Krebs als Unfallfolge.
Ein überaus interessantes Dbergutachten( erstattet von Profeffor Dr. Thiem) wird in Nr. 7 der Amtlichen Nachrichten des Reichsbersicherungsamts" veröffentlicht. Mitte März 1909 flog einem Ar beiter Joachim R. ein Stüd von der Kreissäge abgeschleudertes Hol gegen die rechte Bauchseite. K. empfand heftigen Schmerz, faßte mit beiden Händen nach der getroffenen Stelle, arbeitete aber trog großer Schmerzen bis zu Ostern 1909( 11. April). Nun wurde der Unfall angemeldet. Der Verlegte wurde von Aerzten und in der Greifswalder Universitätsklinik untersucht und behandelt. Etwa am 25. Juli wird der Gallenblasenkrebs festgestellt. Am 16. August 1909 starb der Unfallberlegte. Festgestellt wurde in der Beweisaufnahme, daß der Harn des Berlegten im März 1909 rötlich braun ge färbt war.
zu wiffen getan, daß sich seit einigen Tagen in der Neumarkter Rinderaussagen vor Gericht. Gegend und weiterem Umtreis ein Mann herumtreibt, der bei Welche bedenkliche Folgen ein Urteil haben kann, das sich auf einer Neumarkter Firma als Maschinenreisender in Stellung steht. Die unsicheren Aussagen eines Kindes stügt, zeigte eine Verhandlung, Derselbe ist ein ausgesprochener Sozialdemokrat, welcher es als bie am Montag vor der Berufungsstraftammer in Erfurt feine Lebensaufgabe betrachtet, durch Verbreitung von Kirchen stattfand. Auf das Zeugnis eines 18 Jahre alten Mädchens, das in feindlichen Schundblättern in tatholischen Gegenden bas 13 Glaubensfundament zu untergraben. Wenigstens hat dieser Haffer dem Materialwarenladen ihres Vaters in Mühlhausen i. Th. die katholischen Lebens und besonders tatholischer Geistlichkeit dieses Kunden mit bediente, wurde eine Frau vom Schöffengericht zu sechs Treiben seit längerer Zeit in Berching zu betätigen fich bemüht, Wochen Gefängnis verurteilt, weil sie im Verdacht stand, fich und durch unflätige Beschimpfungen der Berchinger Bürgerschaft von dem Mädchen Waren habe fchenten" zu lassen. Der Materialin den Fastnachtszeitungen fich allgemeinen wohlverdienten Haß warenhändler hatte nämlich längere Zeit hindurch die Beobachtung zugezogen und in Berching sich wohl für immer unmöglichen gemacht, daß der Materialumfaz und der vereinnahmte Betrag in Aufenthalt zugesichert. Vor diesem gefährlichen Treiben und Vor der Berufungsstrafnamentlich vor deffen gehässigen religionsfeindlichen Blättern sei argem Mißverhältnis standen. jede christliche Familie nachdrüdlichst gewarnt." tammer wurde nun von dem Verteidiger der Angeklagten der Die Wirkung dieses Ergusses war die, daß H. sofort Nachweis geführt, daß die 13jährige Belastungszeugin schon Der Anspruch der Witwe auf Unfallrente wurde wieder brotlos wurde. Er konnte bei den aufgehegten Bauern recht oft die unwahrheit gesagt hatte, und der Vater mußte von der Berufsgenossenschaft und dem Schiebsgericht abgelehnt, teine einzige Bestellung mehr aufnehmen. Deshalb verklagte zugeben, daß das Mädchen in lezter Zeit oft die Schule wegen Unweil nach dem Gutachten der Tod Folge des Gallenblasenkrebses er den Zentrumsredatteur Springer auf wohlfeins versäumt habe. Das war offenbar, daß sich die jugendwar, dieser aber unabhängig vom Unfall sich entwickelt habe. Das Entschädigung wegen Brotlosmachung. Das liche Zeugin in der Periode der Geschlechtsreife befindet, die nicht Reichsversicherungsamt forderte von Professor Thiem ein Amtsgericht Neumarkt verurteilte Sp. zur ohne Einfluß auf die Geistestätigkeit des Mädchens ist, dessen AusObergutachten ein. Dies veröffentlichte Gutachten, dessen Studium 8ahlung von 300 M. Das Landgericht Amberg fagen vor Gericht außerdem diesmal sehr unsicher waren. Arbeiterfekretären sehr zu empfehlen ist, kommt auf Grund ungemein hat jetzt dieses Urteil bestätigt. Gericht erkannte unter diesen Umständen auf Freisprechung forgfältiger Darlegungen zu folgender Annahme als der wahrschein lichsten für die Tobesursache: Der Verstorbene habe Gallensteine die behaupten, sie seien tolerant, aber die Sozialdemo- irtung gehabt, indem sie in hochgrabige Nervosität verfegt Trotzdem wird es Zentrumsleute und Konservative geben, der Angeklagten. Die erste Verurteilung hat für die Angeklagte eine schlimme gehabt. Durch den Schlag sei eine Entzündung der Gallenblase und traten übten Terrorismus. der Gallenwege eingetreten. Diese habe den Krebs verursacht. Das wurde, die wiederholt vor Gericht zu Szenen gegen die BeReichsversicherungsamt nahm auf Grund dieses Oberlastungszeugin führte, die sicherlich unbewußt ihre schweren Begutachtens für überwiegend wahrscheinlich an, daß der Schlag des schuldigungen erhoben hat. Außerdem ist der Vater der Anabgeschleuderten Holzes den Gallenblafenkrebs zur Entstehung gegeflagten aus Gram über die Schande der Verurteilung seiner bis bracht und mithin von ursächlicher Bedeutung für den Tod geworden bahin unbescholtenen Tochter gestorben. Der Fall mahnt wieder ift. Es sprach der Witwe die Rente zu. die Gerichte zur Vorsicht, auf die Aussagen von Kindern hin Verurteilungen auszusprechen. Richter sollten sich stets vor Augen balten, daß insbesondere Aussagen gegenüber, die in der Pubertätsgeit gemacht werden, große Borficht am Blaze ist.
Der Fall zeigt wieder, wie zutreffend unfere oft wiederholte Mahnung ist, die Beweismittel für auch scheinbar unerhebliche Unfälle fich durch Unfallanzeige au sichern.
Jugendbewegung.
Die feindlichen Brüder.
Trotz des Gegenseitigkeitsvertrages ist das Verhältnis zwischen den katholischen Jugendvereinen und dem Jungdeutschlandbund tein allzu herrliches. Das beweisen außer der bekannten Breslauer Resolution auch noch andere Tatsachen. So schreibt zum Beispiel eben jest wieder die M.- Gladbacher Wacht":
Den Jungdeutschlandbund nach Kräften blamiert haben einige Diskussionsredner seiner Hauptversammlung( Ber lin , 9. Mai 1913), allen voran der Polizeipräsident bon Magdeburg, der nichts weniger verlangte als die Unterst uzung der Stellenbermittlungen der Arbeitgeberverbände und der gelben Gewerkschaften durch den Bund. Auch sonst wurden die gelben Gewerkschaften bei der Tagung empfohlen. Wenn das die Meinung ist, daß man mit Hilfe von einiger Kriegsspielerei so nebenbei die arbeitende Jugend auf Gnade und Ungnade den Unternehmern ausliefern will, dann mag man nur darauf verzichten, noch einen frei empfindenden Jungen für Jungdeutschland zu werben."
Man darf natürlich nicht annehmen, daß Bedenken gegen die -gelben Gewerkschaften diese an fich erfreuliche Stellungnahme gegen den Jungdeutschlandbund hervorgerufen haben. Die chrift lichen Gewerkschaften find längst viel zu sehr selbst ins gelbe" Fahrwasser geraten, als daß sie ein Recht hätten, frei empfindende Jungen" für fich zu reklamieren. Eine der vorstehenden gleich folgende Rotia läßt denn auch mit wünschenswerter Deutlichkeit den 8med der Uebung erkennen. Es heißt da:
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90 548 Schultnaben und 33 229 Mädchen gehören der deut schen Turnerschaft an. Es bestehen dort 1995 Knaben- und 479 Mädchenabteilungen. Sorgt, daß eure schulpflichtigen Brüder und Schwestern nicht mit Hilfe solcher Abteilungen der tatholischen Jugendbewegung vorweg genommen
werden.
Also nur die Angst um den Bestand der katholischen Jugendbereine ist die Veranlassung des freundnachbarlichen Fußtrittes gegen den Jungdeutschlandbund.
Gerichts- Zeitung.
Zentrumsterrorismus vor Gericht.
In dem oberpfälzischen Städtchen Berching lebte 1910/11 ber als fleißiger und ruhiger Mann bekannte Schloffer Hohmeier unbehelligt, bis er anfing sich politisch zu betätigen und für die Sozialdemokratie zu wirken, namentlich durch Verbreitung unserer Presse. Das Städtchen ist noch vollständig schwarz. Eine andere Meinung laffen die Sentrumsgrößen nicht auftommen, deshalb wurde gegen Hohmeier eine lebhafte Hege entfaltet. Sie führte dazu, daß er aus seiner Wohnung vertrieben wurde und auch tein anderes Untertommen mehr finden konnte, so daß er sich gezwungen fah, auch seine Stellung aufzugeben und fortzuziehen. Es gelang ihm, in Neumarkt i. d. Oberpfalz gleich wieder eine neue Stellung als Reisender einer Fabrik landwirtschaftlicher Maschinen zu finden. Aber die schwarze Gesellschaft von Berching verfolgte ihn auch hierher. Raum hatte er seine Tätigkeit begonnen, so erschien im ultramontanen Neumarkter Tagblatt" folgende Notiz aus Berching :
Allen gutgesinnten firchentreuen Statholiken, insbesondere ben Dbmännern der christlichen Bauernvereine wird auf diesem Wege
Unaufgeklärt?
Eine etwas dunkle Mißhandlungsaffäre, bei der Aussage gegen Aussage stand, beschäftigte gestern das Schöffengericht Berlin- Schöneberg. Wegen Körperverlegung und Beleidigung war die Gattin eines Oberingenieurs, Fran Berta Malchow aus Schöne berg , angeflagt.
Der in der Golzstraße in Schöneberg wohnhafte Schneider. meister Sally Grün hatte an den Ehemann der Angeflagten schon anfangs dieses Jahres einen Anzug und andere Sachen geliefert, die sofort bezahlt wurden. Die Ablieferung eines bald darauf bestellten Anzuges verzögerte sich, wie Grün behauptete, dadurch, daß er den Oberingenieur M., der viel unterwegs ist, nicht antraf. Endlich am Pfingstsonnabend habe er Gelegenheit gehabt, den bestellten Anzug abzuliefern. Da es zu seinem Geschäftsprinzip gehört, bei Anzügen, au denen ihm von den Bestellern der Stoff selbst geliefert wird, sofortige Bahlung des Schneiderlohnes zu verlangen, habe er am Telephon mitgeteilt, daß er die quittierte Rechnung gleich mitbringen werde. Wie er annehme, habe sich M. hierüber geärgert. Denn wie er in der M.'schen Wohnung erschienen sei, sei er mit Schimpfworten empfangen worden. Wie G. vor Gericht unter Eid aussagte, habe die Frau M., während ihr Mann im Nebenzimmer die Beinkleider anprobierte, zu ihm geäußert: Solches Judenpad müßte man gleich hinausschmeißen!" Als er gegen diese Beschimpfung protestierte, habe ihm die Frau M. mit der Fauft zwei Schläge verfekt. Er habe sofort einen heftigen Schmerz und Sausen im Kopf verspürt, ferner sei ihm plötzlich übel geworden, so daß ihn Herr M. die Treppen hinunter und in einem Automobil nach einem in seinem Hause gelegenen Restaurant gebracht habe. Was dann geschehen sei, wisse er nicht mehr. Wie die Verhandlung ergab, wurde Grün sofort nach der Unfallstation gebracht, wo der als Sachverständiger vernom mene Arzt einen Schlaganfall mit einer rechtsseitigen Lähmung fonstatierte. Wie der Sachverständige weiter befundete, habe er festgestellt, daß G. im Gesicht Schwellungen und Rötungen gehabt habe, die nach seiner Ueberzeugung nur von Schlägen herrühren fonnten.
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Der als Zeuge vernommene Ehemann der Angeklagten, der ebenfalls vereibigt wurde, gab eine dem eiblichen Beugnis des Grün diametral gegenüberstehende Aussage ab. Er bekundete, daß nicht geschimpft worden sei, ferner sei es völlig ausgeschlossen, daß seine Frau den Zeugen geschlagen habe, er hätte dies unbedingt sehen oder hören müssen. Er habe damals den Eindruck gehabt, als wenn G. simuliere, außerdem habe ihm der Gastwirt Webster, zu dem er G. gebracht habe, erklärt, daß G. schon öfter derartige Anfälle gehabt habe. Jm direkten Gegensatz zu dieser lekteren Angabe des Ehemannes M. stand wieder die Aussage des Gastwirts V. , der bekundete, daß er im Gegenteil au M. geäußert habe, er kenne den G. seit 10 Jahren als lerngefunden Menschen und habe noch nie derartige Zustände beobachtet.
Das Gericht tam mangels genügender Aufklärung zu einer Freisprechung der Angeklagten. Es erkannte an, daß der Beuge Grün einen sehr glaubwürdigen Einbrud gemacht habe und daß fein Zeugnis durch das Gutachten des Sachverständigen in manchen Bunften unterstützt werde. Demgegenüber stehe die eidliche Auswürbig, baß ein Mann sich von einer Frau schlagen laffe, ohne fage des Ehemannes, und außerdem erscheine es nicht glaubetwas dagegen zu tun. Hinzu komme noch, daß G. weber dem Gastwirt, noch seiner Frau, noch dem Arzt auf der Unfallstation etwas von einer Mißhandlung erzählt habe. Der Sachverhalt erscheine deshalb nicht so aufgeflärt, um daraufhin zu der Verur teilung einer den guten Gesellschaftskreisen angehörenden unbescholtenen und völlig einwandsfreien Damie au fommen,
Luftbarkeitsverbot.
Durch Polizeiverordnung ist Jugendlichen unter 16 Jahren der Besuch öffentlicher Luftbarkeiten verboten. In Nowawes waren einige Jugendliche bei dem am 1. Mai stattgefundenen Tanz im Saale anwesend. Der Wahlvereinsvorsigende Krohnberg wurde als Veranstalter der Feier mit einem Strafmandat von 3 M. bedacht. Das Schöffengericht in Potsdam verwarf den hiergegen eingelegten Ginspruch und erhöhte die Strafe auf 6 M. Der Einwand der Rechtsungültigkeit der Polizeiberordnung wegen Unver einbarteit mit dem Reichsvereinsgefeß wurde für hinfällig erachtet. Das Kammergericht habe in demselben Sinne bereits entschieben. Der Verurteilte beabsichtigt, Berufung einzulegen.
Der Kampf einer Mutter um ihr Kind.
Das
Bericht, der unter diefer Spigmarke in der Sonntagsnummer entUnser Reichsgerichtsberichterstatter teilt uns mit, daß er in dem halten war, versehentlich als das verurteilende Gericht das Kölner Bandgericht bezeichnet hatte. In erster Instanz verurteilt hatte das Bandgericht Berlin I.
Briefkaften der Redaktion.
Die juristische Sprechstunde findet bis einschließlich Sonnabend, den 30. August, nur von 7 bis 9 Uhr abends statt. Sonnabends Sprechstunde von 25 bis 6 Uhr nachmittags.
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m. B. 19. Ihre Nichte hat Anspruch auf Bahlung des Gehalts bis zur Dauer von sechs Wochen, vom Beginn der Krankheit an gerechnet. Die selage fann auch noch nach der Entlassung aus der Heilanstalt erhoben werden. C. D. 30. Der überlebende Ehegatte erbt die Hälfte, die andere Hälfte die Eltern resp. Geschwister des Verstorbenen. Die Hausbaltungsgegenstände behält der Ehegatte. Ein Testament muß entweder zu notariellem oder gerichtlichem Brotokoll erklärt werden oder von einem der Unterschrift versehen sein. Im lepteren Falle uuß der andere Ehegatte Ehegatten eigenhändig geschrieben und mit Drtsbezeichnung, Datum und ben ebenfalls eigenhändig geschriebenen mit Drtsbezeichnung, Datum und Unterschrift versehenen Zufaß machen, baß das Testament auch als das seinige gilt. Stommen Sie eventuell in die Sprechstunde. 7. 10. I. Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtsfrankheiten. Sekretär: Brof. Dr. A. Blaschto, Berlin , Wilhelmftr. 48. 2. Dr. J. Moses, Berlin , Wiclefftr. 42. M. G. 3125. Fragen Sie an bei der Ver einigung der Wohltätigkeitsbestrebungen, Abteilung Jugendfürsorge , Char lottenburg, Berliner Str. 137.
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Briefkaften der Expedition.
Bekanntmachung wegen des Preisausschreibens im Inseratenteil unseres E. S. 13. Die Deutsche Bierbraueret hat seit dem 15. März keine Blattes veröffentlicht.
Marktpreise von Berlin am 11. Auguft 1913, nach Ermittelungen des tönigl. Polizeipräsidiums. 100 Kilogramm Weizen, gute Sorte 20,26 bis 20,30, mittel 20,18-20,22, geringe 20,10-20,14. Roggen, gute Sorte 16,54-16,55, mittel 16,52-16,53, geringe 16,50-16,51( ab Bahn). Futtergerfte, gute Sorte 17,20-17,60, mittel 16,70-17,10, geringe 16,30-16,60. Sajer, gute Sorte 17,70-19,10, mittel 16,60-17,60. Mais( mixed), gute 0,00. Seu, alt 0,00, neu 0,00. Sorte 16,50-16,70. Mais( runder), gute Sorte 14,50-15,10. Richtstroh
Martthallenpreise. 100 Stilogr. Erbfen, gelbe, zum Stochen 30,00-50,00. Speisebohnen, weiße 35,00-60,00. Linien 35,00-60,00. Kartoffeln( Seleinbdl.) 5,00-11,00. 1 Silogramm Rindfleisch, von der Steule 60 Stud Gier 3,60-5,40. 1,70-2,40. Rindfleisch, Bauchfleisch 1,30-1,80. Schweinefleisch 1,60-2,10. Stalbfleisch 1,40-2,40. Hammelfleisch 1,60-2.40. Butter 2,20-3,00. 1 Kilogramm Starpfen 1,60-2,60. Aale Schlete 1,60-8,50. Bleie. 0,80-1,60. 60 Stud Rtrebje 1,00-45,00. Bander 1,40-3,60. Hechte 1.60-3,00. Barsche 1,00-2,40.
Stationen
Witterungsübersicht vom 12. August 1913.
Better
München Bien
5º C.= 4º R.
Stattonen
Barometer
fland mm
eichting
Bind
Bindstärke
15 Habaranda 767 S 13 Betersburg 758 ND 15 Scilly 767 M 13 Aberdeen 766 NW 762 Still
763 560 Dunft 14 Baris
Better
Kemp. n.
2bebedt 15
2wollig 17 3halb bd. 15 3beiter heiter 16
10
764 NND 1 heiter 15 Wetterprognose für Mittwoch, den 13. August 1913.
7509
Ein wenig fühler, vielfach woltig mit etwas Regen und mäßigen weſt lichen Winden.
Leiser Kinder
Schuhhaus größten Stils
Tauentzien- Strasse 20 König- Strasse 34 Leipziger Strasse 65 Oranien Strasse 47a
Oranien- Strasse 34 Moabit, Turmstr. 50 Friedenau , Rheinst. 14 Neukölln, Bergstr. 7/8 Müller- Strasse 3a
0000
Schul- Stiefel
Unübertroffene Leistungsfähigkeit.
von
4+ 25 850
H25 bis