Nr. 126.
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Telegramm Adresse: ,, Sozialdemokrat Berlin".
Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt Morikplatz, Nr. 1983.
Ein weltfremdes Urteil.
Sonnabend, den 24. Mai 1913.
fordert.
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Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt Moritplay, Mr. 1984.
nungen, wie Geldsadsparlament" usw. jedoch als nicht scharfen Kampf mit der Regierung ankommen lasse, werde wesentSeleidigend ausschied allein es verfiel schon dadurch einer liche Befferung nicht zu erzielen sein. Der Kriegsminister arg gefünftelten Konstruktion, daß es den Aus- protestierte gegen die Behauptung Schöpfline, daß beim Militär druck„ Tollhaus" auf das ganze Abgeordnetenhaus bezog. erklärte, wenn die Militärverwaltung auch jest nichts tue, um die mit zweierlei Maß gemessen werde. Abg. Müller- Meiningen Kein Mensch behaupte mehr, daß es heutigen Tages, wo Natürlich war damit nur der Teil des Dreiklaffen- Ehrengerichtsordnung zu ändern, so haben die bürgerlichen Parteien Glühstrümpfe und Metallfäden die schwärzeste Nacht in parlamentes gemeint, der jene abgeschmackte und perfide Ent- die Pflicht, bei der nächsten Beratung des Militäretats die Konsegrellstes Licht tauchen, feine Wunder mehr gäbe. Denn noch rüstungskomödie gegen die Sozialdemokratie aufführte. Jene quenzen zu ziehen und entsprechende Abstriche beim Etat zu machen. gibt es Richter in Preußen! Und die heilige Justitia be- Komödie, die damals selbst von der nationalliberalen, o In. Darin seien wohl alle bürgerlichen Barteien einig.(?) In der schämt selbst den Allerzweifelsüchtigsten! 3eitung als ein klassikum von Spiegel- meiteren Debatte sprachen noch die Abg. Bassermann, Man höre: Es war der ehemalige Kreuzzeitungs- fechterei, ein Theaterkampf mit Blech- Semler, Gröber, wobei Abg. Semler es ausdrüdlich ablehnte, redakteur Hermann Wagener , der das preußische ich wertern und großem Gefchrei" veripottet irgendwelche Konsequenzen zu ziehen. Die boIftsparteiliche großem Geschrei" veripottet Resolution, die die Bekämpfung der Soldatenmizhandlungen Dreitlassenparlament verächtlich ein„ Geldsackparlament" worden war, der auf die gröbsten Instinkte des Publikums fordert, wurde einstimmig, die Reform des Beschwerdcrechts nannte. Er mag sich gratulieren, daß man ihm damals nicht spekuliere". gegen die konservativen Stimmen angenommen. Annahme den Prozeß machte und ihn nicht ins Gefängnis sperrte. Wie groß der Teil des Abgeordnetenhauses war, fand auch die geforderte Reform der Ehrengerichte. Denn die elfte Strafkammer des Landgerichts I zu Berlin mußte doch völlig außer Betracht bleiben. Oder hätte das Sodann wurde die volksparteiliche Resolution erörtert, die cine hat dahin erkannt, daß der Vorwärts" das preußische Gericht etwa den Standpunkt einnehmen wollen, daß eine i 21 Reform der Militärgerichtsordnung Junterpar... pardon Dreiklassenparlament sträflich be- Minderheit der Abgeordneten( hinter der aber die Der Kriegsminister verschanzte sich wiederum leidigte, als er sich des Ausdrucks des ehemaligen Streuz- Mehrheit der Wähler stand) beleidigt werden dürfe, hinter der Kommandogewalt des Kaisers. Genoffe zeitungs"-Redakteurs bediente! nicht aber die Geldsacmehrheit? Und wie schamlos die Roste: Die Militärgerichtsordnung illustriere den KlaffenAber auch andere Leute können sich dazu beglückwünschen, fozialdemokratischen Abgeordneten von der staats- charakter des militärischen Gerichtsverfahrens und widerspreche recht daß sie zu einer Zeit lebten, wo das Dreitlassenparlament erhaltenden Preffe beleidigt worden sind, ohne je den Schuß geflagt sind, werde die Deffentlichkeit von Gericht ausgeschlossen, gröblich dem allgemeinen Bolfsempfinden. Sobald Offiziere annoch nicht in einem Maße den Schuß der Gerechten genoß eines Staatsanwalts zu finden, dafür liegen ja die ver um den Offizier zu schonen. Diese Praris verstoße auch gegen den wie Anno 1913. Denn auch Bismarck war 1852 der nichtendsten Dokumente vor! flaren Wortlaut des Gesetzes. Der Kriegsminister glaubte, Meinung, daß die preußische Kammer nichts sei, als„ eine Immerhin, wie gefünftelt auch die damalige Argu- hiergegen Protest erheben zu müssen. Abg. Gröber trat für immerhin noch mangelhafte Vertreterin der Steuer- mentation des Gerichtshofes war, man konnte wenigstens die Resolution ein. Genosse Süd ekum machte darauf auftraft." Das", so fuhr er fort ,,, tann ich eine Volfsvereinen formal starten Ausdrud vorzeigen, das Wort Tollmertiam, daß Militärgerichte auch in böswilliger Weise. Termin tretung nicht nennen." Und fünfzehn Jahre später erklärte haus". Diesmal aber sollen die Ausdrücke„ Geldi ad- und Lokal nicht bekannt geben, wenn eine peinliche Verhandlung derselbe Bismarck, daß es kein elenderes und wider- parlament" und" Sunterparlament" auf Ver- gegen einen Offizier bevorsteht. Die volksparteiliche Resolution sinnigeres" Wahlgesetz in irgendeinem Staate gäbe, als mahnung des Reichsgerichts mitbestraft werden! wurde gegen die konservativen Stimmen angenommen. das preußische Dreiklassenwahlrecht. Und weil der Vorwärts" fonstatierte in ueber- tratischen Resolution: G3 folgte die Beratung der nachstehenden sozialdemo= Elend und widersinnig nannte der Heros des einstimmung mit den unbestreitbaren politischen Jahrhunderts das Dreiklassenwahlrecht, als Geldsadparlament Tatsachen und im Ausdruc tonform mit Herperhorreszierte der Kreuzzeitungsredakteur Wagener die Dreimann Wagener und Bismard, daß das Dreitlassenvertretung, der Bismarck hinwiederum jedes Recht absprach, tlassenpparlament auch ein Geldsackparlament fei, deshalb fich eine Voltsvertretung zu nennen. Aber im Wonnemond wurde auch das Strafmaß so erheblich verdes Jahres 1913, des Jubiläumsjahres der Freiheitstriege", fchärft!
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wird der verantwortliche Redakteur des Vorivärts" zu sechs Dem elendeſten und unsinnigsten aller Wahlsysteme werWochen Gefängnis berurteilt, weil das sozialdemo- den durch diefen sonderbaren Urteilsspruch sicherlich keine kratische Zentralorgan von der Dreiflassenkammer als von Sympathien erworben werden. Dafür aber wird das Volk einem Geldsackpartament", ja nur von dem Junterpaslantit neuem und leider nicht unbegründetem Mißtrauen gegen ment" gesprochen hatte! unsere preußische Rechtspflege erfüllt werden!
Die Militärvorlage
in der Budgetkommiffion.
Eigentlich könnten wir uns des Verditts der 11. Straf tammer des Landgerichts I ja freuen. Denn wenn die Ausdrücke Junkerparlament" und" Geldsackparlament" eine Beleidigung des Dreiklassenparlaments darstellen, so muß es das Gericht wohl als Herabsetzung eines BarIaments empfinden, wenn von ihm behauptet würde, daß für feine Zusammensetzung das große Portemonnaie wurde die voltsparteiliche Resolution beraten, die eine Erhöhung In der Freitagsizung der Budgetkommission des Reichstags und die Zugehörigkeit zur privilegierten der Unterstüßung für die Familien der zum Kriegsdienst einge Junkerkaste ausschlaggebend seien! So muß das Gericht zogenen Mannschaften fordert. Abg. Fischbed begründete die eine solche Nachrede als etwas so Diskreditierendes Forderung, die einstimmige Annahme fand. betrachten, daß sie als Verleumdung und Verunglimpfung betrachtet werden müsse!
Wie nun aber, wenn solche Behauptung buchstäblich wahr ist? So wahr, daß sie von feinem ernsthaften Bolitiker je angezweifelt worden ist? So wahr, daß fie längst ein politisches Ariom geworden ist? So wahr, daß auch von einem preußischen Landgericht als notorisch angesehen werden sollte, was doch bereits vor einem halben Jahrhundert von den Wagener und Bismard festgestellt worden ist!
Das Zentrum, und die Voltspartei forderten dann in zwei Resolutionen größte Sparsamkeit unter Wegfall des Lurus, Schaffung einer einheitlichen Uniform, Reform des Pensionierungswesens; ferner, daß Stellen, die durch inattive Offiziere besetzt werden können, nicht mit attiven Offizieren besetzt werden.
an, die verlangt, daß eine bestimmte Zahl von Offiziersstellen durch Genosse Noste tündete eine sozialdemokratische Resolution Unteroffiziere besetzt wird. Das Anwachsen des Pensionsfonds werde eine dauernd drückender sich gestaltende Last, die vom Volfe sehr unangenehm empfunden wird. In der lebhaften Debatte bestritt der Kriegsminister, daß heute in höherem Maße Offiziere pensioniert werden als früher. Die gestellten Refolu
Dder sollte weniger die Konstatierung der blamablen, der empörenden und aufregenden Tatsache beleidigend tionen fanden Annahme. sein, als vielmehr die Form, als die Ausdrücke ,, Geldjackparlament" und Junkerparlament"?
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Der Reichstag wolle beschließen, den Reichskanzler zu er= fuchen, daß das Militärstrafgefes im Sinne moderner Rechteanschauungen reformiert und namentlich eine Herabschung des Strafmaßes, insbesondere Einführung von Strafmilderungsgründen vorgeschen werde."
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Genöffe tant seigte an ungemein dratonischen Bestrafun gen von Mannschaften, wie dringend notwendig eine Reform ist, benn viele der heute verhängten Strafen schlagen dem Rechtskommissar erklärte, der Aenderung des Zivilstrafgesetzbuches empfinden des Boltes ins Gesicht. Ein Regierungsmuffe auch eine Reform des Militärstrafgesezbuches folgen. Aug. Semler hob hervor, die barbarische Härte militärischer Urteile überrasche immer wieder in peinlichster Weise. Eine Reform müsse schnell folgen. Genosse Frank ist von der Regierungserklärung nicht befriedigt; durch ein Notgefeß tönne in allerkürzester Zeit Remedur geschaffen werden, sogar im Zusammenhange mit der Militärvorlage. Die Abgg. Gröber, Föhrenbach und Müller Meiningen traten für die sozialdemokratische Resolution recht. Namens der Konservativen wendete sich Abg. Graf Weſt ar p ein und verlangten gleichfalls schnellstens eine Novelle zum Etrafgegen die geforderte Reform. Gegen die Stimmen der Konjervativen wurde die sozialdemokratische Resolution an genommen.
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Der sächsische Militärbevollmächtigte, General v. Weißdorf , gab dann die ebenso bezeichnende mie überraschende Erklärung ab, von dem Prozeß der Leipziger Lehrer gegen den Redakteur des konservativen Vaterland" sei ihm gar nichts bekannt.( Offenbar liest der sächsische Militärbevollmächtigte feine Zeitung, sonst Fall Kenntnis haben.) müßte er von dem in der gesamten Presse lebhaft besprochenen
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Nach den Wünschen des Zentrums und der Volksparteiler sollen nur wirklich Taugliche zum Militär eingestellt, und die Befreiung vom Militärdienst wegen bürgerlicher Verhältnisse rüdfichtsvoll durchgeführt werden. Die Kommission stimmte diesen Wünschen zu.
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Die Nationalliberalen verlangten dann Förderung aller Bestrebungen, die die Schießfertigteit heben. Gegen die sozialdemokratischen Stimmen wurden die nationalliberale Resolution angnommen. Weiter wünschten die Nationalliberalen Maßnahmen, um die freiwillige krantenpflege für den Kriegsfall zu fördern. Die Kommission stimmte au. Das Zentrum forderte, daß bei Bauten für die Truppen
Es folgte eine boltsparteiliche Resolution, die eine Reform des militärischen Beschwerderechts in dem Sinne fordert, daß eine im guten Glauben erhobene BeAuch das wäre das Wunderbarste des Wunderbaren! schwerde auch dann nicht disziplinarisch bestraft wird, wenn sie nicht Denn wenn solche Ausdrücke vor fünfzig Jahren von fonjer- von Erfolg begleitet war. Weiter fordern die Boltsparteiler eine bativen Größen bereits geprägt worden und seitdem in den Revision des ehrengerichtlichen Verfahrens gegen Sprachschatz der Politit übergegangen sind, so bedeutet Offiziere, unter Anerkennung ihrer allgemeinen staatsbürger bas ortsansässige Gewerbe in erster Linie berücksichtigt wird; ferner, es in der Tat ein hoffnungsloses Beginnen, wenn urplöglich lichen Rechte. Der Kriegsminister wendete gegen die An- das ortsansässige Gewerbe in erster Linie berücksichtigt wird; ferner, träge ein, Beschwerde- und Ehrengerichtsordnung hangen mit der daß den Arbeitern bei solchen Unternehmen das Koalitionsrecht ein preußisches Gericht allgemein gebräuchliche Kommando gewalt des Kaisers zusammen, und beide hätten garantiert wird und keine schlechteren Arbeits- und Lohnbedingun Bezeichnungen unbestrittener Tatsachen als" Be- sich in der Praris bewährt. Abg. Gröber betonte demgegen- gen gewährt werden als in gleichartigen anderen Betrieben. Das Leidigungen" verfemen wollte! Und das zu der Zeit, wo das über, in vielen Offizierstreifen habe sich die Ueberzeugung Bahn Kriegsmaterial soll tunlichst in den Reichsinstituten hergestellt wer elendeste und widersinnigste aller Wahlsysteme selbst von der gebrochen, daß das chrengerichtliche Verfahren verden. Genosse Noste trat für Berücksichtigung des örtlichen GeKrone als so überlebt angesehen wurde, daß seine altet und ungerecht ist, und auch die Ehre der Offiziere be- werbes ein, betonte aber, daß vielfach die Unternehmer versuchen, Modernisierung in einer Thronrede als eine der wichtig einträchtige. Jedem Verbrecher werde ein höheres Maß von Rechtsrecht hohe Gewinne aus Lieferungen für den Fistus heraussten Aufgaben der Gegenwart" bezeichnet wurde! garantien bei einem Strafverfahren gewährt als dem deutschen zuholen. Richtiger wäre es, wenn einfach verlangt würde, daß nur Das Urteil der elften Straffammer des Landgerichts I Offizier. Genosse Noste betonte, auch wenn die vorliegende folche Unternehmer fistalische Aufträge erhalten, die mit den wird deshalb zwar in der Geschichte der politischen Justiz nicht zu denken, weil die Verwaltung sich ablehnend verhält. Wenn und Arbeitszeit abgeschlossen haben. Wenn die gesamte Resolution angenommen werde, sei an eine Aenderung deswegen Arbeiterorganisationen Verträge über Lohn für alle Zeit als Merkwürdigkeit allerersten Ranges auf der Reichstag seinen Wünschen Nachdrud verleihen wolle, müsse er Produktion von Kriegsmaterial in staatlichen gezeichnet werden, allein es wird an der zeitgenössischen Beur- von seinen Machtmitteln Gebrauch machen. Unhaltbar sei das Betrieben hergestellt werden könnte, so wäre das das beste; teilung des Dreitlassenwahlrechts ebensowenig etwas zu än-| heutige Beschwerberecht der Mannschaften. Bei den es würde den Rüstungstreibereien etwas Ginhalt geboten. Sämt dern vermögen, wie an der landesüblichen Terminologie, die Soldaten müsse die Auffassung bestehen, daß sie sich sehr leicht einer liche Anträge fanden gegen die konservativen Stimmen Annach wie vor von dem unfer- und Geldiads parla- Bestrafung aussehen, falls sie sich beschweren. Ferner müsse er- nahme. Verschiedene Anträge auf Ausbau des Kanalivefens, namentment sprechen wird. Sonst wäre es ja furchtbar einfach, schügen könne, gegen die sich eine Beschwerde gerichtet hat. Die lich des Mittellandkanals im Interesse der Landesverteidigung wogen werden, wie man die Soldaten vor der Räche derjenigen die Empörung über die skandalösen preußischen Wahlrechts- Furcht vor der Nache halte vielfach die Leute ab, sich zu beschweren, werden gegen die nationalliberalen Stimmen durch Ucbergang zur zustände zu dämpfen: man brauchte nur durch die Gerichte und sie ertragen dann oft monatelang die schlimmsten Mizhand. Tagesordnung erledigt. jede wahrheitsgetreu- rücksichtslose Kennzeichnung dieser Zu- lungen. Die bürgerlichen Parteien laben eine schwere Schuld da Damit ist Artifel 1 der Borlage erledigt. stände zu berfolgen und jede Wahlreform wäre überflüssig! durch auf sich, daß fie nicht energischere Maßregeln ergreifen.- Artikel 2 betrifft vorwiegend Gehaltsfragen. Wenn Nein, ihr lieben weltfremden Leute vom grünen Tische: so Abg. Graf Westarp bekämpfte die Refolutionen. Genoffe Unteroffiziere beim Ausscheiden aus dem Dienst auf den Zivilvereinfach lassen sich politische Konflikte doch nicht lösen! Shopflin betonte, auch mit dem besten Beschwerderecht könne ſorgungsschein verzichten, sollen sie nach der Vorlage eine AbSchon das erste Urteil, das von der elften Straffammer man die Soldatenmishandlungen nicht genügend bekämpfen; es sei findung von 3000 M. ftatt bisher 1500 m. erhalten. Dagegen des Landgerichts I am 8. November gefällt wurde, war höchst nur ein Mittel in diesem Kampfe. Nur wenn gegen Offiziere und wandte sich namens unferer Genoffen Südetum.- Das Zendes Landgerichts I am 8. November gefällt wurde, war höchst Unteroffiziere, die Soldatenschindereien begehen oder sie dulden, mit trum verlangte, daß die Gemeinden, die Bestimmungen über die befremdlich. Es wollte die Kränkung des„ beleidigten" Drei- fchärfiter Strenge eingeschritten werde, sei Abhilfe zu er Anstellung von Militäranwärtern umgehen, zur Einhaltung der Elaffenparlaments zwar nur durch eine Geldstrafe von zielen. Der Soldat werde beim geringsten Vergehen drako. Bestimmungen gezivungen werden. Genosse Südetum bean200 M. büßen, weil es zwar die Ausdrücke Affenkomödie" nis gestraft, der Soldatenschinder dagegen nachtragte, die Bundesratsverordnung über die Anstellung von Militärund„ Zollhaus" für beleidigend erklärte, die anderen Bezeich fichtig beurteilt. So lange der Reichstag es nicht auf einen anwärtern soll im Sinne einer Klaffeneinteilung zu Gunsten der