war. Die Empfängerin stand noch unter dem Drucke der hier des Vertheidigers, Rechtsanwalt Heine, hielt die Zeugen wegen böhmische und italienische Arbeiter genügen nicht mehr, um den in jüngster Zeit geschehenen Ereignisse und befühlte zähneklappernd ihrer Feindschaft gegen die Angeklagte nicht für glaubwürdig Preis der einheimischen Arbeitskraft zu drücken, es müssen noch den Brief. Sie glaubte Körner darin wahrzunehmen. Da außer- und fällte ein freisprechendes Urtheil. arabische herangezogen werden. Da fehlen nur noch die Kulis.
"
dem ein schwefelartiger Geruch der Sendung entströmte, so wagte Aus den Geheimnissen der Polstermöbel- Fabrikation. Rechtshilfe für Arbeiter hat, wie die Schles. Voltsztg." die arme Frau nicht, sie zu öffnen und ließ die über ihr wohnende Ein empörender Betrug führte heute den Möbelhändler Karl berichtet, das Gericht in Breslau eingeführt. Um zu verhüten, Modiftin Harnisch rufen. Diese riß mit Todesverachtung den Mäther und dessen Ehefrau aus Rummelsburg vor die erste daß die arme Bevölkerung bei Einholung von juristischen Rath= Umschlag auf, erschrak nun aber gleichfalls, da ein gelblich- weißes Straftammer am Landgericht II. Beide Eheleute waren vom schlägen auf die sogenannten Winkelkonsulenten angewieſen iſt, Pulver zum Vorschein kam. Man wandte sich an die Revier Schöffengerichte zu je einer Woche Gefängniß verurtheilt worden hat an jedem Werttage ein dazu bestimmter Rechtskundiger allen polizei, die das Bulver einem Chemiker vorlegte. Die Unter- und hatten hiergegen Berufung eingelegt. Nach den Ergebnissen Anfragenden unentgeltlich Rath zu ertheilen. fuchung stellte sofort den Inhalt als gänzlich ungefährlich, näm- der Beweisaufnahme hat der Schlossermeister Bofert bei den Schreibkräfte, welche demselben beigegeben sind, ſehen ihn in den lich als Seifenpulver fest. Außerdem wurde eine Karte Angeklagten, die in Rummelsburg ein offenes Möbelgeschäft be- Stand, auch Anträge, Gesuche u. f. w. sofort ausarbeiten zu vorgefunden, auf der ein Droguist S. als Absender die Vorzüg- treiben, im März d. J. eine Plüsch- Garnitur für 210 M. bestellt. laffen. Das bedeutet einen kleinen Fortschritt zwar, jedoch, bei lichkeit seines Waschmittels hervorhob. Im Oranienburger um ganz sicher zu sein, daß er gute Waare bekomme, nahm Bofert dem jest herrschenden theuren Gerichtsverfahren wird der UnViertel machte bald die schaurige Geschichte von dem neuesten teine fertige Garnitur, sondern legte den Schwerpunkt auf bestellte bemittelte gegenüber dem Reichen doch im Nachtheil bleiben.
Dynamitattentat die Runde."
"
A
Die nöthigen
Als Blaumachen ist anzusehen, wenn ein Arbeiter unentschuldigt aus dem Geschäfte wegbleibt oder weggeht, oder sich durch falsche Vorspiegelungen von seinem Arbeitgeber Urlaub
erwirkt und ihn anders ausnutzt. § 7. Des weiteren dürfen Mitglieder Arbeitern, welche
Arbeit". Es wurde ausdrücklich verabredet, daß nur neues Ueber die Zwecke und Ziele von Fabrikantenvereinen Hilflos anfgefunden wurde gestern( Montag) Abend gegen Werg und Indianafaser zur Polsterung verwendet werden, 11 Uhr durch einen Schuhmann des 29. Polizeireviers vor dem und diese mit weißem Nesseltuch überspannt werden solle. Kaum ist das Schuhmacher Fachblatt" in der Lage, ein recht Hause Dresdenerstr. 114 ein Mann, in dem später der 29 Jahre hatten die Bosert'schen Eheleute die Garnitur drei Wochen lang im bezeichnendes Beispiel zu veröffentlichen: Die Tuttlinger alte Arbeiter Karl Sonder aus Rixdorf festgestellt worden ist. Besitz, so nahm die Polsterung eine bedenklich veränderte Form Fabrikanten haben einen Verein zum„ Schutz und zur Hebung" der Schuhfabrikation gegründet. Wie sie das zu bewerkstelligen Der Beamte brachte ihn nach der Sanitätswache in der Adalbert ein, die Size sackten bretterartig zusammen. Die Käufer waren Straße, wo zwei Flaschen bei ihm vorgefunden wurden, deren bereits überzeugt, übervortheilt worden zu sein, um sich aber gedenken, mögen einige Baragraphen des Statuts beweisen. Da eine mit Schnaps gefüllt war, während die andere fünfprozentige möglichst harmlos aus der Affäre zu ziehen, proponirten sie den heißt es z. B. im§ 6: Es ist ferner Pflicht jedes Mitgliedes, Rarbolsäure enthielt. Jufolge einer Verwechselung hatte Sander Angeklagten den Umtausch der Garnitur, was aber Frau Nather unehrliche und widerspenstige Arbeiter, sowie Blaumacher dem aus dem das Gift enthaltenden Gefäß getrunken nnd sich inner- rundweg ablehnte. Nunmehr trennten die Bosert'schen Eheleute Borstande bekannt zu geben. lich so schwer verletzt, daß er nach dem Krankenhause am Urban die Garnitur auf, und da fanden sie die Bescheerung. Statt gebracht wurde. Dort wurden Gegenmittel angewandt, und man des weißen Nesseltuches unter dem Ueberzug zeigte sich rohe Sack hofft, die Lebensgefahr beseitigt zu haben. leinewand, von Indianafaser keine Spur, das gesammte PolsterPolizeibericht. Am 18. d. M. Nachmittags wurde ein material bestand aus Qumpen, Stroh, seu und alten, Dienstmädchen an der Ecke der Calvinstraße und der Straße Alt- errissenen Rohrmatten. Der als Zeuge vernommene Moabit durch einen Arbeitswagen überfahren und am Fuße be- Tapezirer Menkki, der die Tapezierarbeiten an der Garnitur ge- wegen Verstoßes gegen§6 dem Vorstande und von diesem deutend verlegt. In der Fennstraße zerbrachen Abends in macht hat, bekundete, daß er das Material genau nach den An- sämmtlichen Arbeitgebern angezeigt sind, wenn es sich um Blaueinem Pferdebahnwagen zwei mit Säuren gefüllte größere Glas- ordnungen der Frau Näther genommen und verarbeitet habe. machen und Widerspenstigkeit handelt, vor Ablauf von drei flaschen, die ein Kaufmann in seinen Armen hielt; durch die In dem Näther'schen Geschäfte werde über Monaten inner- und außerhalb der Fabrik teine Arbeit mehr Die geben. Flüssigkeiten wurden feine Kleider und die zweier neben ihm haupt teine andere Waare hergestellt. Bei Unehrlichkeit darf der betreffende Arbeiter überhaupt fizenden Damen zerstört, außerdem erlitt der Kaufmann be- ganze Garnitur fei höchftens hundert Mart on feinem Mitgliede mehr beschäftigt werden. Da nun durch die Beweisaufnahme aber auch deutende Verletzungen an den Beinen.- Im Haufe Mittenwalderstraße 29 fiel ein Almofenempfänger von der Treppe und festgestellt wurde, daß der Ehemann Nather sich um sein§ 8. Etwaige vorkommende Streitigkeiten und Meinungserlitt eine bedeutende Verlegung am Kopfe, so daß seine Ueber- Geschäft absolut nicht fümmert und daß lediglich die Ehefrau verschiedenheiten der Mitglieder untereinander oder solche führung in das Krankenhaus Am Urban erforderlich wurde. Der Ghemann freigesprochen werden. Bezüglich der Mitangeklagten Durch einfache Stimmenmehrheit. Diesem Beschluß haben sich die betrügerischen Manipulationen angeordnet hatte, so mußte zwischen Arbeitgebern und Arbeitern entscheidet der Vorstand Vor dem Hause Dresdenerstr. 119 wurde ein Arbeiter schwer Ehefrau bedauerte der Staatsanwalt, daß nicht auch die Anklage: die Betheiligten unbedingt zu unterwerfen. frank aufgefunden und nach dem Krankenhause Am Urban ge- behörde Berufung eingelegt habe, er würde sonst eine bedeutend§ 9 erklärt die Geheimhaltung von Beschlüssen der Verbracht. Er hat sich anscheinend mittels Karbolsäure vergiftet. Am 19. d. M. Morgens wurde ein Bäder im Keller des Hauses höhere Strafe beantragt haben. Auch der Gerichtshof sprach sein fammlungen, von gemachten Mittheilungen für Ehrenfache und Usedomstr. 34 erhängt vorgefunden. Im Hause Weinstr. 28 fonnte, et mußte sich daher darauf beschränken, die Berufung Aufgagen desselben auch diejenige der Führung der nach§ 6 anBedauern darüber aus, daß die Strafe nicht erhöht werden bedroht Zuwiderhandlungen mit Ausschluß. Im Abschnitt Vorstand" bezeichnet der§ 10 unter anderen fand Nachmittags ein kleiner Brand statt. fostenpflichtig zu verworfen. zulegenden resp. angelegten schwarzen Liste.
Gerichts- Beitung.
10 erth.
Wie diese Arbeiter mit ihren Löhnen schlemmen mögen, wie sie überhaupt im Stande sind, diese Unsummen zu verschwenden, zumal diese Leute jedenfalls wenig Sinn für die aristokratischen" Bergnügungen wie Roulettespiel, Reiten, Saujagden u. s. w. zu haben scheinen.
Der folgenschwere Brand, der am Abende des 8. Februar d. J. im Hause Andreasstraße 48 stattfand, beschäftigte gestern Die durchschnittlichen Jahres- Arbeitsverdienste der die vierte Strafkammer des Landgerichts I . Das Unglück soll land. und forstwirthschaftlichen Arbeiter in Württemberg Gewerbegericht. Sigung vom 16. Dezember. durch die Unvorsichtigkeit der Verkäuferin Emilie Kallmann sind von den Kreisregierungen zur Berechnung der Unfall- und Rammer I. Vorsitzender: Assessor Löwe. entstanden sein, die sich folgedessen wegen fahrlässiger Brand- Krankenversicherungs- Kosten für die Zeit vom 1. Januar 1894 Die Plätterin H. flagt gegen Frau Weber, Inhaberin einer stiftung zu verantworten hatte. In dem genannten Hause be bis 81. Dezember 1897 in folgender Weise( Normalfäße) festgesezt Blättanstalt, auf Bahlung von 15 M. rückständigen Lohn. Die findet sich das Weißwaaren- Geschäft des Kaufmann Lewinski. worden: durchschnittlicher Jahresverdienst für männliche ErKlägerin hatte bei der Beklagten für einen Tagelohn Als die Angeklagte an dem erwähnten Abende die Gaslampen wachsene im Donaukreis 450 M., Nedarkreis 400 M., Jagstkreis von 50 Pfennig und für das Eisen" gearbeitet. Die in dem Echaufenster anzünden wollte, soll sie mit dem Anzünder 400 M., Schwarzwaldkreis 400 m.; weibliche Erwachsene im Klagesumme ist also der Lohn für fünf Wochen. Die Beklagte einer Spizendekoration im Echaufenster zu nahe gekommen sein Neckarkreis 275 M., im Jagstkreis 275 M., im Donaufreis erkennt an, der Klägerin den Lohn in der angegebenen Höhe und dieselben entzündet haben. Das Feuer griff wegen 270 M., im Echwarzwaldkreis 250 M.; für jugendliche Arbeiter schuldig zu sein, macht aber eine Gegenrechnung auf: 4,50 m. der vielen leicht brennbaren Stoffe mit großer Schnellig( männlich) im Neckarkreis 250 M., Schwarzwaldkreis 250 M., für Kaffee, 2 M. dafür, daß Klägerin mit ihrer Erlaub feit um sich. Die Verkäuferinnen mußten sich schleunigst Donaukreis 210 M. und Jagstfreis 200 M.; weibliche jugendliche niß einen Tag nicht für sie, sondern für ihre Tante gearbeitet in das Nebenzimmer flüchten. Hier befand sich der Geschäfts: im Neckarfreis auf 180 M., in allen übrigen Kreisen auf 150 M. hat, 2 M. für das Plätten von Kleidern der Klägerin, 50 Pf. inhaber mit seiner Familie. Alle Personen mußten auf den Hof für Wäscheplätten, 75 Pf. für einen Plätteifengriff, den flüchten, die betagte Mutter des Lewinski ging aber wieder in Klägerin ruinirt bat, und 80 Pf. für Invalidenmarken. Als die Stube hinein, wurde vom Rauch erstickt und später von der Zengin wird die Tante der Klägerin, Frau Kr. vernommen. Feuerwehr in halbverkohltem Zustande als Leiche vorgefunden. Diese sagte aus, Frau Weber habe partout nichts für das jetzt Der ganze Laden war ausgebrannt. Die Angeschuldigte bestritt, in Anrechnung gebrachte Plätten der Kleider und der Wäsche daß sie den Anzünder unvorsichtig gehandhabt habe, die Gas ihrer Nichte nehmen wollen, fogar die Bezahlung der Feuerung flamme müsse beim Entzünden zu weit herausgeschlagen sein und habe sie zurückgewiefen. Der Plätteisengriff sei einschließlich die Spigen in Brand gesezt haben. Der Gerichtshof hielt durch feiner Befestigung höchstens 20 Pf. werth. Beugiu versteht die die Beweisaufnahme auch nicht für genügend erwiesen, daß die Gegenrechnung der Beklagten überhaupt nicht, da ihre Nichte Angeklagte eine Fahrlässigkeit begangen und fällte deshalb ein für die 50 Pf. und das bischen Effen oft bis 10, 12 und auch freisprechendes Urtheil. schon bis 8 Uhr Nachts habe arbeiten müssen". Die Klägerin giebt zu, 3,50 M. in den letzten fünf Wochen ihrer Thätigkeit bei der Beklagten erhalten zu haben; diese Summe wird von den eingeklagten 15 M. abgerechnet. Das Gericht nahm an, daß die Beklagte nur berechtigt sei, 60 Pf. für Klebemarken und An die Töpfer und Berufsgenossen in Berlin und 20 Pf. für den Plätteisengriff gegen den Arbeitslohn der Umgegend! Allen denjenigen Kollegen und Berufsgenossen, Klägerin zu kompenfiren und verurtheilte sie zur Zahlung der welche zum Generalfonds der Töpfer Deutschlands beitragen, Klagesumme, abzüglich der bereits gezahlten 3,50 M. und jener wird hiermit bekannt gegeben, daß unsere freiwillige Sammelfarte als tompensationsfähig anerkannten 80 Pf. für das nächste Jahr vom Sonnabend, den 30. Dezember 1893, in der Gipsstr. 3 sowie in allen bekannten Bahlstellen an die Kollegen verabfolgt werden.
Soziale Leberlicht.
Die Zahl der Zwangsveräußerungen von Grundstücken betrug im Großherzogthum Baden in den Jahren 1883 1454, 1887 799, 1888 820, 1889 857, 1891 960. Von den Zwangsveräußerungen des Jahres 1891 betrafen 254 nur Gebäude, 283 nur Land, 423 betrafen Haus und Land. Landwirthschaftliche Anwesen, d. h. Bauernhäuser nebst dem dazu gebörigen Land, geriethen in 418 Fällen zur zwangsmäßigen Ver äußerung. Von den besitzlos gewordenen Eigenthümern aller veräußerten Liegenschaften waren 367 Landwirthe, 518 Gewerbe- und Handeltreibende, 75 hatten einen andern oder keinen Beruf. Die gesammte Fläche des zwangsweise verkauften Landes betrug 1561 Hektar, davon waren 1116 Hektar landwirthschaftliche Anbaufläche( gleich 0,14 pCt. der landwirthschaftlichen Gesammt- Anbaufläche). Als Hauptgrund der Zwangsveräuße rungen giebt der amtliche Bericht eigene Verschuldung" der Eigenthümer an; die wenigsten Zwangsverkäufe seien der llebervortheilung, Ausbeutung 2c. der Eigenthümer durch dritte Perfonen zuzuschreiben; Wucher wäre in feinem Falle als Ursache des Zwangsverkaufs angegeben worden.
Frau Marie Kunert stand gestern vor der vierten Straf kammer des Landgerichts I unter der Anschuldigung, mittels der Presse zu Gewaltthätigkeiten verschiedener Bevölkerungsklassen gegen einander aufgereizt zu haben. Während Genosse Kunert im Frühling 1892 nach Schluß des Reichstags verhaftet Die Düsseldorfer Gewerkschaft3- Kommission ersucht uns Handelt nach meinen Worten, nicht nach meinen und in Untersuchungshaft geführt wurde, schickte die An- mitzutheilen, daß sie mit dem 1. Januar 1894 eine 3entral- Thaten, mag der Pfarrer gedacht haben, der fürzlich in Thur geschuldigte eine Sammlung Gedichte ihres Ehemannes, die Herberge, Flingerstr. 37-39, errichtet und ladet alle( Schweiz ) verstarb und ein Vermögen von 30 000 Frants den Titel Soziale Weckrufe" trugen, an den Buchhändler Große, Bureifenden ein, nur dort zu verkehren. Damit in Verbindung hinterließ, bei seinen Lebzeiten aber nur 1000 Frants versteuert in Halle a. S. mit dem Auftrage, dieselben drucken zu lassen und soll ein Bureau eröffnet werden, durch welches un hatte. Der Ansicht, daß Nehmen Seliger ist, denn zu verbreiten. Das Wert ist beschlagnahmt worden, weil der entgeltliche Auskunft ertheilt wird in allen gewerblichen Streitig eben, sollen auch bei uns manche geistliche Herren zuneigen. Inhalt den öffentlichen Frieden gefährden soll. Der Vertheidiger, feiten, in Unfall, Alters- und Invaliditätsversicherungs- Angelegen Rechtsanwalt Freudenthal, bestritt im geftrigen Termine, daß heiten. Das Bureau ist jeden Tag geöffnet. das hiesige Gericht zuständig sei. Die Verbreitung sei von Halle aus erfolgt und das dortige Gericht habe über die eventuelle
"
Strafbarkeit zu entscheiden.
Der Gerichtshof schloß sich der Auschauung des Vertheidigers an, erklärte sich für unzuständig und legte die Kosten der Staatstaffe auf.
-
200
Derlammlungen.
Von Seiten unserer Genoffen in Karlsruhe werden in den nächsten Tagen statistische Erhebungen über die Wohnungsverhältnisse der arbeitenden Bevölkerung in Karlsruhe angestellt. Die Erhebungen sollen durch Fragebogen gemacht werden. Das Die Genossen des 2. Berliner Reichstags- Wahlkreises ist wieder eine der Aufgaben, die von Rechts wegen dem Staat hatten eine öffentliche Parteiversammlung zum 18. Dezember nach zufallen. Was fümmerts aber den Klassenstaat, wie die Arbeiter der Bockbrauerei einberufen. Der Kassenbericht vom Vertrauens Ein von dem Führer eines Krankenwagens begangener leben, viel besser der Mantel der christlichen Liebe bleibt darüber mann Werner gestaltete sich folgendermaßen: Die Abrechnung vom Mai ergab: Einnahme: 1001,45 0. Betrug beschäftigte gestern die II. Straffammer des Land- gedeckt. Ausgabe: 638,16 M. Ueberschuß: 363,29 M. Sommerfeft: gerichts I. Ter Schneidermeister R. mußte seine Ehefrau ins Ausgabe: 379,70 M. Ueberschuß: Eine patriotische Firma ist jedenfalls die Woer Einnahme: 417,75. Krankenhaus bringen laffen. Er begab sich zum Fuhrherrn Kopp mann'sche in Hamburg wer wollte das bezweifeln hat 38,05 m. Jahresabrechnung: Einnahmen inkl. Lassallefeier, und bestellte deffen Krantenwagen, wobei er den verlangten Preisie doch ihren Schiffen, welche zu der„ ostafrikanischen Dampfer- Sonntags- Versammlungen, Waifeier, Ueberschuß vom Sommervon 10 M. fofort zahlte. Am folgenden Tage brachte ihm der linie" gehören, nur echt deutsche, hochpatriotische Namen zuge- fest und von der Reichstagswahl: 8062,20 M. Diverse AusKutscher Albert Fehler, der die Kranke überführt hatte, eine legt, wie„ Kangler",„ Bundesrath"," Kaiser "," Reichstag " u. f. 1. gaben und an die Parteitasse abgeführt: 8062,20 m. Von den Rechnung über 13,50 M., von der die 10 M. bereits abquittirt Der Reichstag " aber ging erst am 5. d. M." wieder mit ara- Revisoren wird die Richtigkeit der Abrechnung bestätigt. Der waren. Fehler gab dabei an, daß die Mehrkosten von 3,50 M. bischen Heizern und Trimmern in See. Diese Leute waren nun folgenden Wahl des Vertrauensmannes ging eine längere durch die Desinfektion des Wagens entstanden seien, welche fich etwa acht Tage vor der Ausreise mit dem„ Kaiser " angekommen Debatte vorauf, die sich um die Frage drehte, ob mehrere Bernach der Benutzung durch die Stranke als nothwendig erwiefen und mußten dann sofort das Schiff wechseln. An Lohn erhält trauenspersonen gewählt werden follen, und der Kreis in Bebabe. S. schenkte dem Stutscher keinen Glauben, erkundigte sich der Einzelne pro Monat 20 Rupien à 1,25 m., also nach sirte eingetheilt werden soll, ähnlich wie im sechsten Wahlkreis. Fehler hatte die Rechnung selbst ausgeschrieben. Der Gerichtshof erhalten, so macht die Gesellschaft bei jeden einzelnen Mann Genosse Werner zum Vertrauensmann wiedergewählt und let patte die felbſt unserem Gelde 25 Mr. Da nun unfere Heizer 60 M. refp. 50 M. Diefen Anregungen wurde eine og hielt diefen Schwindel für besonders gemeingefährlich, der An eine Ersparniß von 50 und mehr Prozent. Weit mehr noch Genosse örner als beffen Stellvertreter. Nunmehr wird geklagte wurde troß seiner bisherigen Unbescholtenheit zu zwei mindestens 75-80 pet.- fpart fie an den sonstigen Ausgaben. in die Fortsetzung der Diskussion der vorigen Versammlung über Monaten Gefängniß verurtheilt. Branntwein und andere geistige Getränke zu genießen, verbietet den Kölner Parteitag eingetreten. Genosse Nikolai findet die Sütet Euch vor Tenunzianten! Eine Anklage wegen den Arabern ihre Religion und sie erhalten auch thatsächlich Ansicht Bebel's falsch, daß bei der Konzentration des Kapitals Majestätsbeleidigung wurde gestern vor der vierten Straffammer nichts dergleichen. Reis und wieder Reis, einfach in Waffer ab- die Bedeutung der Gewerkschaften ihre Grenzen fänden und gleich des Landgerichts I gegen die Händlerin Holzmann verhandelt. gefocht, bildet ihre Hauptnahrung. Sie besigen eine eigene Küche Null wären. Frau Gubela erblickt ein gewisses Mißtrauen darin, Als Belastungszeugen traten der Handelsmann Jibor Wilzig auf dem Schiffe und holen sich von dort das Essen in Blech bei jedem zum Parteitag zu stellenden Antrag vorher von einem und dessen Tochter auf. Der Erstere schilderte in drastischer töpfen. Dabei sind sie noch so wenig von der Kultur beleckt, daß Vertrauensmann beglaubigen zu lassen, daß auch der AntragWeise den Vorfall, der der Anklage zu Grunde lag. Er habe sie nicht einmal Löffel gebrauchen. Mit den Fingern wird der fteller Genosse sei. Genosse Massini behauptet, aus vereins. mit Auszeichnung zwei Kriege mitgemacht und sei um so stolzer Reis zu einer Kugel zufammengerollt und dann verspeist. Jeden- gesetzlichen Gründen habe die Partei als solche mit den Geertdarauf, da er Jude sei. Seiner Gewohnheit gemäß habe er falls macht die Gesellschaft gute Geschäfte bei Leuten mit solcher fchaften absolut nichts zu thun, und so umgekehrt, wohl aber am 2. Eeptember d. J. eine Fahne haben die Genossen ein reges Interesse an den Gewerkschaften. zum Fenster Bedürfnißlosigkeit. seiner bescheidenen Hofwohnung herausgesteckt. Hierüber Diese Echwarzen werden natürlich nur, wie Herr Wörmann Reduer wendet sich kurz gegen die Ansicht des Genossen habe die Angeklagte sich aufgehalten und gesagt, er im Reichstag versicherte, aus„ Humanität" beschäftigt. Wenn Dr. Schoenlant, sowie gegen die Auffassung des Genossen Antrick, solle lieber seinen Kindern Schuhe und Strümpfe kaufen. dabei ein gut Stück Geld mit abfällt, so thut das der Menschen- der der Gewerkschafisbewegung eine mehr defensive als offensive AIS er sie wegen dieser Aeußerung zur Rede gestellt freundlichkeit keinen Abbruch. Im„ nationalen Intereffe" werden Stellung empfiehlt und polemifirt des längeren gegen Auer und habe, fei die Angeklagte grob geworden und habe eine höchft 900 000 m. jährlich Subvention an diese Linie bezahlt, im Kepler. Redner schließt mit dem Wunsch, den Beschlüssen des despektirliche Aeußerung über den Kaiser gemacht. Die bean- nationalen Intereffe" werden auch die deutschen Arbeiter zu Parteitages nun nachzukommen, damit die angenommene Resostandete Bemerkung wurde von der Angeklagten bestritten. Die Hause gelassen. lution bald zur That werde. Zu einigen Richtigstellungen Beweisaufnahme drehte sich darum, ob die Zeugen glaubwürdig Echt„ chriftliches" und„ nationales" Handeln von„ könig - nimmt hierauf Genosse Auer das Wort. Redner bemerkt, es seien oder nicht. Während der Staatsanwalt die Angeklagte lichen Kaufleuten"! Deutsches Eisen, deutsches Getreide und was müsse dein Genossen Bebel doch frei stehen, seine Meinung zu für überführt hielt und gegen sie eine Gefängnißstrafe von drei nicht Alles sonst noch erfreuen sich des sogenannten nationalen vertreten. Auf dem Parteitage ist aber auch gegen die Gewerk Monaten beantragte, folgte der Gerichtshof den Ausführungen Schutes; die deutsche Arbeitskraft bleibt ungefchüßt. Polnische, schaften nichts gesprochen worden.( Ruf Nikolai: Genosse Auer selbst.)