Teuerung gehen die Einnahmen her Wirte Ben Tag'zu Tag Mrück.Es gibt 36 verschiedene Steuern von denen da» Gastwirtsgewerbebetroffen wird. Dazu werden die Wirte von den Brauereien zumAbschluh von Verträgen gezwungen, die manchmal an Erpressunggrenzen. Mit Bittgesuchen und Petitionen werden die Wirte ihreLage nicht verbessern, das wird auch weder durch Gastwirtskammernnoch durch Fachausschüsse erreicht. Protest muß der Verband ein-legen gegen die Petition, die der Reichsverband für das Gastwirts-aewerbe wegen der Aenderung des 8 33 der Gewerbordnung demReichstage unterbreitet hat. Dieser Verband fordert, daß man nursolchen Kollegen die Konzession erteilen soll, die das Gewerbe„ein-wandfrci" geführt und gelernt haben. Wie kann man nur voneiner Polizei erwarten, daß sie objektiv beurteilt, wer sein Getverbceinwandsfrei geführt hat? Und wenn die Reichsverbändler von derRegierung fordern, daß man auch nur solchen Kollegen die Kon-Zession erteilen soll, die ein eigenes Vermögen nachweisen, so wirddadurch Zehntausenden von Kollegen die Existenz untergraben. Diefreien Gastwirte müssen dafür sorgen, daß in die GewerbeordnungBestimmungen aufgenommen werden, wonach den Behörden dieForm vorgeschrieben wird, nach der sie Konzessionen zu erteilenhaben.— Die Ausführungen der Diskussionsredner bewegten sichim wesentlichen im Sinne des Referats.Der Vcrbandstag beschloß in namentlicher Abstimmung mit70 gegen 17 Stimmen, den„Gewerbeverein Nürnberger Gastwirte"als Mitglied des Verbandes aufzunehmen. Der genannte Vereinzählt gegenwärtig 700 Mitglieder. Das vorhandene Vermögenbleibt Eigentum der Zahlstelle Nürnberg, um die lokalen Angelegen-hciten zu regeln. Der Verein wird unter dem Namen„Gewerbe-verein Nürnberg, Mitgliedschaft des Verbandes der freien Gast- undSchankwirte Deutschlands" dem Verbände angeschlossen.Li t f i n(Berlin) referiert über dieHaftpflichtversicherung im Verband.Es liegen hierzu eine Reihe Anträge vor. Diese Anträge sindnach Ansicht des Referenten nicht annehmbar. Es sei nicht möglich,eine solche Einrichtung im Verband zu schaffen. Außerhalb desVerbandes könne die Versicherung deshalb nicht geschaffen werden,weil es nicht möglich sei, das nötige Kapital aufzubringen. Bei derMannheimer Versicherung— mit der der Verband einen Vertraggeschlossen hat— wird für jedes Mitglied der Beitrag vierteljähr-lich im voraus bezahlt. Dadurch scheide die Möglichkeit aus,-daßein Mitglied in Verzug komme, weil die Police nicht bezahlt sei.Gegen einen jährlichen Beitrag von 7,20 M. seien die Verbands-Mitglieder gegen jeden Schaden versichert, der ihnen zustoße. Beikeiner andern Versicherung sei es möglich, sich so vorteilhaft zu der-sichern. Von den Verbandsmitgliedern hat sich bis jetzt nur einBruchteil der Versicherung angeschlossen. Aus diesem Grunde er-sucht der Referent die Delegierten, in allen Verwaltungsstellen dieMitglieder aufzuklären, die Gefahren seien für den Gastwirtgrößer, als er glaube. Es sei ein beruhigendes Gefühl für einenWirt, wenn er sich sagen könne, in meinem Lokal kann passierenwas will, ich bin versichert.<Bei der Abstimmung werden alle in dieser Sache gestelltenAnträge dem Vorstande überwiesen. Angenommen wird folgendeResolution:„Der 8. ordentliche Verbandstag in Bremen beschließt, umden Kampf zwischen den Nürnberger Brauereien und dem WirtS-gewerbe wirksam zu unterstützen, alle Verloaltungsstellen aufzu-fordern, dahin zu wirken, daß, bis die Frage geklärt ist, dasBier der Brauereien von Nürnberg-Fürth in ihren Wirtschaftennicht zum Ausschank kommt."Ueber dengemeinschaftlichen Warenbezugreferiert Franke(Berlin). Der Redner muß sich im wesentlichenauf die Berliner Verhältnisse beschränken, weil die Großeinkaufs-kommission über die Verhältnisse in den anderen VerwaltungS-stellen nicht genügend orientiert worden ist. In Berlin haben dieMitglieder auS dem gemeinschaftlichen Warenbezug hohe Gewinneherausgeholt; sie wurden dadurch in die Lage versetzt, 10 bis15 Prozent billiger zu kaufen. Der gesamte Umsatz betrug 300 000Mark. Redner bittet die Delegierten, dafür einzutreten, daß sichdie Verwaltungsstellen künftig in größerem Maße an dem gemein.samen Einkauf beteiligten.Ein Beschluß wird in dieser Sache nicht gefaßt. ES wird dannzu denallgemeinen AnträgenStellung genommen. Ueber den Antrag einer Anzahl Verwal-tungSstellen, den VerbaudStag alle zwei Jahre stattfinden zu lassen,wird namentlich abgestimmt. Der Antrag wird mit 65 gegen 23Stimmen abgelehnt. Es bleibt demnach bei dem alten Zustand,wonach die Verbandstage alljährlich stattfinden. Abgelehnt wirdmit derselben Stimmenzahl ein Antrag, die Verbandstagsdiätenvon 15 M. auf 20 M. zu erhöhen. Auch diese Abstimmung wareine namentliche. Alle vom Hauptvorstand gestellten Anträgewerden angenommen. Außerdem stimmt der Verbandstag einemAntrage der Verwaltungsstelle Altona zum Z 11 zu, wonach nebender Erlassung die Beiträge auch gestundet werden können. Dieübrigen zum Statut gestellten Anträge werden abgelehnt. Hier-nach wird die Rechtsschutzordnung mit einigen vom Vorstande be-antragten Aenderungen genehmigt.Es wird sodann mit großer Majorität beschlossen, den nächstenVerbandstag in Nürnberg stattfinden zu lassen.Der Vorsitzende L i t s i n und der Hauptkassierer G i e n k ewerden einstimmig wiedergewählt. Die Kontrollkommission sollauch im kommenden Jahre ihren Sitz in Hamburg haben.jfiigenäbexvegiing.Eine verpuffte Staatsaktion.Als im April dieses Jahres in dem Städtchen Brehna beiBitterfeld die erste öffentliche Jugendversammlung stattfand, schloßder Bürgermeister ohne weiteres den politischen Charakter der Ver»sammlung daraus, daß ein sozialdemokratischer Redakteur das Thema:„Die wahren und die falschen Freunde der arbeitenden Jugend"in dem„sozialdemokratischen" Lokal des Ortes behandeln wollte.Der Polizeigewaltige schickte einen Polizisten und einen Gendarmenzur Ueberwachung und dann folgte in wenigen Tagen an denRedner, Genossen KaSpareck- Halle, ein Strafmandat, weil erdie von ihm eröffnete politische Versammlung nichtangemeldet habe. Unser Genosse erhob Einspruch und in derSchöffengerichtsverhandlung zu Bitterfeld wollten Gendarm undPolizist das Politische der Versammlung wiederum damit beweisen,daß sie von Sozialdemokraten veranstaltet wordenwar. Sie fügten dem noch hinzu, der„Redner habe dieJugend von den Konservativen abzuhalten undder Sozialdemokratie zuzuführen" versucht. Dieeifrigen Beamten muhten aber dann auf Befragen zugeben, daß dieWorte Konservative und Sozialdemokraten gar nicht ge-braucht worden sind. Nach längeren Darlegungen über die AuS-legung deS Vereinsgesetzes und den Begriff Politik wurde der Be-klagte schließlich freigesprochen. Der Staatsanwalt legte je-doch Berufung ein. Die Strafkammer zu Halle sprach aber Ge.nassen Kaspareck wiederum frei, wozu der Landgerichts-direktor Krüger in der Begründung bemerkenswerterweiseunter anderem ausführte:„Es ist sehr wohl möglich, daßpolitische Vereinigungen unpolitische Zu.s a m m e n k ü n ft e v e r a n st a l t e n. Aus der Parteizugehörig.keit des Redners, dem Lokal und dem Thema das Politische derVersammlung so ohne weiteres zu folgern, seinichtangängig, und da dem Angeklagten bestimmte politische Aeuße-rungen nicht nachzuweisen waren, mußte(!) es bei dem Frei-spruch bleiben." �_und kapitalkräftiger Persönlichkeiten erfreu?, beeilte sich die Leitungder Deutschen Turnerschaft, mit dem also geförderten neuen Bundeeinen Pakt zu treffen. Ohne die Mitglieder zu fragen, wurden siemit Kopf und Kragen dem Jungdeutschlandbunde angeschlossen.Für die jugendlichen Mitglieder beider Organisationen wurdesogar eine gemeinsame Zeitung herausgegeben: die � Jungdeutschlandpost",Das unerhört eigenmächtige Vorgehen der Leitung derDeutschen Turnerschaft rief in den Mitgliederkreisen eine Eni-rüstung hervor, die mit dem Heranreifen der Früchte jungdeutscherErziehung stetig wuchs. Im gemütlichen Schwabenlande beschlossen60 Vereine mit 12 000 Mitgliedern ihren Austritt aus der DeutschenTurnerschaft. Die teutschen Mannen in der Leitung waren ver-dutzt. Schließlich rafften sie sich auf, eine Beruhigungsaktion zuunternehmen. Auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung desHauptausschusses der Deutschen Turnerschaft wurde als besondererPunkt:„Das Verhältnis zum Jungdeutschlandbund" gesetzt. Am11. Juli begann die Sitzung in Leipzig. Der Referent Stadtschul-rat Rühl glaubte, die Mißstimmung seiner Mitglieder dadurch zudämpfen, indem er gegen den Jungdeutschlandband tüchtig vomLeder zog. Der Bund, so meinte er, habe derartige Anforderungenan die Turncrschaft gestellt, daß deren Mitglieder mit Recht an-nehmen konnten, sie ständen zum Bunde in einem Abhängigkeits-Verhältnis. AuS dem Jahresbericht des Bundes gehe auch hervor,daß der Bund die körperliche Ausbildung der Jugend nach dermilitärischen Seite hin pflegen wolle. Der Redner kam zu demSchluß: das gegenwärtige Verhältnis kann nichtaufrechterhalten werden. Es sei eine gemeinsame Kon-ferenz der Vertreter der Turnerschaft und des Bundes in Aussichtgenommen, in der die beiderseitigen Grenzen gezogen werden sollen.Auch der Vorsitzende Dr. G o e tz verstieg sich zu den mutig klingen-den Worten:„Wir sind frei von jeder Partcirücksicht und frei vonAbhängigkeit nach oben und nach unten, während der Jung-deutschlandbund von oben geleitet wird."Wenn man weiß, daß Dr. Görtz zweiter Vorsitzender des Jung-deutschlandbundes ist, so muß man sich doch fragen, warum er dieWünsche seiner Turnmit�lieder nicht im Bunde zur Geltung bringt.ES bleiben nur zwei Möglichkeiten: Entweder ist sein Vorsitzender-amt im Bunde nur eine Statistenrolle oder er bringt an der Seitedes Generalfeldmarschalls a. D. v. d. Goltz nicht den Mut auf,die Wünsche seiner Auftraggeber zu vertreten. Tatsächlich habenwir noch nie vernommen, daß ihm in der Bundesleitung solch derbeWorte der Kritik über den Jungdeutschlandbund entfahren wären,wie er sie im Kreise der teutschen Turner anzuwenden beliebt. Diesescheinen sich dessen aber nicht einmal bewußt zu werden. Sonstwürden sie sich mit ein paar schönen Worten ihres Ooetz, die dochbillig sind wie Brombeeren, nicht immer wieder beruhigen lassen.Auch die Sitzung des Hauptausschusses beschloß, es vorläufig beimalten zu belassen und zunächst die Resultate der gemeinsamen Kon-ferenz abzuwarten.Die Mitglieder in der Deutschen Turnerschaft, die es mit ihrerGegnerschaft zum Jungdeutschlandbund ehrlich meinen, sollten demewigen Komödienspiel ihrer kraft- und mutlosen Leitung durchAustritt aus der Deutschen Turnerschaft das längstverdiente Endebereiten.GmcKts- Leitung.Was alles öffentliche Lustbarkeit sein kann.Der GastwirtSchubert in BreZlauhat in seinem Restaurant ein Kla-vier. Der Verlobte der Tochter des Wirtes machte dieser eines Tagesdas Vergnügen, ihr etwas auf dem Klavier vorzuspielen. ESwaren noch zwei Stammgäste im Lokal anwesend. Wegen diesesOhrenschmauses wurde der Wirt vom Magistrat Breslau zurLnstbarkritSsteuer herangezogen.Schubert klagte auf Freistellung und betonte, daß der Verlobte seiner Tochter mit seiner Kunstübung nur den Zweck ver-folgt habe, seiner Braut etwaS vorzuspielen. Er habe auch nurgespielt, weil das Lokal, abgesehen von zwei Stammgästen, voll-ständig leer gewesen sei.Der Bezirksausschust wieS jedoch die Klage ab und führteu. a. auS: Nach ihrem Wortlaut wolle die LustbarkeitSsteuerord-nung unter anderm alle öffentliche Lustbarkeiten besteuern, ganzgleichgültig, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich seien. Unzweifel-Haft sei nun das Klavierspiel hier alS eine„Lustbarkeit" anzusehen,daS heißt als eine Veranstaltung zur Ergötzung oder UnterhaltungEs sei aber auch eine öffentliche Lustbarkeit gewesen. Und zwardeswegen, weil sie in einem jedermann zugänglichen Gastzimmereiner Gastwirtschaft stattgefunden habe, das für die fragliche Zeitnicht für eine geschlossene Gesellschaft reserviert gewesen sei. Obdabei viel oder wenig Personen anwesend waren, sei gleichgültig.Und als„Veranstalter" der Lustbarkeit sei der Wirt anzusehen,weil er daS Klavier zur Benutzung jeder beliebigen Person inseinem Gastzimmer aufgestellt habe.Das Oberverwaltungsgericht hat die gegen dieS eigenartigeUrteil eingelegte Revision verworfen!AlSpaß erDie schwache Deutsche Turnerschaft.z der Jungdeutschlandbund gegründet war und es sich zeigte,sich einer liebevollen Unterstützung aller behördlichen OrganeAufgehobene Unterstellung einer Bereinsversammlung unterdie Zensur.Der Gewerkschaftssekretär Schiller hatte dem Amtsvorsteherangezeigt, daß am 24. Januar 1913 in Kars bei Radzionkau dasFaschingsvergnügen des OrtsvereinS Radzionkau der polnischenBerussvereinigung stattfinden werde, das mit der Aufführung einesTheaterstückes verbunden sei. Das Vergnügen werde sich aberaus einen geschlossenen Kreis bestimmter eingeladener Personenbeschränken, also ein geschlossenes sein.Trotzdem verlangte der Amtsvorsteher die Einreichung desStückes, dessen Aufführung geplant war, zur Zensur. Schillerwlgte der Aufforderung nicht, weil die Aufführungen von Theater-lücken in geschlossenen Gesellschaften nicht der Zensur unterliegen.Einer erneuten Aufforderung folgte er zwar, worauf der Amts-Vorsteher das Stück freigab, aber er focht die Verfügung, die dieEinreichung gefordert hatte, im Verwaltungsstreitverfahren an.Der Landrat verwarf seine Beschwerde. Der Regierung»-Präsident zu Oppeln wies die weitere Beschwerde mit folgender„Begründung" zurück: Geschlossene Veranstaltungen unterlägennicht der Anzeigepflicht. Daher habe der Amtsvorsteher aus derAnzeige trotz deS Vermerks, es werde eine geschlossene Veranstal-tung sein, annehmen können, daß man über den Rahmen einergeschlossenen Gesellschaft hinausgehen werde. Das komme öfterbei den polnischen Vereinen vor.— Aber auch bei Annahm« einergeschlossenen Gesellschaft hätte der Amtsvorsteher vorbeugend wirkenkönnen, und zwar aus§ 10 Teil 17 deS Allgemeinen Landrechts.wonach die Polizei die nötigen Borkehrungen zu treffen habe, zurErhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und zum Schutzedes Publikums gegen bevorstehende Gefahren. Denn der Amts-Vorsteher hätte mit einer Störung der öffentlichen Ordnung, derOrdnung außerhalb der geschlossenen Gesellschaft rechnen können,deshalb, weil die von den Polen aufgeführten Stücke oft im Sinneder grotzpolnischen Agitation aufhetzend wirkten und diese Wir-kung sich im Anschluß an die Veranstaltung auf der Straße etc.außerhalb der geschlossenen Gesellschaft äußern könne. Deshalbhätte der Amtsvorsteher auf jeden Fall die Einreichung des Stückesfördern können.Das Obcrverwaltungsgericht hob am Donnerstag den Bescheiddes Regierungspräsidenten auf und setzte die polizeiliche Verfügung,durch welch« die.Einreichung deS Stücke» gefordert wordig war.außer Kraft. Begründend wurde äuSgefühft, daß nach Annahmedes Gerichts hier die tatsächlichen Voraussetzungen, welche diePolizei berechtigt haben würden, den Te*t des Stückes zur Zensureinzufordern, nicht vorlägen.—Das Obevverwaltungsgericht ist also den sonderbar gewagtenund Hakatistischen Deduktionen des Regierungspräsidenten nichtgefolgt._Ausarbeitungen unterhaltenden Inhalts.Gegen den Unfug der Ausdehnung des Urheberrechts hat airtFreitag das Reichsgericht in einem Einzelfalle sich gewendet. DerRedakteur Justus Schönthal, der Herausgeber der„TäglichenKorrespondenz", hatte in seiner Korrespondenz folgende zwei Be->richte gebracht:„Das VmhrlichungszcugniS" uno„Ter Verse-kundige Bürgermeister". Beide Artikel hatten wahre Begeben--heiten, Tagesneuigkeiten zum Inhalt, waren aber in eine humo-ristische und unterhaltende Form gekleidet. Beide Artikel warenin Zeitungen, die auf Schönthals Korrespondenz abonniert waren,erschienen. Der Redakteur des„Oberschlesischen Anzeigers" inRatibor, Peterknecht, druckte die Artikel darauf aus jenen Zeitungenin seiner Zeitung ab. Dadurch sollte er sich, gegen den auf einen vonSchönthal gestellten Strafantrag hin ein Strafverfahren einge-leitet wurde, gegen I 18 Abs. 2 des Gesetzes betreffend das Ur-heberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst vom 19. Juli1901 vergangen haben. Dieser lautet:„Der Abdruck von Aus-arbeitungen wissenschaftlichen, technischen oder unterhaltenden In-Halts, ist, auch wenn ein Vorbehalt der Rechte fehlt, unzulässig."Das Gericht ist aber zur Freisprechung P.'S gelangt und hatgleichzeitig den Bußanspruch des als Nebenkläger zugelassenen Sch.abgelehnt. Es führte zur Begründung aus:„Daß die in Redestehenden Artikel weder wissenschaftlichen noch technischen Inhaltssind, bedarf keiner Erörterung. Sie sind aber auch keine Aus-arbeitungen„unterhaltenden Inhalts" im Sinne des 8 18 Absatz 2des genannten Gesetzes. Sie enthalten vielmehr lüiglich Nach-richten tatsächlichen Inhalts und TageSneuigkciten, die aus Zei-tungen oder Zeitschriften stets abgedruckt werden dürfen, gemäßder Bestimmung des Absatzes 3 desselben Paragraphen. Allerdings.so fagt das Urteil weiter, seien beide Artikel im gewissen Sinneauch unterhaltend, da Sch. die Tatsachen, die an sich schon deSunterhaltenden Charakters nicht entbehren, durch seine Darstel- ilungStveise noch besonders„ausgeschmückt" hat. Dadurch aberseien die Berichte noch nicht zu„Ausarbeitungen unterhaltendenInhalts" im Sinne des Gesetzes geworden; ein direkter literarischerWert, den daS Gesetz eben schützen wolle, sei ihnen nicht zuzu-sprechen. Gegen das freisprechende Urteil hatte die Staatsanwalt-schaft Revision eingelegt.DaS Reichsgericht erkannte einem Antrage der ReichSanivalt-schaft entsprechend auf Verwerfung der Revision.„Professor."Gegen den Naturhcilkunbigen„Professor" Paul Mistelskifhatte gestern wieder einmal das Schöffengericht Berlin-Mitte unterVorsitz des AmtsgerichtSrats von TreSckow zu verhandeln. Deraus dem Strafgefängnis vorgeführte angebliche Professor der Uni-versität Chikago hatte sich wegen unbefugter Führung des Pro-fessortitels und Gewerbevergehens zu verantworten.Der Angeklagte verbüßt zurzeit eine ihm wegen fahrlässigesKörperverletzung, begangen durch die kurpfuscherische Behandlungeiner Kranken, zuerkannten Gefängnisstrafe von 6 Monaten, dieschon im Jahre 1909 gegen ih» verhängt worden war. Mistelsktiverstand es dann, die Verbüßung dieser Strafe bis jetzt hinauszu-schieben und verschiedene Aerzte, darunter bekannte Autoritäten,;u täuschen, so daß ihm attestiert wurde, daß er nicht haftfähigei. Eine neuerliche unvermutet vorgenommene Untersuchung durch>en Gerichtsarzt Dr. Strauch ergab, daß Mistelskh seine Krank-heit simuliere und seinen angeblichen KrankheitSzustand durch Einnehmen geeigneter Mittel künstlich herbeiführe. Die Folge war,daß Mistelskt) verhaftet und zur Verbüßung der Strafe in daSGefängnis abgeführt wurde.In der vorliegenden Strafsache wurde er beschuldigt, in einemSchreiben an die Universität Rochester sich den Titel„Professorund Dr. of mech. ther. der Universität Chikago(Jll.)" zugelegtzu haben und ferner ohne approbiert zu sein und ohne staatlicheGenehmigung sich einen Titel beigelegt zu haben, durch den oerGlaube ertveckt wurde, er sei eine geprüfte Medizinalperson, in-dem er sich in dem TelephcnverzeichniS als„Professor" mit dmZusatz„elektrophysikalisches Licht- und Naturheilinstitut, Brücken-straße 10b" bezeichnete. Der Amtsanwalt beantragte eine Geld-strafe von 150 M. Das Gericht hielt es, wie der Vorsitzende aus-führte, für notwendig, den Angeklagten etwas schärfer anzufassen,da sein ganzes Treiben nur auf eine Täuschung des Publikumsangelegt sei. Ter Angeklagte trachte schon seit Jahren danach,sich recht viel Titel zu verschaffen, um sich mit dem Glanz wissen.schaftlicher Bildung zu umgeben und dem Publikum Sand in dieAugen zu streuen. Einem derartig gefährlichen Unfug könne nurmit empfindlichen Strafen entgegengetreten werden. Das Urteillautete deshalb auf 2 Wochen Haft und 300 M. Geldstrafe.Jugendveranstaltungea.Pankow-Schönhaufen. Der hiesigen Arbeiterjugend zur Kenntni»,das, die Spiele vom 16. d. MtS. ab jeden Mittwoch und Freitag aus derSpielwiese, Kissingenstratz«(am Amtsgericht), stattfinden.Tempelhaf-Mariendorf. Sonntag, den 13. Juli, macht die arbeitendeJugend einen Spiclatlsssug nach Lichtenrade.Mocken-Spielplan der Berliner Cheater.Neue» Overntheater. Sonntag: Die Meisterfinger von Nürnberg.�uisang 7»/. Uhr.) Montag: Lohenmin.(Ansang?>/, Uhr.) Dienstag:Mignon. Mittwoch: Tannnüuser. Donnerstag: Die Meistersinger vonNürnberg.(Ansang 7st, Uhr.) Freitag: Carmen. Sonnabend: Tristanund Isolde.(Ansang VI, Uhr.) Sonntag: Lohengrln.(Ansang VI, Uhr.)Montag: Der fliegende Holländer.(Ansang 3 Uhr.)Deutsches Theater. Sonntaaiiachmittag 4 Uhr: Die Schiff-brüchigen. Allabendlich: Die Schiffbrüchigen.(Ansang 8'/, Uhr.)Berliner Xbeattt. Allabendlich: Filmzauber.< Ansang 8 Uhr.)Deutsches Schauspielhaus. Sonntag: Eine Vergangenheit.(An-fang 8>/. Uhr.) Montag und Dienstag:«ine Vergangenheit.(Ansang8>i, Uhr) Mittwoch und Donnerstag: Der Dieb. Freitag: Der guteRus. Sonnabend: Der Dieb. Sonntag pnd Montag: Der gute Ruf.(Ansang 8 Uhr.)Kleines Theater. Sonntag: Proseffor Bernhardt. Von Montag abgeschlossen.Lnstspielhaus. Allabendlich: Der lustige Kakadu.(Ansang8'/, Uhr.)Tchiller-Theater O. Sonntagnachmiitag 3 Uhr: Undw«. Abend»:Don Juan. Montag: Fra Diavolo. Dienstag: Don Juan. Miitwoch:Troubadour. Donnerttag: Martha. Freitag: Der Troubadour. Sonn-abend: Don Juan. Sonntag: Der Troubadour. Montag: Stell» maria.Fr?edr«ch?«ilhelmstädt. Schanspielhan».«llabendlich: Da»�°�THnttmThcatrr!°"Sonnlagnachmittag 3'/, Uhr: Charleht Tante. All-°��Ro�e'.THeat«r."' Im Garten: Allabendlich: Achiung, es geht loS.—Im Saale- DaS Tagebuch einer Verlorenen.(Ansang 8"/, Uhr.)Theater am Sl-Uendorfplatz. Allabendsich: Der Mann mit dergrünen MaKke.(Ansang 6�', Uhr.)Urania. Theater. Sonntag mid Montag: In den Dolomiien.Dienstaa: Ueber den Brenner nach Venedig. Mittwoch: In den Dolomiten.Donnerstag: Ueber den Brenner nach Venedig. Freitag: In de«Dolomiten. Sonnabend: Ueber den Brenner nach Venedig. SonntagtIn den Dolomiten. Montag: Unbestimmt.(Anfang 8 Uhr.)Luisen> Theater. Sonntagnachmlttaz 3 Uhr: Die Sünde de»Vriesters. Sonntag und Montag: Die Allwörden,.(Ansang 8'/. Uhr.)Von Dienstag ab geschlossen.Komödienhaus. Allabendlich: Hochhcrrschastliche Wohnungen.(An-�Mottes� Caprice. Allabendlich: Ein Pechvogel. Die Krampffach«.(Anfang&lli Hbr.)-vietrvpol- Theater. Allabendlich: Di» Kino- Königs».(A»l«gS Uhr�