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anblichen, auch manches Unausführbare berlangt wird. Man hat uns den Vorwurf gemacht, daß wir den Gehaltsverhält nissen unserer Beamten zuviel Aufmerksamkeit zu wenden. Der Vorstand als Beauftragter der Organisation und Arbeitgeber hat die Pflicht, seine Angestellten anständig zu be­zahlen. Der Metallarbeiter, der gegen diesen Standpunkt ist, darf auch nicht sagen, daß die Unternehmer den Arbeiter nicht zu seinem Rechte kommen lassen. Seemann- Königsberg erstattet, ehe in die Diskussion über den Vorstandsbericht eingetreten wird, den endgültigen Bericht der Mandatsprüfungskommission.

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Er beginnt mit den Leipziger Vorkommnissen. Das Leipziger Zentralwahlfomitee hat beim Vorstand die ungültigkeitserklärung der Leipziger Mandate verlangt, weil die Leipziger Volkszeitung" durch ihre Stellungnahme in einem Versammlungsbericht dafür ge­sorgt habe, daß nur Delegierte nach Breslau gekommen sind, die für den Leipziger Antrag, die Parteischule betreffend, eintreten. Der Vorstand hat nur die Wahl zweier Bezirke für ungültig er flärt, die Mandatsprüfungskommission beantragt bei der General­versammlung, sämtliche 8 Leipziger Delegierte als nicht gewählt zu bezeichnen und dafür die nach Breslau zu berufen, die nicht gewählt wurden, oder Leipzig auf der Generalversammlung überhaupt un­bertreten sein zu lassen.( Große Unruhe.)

Ernst Schäfer Leipzig fragt als erster Diskussionsredner zu diesem Punkte: Warum verteidigt nicht der Vorstand seinen Be­schluß, der durch die Mandatsprüfungskommission als falsch be­zeichnet wird? Der Versammlungsbericht der Leipziger Bolts­zeitung" war durchaus objektiv abgefaßt. Wir bedauern allerdings

nach der Haltung des Komitees Reduktionen der gölle auf Stahl, I Die Berufsehre des Zahntechnikers. Eisen und gewisse Metallwaren, sowie auf Seide, Wolle und Woll- In Rosenthal- Wilhelmsruh hatte die Gemeindeverwaltung, waren, irdene und Glaswaren wahrscheinlich, und es kommt für um die Zahnpflege bei Schulkindern zu fördern, die Eltern durch Deutschland nun auf die Arten der Eisen- und Textilwaren an, die einen öffentlichen Vortrag eines Zahnarztes über diesen Gegenstans von dem Segen der Zollermäßigung betroffen werden, da in ge- belehren lassen. Unter anderem wurde dabei die Frage erörtert, wissen Spezialitäten beider Produktionszweige noch immer eine ob man kleinen Kindern schadhafte Zähne plombieren oder sie ohne Möglichkeit deutschen Wettbewerbs auf dem amerikanischen Markt weiteres ziehen soll. In der Diskussion brachte Frau Schulwis besteht. Ungewiß ist noch das schließliche Schicksal der zollfreien zur Sprache, daß ihr gegenüber ein Zahntechniker, von dem sie Rohwolle, sowie der gemäß der Bill nach 3 Jahren eintretenden ihrem vierjährigen Kinde einen schadhaften Zahn plombieren lassen Zollbefreiuung des Zuders. Gestrichen werden wird die 5prozentige wollte, eine der Meinung dieses Zahnarztes entgegengesette Bergünstigung für Einfuhrwaren, die auf amerikanischen Schiffen Meinung geäußert habe. Sie nannte zunächst keinen Namen, aber behörde das Recht verleihen wollte, zur Ermittelung des Aus- sie hinterher mit, daß es sich um den Zahntechniker Diemer in befördert werden, wahrscheinlich auch die Klausel, die der Zoll- auf eine Bemerkung des die Versammlung leitenden Rektors teilte fuhrwertes von Waren die Geschäftsatten der Importeure ein- Wilhelmsruh handle. Herr Diemer, der selber in der Versamm zusehen. lung anwesend war, geriet hierüber in so große Aufregung, daß er rief: Das ist eine stinkende Lüge!" Später veröffentlichte der Vom Kaffeemarkt. Trotz aller Machinationen, der brasilianischen getränkte Zahntechniker noch in einem Lotalblatt für Rosenthal­Kaffeewucherer gleiten die Kaffeepreise im Großhandel un- Wilhelmsruh eine Annonce, in der er die Darstellung der Frau aufhaltsam abwärts. Im Vergleich zum Vorjahre ist bereits Schulwis als Berleumdung" zurüdwies. Daß Frau Schulwik ihn eine recht bedeutende Ermäßigung eingetreten. In Hamburg tostete wegen ihres Kindes um seinen Beistand gebeten hatte, war richtig. nämlich ein Doppelgentner Kaffee, unverzollt, durchschnittlich in Mark: Herr Diemer bestritt aber, daß er die Aeußerung getan habe, die Frau Schulwit in jener Versammlung ihm nachgesagt hatte. Seine März April Abwehrversuche empfand nicht nur Frau Schulwik, sondern auch 133,40 ihr Ehemann als Beleidigungen. Schulwik ging gegen Diemer mit 129,00 135,00 einer Beleidigungsklage vor, so daß Frau Schulwik als Zeugin bernommen werden konnte. Vor dem Amtsgericht Pankow wieder holte sie unter Diemers Widerspruch ihre Angabe, Diemer habe gesagt, daß bei so jungen Kindern schadhafte Zähne nicht plombiert, lagten schuldig der Beleidigung, doch sah es nur den Zuruf:" Das sondern gezogen würden. Das Gericht sprach daraufhin den Ange­ist eine stinkende Lüge!" als strafbare Beleidigung an, nicht auch das Wort Verleumdung", das Diemer nur zur Abwehr einer von ihm als unwahr zurückgewiesenen Angabe gebraucht habe. Diemer wurde zu 10 Mark Geldstrafe verurteilt mit der sonderbaren Be­gründung, daß auch das Wort von der stinkenden Lüge" unter der in Wilhelmsruh bestehenden Verhältnissen nicht so auf die Gold­wage zu legen sei.

Santos. Campinas Rio

La Guayra

1912

1913

März April

148,60

.

149,00

152,40

154,00

139,40

145,40

147,00

131,40

126,50

150,00 152,00

136,40

131,00

Offenbar rechnet man in deutschen Großhandelskreisen noch mit auch, daß die angegebene Stelle in Fettbrud so auffällig erschienen weiteren Preissenkungen. Die Gesamteinfuhr von Rohlaffee betrug ist. Ich erwarte von dem Gerechtigkeitsgefühl der Generalver- in den ersten vier Monaten dieses Jahres 643 806 Doppelzentner sammlung, daß sie im Interesse des Verbandes entscheidet. Wenn gegen 850 953 Doppelzentner im Vorjahre. Der Wert der Einfuhr Sie wollen, dann lassen Sie die Leipziger unvertreten; aber tom- ft von 96,34 auf 95,28 Millionen Mart zurückgegangen. Ein men Sie, dann auch nach Leipzig und verteidigen Sie dort ihren schärferer Preisrüdgang am Kaffeemarkt, besonders aber eine mehr­Beschluß. malige gute Ernte könnte die brasilianische Kaffeevalorisation in recht ernste Schwierigkeiten bringen, die ihre bisherigen günstigen Resultate hauptsächlich dem zufälligen Zusammentreffen mehrerer für fie günstiger Umstände zu verdanken hat.

Rach ihm sprechen noch eine ganze Reihe Redner, im besonderen auch Leipziger Delegierte. Nachdem ein Schlußantrag abgelehnt ist, geht die Debatte, die Leipziger Vorkommnisse bis ins einzelne be­handelnd, weiter.

Die Mandatsprüfungskommission zieht ihren Eventualvor­schlag, den sie am Morgen mitgemacht, für den Fall der Kassierung der acht Leipziger Mandate, die nicht gewählten 8 Kandidaten zur Generalversammlung nach Breslau berufen zu lassen, zurück. Nach längerer Diskussion wird über den nun verbliebenen Vor­Schlag der Mandatsprüfungskommission, die Leipziger Delegierten­mandate zu tassieren, namentlich abgestimmt. Die Leipziger Man­date werden mit 212 gegen 50 Stimmen für ungültig erklärt. Leipzig bleibt auf dem Verbandstage ohne Vertretung.

Es werden nun noch eine Reihe anderer Proteste abgelehnt. So die aus Chemnik, Düsseldorf , München und Braunschweig . Die Diskussion über den Vorstandsbericht, für den eine große Anzahl von Anträgen mit zur Besprechung vorliegt, wird dann ab­gebrochen, die Situng wird auf morgen vertagt.

Jugendbewegung.

Opfer des Kriegsspielunfugs.

Die Wehrkraftvereine Halle, Merseburg und Schfeudis hatten in der Nacht vom Sonnabend zum Sonntag ein Kriegs­spiel bei Schto pau veranstaltet. Die Schkeudizer Wehrkraft­jugend, meist Schüler von 12 bis 14 Jahren, marschierten am Sonn­tagvormittag nach der Nachtübung in so scharfem Schritt nach Hause, daß, nachdem kaum die Hälfte des Weges zurückgelegt war, vier Jungen nicht mehr mitkommen konnten. Der leitende Lehrer wies sie in den Chauffeegraben mit den Worten: Wer nicht mehr mitkommen könnte, solle sich in den Straßengraben niedersehen und auf die nächste Abteilung warten. Die vier ohne Aufsicht zurückgelassenen ermatteten Knaben ruhten sich zunächst eine Weile aus und trieben dann wahrscheinlich durch das nächtliche Kriegsspiel zu allerlei Räubertaten angeregt in einer nahen Sandgrube allerlei Unfug an den aufgestellten Geräten. Plößlich gaben die Sandmassen der Grube nach und verschütteten drei Knaben derart, daß nur noch die Arme und der Kopf zu sehen waren. Auf das Hilferufen der drei Verunglückten und ihres Kameraden eilten zufällig in der Nähe befindliche Leute herbei. Die Jungen wurden herausgeschaufelt und nach dem Dorfe Rögbiz ge­tragen. Da sie erheblich verletzt schienen, mußte ein Auto­mobil von Schkeudiz requiriert werden, das die Ver­letten ihren entsetzten Eltern zuführte. Alle drei Jungen liegen jetzt an ihren Verlegungen danieder, der eine hat schwere Leiden Dabongetragen.

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Soziales.

Arbeitslosigkeit.

Die Arise schreitet in einem die Arbeiterklasse ungeheuer treffenden Umfang vorwärts. Das Reich, die Staaten und die Ge­meinden stehen tatenlos der Arbeitslosigkeit gegenüber. Reich verweist auf Staat und Gemeinden, der Staat auf das Reich Das und die Gemeinden, die Gemeinden wieder auf den Staat. Die Pflicht zum Eingriff schiebt so eine Stelle auf die andere. Und doch wäre es höchste Pflicht aller drei Faktoren, die Arbeitslosigkeit, die leider naturgemäße Folge unseres Produktionssystems, wenigstens zu lindern.

Aus Nürnberg wird uns geschrieben:

Gegen dieses Urteil wandten Kläger und Angeklagter sich an die Berufungsinstanz, so daß gestern das Landgericht Berlin III ( Straffammer 4) sich mit dem Streit zu beschäftigen hatte. Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Ehrede, meinte, Frau Schulwit werde Herrn Diemer wohl falsch verstanden haben, und schlug dann. einen Vergleich vor. Diemers Verteidiger, Rechtsanwalt Neff, wünschte, der Kläger solle erklären, daß er keinen Grund habe, an Diemers Fähigkeit zu zweifeln. Rechtsanwalt Weinberg, der dem wit, sondern dessen Ehefrau über den Zahntechniker Diemer ge­Kläger Schulwik zur Seite stand, lehnte das ab, da ja nicht Schul­sprochen habe. Nach langem Hin und Her fam schließlich ein Ver= gleich zustande, durch den der Angeklagte Diemer die der Klage zu­grunde liegenden Aeußerungen, so weit darin Beleidigungen zu sehen seien, mit Bedauern zurücknahm. Er verpflichtete fich, die ge­richtlichen Kosten ganz zu übernehmen, und zahlte sofort zu den außergerichtlichen Kosten einen Beitrag von 10 M. Sobald die Ge­richtskosten bezahlt sind, will Kläger , Schulwik, die Klage zurüd­nehmen. Er tat noch ein übriges und erklärte, seine Frau habe der Berufsehre Diemers nicht zu nahe treten wollen.

Das Züchtigungsrecht des Lehrers vor dem Zivilsenat des Reichsgerichts.

Die Arbeitslosigkeit hat gegenwärtig in Nürnberg einen ge­waltigen Umfang angenommen. Selbst in den Wintermonaten der schlimmsten Krisenjahre dürfte das Elend kaum größer gewesen sein. Beim städtischen Arbeitsamt kommen auf 100 Stellenangebote 220 Stellengesuche, und täglich verschlechtert sich das Verhältnis 400 und ein andermal 220 Arbeiter für eine rheinische Kohlenzeche noch mehr. Vor wenigen Wochen sind in Nürnberg einmal über angeworben worden und dahin abgereist. Die Armenpflege mußte Gegensatz zum Oberverwaltungsgericht und zu so manchem preuzi Wiederholt haben wir hervorgehoben, daß das Reichsgericht im feststellen, daß die Unterstüßungsansprüche eine ungeheure, noch schen Landgericht der Verprügelung von Kindern feindlich entgegen nie zuvor erreichte Höhe erreicht haben. Der Oberbürgermeister steht. Wer als Erzieher prügelt, zeigt, daß er unfähig ist zu er wird fortgesetzt mit Hunderten von Gesuchen um Unterstützung oder ziehen. Weit entfernt von dieser bereits im Mittelalter vom Zuweisung von Beschäftigung überschwemmt usw. Im Gemeinde- Dichter Walther von der Vogelweide verteidigten Anschauung stehen follegium sahen sich daher die Sozialdemokraten am Dienstag ver- die heutigen preußisch- deutschen Gesetze. Um so anerkennenswerter, anlagt, entschiedene Abhilfemaßnahmen zu verlangen, indem sie wenn das oberste deutsche Gericht gegen, wenigstens gegen das Uebermaß von Prügelei Front macht. Am Dienstag entschied das Reichsgericht nach siebenjährigem Kampf im Gegensatz zum Land­gericht zuungunsten eines Lehrers, der durch seine Prügelmethode ein Kind lebenslänglich unglücklich gemacht hat. Möglich war ihm die Entscheidung, ohne daß das Oberverwaltungsgericht in seiner Zusammensetzung als Gerichtshof zur Entscheidung von Kom­petenzkonflikten hindernd in den Arm fallen konnte, weil die war folgender: lage gegen den Fiskus gerichtet war. Der Gang des Prozesses

beantragten:

1. Sofort 30 000 M. zur Verfügung zu stellen, um Heimat­berechtigten Barunterstützungen gewähren zu können; 2. geeignete Arbeitsgelegenheiten zu beschaffen und bei der Staatsregierung im gleichen Sinne zu wirken; städtischen Arbeitslosenversicherung vorzulegen; 3. den gemeindlichen Kollegien baldigst den Entwurf einer

Arbeitsvermittelungen nach auswärts genaue Erkundigungen über 4. das städtische Arbeitsamt zu beauftragen, bei umfangreichen den Zweck der Vermittelung und über die Entlohnung anzustellen und das Ergebnis zu veröffentlichen.

Die Wortführer der bürgerlichen Parteien konnten das Elend nicht in Abrede stellen, ſuchten sich aber mit leeren Ausflüchten um ernsthafte Maßnahmen herumzudrücken, wobei es auch an gelegent­lichen Beschimpfungen der Arbeitslojen nicht fehlte, indem man Der Leiter dieses Kriegsspiels und auch des verhängnisvollen ihnen mangelnden Sparsinn vorwarf, die Arbeiter seien an dem Rückmarsches war der Schkeudiger Rektor Mikisch, der sich als geschäftlichen Niedergang selbst schuld durch ihre frivolen Streits Sozialistentöter besonders hervortut. Er sucht alljährlich zum Ge- usw. Die sozialdemokratischen Anträge auf Bewilligung von werkschaftsfest durch seine Schulgewalt die Kinder von der Beteili- 30 000 M. und Einführung der Arbeitslosenunterstüßung wurden gung am Umzug fernzuhalten. Er ist es, der den Jugendlichen die abgelehnt; das einzige praktische Ergebnis ist die Annahme eines Teilnahme an den Veranstaltungen der Arbeiterjugend zu verbieten freifinnigen Antrages, der sich dem zweiten sozialdemokratischen versucht und der kürzlich in seinem Haß gegen die proletarische Antrage nähert. Nach ihm soll die Stadt ihre geplanten Arbeiten Jugendbewegung sich dazu hinreißen ließ, einen Fortbildungsschüler schleunigst in Angriff nehmen und die Regierung um das gleiche wegen eines geringen Vergehens unter Hinzuziehung eines Teils ersucht werden soll; weiter soll an die Regierung das Gesuch ge­der Lehrer vor der Klasse durchzu prügeln, um ihn dann als richtet werden, die staatliche Arbeitslosenversicherung baldigst in sozialdemokratischen Jugendführer herunterzumachen und die Angriff zu nehmen. Angenommen wurde auch der Antrag be­anderen Schüler vor diesem Menschen" zu warnen. Auf das Bezüglich der Vermittelungen von Arbeit nach auswärts. Das ist treiben dieses echt nationalen Jugendpflegers" wurde auch vor zwei alles, was der Freifinn für die Not der Arbeitslosigkeit übrig hat. Jahren den Leitern der Arbeiterturnerschaft die moralische und sitt­liche Befähigung zur Erteilung des Turnunterrichts an Zöglinge ab­gesprochen.

Aus Induftrie und Handel.

Gerichts- Zeitung.

von Oppersdorff gegen Trimborn.

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Am 22. Oktober 1906 beaufsichtigte der Seminaroberlehrer Dr. E. eine Klasse der Seminarschule zu Mettmann . Hierbei fick ihm auf, daß der Sohn des Webermeisters S. unaufmerksam war und nicht auf den unterrichtenden Seminaristen achtete. Als der S. das Wort Katheder nicht richtig nachbuchstabieren konnte, ließ Dr. E. ihn vortreten und versetzte ihm mit seinem Rohrstock einen Schlag auf das Gesäß. Als der Junge dann in die Bank zurüd­gegangen war und laut heulte, ließ er ihn wegen Störung des Unterrichts wieder vortreten und versette ihm in gleicher Weise einen zweiten Schlag. Da der Schüler trotz der Schläge das nötige Verständnis für Dr. E.3 Lehrmethode nicht bekommen hatte und von neuem heulte, schlug ihn dieser mit dem Rohrstod mehrere Male über den Rücken. Infolge dieser Züchtigung haben sich bei S. Läh­mungserscheinungen gezeigt, die auf seine Berufsbestimmung von ernstem Einfluß gewesen sind. Obgleich er ursprünglich in geistiger Beziehung gut angelegt war, hat er sich nur als Knecht auf dem Lande verdingen können.( Die ärztliche Untersuchung hatte vier Striemen mit Schwellungen und eine blau unterlaufene Stelle auf dem Rücken ergeben.) S. und sein Vater haben Schadenersatz­ansprüche gegen den preußischen Fiskus geltend gemacht. Der Fiskus hat dem Seminaroberlehrer Dr. E. während des Prozesses den Streit verkündet, um sich für den Fall seiner Verurteilung durch eine Regreßklage gegen Dr. E. schadlos halten zu können. Nachdem erst das Landgericht Elberfeld die Ansprüche des S. In der Privatklagesache des Herrenhausmitgliedes Reichs- anerkannt, die Ansprüche seines Vaters aber abgewiesen hatte, ent­Die Zolltarifrevision im amerikanischen Senat. grafen Hans von Oppersdorff gegen den Redakteur Dr. jur. Hubert schied das Oberlandesgericht Düsseldorf auf vollständige Abweisung Trimborn in Breslau stand gestern wieder Verhandlungstermin der Klage. Dieses Urteil ist am 2. Ferbuar 1912 vom Reichsgericht Der neue Zolltarif, der vom Repräsentantenhause mit 281 gegen vor der 145. Abteilung des Schöffengerichts Berlin- Mitte unter aufgehoben worden, weil es für die die Haftpflicht bedingende 139 Stimmen angenommen wurde, wird aller Wahrscheinlichkeit nach Vorsitz des Amtsgerichtsrats Wollner an. Es handelt sich um zwei Frage des Verschuldens des Lehrers nicht wie das Oberlandes im Laufe des Juli auch die Sanktion des Senats erhalten. Im Re Jahre zurückliegende Vorgänge. Graf von Oppersdorff , damals gericht ausführte nur darauf ankommt, ob der Lehrer sich sagen präsentantenhause wurde man nach achttägiger Generaldebatte in Zeit noch Mitglied der Zentrumsfraktion, hatte in der elsaß - mußte, daß seine Züchtigung dem Jungen gesundheitliche Nachteile von weiteren acht Tagen mit der Durchberatung der einzelnen lothringischen Verfassungsfrage einen der Mehrheit der Fraktion bringen mußte, sondern auch darauf, ob er bei der Züchtigung Positionen fertig. Sm Senat, wo die demokratische Mehrheit nur auf entgegengesezten Standpunkt eingenommen und hatte mit 27 3en- überhaupt sein Züchtigungsrecht überschritten hat. Die Sache ist schwachen Füßen steht und die großen Interessen" ihre persönlichen Ver- trumsmitgliedern für das Gesez gestimmt. Er geriet darüber in dann zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an einen treter haben, ist an eine solche Durchpeitschung des Tarifs nicht zu Fehde mit der sogenannten Kölner Richtung innerhalb der Zen - anderen Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf zurückverwiesen denken, ebenso wenig aber auch an eine Wiederholung der endlojen trumsfraktion und speziell auch mit dem Vorsitzenden der schlesischen worden. Dieser Senat hat auch auf Abweisung des Klägers t Schachereien und Mogeleien, die in Zolltarifdingen zu den ältesten Zentrumspartei Geh.- Rat Dr. Porsch, zu dem er schon längere Zeit schieden und zur Begründung ausgeführt, daß der Lehrer Dr. C. Traditionen des amerikanischen Oberhauses gehören. Eine Woche in Gegnerschaft stand. Gegen den Privatkläger hatte dann die die Züchtigung nur zu Zwecken des Unterrichts vorgenommen habe, hat der Senat gebraucht, um einen republikanischen Obstruktions-" Augsburger Postzeitung" einen beleidigenden Artikel gebracht, in und zwar die erste Züchtigung wegen der Unaufmerksamkeit des antrag, der auf öffentliche Verhöre" über die einzelnen Tarif- welchem ihm politisch unlautere Motive nachgesagt wurden: er Schülers, die zweite und dritte wegen des eigensinnigen Verhaltens fäße abzielte, unschädlich zu machen. Der republikanische Antrag gehe mit seiner politischen Ueberzeugung hausieren, spiele, wo es des Schülers und zur Erzwingung seiner eigenen Autorität. Ob wurde mit 41 gegen 36 Stimmen, einem sogenannten ihm geeignet scheine. den Demokraten, es komme ihm lediglich es pädagogisch richtig war, den heulenden Jungen weiter zu schlagen, stritten Parteivotum, abgelehnt: das heißt, das geschlossene Votum darauf an, Wahlerfolge einzuheimsen; es wurde von gewissenlosen könne dahingestellt bleiben, denn die Beweisaufnahme habe er der Demokraten stand dem der Republikaner reaktionärer Quertreibereien gesprochen und dem Privatkläger vorgeworfen, geben, daß Dr. E. nicht geschlagen habe, um seinen Aerger auszu wie fortschrittlicher Observanz gegenüber, mit dem einzigen daß er nach alter Gewohnheit seinen Fraktionsgenossen in den toben, sondern nur aus Unterrichtszwecken. Daß die Schläge von Roosevelt - Senator: Beinderter, auf demokratischer Seite. Diese Ab- Rücken falle usw. Diesen Artikel hatte die von Dr. Trimborn schädlicher Wirkung sein würden, habe er nicht annehmen können. stimmung wird vielfach als eine entscheidende Probe aufs Erempel redigierte Schlesische Boltszeitung" vom 4. Juli 1911 unter der Gegen dieses Urteil hatten die Kläger wiederum mit Erfolg betrachtet. Wenigstens ist jetzt keine Frage mehr, daß die Demokraten Ueberschrift Parteidisziplin und Sonderbestrebungen" übernom- Revision beim Reichsgericht eingelegt und besonders geltend gemacht, auch im Senat start genug find, ihren Tarif durchzusetzen, und auch men und mit einer Einleitung versehen. Gegen den Redakteur der daß das Oberlandesgericht die ganze Art der Züchtigung hätte be die Bereitwilligkeit, die Verantwortung für die Maßregel zu über- Augsburger Zeitung " hatte Graf Oppersdorff die Privatklage er- rüdjichtigen und dann zu der Auffassung gelangen müssen, daß das nehmen, scheint auf dieser Seite vorhanden zu sein. Ist schon das hoben, diese wurde aber im Wege eines Vergleichs aus der Welt Büchtigungsrecht überschritten worden ist. Das Reichsgericht hat Tempo dieser Tarifrevision in der amerikanischen Zolltarifgeschichte geschafft. In diesem Vergleiche gab der verklagte Redakteur dem das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf abermals aufgehoben ohne Beispiel, so tritt als weitere Anomalie noch hinzu, daß im Senat Grafen O. eine Erklärung ab, in welcher diesem das Zeugnis aus- und das landgerichtliche Urteil dahin abgeändert, daß sowohl die diesmal eher Neigung zu einer weiteren Abwärtsrevision" als zu einer gestellt wurde, daß er sich bei seiner politischen Tätigkeit lediglich Schadenersatzansprüche des flagenden Sohnes wie des Vaters dem Hinaufschraubung der vom Repräsentantenhause beschlossenen Tariffäße von seiner gewissenhaften Ueberzeugung leiten lasse. Der Versuch, Grunde nach gerechtfertigt sind und der Beklagte auch verpflichtet besteht. Das zuständige Senatskomitee hat dem Präsidenten Wilson den bei der gestrigen Verhandlung die Sache durch eine gleichartige ist, dem S. allen aus den Folgen der Züchtigung noch weiterhin ent. Triumph bereitet, auch noch Vieh und Fleisch, Weizen und Mehl, Erklärung zu erledigen, scheiterte. stehenden Schaden zu ersehen. Das Reichsgericht erblickt in dem ferner noch Roheisen und Ferromanganeisenerze auf die Freiliste" Nach längerer Verhandlung erkannte das Gericht den An- Verhalten des Seminaroberlehrers Dr. E. eine schuldhafte Pflicht. zu setzen, freilich nur ein bescheidener Trost für den deutschen geklagten der Beleidigung schuldig und verurteilte ihn zu 150 m. verlegung durch Ueberschreiten seines Züchtigungsrechts. Export, der auf seine wichtigsten Artikel, wie Kalifalze, Spielzeug, Geldstrafe eventuell 15 Tagen Gefängnis. Dem Privatkläger wurde Ueberschreitung des Züchtigungsrechts liegt nicht nur darin, daß er Kohlenteerproduite und Dele, Baumwollspizen usw. feine Er- die Publikationsbefugnis in der Schlesischen Volkszeitung", der überhaupt die dritte Züchtigung vorgenommen hat, sondern in der leichterungen zu erwarten hat. Kohlenteerprodukte werden sogar, Augsburger Postzeitung" und der Kölnischen Volkszeitung" au- Art und Weise, wie sie vorgenommen worden ist.( Attenzeichen: ebenso wie unverarbeitete Belze, noch stärker belastet! Wohl find| gesprochen. III. 181/13.) Berantwortlicher Redakteur: Albert Wachs, Berlin . Für den Inseratenteil berantw.: Th. Glocke, Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdruckerei n. Berlagsanstalt Baul Singer u. Co., Berlin S

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