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Diebe auch Barenhäuser heimgesucht. Beide arbeiteten" auf ihren Streifzügen auf verschiedene Weise. Am originellsten ist der Trid eines gewissen Lerche gewesen. Er trug stets einen großen Loden­mantel, unter dem er mehrere Angelschnüre mit großen Hechthafen befestigt hatte. Wenn er sich nun die Seidenstoffe vorlegen ließ, so stellte er sich so dicht an den Ladentisch, daß er einen der Hafen in die Stoffe oder Kostüme einschlagen konnte. Dann trat er in einem geeigneten Augenblick zurück und das Beutestück verschwand unter dem Mantel. Damit dieses nun nicht hervorsah, legte er fie, besonders Kostüme, mehrere Male zusammen und schlug dann den Haken durch mehrere Schichten hindurch. Dieser Schnüre hatte er mehrere unter dem Mantel befestigt, und zwar waren sie so start, daß sie das Beutestück zu tragen vermochten. Der andere Spizbube ging als Reisender mit einem großen Lederkoffer auf die" Tour". Diesen öffnete er, wenn er sich unbeobachtet sah und ließ die ge= stohlene Ware Sarin unbemerkt verschwinden. Die gestohlenen Sachen ließen die Diebe, um sie untenntlich zu machen, schnell ver­arbeiten.

Ein Automobilomnibus ins Wasser gestürzt und

umgekippt.

lauben.

wurde. Es sollen für fünftig die Polizeisergeanten abwechselungs- schente verpflichten, deshalb die Bezeichnung Schmiergelder". In weise Tag- und Nachtdienst versehen. Hierbei verlangte Genosse stitutionen, die einer Arbeitnehmerorganisation Gelder geben, täten Helbig, daß den neueinzustellenden Polizeibeamten in ent- dies nicht ohne Zwed. Daß von diesem Gelde etwas in die Taschen sprechender Weise anständiger Umgang mit dem Publikum einge- der Führer geflossen sei, behaupte niemand. schärft werde. Auch rügte er die Behandlung, welche sich einige Der Verteidiger des Beklagten, Rechtsanwalt Dr. Halpert, bereits angestellte Polizeibeamte dem Publikum gegenüber er- führte aus, daß es völlig unzulässig sei, wenn eine Arbeitnehmer­Zwei Fälle gab er der Versammlung zum besten, wo organisation von Institutionen, mit denen man jederzeit in Konflikt sich Polizeibeamte Rechte herausnahmen, die ihnen nicht zustehen. geraten könne, Gelder nehme. Zweifellos werde das Verhalten Genosse Helbig übte an den Vorfällen hier scharfe Kritik und ver- einer Organisation von solchen Schenkungen beeinflußt. langte Abstellung solcher Vorkommnisse. Auch der Vorsitzende gab der Meinung Ausdruck, daß solche Schenkungen eine Beeinflussung zum Zwecke haben müßten, denn die Arbeitgeber gäben doch die Gelder nicht zum Spaß". einflussen lassen könne. Kläger   bestritt dagegen, daß sein Verein sich durch das Geld bes Es kam ein Vergleich zustande, wonach die Beleidigungen seiders seits, soweit sie formeller Natur sind, zurückgenommen werden.

Der Bürgermeister versicherte, daß er des öfteren die Beamten instruiere, dem Publikum gegenüber anständig aufzutreten und er werde auch in diesem Falle sich die Betreffenden laden. Nach einigen, das öffentliche Interesse nicht wesentlich berührenden Punkten, wurde dem Dr. Wieners zur Erbauung eines Genesungs­heimes die Bauerlaubnis erteilt.

In nicht öffentlicher Sizung wurde der Anstellung des Ma­gistrats- Assistenten Marr zugestimmt, sowie ein Bericht der Elek­trizitätskommission entgegengenommen.

meindebureau, Hauptstraße 18.

Sigungstage von Stadt- und Gemeindevertretungen. Glienicke   a. Nordbahn. Mittwoch, den 9. Juli, 8 Uhr abends im Ge­Marienfelde. Mitwoch den 9. Juli, abends 6%, Uhr, im Zeichensaal der neuen Gemeindeschule, Dorfstraße 53. Diese Sigungen find öffentlich. Jeder Gemeindeangehörige ift be.

Gerichts- Zeitung.

Polizeibesuch in der Laubenkolonie.

Ein folgenschwerer Unglücksfall hat sich auf der Teupiter Chauffee zugetragen. Zwischen dem Etablissement Kleine Mühle" und dem Bahnhof Teupig verkehrt seit mehreren Wochen ein Auto- rechtigt, ihnen als Zuhörer beizuwohnen. mobilomnibus. Als der Kraftwagen in der Richtung nach Teupit fuhr, versagte plötzlich die Steuerung. Der Chauffeur verlor infolge­dessen die Gewalt über das Gefährt, das seitwärts den Chaussee­damm hinunter in das angrenzende Fließ raste. Jm Wasser kippte das Automobil dann seitlich um. Der Insassen bemächtigte sich eine Panit. Mehrere von ihnen erlitten durch umherfliegende Glas­splitter blutende Verletzungen im Gesicht und einer der Fahrgäste trug einen Nervenchock davon. Erst nach mehrstündiger angestrengter Arbeit konnte der Autoomnibus aus dem Wasser herausgeschafft werden. Eine Untersuchung des Steuers ergab, daß den Führer teine Schuld an dem Unfall trifft.

Wer ist der Tote?

Den Laubenkolonisten macht die Polizei ihr Pflanzerleben wirklich schwer. In Treptow   veranstaltet sie von Zeit zu Zeit eine Razzia auf Kolonisten, die ohne behördliche Genehmigung die Lauben als Nachtquartier benutzen. Bei einer solchen Razzia, die in der Nacht vom 7. zum 8. Dezember 1912 von einem starken Polizeiaufgebot ausgeführt wurde, kam es zu erregten Auftritten. Einen Vorgang aus jener Nacht hatte gestern das Amtsgericht Neukölln zu prüfen.

Die Eheleute Feuerherdt, die damals in ihrer Laube von der Polizei heimgesucht worden waren, mußten sich als Angeklagte ver­antworten, der Mann wegen Widerstandes, tätlichen Angriffs und Beleidigung, die Frau wegen Beleidigung. Nach der Darstellung der beiden Angeklagten wäre

Bolizeiwachtmeister Dieße in Zivilkleidung mit zwei Hunden in die Laube gekommen, hätte sich nicht legitimiert und wäre sogleich tätlich geworden. Er habe das Verlangen nach Vor­weisung einer Legitimation damit beantwortet, daß er Feuerherdt

mit der Hundepeitsche über den Kopf hicb.

Mit der Feststellung der Persönlichkeit eines unbekannten Mannes, der unter eigentümlichen Umständen am 1. Juli im Köpenicker   Forst hilflos aufgefunden wurde und bald darauf im Krankenhause verstarb, be­schäftigt sich bisher ohne Erfolg der Amtsvorsteher von Ober­ Schöneweide  . Als an diesem Tage morgens gegen 8 Uhr ein Förster durch den Köpenicker Forst seinen Rundgang machte, fand er den Mann hilflos auf. Auf Befragen des Försters fagte er, daß er der Arbeiter Karl Köhler aus der Lippener Straße 29 sei und mit einem Ernst Göricke, dessen Wohnung er nicht angeben könne, einen Ausflug gemacht habe. Hierbei sei er unwohl geworden und sei sein Freund auf dem Wege, einen Arzt zu holen, von dem er bald zurückkommen müsse. Der Forstbeamte fezte seinen Batrouillengang fort, fand aber, als F. sei dann abgeführt worden, obwohl nur der eine Fuß mit dem er bald darauf wieder dieselbe Stelle passierte, den Mann immer Pantoffel bekleidet war, und habe so in der kalten Winternacht noch allein daliegen. Er ließ diesen jetzt nach dem Kranenkhause bringen, wo er aber bald darauf an den Folgen eines Schlaganfalles den Weg zum Amt zurücklegen müssen. Eine 13jährige Tochter, verstarb. Ein Mann namens Köhler hat in dem Hause Lippehner die ihm den anderen Pantoffel noch zureichen wollte, jei zurück­Straße 29 nicht gewohnt. Der Verstorbene erzählte auf dem Trans  - gewiesen worden mit den Worten:" Der kann barfuß gehen!" port noch, daß er sich in der letzten Zeit viel im Gewerkschaftshause Nach der Darstellung der Anklage, die auf die Angabe Diezes aufgehalten habe. Dann sprach er auch davon, daß sein Jackett und dreier anderer Beamten sich stützt, hätte F. sofort die Polizei mit seinen Papieren und sein Hut von seinen Begleitern weggenommen angegriffen. worden seien. Diese Sachen fehlen ihm auch, doch scheint es fich nach den wirren Reden, die er führte, um einen Mann zu handeln, der nicht im Vollbesitz seiner Sinne gewesen und planlos in der Forst umhergeirrt ist. Der unbekannte Tote ist ungefähr 1,78 Meter groß, hat furzgeschorenes, graumeliertes Haar, einen ebensolchen Bart, graue Augen, große Hände und Füße und im Untertiefer Zahnlücken und trug eine schwarze Hose mit weißer Belzeinlage und schwarzen Spizen, schwarze Schuhe und ein weißes Hemd.

Die Leiche eines vierjährigen Knaben wurde gestern nachmittag vor dem Grundstück Görliger Ulfer 8 aus dem Landwehrkanal ge­landet. Wie später festgestellt werden konnte, handelt es sich um den vier Jahre alten Sohn Erich des Mechanikers Müller aus der Libauer Straße. Der Kleine Knabe befand sich, weil die Mutter schwer frank daniederliegt, bei der Großmutter am Görliger Ufer. Hier muß er, ohne das jemand etwas gemerkt hat, die Böschung hinab ins Wasser gefallen sein, denn seit Freitag vergangener Woche war er spurlos verschwunden.

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Gefunden ist auf dem Sommerfest des Wahlvereins Neukölln am Sonntag, den 6. d. Mts., ein Pompadour und ein Schlüssel, die Gegenstände können im Sefretariat, Neckarstr. 3, abgeholt werden.

Schöneberg  .

Vorort- Nachrichten.

Der Betrieb der städtischen Seefischhalle wird auch in den Sommermonaten aufrechterhalten, wie wir auf Wunsch be­sonders mitteilen. Adlershof  .

Mit verbundenen Augen ist gestern nachmittag der 10jährige Paul Lehmann aus Köpenick   von der Brücke in den Kanal bei Adlershof Glienicke gesprungen. Er wurde herausgeholt und in bewußtlosem Zustande nach dem Kreiskrankenhause in Brizz gebracht. Lankwitz  .

Aus der Gemeindevertretung. Die Revisionskommission hat eine große Sache entdeckt. Sie hatte beanstandet, daß die neu einge­führten Wächterhunde, welche am Tage auf dem Pumpstationsgelände untergebracht sind, im Kanalisationsetat geführt werden und ver­Yangte, daß dieselben im Polizeietat verbucht werden, welchem ſtatt­gegeben worden ist.

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Polizeiwachtmeister Dieze bekundet, daß F. gedroht habe, seinen Hund loszumachen. F. habe ihm, dem Zeugen, einen so fügte Schlag gegen den Kopf gegeben, doch habe Dieze mit der Peitsche dieser auf eine Frage des Vorsitzenden hinzu den Schlag pariert. Auf dem Wege zum Amt habe F. geschimpft, die Behörde nehme ihm die sauer verdienten Groschen ab, eine Gemeinheit sei das von der Polizei. Frau Feuerherdt habe, ihnen folgend, nachgerufen, sie werde sich beim Landrat beschweren, das Zu der Pantoffelgeschichte erklärte sei ja eine traurige Polizei. Beuge auf Befragen, ihm sei etwas erinnerlich von einem Pan­toffel", aber Näheres wisse er nicht. Auch von einem Verlangen nach Legitimierung sei ihm nichts bekannt, im übrigen sei er schon durch die ihn begleitenden uniformierten Kollegen als Boli­zeibeamter gekennzeichnet worden. Die Zeugen Polizeisergeant Behrend, Polizeisergeant Ziebell, Gendarmeriewachtmeister Neu­mann unterstüßten Dießes Bekundungen. Ziebell hat auf der Wache bemerkt, daß F. nur einen Pantoffel trug, aber von der Tochter, die dem Vater den anderen Pantoffel hatte geben wollen, weiß er nichts. Die Tochter selber schildert vor Gericht die Pan­toffelgeschichte. Der Vorsitzende fragte, wer denn gesagt habe: Der kann barfuß gehen!"

Aus der Schule Mugdans und des Reichsverbandes. Der Brauer Jakob Neumeier hatte sich wegen Beleidigung des Vorstandes und des Geschäftsführers der Allgemeinen Ortskranken= kasse zu Neukölln vor dem dortigen Schöffengericht zu verantworten. Der Angeklagte war früher selbst Vorstandsmitglied und Vor­ſizender der Kaffe, bis er durch die Entscheidung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts endgültig seines Amtes enthoben wurde. Bildeten schon seine andauernden Anzeigen an die Aufsichtsbehörde über angebliche Mißstände in der Kassenverivaltung fast den cin zigen Gegenstand seiner Tätigkeit, so ließ er mit den Anzeigen auch In nicht nach, als er von seinem Posten bereits entfernt war. seiner letzten Anzeige beschuldigte er den Vorstand und den Ge­schäftsführer, sie hätten einem Angestellten den Weg zum Ver brechen geebnet, ihn zur Unterschlagung angeftiftet und ähnlicher Dinge mehr. Der Magistrat zu Neukölln hat, wie in der Ver­handlung zur Sprache kam, nach eingehender Untersuchung des Falles dem Beschwerdeführer folgenden Bescheid erteilt:

Der Magiftrat.

Neukölln, den 27. 2. 1913.

Die von uns angestellten Ermittelungen haben ergeben, daß eine Schädigung der Kasse durch den Kassenboten Wagner nicht eingetreten ist. Dieser ist, nachdem die Unregelmäßigkeiten dem Kassenvorstande bekannt geworden waren, sofort unter Beobach­tung der gefeßlichen Bestimmungen entlassen worden. Weder dem Kassenvorstand, noch dem Geschäftsführer kann daraus ein Vor­wurf gemacht werden, daß gegen den Kassenboten Wagner feine Strafanzeige erstattet worden ist. Auch entbehrt Ihre gegen den Kassenvorstand erhobene Beschuldigung, daß er sich der Anstiftung zum Verbrechen bezw. Vergehen schuldig gemacht habe, jeder Be­gründung. Eine grobe Verlegung der Amtspflichten seitens des Vorstandes und des Geschäftsführers in bezug auf die Kassen­führung liegt nicht vor. Somit ist auch ein Einschreiten unserers seits als Aufsichtsbehörde gemäߧ 42 des Krankenversicherungs gesezes nicht gegeben.

Das Schöffengericht erkannte auf eine Geldstrafe von 100 M. Studentenunfug vor dem Reichsgericht. Das Landgericht Köln   hat im Februar den 21 jährigen Stu­denten der Verwaltungshochschule Rudolf Hahn wegen groben Unfugs zu 100 Mart Geldstrafe verurteilt, dagegen die mitangeklagten 5 Schuhleute bezw. Hilfsschußleute von der gesprochen. In der Nacht zum 27. August 1912, als das Köln­Anklage der Körperverlegung und Sachbeschädigung im Amte frei­Ehrenfelder Schüßenfest stattfand, saß der Referendar D. in einer Wirtschaft in Ehrenfeld  . Der Angeklagte, der mit zwei anderen Studenten, den Brüdern B., an einem Nachbartisch saß, suchte mit dem Referendar Händel   zu beginnen und rief ihm zu:" Prosit, Herr Assessor!" Der Referendar verbat sich solche Wize und ver ließ gegen 4 Uhr die Wirtschaft. Der Angeklagte H. folgte ihme mit seinen Freunden und sagte: Herr Referendar, Sie bekommen leht Prügel!" Außerdem beschimpfte er ihn noch. D. erwiderte, cr sei jetzt müde und wolle nach Hause gehen; er verbat sich. aber­mals derartige Anrempeleien. Als nun H. mit seinem Stock auf den Referendar losschlagen wollte, wehrte dieser den Schlag mit seinem Schirm ab; gleichzeitig rief er: Schuhmann! Hilfe!" Nun erschienen nach und nach 5 Schuhleute resp. Hilfsschußleute, Inzwischen sammelte sich eine einer mit einem Polizeihund. große Menschenmenge an, und die Aufforderung der Beamten an die Studenten, nach Hause zu gehen, blieb ohne Erfolg. Die hund blieb nicht untätig, indem er dem Angeklagten H. die Kleider Schußleute stießen die Studenten vorwärts und auch der Polizeis zerriz. Eine Schuld der Beamten hat das Gericht nicht als erwiesen angesehen. Der Referendar hat einen Strafantrag wegen Körperverlegung und Beleidigung nicht gestellt, weshalb H. insoweit nicht verurteilt werden konnte. Das Gericht hat aber in seiner Handlungsweise groben Unfug erblickt, da er das Publikum belästigt und beunruhigt und in seinem Rechtsfrieden gestört habe. Gegen seine milde Verurteilung hatte der Stu Publikums könne keine Rede sein, denn das halbe hundert Menschen, welches sich um die Gruppe gesammelt habe, jei nur aus Neu­gier mitgegangen. Das Reichsgericht erfannte am Montag auf Verwerfung der Revision.

Das Kind drehte sich um und zeigte ohne Zögern auf den wohl- dent Hahn Revision eingelegt. Von einer Belästigung des beleibten Wachtmeister Dieze: Der dicke Mann da!" Dicke sprang auf, trat unaufgefordert vor und sagte in scharfem Ton: Lüge doch nicht!" Die Kleine nahm nichts zurüd.

Der Amtsanwalt beantragte gegen Feuerherdt 3 Monate Ge­fängnis, gegen die Ehefrau 20 Mark Geldstrafe. Der Verteidiger Rechtsanwalt Mag Schneider, bestritt, daß F. mit der Aeußerung von den abgenommenen Groschen" und der Gemeinheit" gerade diese vier Beamten beleidigt habe, und beantragte hier die Frei­sprechung. Den Widerstand des Mannes und die scheltenden Worte der Frau möge das Gericht milde beurteilen, weil beide durch den nächtlichen Besuch der Polizei begreiflicherweise in große Erregung versetzt worden seien.

Das Gericht verurteilte beide wegen Beleidigung zu je 20 Mart Geldstrafe, außerdem den Mann wegen tätlichen Angriffs und Widerstandes zu 1 Monat Gefängnis.

Recht haben" und" Recht bekommen" glaubt mancher vor dem Urteil, sei dasselbe.

Wie ist es Arbeitern ergangen, die nicht entfernt so unberech­tigt gegen Privatpersonen oder Schuhleute borgingen?

Jugendveranstaltungen.

Neukölln. Jeden Mittwoch und Sonnabend, abends von 7 bis 9, Uhr, werden auf dem städtischen Spielplatz, Genger Ede Kaiser- Friedrich Straße, für die proletarische Jugend Neuköllns Spiele veranstaltet. Zahk

reiche Beteiligung wird erwartet.

Marktpreise von Berlin   am 7. Juli 1913, nach Ermittelungen des fönigl. Polizeipräsidiums. 100 Kilogramm Weizen, gute Sorte 20,04 bis 20,10, mittel 19,92-19,98, geringe 19,80-19,86. Roggen, gute Sorte 00,00-00,00, mittel 00,00-00,00, geringe 00,00-00,00( ab Bahn). Futter­gerfte, gute Sorte 16,40-16,80, mittel 16,00-16,30, geringe 15,60-15,90. afer, gute Sorte 17,30-18,80, mittel 16,30-17,20. Mais( mired), gute Sorte 15,80-16,20. Mais( runder), gute Sorte 15,30-15,90. Richtstroh 0,00-0,00. eu, alt 0,00-0,00, neu 0,00-0,00.

1,00-60,00.

Bander 1,40-3,60.

Wetterprognose für Mittwoch, den 9. Juli 1913. Bielfach heiter, wärmer bei mäßigen südlichen Binden; keine erheblichen Niederschläge.

Berliner   Wetterbureau.

Mitgeteilt wurde ferner, daß das Kriegsministerium end­Martiballenpreise. 100 Stilogr. Erbjen, gelbe, zum Kochen Er kann rechts und kann auch links reden. 30,00-50,00. Speisebohnen, weiße 30,00-60,00. Rinien 35,00-60,00. gültig beschlossen hat, das zweite Trainbataillon und ein Kraft­fahrbataillon nach Lankwiß zu verlegen. Für das Parkgebäude Vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte klagte der Geschäftsführer Kartoffeln( Kleinhdl.), alte 0.00-00,00, neue 11,00-18,00. 1 Silogramm an der Viktoria- Ede Bernkastler Straße wurden 10 000 Mart mehr des Deutschen   Bantbeamten- Vereins Fürstenberg gegen den Ge- Rindfleisch, von der Steule 1,70-2,40. Rindfleisch, Bauchfleisch 1,30-1,80. 1 Kilogramm Karpjen verlangt, da die erste Rechnung nur provisorisch aufgestellt war und schäftsführer des Allgemeinen Verbandes deutscher Bankbeamten Schweinefleisch 1,40-2,00. Stalbfleisch 1,40-2,40. Hammelfleisch 1,50-2,40. Hechte 1,60-3,00. die bewilligte Summe nicht ausreiche. Die Summe wurde bewilligt. Marɛ wegen formaler Beleidigung. Der erstgenannte Verein ist Butter 2,20-3,00. 60 Stud Gier 3,40-5,40. Aale 1,60-3,20. 1,60-2,80. Zu den Kosten des Plazes sollen die Anlieger später herangezogen die größte bestehende Vereinigung von Bankbeamten in Deutschland  ; Barsche 1.00-2,40. Schleie 1,60-3,50. Bleie 0,80-1,80. 60 Stud Strebje werden. Mit dem von der Regierung vorgeschlagenen Grundlehr- er vertritt der Standpunkt der Harmonie zwischen Angestellten und plan für die Gemeindeschule hatte sich die Schuldeputation Unternehmern, während der erwähnte Verband eine im Jahre 1912 beschäftigt und empfiehlt das achtklassige Schulsystem zum 1. April gegründete Gegenorganisation mit ausgesprochenem Kampfes­1915 einzuführen. Dem Vorschlage wurde zugestimmt. Genosse charakter ist. Kläger   wie Beklagter sind Redakteure ihrer Orga­Radike wandte sich gegen die Anwendung der Prügelstrafe in den nisations- Zeitschriften und führen als soche einen erbitterten Kampf Gemeindeschulen. Ist es doch in letzter Zeit vorgekommen, gegeneinander. Der Klage lagen folgende Vorgänge zugrunde: daß eine Lehrerin der ficbenten Klasse der Gemeindeschule I Fürstenberg war seinerzeit von den österreichischen Bankbeamten Wafferstands- Nachrichten den Stock so gebraucht hat, daß sich bei dem kleinen Schüler etwa eingeladen worden, in Wien   einen Vortrag über die Bestrebungen der Landesanstalt für Gewässerfunde, mitgeteilt vom Berliner   Wetterbureau. 30 Stochiebe zeigten; nach der Züchtigung hat sich die Lehrerin zu der Bankbeamten zu halten. In diesem Vortrag lobte er die ge­einem Nerbenarzt begeben und ist jegt dispensiert. Wenn die Lehrerin werkschaftliche Taftit, die Anschaffung von Streiffonds usw. Nach Wasserstand frant ist, so hätte man sie schon früher dispensieren sollen, denn die seiner Rückkehr ließ er sich die Korrekturfahnen zusenden, mit dem Klagen find schon früher über sie geführt worden. Auch über andere Bemerken, daß er an dem Vortrag erhebliche Abänderungen vor­Klassen wird von den Eltern viel Klage geführt über die Prügelstrafe nehmen müßte, da seine deutschen   Kollegen beim Lesen des Referats Memel  , Tilfit der Lehrer. Vom Schöffen Bruchwiz wurde die Sache natürlich als nicht begreifen würden, wie er, F., einer so radikalen Standpunkt regel, Justerburg Weichsel, Thorn  aufgebauscht erklärt. Die Lehrer hätten viel unter der Erziehung habe in Wien   vertreten können. In dem Organ des radikalen Ver­Dder, Ratibor  der Kinder im Haus zu leiden. Im übrigen möge man sich mit bandes wurde darauf von Doppelzüngigkeit", von rechts und links Krossen Frantjurt Beschwerden an den Kreisschulinspektor wenden, da die Schul- reden können" geschrieben und eine recht scharfe Kritik an den Vor­gang geknüpft. Dasselbe geschah auch bei einem Teil von Ge- Barthe, Schrimm  deputation keinen Einfluß auf die Behandlung der Kinder habe. Landsberg  Die Errichtung neuer Lehrerſtellen an der Gemeindeschule II zu finnungsgenossen des Fürstenberg. Fürstenberg erhob Klage, unter anderem auch wegen des Vorwurfs Schmiergelder genommen zu Neze, Bordamm Dftern 1914 wurde beschlossen. haben". Der Beklagte erhob wegen formeller Beleidigung Wider Elbe, Leitmerik Dresden Bernau. flage und erklärte, aus dem Artikel gehe nicht hervor, daß F. der Barby Magdeburg In der letzten Stadtverordnetenversammlung verlangte eine Vorwurf der Bestechung gemacht werde. Es werde nur gesagt, was Magistratsvorlage die Aufhebung der Nachtwächterstellen und die den Tatsachen entspreche, daß der Deutsche Bankbeamten- Verein 1)+ bedeutet Wuchs, Errichtung zweier Polizeisergeantenstellen, welcher zugestimmt von einer Reihe von Finanzinstituten unterstützt wird, und Ge­Verantwortlicher Redakteur; Albert Wachs, Berlin  . Für den Injeratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin  . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdruderei u. Ve clagsanstalt Paul Singer u. Co., Berlin   SW

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Wasserstand

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Köln  

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Nedar, Heilbronn  

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148

146

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24

Fall.

1

-

Main  , Hanau  Mosel  , Trier  

2) Unterpegel.