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die Folge einer Flucht in die Deffentlichkeit, die der Staats­sekretär des Aeußeren Freiherr v. Marschall , um sich gegen die Kamarilla zu wehren, unternahm. Für kurze Zeit wurde das Treiben der Kamarilla aller Welt sichtbar, aber die Welt vergißt sehr schnell und es kann nicht schaden, wenn gelegent­lich dieser Tagebuchbruchstücke eines noch lebenden Regierungs­beamten wieder an jene Zeit erinnert wird.

zum Vizepräsidenten den ehemaligen Handelsminister| Untreue der Frau beantragen. Eine Frau aber muß nicht allein Chr. Theodorow. Dieser schlug der Versammlung, vor, dem Ehemann eheliche Untreue, sondern auch Mißhandlungen nach allen denen, die für Bulgariens Recht fämpften, einen Gruß weisen fönnen. Der Mehrheitsbericht schlägt nun vor, gleiches zu senden, was mit lebhaftem Beifall angenommen wurde. Recht für Mann und Weib gelten zu lassen und die Ehescheidung Ferner beantragte er einen Kredit von 50 Millionen für zu erleichtern. Namentlich der Arbeiterschaft bietet der Bericht be­militärische Zwecke, zu decken durch eine Anleihe und durch deutende Vorteile. Heute ist die Ehescheidung in England mit so Schatscheine. Der Sozialist Sakavzov äußerte den gewaltigen Kosten verbunden, daß ein armer Mann oder eine arme Wunsch, daß die Regierung der Versammlung Aufschlüsse Frau gar nicht daran denken kann, sich scheiden zu lassen. Der über die Lage gebe. Der Finanzminister Theodorow reklärte, Mehrheitsbericht schlägt nun vor, den armen Prozessierenden das daß die Regierung alle Anstrengungen mache, das Land in Ehescheidungsverfahren in forma pauperis u ermöglichen. Diese die Bahnen des Friedens zu lenken. Aber sie befänden sich und andere Vorzüge des Berichts bestimmten den Parteitag der Ereignissen gegenüber, die die Regierung nicht hervorgerufen Arbeiterpartei, sich für ihn auszusprechen. Das Vorgehen des führung mildernder Umstände in die von der Meuterei und vom habe, und sie rechne auf die Unterstützung der Sobranje. Parteitags hat die katholischen Gewerkschafter, die, nebenbei be­merkt, fast alle aus Salford bei Manchester kamen, bewogen, die Aufruhr handelnden Paragraphen des Militärstrafgesetzbuches nicht viel helfen werde, ist schon öfters ausgesprochen worden. Dabei Arbeiterpartei scharf zu kritisieren. Der Hauptredner sagte, er aber wurde ein großes Hindernis für die Besserung des jezigen üſſe dagegen proteſtieren, daß die Stimmen der Katholiken dazu Zuſtandes nicht erwähnt. Es iſt dies der Abſah 2 des§ 49,

Aenderung der Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige. Wiederholt ist in der Presse und im Reichstag darauf hin­gewiesen, daß die jetzige aus dem Jahre 1878 stammende Gebühren ordnung für Zeugen und Sachverständige den veränderten wirt­schaftlichen Verhältnissen teine Rechnung trägt und daß eine Novelle bringend erforderlich ist. Der Bundesrat hat jetzt, wie der Reichs Anzeiger" mitteilt, dem Entwurf eines Gesetzes betreffend Aenderung der Gebührenordnung zugestimmt. Der Entwurf soll alsbald dem

Reichstage zugehen.

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benützt würden, Bewegungen zu fördern, die seiner Religion feind lich seien. Wenn das nicht aufhöre, würde sich die Arbeiterpartei eine Menge regsamer Anhänger in attive Gegner verwandeln. Der Kardinal Bourne hielt der Konferenz einen Vortrag über die Frage, ob sich Katholiken mit Nichtkatholiken in allgemeinen Be­wegungen, die die Wohlfahrt des Landes angingen, vereinigen könnten. Der Redner sagte, er habe nie gezögert, in England wic im Auslande und selbst in Rom zu erklären, daß in England wenig­stens der einzige Weg, um Einfluß in einer großen Bewegung zu erlangen, der sei, sich der Bewegung anzuschließen.

Politische Ueberlicht.

Die neueste Prinzenrede.

Zur Abänderung des Militärftrafgesetzbuchs. Ein ehemaliger Offizier schreibt uns:

Die Befürchtung, daß der Antrag des Reichstages auf die Ein­

der lautet:

Bei strafbaren Handlungen gegen die Pflichten der militä­rischen Unterordnung, sowie bei allen in Ausübung des Dienstes begangenen strafbaren Handlungen bildet die selbstverschuldete Trunkenheit des Täters keinen Strafmilderungs­grund."

Es ist höchste Zeit, daß der Reichstag den Absatz 2 des§ 49 des Militärstrafgesetzbuches gründlich auf das Korn nimmt, denn Ein betrunkener er stellt eine offene Vernunftwidrigkeit vor. Mensch ist nicht vollkommen zurechnungsfähig, und zwar um so weniger, ie größer der Rauſch. Da kommt nun das Militärſtraf­gesetzbuch und erklärt, unbekümmert um die einfachsten Gesche der Vernunft: Einen durch zu großen Alkoholgenuß vorübergehend nicht ganz zurechnungsfähigen Menschen nehmen wir einfach als geistig normal, wenn er im Dienst betrunken ist oder eine Subordinationsverletzung begeht. Begeht er aber außerhalb des Dienstes einen Erzeß und vergeht er sich dabei auch gegen die militärische Unterordnung nicht, so ziehen wir genau in Betracht, daß er betrunken, also nicht ganz zurechnungsfähig war. Gibt ein schwer betrunkener Soldat zuerst einem Zivilisten eine Ohrfeige und dann einem Unteroffizier, so wird ihm in erſtem Falle der Rausch als mildernder Umstand angerechnet, im zweiten aber nicht, d. h. er wird einmal juristisch als nicht ganz zurech nungsfähig und das andere Mal als zurechnungs­fähig betrachtet, obwohl der geistige Zustand des Täters bei beiden Handlungen der gleiche war. Das derartiges im 20. Jahr­hundert noch möglich ist, sollte man nicht glauben.

Bei den meisten Aufruhren ist Trunkenheit die Ursache. Wären die Täter nüchtern gewesen, so hätten sie ihre strafbaren Handlungen gar nicht begangen. Aber der mildernde Umstand, der in der Trunkenheit liegt, darf ihnen nach der oben zitierten Be­Somit wird in den Wir registrieren diese Vorgänge nicht, weil sie etwa die Zahl ftimmung nicht zugute kommen. Sein Inhalt entspricht durchaus nicht der berechtigten Forderung der vertretenen Arbeiter zu einem wichtigen Ereignis stempelte. meisten Fällen den Aufrührern" der gut gemeinte Antrag des auf Erhöhung der Gebühren der Zeugen. Nach dem Entwurf Die Zahl dieser katholischen Draufgänger ist sehr gering. Zweifel- Reichstags auch dann nichts nüßen, wenn er Gesetz wird. Auch den sollen die Gebühren der Sachverständigen von 3 auf los üben sie aber schon in der Arbeiterbewegung einen bedeutenden vom Erfurter Schreckensurteil Betroffenen wird er wahrscheinlich von 5 auf 7 M. erhöht werden. Rücksichtlich der Zeugen foll's im großen und ganzen beim alten bleiben. Nur soll bei selb- Einfluß aus. Sie sind die erwählten Instrumente der katholischen nicht helfen. ständigen Gewerbetreibenden( wie Gastwirten, Kaufleuten) und bei Priester, die dafür verantwortlich sind, daß die Frage der religions­losen Erziehung von dem Programm der Arbeiterbewegung ver­gewissen Klassen bon öffentlichen Beamten eine Aenderung schwunden ist. Gelingt es ihnen auch fernerhin, durch die Drohung eintreten. Bei selbständigen Gewerbetreibenden gehen heute mit der Spaltung der Mehrheit ihren Willen aufzunötigen, so wird wie die Begründung des Entwurfs anerkennt entgegen fich die Gewerkschaftsbewegung und die Arbeiterpartei bald über­dem Gesetz aus, Gerichte vielfach davon eine Zeugen­entschädigung sei nur zu gewähren, wenn der sichere Nachweis eines haupt nicht mehr mit fulturellen Fragen befassen können. Schadens im Einzelfall erbracht wird. Dem soll durch eine Gesetzes­vorschrift entgegengewirkt werden, die die Frage, ob eine Zeit­berjäumnis stattgefunden hat, dem freien Ermessen unter Berücksichti­gung der Lebensverhältnisse und der regelmäßigen Erwerbstätigkeit des Zeugen unterstellt. Damit ist wenig geholfen. Es sollen die niedrigen Entschädigungssäge von 10 Bf. bis 1 M. pro Stunde be­stehen bleiben, auch die Vorschrift, daß Arbeitsiose stets nur 10 Pf. pro Stunde erhalten. Das ist im höchsten Grade unbillig. Neben Heraufsetzung der Höchstgrenze muß vor allem die untere Grenze erheblich, etwa auf fünfzig Pfennig erhöht werden. Es liegt doch keinerlei Grund vor, weshalb der Zeuge neben den Unannehmlichkeiten, die jede Zeugenvernehmung mit sich bringt, mit 10 Pf. für die Stunde abgegolten werden darf. Die direkten Aufwendungen sind ja in der Regel erheblich höhere. Und was berechtigt den Staat, aus der Arbeitslosigkeit ein Geschäft zu machen? Wäre der Zeuge nicht gezwungen, als Zeuge zu er Soll der Staat scheinen, so hätte er vielleicht Arbeit gefunden. daraus noch Nußen ziehen, daß er ihn hieran verhindert hat? Ueberraschen muß es auch, daß der Entwurf an der Frage borbeigegangen ist, obwie es vielfach entgegen dem Gesetz (§ 616 B. G. B.) geschieht eine Arbeitsordnung aussprechen darf, für die Zeit einer Zeugenvernehmung werde Lohn nicht gezahlt, § 616 werde ganz oder teilweise ausgeschlossen. Als Gewerbe­inspektoren diese Mißhandlung des Rechts rügten, wurden sie an­geschnauzt und der Minister verbeugte sich vor dem Beschluß des Zentralverbandes der Industriellen, den§ 616 des Bürgerlichen Gesetz­buchs durch Diktum der Fabrikherren mittels der Arbeitsordnung zu beseitigen.

Auf dem Abgeordnetentage des Deutschen Kriegerbundes, der gegenwärtig in Breslau zur Beratung versammelt ist, erschien auch der Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen( sein Ur­großvater war auch der Urgroßvater des regierenden Hohenzollern ) und hielt dort ganz selbstverständlich eine Rede. In dieser Rede bezeichnete er den Deutschen Kriegerbund als ein starkes Boll­werk gegen die Mächte des Umsturzes, die aufs här fste bekämpft werden müßten. Der prinzliche Redner wünschte, daß die diesjährigen Beratungen dazu beitragen mögen, daß die Kriegervereine weiter in diesem Sinne wirken.

Wie weit es mit der Wirksamkeit der Kriegervereine her ist, das erhellt aus einer Zuschrift über die Wahlniederlage in Zauch­Belzig, die der freikonservativen Post" zugegangen ist. Der Ver­fasser dieser Zuschrift meint unter anderem:

Wenn beispielsweise in einem abgeschlossenen ländlichen Orte unter 51 abgegebenen Stimmen 18 rote sind, noch dazu in einer Gemeinde mit einem Kriegervereine, der doch Vorbeugungs­mittel gegen die rote Seuche zu sein pflegt, so gibt das zu denken."

Auch der Prinz, der erst 33 Jahre zählt, wird in späteren Jahren einsehen lernen, daß die Hoffnungen, die er auf die Krieger­vereine setzte, nicht in Erfüllung gegangen sind. An Eifer in der Bekämpfung der Sozialdemokratie laffen es die Kriegervereine ganz steht den sie

" Begründet" wird der genannte Absatz 2 damit, daß er das Antrinken von mildernden Umständen bei absichtlichen tät­lichen Angriffen auf Vorgesezte verhindern soll. Das Militärstraf­gesetzbuch ist aber derart eingerichtet, daß solche Angriffe auch unter Annahme mildernder Umstände sehr hart bestraft werden könnten. Ein militärischer Vorgesezter muß seine Untergebenen schon er­bärmlich behandeln, wenn sie auf die Idee kommen, ihn zu attadieren.

Nach dem Wiederzusammentritt des Reichstages werden die Res form der Meuterei- und Aufruhrparagraphen sowie die Bestim mung, welche die Personen des Beurlaubtenstandes am Kontroll­versammlungstage auf 24 Stunden zur aktiven Armee rechnet und unter das Militärstrafgesetzbuch stellt, gewiß wieder zur Sprache weil seine Weitereristeng die Einführung mildernder Umstände in sehr vielen Fällen wertlos machen würde.

Die unbillige Vorschrift, nach der öffentliche Beamte, wenn fie gewiß nicht fehlen; aber im umgekehrten Verhältnis zu diesem tommen. Dann möge man ja den Absatz 2 des§ 49 nicht vergessen,

geldern und

Kamarilla.

über Umstände vernommen werden, von denen sie in Ausübung des Amts Kenntnis erhalten, eine weit höhere Entschädigung( in Gestalt von Tagegeldern und Reisekosten) erhalten als andere Staatsbürger, soll Die Deutsche Montagszeitung" veröffentlicht Bruchstücke aufrecht erhalten und auf Geistliche, Lehrer und andere bisher von der Gebührenordnung nicht privilegiert behandelte Beamte aus aus dem Tagebuch eines pensionierten Regierungsbeamten. gedehnt werden. Nach dieser Vorschrift erhält z. B. ein Gendarm Mit der Veröffentlichung wird der Zweck verfolgt, den ver­zwar keine Zeugengebühren, er erhält aber in Gestalt von Tage- storbenen Kiderlen- Waechter, dessen Nachlaß von dem Grenz­von ihnen nicht verauslagter, Reisekosten das boten"-Herausgeber Cleinow gegenwärtig in einer Reihe von Blättern veröffentlicht wird, als einen der Führer der alten Vielfache, oft das Sechs- bis Zehnfache dessen. Dadurch wachsen Eulenburg- Kamarilla zu kennzeichnen. Es ist in den Tage andere Zeugen an Entschädigung erhalten. die Gerichtskosten bei kleinen Polizeibagatellen ins Waßlose und buchbruchstücken absolut nichts Neues enthalten; aber es wird der Glauben genährt, manche Beamte werden zur Erstattung von Anzeigen mit durch die Aussicht auf die ihnen als Zeugen werdende relativ hohe Entschädigung veranlaßt. Der Entwurf bedarf einer gründlichen Umarbeit durch den Reichstag.

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Die Finanzen Deutschlands . Das Kaiserliche Statistische Amt veröffentlicht eine Darstellung der Finanzen des Reichs und der deutschen Bundes­ita a ten. Die Ausgaben, die Einnahmen, die wichtigeren Bestand­teile der Staatsvermögen sowie die Schulden werden behandelt. Die Nachweise beziehen sich durchweg für die Voranschläge auf das Rechnungsjahr 1912, für die Staatsrechnungen auf das Jahr 1910. Insgesamt betragen die Staatsausgaben nach den Vor­anschlägen der Bundesstaaten 6460 Millionen Mark( dar­unter außerordentliche 267) für das Reich 3286( darunter außerordentliche 134), zusammen in Reich und Bundesstaaten 9746( darunter außerordentliche 401).

Die katholische Strömung in der britischen ihm gewissermaßen ſein Leid geklagt. Es sei ja alles ganz schön, in Reich und Bundesstaaten 9722( darunter außerordentliche aus

Arbeiterbewegung.

London , 12. Juli. ( Eig. Ber.) Am Ende der ersten Juliwoche tagte in Plymouth der Kongreß der Katholiken Englands. Die Kongreßverhandlungen fanden in Sektionen statt. In diesem Jahre trat auf dem Kongreß zum ersten Male eine Sektion der katholi­schen Gewerkschafter auf. Diese Sektion, die von der Hierarchie genehmigt worden ist, tagte unter dem Vorsitz des Herrn James Berrell von der Föderation katholischer Arbeiter in Salford , die, wie erinnerlich sein wird, den Textilarbeitern im letzten Jahre viel zu schaffen machte. Der Vorsitzende führte etwa folgendes aus: In den letzten 7 Jahren haben unsere Mitglieder das Problem zu Töjen gehabt, wie sie ihre Zugehörigkeit zur demokratischen Bewe­gung mit ihrer Treue zur Kirche vereinbaren können. Sie haben gezeigt, daß ein Katholik ein lohaler Gewerkschafter sein kann. Die Gefahr der religionslosen Schule ist durch den Beschluß des Gewerkschaftskongresses, die Frage von der Tagesordnung zu streichen, beseitigt worden, aber sie wird wieder auftauchen, sollten wir mit unserer Opposition aufhören. Man hat uns angeflagt, Feinde der Arbeiterbewegung zu sein. Ich weise dies energisch zurück. Aber wir wollen unsere politische Freiheit nicht auf Kosten unserer Religion erkaufen.

Die Versammlung verwarf einstimmig in einer Resolution bie religionslose Schule. Der Begründer des Antrags bemerkte, daß die katholischen Gewerkschafter des Landes erbitterte Feinde der religionslosen Schule seien, sowohl in der Form, wie sie die Protestanten, als auch in der, wie sie die Sozialisten propagierten.

schadet auch nicht, wenn die breitere Deffentlichkeit von Zeit zu Zeit einmal einen Blick hinter die Kulissen tun kann und deshalb geben wir aus den Veröffentlichungen der Deutschen Montagszeitung, folgendes wieder: 19. Dezember 1892. Die Staatseinnahmen belaufen sich in den Bundes­... Der Freiherr von hat mir da vor ein paar Tagen bei Borchardt eine sonderbare Geschichte erzählt. Caprivi hat staaten auf 6463 Millionen Mark, im Reich auf 3286, zusammen aber zuweilen fäme er sich in seiner Position als Reichskanzler Grundstock, Anlehen und sonstigen Staatsfonds 243 bezw. 134). Unter den Ausgaben und Einnahmen der Bundesstaaten stehen doch sehr bemitleidenswert vor. Oft fühle er sich wie der Schul­junge des Geheimrats Kiderlen, an dem der Kaiser einen förm- diejenigen aus Staatsbetrieben mit 3226 begi. 4247 Millio­lichen Narren gefressen zu haben scheine. Kiderlen sei das willen- nen Mark an erster Stelle. Der Hauptanteil entfällt auf die lose Werkzeug Holsteins und suggeriere dem Kaiser die Aus- Staatseisenbahnen mit 2385 bezw. 3142. Der Rest ver­führung aller Holsteinschen Wünsche. Wenn er, Capribi, dem teilt sich auf Domänen, Forsten, Bergwerke, Staatsdampfschiffahrt, Kaiser eine Sache vortrage, so antworte der ihm in der Regel

wörtlich dieselben Sachen, die Caprivi vorher schon gelegentlich Post, Telegraph und die sonstigen Staatsbetriebe. Die ordentlichen Einnahmen und Ausgaben des Reichs an Er­von Kiderlen gehört habe. Wenn Kiderlen sich in einer Unter­haltung mit dem Reichskanzler bei Gelegenheit und auf Befragen werbsanstalten( 817 beziv. 979) entfallen hauptsächlich auf Bost allersubmissest abfällig über eine Sache geäußert habe, habe er, und Telegraphie( 696 bezw. 808) und auf die Eisenbahnen( 115 Caprivi, schon vorher gewußt, daß der Kaiser auch ablehnend ge- beziv. 142).

sonnen sei. Und dann habe er oft die Sache dem Kaiser gar nicht Die nächstwichtige Einnahmequelle bilden Steuern und erst vorgetragen. Stets sei der Kaiser, wenn der Reichskanzler 3ölle. Die Bundesstaaten erheben an direkten Steuern 812, eine Sache vorbringe, entweder brieflich aus München durch Aufwandsteuern 118, Verkehrssteuern 114 und Erbschaftssteuern 22, Eulenburg oder mündlich durch Kiderlen präpariert....

5. Juli 1893.

Kein Tag vergeht, ohne daß Kiderlen irgendeinen Zeitungsausschnitt zum Kaiser bringt, den angeblich die Bismard­clique gegen den Kaiser lanciert hat. Rögler( 1893 bor Riderlen Preßdezernent im Auswärtigen Amt . Die Red.) hat sich ein paarmal berplappert. Meistens haben Holstein und Riderlen die Angriffe selbst lanciert..

zusammen 1066 Millionen Mark.

Das Reich bezieht aus Zöllen 849, aus Aufwandsteuern 672, aus Verkehrssteuern 276 und aus der Erbschaftssteuer 43, zusammen 1840 Millionen Mart.

Zahlenmäßige Nachweise über das Staatsvermögen der einzelnen Bundesstaaten konnten nur in bezug auf wichtigere Bes standteile erbracht werden. Neben Ueberschüssen früherer Rech­27. November 1893. nungsjahre, verfügbaren Staatskapitalvermögen usw. besißen die Es wird allerhand laut von einem Krach oben mit Bundesstaaten an Domänen ein Areal von 766 609 hektar, an Riderlen- Waechter. Allem Anschein nach ist er unten durch". Er soll sich im August auf der Englandreise mit S. M. sehr un- Forsten 5082 179 Hettar. Die Staatseisenbahnen repräsentieren geschickt benommen haben. Ganz bestimmt ist, daß er einmal eine Länge von 55 618 Kilometern( im Reich 1897) und ein An­dem Kaiser nach dem Genuß von zwanzig Importen und einigen lagekapital von 16 650( im Reich 834) Millionen Mark. Die fundierten Staatsschulden beziffern sich zu Beginn Bouteillen auf dem Schiff laute Vorhaltungen darüber gemacht hat, daß der Kaiser sich mit dem Prinzen von Wales über die des Rechnungsjahres 1912 für die Bundesstaaten auf 15 005 Möglichkeit eines englisch - französischen Krieges unterhalten( darunter Preußen 8739, Bayern 2286), für das Reich auf 4582 habe. Es sind aber noch andere Sachen vorgekommen. Einmal

hat Kiderlen sich in Gegenwart der Kaiserin die Erzählung eines Millionen Mart. Die schwebenden Schulden betrugen insgesamt Scherzes erlaubt, der Herrn v. Mirbach zur Raserei gebracht hat. 912 Millionen Mark; sie entfallen in der Hauptsache auf das Reich Das ist ja ziemlich harmlos. Jedenfalls hat mir Holstein selbst( 220) und Preußen( 640)." angedeutet, daß wegen dieser Sache eine Verstimmung gegen Riderlen herrsche. Er fügte hinzu:" Dann hat Riderlen noch ver­schiedene Dummheiten gemacht. Er raucht nämlich zu viel, und das umnebelt ihn manchmal förmlich.

Weiter verurteilte die Versammlung auch den Mehrheitsbericht der Ehescheidungskommission, der von dem letzten Parteitag der Arbeiterpartei begrüßt worden ist. Die Kommission, von der die Rede ist, wurde von der Regierung im Jahre 1909 eingesetzt, um Vorschläge zur Abänderung der veralteten Ehescheidungs­gesete zu machen. Am Ende des letzten Jahres erstattete sie Bericht. Von den zahlreichen fortschrittlichen Gedanken, die in dem Mehrheitsbericht vorkommen, seien folgende erwähnt. In Ehe­scheidungsprozessen in England ist die Frau die minderberechtigte Ein Jahr darauf fiel Riderlen tatsächlich in Ungnade. Bartei. Ein Mann kann Chefcheidung einfach auf Grund ehelicher Jm Jahre 1894 fand der Leckert- Lützow- Prozeß statt. Er war

Der Untergang des Torpedobootes S. 178 war am Sonnabend Gegenstand einer Verhandlung vor dem Ober­friegsgericht der Hochseeflotte in Wilhelmshaven . Wegen Fahr läffigkeit im Dienst angeklagt war der Kapitänleutnant Lowe, ber dieserhalb bereits am 26. April vom Kriegsgericht der Aufklärungs.