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Ich bin weiter der Ansicht, daß hier

oge ist der einzige Angeflagte, der mit fauberen Fin[ Mehr ist ihm nicht bewiesen worden, und die Strafe muß daher bei gern vor Ihnen steht. Er hat geständigermaßen aus reiner weitem geringer sein.

Freundschaft, obwohl er wußte, daß er es nicht durfte, auf Dann spricht Verteidiger Rechtsanwalt Ullrich für die An Brandts Bitten ihm Abschriften aus Forderungszettelbüchern über- geklagten Hinst und Dröse. Er bekämpft vor allem die Auffassung mittelt. Auch Brandt hat gesagt, daß Hoge niemals etwas von ihm der Anklage, daß die Angeklagten sich landesverräterischer angenommen habe, nicht einmal ein Glas Bier. Bei Hoge liegt also Verbrechen haben zuschulden kommen lassen. Wenn die An­nur llngehorsam und Verstoß gegen§ 2 des geklagten geheime Mitteilungen weiter gegeben haben, so haben pionagegejeges vor.

Nicht so einfach liegen die Dinge bei dem Angeklagten Pfeiffer, der von Anfang bis zuletzt von dem guten Recht des Angeklagten, zu leugnen, Gebrauch gemacht hat. Er ist aber über­führt. Brandt als offizieller Nachrichtensammler der Firma Krupp   wußte, was er an diesem Freund hatte,

auch ein Verstoß gegen das Spionagegeset vorliegt, und zwar gegen die§§ 2 und 4, wo es heißt: Wer vor­fäßlich und rechtswidrig Schriften, Zeichnungen und andere Gegen­stände, deren Geheimhaltung im Interesse der Landesverteidigung erforderlich ist, in den Besitz oder zur Kenntnis anderer gelangen läßt, wird mit Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren bestraft." Nun haben wir ja aus Tilians Zeit die Kornwalzer selbst nicht mehr ba. Aber die ganzen Kornwalzer, die in jener Zeit geliefert find, geben doch ein übersichtliches Bild, namentlich für einen Mann, der in der Sache Bescheid weiß, ich will einmal sagen einem aus wärtigen höheren Militär- ein Bild dafür, welche Kriegsmate­rialien augenblicklich die Heeresverwaltung bewegt, und insofern tvar die Gesamtheit der damals gelieferten Kornwalzer unter allen Umständen im Interesse der Landesverteidigung geheimzuhalten. der im Kriegsministerium faß; daher hat sich Brandt syste­Dabei ist es ganz gleichgültig, ob die Angeklagten der Meinung matisch an Pfeiffer herangemacht. Der Verkehr wurde ein sehr waren, es gäbe vor Krupp   keine Geheimnisse. Sie mußten sich reger und für Pfeiffer ein recht vorteilhafter, sie sind viel sagen, daß Brandt als Vertreter von Krupp   wohl auch zusammen ausgegangen, haben Theater besucht und Brandt hat stets mit auswärtigen Militärattachés Berbindung bezahlt. Nicht ein einziges Mal hat Pfeiffer auch nur den Versuch hatte, und sie mußten damit rechnen, daß da unter Umständen gemacht, sich zu revanchieren. Wenn ein so intimer Verkehr zwischen eine Indiskretion vortam. Daß in der Tat ein solcher Miß- Pfeiffer und Brandt stattgefunden hat, so würde ich nichts dabei brauch bei der Firma Krupp   geschehen konnte, ergibt ja auch die finden, wenn Brandt etwa Kontrolleur bei der Schlaf­Tatsache, daß gerade die Firma ihrer Stellung wegen sehr häufig wagengesellschaft oder Angestellter einer städti den Angriffen von Spionen ausgesezt ist und daß dort auch schon schen Gasfabrik gewesen wäre. Aber Brandt war der offizielle mehrfach Spionagefälle vorgekommen sind. Und daß so etwas vor- Nachrichtensammler der Firma Krupp   und Pfeiffer war fommen kann, beweist ja gerade der Liebknechtsche Fall, denn daß die 15 Kornwalzer nicht im Einverständnis mit der Firma Krupp   an den Abgeordneten Dr. Liebknecht gelangt sind, fann ich wohl unterstellen. Eine Verjährung der Straftaten kommt bei Tilian nicht in Betracht. Es ist Tilian also zu bestrafen wegen Be­ftechung, Ungehorsam und Vergehen gegen das Spionagegeseb. Der Angeklagte Schleuder hat nun, nachdem ihn sein Vor­gänger Tilian mit Brandt zusammengebracht hatte, in derselben Weise weiter die Berichte geliefert wie Tilian. Echleuder hat sich allwöchentlich einmal mit Brandt getroffen und Brandt hat die gemeinschaftliche Zeche bezahlt.

Auch Schleuder hat Geld bekommen, nicht allzuviel, aus wohlbegründeten Erwägungen Brandts heraus. Aus dem Briefe der icaoret geht hervor, daß sich der Kneipen verkehr zwischen beiden in größerem Umfange abgespielt hat, als der Angeklagte zugibt. Der Staufalzusammenhang zwischen Pflicht widrigkeit und hingegebenen Geschenken tann gar nicht zweifelhaft fein. Unzweifelhaft ist er auch beshalb, weil Brandt in der Vor­ermittelung gesagt hat: Ich gab dem Schleuder durchaus nicht immer Geld, sondern nur, wenn er mir besonders wichtige Nach richten brachte oder erteilte Aufträge gut ausgeführt hatte.

Sekretär im Kriegsministerium.

Es ist unverständlich, wie Pfeiffer, ein Mann mit einem gewissen Beamtendünkel, sich einen solchen Verkehr hat gefallen lassen, denn der Verkehr war auf Seiten Pfeiffers ziemlich schmarokerhaft. Pfeiffer ist von Brandt geschmiert worden, anders kann man es nicht nennen. Pfeiffers Schuld kann geradezu mit mathematischer Sicherheit bewiesen werden. Seine Versuche, andere zu beschulbi. gen, sind mißglüdt. Er muß wegen Bestechung und wegen Verstoßes gegen§ 2 des Spionagegesebes bestraft werden. Alle Angeklagten sind daher im Sinne der Anklage schuldig. Wie sollen sie nun be­straft werden? Es handelt sich um recht grobe Verstöße. Obwohl die Angeklagten dauernd über ihre Pflicht zur Geheimhaltung bes lehrt worden sind, machen sie sich wenig Gewissen daraus, in einem gang erheblichen Umfang geheimes Material dauernd einem Dritten auszuliefern. Die sonst so viel gerühmte Beamten- und Soldaten disziplin hat hier leider Schiffbruch gelitten, das müssen wir zu unserem größten Bebauern eingestehen. Es ist gelungen, durch Schmieren Militärpersonen dauernd ihren Pflichten abwendig zu machen. Es wird darauf hingewiesen, daß das Schmieren leider in der Industrie und dem Handel üblich ist. Wenn das richtig sein sollte, dann sollte man durch scharfe Strafen dafür sorgen, daß diese Strankheit nicht auf den Beamtenkörper übergreift. Die bisherige sprichwörtliche Unbestechlichkeit des preußischen Beamtentums

fie auf

keinen Fall das Gefühl des Landesverrats gehabt, denn die Mitteilungen gingen an die Firma Krupp  , an deren patriotischer Haltung dem Ausland gegenüber wohl niemand zweifelt. Die Firma Krupp   mag das Bestreben gehabt haben, die Konkurrenzpreise zu erfahren, aber der Gedanke des Landes verrats   lag ihr selbstverständlich ganz fern. Die Angeklagten mögen also zu den Kornwalzern Material geliefert haben, das geheim war, das subjektive Empfinden dafür, daß es sich um Landesverrat handeln könne, war bei ihnen nicht vorhanden. Die Wertschäzung und die

hohen Verdienste der Firma Krupp  sind so bekannt, daß auch die Angeklagten nicht auf den Gedanken kommen konnten, daß hier eine Verwertung des Materials gegen= über dem Ausland in Frage kommen konnte. Von keiner Seite, auch von ihren schlimmsten Gegnern nicht, werden die Verdienste der Firma Krupp   um unsere Wehrhaftigkeit geleugnet. Daß

die Wertschäßung bis in die allerhöchsten Kreise geht, haben wir ja jetzt wieder bei der Zentenarfeier der Firma Strupp gesehen. Einer Firma, die als das vornehmste und erste aufzufassen ist, die uns Privatinstitut in Deutschland  für unfere Deutschen   die Waffen schmiedet fann man berartiges andesverteidigung,

Material anvertrauen. Und was von der Firma gilt, das gilt auch von einem Bertreter dieser Firma. Daß die Firma außer dem hohen idealen Wert, den sie für uns darstellt, als in­dustrielles Unternehmen auch auf Gewinn rechnet, ist felbft berständlich. Dafür hat fie auch an Arbeiterfürsorge geradezu mustergültige Einrichtungen getroffen, wie sie sonst in der ganzen Welt nicht mehr anzutreffen sind. Ich will feinen Hymnus auf die Firma Krupp   fingen, aber das, was ich sagte, war doch den Angeklagten bei ihren Handlungen gegen. wärtig. Nun gibt das Kriegsministerium zu, daß es zwar auf artilleristischem Gebiete nur wenig Geheimnisse gegenüber Strupp gäbe, daß deshalb aber dieses Material noch lange nicht dem Brandt ausgeliefert werden durfte. Nun, wir haben ja hier gehört, welche gefunden Beförderungsgrundfäße bei Strupp galten. Dort trug jeder den Marschallstab in seinem Tornister. Jeder, der tüchtig war, konnte bis in die höchsten Stellen aufrüden. Auch Brandt war zum Nachfolger des Herrn b. Meben außersehen, dem wir ja den ganzen heutigen Prozeß ber danken. Er war ein rühriger und fleißiger Beamter, er ist nur bei seiner aus vaterländischen Interessen geleisteten Arbeit

Das Maffenftreikproblem.

Auch in st hat dem Brandt in den Kneipen Bericht erstattet und ist dafür dauernd freigehalten worden. Hier waren die Zechen etwas teurer, weil Sinst gern gut und trant. Die An getlagten Schleuder und Hinst haben in der Hauptverhandlung gesagt, das Geld wären nur Auslageerstattungen gewesen. Was muß erhalten bleiben. Deshalb ist es nicht angängig, sich durch falsche Wege gegangen. Auch von Bestechung kann keine Rede haben sie denn für Auslagen gehabt? Sie haben doch die Ab- andere Erwägungen zu einer besonderen milde verleiten zu lassen, sein. Brandt hat es eben durch seine große Geschicklichkeit ver­fchriften wahrscheinlich auf fistalischem Papier gemacht und die hier muß es heißen: principiis obsta. Gewas darf nicht vorstanden, aus den jungen Leuten bas herauszulocken, was er für weiteren Ausgaben für Autos usw. sind nicht recht ersichtlich. Vor tommen, derartige Sachen sind unerhört und sie können vom Stand- jeine Zwecke brauchte. Er hat mit ihnen gefachsimpelt und allen Dingen sind sie mit dieser Angabe erst herausgekommen, nach- punkt der strafenden Gerechtigkeit und der verletzten Disziplin sie haben ihm alles gesagt, ohne im Augenblick darüber klar zu sein, dem sie lange aus der Haft entlassen waren. Sinst hat gar nicht scharf genug verurteilt werden. Es kommt hinzu, daß daß er etwas Unrechtes tat. Wenn der Anklagevertreter jagt, daß dann wunschgemäß den Angeklagten Schmidt mit Brandt bekannt die Leute, die die Straftaten begangen haben, sich über den der Angeklagte Hoge mit sauberen Fingern dasteht, so gilt das in gemacht. Er sagte ihm insbesondere, daß Brandt ihn später bei Charakter ihres Vorgehens im Klaren sein mußten. Bei Zilian gleicher Weise für den Angeklagten Dröge. Auch Dröge hat kein Krupp anbringen tönnte. Bei Schmidt hat es nun Brandt nicht und Sinst kommt hinzu, daß sie ihre Nachfolger in diefelbe schiefe Gelb genommen. Die Absicht, zu Krupp   zu gehen, hatte er schon mehr für nötig gehalten, ihn in der Sneipe zu schmieren, Lage gebracht haben. Ich bitte deshalb zu bestrafen: längst, bevor er Brandt kennen lernte. Was Hinst anlangt, so ist fondern er ließ ihn Tilian mit 9 Monaten Gefängnis und in st gleichfalls er ein junger Mensch, der unter dem hypnotischen Einfluß des als jungen Mann bei sich antreten mit 9 Monaten Gefängnis. Gegen beide bitte ich auf Dienftent- älteren Brandt stand, und der doch nur die Handlungen fortjente, jeden Montagnachmittag von 4 bis 6 Uhr. Dort erschien dann Schleuder beantrage ich mit Rücksicht darauf, daß er sich nicht waren. Es wäre eine zu große Härte, ihn mit Gefängnis zu be laffung zu erkennen. Das versteht sich wohl von selbst. Gegen die feit Generationen auf der Feldzeugmeisterei Gepflogenheit Schmidt mit der Hand an der Hosennaht und hat den Bericht er. stattet.( Seiterkeit.) Brandt ist mit diesem Angeklagten nicht mehr dazu hergegeben hat, seinen Nachfolger zu verleiten, 8 Monate strafen; man sollte auch bei ihm, wenn man ihn überhaupt ver­Gefängnis und gleichfalls Dienstentlassung. Schmidt ist urteilt, eine Festungsstrafe festseßen. Man darf ihn nicht als ehre biel in die Stneipen gegangen; er hat ihm mehr bares Geld gegeben der Verführte, er ist der erste, der ein umfassendes Geständnis losen Menschen hinstellen; er hat gefehlt, er will auch büßen, aber und gesagt, er solle sich dafür einen guten Zag machen. Es liegt auch hier auf der Hand, daß es sich um Bestechung sowie um groben abgelegt hat. Gegen ihn beantrage ich 6 Monate Gefängnis und er sollte nicht mit dem Verlust und Zusammenbruch seiner ganzen Ungehorsam und Berstoß gegen das Spionagegejes handelt. Degradation. Bei Dröse ist daran zu erinnern, daß er gewiffer- Gristenz bestraft werden. Das wäre zu drakonisch. Die Anklage stand aunächst auf dem Standpunkt, daß der maßen Unglück gehabt hat und in die ganze Sache hineingeraten Hier werden die Plaidoyers abgebrochen und ihre Fort erhebliche Nachteil baburch hervorgerufen sei, daß infolge it, als er längst die militärische Laufbahn aufgegeben hat. Bom fegung wird der gelieferten Nachrichten bie Firma Krupp   in der Lage gewesen tein besonderes Bedürfnis, ihn hart zu bestrafen. Auf Standpunkt der militärischen Disziplin besteht daher auf Dienstag Uhr vertagt. fei, ihre Preise in die Höhe zu schrauben. Das muß Am Schluß der Sizung verkündet der Verhandlungsführer, ich fallen laffen. Es hat uns der Zeuge Grünwald an Hand der anderen Seite bitte ich zu berücksichtigen, daß er gerade ganz Ariegegerichtsrat Dr. Coerrens, noch als Beschluß des Ge­einer Aufstellung den Beweis erbracht und beschworen, daß ein der. Beheimes versuchsmaterial ausgeliefert hat. Ich be- richts, daß sämtlichen Prozeßbeteiligten über die Dinge, die in den antrage gegen ihn 3 Monate Gefängnis. Der Angeklagte oge artiger Fall, daß die Preise infolge der Kornwalzer in die Söhe geit der einzige, bei dem Bestechung nicht in Betracht kommt. geheimen Sigungen zur Sprache gebracht worden sind, strengste fest wären, niemals vorgekommen ist, und ich meine, wir müssen er hat aus berkannter Kamerabſchaftlichkeit gehandelt, er hat sich Geheimhaltung zur Pflicht gemacht ist. dies als richtig anerkennen. Auch die sonstigen Ermittelungen in der Boruntersuchung forrett benommen und ich bebaure nur, Er haben ergeben, daß das Kriegsministerium in teinem Falle hat bag er in der Hauptverhandlung in einer recht unangenehmen nachweisen können, daß eine Herauffezung der Preise auf Weise aus der Rolle gefallen ist. Ich beantrage gegen ihn Grund der Kornwalzer stattgefunden hat. Aber Herr von Dewit 3 Monate Festungsstrafe. Ich beantrage gegen ihn nicht Dienst­hat selbst zugegeben, daß theoretisch wenigstens die Möglich entlassung und nicht Gefängnis, weil ich gerade biefen Angeklagten, mit der Frage des Massenstreits beschäftigte sich feit einer berartigen Herauffeßung bestanden hat, und in der Mög- ber mit fauberen Fingern dasteht, vor den anderen Angeklagten auch eine Mitgliederversammlung des Sozialdemokratischen Bereins lichkeit liegt auch die große Gefahr eines Nachteiles. Durch den herausheben möchte, feiffer ist nach meiner Ueberzeugung Breslau  . Das einleitende Referat hierzu hielt Genoffe at ho Darf von groben Ungehorsam, ben die Angeklagten begangen haben, ist die bie unsympathischste Gricheinung auf der Anklagebant. Der Boltswacht", der nach einem furzen Rückblick auf die Beschlüsse Heeresverwaltung selbst auf das Entfeßlichste bloßgestellt. Wir Er ist sicher der intelligenteste angeflagte. Er ist der bes Mannheimer Parteitages, auf dem Bartei und Gewerkschaften haben gehört, daß von der Tribüne des Reichstags ein Abgeordneter jenige, der bas Vertrauen, bas bie Bentralverwaltung in ihn fette, einstimmig zum Ausdruck brachten, daß bei Lösung großer politischer der Heeresverwaltung zugerufen hat, daß ein Panama   schlimmster Sorte in ber entfeblich sten und für die eeresverwaltung Fragen auch der Massenstreit in Anwendung zu bringen sei, etwa bloßstellendsten Weise gemißbraucht hat. Gegen folgendes ausführte: Zur Führung des politischen Massenstreits vorliege, und darin, daß die Heeresverwaltung auf Grund des Ver- ihn beantrage ich 1 Jahr Gefängnis und Amtsverlust. Von einer ist die preußische Arbeiterschaft schon jetzt fähig, dank ihrer guten haltens der Angeklagten in der Felbzeugmeisterei zum mindesten Anrechnung der Untersuchungshaft bitte ich abzu Organisationen. Ob es aber ratsam ist, schon jetzt zu diesem diesem Vorwurf ausgefekt ist, liegt ein enormer Schaden. Die sehen. Die Angeklagten haben burch ihr törichtes Verhalten in Kampfesmittel zu greifen, ist eine andere Frage, denn in einer so­Seeresverwaltung ist dadurch border Oeffentlich ber Hauptverhandlung sich diese Wohltat verscherzt. Sie haben genannten Notlage bazu befinden wir uns augenblicklich noch feit bloßgestellt zu einer Beit, wo sie nicht in der Lage war, ihre früheren Geständnisse in einer für Offiziere unpassenden und nicht. Unsere 111 Abgeordneten im Reichstage haben uns schon fo in ausreichender Weise auf diese Angriffe zu antworten. Die An- ungehörigen Weise hinterher verklausuliert und verdreht, nament- manchen Vorteil gebracht und ihre Arbeit läßt noch auf manches getlagten brauchten gar nicht zu wissen, daß ein derartiger schwerer lich Schleuder und Sinst nehme ich es sehr übel, daß sie ihren Besuch Gute hoffen. Und tros des elenden Preußenwahlrechts haben wir Schaden eintrat. Es genügt die Tatsache, daß der Nachteil eintreten in Rahnsdorf   zuerst verschwiegen haben. Nach dem Gesek sind die Zahl unserer Vertreter zum Landtage erhöhen können, die aller tonnte. Zudem wußten die Angeklagten, daß, wenn es heraus. Diejenigen Beträge, die bie Angeklagten bei der Bestechung er dings mit der Zahl der für uns abgegebenen Stimmen in keinem käme, daß die Firma Krupp   von untergeordneten Organen der halten haben, dem Staate als verfallen zu erklären. Ich sehe diese Verhältnis steht. Wir haben auch Erfolge erzielt, an die vor weni Militärverwaltung dauernd auf dem laufenden gehalten wurde, ein Beträge wie folgt feft: Bei Tilian auf 300 M., bei Schleuder auf gen Jahren noch kein Mensch glaubte. Wir stehen also keineswegs großer Kladderadatsch entstehen würde. Sogar die 390 M., bei Sinft auf 400 m., bei Schmidt auf 80 m. und bei auf einem toten Standpunkt und haben deshalb auch die Frage des Pfeiffer auf 900 m. Ich glaube, ich bin billig gewesen.( Seiterkeit.) Massenstreits nicht aufgerollt, wie unsere Gegner so gern be haupten, um über eine augenblickliche Verlegenheit hinauszu die Friseuse Wica oret schreibt ja in dem Briefe, es würde noch Es folgen die tommen. Wenn Genosse Peus- Dessau der Meinung ist, daß die einen Weltstandal geben. Also auch in bezug auf den erheb Regelung des Brotkonsums der Berliner   Arbeiter wichtiger ist, als lichen Nachteil, den die Sache gebracht hat, sind die Angeklagten als Zunächst spricht Rechtsanwalt Wirth für den Angeklagten Tilian: bie Debatte über den Massenstreit, so ist das nicht richtig. Die überführt anzusehen. Das ist um so schlimmer, als die Ange- Gegenüber den Ausführungen des Antlagevertreters werde ich das, Lösung der Wahlrechtsfrage hat damit gar nichts zu tun. Wenn legenheit in eine Heeresvorlage hineingeworfen ist, in die größte was er über das moralische tasto unserer Beamten aber die Arbeiter in Massen den Konsumvereinen beitreten, und Heeresvorlage, die wir bisher gehabt haben. Der Schade ist Gott   sei fchaft gejagt hat, auf bas richtige Mag zurüdführen. von dessen Spareinrichtungen Gebrauch machen mit Rücksicht auf Dant wieder gut gemacht worden, dadurch, daß wir jest Der Antlagevertreter hat immer, um die Schulb ber Angeklagten große Ereignisse, so ist das eine gute Borbereitung zum öffentlich nachgewiesen haben, zu beweisen, damit operiert, was in den Akten steht und was Massenstreif, ganz gleich, ob er kommt oder nicht. Wir Sie Angeklagten früher einmal in der Boruntersuchung zugegeben müffen nicht streifen, aber wir müssen dazu rüsten und bereit fein. haben. Wir haben aber jest Gott sei Dant den Grundfaß der Unsere Rüstungen zum Waffenstreit fönnen möglicherweise ben in antis non est in mundo" gilt nicht mehr; heute fann man viel- nicht so traurig um einen preußischen Massenstreit zur Erringung mündlichen Verhandlung, und der Grundsatz Quod non est Streit ganz überflüssig machen. Grfreulicherweise steht es auch mehr sagen: Quod est in actis, non est in mundo! Die Anklage des Wahlrechts, wie es Genosse Edmund discher in den Soz. auf Bestechung steht und fällt mit den Aussagen Monatsheften" hinzustellen beliebt. Ob sich die Post- und Bahn­Brandts. Wenn das wahr wäre, was der Anklagever- beamten an einem Massenstreit beteiligen, davon hängt der Ausgang Panama   sprechen. Aber das ist eben nicht richtig. Im Namen Gruppen, die produzieren. Streiken dieje, dann werden die Poſt­treter behauptet hat, dann fönnte man mit Recht von einem eines Streits nicht ab. Viel notwendiger ist der Streit der aller Verteidiger kann ich ruhig erklären, daß wir nichts verschwei- und Bahnbeamten sowieso zur Untätigkeit gezwungen. Aber der gen und die Betveiserhebung in feiner Weise erschüttern wollen. preußischen Regierung, dem Geschäftsführenden Ausschuß der er hat sich diesem Ersuchen Brandts willfährig gezeigt; er hatte ein ber für die Bestechung ist wirklich nichts erbracht. Denn es mag Breußen beherrschenden Junker, kann auch noch anders zu Leibe frantes Atind und wollte in eine beffere Bibilstellung übertreten; ein äußerlicher Bufammenhang bestehen zwischen den gegangen werden. Wenn 8. B. bloß zwei Millionen preußischer diefes menschliche Motiv liegt flar und ist entschuldbar. Aber er mittagessen und den Mitteilungen, aber es besteht Arbeiter einmal die 3 ahlung der Steuern verweigern, hat sich zu groben Unregelmäßigkeiten hinreißen lassen. Er war tein innerer Zusammenhang. Auch die dem Angeklagten dann werden dadurch in erster Linie die Kreise mitbetroffen, die nicht berechtigt, diese Bücher einem Dritten vorzulegen. Brandt hat Tilian von dem Zeugen Brandt gewährten Darlehen find sämtlich heute Preußen beherrschen. Aber auch um andere Mittel werden sich natürlich seine Auszüge gemacht. Was für Krupp Interessantes zurückgezahlt, und die Forderung, daß nun auch noch Tilian 300 m. die Sozialdemokraten nicht verlegen sein, um der Regierung große in den Büchern stand, hat Brandt auf diese Weise erfahren, minde- bezahlen soll, verstehe ich gar nicht. Dann muß gefragt werden, Ungelegenheiten zu bereiten und ihr die Macht der Arbeiterschaft stens in 4 Fällen sind dem Brand die Zettelbücher vorgelegt worden, ob durch die Handlungen der Angeklagten erhebliche Nachteile ent- fühlen zu lassen. Die Ausführung des Massenstreits erfordert ge­Das ist unzulässig. Daher muß Droje wegen Ungehorsam standen sind oder haben entstehen können. Durch die Beugenaus waltige Anstrengungen. Mit einem bloßen Demonstrationsstreit bestraft werden. Da er Geld von Brandt genommen hat, tommt fagen der Angestellten der Firma Krupp   und durch das Gutachten ist es dabei nicht abgetan. Nur schwere wirtschaftliche Schäden auch Bestechung bei ihm in Frage, und ebenso muß er wegen Werbes Kriegsministeriums ist nachgewiesen, daß ein erheblicher tönnen die Regierung zur Vernunft bringen. Wir müssen uns bei ſtoßes gegen ben& 2 bes Spionagegelebes bestraft werden, haben nicht entstanden ist. Der Angeklagte Tilian hat einem Massenstreit nur auf unfere eigene Kraft ber benn die Bestellzettel sind geheimes Material. Der Angeflagte von vornherein zugegeben, wieweit er fich schuldig gemacht hat. I assen. Von Anfang an ist der Gedanke zu unterbrüden, daß es

einfache Frau aus dem Bolke,

daß ein Panama   nicht vorliegt.

Bezüglich bes Angeklagten Schmidt möchte ich noch nachtragen, daß von ihm mindestens ein Kornwalzer vorgefunden worben ist, deffen Inhalt dem Ausland gegenüber geheim zu halten war, sobaß auch hier der Spionageparagraph Anwendung findet. Run zum Angeklagten Dröse. Es ist gewiß zu bebauern, daß auch er in den allgemeinen Zusammenbruch mit hineingerissen worden ist. Aber die Tatsachen sind für ihn so belasten, daß eine Anklage sich nicht umgehen läßt. Er hat dem Brandt die orderungszettelbücher vorgelegt,

Plaidoyers der Verteidiger.