Magdeburg- Altstadt, ein Beamter berechtigt, die Frauen aus dem Versammlungslokal auszuweisen.
Der Bevollmächtigte des Vereins, Genosse Albert Lichten berg, reichte hierauf Beschwerde beim Polizeipräsidium ein und erhielt folgenden Bescheid: Königl. Polizeipräsidium ( Abtheilung III.)
Magdeburg , 8. Nov. 93. Bevor über Ihre Beschwerde vom 20. Oftober 1893 betreffend die Ausweisung von Frauen aus der auf den 16. Oftober 1893 angemeldeten Mitgliederversammlung des Vereins deutscher Schuhmacher, Zahlstelle MagdeburgAltstadt, durch den überwachenden Polizeibeamten Entfcheidung getroffen wird, wollen Sie die Namen der betreffenden Frauen, sowie den Tag ihrer Aufnahme als Mitglieder in den Verein hierher anzeigen.
Wayer. In einem weiteren Schreiben an das Polizeipräsidium führte Genosse Lichtenberg an, daß die ausgewiesenen Frauen allerdings noch nicht Mitglieder seien, dieses aber durchaus nicht nöthig sei. Da der Verein deutscher Schuhmacher den Beschränfungen des§ 8 des preußischen Vereinsgesetzes nicht unterstellt werden kann, kann ihm die Aufnahme weiblicher Personen nicht verwehrt werden, somit dürfen auch weibliche Personen, ohne Mitglieder zu sein, die Versammlungen des Vereins besuchen, damit sie die Bestrebungen des Vereins kennen lernen, eventuell zur Mitgliedschaft bewegt werden können, wie z. B. die männlichen Personen. Es ist demnach lediglich Sache der Mitgli.dec, ob sie auch Nichtmitglieder in ihren Bersammlungen dulden, nicht aber Sache der überwachenden Behörde."
Ich erwarte nun, daß das tgl. Polizeipräsidium Remedur schaffen wird und wir in Zukunft ungestört uns vereinigen und versammeln fönnen, wie dies das preußische Vereins- und Versammlungsrecht es uns gewährt."
Die hierauf eingegangene Antwort lautet: Königl. Polizei- Präsidium ( Abtheilung III). Magdeburg , 23. Nov. 93. Auf Ihre Eingabe vom 20. Oftober und 18. November 1893 erwidert das Polizei- Präsidium, daß die Entfernung von Frauen aus der Mitglieder Versammlung des Vereins deutscher Schuhmacher, Zahlstelle Magdeburg- Altstadt, am 16. Oftober 1893 von dem die Versammlung über wachenden Schuhmann zu Unrecht verlangt worden ist. Der Beamte ist dieserhalb rettifizirt( zurechtgewiesen). Keßler. An den
Vorsitzenden des Vereins deutscher Schuhmacher ( Bahlstelle Magdeburg- Altstadt)
Herrn 2c. 2c.
Dieser Vorfall beweist wieder zur Genüge, wie nöthig die Arbeiter haben, die Geseze genügend zu studiren, um gegebenen Falls die Hüter" derselben zu belehren. Wie aber, wenn der betreffende Vorsitzende weniger energisch und weniger unterrichtet gewesen wäre?
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so verlangt sie die Ginfegung einer Inspektion für das Handels- ftrenge Ueberwachung der Botale, namentlich mit weiblicher Be gewerbe analog der Thätigkeit der Gewerbe- Inspektion für die dienung, zu empfehlen, dagegen die Errichtung von Kaffee Industrie. Sie verlangt, daß die Geschäftsordnungen in gleicher schänken zu fördern fei; endlich habe die Entmündigung noto Weise geprüft und genehmigt werden müssen wie die Gewerbe- rischer, die Griftenz ihrer Familie gefährdender, den Kommunen Ordnung es für die Fabrik- und Arbeitsordnungen vorschreibt. zur Last fallender Trunkenbolde zu erfolgen. Sie verlangt obligatorischen gewerblichen Fortbildungs- Unterricht Es hätte wahrlich nicht einer mehrstündigen Berathung be für Lehrlinge während der Tagesstunden, und zum Schluß, aber durft, um zu diesen durchaus nicht neuen Vorschlägen zu ge durchaus nicht in letzter Reihe, die Ausdehnung der Gewerbe- langen. Der Branntweinpest" läßt sich nicht durch Polizei gerichts- Buständigkeit auf die Handlungsgehilfen. Im Großen vorschriften und derlei Maßnahmen begegnen, auch nicht durch und Ganzen bietet das Gutachten der Orts- Krankenkasse im die so beliebte Förderung der Errichtung von Kaffeeschänken, so lange Gegensatz zu gewiffen anderen, bereits an anderer Stelle be- der Branntwein ein Bedürfniß des Proletariats und dieses auf jenen sprochenen Machwerken eine herzerfrischende Zusammenfassung angewiesen ist. Eine Hebung der Lebenshaltung der proletarischen alles deffen, was den Handelsangestellten noth thut, und wir Klassen allein wird den Branntweinkonsum vermindern. Dieses fnüpfen an diese Besprechung nur den Wunsch, daß dies aus Universalmittel gegen vielfache gesellschaftliche Schäden wird aber unanfechtbaren Thatsachen sich herleitende Dokument die Wirkung natürlich nicht in Vorschlag gebracht, ist den Herren am grünen ausüben möge, welche es verdient, nämlich daß die darin ge- Tische der Gewerbekammer wohl nicht einmal in den Sinn geforderten Maßregeln den Handlungsgehilfen und Gehilfinnen fommen, wie man denn überhaupt nicht diefes probate HausDeutschlands möglichst bald zu theil werden mögen. mittel zur Anwendung bringt, sich vielmehr in Quadsalbereien aller Art gefällt. Statt die Lebenslage des Proletariats zu heben, Freie Aerztewahl. Alle Vorstände der Stuttgarter wird dieselbe nach allen Regeln der Kunst immer mehr herabKrankenkassen sprachen sich einstimmig für Einführung der freien gedrückt und in demselben Maße wird auch der BranntweinAerztewahl aus. Wie nothwendig eine Reform der ärztlichen fonfum vermehrt, die Trunksucht" gefördert. Aber wir leben Hilfeleistung ist, möge durch ein Vorkommniß, welches die nun einmal in einer verkehrten Welt, wo der Arbeitende hungert Münchener Post" kürzlich veröffentlichte, von Neuem beweisen: und trinkt, und der Nichtsthuende im Vollbesitze aller LebensAm Sonntag, den 26. November, erkrankte der 33jährige genüsse ist. Es wird wahrlich Zeit, daß einmal Ordnung" gemagistratische Arbeiter J. M. an der Influenza. Nach langem schafft wird. Bitten leistete der Rassenarzt, ein Herr Dr. W., gegen Abend desselben Tages die erste Hilfe und Hilfe und verordnete einige Die Sonntagsruhe auf den prenßischen Staatsbahnen, Pulver und ging wieder fort. Dann fam er am welche vor Jahresfrist zunächst nur in einigen Direktionsbezirken, Montag wieder, that daffelbe und hierauf jeden zweiten wie Breslau , Berlin und Hannover eingeführt wurde, ist be Tag das Gleiche. Am legten Sonnabend verschlimmerte fich der reits wieder aufgehoben worden. Selbst die Arbeiter sind damit Zustand des Patienten zusehends. Um den Unwillen des wenig zufrieden, so mangelhaft und ungeschickt war die ganze Einrichleutseligen Arztes nicht zu erwecken, schob man deffen Jnan- tung dieser Sonntagsruhe. Die Züge, von einer Anfangsstation spruchnahme bis Sonntag früh 5 Uhr hinaus. Doch auch da abgelassen, wurden des Sonnabends, Nachts, bis zur zweiten leistete der Arzt den inständigen Bitten nicht Folge. Er gab an, oder dritten Station gefahren, dann wurden sie nach Vorschrift" vor 10 Uhr nicht kommen zu können, da er erst zur Kirche gehen stehen gelassen; die Zugbediensteten mußten noch mehrere Stunmüffe. Gegen 8 Uhr suchte ein zweiter Bote auf den Arzt ein- den warten, bis sie mit dem nächsten rückfahrenden Personenzug zuwirken, den Kranten doch besuchen zu wollen, da es mit dessen dienstfrei nach Hause fahren konnten; ehe sie auf die DomizilBefinden immer schlechter werde. Endlich kam der Arzt um ftationen famen, war der halbe Sonntag Vormittag vergangen, 9 Uhr, sagte der Frau des Patienten, daß die Sache sehr schlimm in welcher Zeit sie auf der Endstation eingetroffen und in der stehe, zu Influenza habe sich Lungenentzündung geschlagen, fie Gewohnheit geblieben wären. Die Ruhezeit von ungefähr folle nach St. Ludwig um einen Geistlichen schicken, verschrieb zwölf Stunden, die ihnen bis zur fahrplanmäßigen Abwieder Pulver und versicherte nochmals, daß kaum zu helfen fahrt des Zuges, mit welchem der reguläre Dienst wieder besein werde. gann, der Dienstturnus bot, mußten sie zur Ruhe ihres Körpers 3wei Tage früher lachte der Herr über die Aengstlichkeit verwenden. Zu einem Spaziergange mit der Familie blieb nicht der jungen Frau und behauptete, die Sache sei ganz ungefähr Zeit übrig. Also dem Personal selbst bot die Sonntagsruhe lich. Ein anderer zugezogener Arzt verordnete schleunigst Um- feine Erleichterung. Was sie des Sonntags weniger an Arbeit schläge, doch war das Mittel schon zu spät angewendet und nichts hatten, mußten fie in den nächsten Tage wieder einholen. Dazu kam mehr zu machen. Am Dienstag Nachmittags ist der Mann ge- der Ausfall der Fahrgelder, der das Zugpersonal nur noch verstorben. stimmter machte.
Die städtische Krankenkasse ist von dem Vorfall unterrichtet worden und darf man gespannt sein, welche Schritte sie thun wird, um das Leben des Proletariers etwas mehr zu schützen. wir glaubten bisher, daß die Aufgabe des Arztes in erster Linie darin zu bestehen habe, den Erkrankten zur Verfügung zu stehen, anstatt in die Kirche zu laufen. Möge der Herr Doktor feinen religiösen Bedürfnissen dann genügen, wenn seine Berufspflichten als Arzt erfüllt sind.
Die Unzufriedenheit der Bahnbediensteten selbst wird als willkommenes Mittel angesehen werden, gegen die Sonntagsruhe Stimmung zu machen. Man wird nicht berücksichtigen, daß die Mißstimmung sich nur gegen das unzulängliche der Neuerung richtet. So lange nicht eine 36stündige Ruhezeit gewährt wird, kann von einer die Beamten befriedigenden Reform nicht die Rede sein. In diesem Falle aber müßte eine Vermehrung des Personals eintreten, und dazu werden sich unsere Lohngewaltigen nicht verstehen, von denen im Gegentheil bekannt ist, daß sie mit immer wenigeren Beamten auszukommen suchen.
Die Reichskommission für Arbeiterstatistik hat bei der bekannten Umfrage über Arbeitszeit, Kündigungsfristen und Lehrlingsverhältnisse im Handelsgewerbe auch die Orts Krantentasse für Handlungsgehilfen und Lehr= Aus dem Reichsversicherungsamt. Revisionsentscheidung. linge" zu Berlin berücksichtigt. Das Gutachten derselben ent: Die in Armenhäusern untergebrachten Personen tönnen insoweit hält manche interessante Thatsache, die über die Wirkungen des versicherungspflichtig sein, als sie einen den freien Unterhalt über Begünstigung des Kapitalismus durch die säch Sandlungsgehilfen- Berufes auf den Organismus und die Ge- steigenden Lohn oder Gehalt für ihre Arbeit beziehen. Letzteres fifche Staatsbahn Verwaltung. Wieder einmal sundheit der männlichen und weiblichen Handelsangestellten wird aber lediglich in denjenigen Ausnahmefällen angenommen tritt die Neigung staatlicher Institute, die befizenden Klassen auf lehrreichen Aufschluß giebt. So erfahren wir, daß die durch werden dürfen, in denen aus dem Maß und Werth der geleisteten Kosten der nicht befizenden zu bevorzugen, recht deutlich hervor. lange Arbeitszeit sich auszeichnende Bazarbranche auf 1000 Arbeit und aus der Höhe des Entgelts deutlich zu ersehen ist, Bis jetzt fonnte ein intelligenter junger Mann, wenn er lange männliche erwachsene Personen 182,26 Erkrankungen liefert, die daß der Empfänger nur eines Zuschusses zur Erlangung des im genug wartete, Bahnassistent werden, durch neuerliche Bestim günstigere Bank- und Bureaubranche dagegen nur 103,51. Auf übrigen noch aus eigener Krast erzielbaren Lebensunterhaltes be- mungen hat sich das geändert. Die Prüfungsordnung für Eisen1000 weibliche Mitglieder über 16 Jahre tamen in der Bank durfte, und daß daher die aus Mitteln der Armenverwaltung bahnbedienstete schreibt vor:" Stationsassistenten und-Aufseher und Bureaubranche 52,90 Erkrankungen, in der Bazarbranche bezogenen Leistungen gleichzeitig Unterstüßung und Arbeitslohn 2. Klaffe. Zur Prüfung werden nur solche Bewerber zugelassen, Dagegen 105,97, in der Kolonialwaarenbranche sogar 120,33 Gr in fich schließen. Dagegen hat das Reichsversicherungsamt in welche a) die Abgangsprüfung auf einer Realschule oder auf frankungen. Der Beruf übt besonders harte Wirkungen auf den einem anderen Falle, in welchem der in einer kleinen Stadt einer, nach Bestimmung des Finanzministeriums den Realschulen Körper der weiblichen Angestellten aus, die fast durchgängig an Bleich- Württembergs wohnende Kläger sich vor Jahren nicht auf grund in dem Lehrziele gleichstehenden Unterrichtsanstalt bestanden, oder sucht und Blutarmuth laboriren. Im höchsten Grade anzuerkennen der Armenfürsorge, sondern auf grund eines Alimentationsver- ein Gymnasium oder Realgymnasium wenigstens bis einschließist nun, mit welcher Rücksichtslosigkeit die Orts- Krankenkasse die trags in das städtische Spital hatte aufnehmen laffen, die Frage, lich Unterfefunda mit Erfolg besucht; b) eine Dienstzeit als Konsequenzen aus diesen erschreckenden Thatsachen zieht. Die oh die von dem Kläger durch Vermittelung der Anstaltsverwaltung Expeditions- Hilfsarbeiter von mindestens 4 Jahren, einschließlich Frage der Reichskommission, ob, vielleicht" eine 14 stündige Laden- für die Stadtgemeinde geleisteten Arbeiten der Versicherungspflicht mindestens eines Jahres im Stationsdienste, zurückgelegt haben und Arbeitszeit angebracht ist, beantwortet sie mit der energisch unterliegen, bejaht. und durch ein Zeugniß des Bezirks- Telegraphen- Inspektors ausgesprochenen Forderung, daß die Arbeitszeit 10 Stunden nicht Die erforderliche Fertigkeit im Telegraphiren und die überschreiten dürfe. Für jugendliche Arbeiter verlangt sie eine Die Gewerbekammer der Provinz Brandenburg , welche Kenntniß der Bestimmungen über Behandlung und Geentsprechende Verkürzung auf 8 Stunden. In anbetracht des in der legtvergangenen Woche hierfelbst zu ihrer neunten Jahres- brauch der telegraphischen Apparate und Lettungen nachweisen." starten Prozentsatzes der Magenkrankheiten verlangt sie die sigung zusammentrat, hatte sich u. A. auch mit folgender Vor- Die Sächs. Arb.- 3tg." bemerkt dazu: Bis jetzt hat der BahnMindestdauer von 2 Stunden für die Mittagspause, und in anlage der Staatsregierung zu befassen:" Hat die Trunksucht in betrieb nicht darunter gelitten, wenn junge Leute aus der Voltsbetracht des großen Angebots von Arbeitskräften eine Minimal- den Städten und auf dem platten Laude der Provinz Branden- schule diesen Dienst verrichteten, der nun den Gymnasiasten vorkündigungsfrist von 4 Wochen, um den gekündigten Kollegen burg einen Umfang erreicht, welcher die sittlichen und wirklichen behalten bleiben soll. Man hat noch nicht verlangt, daß ein wenigstens Zeit zur Besorgung einer neuen Stellung zu gewähren. Intereffen der Bevölkerung zu gefährden droht? Welche Maß: Diätist Latein und Griechisch konnte und unsere Bahn ist nicht Besonders hervorheben möchten wir noch, daß die Orts- Kranken- regeln sind bejahenden Falls, abgesehen von dem Entwurfe eines dabei zu Grunde gegangen. Wir fönnen aber auch durchaus taffe auf das Bestimmteste davor warnt, vor hohen Festen oder nicht einsehen, inwiefern sich auf einmal höhere wissenschaftliche bei sonstigen Gelegenheiten eine ausnahmsweise Ausdehnung der Bildung bei diesen jungen Leuten nöthig machte. Man darf Laden- und Arbeitszeit zu gewähren, da derartige Wünsche nicht doch wirklich neugierig sein, womit die Bahnverwaltung diese einem Bedürfnisse des Publikums, sondern nur dem in völliger Aenderung begründet. So lange uns teine genügende Erklärung Verkennung der Interessen der Allgemeinheit sich bewegenden wird, muß man uns freilich gestatten, anzunehmen, daß der Erwerbssinn der Prinzipale entsprechen. wahre Grund der ist, das niedere Volt aus den legten Stellen, wo ihm noch eine einigermaßen erträgliche Griftenz winkte, zu verdringen und dieselben den befizenden Klaffen zu referviren.
Die Ortskrankenkasse beantwortet jedoch nicht nur die Fragen der Reichskommission, sondern sie weist sehr treffend darauf hin, daß die Regelung der angeregten Dinge einer Ergänzung durch durchgreifende Reformen allgemeinerer Art bedarf. Und
Gesetzes über die bei Bekämpfung des Mißbrauches geistiger Getränke in Aussicht genommenen allgemeinen Vorschriften und Ein richtungen zu empfehlen, um diesem Uebelstande zu steuern und erscheint hierfür insbesondere die Gründung und Förderung der Trinterheilanstalten angezeigt?"
Welcher Art die
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Wenn von„ Trunksucht" gesprochen wird, so wird allüberall selbstverständlich nur das Branntweintrinken verstanden, das Schnapstrinken" der unteren Wolfsklassen". Bei den höheren" und bemittelten Gesellschaftstlassen wird ein„ Mißbrauch geistiger Getränke" nicht vorausgesett, obgleich er in diesen Kreisen mehr Krankenversicherung in Württemberg. Im Jahre 1891 zu Hause ist, als in den unteren Schichten des Bolkes, nur daß gab es in Württemberg 19 Gemeinde- Krantenversicherungen mit diese Kreise mehr Wein und Bier als Schnaps konsumiren und 14 100 Mitgliedern, 120 Orts- Krankenkassen mit 118 745 Mittommen. Will der Unterthan sich anmaßen, in die Zukunft diese geistigen Getränke infolge der befferen Lebenshaltung der gliedern, 248 Betriebs( Fabrik-) Krankenkassen mit 58 410 Mitzu schauen, die nur des Herrschers weitsichtiges Auge, seine Konsumenten nicht eine so augenfällige und verderbliche Wirkung gliedern, 1 Bau- Krantentaffe mit 146 Mitgliedern, 3 Innungsscharfe Erkenntniß höherer Staatsraison erkennen fann. ausüben, als der Schnaps auf die ausgemergelten Körper der Krantenfaffen mit 276 Mitgliedern, 95 eingeschriebene Hilfskassen Der Kurfürst will seine Preußen nach vorwärts treiben, Proletarier. Der Fufel, der in Afrita als modernes Kultur mit 25 085 Mitgliedern und 114 landesrechtliche Krankenverund Männer, wie dieser Rohde, Vertreter eines alten mittel Verwendung findet, der dem Staate hohe Steuererträge ſicherungen mit 125 068 Mitgliedern, zusammen 595 KrankenKurses, wagen den neuen Kurs zu hemmen? So muß erbringt und den Schnapsbrennern die unerfättlichen Taschen faffen. Die Zahl der gegen Krankheit versicherten Personen be Rohde ins Gefängniß wandern, indeß die anderen Bürger füllt, wird auf der anderen Seite für höchst gemeingefähr- trug insgesammt 341 830, gleich 16,75 pt. der Bevölkerung. Die lich gehalten, ber mit werden Krankenkassen hatten zusammen 3 887 339 M. Einnahme und Königsbergs dem Kurfürsten huldigen, nicht weil sie wissen, muß. Mittel der Bekämpfung sind, 3 708 514 M. Ausgabe. Die Zahl der Krankentage betrug er wolle Preußens Größe gründen, sondern weil sie in bat der seinerzeit im Reichstage regierungsfeitig ein- 1733 929, die der Krankheitsfälle 103 931. Die VerwaltungsFurcht und Aengften leben. Ich erwähne des Schauspiels gebrachte Trunksuchtsgesetz- Entwurf erwiesen. Auch die hoch foften beliefen sich bei den Orts- Krankenkassen auf 1,72 M. pro Aus eigenem Recht" an dieser Stelle, weil es mir fultur- gelahrten Herren am grünen Tische der Gewerbekammer haben Mitglied, bei den eingeschriebenen Hilfskaffen auf 1,28 Mart. ethisch bedeutsam erscheint. An dröhnendem Wortschwall sich bezüglich der Bekämpfung der Trunksucht zu Vorschlägen 322 Krankenkassen schlossen mit einem Ueberschuß, 270 mit einem kann es sich mit Wildenbruch's Hurrah- Dramatik nicht emporgerungen, welche aus dem bisherigen altbekannten Geleife Defizit ab. meffen. Aber es ist charakteristischer noch für den geistigen nicht herauskommen. Die Gewerbekammer beschloß nämlich Biergewinnung, Bierbesteuerung und Bierverbrauch Tiefstand in breiten Bürgerschichten und für den Grad, bis folgende Resolution: Die Trunksucht hat zwar in den Städten und auf dem betrugen im Jahren 1892 im Deutchen Reiche: zu welchem die Entmannung dieser Kreise kommen platten Lande der Provinz einen nicht unerheblichen, aber doch Biergewinnung Biersteuer Bierverbr. Biersteuer fonnte. Die Gesellschaft der Duckedich und Denkenicht nicht solchen Umfang angenommen, daß die sittlichen und wirthHektoliter Mart Lit.pro Kopf pro Kopf fann in Verzückung schwelgen; die Unterwürfigkeits- fchaftlichen Interessen der Bevölkerung als direkt gefährdet er in Bayern 15 100 000 32 300 000 227,8 5,72 literatur hat das äußerste geschaffen, was sie schaffen scheinen, indessen ist es geboten, der Zunahme derselben durch ge- in Württemberg 3 700 000 fonnte. Vertraue blindlings dem Herren über Dir und eignete Wohlfahrtseinrichtungen, sowie auch durch gesetzliche Vor- in Baden in Elf. Lothringen 900 000 jede Kritik an seinem Thun ist Frevel und Verbrechen. Er schriften und Bestimmungen entgegenzutreten. wird Dich lenken, er weiß die Wege, die Dir unerforsch- Es erscheint dringend nothwendig, daß der Ausschank von im übrig. Deutschlich, find das ist der ideelle Kern von Wichert's Drama. Spirituosen zum Verkehr im Lokal von den Materialwaaren land( BrausteuerHandlungen getrennt werde, daß Branntwein zum Genuß auf gebiet) Herr Wichert hat erreicht, was er erreichen wollte. Hat der Stelle im Kleinhandel über die Straße nur gegen Baarihm das Volt den Dichterlorbeer nicht im Jubel entgegen- zahlung verabfolgt werde, Trinterschulden nicht eintlagbar feien, Die organisirten Buchbindergehilfen in Zürich sind in gebracht, er wärmt sich am Leuchten der kaiserlichen die Bestimmung, nach welcher bei Gesebesübertretungen die eine Lohnbewegung eingetreten. Ihre Forderungen find täglicher Gnadensonne. Der Kaiser ließ sich sein Werk allein in Trunkenheit als Milderungsgrund anzusehen sei, aufgehoben werde Minimallohn von 4 Franks und Neunstundentag am Sonnabend. einer Generalprobe vorspielen, und am Tage der ersten und im Allgemeinen diesen Umstand strafverschärfend wirken Die Buchbindermeister antworteten in einem Schreiben, daß man öffentlichen Aufführung im Berliner Theater überreichte er zu lassen, daß den Konsumvereinen feine Ausnahmeftellung ge- früher noch mit 6 Franks Wochenlohn ausgekommen sei und er dem Dichter einen Orden; und nun ist Herrn Wichert währt werde, Schülern unter 16 Jahren, auch Fortbildungs- bazu hätten die Arbeiter immer noch etwas auf die Seite gelegt, schülern und Lehrlingen der selbständige Besuch der Schant- um sich später selbst zu etabliren. Die Arbeiter sollten das Geld geschehen, wie es in dem Spruch des genialen und tief- ftätten polizeilich verboten, von seiten der Gewerbe- Inspektoren nur nicht zu Streits und Vergnügungen brauchen, sondern in unglücklichen Schweizers Leuthold heißt: Wem tein Talent auf Einschränkung des Branntweingenuffes in allen gewert eine Sparkasse legen. Früher sei ein Arbeiter mit 50 Cts. an geworden, dem deck' man gnädig und dezent die Lücke zu schaftlichen Anlagen hingearbeitet werde, daß zur Einschränkung einem Sonntage ausgekommen. Dieser Brief erregte allgemeinen mit einem Orden! der übergroßen Zahl von Schantstätten die Bedürfnißfrage und Unwillen. Man hofft, etwas ohne Streit zu erreichen, da vier Alpha. die gesundheitliche Beschaffenheit der Lokale zu prüfen, auch eine Firmen bereits die ganzen Forderungen bewilligt haben.
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9 200 000
184,2
4,50
1 700 000
5 700 000
103,0
3,38
2 800 000
69,6
1,71
33 200 000
30 900 000
88,7
0,78