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ziehen.

Gerichts- Zeitung.

Die norwegischen Gewerkschaften im Jahre 1912. Krantenunterstützung mit der Arbeitslosenunterstützung aufgerech- schuldigung nicht erschien. Die Folge war der Erlaß des Haft­Der Jahresbericht der gewerkschaftlichen Landeszentrale Nornet. Das Sterbegeld beträgt je nach der Beitragsflaffe 70, 40, befehls, der dann vor einigen Tagen vollstrect wurde.- Der Staats. wegens ergibt für das verflossene Jahr eine Mitgliederzunahme von 30, 20 m.- Die Streitunterstützung beträgt in der 1. und 2. Klaffe anwaltsschaftsaffessor Dr. Ruche hielt nicht Unterschlagung, sondern Untreue für vorliegend und beantragte mit Rücksicht auf den 7714, so daß die Mitgliederzahl jetzt 60 829 beträgt. Für Arbeits- 15 M., in der 3. Klasse 12 M., in der 4. Klasse 7,80 m. Es wurden noch verschiedene Anträge angenommen, die sich auf schweren Vertrauensbruch des Angeklagten eine Gefängnisstrafe Losenunterstügung sind von 14 Zentralverbänden 148 130 Kronen ausgezahlt worden. Die übrigen 11 Zentralverbände haben diese verwaltungstechnische und organisatorische Angelegenheiten be- von einem Jahre. Die Rechtsanwälte Justizrat Wronker und Unterstüßungsform noch nicht eingeführt. Den höchsten Betrag für Am Sonnabend werden die Verhandlungen fortgesetzt. diese Zwecke zahlten die Metallarbeiter mit 74 449 Kronen, sodann die Holzarbeiter mit 24 686 Kronen und die Buchdrucker mit 13 876 Kronen. An Krankenunterstügung zahlten 12 Verbände ins­gesamt 483 590 Kronen. Auch hier stehen die Metallarbeiter an der Spiße mit 313 899 Kronen; darauf folgen die Buchdrucker mit 68 126 Kronen, die Holzarbeiter mit 19 691 Kronen, die Modell­tischler mit 13 360 Kronen ust. Für Streiks und Aussperrungen wurden an Unterstützungen 469 941 Stronen ausgezahlt, wozu 46 799 Kronen andere Ausgaben kommen. An Sterbegeld und für andere Versicherungseinrichtungen find 131 043 Kronen verausgabt worden und für Invalidenunterstügung usw. 12 033 Kronen. Die Gesamtausgaben betragen 1 611 774 Stronen. Dieser Ausgabesumme ſteht ein Einnahmeposten von 2002 314 Kronen gegenüber. Das Vermögen der Gewerkschaften stieg im Berichtsjahre von 1,3 auf 1,7 Milliouen.

Husland.

Unternehmer- Terror.

Einen neuen Beitrag zum Kapitel Unternehmer- Terror" liefert die Direktion der Maschinenfabrik Moenus A.-G. in Frankfurt   a./M. Die Maschinenfabrik Moenus ist die größte Spezialfabrik Europas  für Schuh- und Gerbereimaschinen und beschäftigt in einer beson­deren, von der Fabrik abgeschlossenen Versuchsabteilung eine größere Anzahl von Qualitätsarbeitern. Daß diese Leute wenig Luft ver­spürten, einem unter Leitung eines Reserveoffiziers stehenden gelben Werkverein beizutreten, ist sehr verständlich. Um so schärfer muß aber das Vorgehen der Direktion verurteilt werden, die den Arbeitern der Versuchsabteilung eröffnen ließ, daß fie dem Werkverein beitreten müßten, wenn sie nicht entlassen oder in eine andere Abteilung mit bedeutend schlechterem Lohn ver­fegt sein wollten. Der Fall ist besonders deswegen interessant, weil hier die Unternehmer in besonders plumper Weise die Arbeiter zu vergewaltigen versuchen. Eine sofort eingeleitete Protest­altion verlangt von der Direktion eine bündige Erklärung, daß fie blesen 8wang in Zukunft unterläßt, anderenfalls werden fick die Arbeiter mit allen zulässigen Mitteln ihre Rechte erkämpfen.

Dr. Franke beantragten in erster Linie die Freisprechung, da die sogenannte Ersatzbereitschaft vorgelegen habe, andererseits aber, wenn das Gericht zu der Ueberzeugung fomme, daß der Ange­flagte sich strafbar gemacht habe, die Zubilligung mildernder Um­stände und die Verhängung einer Geldstrafe, da der Angeklagte schwer herzleidend sei und offenbar in einer momentanen Ver­wirrtheit gefehlt habe. Das Gericht billigte dem Angeklagten auch mildernde Umstände zu, erkannte aber, da er als Rechtsanwalt in der schwersten Weise das ihm geschenkte Vertrauen mißbraucht habe, auf die höchstzulässige Geldstrafe von 900 M.

Nächtliches Hundebellen.

Was nach Meinung eines Gerichts jeder weiß. Vorgestern hat das Jugendgericht Berlin- Mitte darüber zu ent­scheiden gehabt, ob die Versammlungen für Jugendliche, die in Berlin   zum 28. Februar 1913 angekündigt waren, als politische" angesehen werden mußten. Das Gericht hat das verneint und hat 24 Jugendliche, die der Uebertretung des Vereinsgesetzes beschuldigt Ein Hundebesitzer aus Steglih sollte die Polizeiverordnung, wurden, freigesprochen. Gestern mußte mit der Frage nach dem die sich gegen Störungen infolge Hundebellens richtet, und den angeblich" politischen" Charakter jener Versammlungen auch die§ 360, 3iffer 11, des Strafgesetzbuchs( grober Unfugparagraph) ver­Jugendstrafkammer des Landgerichts Berlin   III sich beschäftigen in lezt haben. Es wurde ihm zum Vorwurf gemacht, daß er nicht einem Prozeß, der gegen einen jugendlichen Arbeiter Becker ver- seine Nachbarschaft vor den Störungen durch nächtliches Bellen handelt wurde. seines Hundes geschützt habe. Das Landgericht verurteilte ihn auf Grund des§ 360 Ziffer 11 des Strafgesetzbuches wegen Erregung ungebührlichen Lärms. Die Polizeiverordnung dagegen erachtete das Landgericht für ungültig, weil die Materie des ruhejtörenden kärms erschöpfend durch das Strafgesetzbuch geregelt sei.

Das Berliner   Polizeipräsidium hatte die angekündigten Ver­sammlungen, weil sie von dem sozialdemokratischen Reichstags­abgeordneten Büchner einberufen worden waren und in ihnen über " Die falschen und die wahren Freunde der Jugend" gesprochen wer­Das Kammergericht verwarf jekt die vom Angeklagten gegen den sollte, im voraus sämtlich für politisch" gehalten und Polizei- feine Verurteilung gerichtete Revision. Die Straftammer habe fest­beamte in die Versammlungslokale geschickt mit dem Auftrag, das gestellt, daß der Hund, des Angeklagten an verschiedenen Tagen Bustandekommen dieser für Jugendliche bestimmten Versammlun- namentlich des Nachts grundlos gebellt habe. Wenn er als Besizer gen von vornherein zu verhindern. In dem Versammlungslokal des Tieres das duldete und keine Abhilfe schaffte, die die Nachbarn der Triftstraße faßte Polizeileutnant Maurer   die ihm gegebene An- davor bewahrte, dann sei Angeklagter als derjenige anzusehen, der weisung zunächst so auf, daß er schon vor Eröffnung der Versamm- den ruhejtörenden Lärm bewirkte.

lung dem Leiter sagte, die Jugendlichen hätten sich zu entfernen. Als dieser dann erklärte, man werde nun überhaupt keine Ver­sammlung abhalten, aber gesellig beisammen bleiben, forderte der Leutnant, daß alle sich entfernten. Hier soll nun Becker sich an die Anwesenden gewendet haben mit den Worten: Wir sind alle über 18 Jahre, ich bleibe hier, Ihr bleibt auch hier!" Gegen Becker wurde Die Direktion hatte fürzlich auch versucht, bei den kaufmännischen Anklage erhoben mit der Beschuldigung, öffentlich vor einer Men­und technischen Angestellten für den Werkverein durch einen Anschlag schenmenge zum Ungehorsam gegen eine von der Obrigkeit ge­am schwarzen Brett Stimmung zu machen. Alle die, die den Betroffene Anordnung aufgefordert zu haben.(§ 110 des Strafgesetz­strebungen des Werkvereins sympathisch" gegenüberſtünden, sollten buchs  .) Weil er am 28. Februar tatsächlich noch nicht ganz 18 Jahre eintreten. Aber kaum war der Anschlag erschienen, als auch schon alt war, kam er vor die Jugendstraftammer. jemand das Wort Werkverein" mit dicken Strichen, zur Heiterkeit fämtlicher Angestellter, gelb umrahmt hatte. Am nächsten Tage war der Anschlag verschwunden. Was also selbst bei halbwegs auf getlärten Angestellten nicht mehr verfängt, das brauchen sich erst recht nicht freiorganisierte Arbeiter bieten zu lassen.

Verbandstag der Hutarbeiter.

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Zu Beginn der am Freitag abgehaltenen Sigung erstattete Siefert Bericht vom Gewerkschaftstongreß. Die Versamm­Jung erklärte sich mit den Beschlüssen des Kongresses und der Haltung der Delegierten des Verbandes einverstanden. Hierauf wurde beschlossen, den Sis des Verbandsausschusses in Budenwalde zu lassen. Der Sis des Vorstandes bleibt in Altenburg  , da Anträge, ihn zu verlegen, nicht mehr vorliegen. Inzwischen hatte die Statutenberatungskommission ihre Ar­beiten beendet, soweit sie sich auf die Invalidenkaffe beziehen. Die Stommission beantragt, daß neue Mitglieder der Invalidenkasse vom 1. Juli 1913 ab nicht mehr aufgenommen werden. Die Unter­stübung beträgt täglich 0,50 M. Sie soll nach einer Mitgliedschaft von 20 Jahren auf die Dauer von 104 Wochen, nach 30 Jahren auf die Dauer von 156 Wochen gewährt werden. Wer die Höchst­jäße bis zum 1. Januar 1914 bezogen hat, gilt als ausgesteuert. Von der Schuldforderung, welche die Invalidenkasse an die Ver­bandskasse hat, sollen in diesem Jahre 3000 M., dann jährlich 2000 M. abgetragen werden, bis Schuld und Zinsen getilgt find. Diese Anträge der Kommission wurden mit 46 gegen 2 Stimmen angenommen. In der Frauensterbekasse treten feine Aende­rungen ein.

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Die Beratung des Verbandsstatuts hatte die Kommission noch nicht beendet. Die Generalversammlung erledigte deshalb erst einige andere Angelegenheiten.

Eine vom Verbandsausschuß beantragte Gehaltsskala für die Angestellten wurde nach längerer Debatte angenommen. Danach beträgt das Anfangsgehalt des Vorsitzenden 2500 M., des Kassierers und des Redakteurs je 2300 M., der Lokalbeamten 2000 M. Alle Gehälter steigen um 100 m. jährlich bis zur Höchstgrenze von 3200 M. für den Vorsitzenden, 3000 m. für den Kassierer und den Redakteur, 2800 M. für die Geschäftsführer in Filialen mit meh­reren Angestellten oder mit mehr als 1000 Mitgliedern, 2500 W. für die übrigen Lokalbeamten. Alle Angestellten erhalten nach einem Dienstjahre 2 Wochen, nach 5 Jahren 3 Wochen Ferien. Die Beiträge für die Angestelltenversicherung werden ganz, die Bei­träge für die Unterstübungsvereinigung zur Hälfte aus Verbands­mitteln gezahlt. Wer der Unterstützungsvereinigung nicht ange­hört, hat die Hälfte der Angestelltenversicherungsbeiträge selbst zu zahlen.

Statutenberatungskommission

Der Angeklagte versicherte, gesagt zu haben: Die unter 18 sollen rausgehen, die über 18 können drin bleiben." Er sei der An­sicht gewesen, daß die über 18 Jahre alten Personen sich nicht zu entfernen brauchten. Als Zeugen wurden zwei der drei Beamten bernommen, auf deren Darstellung die Anklage sich stützte, die Schutz­leute Wudick und Dettbarn. Leutnant Maurer   schied als Zeuge aus, weil er inzwischen verstorben ist.

Aus aller Welt.

Konfervatives Pech.

Vor einigen Tagen wurde in Säverstedt, einem fleinen westfälischen Orte, ein Bezirksfest der Arbeiterturner gefeiert natürlich nicht, ohne daß ein ansehnliches Polizeiaufgebot dorthin beordert worden war. Das Fest verlief in der besten Weise. Zwei Tage darauf kam die konservative Neue Weftf. Volkszeitung" und servierte ihren Lesern eine Schauermär über ein Sittlich teitsverbrechen zweier roter Turngenossen", dem eine arme Frau zum Opfer gefallen wäre, die mit ihren Kindern friedlich dahin geschritten.

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" Dieses mit Zuchthausstrafe bedrohte Verbrechen wurde am hellen Tage trotz des starken Polizeiaufgebots verübt. Was wäre wohl alles geschehen, wenn man nun überhaupt keine Polizei dorthin gestellt hätte? Man sieht auch hier wieder usw... Hier haben es zwei der roten Turngenossen einmal versucht, die oft gepredigte freie Liebe der Sozialdemokratie in die Pragis umzusetzen."

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Der

Der Staatsanwalt sah nach den Zeugenaussagen als erwiesen an, daß Becker zum Ungehorsam gegen eine Anordnung der Obrig­feit, als deren Repräsentant ein Polizeileutnant gelten müsse, auf­Das war natürlich eine angenehme Mahlzeit für die so fitten­gefordert habe. Vielleicht könne sogar eine Aufforderung zum Un­gehorsam gegen ein Gesetz, gegen das Vereinsgefeß, das die Teil- strengen Hüter der Ordnung. Aber die Freude dauerte nicht lange, nahme von Jugendlichen an politischen Versammlungen untersagt, denn nun fam unser Bielefelder   Parteiblatt her und ging dem angenommen werden. Als mildernd sei sein jugendlicher Leichtsinn Schwindel zu Leibe. Es stellte fest, daß allerdings an dem frag zu berücksichtigen, darum genüge eine Geldstrafe von 20 Mart. lichen Tage ein paar betrunkene junge Burschen eine Frau be Der Verteidiger, Rechtsanwalt Kurt Rosenfeld  , vermißte jede lästigt haften, daß es aber dabei zu einer unfittlichen Handlung Zu den Arbeiterturnern gehörten Feststellung darüber, daß es sich, wie der Staatsanwalt meinte, um nicht gekommen war. eine" politische Versammlung" gehandelt habe. Uebrigens habe diese betrunkenen Leute nicht, und es ist sehr wohl möglich, daß Beder sich mit seiner Aufforderung, zu bleiben, nur an die über sie unter die konservative Gefolgschaft zu rechnen find. 18 Jahre alten Personen gewendet, die ja nach dem Vereinsgesetz, Schwindel zog also nicht lange. Nun wollte es der böse Zufall, daß just um dieselbe Zeit einem auch wenn es sich wirklich um eine politische Versammlung" ge= handelt hätte, teilnehmen durften. Man könne auch nicht von einer Vertrauensmanne des Bundes der Landwirte, Aufforderung zum Ungehorsam gegen eine obrigkeitliche Anordnung dem Gutsbefizer Niemeyer in Hartum in der Nähe reben, weil der Polizeileutnant als bloßer Vollzugsbeamter nicht von Häverstedt ein sehr unangenehmes Malheur wider­Obrigkeit im Sinne von§ 110 war. Unter Obrigkeit seien nur fuhr, ausgerechnet diesem Manne von echt konservativer Gesinnung, solche staatlichen Organe zu verstehen, die die Regierungsgewalt in wohlgefegnet mit allerlei irdischen Gütern- er nennt drei Guts größerem Umfange selbständig auszuüben haben. Der Angeklagte höfe sein eigen. Und das kam so: Schon Monate, ja Jahre lang sei freizusprechen. war eine am Dortmund  - Emstanal arbeitende Firma in der un­verschämtesten Weise bestohlen worden: Kohlen, Schwellen, Gifenteile alles hatten die Diebe brauchen können, und die Diebereien wurden so umfangreich, dehnten sich andererseits so über den ersten Schauplatz aus, daß ein Spezialkommissar mit Seinen Bemühungen ihrer Aufbeckung betraut werden mußte. ist es jetzt auch gelungen, Licht in das geheimnisvolle Dunkel zu bringen: Eine unvermutet vorgenommene Haussuchung bei dem schwer reichen, christlich gesinnten, echt konservativen Guts befizer Niemeyer hatte das Ergebnis, daß mehrere Wagen­ladungen Diebesgut ans Tageslicht gefördert werden konnten. Der edle Mann hatte mit seinen Söhnen auf diese Weise auch nachts an der Mehrung seines Gewinns gearbeitet; tagsüber mimte er den konservativen Biedermann, griff stündlich zur Bibel, und spät abends zog er mit seinen Sprößlingen los, um sich oben­

Nach längerer Beratung des Gerichtes wies der Borsigende den Angeklagten noch darauf hin, daß er auch bestraft werden könne wegen Aufforderung zu einer strafbaren Handlung, zur Uebertre­tung des Vereinsgesetzes.(§ 111 des Strafgeseßbuchs in Verbin­bung mit§§ 17 und 18 des Vereinsgesetzes.) Hierzu führte der Berteidiger aus, daß eine Aufforderung an Jugendliche, in einer politischen Versammlung zu bleiben, nicht vorliegt, weil eben der Nachweis des politischen" Charakters der Versammlung" fehle und Becker sich ja gerade an die nicht mehr jugendlichen Teilnehmer gewendet habe.

Man konnte erwarten, daß das Gericht die Sache, wie der Ver­teidiger gefordert hatte, vertagen werde zum Zweck der Feststellung, ob die Versammlung" eine politische" war. Aber das Gericht glaubte, mit dieser ausschlaggebenden Frage fich ohne weitere Be­weiserhebung abfinden zu dürfen.

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drein noch an unrechtem Gut zu bereichern.

Es ist ein besonderes Verhängnis für die konservative Neue Westf. Volkszeitung", daß das dem Gesinnungsgenoffen just jetzt passieren mußte, wo sie einen skandalösen Schwindel über angeb liche sozialdemokratische Schlechtigkeiten zu kolportieren versuchte. Die Peft in Deutsch  - Oftafrika.

Wie aus Deutsch- Ostafrika   gemeldet wird, herrscht in us mao im Bezirk Muansa   die Beſt und greift von Tag zu Tag weiter um sich. Die Krankheitserscheinungen

Ein Lebensmittelwucherer.

Das Urteil lautete auf schuldig der Aufforderung zu einer Die Wahl des Vorstandes ergab die einstimmige Wiederwahl strafbaren Handlung. Becker habe die Worte: Wir sind alle über des Vorsitzenden Meschte und des Kassierers Siefert. Als 18 Jahre, ich bleibe hier, Ihr bleibt auch hier!" in der Versamm­Redakteur wurde Staub einstimmig gewählt.( Bisher hatte der lung" gesagt, obwohl er wußte, daß auch Personen von weniger Vorsitzende gleichzeitig die Redaktion geführt.) Als Ausschuß- als 18 Jahren im Saal verweilten. Der Zwed seiner Worte sei vorsitzender wurde Grassow, als sein Stellvertreter Sämisch gewesen, diese Jugendlichen zu veranlassen, daß sie im Saal gewählt. blieben. Wir kennen," führte weiter der Vorsitzende in der Ur­Hierauf legte die teilsbegründung aus, den Einberufer und das Thema. Schon aus dem Thema und der Person des Einberufers ist zu entnehmen, daß das Ergebnis ihrer Arbeiten vor. Sie beantragt, den Ver- es sich um eine politische Versammlung handelte. Jeder, der im treten recht bösartig auf und verlaufen fast sämtlich töd­bandsbeitrag in der bisherigen Höhe zu belassen und zwar: politischen Leben steht, weiß, daß der Zweck dieser Versammlung lich. Die Zahl der täglichen Todesfälle beläuft sich 1. Klasse 85 Pf., 2. Klasse 65 Pf., 3. Klasse 45 Pf., 4. Klasse 25 Pf. war, die jungen Leute in sozialdemokratischem Sinne zu beein- bereits auf über 30. Zu der vielbesprochenen Frage des 2otalbeitrages be- fluffen. Die Versammlung war also eine politische. Der Ange­antragte die Kommission: Alle Filialen find verpflichtet, Lokaltassen mit wöchentlicher flagte aber hat aufgefordert, daß Personen von weniger als 18 Beitragsleistung einzurichten. Mit Zustimmung des Verbands- Jahren in ihr blieben, also hat er zu einer strafbaren Handlung vorstandes geben sich die Filialen Ortsstatuten, wodurch die Ein- aufgefordert." Gegen Becker wurde auf 50 Mark Geldstrafe nahmen und Ausgaben geregelt werden. Die Höhe der Lokal- erkannt. beiträge setzen die Filialen feft, doch soll bis zur Generalver­Ein Rechtsanwalt unter der Anklage der Unterschlagung. sammlung 1916 ein Mindestbeitrag von 10 Pf. für männliche und 5 Pf. für weibliche Mitglieder erhoben werden." Der vor einigen Tagen in seinem Bureau in der Schönhauser In einer Resolution, die ebenso wie die vorstehenden Anträge Allee verhaftete Rechtsanwalt Richard Thiel hatte sich gestern unter angenommen wurde, wird den Kollegen in den Saisonstädten der Anklage der Unterschlagung vor der 11. Strafkammer des empfohlen, ihrem Verdienst entsprechend höhere Rofalbeiträge zu Landgerichts I zu verantworten. entrichten, da der Verband und die Lokaltassen durch die Saison- Der in Zentrumstreisen sehr bekannte Angeklagte wurde be­arbeiter höher belastet werden. schuldigt, die Summe von 7143 M., die er in seiner Eigenschaft als Bum Unterstüßungswesen wurden die Anträge der Rechtsanwalt in der Erbschaftsregulierung des verstorbenen Reichs­Kommission angenommen, deren wesentlichste Bestimmungen fol- tagspräsidenten Grafen Ballestrem in Empfang genommen hatte, Auf der Ludwigsglüdgrube in 8abrze stürzten Freitag bor gende find: Die Reiseunterstüßung wird von 80 Bf. auf 1 M. täglich unterschlagen zu haben. Nach dem Tode des Grafen Ballestrem erhöht. Die Arbeitslosenunterstützung, die bisher nur nach Bei- erhielt der Angeklagte von dem Testamentsvollstreder, dem mittag große Kohlenmassen ab und begruben eine Anzahl tragsflaffen abgestuft war, wird auch nach der Mitgliedsdauer ab- Landgerichtspräsidenten Graf von Matuschka, den Auftrag, eine Bergleute unter sich. Bisher konnte eine Leiche und gestuft. Sie beträgt pro Tag in der 1. und 2. Klasse 1,60 M., in Sypothet von 50 000 m., die zu der Erbschaftsmasse gehört, einau- mehrere schwerverlette Bergleute geborgen werden. Ser 3. Klasse 80 Pf., in der 4. Klasse 70 Pf. und wird gezahlt nach treiben. Nachdem das betreffende Grundstück zur Zwangsvoll- Auf dem Kaiserschacht in Clausthal   im Harz   verunglüďten 52 Beitragswochen für 30 Tage, nach 104 Beitragswochen für stredung gekommen war, erhielt der Angeklagte wiederholt größere 60 Tage, nach 260 Beitragswochen für 72 Tage. Diese Staffelung Beträge in dieser Sache zugesandt. Von diesen hatte er, wie die in der Nacht zum Freitag zwei Bergleute töblich dadura, bezieht sich auf die drei ersten Klassen. Für die 4. Klasse bleiben Verhandlung ergab, den Betrag von zirka 7000 M. auf sein Privat- daß der Förderkübel aus 40 Meter Höhe abstürzte. die bisherigen Bestimmungen bestehen.- Die Krantenunterstützung bankkonto überschreiben lassen und dann das Geld nach und nach Ein dritter Bergmann   wurde schwer verlegt. wird in allen Klassen nach 52 Beitragswochen gewährt und zwar für sich verbraucht. Nachdem gegen ihn Anzeige erstattet worden in der 1. Klasse für 100 Tage a 1,30 M., in der 2. Klasse für war, wurde der veruntreute Betrag von dem Angeklagten zurüd­In dieser Sache stand schon einmal vor mehreren

60 Tage a 1,00 M., in der 3. Klasse für 60 Tage a 0,50 M., in gezahlt.

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Die infolge einer Strafanzeige des französischen   Senators und Schokoladenfabrikanten Menier eingeleitete Untersuchung über die an der Pariser Börse im Herbst vorigen Jahres vorgekommenen wucherischen Zuderipekulationen ist nunmehr beendet. Es ist festgestellt worden, daß der Fabrifdirektor Normand in Dreslincourt( Dep. Dise) Ende September vorigen Jahres 380000 ad 8uder angetauft und eingelagert hatte. Der Untersuchungsrichter lub Normand vor und teilte ihm mit, daß er gegen ihn die Anschuldigung wegen wucherischer Warenanhäufung erhebe. Schwere Grubenunfälle.

Entgleisung eines Arbeiterzuges.

Auf dem Lizentbahnhof in Königsberg   entgleiste Freitagabend der 4. Klasse für 42 Tage a 0,50 M. In der 4. Klasse wird die Wochen Termin an, zu dem der Angeklagte ohne ausreichende Ent- furz vor 8 Uhr ein vom Bregelbahnhof kommender Arbeiter