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Art. 8; Die gemäß Annex IX im Protokoll festgesetzte Grenze zwischen Serbien und Bulgarien wird vom Patarica-Berge an der alten Grenze ausgehen, der alten türkisch -bulgarischen Grenze und der Wasserscheide zwischen dem Wardar und der Struma folgen mit Ausnahme des oberen Strumitza-Tales, das bei Serbien bleiben wird, und wird beim Belesch-Gebirge endigen, wo sie sich an die bulgarisch -griechische Grenze anschließen wird. Eine gemischte Kommission wird binnen 14 Tagen die neue Grenzlinie festsetzen und die Verteilung der durch die neue Grenze geteilten Güter und Besitztümer unter Vorbehalt eines Schiedsspruchs vornehmen. Art. 4: Die Fragen, die sich auf die alte serbisch -bulgarische Grenze beziehen, werden gemäß den zwischen den vertragschließen- den Parteien entsprechend dem Annexionsprotokoll zustandegekomme- nen Vereinbarungen geregelt werden. Art. 6: Die gemäß Annex V zum Protokoll festgesetzte Grenze zwischen Griechenland und Bulgarien wird von der neuen serbisch - bulgarischen Grenze ausgehen, auf dem Kamme des Belesch-Ge- birges verlaufen und an der Mündung des Mestaflusses in das Aegäische Meer endigen. Eine gemischte Kommission und Schieds- spruch sind wie im vorhergehenden Artikel festgesetzt. Es ist aus- drücklich abgemacht, daß Bulgarien bereit? jetzt auf jeden Anspruch auf die Insel Kreta Verzicht leistet. Art. 6: Die Hauptquartiere der einzelnen Armeen werden von der Unterzeichnung des Vertrages verständigt werden. Die bul� garische Regierung verpflichtet sich, bereits vom nächsten Tage an abzurüsten. Tie Truppen, die in der Okkupationszone einer krieg- führenden Armee garnisoniert sind, werden auf einen anderen Punkt des alten bulgarischen Gebietes dirigiert werden und erst nach Räumung der Okkupationszone in ihre gewöhnlichen Garni- sonen zurückkehren können., Art. 7: Die Räumung des bulgarischen Gebiete? wird sofort nach der Demobilisierung der bulgarischen Armee beginnen und in längstens 14 Tagen beendigt sein. Art. 8: Während der Okkupation bulgarischer Gebiete behalten die Armeen das Recht zu Requisitionen gegen Barzahlung. Sie werden die Eisenbahnen zum Transport von Truppen und Lebens- Mitteln frei benutzen können, ohne eine Entschädigung zu gewähren. Die Kranken und Verwundeten werden unter dem Schutze der ge- nannten Armeen stehen.> Art. S: Sämtliche Kriegsgefangenen werden sobald als möglich gegenseitig zurückgegeben werden. Die Regierungen werden ein- ander eine Aufstellung der unmittelbaren Ausgaben für die Ver- pflegung und den Unterhalt der Kriegsgefangenen überreichen. Art. 10: Ter gegenwärtige Vertrag wird binnen 14 Tagen, oder, wenn möglich, noch früher ratifiziert und der Austausch der Rati- fikationen in Bukarest vorgenommen werden. Zur Beglaubigung des Vorstebenden haben die be- treffenden Bevollmächtigten ihre Unterschrift und Siegel bei- gesetzt. Gegeben zu Bukarest , den 10. August 1913. « Tesavouierung der österreichischen Balkanpolitik durch Wilhelm II. Wie telegraphifch gemeldet wird, hat Wilhelm II. dem König von Griechenland die Würde eines Generalfeldmar- schall» der preußischen Armee verliehen. In Wiener politi- fchen Kreisen hat diese Ernennung außerordentliches Aufsehen erregt und überaus peinlich gewirkt. Man erblickt dort in dieser Ernennung eine vollständige Dcsavouie« r u n g der Politik des österreichischen Ministers des Aeußeren, der durch die Anregung einer Konferenz zur Revision des Bukarester Vertrages Kawala für Bulgarien retten möchte. Seit Bestehen des Dreibundes dürste es das erstemal sein, daß die österreichische äußere Politik in einer derartig ostentativen Weise vom deutschen Kaiser desavouiert worden ist. politische deberfickt. Tie Aenderung des Militärstrafgesetzbuches. Die Sozialdemokratie hat in ihrem Kampf gegen den Militarismus einen weiteren Erfolg zu verzeichnen. Als am 28. Juni bekannt wurde, daß am Tage vorher in Erfurt einige Reserve- und Landwehr», änner, die sich nach einer Kontrollversammlung im Rausch in einer Kneipe geprügelt hatten, vom Kriegsgericht wegen Aufruhrs zu insgesamt IKJahre Zuchthaus verurteilt worden seien, benutzten die Redner der sozialdemokratischen Partei in der Militär-> Mockenfilm. ... Tieweil de» Menschen Fürrecht Lachen ist. Rabelais . Sin Krupp H-B-C. Die Artillerie braucht viel Kanonen; Für Krupp muß das Geschäft sich lohnen. Für Geld bedient er die.rmee DeS Vaterlands und ändere. Herr Brandt behorchte die Bekannten, Die ihm die neusten Tipps benannten. Bestechung lag ihm völlig fern, Er half nur Kameraden gern. Mit Leuten, die Champagner zechen, Kann man oft ungenieret sprechen. Charakter findet man beim Mann, Der sich im Suff beherrschen kann. Die Birektoren Krupps erklären, Daß Brandts Berichte harmlos wären. Vom Biensteid denkt man oft gering, Der Bröfe in Brandts Falle ging. In Esten ist man stets beflissen, Von Ehrhardt möglichst viel zu wissen. Erkundungsdienst wird da« genannt, Wofür besoldet wurde Brandt. Der Eeuerwerker kennt Kanonen, Und Mörser aller Konstruktionen. Bei Ereibier wird man informiert, Wenn etwas Neue« offeriert. Sehr kompliziert sind die Granaten, Auch da läßt manche« sich verraten. Geschütze sind stet« intressant, Für einen Fachmann, wie Herrn Brandt. debatte des Reichstages dieses Bluturteil, um energisch die Härte des Militärstrasgesetzes zu kritisieren und ein« Milde- rung verschiedener Strafbestimmungen zu verlangen. Die Folge dieses Vorgehens war, daß am 39. Juni ein Kompro- mißantrag im Reichstag zur Annahme gelangte, der folgen- den Wortlaut hatte: Als Z 110a des Militärstrafgesetzbuches wird folgende Vor- schrift eingefügt: Z 110a. Liegt in den Fällen der§§ 100, 106, 107, 110 ein minder schwerer Fall vor und ist die Tat nicht im Felde begangen, so kann die Strafe in den Fällen der ZZ 100, Absatz 1, und 106 bis auf sechs Monate, in den Fällen der ZZ 100, Absatz 2, 107 und 110 bis auf ein Jahr Gefängnis ermäßigt werden." Im Absatz 2 des§ 109 wird das Wortzwei" durch einem" ersetzt." Der Antrag wurde am 3. Juli in der Sitzung des Bundesrats den zuständigen Ausschüssen überwiesen, und, nachdem inzwischen sämtliche Bundesregierungen ihre Zu- stimmung zu der Gesetzesänderung erklärt haben, ist, wie wir bereits gestern meldeten, jetzt die Vorlage vom Kaiser vollzogen worden. Die Aenderungen genügen in keiner Weise unseren An- sprüchen. Das Militärstrafgesetzbuch bedarf einer allgemeinen und sehr gründlichen Reform, und wir vermögen in der Milderung einiger Strafbestimmungen nur den aller- bescheidensten Anfang dieser sehr dringenden Reform zu sehen: immerhin erfahren einige der grausamsten Härten des Militärstrafgesetzbuches durch die Gesetzesänderung eine wesentliche Abschwächung. In der Hauptsache besteht die Aenderung im Folgenden: Bisher lautete der§ 100 des Militärstrasgesetzbuches: Wer mehrere Personen des Soldatenstandes auffordert oder anreizt, gemeinschaftlich entweder dem Vorgesetzten den Gehör- sam zu verweigern oder sich ihm zu widersetzen, oder eine Tätlich- keit gegen denselben zu begehen, wird ohne Rücksicht darauf, ob ein Erfolg eingetreten ist, wegen Aufwiegelung mit Gefängnis nicht unter fünf Jahren� bestraft. Ist durch die Handlung ein erheblicher Nachteil für den Dienst verursacht worden, so tritt Gefängnis nicht unter zehn Jahren ein; im Felde kann auf lebenslängliches Gefängnis er- kannt werden. Nach dem neuen Gesetz kann unter diesem Strafmaß be- trächtlich heruntergegangen werden, und zwar in milden Fällen bis herab zu sechs Monaten Gefängnis. Ferne? kann auch, wenn eine Zusammenrottung, gemeinsame Ge- horsamsverweigerung, gemeinsame Widersetzung oder Tät- lichkeit gegen einen Vorgesetzten, sowie militärischer Aufruhr stattgefunden hat, bei der Straffestsetzung bis auf 6 Monate Gefängnis heruntergegangen werden, während bisher das Mindeststrafmaß in allen diesen Fällen 5 Jahre Gefängnis betrug. Außerdem wird das Mindeststrafmaß folgender Para- graphen ermäßigt: § 107. Die Rädelsführer und Anstifter eines militärischen Aufruhrs sowie diejenigen Aufrührer, welche eine Gewalttätigkeit gegen den Vorgesetzten begehen, werden mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren oder mit lebenslänglichem Zuchthaus, und wenn der Aufruhr im Felde begangen wird, mit dem Tode bestraft. Z 109, Abs. 2. Ist in einem solchen Falle die Rückkehr zur Ordnung von allen an dem Aufruhr Beteiligten erfolgt, so ist gegen Anstifter und Rädelsführer auf Gefängnis oder Festungs- Haft von zwcj bis zu fünf Jahren zu erkennen. § 110. Dem Anstifter eines militärischen Aufruhrs gleich zu bestrafen ist derjenige an dem Aufruhr Beteiligte, welcher 1. persönlich von dem Vorgesetzten zum Gehorsam aufgefordert, diesen durch Wort und Tat ausdrücklich verweigert; 2. durch Mißbrauch militärischer Signale oder durch Aufruhr- zeichen den Aufuhr befördert, oder 3. unter den Aufrührern den höchsten Tienstrang einnimmt. Danach konnte für Vergehen des§ 107 und 110 bisher nicht unter 5 Jahre Zuchthaus, für Vergehen des§ 109� Abs. 2, nicht unter 2 Jahre Gefängnis oder Festungshaft erkannt werden. Durch das neue Gesetz wird das Mindest- maß der Strafe für alle solche Vergehen auf 1 Jahr G e- f ä n g n i s ermäßigt. Ter konservativen Presse ist diese relativ schnelle Er- ledigung der vom Reichstag gestellten Forderung etwas un- angenehm. Zwar haben die Konservativen im Reichstag aus Rücksicht auf ihre Wähler, mit zwei Ausnahmen, selbst für die Aenderung gestimmt: aber man hat im stillen darauf ge- rechnet, daß der Bundesrat Schwierigkeiten machen werde. Baubitzen gibt's im deutschen Beere. Teil« leichte und auch teils noch schwere. An Beergerät und Material, Verdient die Firma allemal. Die Konkurrenten spionieren, Was«Ingenieure konstruieren. Herr Brandt erhielt die Instruktion, Zu sorgen für Information. Bananen haben ein Baliber, Von Brandt bekam der Brupp Bassiber. Bornwalzer gehen manchmal schief, DaS BriegSgericht ist objektiv. Gar schwer sind die Eaffeiienschwänze Der Eanner schuf beliebte Tänze. Kornwalzer aber tanzt man nicht. Die schreibt man im Geheimbericht. Binister Heeringen mit Fleiß Lobt Krupps Boral um jeden Preis. Hast Du ein neu Bodell erdacht, Daß man's nicht maust, gib nur recht Acht. Alachrichten kannst Du leicht erwischen DeS XachtS spät an den Kneipentischen. Verachtung zollt stets die Alation, Wer andern dienet als Spion. Herr Oertel hat verdient'nen Orden, Weil Kruppscher Anwalt er geworden. Viel Ordnung herrscht im Hcerbetrieb, Ost hängt man nur den kleinen Dieb. Die Eanzerplatte bringt Erofite, Erozente nimmt Christ und Semite. Der Eatriot schreit gern Hurra, Bei uns gibt es kein Eanama. Der Offizier mit stolzem Mute Schimpft auf des Reiches Quasselbude. Das Ende deren«Quengelei Wünscht auch Herr Oldenburg herbei. Besonders aber geht es den konservativen Machern gegen den Strich, daß die ganze Aenderung auf das Auftreten der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion zurückzuführen ist. DieDeutsche Tageszeitung" vermag es sich denn auch nicht zu verkneifen, ihrer Meldung folgenden Schwanz anzuhängen: Auch unsere Freunde im Reichstage haben mit zwei Aus- nahmen für den Entwurf gestimmt. Sie sind also damit ein­verstanden, daß er möglichst schnell Gesetz geworden ist. Gleich. wohl macht solche Gefetzgebungsarbeit einen peinlichen Eindruck. Wenn die Aenderung des Militärstrasgesetzbuches so dringend notwendig war, so hätten die Verbündeten Regierungen nicht er st auf die sozialdemokratische Anregung warten dürfe n." Der Vorwurf sieht höchst komisch aus. Wenn die Konservativen doch so völlig mit der Gesetzesänderung ein- verstanden sind, weshalb haben sie dann nicht längst ihren Einfluß auf die Regierung und die Militärverwaltung dazu benutzt, eine Aenderung der betreffenden Strasbestimmungen anzuregen?_ Tas preustifchc Wahlrechtsideal der Zentrumspartei . Das Zentrum hat die Forderung der Einführung des Reichstagswahlrechts in Preußen längst fallen lassen. Jemehr der hohe Klerus, der kathblische Adel und das wohlbegüterte Bauerntum in der Zentrumspartei die Herrschaft erlangt haben, desto mehr sind in dieser Partei die demokratischen Wahlrechtsforderungen in den Hintergrund gedrängt worden. Zwar platonisch erklärt sich noch hin und wieder ein Zen» trumsblalt für die Einführung des allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Stimmrechts in Preußen: aber meist folgt sofort die Behauptung, daß in Anbetracht' der politischen Lage an die Durchsetzung einer solchen Forderung in Preußen ernstlich nicht zu denken sei und deshalb diese Forderung ganz wesentlich reduziert werden müsse. So wurden dann nach einigen Redensarten die Wörterg l e i ch" undd i- r e k t". oft auch noch das Wortgehet m" aus deni kleri- kalen Wahlrechrsprogramm gestrichen, und was schließlich als karger Rest übrig bleibt, das ist nichts anderes als die bescheidene Forderung einer Abstufung der Treiklassenein- teilung, die dem bessergestellten Teil des klei- neren Mittelstandes einen größeren Ein- fluß auf das preußische Abgeordnetenhaus sichert. Gewöhnlich wird zu diesem Zweck verlangt, daß das sogenannte plutokratische Uebergewichi der Reichen be- schränkt wird, das heißt der wohlhabende Mittelstand mit in die erste Wählerklasse hineingeschoben und die zweite Klasse ganz dem kleineren Mittelstand ausgeliefert wird für die Zentrumspartei eine politisch recht profitable Sache, denn unter den Großindustriellen, Großkausleuten und Finanziers hat das Zentrum selbst in den überwiegend katholischen Ge- genden nur wenig Anhänger, während es die Mittelstands- schichten fast völlig beherrscht. Es läuft daher die empfohlene Wahlreförm in ihrer Wirkung auf eine recht ansehnliche Ver- stärkung der Zentruinsstellung hinaus. Recht deutlich kommt dieses streben, die geforderte Wahl- rechtsreform lediglich zu einer Verbesserung der Zentrums- stellung zu benutzen, wieder in einemDie Preußische Wahlrechtsreform" überschriebenen Artikel der ultra- montanenKöln . Volksztg." zum Ausdruck. Es heißt dort zum Schluß in bezng auf das preußische Wahlrechtsprogramm der Zentrumspartei : Das Zentrum hat von der Wahlreform keinen Parteivor- teil zu erlvarten. Es ist seiner Mandate unter jedem Wahlrecht sicher. Es kann daher auch unbefangener an die Frage heran- treten. Tie Konservativen wollen das Wahlrecht beibehalten, weil es ihnen günstig ist, die Nationalliberalen eS ändern, weil sie sich benachteiligt glauben. Eine Abstufung des Wahlrechts, die ihnen Vorteile bringt, wollen beide Parteien. Füt die Gerechtigkeit eines Wahlrechts ist eS aber belanglos, welche Partei Vorteil davon hat. Tas nämliche Dreiklassenwahlrecht, das heute den Konservativen eine starke Stellung sichert, bracht« früher schon liberale Mehrheiten. Aus diesem Grunde ist eS nicht verbesserungsbedürftig, sondern einzig deshalb, weil es die Meinung des Volkes nicht durchdringen läßt, zu p l u t o k r a- tisch geworden ist. Eine Reform des Wahlrechts muß daher in erster Linie eine Abschwächung seiner Pluto - kratischen Wirkung zum Ziel haben. Tie indirekte Wahl ist gewiß umständlich und sehr unbeliebt, ihre Beseitigung daher wünschenswert, aber für denjenigen, dessen Wahlrecht so abgestuft ist, daß er keinen Einfluß auf den Wahlausfall mehr hat, ist es gleichgültig, ob erdirektoder indirekt ES gibt am Bohrrücklaufgeschütze Gar manches, was zu wissen nütze. Bicktaufsay heißt das Instrument, DaS liefern möcht' der Konkurrent. Der Staatsanwalt kann nicht verhehlen Verachtung vor den Schreiberseelen. Herr Schleuder wußte schon als Kind, Daß sehr verliebt sich zeigt der Stint. In Treue hält S. M. zu Kruppen, Der liefert Material den Truppen. Beim Kegeln machte Brandt sich an Den ahnungslosen TUian. Herr Ullrich tut die Sozi hassen; Viel Ulnheil bringt da? Schmierenlassen. Ein llrteil fällte das Gericht; Die Urheber bestraft man nicht. Verdienen mußt Du mit Verstände Recht viel am teuren Vaterlande. Dann bist Du wahrhaft national. DaS Volk kommt hinter den Skandal. Frau UViczorek war'ne Frisöse. Sie war aus ihren Helmut böse. Der Weltikandal kam mit der Zeit, Herr Dr. Welt plädiert mit Schneid. Xanthippe keift gleich der Hyäne, Der Xylograph kopieret Pläne. X-Strahlen hätte man gebraucht. Als man in diesen Sumpf getaucht. Herr Krupp läßt seine Vachten bauen, Die man kann bei Regatten schauen. Der Vankee ist ein schlauer Mann. Doch auch bei uns man smart sein kann. Der Eünder muß gut funktionieren. Auch Kavaliere kann man schmieren. Dem Äleugleutnant ist man nicht hold, Zum Rheingold reicht nicht aus fein Sold. Bmet