhofes, Mariendorfer Weg, aus statt. Um zahlreiche Beteiligung erfucht 237/5 Der Vorstand.
Deutscher Holzarbeiterverband. Zahlstelle Berlin . Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege, der Tischler Albert Immelmann Straßmannstr. 13, im Alter von 51 Jahren geftorben ist.
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute, Mittwoch, den 21. Mai, nach mittags 3, Uhr, von der Halle des Auferstehungs- Kirchhofes in Weißensee, Lichtenberger Weg, aus statt. 88/10
Die Ortsverwaltung.
Allen Freunden und Bekannten die für uns so tieftraurige Mitteilung, daß unser herzliebstes Dorchen
am 19. Mai plöglich an Gehirn främpfen gestorben ist.
Alwin Körsten
Berta Körsten, geb. Dornbusch Karl Körsten, Lausanne Familie Tamm.
Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 22. Mai, nachmittags 5 Uhr, von der Halle bes städt. Friedhofs in Friedrichsfelbe aus ftatt.
3) Unterpegel.
Deutscher Metallarbeiter- Verhand Verwaltungsstelle Berlin.
Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglieb, der Arbeiter
Karl Böhme
Marftr. 18a am 18. b. Mis. an Magenkrebs gestorben ist.
Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 21. Mai, mittags 1 Uhr, vom Trauerhause aus nach dem städtischen Stirchhof in der Seestraße statt.
Ferner den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Elektromonteur
Asmus Reitzig
Hermsdorf , Kurhausstr. 39, am 17. d. Mits, an Rungenleiden geftorben ist.
Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 21. Mai, nachmittags 5 Uhr, non der Leichen halle des Hermsdorfer Kirchhofs in Hermsdorf aus statt.
Ferner den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Schloffer
Kurt Lange
Bintschstr. 8, am 17. Mai, an Herzletben gestorben ist.
Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 21. Mai, nachmittags 4 Uhr, von der Zeichenhalle des Auferstehungs- Kirchhofes in Weißensee aus statt. Ehre ihrem Andenken! Rege Beteiligung erwartet 118/0 Die Ortsverwaltung.
Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei der Beerdigung meines lieben Mannes und guten Baters, Schwieger und Großvaters
sage ich allen Berwandten, Freunden und Bekannten, insbesondere den Kollegen des Verbandes freier Gastund Schantwirte zu Berlin meinen aufrichtigsten Dant.
34
Frau Ida Voß nebst Rindern.
Danksagung.
Für die reichen Stranzfpenden und Herzliche Teilnahme bei der Beerdi gung unseres Dntels und Schwagers Paul Lorenz
fagen wir allen, insbesondere den Ge noffen des III. Berliner Reichstagswahlkreises und den Kollegen bom Deutschen Holzarbeiterverband besten Dant. Anna Schmidt.
für
Damen- Konfektion
Kleider, Hüte etc. Aeußerste Preise
Farbige Konfektion
in größtem Maßstabe zu ganz niedrigen Preisen.
Westmann