auf den Kommersen wieder los. Sie Häven eS weniger auf die Katholikentage als auf die Katholikennächte abgesehen.� Eine zwar nicht sehr liebevolle, aber dafür im wesentlichen richtige Schilderung._ Hie Köln— hie Berlin ! Je näher der Katholikentag rückt, desto schärfer wird der Kampf zwischen der Kölner und der Berliner Richtung im beut- schen Klerikalismus. Die Blätter, die sich in diesem Kampfe be- sonders engagiert haben, durchtobt der Streit jetzt bis in den äußersten Winkel des— Briefkastens. Ein in dem aargauischen Städtchen Baden erscheinendes Blatt, das den äußersten Flügel der Berliner Richtung wehrhaft deckt und den kriegerischen Titel „Die Schildwache am Jura" führt, bringt folgende»Briefkasten- Notiz": „D. K. in L. Sie wünschen zu wissen, was denn mit den beiden Richtungen Köln und Berlin sei. Man redet soviel davon. Wir wollen Ihnen das klar erläutern und vor allem sagen, daß die Namen verfänglich sind und von uns nicht gebraucht werden sollen. In Köln erscheint ein großes Blatt, die„Kölner Volks- zeitung". Sie ist Privateigentum der Familie Bachem. Diese hat es verstanden, das Organ zum Zentralorgan der Zentrums- Partei auszugestalten und immer größeren Einfluß zu gewinnen. Essen macht Appetit, sagt man. So waren die Bachem nicht zu- frieden, die größte und bestrentierende katholische Zeitung in Deutschland zu haben. Sie wollten das Blatt auch in protestanti- schen Kreisen verbreiten und persönlich beim Kaiser gut an- geschrieben sein. Darum zogen sie die katholische Flagge ein und singen an,„christlich" zu schreiben. Um nicht angefochten zu werden, gründeten die Bachem einen Augustinusverein beut- s6?er katholischer Verleger und Redaktoren. Diese verpflichteten sich, den Kurs der.Kölner VolkSzeitung" sklavisch nachzuahmen. Jede eigene Meinung oder gar ein Schwimmer gegen den Strom wird mit Ausschluß und Abschlachtung gerächt. Tie ganze katho« lische deutsche Presse ist darum selbstlose Kopie der„Kölnischen Voltszeitung" geworden. Die Bachem haben damit den dominie- renden Einfluß über die gesamte Zentrumspolitik und deren Presse, und sie find ausgezeichnete Kaufleute und haben kein materielles Interesse, eS anders zu wollen. Aber eine Simplizi- tät bleibt es doch, die ganze katholische deutsche Welt im Schlepp- tau einer gut rentierenden Buchdruckcrfirma. Man merkt daraus den starren Schulkindergeist so vieler Deutschen . Die von Bachem geforderte interkonfessionelle, an Protestantismus und Liberalis- mus anklingende Richtung nennt man Kölner Richtung. In Wahrheit ist es nichts anderes als katholischer Liberalismus auf Grundlage deutscher N a t i o n a l e i t e l k e i t und monarchischer Speichelleckerei— Bachemitis- mus. Die„Berliner " sind die Reaktion gegen dieses ungesunde System der Geistesknechtschaft. Weil die sich zuerst in den Katho- likenkreisen Berlins regte, heißt man sie dummerweise„Ber- liner". In Wirklichkeit sind es einfach die treuen, rückhaltlos ultramontanen Katholiken Deutschlands , die Idealisten der Windthorstzeit. Ihr Hauptorgan sind die„Pctrusblätter" in Trier , deren Abonnement Ihnen bestens empfohlen sei. Sie kämpfen für innere Werte, die Bachemiten für äußere— das ist der Unterschied." Das Präsidium des Augustinusvereins hat daraufhin der streitbaren„Schildwache" eine Berichtigung geschickt, die aber an allen fünf Punkten, auf denen sie der„Schildwache" zu Leibe rückt, recht schwach bleibt. Die Berichtigung beschränkt sich auf die Fest- stellung, daß im AugustinuSvcrein beide Richtungen vertreten seien und auch auf den Tagungen des Verein? zu Worte kämen. Weiter hängt sich die Berichtigung an die Behauptung, daß der Verein von der Firma Bachem gegründet sei. Die Gründer werden nam- Haft gemacht. Es sind aber alles(der verstorbene Weihbischof Dr. Schmitz, Kaplan Böddingshaus in Münster und Dr. Hüskes in Düsseldorf ) unentwegte— Anhänger der„Kölnischen Volkszeitung" und der Firma Bachem . Das ist der Humor von der Sache! Teutschland beteiligt sich nicht an der Weltansstellung in San Francisco . Die Einladung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Be- teiligung an der Weltausstellung in San Francisco ist deutscherseits, wie die„Norddeutsche Allgenieine Zeitung" mitgeteilt, abgelehnt worden, nachdem eine von der Reichsverwaltung veranstaltete Um- frage ergeben hat, daß sich die deutsche Industrie und die sonstigen deutschen wirtschaftlichen Kreise in überwältigender Mehrheit von einer Beschickung des Unternehmens keinen Nutzen versprechen. Wieder eine Schnapswahl? Die Konservativen in Ostelbien sind daran gewöhnt, kurz vor der Wahl die Wähler derart mit Fusel und Bier zu traktieren, daß sie bis zum Wahltage nicht mehr recht nüchtern werden. Aus den Akten der Wahlprüfungskommission könnten zahlreiche Beweise hier- für erbracht werden. Auch in Ragnit -Pillkallen greift man im„staats- erhaltenden" Interesse zu den. allen bewährten konservativen Waffen". So wird der„Tilfiter Allgemeinen Zeitung" von einem Parteifreunde geschrieben: „Ich halte es für meine Pflicht, Ihnen mitzuteilen, daß am letzten Sonnabend, den 2. August, der Parteisekretär der konservativen Partei in Dwarischken, Post Schirwindt, nach einer dortigen Versammlung am Ort den Leuten fünf Achtel Bier und 18 bis 20 Liter Schnaps gestiftet hat, so daß unter den Leuten allgemeine Trunkenheit herrschte. Ich bin der Meinung, daß der obige Herr das noch des öfteren machen wird, um sich seine Leute auf diese Weise zu ziehen." Festgestellt ist ferner worden, daß es auch in Bärenfang und Schwäbeln konservatives Freibier gegeben hat. Militärfiskalische Grundstückskänfe. Im Reichstage siizd seinerzeit allerlei fiskalische Grundstück»- geschäfte zur Sprache gebracht worden, die mit der Anlage des Truppenübungsplatzes Zossen in Zusammenhang gestanden hotten. Die ganze Angelegenheit wird jetzt, wie die„National-Zeitung" be- richtet, ein eigenartiges gerichtliches Nachspiel haben. Vom Kriegsminister v. Falkenhayn ist nämlich Straf- antrag wegen Beleidigung gegen einen Herrn Max Sebaldt in Steglitz gestellt worden. Herr Sebaldt hatte nämlich in einer Eingabe an den Kriegsminister die Einleitung eine» Disziplinarverfahrens gegen den Geheimen Kriegs- rat Selle gefordert, den er beschuldigt, an unlauteren Geldverdiensten teilgenommen zu haben. Gcheimrat Selle sollte, so behauptete die Eingabe, mit dem Amtsvorsteher Richter in Sperenberg , mit dem Landrat v. Achenbach, ferner mit dem Bürgermeister von Zossen und mit einem Berliner Bankdirektor in Verbindung gestanden haben, Herren, die angeblich an den Terrainkäufen des Fiskus stark inter - esfiert waren. Dadurch soll der Fisku» gezwungen worden sein, zu« gunsten bestimmter Spekulanten zu hohe Preise zu zahlen. Der FiskuS hat für das gesamte Gelände des Truppenübungsplatzes Zossen 13 bis 14 Millionen Mark gezahlt, von denen 3 bis 4 Millionen Mark in die Taschen von Leuten geflossen sein sollen, die hier ein besonderes Geschäft zu machen verstanden. Der Strafantrag des Kriegsministers wird hoffentlich dazu flihren, daß endlich die beim Ankauf des Zossener Truppenübungs- Platzes vorgekommenen Schiebungen gründlich aufgehellt werden. Vom guten Magen der Kirche. Im Jahre 1904 bezahlte eine katholische Frau 100 M. für zwei Plätze Erbbegräbnis an die katholische Sackheimer Kirche zu Königsberg . Im Februar diese» Jahres verstarb die Frau. In- zwischen hatte sich die katholische Haberberger Gemeinde, in der sie ihren Wohnsitz gehabt hatte, einen eigenen Kirchhof angelegt. Der Ehemann ließ seine Ehefrau aber nicht auf diesem, sondern auf dem Kirchhofe beerdigen, auf dem sich der für 100 M. gekaufte Platz Befand. Er bezahlte für ein Begräbnis II. Klasse(eS gibt wie beim preußischen Wahlrecht drei Klassen) an Kirchengebühren die recht er- hebliche Summe von 87,65 M., ohne die Kosten für den Totengräber, Ausschmückung des Grabes usw. Nach etwa einem halben Jahre erhielt der Mann, der evange- lischen Glaubens ist. vom Vorstand der Haberberger katholischen Kirchengemeinde die Aufforderung, die Summe von 87,65 M., die bereits längst an die Sackheimer Gemeinde bezahlt war, auch noch an die Haberberger Ge- meinde zu zahlen!! Der Vorstand schrieb dem erschrockenen Mann, er hätte auf Grund des Allgemeinen Landrechts die Frau in der Haberberger Gemeinde beerdigen lassen müssen, denn der Z 454 besage, jeder Eingepfarrte müsse der Regel nach in seiner Parochie begraben werden. Durch die Beerdigung auf dem Kirchhof der Sackheimer Gemeinde seien seiner Gemeinde nicht nur die Begräbniskosten im Betrage von 87,65 M. entzogen, sondern auch diejenigen Einnahmen entgangen, welche für Vornahme von Handlungen und Feierlichkeiten an die Sackheimer Gemeinde bezahlt worden seien. ES sei nicht angängig, daß die Gemeinde auf dergleichen Einnahmen verzichte. Der Vorstand kündigte weiter an, daß er wegen Ein- ziehung des Betrages, den der Ehemann für besondere Handlungen und Feierlichkeiten an die Sackheimer Gemeinde gezahlt habe, später an ihn herantreten werde. Sollte der Mann diesem Ersuchen nicht nach- kommen, so würde sich der Kirchenvorstand— der seine Forderungen auf Grund der Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts begründete— leider gezwungen sehen, den liquidierten Betrag im Wege des V e r w a ltu n g S z w a n g s v e r f ah r e n S einziehen zu lassen. Unterzeichnet war da» Schreiben von Jablonka, dem stell- vertretenden Vorsitzenden der Haberberger Kirchengemeinde zu Königsberg . Der Mann war aufs höchste erregt, daß er die BeerdigungS- kosten noch einmal bezahlen sollte, und daß auch noch Nachforderungen kommen würden. Er wandte sich schriftlich an den Kirchenvorstand und erhielt von diesem am 5. August folgenden Brief: „Auf Ihr Schreiben vom 22. 7. er. teilen wir Ihnen ergebenst mit, daß die Begräbnisordnung nur Klassen— L, IL und IIL— enthält, wonach die Feierlichkeit der Beerdigung und dementsprechend auch die Bezahlung sich richtet. Im vorliegenden Falle ist Ihrer Ehefrau ein Begräbnis II. Klasse zuteil geworden, das tarif- mäßig einen Preis von 87,65 Mark nach sich zieht- Eine andere Spezifikation Ihnen anzugeben, ist uns nicht möglich. Ferner beanspruchen wir für Feierlich- leiten und Handlungen 1. für mehrstimmigen Gesang 6 M. 2. für«ine Leichenrede 6 M. Diese» sind dieBeträge» die Sie an dieSack« heimer katholische Gemeinde gezahlt haben und die gesetzmäßig auch a n di e d i eS s eitig e G e m e i n d e zu zahlen sind, wie wir solches in unserem Schreiben vom 16. 7. 13 bereits ausgeführt haben. Einer Erledigung dieser Angelegenheit durch Einsendung der liquidierten 99,65 M. sehen wir nunmehr binnen acht Tagen ent- aeaett' I. A.: Jablonka, stellvertretender Vorfitzender des katholischen Kirchenvorstandes Haberberg. Der Mann hat schließlich den Betrag von 88,65 M. an die Haberberger Kirchengemeinde bezahlt. Elf Mark hatte man von der Forderung noch großmütig abgelassen. In dieser Weise schröpft die Kirche die Angehörigen ihrer Mitglieder. Am besten schützt man sich durch den Austritt aus der Kirche vor derartigen Forderungen. Die amtlichen Turnvereine. In der„Staßfurter Zeitung" war dieser Tage ein mehr als sonderbares Inserat zu lesen. Es lautet: „Bekanntmachung. Am 24. August d. I. findet in Staßfurt ein von der Deutschen Turnerschaft, Kreis 3o, veranstaltetes Kreisturnen mit folgendem Programm statt... Jedermann ist als Zuschauer willkommen. Magdeburg , den 4. August 1913. Der Regierungspräsident. Vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Staßfurt , den 12. August 1913. Der Magistrat: Dr. Berger. Sind die hurrapatriotischen Turnvereine nun bereits zu amt- lichen Organisationen geworden, oder wie soll man sich diese Be- kanntmachung erklären? Ein negerblütiger Soldatenquäler. Vor dem Oberkriegsgericht des Gardekorps fand gestern ein Mißhandlungsprozeß statt, bei dem es zu interessanten Erörte- rungen über Rassenabstammung kam. Auf der Anklagebank saß der Sergeant Sobeja von der 8. Kompagnie dcS 2. Gavdcregimcnts. Die Anklage warf ihm Mißhandlung sowie vorschriftswidrige Be- Handlung eines Untergebenen, des Rekruten Schmitz, vor. Bei einem Appell, den der Feldwebel frühmorgens angesetzt hatte, und bei dem die neuen feldgrauen Uniformen verpaßt werden sollten, war der Grenadier Sch. irrtümlicherweise nicht erschienen. Der Angeklagte begab sich infolgedessen in erregtem Zustand nach der Stube hinauf und fuhr dort den Grenadier Schmitz an. Als dieser erklärte, er sei ja erst um 1 Uhr zum Appell befohlen, griff ihn der Vorgesetzte an der Brust, schüttelte ihn kräftig und stieß ihn gegen das Bett. Wie Sch. bekundete, versetzte ihm der Sergeant dann noch einen Fußtritt gegen den Oberschenkel. S. vergriff sich kurz darauf noch einmal an dem Untergebenen. Vor Gericht erklärte der Angeklagte, was Schmitz und die anderen Zeugen ausgesagt hätten, sei alles unwahr. Man habe sich gegen ihn verschworen. Der Ver- teidiger des S., Leutnant d. R. v. Böhm, führte zugunsten des An- gcschuldigten folgendes aus: Sobeja stamme von den Hereros ab. Sein Urgroßvater sei ein Hereroneger gewesen und der Großvater habe eine Weiße geheiratet. In den Adern dcS Angeklagten kreise heiße? Negerblut: er, der Verteidiger, fei drüben in Afrika gewesen, und er wisse wohl, wie gefährlich ein solcher Schuß Negerblut werden könne. Solch« Menschen geraten oft in Zustände, in denen sie ihrer Sinne nicht mächtig seien. Sie gehen dabei mit einer solchen Leidenschaftlichkeit vor, daß sie später gar nicht mehr wissen, waS eigentlich passiert fei. In dieser Leidenschaft sei der Neger ein jähzorniger Mensch. Auch der Angeklagte habe i ebenfalls in einem solchen Zustand gehandelt. ES sei bedauerlich, daß er überhaupt in die Unteroffizierschule aufgenommen worden jej. Sex Nngefiagte sei eher bedauernswert als zu Verurteilen. Auch der Vertreter deö Anklage, KriegSgerichtsrat Schönewerk, war lange Zeit drüben und kennt die Schwarzen aus eigener Erfahrung sehr gut. Er ist der Ansicht, daß es um die Bastarde noch weit schlimmer stehe als um die Schwarzen selbst, und von der Anwendung des§ 51 könne daher wohl in diesem.Falle keine Rede sein. Er beantrage 14 Tage Mittelarrest. Das Oberkriogsgericht erkannte auf drei Tage Wttelaxrefß. franftmefc / Die Gärung unter den Winzertt. Paris , 16. August. Die Unzufriedenheit der Bevölkerung des Departements Aube mit dem Gesetz, durch welches die Weine dieses Departements von der Zulassung zur Champagnerfabrikation aus- geschlossen sind, drückt sich hauptsächlich in der Form eine» Streikes der Gemeindeverwaltungen aus. Dieser Streik greift immer weiter um sich. In einer Versammlung des Winzersyndikates in Bar- sur-Aube wurde eine Resolution gefaßt, welche den Maire und die Gemeinderäte dieser Stadt zur Niederlegung ihrer Aemter auf- fordert. Der Maire erklärte sich zur Demission bereit« falls die Gemeinderäte sich für den Streik entscheiden sollten» tfarohko, Der Aufstand der Rifkabhlen. Madrid , 16. August. Nach Meldungen aus Ceuia griffen zahl- reiche Mauren gestern vormittag sowohl die Proviantlolonnen im Rücken der Stellung von Condesa bei Ceuta , welche fünf Tote und siebzehn Verwundete, darunter einen Leutnant und einen Sergean- ten verloren, als auch die patrouillierende Kavallerie anj Verstärkungen warfen den Feind zurück. Nach amtlicher Meldung aus Cadix haben Mauren cm der Küste von Alhucemas ein spanische.? Handelsschiff ge- nommen und vollständig ausgeplündert, so daß ein zu Hilfe eilendes Kanonenboot sich darauf- beschränken mußte« das Schiff zu PerfeMn, � Hus der Partei. ' Der Fall Radek. In der„Bremer Bürgerzeitung"'erstattet die Kom- Mission, die von der Parteiorganisation Bremens zur Unter- suchung des Falles Radek eingesetzt worden ist, ihren Bericht. Es ist nicht gelungen, ein einhelliges Votum herbeizuführen, eS wird vielmehr eine von fünf Stimmen unterstützte Mehrheits- Meinung und eine von vier Stimmen unterstützte Minderheitsmeinung mitgeteilt. Die Schuld an diesem Zwiespalt liegt daran, daß über den Umfang der Beweisaufnahme und das der Kommission überwiesene Beweisthema sowie über die Würdigung der Beweismittel jtarke Meinungsverschiedenheiten destanden. Im wesentlichen hatte sich die Kommission über drei Fragen auszusprechen. Zunächst wird Radek beschuldigt, im Jahre 1904 in Krakau einem seiner Bekannten ein Buch unter Wer- trauensbruch entwendet und verkauft zu haben. Mehrheit und Minderheit waren sich darüber einig, daß dieser Fall bereits durch ein früheres Schiedsgerichtsverfahren erledigt ist, gleichviel, ob dessen Urteil, wie Radek angibt, auf Freispruch, oder, wie seine Gegner behaupteten, auf Vertvarnung lautete. Radek war zweitens beschuldigt, im Jahre 1909 der Redaktion de?„Ropzrod" zur Re» zension eingesandte Bücher entwendet und verkauft zu haben. Angesichts der Geringfügigkeit der in dieser Weise entwendeten Bücher hat die Kommission einstimmig diese Verfehlung als keinen genügenden Grund zum Ausschluß angesehen. In der Hauptsache war Radek beschuldigt, im Jahre 1906 300 oder 500 M. Gewerkschaftsgelder unterschlagen zu haben. Hier, über entschied die Mehrheit: Die Kommission hält durch das in dem Gerichtsurteil(des vom polnischen Parteivorstand eingesetzten Schiedsgerichts) mit- geteilte Belastungsmaterial den Beweis für die Beschuldigung, Radek habe 300 bis 500 Rubel an Gewerkschaftsgeldern enr- wendet oder unterschlagen, nicht für erbracht und kann aus diesem Grunde die Einleitung eines Ausschlußverfahrens nicht vorschlagen. Die Minderheit einigte sich auf folgende Resolution: Die Kommission zur Untersuchung des Falles Radek sieht die Angelegenheit wegen der Entwendung von Gewerkschafts- geldern nicht für hinreichend aufgeklärt an, um auf Grund des ihr vorliegenden Materials ihrerseits eine Verurteilung für berechtigt zu erklären oder eine Entlastung von den ihm zur Last gelegten Delikten für gegeben zu erachten. Einige kleinere Anklagepunkte gegen Radek wurden allgemein als unbeachtlich erklärt. Die Mehrheit hat danach entschieden, daß auf Grund des deutschen Organisationsstatuts gegen Rädels Parteimitgliedschaft nichts zu unternehmen sei. Die Minderheit erklärt die Beweis- erhebung für unzulänglich und steht prinzipiell auf dem Stand- punkt, daß von ausländischen Bruderparteien ausgeschlossene Genossen in die deutsche Partei gar nicht aufgenommen werden dürfen. Auf dem gleichen Standpunkt steht bekanntlich, wie im ParteivorstandSbericht(Seite 5) zu lesen ist, der Parteivorstand, der demnach auf dem Jenaer Parteitag beantragen Wird, Radek füx nicht parteizugehörig zu erklären,.. letzte NachHcf)ten. Schreckenstat eines Wahnsinnige«. <?ser, 16. August. (W. T. B.) In dem benachbarten Orte Königsberg erschlug der Bergarbeiter Josef Graf aus Gram über den Verlust seiner Ehefrau seine beiden Söhne im Alter von drei Jahren und sieben Wochen mit einer Hacke. Nach der Tat stellte ey sich der Gendarmerie._ Vier Bergleute verschüttet. Witten (Ruhr), 16. August. Heute mittag um 1 Uhr wurden auf der Zeche„Hamburg " auf der siebenten Sohle durch Zubruchgehen der Strecke vier Bergleute abgeschnitten. Die Ret- tungsarbeiten wurden sofort aufgenommen. ES gelang, mit den Abgeschlossenen, die unverletzt scheinen, eine Verständigung herzu- stellen. Beim Spiel tödlich verunglückt. Prag , 16. August. (W. T. B.) Bei Eisenstein im Böhmer- wald wurde der 12jährige Sohn des österreichischen Oberleutnants Grafen Franz Zedawitz beim Spielen auf einem Holzlager von herabrolleirden Holzblöcken erdrückt, Er starb vor den Augen seiner Mutter._ Riesenuntcrschlagungen in einer böhmischen Stadtverwaltung. Prag , 16. August. (W. T. B.) Tschechische Blätter melden, daß bei der kürzlich von der Regierung suspendierten Stadtvertretung der böhmischen Stadt Laim größere Unterschleife vorgekommen find. Die Revision der städtischen Sparkasse habe ein Defizit von % Millionen Kronen ergehen,
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