3. Urwahlbezirk. Restaurant Alte Fischerhütte". Kandidaten: Gustav Wolf, Otto Fehlberg. 4. Urwahlbezirk. Restaurant Kaiser hof". Kandidaten: Friedrich Ziehe, Reinhold Peister. 5. Urwahl bezirk. Gemeindeschule Potsdamer Str. 8( Turnhalle). Kandidaten: Otto Jätel, Reinhold Döring. 8. Urwahlbezirk. Restaurant„ Lindenpark". Kandidat: Albert Hoffmann. 9. Urwahlbezirk. Schönower Straße 8( Turnhalle). Kandidaten: August Stuhr , August Wirth . 10. Urwahlbezirk. Restaurant Waldesruh". Kandidaten: Bernhard Schörph, Karl Bieberstein. Da es auf eine jede Stimme ankommt und die Wahl pünktlich um 17 Uhr geschlossen wird, so erwartet das Wahlkomitee, daß die Wähler vollzählig zur Stelle sind, um die obigen Bezirke für uns
"
Die Stichwahl am 21. Mai hatte folgendes Ergebnis: 2. Abteilung: Von 14 zur Wahl stehenden Bezirken er oberte die Sozialdemokratie 6 Bezirke mit 12 Wahlmännern. 1. Abteilung: Von 12 zur Wahl stehenden Bezirken eroberte die Sozialdemokratie 5 Bezirke mit 9 Wahlmännern. In einem Bezirk wurden außerdem von uns 2 Wahlmänner gewählt, da aber der Wahlvorsteher 6 Kandidaten zur Stichwahl aufgefordert hatte, ist die Wahl ungültig und Die Mandate ruhen.
Von insgesamt 524 Mandaten hat somit die Sozialdemotratie jest 377 inne, und zwar 57 in der ersten, 144 in der zweiten und 176 in der dritten Abteilung.
Steglik.
Bei den Stichwahlen am Montag gelang es der Sozialdemofratie, noch 11 Wahlmänner durchzubringen. Es haben jetzt insgesamt erhalten: Konservative 33, 2iberale 168, Sozialdemo
fraten 48 Wahlmänner.
In der III. Abteilung des 26. Urwahlbezirks muß nochmals eine engere Wahl stattfinden, da bisher keiner der Wahlmänner die abfolute Mehrheit auf sich vereinigt hat. Es stehen sich hier 1 Konservativer, 2 Liberale und 1 Sozialdemokrat in engerer Wahl gegenüber.
An den am Freitag, den 23. Mai, stattfindenden WahlmännerStichwahlen wollen sich die Urwähler in den in Frage kommenden Urwahlbezirken( siehe Borwärts" vom Dienstag) rege beteiligen. Urwahlbezirken( siehe„ Vorwärts" vom Dienstag) rege beteiligen. Gewählt wird zu derselben Zeit wie zur Hauptwahl. Nen- Zittau( Kreis Beeskow).
Die letzte Gemeindevertretersizung setzte nach Einführung des neugewählten Schöffen Borchhardt den Gemeindesteuerzuschlag fest. Es werden wie im Vorjahre 150 Proz. erhoben. Der Ortsteil Steinfurth , der bisher 125 Broz. trug, wird fortan mit 140 Broz. herangezogen; hiergegen stimmten nur unsere Genossen.
Der Bahnbau Ertner- Neuzittau rief eine längere Debatte hervor. Die Bertretung beschloß, prinzipiell sich zwar daran zu beteiligen, jedoch erst nach genauer Stenntnis des Projektes sich entgültig zu entscheiden. Genosse Schulz hatte bei den Einzelheiten des Boranschlages beantragt, eine Abschrift auf Verlangen jedem Gemeindevertreter auszuhändigen, ebenso eine ärztliche Untersuchung der Schulkinder; beide Anträge wurden jedoch abgelehnt. Spandan.
Zur Landtagswahl! Den Parteigenoffen zur Nachricht, daß der Streisvorstand am Sonntag, den 18. Mai 1913, beschlossen hat, sich nicht an den Wahlmännerstichwahlen am Freitag, den 23. Mai 1913, sowie an der Abgeordnetenwahl im Juni zu beteiligen; steht es doch fest, daß die Wahl des fonservativen Abgeordneten 2übide gesichert ist. Das Resultat vom 16. Mai hat ergeben, daß von 611 zu wählenden Wahlmännern 884 konservative bereits gewählt find, also die absolute Majorität für den Konservativen gesichert ist. Das Geld, welches diese Stichwahlen noch fosten würden, leistet bessere Dienste, wenn es zur Bekämpfung der Gegner benutzt wird. Das hiesige Wahlfomitee hat sich diesen Beschluß des Kreisvorstandes zu
eigen gemacht und empfiehlt den Parteigenossen diesem nach Das fozialdemokratische Wahlkomitee Spandau.
autommen.
Gerichts- Zeitung.
Die Große Gloce".
beantragte Justizrat Eschenbach
wieder entlassen worden, als sein Arbeitgeber von seinen Vorstrafen Kenntnis erhalten hatte. Augenblicklich verbüßt er eine 2% jährige Buchthausstrafe.
I
Bis Mittwochmittag konnte die Strede noch nicht geräumt verden. Aus Elberfeld - Barmen langte ein Hilfszug an, um die Aufräumungsarbeiten vorzunehmen.
190 Grauenhafter Mord.
Am 24. September hat er bei einer in der Kantstraße 27 zu Charlottenburg wohnenden Sängerin Fräulein Unger einen Einbruch ausgeführt, bei dem er reiche Beute einheimste. Als die Eine entsetzliche Bluttat ist Dienstag morgen in der Nähe des Dame abends auf kurze Zeit ihre Wohnung verlassen hatte, um Kurhanses Friebensthal bei Misburg verübt worden. Drei einige Besorgungen zu machen, stattete der Angeklagte der Woh- polnische Arbeiter waren schon während der Nacht miteinander in nung einen unliebsamen Besuch ab. Er brach die Korridortür mit Streit geraten, der in Kätlichkeiten ausartete. Schließlich brangen Gewalt auf, ohne daß jemand etwas davon merkte, durchstöberte zwei der Arbeiter auf den dritten namens Sabrowski ein und dann die offenstehenden Bimmer und fand in verschiedenen Behält schlugen ihn mit einem& nüppel nieder. Sie banden ihn niffen tostbare Schmucksachen im Werte von 5000 M., die er in bann an einen Baum und brachten ihm mit einer Schaufel aller Gile zu sich steckte und damit schleunigst verschwand. Als die schwere Verlegungen am Unterleibe bei, sodaß die Därme Sängerin nach furzer Zeit heimkehrte, sah sie die Bescherung. Der beraustraten und zertrümmerten ihm dann die der sich seine Dienste gut bezahlen ließ, wobei er sogar etwas Waldes, wo sie erst Mittwoch morgen gefunden wurde. Angeklagte hat die Schmucksachen durch den zweiten Angeklagten, hädeldecke. Die Leiche schleppten sie in das Dickicht des erpresserisch vorging, nach und nach versehen lassen. Die Sängerin hat den größten Teil ihrer Sachen wiedererhalten. Das Gericht erkannte gegen Möhle auf eine Zusatzstrafe von 1% Jahren Zuchthaus und verurteilte Hoffmann wegen Hehlerei zu 1 Jahr Gefängnis bei sofortiger Verhaftung.
Zwei langjährige Enteignungsprozesse der Stadt Berlin . Am Dienstag hat das Reichsgericht in zwei die Rabenéschen Grundstüde betreffenden Prozessen zugunsten der Stadt Berlin entschieden.
Untersuchung über die wachsende Altoholisierung Marottos Die Gesellschaft für ausländische Krankheiten in Paris hat eine angestellt. Die Einfuhr alkoholischer Getränke hat sich in den zwei Jahren von 1909 bis 1911 wie folgt entwickelt:
1909
1911
24 704 hektoliter 40 589 Heftoliter 4412
.
.
·
1 892
1981
Wein Reiner Alkohol Genèvre Absinth und Num. Verschiedene Schnäpse 10 579
W
7 371
2466
8 373 13 896
Also eine Zunahme um fast zwei Drittel. Noch ganz anders hat sich die Zahl der Kneipen erhöht. 1907 gab es in Casablanca nur 6 Schanklokale, im Januar 1912 aber 161. Dr. Remlinger bemerkt dazu, daß die Mohammedaner im allgemeinen nicht ins Wirtshaus gehen, sondern zu Hause trinken. Sie täten es ohne jeden Genuß, nur um sich den Reiz der Trunkenheit zu verschaffen. Merkwürdig ist auch, daß Mineralwasser in Marokko einen Boll von 12 Broz, altoholische Getränke aber nur von 7 Proz zahlen. Wollen unsere Kolonialpolitifer den unheilvollen Einfluß bes franzöfifchen Kneipwirts zum Ausfuhrgegenstand machen? Die Begünstigung des Alkoholismus ist jedenfalls eine feltsame Auffaffung der zivilisatorischen Aufgabe unseres Eindringens in Marokko ", bemerkt dazu die Humanité". Bielleicht geschieht es nicht ohne Absicht. Hat sich der Allohol im Inland als ein fo gutes Mittel zur Nieberhaltung des Volfes erwiesen, so kann er ja auch dazu bienen, die Gegenwehr eines eroberten Bolles zunichte zu machen. Kleine Notizen.
Der Großkaufmann und Rittergutsbesizer Louis Ravené war feit 1888 Gigentümer der beiden 1123 Quadratmeter großen Grundstücke Wallstraße 92 und 93 in Berlin , die am Spreekanal liegen. Auf den Grundstüden befand sich ein Anfang der 1880er Jahre erbautes Geschäfts- und Wohnhaus, in dem auch die bekannte Ravenésche Kunstsammlung untergebracht war. Zu einem im Jahre 1890 geplanten Erweiterungsbau versagte der Polizeipräsident die Genehmigung, weil auf Grund eines Bebauungsplans von 1862 die für die Wallstraße festgesette Fluchtlinie das Grundstück durchschnitt. Ravené erwarb darauf die Grundstücke Wallstraße 5 und 6 ( Nummer 7 und 8 besaß er bereits) und verlegte im Jahre 1896 in den auf diesen Grundstücken errichteten Neubau sein Geschäft und die Bildergalerie. Inzwischen( im August 1894) war der Stadtgemeinde Berlin zum Zwecke der Verbreiterung der Wallstraße das Enteignungsrecht bezüglich der Grundstücke 92 und 93 berliehen worden, soweit diese von der Baufluchtlinie durchschnitten wurden. Für die Straßenverbreiterung wurden 759 Quadrat meter in Anspruch genommen. Ravené einigte sich aber mit der Stadt Berlin dahin, daß diese nach§ 9 des Enteignungsgefeßes das ganze Grundstück erwerben sollte. Die Entschädigung hierfür bo Saus ist dann von der Stadt im Jahre 1899 abgebrochen. worden. wurde vom Polizeipräsidium auf 1041 856 M. festgesetzt. Das Mit der festgesetzten Entschädigung waren nun beide Teile nicht Ernst Müller seiner Geliebten, der 23jährigen Schneidermeisterstochter Liebesdrama. In Amberg Tauerte der 28jährige Reisende einverstanden: Die Stadt Berlin meint, das ganze Grundstück ſei überhaupt nur 100 000 m. wert gewesen, weil es infolge der Bau- Planer auf und tötete fie durch zwei Revolverschüsse. Dann fchränkten Bebaubarkeit behaftet war; fie verlangte deshalb im fluchtlinie bon 1862 mit der öffentlich- rechtlichen Servitut der be- berlegte er sich selbst Iebensgefährlich. Das Mädchen hatte das Verhältnis gelöft. lagewege einen Teilbetrag von 500 000 m. zurüd. Der Beklagte Ravené bagegen erhob Widerklage; er wollte noch einen Betrag von über 1 Million mehr als Entschädigung haben.
Edinburgh explodierte eine Bombe, die in dem Fußboden des Bombenanschlag. Auf dem Observatorium zu Blackford Hill bei zweiten Stodivertes ein Loch von einem halben Meter Durchmesser bes Frauenstimmrechts werden für die Urheberinnen des riß. Das Gebäude ist nur wenig beschädigt; doch glaubt man, daß die Instrumente erheblich gelitten haben. Anhängerinnen Anschlages gehalten.
abgewiesen und auf die Widerklage die Stadt verurteilt, noch Das Landgericht Berlin hat die Rückforderungsklage der Stadt 455 000. zu zahlen. Vom Kammergericht wurde zunächst durch Teilurteil die Wiberklage in Höhe von 831 000 m. abgewiesen. Diese Entscheidung ist vom Reichsgericht bestätigt und damit die Hotel auf dem Semmering eine blutige Familientragödie abFamiliendrama. In der Nacht zum Mittwoch hat sich in einem Abweisung ber 831 000. rechtsfräftig geworden. Nachdem der Prozeß dann wiederum jahrelang beim Kammer- gespielt. Der dort mit seiner Frau und seiner Schwägerin eingericht geschwebt hatte, hat dieses schließlich die Wiberklage des Be- logierte albanische Notable Delvina Bei, ein Sohn des bekannten flagten Ravené gang abgewiesen und auf die Klage der Stadt Berlin Albanesenführers Salis Bei Delvina, hat nach einem furzen Wortben Beklagten verurteilt, von der Entschädigungssumme 367 462 9. wechsel seine junge Frau und dann sich selbst erschossen. Die erschossene Frau Delvina ist die Tochter Jsmael Baschas, ber bor bier Jahren in Konstantinopel bei einer Straßendemonstration
zurückzuzahlen.
Das Reichsgericht hat die Revision des Beklagten zurüdgewiesen, Gegen diese Entscheidung legten beide Parteien Revision ein. dagegen auf die Revision der Stadt Berlin , die mit rund 124 000 M. unterlegen war, das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Kammergericht zurüdverwiesen.
verhandelt, dem folgender Sachverhalt zugrunde lag:
Gleichzeitig wurde noch ein zweiter Prozeß derselben Parteien
Auf Antrag der Stadt Berlin find im Jahre 1898 auch die Navenéschen Grundstüde Nr. 97, 97a und 98 der Wallstraße, die längs des Spreefanals liegen, enteignet worden. Als Entschädigung hierfür wurden vom Polizeipräsidium 363 000 M. festgefeht und von der Stadt auch gezahlt. Im Wege der Klage fordert die lettere 321 000 Mark zurüd, während Ravené auch in diesem Prozeß eine Widerflage erhoben hat, mit der er eine Mehrentschädigung von 50 000 Mark begehrt.
Landgericht und Kammergericht haben die Gesamtentschädigung auf 338 000 2. festgesetzt, also 25 000 M. niedriger als das Polizeipräsidium. Der Beklagte Ravené hatte sich bei diesem Urteil beruhigt. Auf die Revision der Stadt Berlin ist die Entscheidung aber, soweit zu ungunsten der Beklagten erkannt war, vom Reichsgericht aufgehoben und die Sache an das Kammergericht zurückverwiesen worden.
Hus aller Welt.
Des Zaren Blutrichter.
Zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe verurteilte gestern die 148. Abteilung des Schöffengerichts Berlin- Mitte den Redakteur des Sensationsblattes Die Große Glode", Felig Wolff, der wegen Be leidigung des Finanzschriftstellers Louis Levy- Eschwege angeklagt war. Der Angeklagte hatte in der genannten Zeitung am 9. Februar 1910 einen gegen den Privatkläger gerichteten Artikel beröffentlicht und ihn darin der unlauteren Manipulationen, der Grpreffung, der Käuflichkeit, des Ehrenwort- Bruches und anderer schönen Dinge beschuldigt. Der Angeklagte hatte den Wahrheitsbeweis für seine Behauptungen angetreten. Dieser mißlang aber völlig. Ferner hatte der Angeklagte die Widerklage erhoben, die fich auf zwei Vorgänge stüßte: Nach Erscheinen des Artikels hatte der Privatkläger vor dem Angeklagten ausgespudt und ihm ein Bfui!" zugerufen, und in der gestrigen Verhandlung bezeichnete er den Angeklagten als Journalisten zweifelhafter Güte". Nach längerer Beweisaufnahme Unter sicherer Bebedung hält heute Nikolaus, der Selbstherrscher als Vertreter des Privatklägers gegen den Angeklagten eine aller Neußen , seinen feierlichen Einzug in Berlin . In offiziellen Gefängnisstrafe, da die in dem Artifel aufgestellten Behauptungen Neden wird der Mann, dem der Fluch der in den russischen Kerkern schymer beleidigend und nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme Schmachtenden nachschalle, als ein Freund Deutschlands , ein Bater böllig haltlos feien. Der Vorsitzende Assessor Dr. Heinze verkündete das Urteil das feines Landes, gefeiert. Die mit dem Blute der Besten des Landes gedüngten Steppen Rußlands , die Tausende und Abertausende in hin: Der angetretene Wahrheitsbeweis fei nicht nur nicht gelungen, den russischen Gefängnissen untergebrachten unschuldig Berurteilten sondern in allen seinen Zeilen gänzlich mißlungen. Zur Ueberzeugung des Gerichts sei es dargetan, daß der Privatkläger ein geben ein Bild der landesväterlichen Milde des Baren Journalist ist, der Anspruch auf allgemeine Achtung habe. Beleidi- regiments. Die Freundschaft für Deutschland aber gung wider befferes Wissen habe das Gericht nicht angenommen, illustriert ein Justizmorb, den dieser Tage des Baren Blutweil der Angeklagte an die Wahrheit seiner Behauptungen geglaubt richter an einem preußischen Einwohner verübt haben. haben mag; es fomme daher nur§ 186 St.G.B. in Anwendung, Der Bergmann Ignaz Jakubit aus My slowik, der in doch habe der Angeklagte grob fahrlässig gehandelt. Bei der den legten Tagen des oberschlesischen Grubenarbeiterstreits über die Strafzumeffung habe das Gericht die Schwere der Beleidigung und ruffifche Grenze nach dem Nachbarort Riffa ging, um unter den die Borstrafen des Angeklagten wegen Beleidigung berücksichtigt; der Angeklagte sei einer von den Journalisten, gegen die das Publi dortigen Bergleuten Streitunterstügungen zu sammeln, fum energisch geschüst werden müffe. Das Gericht habe deshalb ist zu lebenslänglicher 3 wangsarbeit nach Sibirien den Angeklagten zu 6 Wochen Gefängnis verurteilt und dem verbannt worden. J. verteilte in dem russischen Orte auch Nebenklager die Publikationsbefugnis zugesprochen. Was die Flugblätter, die die Aufforderung enthielten, sich dem oberWiderklage betrifft, so sei der Privatfläger im ersten Falle straflos schlesischen Streit anzuschließen und nicht zu dulden, daß geblieben, weil es sich um eine auf der Stelle ausgesprochene Gr- Stohlen von dort nach Oberschlesien versrachtet würden. Die Polizei widerung auf eine Beleidigung, handelte, im zweiten Falle sei der ließ den Streifabgesandten verhaften und nach Bendzin bringen, wo Privattlager freigesprochen worden, weil ihm der Schuß des§ 193 er auf administrativem Wege wegen Aufwiegelung sofort St.G.B. zur Seite stehe.
"
abgeurteilt wurde. Das Urteil lautete, den oberschlesischen Blättern zufolge, auf Lebenslängliche 3 wangsarbeit. 3. ist etwa 40 Jahre alt und Familienbater.
Durch Strafe zum Verbrecher geworden. Zum gemeinen Verbrecher ist der Technifer Otto Möhle herab. Das ist ruffisches Recht, Gerechtigkeit des Freundes Deutschgefunden, der gestern in Buchthauskleidung der 1. Straffammer des Landgerichts III vorgeführt wurde. Mit ihm war der Werk- lands, geübt an einem Bewohner des befreundeten Staates. flattschreiber" Emil Hoffmann wegen Hehlerei angetlagt. Der Angeklagte Möhle hat eine gute Schulbildung genossen und auch eine technische Anstalt besucht. Wie sein Verteidiger behauptete, ist das Ein schweres Eisenbahnunglück ereignete sich in der Nacht ganze Leben des Angeklagten dadurch für immer verpfuscht worden, zum Mittwoch auf der Strecke Gevelsberg - Heubing, in der daß er als Jugendlicher zu einer ungewöhnlich hohen Strafe von Nähe der Station Vogelsang. Infolge falscher Weichenüber 1 Jahre Gefängnis verurteilt worden sei. Dadurch sei er stellung entgleiste ein Güterzug; siebzig Güterwagen nicht gebessert, sondern im Gegenteil in seinem Charakter ver- wurden total zertrümmert, ein Schaffner wurde schlechtert worden und mehr und mehr gesunken. Als es ihm getötet und vier Bugbeamte schwer, zum Teil gelungen sei, eine gute Arbeitsstelle zu erlangen, sci er aus dieser' Lebensgefährlich verlegt.
ermordet wurde.
den 28. Mai, 7 Uhr: Besichtigung der Sezession, Kurfürstendamm 208/209, Verein für Frauen und Mädchen der Arbeiterklaffe. Mittwoch, unter Führung Robert Breuers. Billetts à 25 Pi. um 7 Uhr am Eingang zu haben.( Nur für Mitglieder.)
Marktpreise von Berlin am 20. Mai 1913, nach Ermittelungen des fönigl. Polizeipräsidiums. 100 Kilogramm Weizen, gute Sorte 20,58 00,00-00,00, mittel 00,00-00,00, geringe 00,00-00,00.( ab Bahn). Futterbis 20,60, mittel 16,54-16,56, geringe 16,50-16,52. Roggen, gute Sorte gerste, gute Sorte 16,20-16,70, mittel 15,60-16,10, geringe 15,10-15,50, Safer, gute Sorte 17,60-19,50, mittel 16,50-17,50( fret Wagen und ab Bahn). Mais( mixed), gute Sorte 15,20-15,50. Mais( runder), gute Sorte 00,00-00,00. Richtstrob 4,40-4,60. eu 6,00-7,50.
Markthallenpreise. 100 Stilogr. Erbsent, gelbe, zum Stochen 80,00-50,00. Speisebohnen, weiße 35,00-60,00. Linsen 35,00-60,00. Startoffeln( seleinhbl.) 5,00-8,00. 1 stilogramm Rindfleisch, von der Steule 1,60-2,40. Rindfleisch, Bauchfleisch 1,30-1,80. Schweinefleisch 1,40-2,00. Gier 3,00-4,80. 1 Silogramm Starpfen 1,40-2,40. ale 1,80-3,20. Bander Stalbfleisch 1,40-2,40. Hammelfleisch 1,50-2,40. Butter 2,20-3,00. 60 Stud 1,40-3,60. Sedte 1,40-8,00. Barsche 1,00-2,40. Schleie 1,60-3,40, Bleie 0,80-1,60. 60 Stud Streble 3,50-60,00.
Wasserstands- Nachrichten
Wasserstand me me!, Tilfit Bregel, Justerburg eichsel, Thorn Dder, Ratibor Krossen Frankfurt 23 arthe, Schrimm Landsberg Neye, Bordamm
Ibe, Zeitmerig
Dresden Barby Magdeburg
cm³)
am
feit
am
feit
20. 5. 19. 5.
cm 182-4 87+4
154-9 118-5 180-6
20. 5. 19. 5.
cm
cm)
153
2
98 79
4-80
135
Befer, Münden 193-13
-
146-12 116-9 <-7-0 -8+82
Minden Rhein, Marimiliansau 456
262
21
240
267
-152-3 107
94
<-6
)+ bedeutet Wuchs,
Köln
Fall.
-
163
3) Unterpegel.
122
Der gutsitzende
Anzug
macht den Gentleman, Heute und folgende Tage: Verkauf von großen Posten neuer oder gebrauchter Monatsgarderobe, Anzüge, Ulster, Paletots, Beinkleider, getragen, teils von ersten Schneidern aus feinsten Maßstoffen angefertigt( auch auf Seide) für jede Figur( auch den stärksten Herrn) passend am Lager. Anschaffungswert bis M. 120. zu folgenden billigen Preisen: Jackett- Anzüge M. 9.- 12. 16.- 20.- etc. bis zu d. teuersten Rock- Anzüge 12.- 16.- 20. 24. Gehrock- Anzüge 18.- 22.- 27.Herren- Ulster 10.- 16.- 18. Sommer- Paletots" 8. 12.- 14. 2.- 3.6.
Hosen
99
6.
32.
22.
Jünglings- Anzüge 7.- 10.- 14.- 18.
Frack- u. Gesellschaftsanzüge werden verliehen.
Garderobenhaus
Gr. Frankfurter Straße 116
an der Andreasstraße.