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Teuerung gehen die Einnahmen her Wirte Ben Tag'zu Tag Mrück. Es gibt 36 verschiedene Steuern von denen da» Gastwirtsgewerbe betroffen wird. Dazu werden die Wirte von den Brauereien zum Abschluh von Verträgen gezwungen, die manchmal an Erpressung grenzen. Mit Bittgesuchen und Petitionen werden die Wirte ihre Lage nicht verbessern, das wird auch weder durch Gastwirtskammern noch durch Fachausschüsse erreicht. Protest muß der Verband ein- legen gegen die Petition, die der Reichsverband für das Gastwirts- aewerbe wegen der Aenderung des 8 33 der Gewerbordnung dem Reichstage unterbreitet hat. Dieser Verband fordert, daß man nur solchen Kollegen die Konzession erteilen soll, die das Gewerbeein- wandfrci" geführt und gelernt haben. Wie kann man nur von einer Polizei erwarten, daß sie objektiv beurteilt, wer sein Getverbc einwandsfrei geführt hat? Und wenn die Reichsverbändler von der Regierung fordern, daß man auch nur solchen Kollegen die Kon- Zession erteilen soll, die ein eigenes Vermögen nachweisen, so wird dadurch Zehntausenden von Kollegen die Existenz untergraben. Die freien Gastwirte müssen dafür sorgen, daß in die Gewerbeordnung Bestimmungen aufgenommen werden, wonach den Behörden die Form vorgeschrieben wird, nach der sie Konzessionen zu erteilen haben. Die Ausführungen der Diskussionsredner bewegten sich im wesentlichen im Sinne des Referats. Der Vcrbandstag beschloß in namentlicher Abstimmung mit 70 gegen 17 Stimmen, denGewerbeverein Nürnberger Gastwirte" als Mitglied des Verbandes aufzunehmen. Der genannte Verein zählt gegenwärtig 700 Mitglieder. Das vorhandene Vermögen bleibt Eigentum der Zahlstelle Nürnberg  , um die lokalen Angelegen- hciten zu regeln. Der Verein wird unter dem NamenGewerbe- verein Nürnberg  , Mitgliedschaft des Verbandes der freien Gast- und Schankwirte Deutschlands  " dem Verbände angeschlossen. Li t f i n(Berlin  ) referiert über die Haftpflichtversicherung im Verband. Es liegen hierzu eine Reihe Anträge vor. Diese Anträge sind nach Ansicht des Referenten nicht annehmbar. Es sei nicht möglich, eine solche Einrichtung im Verband zu schaffen. Außerhalb des Verbandes könne die Versicherung deshalb nicht geschaffen werden, weil es nicht möglich sei, das nötige Kapital aufzubringen. Bei der Mannheimer Versicherung mit der der Verband einen Vertrag geschlossen hat wird für jedes Mitglied der Beitrag vierteljähr- lich im voraus bezahlt. Dadurch scheide die Möglichkeit aus,-daß ein Mitglied in Verzug komme, weil die Police   nicht bezahlt sei. Gegen einen jährlichen Beitrag von 7,20 M. seien die Verbands- Mitglieder gegen jeden Schaden versichert, der ihnen zustoße. Bei keiner andern Versicherung sei es möglich, sich so vorteilhaft zu der- sichern. Von den Verbandsmitgliedern hat sich bis jetzt nur ein Bruchteil der Versicherung angeschlossen. Aus diesem Grunde er- sucht der Referent die Delegierten, in allen Verwaltungsstellen die Mitglieder aufzuklären, die Gefahren seien für den Gastwirt größer, als er glaube. Es sei ein beruhigendes Gefühl für einen Wirt, wenn er sich sagen könne, in meinem Lokal kann passieren was will, ich bin versichert.< Bei der Abstimmung werden alle in dieser Sache gestellten Anträge dem Vorstande überwiesen. Angenommen wird folgende Resolution: Der 8. ordentliche Verbandstag in Bremen   beschließt, um den Kampf zwischen den Nürnberger Brauereien und dem WirtS- gewerbe wirksam zu unterstützen, alle Verloaltungsstellen aufzu- fordern, dahin zu wirken, daß, bis die Frage geklärt ist, das Bier der Brauereien von Nürnberg-Fürth in ihren Wirtschaften nicht zum Ausschank kommt." Ueber den gemeinschaftlichen Warenbezug referiert Franke(Berlin  ). Der Redner muß sich im wesentlichen auf die Berliner   Verhältnisse beschränken, weil die Großeinkaufs- kommission über die Verhältnisse in den anderen VerwaltungS- stellen nicht genügend orientiert worden ist. In Berlin   haben die Mitglieder auS dem gemeinschaftlichen Warenbezug hohe Gewinne herausgeholt; sie wurden dadurch in die Lage versetzt, 10 bis 15 Prozent billiger zu kaufen. Der gesamte Umsatz betrug 300 000 Mark. Redner bittet die Delegierten, dafür einzutreten, daß sich die Verwaltungsstellen künftig in größerem Maße an dem gemein. samen Einkauf beteiligten. Ein Beschluß wird in dieser Sache nicht gefaßt. ES wird dann zu den allgemeinen Anträgen Stellung genommen. Ueber den Antrag einer Anzahl Verwal- tungSstellen, den VerbaudStag alle zwei Jahre stattfinden zu lassen, wird namentlich abgestimmt. Der Antrag wird mit 65 gegen 23 Stimmen abgelehnt. Es bleibt demnach bei dem alten Zustand, wonach die Verbandstage alljährlich stattfinden. Abgelehnt wird mit derselben Stimmenzahl ein Antrag, die Verbandstagsdiäten von 15 M. auf 20 M. zu erhöhen. Auch diese Abstimmung war eine namentliche. Alle vom Hauptvorstand gestellten Anträge werden angenommen. Außerdem stimmt der Verbandstag einem Antrage der Verwaltungsstelle Altona zum Z 11 zu, wonach neben der Erlassung die Beiträge auch gestundet werden können. Die übrigen zum Statut gestellten Anträge werden abgelehnt. Hier- nach wird die Rechtsschutzordnung mit einigen vom Vorstande be- antragten Aenderungen genehmigt. Es wird sodann mit großer Majorität beschlossen, den nächsten Verbandstag in Nürnberg   stattfinden zu lassen. Der Vorsitzende L i t s i n und der Hauptkassierer G i e n k e werden einstimmig wiedergewählt. Die Kontrollkommission soll auch im kommenden Jahre ihren Sitz in Hamburg   haben. jfiigenäbexvegiing. Eine verpuffte Staatsaktion. Als im April dieses Jahres in dem Städtchen Brehna   bei Bitterfeld   die erste öffentliche Jugendversammlung stattfand, schloß der Bürgermeister ohne weiteres den politischen Charakter der Ver» sammlung daraus, daß ein sozialdemokratischer Redakteur das Thema: Die wahren und die falschen Freunde der arbeitenden Jugend" in demsozialdemokratischen" Lokal des Ortes behandeln wollte. Der Polizeigewaltige schickte einen Polizisten und einen Gendarmen zur Ueberwachung und dann folgte in wenigen Tagen an den Redner, Genossen KaSpareck- Halle, ein Strafmandat, weil er die von ihm eröffnete politische Versammlung nicht angemeldet habe. Unser Genosse erhob Einspruch und in der Schöffengerichtsverhandlung zu Bitterfeld   wollten Gendarm und Polizist das Politische der Versammlung wiederum damit beweisen, daß sie von Sozialdemokraten veranstaltet worden war. Sie fügten dem noch hinzu, derRedner habe die Jugend von den Konservativen abzuhalten und der Sozialdemokratie zuzuführen" versucht. Die eifrigen Beamten muhten aber dann auf Befragen zugeben, daß die Worte Konservative und Sozialdemokraten gar nicht ge- braucht worden sind. Nach längeren Darlegungen über die AuS- legung deS Vereinsgesetzes und den Begriff Politik wurde der Be- klagte schließlich freigesprochen. Der Staatsanwalt legte je- doch Berufung ein. Die Strafkammer zu Halle sprach aber Ge. nassen Kaspareck wiederum frei, wozu der Landgerichts- direktor Krüger in der Begründung bemerkenswerterweise unter anderem ausführte:Es ist sehr wohl möglich, daß politische Vereinigungen unpolitische Zu. s a m m e n k ü n ft e v e r a n st a l t e n. Aus der Parteizugehörig. keit des Redners, dem Lokal und dem Thema das Politische der Versammlung so ohne weiteres zu folgern, seinicht angängig, und da dem Angeklagten bestimmte politische Aeuße- rungen nicht nachzuweisen waren, mußte(!) es bei dem Frei- spruch bleiben."_ und kapitalkräftiger Persönlichkeiten erfreu?, beeilte sich die Leitung der Deutschen Turnerschaft, mit dem also geförderten neuen Bunde einen Pakt zu treffen. Ohne die Mitglieder zu fragen, wurden sie mit Kopf und Kragen dem Jungdeutschlandbunde angeschlossen. Für die jugendlichen Mitglieder beider Organisationen wurde sogar eine gemeinsame Zeitung herausgegeben: die Jungdeutsch landpost", Das unerhört eigenmächtige Vorgehen der Leitung der Deutschen Turnerschaft rief in den Mitgliederkreisen eine Eni- rüstung hervor, die mit dem Heranreifen der Früchte jungdeutscher Erziehung stetig wuchs. Im gemütlichen Schwabenlande beschlossen 60 Vereine mit 12 000 Mitgliedern ihren Austritt aus der Deutschen Turnerschaft. Die teutschen Mannen in der Leitung waren ver- dutzt. Schließlich rafften sie sich auf, eine Beruhigungsaktion zu unternehmen. Auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Hauptausschusses der Deutschen Turnerschaft wurde als besonderer Punkt:Das Verhältnis zum Jungdeutschlandbund" gesetzt. Am 11. Juli begann die Sitzung in Leipzig  . Der Referent Stadtschul- rat Rühl glaubte, die Mißstimmung seiner Mitglieder dadurch zu dämpfen, indem er gegen den Jungdeutschlandband tüchtig vom Leder zog. Der Bund, so meinte er, habe derartige Anforderungen an die Turncrschaft gestellt, daß deren Mitglieder mit Recht an- nehmen konnten, sie ständen zum Bunde in einem Abhängigkeits- Verhältnis. AuS dem Jahresbericht des Bundes gehe auch hervor, daß der Bund die körperliche Ausbildung der Jugend nach der militärischen Seite hin pflegen wolle. Der Redner kam zu dem Schluß: das gegenwärtige Verhältnis kann nicht aufrechterhalten werden. Es sei eine gemeinsame Kon- ferenz der Vertreter der Turnerschaft und des Bundes in Aussicht genommen, in der die beiderseitigen Grenzen gezogen werden sollen. Auch der Vorsitzende Dr. G o e tz verstieg sich zu den mutig klingen- den Worten:Wir sind frei von jeder Partcirücksicht und frei von Abhängigkeit nach oben und nach unten, während der Jung- deutschlandbund von oben geleitet wird." Wenn man weiß, daß Dr. Görtz zweiter Vorsitzender des Jung- deutschlandbundes ist, so muß man sich doch fragen, warum er die Wünsche seiner Turnmit�lieder nicht im Bunde zur Geltung bringt. ES bleiben nur zwei Möglichkeiten: Entweder ist sein Vorsitzender- amt im Bunde nur eine Statistenrolle oder er bringt an der Seite des Generalfeldmarschalls a. D. v. d. Goltz nicht den Mut auf, die Wünsche seiner Auftraggeber zu vertreten. Tatsächlich haben wir noch nie vernommen, daß ihm in der Bundesleitung solch derbe Worte der Kritik über den Jungdeutschlandbund entfahren wären, wie er sie im Kreise der teutschen Turner anzuwenden beliebt. Diese scheinen sich dessen aber nicht einmal bewußt zu werden. Sonst würden sie sich mit ein paar schönen Worten ihres Ooetz, die doch billig sind wie Brombeeren, nicht immer wieder beruhigen lassen. Auch die Sitzung des Hauptausschusses beschloß, es vorläufig beim alten zu belassen und zunächst die Resultate der gemeinsamen Kon- ferenz abzuwarten. Die Mitglieder in der Deutschen Turnerschaft, die es mit ihrer Gegnerschaft zum Jungdeutschlandbund ehrlich meinen, sollten dem ewigen Komödienspiel ihrer kraft- und mutlosen Leitung durch Austritt aus der Deutschen Turnerschaft das längstverdiente Ende bereiten. GmcKts- Leitung. Was alles öffentliche Lustbarkeit sein kann. Der GastwirtSchubert in BreZlauhat in seinem Restaurant ein Kla- vier. Der Verlobte der Tochter des Wirtes machte dieser eines Tages das Vergnügen, ihr etwas auf dem Klavier vorzuspielen. ES waren noch zwei Stammgäste im Lokal anwesend. Wegen dieses Ohrenschmauses wurde der Wirt vom Magistrat Breslau   zur LnstbarkritSsteuer herangezogen. Schubert klagte auf Freistellung und betonte, daß der Ver­lobte seiner Tochter mit seiner Kunstübung nur den Zweck ver- folgt habe, seiner Braut etwaS vorzuspielen. Er habe auch nur gespielt, weil das Lokal, abgesehen von zwei Stammgästen, voll- ständig leer gewesen sei. Der Bezirksausschust wieS jedoch die Klage ab und führte u. a. auS: Nach ihrem Wortlaut wolle die LustbarkeitSsteuerord- nung unter anderm alle öffentliche Lustbarkeiten besteuern, ganz gleichgültig, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich seien. Unzweifel- Haft sei nun das Klavierspiel hier alS eineLustbarkeit" anzusehen, daS heißt als eine Veranstaltung zur Ergötzung oder Unterhaltung Es sei aber auch eine öffentliche Lustbarkeit gewesen. Und zwar deswegen, weil sie in einem jedermann zugänglichen Gastzimmer einer Gastwirtschaft stattgefunden habe, das für die fragliche Zeit nicht für eine geschlossene Gesellschaft reserviert gewesen sei. Ob dabei viel oder wenig Personen anwesend waren, sei gleichgültig. Und alsVeranstalter" der Lustbarkeit sei der Wirt anzusehen, weil er daS Klavier zur Benutzung jeder beliebigen Person in seinem Gastzimmer aufgestellt habe. Das Oberverwaltungsgericht hat die gegen dieS eigenartige Urteil eingelegte Revision verworfen! AlS paß er Die schwache Deutsche Turnerschaft. z der Jungdeutschlandbund gegründet war und es sich zeigte, sich einer liebevollen Unterstützung aller behördlichen Organe Aufgehobene Unterstellung einer Bereinsversammlung unter die Zensur. Der Gewerkschaftssekretär Schiller   hatte dem Amtsvorsteher angezeigt, daß am 24. Januar 1913 in Kars   bei Radzionkau   das Faschingsvergnügen des OrtsvereinS Radzionkau der polnischen Berussvereinigung stattfinden werde, das mit der Aufführung eines Theaterstückes verbunden sei. Das Vergnügen werde sich aber aus einen geschlossenen Kreis bestimmter eingeladener Personen beschränken, also ein geschlossenes sein. Trotzdem verlangte der Amtsvorsteher die Einreichung des Stückes, dessen Aufführung geplant war, zur Zensur. Schiller  wlgte der Aufforderung nicht, weil die Aufführungen von Theater- lücken in geschlossenen Gesellschaften nicht der Zensur unterliegen. Einer erneuten Aufforderung folgte er zwar, worauf der Amts- Vorsteher das Stück freigab, aber er focht die Verfügung, die die Einreichung gefordert hatte, im Verwaltungsstreitverfahren an. Der Landrat verwarf seine Beschwerde. Der Regierung»- Präsident zu Oppeln   wies die weitere Beschwerde mit folgender Begründung" zurück: Geschlossene Veranstaltungen unterlägen nicht der Anzeigepflicht. Daher habe der Amtsvorsteher aus der Anzeige trotz deS Vermerks, es werde eine geschlossene Veranstal- tung sein, annehmen können, daß man über den Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft hinausgehen werde. Das komme öfter bei den polnischen Vereinen vor. Aber auch bei Annahm« einer geschlossenen Gesellschaft hätte der Amtsvorsteher vorbeugend wirken können, und zwar aus§ 10 Teil 17 deS Allgemeinen Landrechts. wonach die Polizei die nötigen Borkehrungen zu treffen habe, zur Erhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und zum Schutze des Publikums gegen bevorstehende Gefahren. Denn der Amts- Vorsteher hätte mit einer Störung der öffentlichen Ordnung, der Ordnung außerhalb der geschlossenen Gesellschaft rechnen können, deshalb, weil die von den Polen   aufgeführten Stücke oft im Sinne der grotzpolnischen Agitation aufhetzend wirkten und diese Wir- kung sich im Anschluß an die Veranstaltung auf der Straße etc. außerhalb der geschlossenen Gesellschaft äußern könne. Deshalb hätte der Amtsvorsteher auf jeden Fall die Einreichung des Stückes fördern können. Das Obcrverwaltungsgericht hob am Donnerstag den Bescheid des Regierungspräsidenten auf und setzte die polizeiliche Verfügung, durch welch« die.Einreichung deS Stücke» gefordert wordig war. außer Kraft. Begründend wurde äuSgefühft, daß nach Annahme des Gerichts hier die tatsächlichen Voraussetzungen, welche die Polizei berechtigt haben würden, den Te*t des Stückes zur Zensur einzufordern, nicht vorlägen. Das Obevverwaltungsgericht ist also den sonderbar gewagten und Hakatistischen Deduktionen des Regierungspräsidenten nicht gefolgt._ Ausarbeitungen unterhaltenden Inhalts. Gegen den Unfug der Ausdehnung des Urheberrechts hat airt Freitag das Reichsgericht in einem Einzelfalle sich gewendet. Der Redakteur Justus Schönthal, der Herausgeber derTäglichen Korrespondenz", hatte in seiner Korrespondenz folgende zwei Be-> richte gebracht:Das VmhrlichungszcugniS" unoTer Verse- kundige Bürgermeister". Beide Artikel hatten wahre Begeben-- heiten, Tagesneuigkeiten zum Inhalt, waren aber in eine humo- ristische und unterhaltende Form gekleidet. Beide Artikel waren in Zeitungen, die auf Schönthals Korrespondenz abonniert waren, erschienen. Der Redakteur desOberschlesischen Anzeigers" in Ratibor  , Peterknecht, druckte die Artikel darauf aus jenen Zeitungen in seiner Zeitung ab. Dadurch sollte er sich, gegen den auf einen von Schönthal   gestellten Strafantrag hin ein Strafverfahren einge- leitet wurde, gegen I 18 Abs. 2 des Gesetzes betreffend das Ur- heberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst vom 19. Juli 1901 vergangen haben. Dieser lautet:Der Abdruck von Aus- arbeitungen wissenschaftlichen, technischen oder unterhaltenden In- Halts, ist, auch wenn ein Vorbehalt der Rechte fehlt, unzulässig." Das Gericht ist aber zur Freisprechung P.'S gelangt und hat gleichzeitig den Bußanspruch des als Nebenkläger zugelassenen Sch. abgelehnt. Es führte zur Begründung aus:Daß die in Rede stehenden Artikel weder wissenschaftlichen noch technischen Inhalts sind, bedarf keiner Erörterung. Sie sind aber auch keine Aus- arbeitungenunterhaltenden Inhalts" im Sinne des 8 18 Absatz 2 des genannten Gesetzes. Sie enthalten vielmehr lüiglich Nach- richten tatsächlichen Inhalts und TageSneuigkciten, die aus Zei- tungen oder Zeitschriften stets abgedruckt werden dürfen, gemäß der Bestimmung des Absatzes 3 desselben Paragraphen. Allerdings. so fagt das Urteil weiter, seien beide Artikel im gewissen Sinne auch unterhaltend, da Sch. die Tatsachen, die an sich schon deS unterhaltenden Charakters nicht entbehren, durch seine Darstel- i lungStveise noch besondersausgeschmückt" hat. Dadurch aber seien die Berichte noch nicht zuAusarbeitungen unterhaltenden Inhalts" im Sinne des Gesetzes geworden; ein direkter literarischer Wert, den daS Gesetz eben schützen wolle, sei ihnen nicht zuzu- sprechen. Gegen das freisprechende Urteil hatte die Staatsanwalt- schaft Revision eingelegt. DaS Reichsgericht erkannte einem Antrage der ReichSanivalt- schaft entsprechend auf Verwerfung der Revision. Professor." Gegen den NaturhcilkunbigenProfessor" Paul Mistelskif hatte gestern wieder einmal das Schöffengericht Berlin-Mitte unter Vorsitz des AmtsgerichtSrats von TreSckow zu verhandeln. Der aus dem Strafgefängnis vorgeführte angebliche Professor der Uni- versität Chikago hatte sich wegen unbefugter Führung des Pro- fessortitels und Gewerbevergehens zu verantworten. Der Angeklagte verbüßt zurzeit eine ihm wegen fahrlässiges Körperverletzung, begangen durch die kurpfuscherische Behandlung einer Kranken, zuerkannten Gefängnisstrafe von 6 Monaten, die schon im Jahre 1909 gegen ih» verhängt worden war. Mistelskti verstand es dann, die Verbüßung dieser Strafe bis jetzt hinauszu- schieben und verschiedene Aerzte, darunter bekannte Autoritäten, ;u täuschen, so daß ihm attestiert wurde, daß er nicht haftfähig ei. Eine neuerliche unvermutet vorgenommene Untersuchung durch >en Gerichtsarzt Dr. Strauch ergab, daß Mistelskh seine Krank- heit simuliere und seinen angeblichen KrankheitSzustand durch Ein­nehmen geeigneter Mittel künstlich herbeiführe. Die Folge war, daß Mistelskt) verhaftet und zur Verbüßung der Strafe in daS Gefängnis abgeführt wurde. In der vorliegenden Strafsache wurde er beschuldigt, in einem Schreiben an die Universität Rochester   sich den TitelProfessor und Dr. of mech. ther. der Universität Chikago  (Jll.)" zugelegt zu haben und ferner ohne approbiert zu sein und ohne staatliche Genehmigung sich einen Titel beigelegt zu haben, durch den oer Glaube ertveckt wurde, er sei eine geprüfte Medizinalperson, in- dem er sich in dem TelephcnverzeichniS alsProfessor" mit dm Zusatzelektrophysikalisches Licht- und Naturheilinstitut, Brücken- straße 10b" bezeichnete. Der Amtsanwalt beantragte eine Geld- strafe von 150 M. Das Gericht hielt es, wie der Vorsitzende aus- führte, für notwendig, den Angeklagten etwas schärfer anzufassen, da sein ganzes Treiben nur auf eine Täuschung des Publikums angelegt sei. Ter Angeklagte trachte schon seit Jahren danach, sich recht viel Titel zu verschaffen, um sich mit dem Glanz wissen. schaftlicher Bildung zu umgeben und dem Publikum Sand in die Augen zu streuen. Einem derartig gefährlichen Unfug könne nur mit empfindlichen Strafen entgegengetreten werden. Das Urteil lautete deshalb auf 2 Wochen Haft und 300 M. Geldstrafe. Jugendveranstaltungea. Pankow  -Schönhaufen. Der hiesigen Arbeiterjugend zur Kenntni», das, die Spiele vom 16. d. MtS. ab jeden Mittwoch und Freitag aus der Spielwiese, Kissingenstratz«(am Amtsgericht), stattfinden. Tempelhaf-Mariendorf. Sonntag, den 13. Juli, macht die arbeitende Jugend einen Spiclatlsssug nach Lichtenrade  . Mocken-Spielplan der Berliner   Cheater. Neue» Overntheater. Sonntag: Die Meisterfinger von Nürnberg  . �uisang 7»/. Uhr.) Montag: Lohenmin.(Ansang?>/, Uhr.) Dienstag: Mignon. Mittwoch: Tannnüuser. Donnerstag: Die Meistersinger von Nürnberg.(Ansang 7st, Uhr.) Freitag: Carmen. Sonnabend: Tristan und Isolde.(Ansang VI, Uhr.) Sonntag: Lohengrln.(Ansang VI, Uhr.) Montag: Der fliegende Holländer.(Ansang 3 Uhr.) Deutsches Theater. Sonntaaiiachmittag 4 Uhr: Die Schiff- brüchigen. Allabendlich: Die Schiffbrüchigen.  (Ansang 8'/, Uhr.) Berliner   Xbeattt. Allabendlich: Filmzauber.< Ansang 8 Uhr.) Deutsches Schauspielhaus  . Sonntag: Eine Vergangenheit.(An- fang 8>/. Uhr.) Montag und Dienstag:«ine Vergangenheit.(Ansang 8>i, Uhr) Mittwoch und Donnerstag: Der Dieb. Freitag: Der gute Rus. Sonnabend: Der Dieb. Sonntag pnd Montag: Der gute Ruf. (Ansang 8 Uhr.) Kleines Theater. Sonntag: Proseffor Bernhardt. Von Montag ab geschlossen. Lnstspielhaus. Allabendlich: Der lustige Kakadu.(Ansang 8'/, Uhr.) Tchiller-Theater O. Sonntagnachmiitag 3 Uhr: Undw«. Abend»: Don Juan. Montag: Fra Diavolo. Dienstag: Don Juan. Miitwoch: Troubadour. Donnerttag: Martha. Freitag: Der Troubadour. Sonn- abend: Don Juan. Sonntag: Der Troubadour. Montag: Stell» maria. Fr?edr«ch?«ilhelmstädt. Schanspielhan».«llabendlich: Da» °�THnttmThcatrr!°"Sonnlagnachmittag 3'/, Uhr: Charleht Tante. All- °��Ro�e'.THeat«r."' Im Garten: Allabendlich: Achiung, es geht loS. Im Saale  - DaS Tagebuch einer Verlorenen.(Ansang 8"/, Uhr.) Theater am Sl-Uendorfplatz. Allabendsich: Der Mann mit der grünen MaKke.(Ansang 6�', Uhr.) Urania. Theater. Sonntag mid Montag: In den Dolomiien. Dienstaa: Ueber den Brenner nach Venedig  . Mittwoch: In den Dolomiten. Donnerstag: Ueber den Brenner nach Venedig  . Freitag: In de« Dolomiten  . Sonnabend: Ueber den Brenner nach Venedig  . Sonntagt In den Dolomiten. Montag: Unbestimmt.(Anfang 8 Uhr.) Luisen> Theater. Sonntagnachmlttaz 3 Uhr: Die Sünde de» Vriesters. Sonntag und Montag: Die Allwörden,.(Ansang 8'/. Uhr.) Von Dienstag ab geschlossen. Komödienhaus. Allabendlich: Hochhcrrschastliche Wohnungen.(An- �Mottes� Caprice. Allabendlich: Ein Pechvogel. Die Krampffach«. (Anfang&lli Hbr.) -vietrvpol- Theater. Allabendlich: Di» Kino- Königs».(A»l«g S Uhr�