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die sich in thin befindet, sist eine Reihe blasfer, ärmlich ge-| Simon Moses, Mendel, Moses Moses, Josef Meyer, Mühle| Philipp bei seinen ersten Bernehmungen selber angegeben habe, diese fleideter, bekümmert drein blickender Frauen, Frauen der ange- meŋer, Aron Rosenberg, in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Fahrkarte von einem anderen Reisenden geschenkt erhalten zu flagten Schaffner. Die Verhandlungen gestalten sich für die Vermögens- Vortheil zu verschaffen, das Vermögen des preußischen haben. Philipp bezeichnete diese Aussage als irrthümlich, hielt Berichterstattung insofern sehr schwierig, als die Akustik des großen Eisenbahnfiskus geschädigt zu haben, daß sie durch Vorspiegelung aber seine heutige Behauptung schießlich auch nicht aufrecht. Saales sehr mangelhaft ist und auch durch die ausgespannten falscher Thatsachen einen Frrthum erregten, Um 1 Uhr tritt eine dreiviertelstündige Mittagspause ein. Nege und Schallleiter nicht wesentlich verbessert wird."

würde.

8. den Schaffnern Remmert, Martens, Bürger, Brozki, an- Die Nachmittagssigung wird um 2 Uhr wieder eröffnet. Nach Gröffnung der Sigung ruft der Präsident die einzelnen deren Angeklagten zur Begehung des Vergehens des Betruges Die Aussagen der einzelnen Schaffner bewegen sich in demselben Angeklagten der Reihe nach auf; er ermahnt sie, nicht etwa durch That wissentlich Beistand geleistet zu haben. Rahmen. Der Präsident bemerkt unter Heiterkeit: Wir wollen Durchstechereien zu verüben oder sich durch Zettel verständigen Der Angeklagte Quasebarth hat sich durch den als Vieh- doch in der Verhandlung den guten alten, deutschen" Ausdruck ,, Billet" zu wollen. Der Vorsitzende richtet seine Mahnung besonders an händler verkleideten Schuhmann Winter bestechen laffen. Er gebrauchen, mit den Fahrscheinheften und Rüdfahrtkarten" fomme Diejenigen Angeklagten, die im Gefängniß schon derartiges ver- giebt zu, ein Glas Bier von ihm angenommen und dann für die ich nicht zurecht. Der Schaffner Grüner erzählt, der Kriminal­fucht und deshalb Disziplinarstrafen erlitten haben. Er habe Fahrt Bremen   Hamburg   2 M. erhalten zu haben. Er habe schuhmann Winter habe einen Liter Kognat geholt. Präsident: bei der großen Anzahl Angeklagter nicht neben jeden einen Winter teine Rückfahrifarte gegeben zum eventuellen Ausweis. Wo ist denn der Kognat geblieben? Angeklagter: Den hat der Schuhmann gefeßt, er hoffe, daß das auch nicht nöthig werden Auch der Schaffner Borde habe Bier mitgetrunken, von dem Schuhmann allein getrunken. Präsident: Machen Sie sich doch Gelde habe er aber nichts bekommen. Der Schaffner Papen nicht lächerlich. Wo haben Sie denn die Retourkarte her, die Es erfolgt der Zeugenaufruf. Der Präsident richtet an die hagen hat sich von dem Kriminalfommissar Zillmann bestechen Sie dem Winter überließen? Angeklagter: Ich fand Sie in Zeugen Billmannn und Winter die Bitte, ihre Notizen mitzu- laffen. Er hat ihm auch eine Rückfahrtkarte und zwar eine der Tasche. Präsident: Merkwürdig, die Retourtarten wachsen bringen; da es sich um die Beurtheilung von 301 Straithaten schon durchlochte eingehändigt, die er vom Angeklagten wohl in der Tasche? handle, sei die Zuhilfenahme der Notizen jedenfalls nothwendig. Rogge erhalten haben will. Rogge bestreitet das nicht, er Bertheidiger Rechtsanwalt Berthold bittet ausdrücklich darum, Die Feststellung der Personalien ergiebt, daß die Angeklagten faft giebt zu, von Zillmann dafür 5 M. erhalten zu haben, die er daß jeder Angeklagte ausführlich gefragt werde, wie Billmann sämmtlich unbestraft sind. Bei dem Viehhändler Aron Rosenberg dann mit Papenhagen getheilt habe. Nach den Gehaltsverhält- und Winter sich an ihn herangemacht hätten, da so erst eine ist die Feststellung mit einigen Schwierigkeiten verknüpft. niffen befragt, geben bie Schaffner an, daß sie an Gehalt, Grundlage für die Vertheidigung gewonnen werden könnte. Der Präsident: Aron Rosenberg, Rosenberg, sind Sie schon bestraft? Wohnungsgeldzuschuß und Kilometergeldern ungefähr im Jahre Schaffner Lewandowsky erzählt denn auch, daß Winter vor­Rosenberg: Mit fleinen Geldstrafen. Präsident: Ja, 14-1500 bezogen haben. Der Angeklagte Schaffner Meinecke ist gegeben habe, sein Billet sei ihm zum Fenster hinaus wegen versuchten Betruges im Jahre 1886 mit 20 M. am 2. Mai verhaftet worden, in seinem Besitz wurden sechs gefallen. Er habe es ihm geglaubt und habe ihn ohne Billet Geldstrafe. Rosenberg: Das weiß ich nicht. Präsident: Rückfahrtkarten gefunden, die nur einmal durchlocht waren. Die mitfahren lassen. In Hamburg   habe er dann von Winter 1,50 M. Das müffen Sie doch wissen. Rosenberg: So was behält man Karten waren für die Tage vom 1. bis 3. gültig. Präsident: Wollten erhalten und er habe geglaubt, diese kleine Entschädigung" an­fich doch nicht. Der Präsident läßt aus den Akten feststellen, daß Sie die Karten noch einmal benußen? Angeklagter Meinecke: Nein. nehmen zu dürfen. Rosenberg in Burg Steinfurt   thatsächlich wegen Betruges be- Präsident: Weshalb haben Sie dieselben nicht das zweite Die Schaffner Schmidtke, Martens und Held haben sich die ftraft ist. Rosenberg: Wegen Betruges ist mir nichts bekannt. Mal durchlocht? Angeklagter: Ich habe es vergessen. Er Trinfgelder" getheilt. Präsident: Warum theilten Sie denn Die Atten sollen aus Burg- Steinfurt   eingefordert werden. giebt zu, von Billmann Geld genommen zu haben. Er erzählt, das Geld? Sind Sie denn verpflichtet, es anzuzeigen, heftig weinend, daß er Vater von vier Kindern sei, er hätte sich wenn Einer bei dem Anderen eine Pflichtwidrigkeit begeht. nichts dabei gedacht. Präsident: Nun, haben Sie auch mit dem Angeklagter Schmidtke: Nein. Aber der Eine hat die zweite, Angeklagten Stern etwas zu thun gehabt? Meinecke: Jawohl. der Andere die dritte Klasse. Nun sind doch die Hamburger  Kern fragte auch hier in Hamburg  , ob ich etwas hätte, und ich Herrn in Deutschland   und der ganzen Welt berühmt, daß gab ihm eine Fahrkarte dritter Klasse. Ich kannte ihn nicht. sie die nobelsten sind und den Schaffnern die besten Trinkgelder Kern behauptet, Meinecke habe ihm gesagt, er fönne 3. Klaffe geben. Präsident: Sie sprechen hier von ehrlichen Trinkgeldern, fahren, er habe nur ein Billet 4. Klasse gehabt und habe, um bequemer Sie haben sich doch aber von Winter bestechen lassen, haben fahren zu können, das Anerbieten angenommen. Er habe dem Sie denn dieses Geld auch getheilt. Schmidtte: Jawohl. Prä­Meinecke dann ein Trinkgeld gegeben. Auch die Angeklagten fident: Ronnten denn die Anderen glauben, daß dieses Geld Edler und Schuldt sollen sich von Billmann haben verleiten aus ehrlichen Trinkgeldern stammte. Angeklagter Schmidtke: laffen. Beide leugnen jede Schuld. Bei Edler sind drei Fahr: Jawohl, Thränen im Auge erzählt nun der Angeklagte, wie ihn scheinhefte vorgefunden worden. Er behauptet, die Hefte nur aus Winter verleitet habe. Er habe ihm 4 Rognats und 2 Biere Versehen nicht abgegeben zu haben. Rhode hat sich zwei Mal auch ein Butterbrot mit Knackwurst zum Besten gegeben. Schließ­von Winter auf der Fahrt Hamburg  - Bremen   bestechen lassen lich sei er seinen guten Vorfäßen untreu geworden. Der Un­4. den Schaffnern Quasebarth, Papenhagen, Rogge, Meinicke, und jedesmal 2 M. dafür erhalten. Angeklagter Wiese hat sich geklagte Held erzählt, Winter habe den Namen Kognaksbruder" Remmert, Edler, Thomaschefsky, Buck, Philipp, Gruner, von fünf Viehhändlern auf der Strecke Wanne- Hamburg bestechen gehabt, so viel Rognats habe er zum Besten gegeben. Lewandowsky, Brommos, Held, Schmidtke, Wiese, Borchers, lassen und 25 M. erhalten. Er will dem Rhode einen Theil Grünwald, Biedge, als Beamte Eisenbahnfahrkarten, Fahrschein- davon gegeben haben, was dieser aber bestreitet. hefte, Fahrunterbrechungsmarken, welche sie in amtlicher Eigen­schaft empfangen und in Gewahrsam hatten, sich rechtswidrig zu geeignet zu haben,

Die Eröffnungsbeschlüsse legen 1. den Angeklagten Quasebarth, Papenhagen, Rogge, Meisecke, Remmert, Edler, Rohde, Thoma­schefsky, Buck, Philipp, Gruner, Lewandowski, Hahn, Held, Schmidtke, Wiese, Borchers, Lorcke, Martens, Palm, Grünwald, Viedge, Bürger, Hummelsheim, Brohti, Franz zur Last, als Be­amte für Handlungen, welche die Verlegung einer Amts- und Dienstpflicht enthielten, Geldgeschenke angenommen, gefordert, auch sich haben versprechen zu lassen,

2. den Schaffnern Grünwald, Viedge, Schuldt, zur Be gebung des Verbrechens der passiven Beamtenbestechung durch Rath und That wissentlich Hilfe geleistet zu haben, 3. dem Schaffner Hahn, als Beamter für eine in sein Amt einschlagende, an sich nicht pflichtwidrige Handlung ein Geld­geschent angenommen zu haben,

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Die weitere Vernehmung der Schaffner   bietet dasselbe Bild. Sie sind in der Mehrzahl der Fälle von dem Kriminalkommissarius oder von seinem Gehilfen zu den Billetunterschleifen verleitet 5. den Schaffnern Papenhagen, Rogge, Schmidife, Lorce, worden. Einige von ihnen widerstanden beim ersten Male, Martens, Sachen, von denen sie wußten, daß sie mittels Amts- unterlagen aber der zweiten Versuchung. Die Taktit, die der unterschlagung bezw. was den letzten Fall des Martens an- Fallensteller nach der Schilderung der Angeklagten dabei an langt passiver Beamtenbestechung erlangt waren, an sich gewandle, war immer dieselbe. Er sprach die Schaffner an, gab bracht zu haben, ihnen ein Glas Bier zum Besten und fragte sie dann, ob sich 6. der Viehhändler Mary von Dfen, Schönthal  , Gold- nichts machen ließe". Meistens ließ sich etwas machen" mit nicht schmidt, Ifidor Rosenberg, Lucas, Leser Wolff, Michel Meyer, abgelieferten Fahrkarten oder Rückfahrtscheinen. Das Trinkgeld", Bernhard Moses, Abraham Philipps, Eduard Strauß  , daß die Schaffner   aus der Kasse der Polizeibehörde gewissermaßen Levy, David Wolff, Hermann Kaufmann, Simon Moses, Mendel, dafür erhielten, schwankte zwischen 1 und 5 M., je nachdem der krimi Moses Moses, Josef Meyer, Mühlemeŋer. Aron Rosenberg, dem nalistische Proteus und sein Geselle als Viehhändler oder Ge­Mühlenbauer Kern, Eisenbahnschaffnern und Bremsern, Beamten schäftsreisende auftraten. Einer der Angeklagten, der Schaffner Geldgeschente angeboten, versprochen und gewährt zu haben, um Philipp, stellte bei der Schilderung dieser Vorgänge sogar die sie zu Handlungen, die eine Berlegung ihrer Amts- und Dienst- Behauptung auf, daß Zillmann ihm selber die Rückfahrtkarte pflicht enthielten, zu bestimmen, zweiter Klasse von Bremen   nach Hamburg   in die Tasche gesteckt 7. den Biehhändlern Mary. von Ofen, Schönthal  , Gold- haben müsse, die er dann gefunden und dem vierter Klasse reisen­schmidt, Ifidor Rosenberg, Lucas, Leser Wolff, Bernhard Moses, den Beamten gegen 3 M. überlassen habe. Der Präsident be: Abraham Philipps, Strauß, Levy, Wolff, Kaufmann, Marcus, Izeichnete diese Erklärung als unglaublich und stellte fest, daß

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Schaffner Borchers foll dem Anmmissar Zillmann freie Fahrt von Hamburg   nach Wanne angeboten haben gegen ein Entgelt von 6 M. Der Angeklagte bestreitet, den Zillmann überhaupt zu fennen. Zillmann hat in seiner Anzeige den 18. April als Tag des Vorfalles angegeben. Borchers behauptet, an diesem Tage gar nicht im Dienst gewesen zu sein, da er schwerkrank ge­wesen, er will sein Alibi nachweiſen können.

Schaffner Martens beschuldigt die Viehhändler Marcus, Schönthal   und Goldschmidt, sie hätten widerrechtlich Fahrten von Wanne nach Hamburg   gemacht und ihm dafür 4-5 m. ge geben. Marcus bestreitet, den Martens zu kennen. Er habe nie eine Bestechung begangen. Schönthal   giebt zu, daß er einmal widerrechtlich einen Fahrschein doppelt benutzt habe und dem Schaffner 4 M. gegeben habe. Ob Martens der Schaffner sei, tönne er nicht mehr sagen.

Briefkaffen der Redaktion. Paul u. Magnus 23. Breslau 385 186, Hamburg   323 923, Ropenhagen 240 000. E. 2. 181. Schneien" ist richtig.

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Berantwortlicher Redakteur: Robert Schmidt in Berlin  . Druck und Verlag von Maz Bading in Berlin  , SW, Beuthstraße 2.