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Landes durch den Ministerialdirektor Dr. Caspar dom Reichsamt des Innern, der mit Berufung auf das Werk des Wiener ArzteS Dr. Base über die gesundheitlichen Verhältnisse der Steinmetze erklärt habe, daß die Sterblichkeit an Tuberkulose bei den Stein- arbeitern nicht größer sei als bei den übrigen Arbeitern. Wer das Buch gelesen hat, muß sich darüber wundern, daß Dr. Caspar eine derartige Antwort gibt.(Sehr richsig!) Während die durch- schnittliche Sterblichkeit m Deutschland 17 bis 13 pro Tausend be- trägt, ist der Durchschnitt der Sterblichkeit im niederschlesischen Sandsteingebiet 81 pro Tausend. sHört! hört!) Die Ausstellung der Generalkommisfion der Gewerkschaften Deutschlands auf der Leipziger Baufachausstellung liefert zahlreiche Beweise für die Richtigkeit unserer Klagen.(Zustimmung.) Wölcker-Berlin (Bildhauer): Uns ist eS gelungen, unsere Arbeitsbedingungen wesentlich zu verbessern und infolgedessen haben sich auch die Gesundheitsverhältnisse bei uns gehoben. Wir haben im allgemeinen den Siebenstundentag durchgesetzt(hört! hörtl) und bedauern, daß die Reichsregierung bei ihren Vorschriften für unser Gewerbe diesen in Wirklichkeit erreichten Siebenstundentag immer noch als nicht vorhanden betrachtet. Professor Dr. Sommerfeld erklärt in seinem Schlußwort, daß nach von ihm angestellten Versuchen, die Bleifarben im Innen- anstrich durch Zinkfarben vollständig ersetzt werden können und auch im Außenanstrich nahezu entbehrlich sind. Damit ist diese Diskussion geschlossen und es wird die DiS- k u ss io n zu Punkt 2 fortgesetzt. Mehrere Redner trugen aus ihren Erfahrungen lebens- und gesundheitsgefährliche Miß- stände im Baubetriebe vor. Nach einem kurzen Schlußwort des Referenten wird die vorliegende Resolution einstimmig angenommen. Die weiter dazu vorliegenden Anträge werden zum Teil durch die Resolution als erledigt erklärt, zum Teil den Gewerkschaftsvorständen und der sozialpolitischen Abteilung der Generalkommission zur weiteren Veranlassung überwiesen. Neber den letzten Punkt der Tagesordnung: Die beabsichtigte Regelung des Submissionswesens durch Reichsgesetz referiert Silberschmidt Er begründet folgende Reso- lution:! Um die Uebelstände im SubmisfionSwesen zu beseitigen, hält der Dritte Bauarbeitevschutzkongveß die Einführung des Regiebetriebes bei Ausführung der öffentlichen Arbeiten für dringend geboten Staat, Reich und Gemeinden sind die größten Arbeitgeber in unserem Wirtschaftsleben, die ein nach Millionen zählendes Heer von Arbeitern und Angestellten beschäf- ligen. Aus der staatsbürgerlichen Stellung der Beschäftigten ist der Rechtsanspruch und das Verlangen hinreichend begründet, daß die wirtschaftliche Stellung gegenüber dem Privatbetrieb mustergültig und in der Durchführung deS Arbeiterschutzes und der sozialen Fürsorge vorbildlich ist und zur Nocheiferung anregt. Bis zur Einführung der Regiearbeit ist eine Neuregelung des Submissionswesens zu fordern. Bei Vergebung öffentlicher Arbeiten und Lieferungen muß der Unternehmer zur Erfüllung bestimmter Bedingungen gegenüber den Arbeitern und Angestellten verpflichtet werden. Als solche kommen in Betracht: 1. Den Arbeitern und Angestellten ist da» Koalitionsrecht in vollem Umfange zu gewähren. 2. Di« Durchführung und Einhaltung der zwischen den Unternehmer- und Arbeiterorganisationen vereinbarten oder tariflich festgesetzten Lohn, und Arbeitsbedingungen oder, soweit solche nicht bestehen, die gewerblichen Löhn«, Arbeitszeiten und sonstigen Arbeitsbedingungen. 3. Di« bestehenden Arbeiterschutzbestimmungen aller Art durchzuführen. 4. Lehrlinge in unverhältniSmäßiger Zahl bei Ausführung der Arbeiten einschließlich der Herstellung der Lieserungen nicht zu beschäftigen. 5. Bei Neueinstellung von Arbeitern die von den Kommunen oder von Unternehmer- und Arbeiterorganisationen gemeinschast- lich errichteten paritätischen Arbeitsnachweise zu benutzen. 6. In erster Linie ortsangesessen« und ferner inländische Ar- beiter zu beschäftigen, bevor Ausländer eingestellt werden. 7. Arbeiten und Lieferungen dürfen nicht an Zwischenunter- nehmer vergeben werden. 8. Der Zuschlag darf demjenigen nicht erteilt werden, der wiederholt gegen dirBestimmungen desUnfall-, Kranken-, Jnva- Tiden- und Angestelltenversicherungsgesetzes verstoßen hat. 9. Dem Unternehmer ist eine Vervflichtung zur angemessenen Sicherheitsstellung aufzuerlegen, aus der die bauleitende Behörde im Bedarfsfalle berechtigt ist, die rückständigen Löhne und Ge- eine Erfindung. Der beste Schlaf ist vor Mitternacht. Also wache, wenn die Leute gut schlafen. Der Schmerz hört auf, wenn du nicht auf ihn hörst. Weisheit kommt so pünktlich, wie dem Ge- hängten die Begnadigung. Wenn du morgen zu essen hast, ist heute ein schöner Tag. Gut stehen ist schwerer als gut klettern. Wer langsam aus dem Bett steigt, ist rasch in den Kleidern. Verschenke dein Haus nicht eher, als bis du einen Sarg hast. Wer die Leute dumm machen kann, ist ein kluger Mann. Ein vorgeschichtliches Grab ist in der Nähe der schottischen Stadt ForreS entdeckt und von Profefior Reid aus Aberdeen mitersucht worden. Die darin gefundenen Reste find die eines Mannes von kurzschädligem Typus, der wahrscheinlich ein Vertreter der vor- kelttschen Bewohner Großbritanniens gewesen ist. Unter dieser Vor- auSsetzung würde daS Alter des Grabes auf 23009 Jahre zu schätzen sein. Auffällig ist die geringe Größe deS Skeletts, die auf nur ISO oder ISO Zentimeter angegeben wird. Leider erwiesen sich die Knochen als weniger gut erhalten, als es bei ihrer ersten Auf- deckung erschien. Der Boden des Grabes war mit kleinen Steinen belegt, sonst aber konnte kein Gegenstand aufgestinden werden, der eine genanere Bestimmung deS Alters ermöglicht hätte. Die Knochen- bildung verrät übrigens, daß diese Urbewohner Schottlands in einer nach vorn geneigten Haltung zu sitzen pflegten und daß die Füße überhaupt unbefchützt blieben. Der Fundort dieser Knochcnreste, die nach Aberdeen geschafft worden find, liegt in Rordschottland nahe der Meeresbucht Findhornbay. Notizen. Theaterchronik. Das Deutsche Künstler« t b e a t e r(Theater der Sozietät) eröffnet seine Vorstellungen am 81. August mit der Aufführung von f ckMers.Wilhelm Tell� . Serhart Hauptmann leitet die Inszenierung. Die Fremdenlegion auf der Bühne. Der Kenner der französischen Fremdenlegion. Erwin Rosen , hat seine Wiffenschaft zu einem vieraktigen Drama.Cafard " verwertet. Gründung von Slkoholsorschungsinfiituten. Die englische Temperenzlerliga hielt bei Gelegenheit deS Londoner internationalen AerztekongresteS eine Versammlung ab. an der sich viele Aerzte und Forscher beteiligten. Im Anschluß daran wurde ein deutscher Arbeitsausschuß zur Gründung von AUoholforschungS« tnstituten gebildet. Maxim Gorkt ist nach der.Neuen freien Preffe� in Mai­ land schwer erkrantt. Ein Mesothorium-Trust ist von den Hauptprodu- zenten dieses wichttgen Heilmittels gebildet worden. Jede Hoff- nung, daß der neue Kapitalistenbund den ungeheuerlich empor- geschnellten Preis feines Produkts 200 M. pro Milligramm herunterdrücken werde, ist natürlich eitel. Die Zwischenhändler, die minderwertige Ware für schweres Geld liefern, sollen abgetan werden. Man will das Geschäft ganz allein machen. Ueber die Heilung von Geisteskranken durch Madiumbestrahlung haben die französischen Aerzte Marchand, Dominici und Cheron auf dem Internationalen Aerztelongretz zu London Mitteilung gemacht. Die Versuche haben in der bekannten Irrenanstalt Eharenton bei Paris stattgefunden, die von Dr. Marchand geleitet ist. von 20 GeifieSlranken, die behandelt wurden, sollen 14 m sehr kurzer Zeit geheilt wordeu sei». hälter urrd die Beiträge für die Arbeiterversicherung direkt an die Geschädigten zu zahlen. 10. Der Unternehmer ist verpflichtet, der Behörde auf Ber langen jederzeit in die mit den Arbeiterorganisationen gejchlosse- nen Tarifverträge und anderen Vereinbarungen Einficht zu ge- statten und über deren Erfüllung unter Vorlegung der Lohnlisten und sonstigen Unterlagen Aufschluß zu erteilen. Unternehmer, die bei früheren Aufträgen diesen Verbindlich- ketten nicht in vertragsmäßiger Weise nachgekommen sind, und solche, die die Erfüllung der Bedingungen nicht anerkennen wollen, sind von der Bewerbung auszuschließen. Den Unternehmern, die die übernommenen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht er- füllen, rst die übertragene Arbeit oder Lieferung zu entziehen. Di« Behörde hat vor Erteilung deS Zuschlages für die Ausführung der Arbeit oder der Herstellung der Lieferung die am Orte oder für den Bezirk vorhandenen Vertreter der Arbeiterverbände dar- über zu vernehmen, ob und welche Gewähr der für die Vergebung der Arbeit in Frage kommende Unternehmer bietet, daß die unter 1 bis 10 genannten Bedingungen erfüllt werden." Zur Begründung dieser Resolution wurde vom Referenten auS- geführt: Solange die Arbeiter nicht den Lohn für ihre Arbeit er- halten, solange nicht für das Interesse der Gesamtheit, sondern für den Profit produziert wird, solange werden auch die Arbeiter bei den Submissionen mit ihren Forderungen nicht berücksichtigt wer- den; erst wenn dies« Zustände beseitigt sind, wird«S besser werden. Wir fordern die Ersetzung der Submisfionsarbeiten durch Regie- arbeiten, aber eine Vorbedingung ist natürlich, daß den Staats- arbeitern ihre staatsbürgerlichen Rechte gesichert werden.(Stür- mischer Beifall.) Mr sehen in der Post und Eisenbahn großartige Organisationen, aber wir sehen hier zugleich die bureaukratische Antreiberei und verschiedene Mißstände. ES ist klar, daß auch für staatliche Regiebetriebe erst die Erfahrungen gesammelt werden müssen, ebenso wie sie die Gemeinden für ihre großartigen Unter- nehmungen sammeln mußten. Also einzelne Mißstände beweisen nichts gegen das Prinzip. Der Redner erwähnt dann, daß in Offenbach a. M., der einzigen deutschen Stadt mit einer sozialdemo- kratischen Mehrheit, die Mindestforderungen seiner Resolution be- reits erfüllt seien und daß auch in Karlsruhe das Koalitionsrecht der Arbeiter bei Submissionsunternehmern gesichert sei. Dagegen sehen wir in Mülhausen im Elsaß den furchtbaren Zusammenstoß zwischen den Arbeitern und der bewaffneten Macht infolg« der Mißstände im Submissionswesen in dieser preußischen Provinz. Unsere Forderungen über die Submissionen sind ein erheblicher Teil des Bauarbeiterschutzes. Mr müssen mit all unserer Kraft für ihre Durchführung eintreten. Die Resolution wurde darauf ein st immig ange- n o m m e n und die vorliegenden Anträge auch hier teils für er. ledigt erklärt, teils der sozialpolitischen Abteilung der General» kommission überwiesen. In seinem Schlußwort warf der Borsitzende Päplow einen Rückblick auf die Arbeiten des Kongresses und fügte hinzu: Der Bedeutung des Bauarbeiterfchutzes wird die Oeffentlichkeit sich nicht verschließen können. Wir haben diesmal die Behörden nicht einge- laden. Wir haben da? früher getan, aber sie hatten keine Zeit, die Klagen der Bauarbeiter anzuhören. Nun, wer sich darüber in- formieren will, der findet reiches Material. Hinter unseren Forderungen muß unsere organisierte Macht st eh e n. Aber das bitte ich nicht so aufzufassen, als ob nun gleich überall, wo etwas nicht in der Ordnung ist, die Arbeit niedergelegt werden sollte. Erst müssen wir unsere Forderungen von Mann zu Mann weitergeben, müssen die gesamte Arbeiterschaft mit dem Be- wußtsein von ihrer Notwendigkeit erfüllen. Wenn dann ein an- deres Mittel nicht verfängt, werden wir der Gesellschaft unsere Macht zeigen müssen.(Stürmischer Beifall.) Ich will bei Ihnen keine Hoffnungen erwecken, aber wir müssen nach wie vor alles tun, um die Macht zu erreichen und sie mit Disziplin zu gebrauchen. (Lebhafte Zustimmung.) Arbeiten wir also in diesem Sinne weiter, trachten wir, die organisierte Macht zu erwerben. In diesem Sinne schließe ich mit dem Ruf: Die Organisationen der deutschen Bau- arbeiter und der deutsckie Bauarbeiterschutz, fie leben hoch? Die Neuwahleu w den Ausschuffen und Vorstanden der Krankenkassen in" sollen nach einem jetzt veröffentlichten Ministerialerlaß vom 22. Juli 1913 schleuncgft vorgenommen werden. Nach einer fru- Heren Ministerialverordnung sollten die Wahlen zu den Ausschüssen und Vorständen der neuerrichteten allgemeinen Ortskrankenkassen bis Anfang November vonstatten gehen. Diese preußische Mi- nisterialverordnung ist aber durch eine Verordnung des Bundes» rats vom 11. Juli 1913 umgestoßen worden. Nach dieser Bundes- ratSverordnung sollen die Wahlen für die neuerrichteten allge- meinen Ortskrankenkassen bis zum 1. Oktober 1913 be- endet sein. Infolge dieser Bundesratsverordnung hat der preu­ßische Handelsminister nunmehr bestimmt, daß die Wahlen zu den übrigen Krankenkassen, die zugelassenen besonderen OrtSkranken- kassen, die Betriebs- und Jnnungs-Krankenkassen, ebenfalls so zeitig vorzunehmen sind, daß die Kassenorgane vom 1. Januar 1914 ab den neuen Vorschriften entsprechend zusammengesetzt find. Während die Wahlen bei den neuerrichteten allgemeinen Ort»- krankenkassen von den Versicherungsämtern vorzubereiten find, haben bei den bestehenbleibenden Kassen deren Vorstände d,es- Arbeit zu leisten. Zum Teil sind die Wahlen für die neuerrichteten Kassen schon ausgeschrieben worden. Hierbei ist eS wichtig, die Vorschriften über die Aufstellung der Wählerlisten zu beachten. Die Wählerlisten bei den neuerrichteten Sassen sind nach den Mit­gliederlisten der Kassen aufzustellen, die in die neue Kasse auf- gehen. Da außerdem die neu in die Versicherung Eintretenden wahlberechtigt find, müssen auch sie Jti die Wählerliste aufge­nommen werden. Sie werden durch öffentliche Bekanntmachung des Verficherungsamtes aufgefordert, sich zur Eintragung in die Wählerliste zu melden. Wahlberechtigte, die nicht in die Wähler- liste aufgenommen sind, sind zur Wahl zuzulassen, wenn sie in einer alle Mitglieder des Wahlausschusses überzeugenden Weise ihre Wahlberechtigung nachweisen. Die Anberaumung der Wahl muß so zeitig erfolgen, daß den Beteiligten genügend Zeit bleibt, sich über die zu wählenden Personen schlüssig zu machen und ord- nungSmäßige Vorschlagslisten einzureichen. Die Beteiligung an diesen Wable» ist nach dem neuen Wahl- recht z« den Krankenkassen von größter Wichtigkeit. Denn bei der nunmehr anzuwendenden Berhältniswahl kommt e» bekanntlich auf jede Stimme an. Mit der bisher vielfach zu beobachtenden Gleichgültigkeit gegenüber de» Krankenkassenwahlru muß eS des- halb vorbei sein. An der oben erwähnten Bundesratsverordnung ist noch be- merkenswert, daß sie, wie schon einmal, die Verordnungen des preußischen Ministeriums durchkreuzt. Während die preußischen Verordnungen immerhin einige Rücksicht auf die Praxis nehmen, kümmert sich der Bundesrat mit seinen im Reichsamt deS Innern ausgearbeiteten Verordnungen überhaupt nicht um die Bedürf- nisse der Krankenkassen. In diesem Falle ist er sogar vor einem Eingriff in die Selbswerwaltungsrechte der Kassen nicht zurückge- schreckt. Entgegen den Bestimmungen der ÄeichsversicherungS- ordnung gibt der Bundesrat den Versicherungsämtern ttzen Auf­trag, die Geschäfte der neuerrichteten allgemeinen Ortskranken- kassen(Abschluß der Verträge mit Angestellten, Aerzten, Apotheken usw.) wahrzunehmen, wenn die Kassenorgane am 1. Oktober 1913 noch nicht gewählt find. Der Bundesrat könnte diesen Verstoß gegen das Gesetz nur damit rechtfertigen, daß ihm Artikel 100 deS Einführungsgesetzes die Blankovollmacht erteilt, noch andere als die vom Reichstage beschlossenen Uebergangsbestimmungen zu er- lassen. Allerdings sind die Kassenorgane berechtigt, die vom Ver- sicherungsamt abgeschlossenen Vertrüge wieder zu kündigen. Um so mehr wird es daher notwendig sein, für eine geeignete und sachverständige Vertretung der Versicherten in den Kassenorganen zu sorge». Hm Induftm und Handel. Sinkender Fleischverbrauch. In dem gleichen Tempo wie die Fleischpreise steigen, geht der Fleischkonsum zurück. ES ist von ärztlichen Autoritäten einwand» frei festgestellt worden, daß die Versorgung Deutschlands mit Fleisch selbst in normalen Zeiten den an eine ausreichende Ernährung deS Volkes zu stellenden Anforderungen nicht genügt. Dies gilt erst recht bei den gegenwärtigen Teuerungsverhälwissen. Die ohnehin schon unzureichende Fleischversorgung ist im laufenden Jahre noch weiter zurückgegangen. Aus der Fleischbeschau- und Außenhandels« statistik berechnet sich der Fleischverbrauch im zweiten Quartal 1912 und ISIS pro Kopf der Bevölkerung auf Kilogramm: Zweites Quartal 1912 1913 Rindfleisch..... 3,56 3,40 Kalbfleisch..... 0,54 0,70 Schweinefleisch.... 5,83 5,03 Hammelfleisch.... 0,19 0,15 Ziegenfleisch.... 0,03 0,04 Insgesamt 10,14 9,32 Der gesamte Fleischverbrauch belief fich im zweiten Quartal 1913 auf 624 033 Tonnen gegen 646 381 Tonnen im Borjahre. Die Ber- sorgung mit im Jmlande geschlachtetem Fleisch ist von 634 674 Tonnen auf 613 177 Tonnen zurückgegangen. Die Einfuhr(ab- züglich des Exports) sank von 12 207 Tonnen auf 10 906 Tonnen. Daß die Einschränkung de» Fleischkonsums in erster Linie die weniger bemittelten Volksschichten trifft, bedarf keiner besonderen Erwähnung.'_ Die Konjunktur i« der Eisenindustrie hat in der letzten Zeit er- heblich nachgelassen, wie auch auS den Ziffern der Außenhandels- statistik hervorgeht. SS betrug im Monat Juni(in Doppel- zentnern): Einfuhr Ausfuhr 1912 ISIS 1912 ISIS Roheisen..... 161 590 148 460 867 990 694 130 Rohblöcke..... 13 600 8 270 603 170 418 120 Träger, eiserne... 6 560 770 444 100 435 490 Schienen und Schwellen 3 700 210 420 370 384 580 Einfuhr und Ausfuhr find also im vergangenen Monat er- heblich niedriger gewesen als im Juli des Vorjahres.. Der Rück- gang des in- und ausländischen Verbrauches, der in dem Sinken der Eisen preise schon lange in Erscheinung tritt, wird durch diese Zahlen bestätigt. Der Abbau de» FürstenkonzernS. Ueber die Ursache der Schwierigkeiten deS FürstenkonzernS erfährt man jetzt, daß der Konzern seine dringenden Geldbedüsniffe durch Lombardierung(Ver- Pfändung) von Wertpapieren beftiedigt hatte, in der letzteren Zeit aber nicht imstande war, die Lombards einzulösen. Um fich auS der verfahrenen Lage zu retten, übertrug der Konzern die Ordnung seiner Angelegenheiten der D e u t s ch e n B a n k, die insgesamt für etwa 50 Millionen Mark Lombards auszulosen halle. Der größere Teil der besseren Werte ist jetzt von der Deutschen Bank verlauft worden. Für vier Millionen Mark Omnibusaklien übernahm die Hochbahngesellschast. Der böhmische Braunkohlenindustrielle und-Groß­händler Petschek erwarb für drei bis vier Millionen Mark Niederlausttzer Kohlen-Aktien und für zehn Millionen Mark Hohenlohe-Aktien, Die Akiien der weiteren weniger rentablen Unternehmungen des Fürsten- konzerns werden ebenfalls abgestoßen werden, falls die Deutsche Bank nicht den bequemeren und für fie rentableren Weg des Kon- kurses dieser Unternehmungen wählt. Die Aktionäre würden aller­dings dabei leer ausgehen. Soziales* Ein erregter Borsitzender. In der gestrigen Sitzung deS JnnungsschiedSgerichtS kam eS zu recht erregten Szenen. Ein Kläger hatte von seinem Arbeitgeber die Aufforderung er- halten, zwecks endgülttger Abrechnung zu ihm zu kommen. Er glaubte triftige Gründe zu haben, das nicht zu wn. In der Verhandlung spielte dieser Umstand eine Rolle. Der Kläger meinte auf eine Frage des Vorsitzenden nicht einfach mit.Ja" antworten zu sollen, sondern wollte zugleich auch seine Handlung begründen. Dies ließ aber der Vorsitzende nicht zu. Der Kläger fühlte fich da- durch offenbar in der Wahrnehmung seiner Rechte beeinträchtigt, sprach weiter und wurde etwas erregt, als ihm Ruhe geboten ward. Jetzt verlor der Vorsitzende Hagemann die Selbst- beherrschung. Er verbat fich in hochgradiger Erregung.solch frechen Ton" und was dergleichen.liebenswürdige" Redensarten mehr waren. Als dann die Parteien das Sitzungszimmer verlassen hatten, damit das Gericht berate, drang die Stimme des offenbar stark er- regten Vorsitzenden durch alle Türen. ES fand im Beratungszimmer soviel hörte man aus den durch die Türen deS BeratungS- zimmerS hindurch schallenden Worten deS Vorsitzenden, eine AuS- einandersetzung gegen die geschilderte Art des Vorgehens des Vor­sitzenden statt.' Schließlich kam ein Arbeiterbeisitzer Breit- köpf heraus. Er hatte ausscheiden müffen, weil ein Arbeitgeber- beisitzer fehlte. Menschlich begreiflich ist, daß ein Vorfitzender manchmal nur ein .Ja" oder»Nein" auf eine Frage hören will. Aber auS guten Gründen räumt kein Gesetz dem Vorsitzenden daS Recht auf Er- füllung solchen Wunsches ein. ES würde ja sonst die Aufklärung de« Tatbestandes und die Eruierung der Wahrheit erheblich gehindert werden. Wir sagten.menschlich begreiflich" sei solch Wunsch eines Vorsitzenden, und er kommt recht häufig zum Ausdruck, Er entspringt dem Wunsch, eine Verhandlung abzukürzen und allein die Susfüllung eines Schemas zu verlangen, das der Vorsitzende nach dem ihm bi« dahin Bekannten zur Entscheidung für ausreichend hält, vor solchem mehr oder minder ans Voreingenommenheit beruhenden Schema sollte fich jeder Vorsitzende hüten. Auch bei ordentlichen Ge­richten wird oft dagegen gefehlt. In Erinnerung ist uns, wie der sehr joviale Landgerichtsdirektor Buttmann einmal einen Sachverständigen anfuhr, der die ihm gestellte Frag« nicht mit .ja" oder.nein", sondern mit längeren Darlegungen beantwortete. Der Sachverständige erwiderte:.Aber, Herr Direktor, ich bin doch kein Angeklagter oder gar schon Verurteilt-r. ich bin ja nur Sach- verständiger". Der Direktor sah einen Moment den Sach- verständigen ganz perplex an, dann erklärte er lachend:.Sie haben ganz recht;.ich bin hier der Angeklagte, von mir selbst wider Willen angeklagt, jetzt mit Bewußtsein von mir verurteilt. Nehmen Sie nicht übel, was mir im falschen Eifer rausplatzte." Damit war die Sache zur Zufriedenheit aller erledigt. Solch« Menschlichkeiten können jedem Richter zustoßen. Wa» ih« aber nicht zustoßen darf, daS find beleidigende We»« düngen gegen die Partei, die lediglich ihre Rechte wahr- nehmen will. Da sollte der Richter, auch der JunungSschiedS- gerichtsrichter, an die Mahnung WaltherS von der Bogelweide denken:»stöz..n rigel für die tür, 16 lein boefe wort bm Stoß den Riegel bor die Tür, Lag' lein böfe« Wort Herste .