Verstanben geKiesen sehr. DaS hat GPrSder aber, wie der .Zimmerer" behauptet, bestritten. Der„Grundstein" bemerkt zu dieser Angelegenheit, daß er die Schlußfolgerungen, Melche der „Zimmerer " aus dem Verhalten der Unparteiischen gezogen habe, nicht ziehen könne, und sagt:„Wir hoffen und wünschen im Jnter- esse aller ayr Vertrage beteiligten Organisationen, daß der be- stehende Konflikt möglichst rasch beigelegt wird." Achtung Rohrleger und Helfer. Nach Mitteilungen auS dein Bezirk Rheinland-Westfalen be- müht sich ein Teil der Berliner Rohrleger und Helfer um Arbeit in den dortigen Verwaltungsstellen. Wir weisen deshalb darauf hin, daß alle Arbeitsangebote nach Rheinland und Westfalen zurückzuweisen sind, weil die Tarifbewegung in dem dortigen Bezirk bis jetzt noch nicht erledigt ist. Deutscher Metallarbeiterverband, Verwaltungsstelle Berlin . Drohender Kampf im Fleischergewerbe. In Karlsruhe (Baden ) stehen sämtliche Arbeiter der zwei größten Wurstfabriken in einer Tarifbewegung, die ohne schwere Differenzen nicht zu Ende gehen soll. Die dort bestehenden Tarife wurden selbst auf Wunsch der Fabrikanten gekündigt und neue Vor- schlagstarife eingereicht, die selbstverständlich Verbesserungen ent- halten. Darauf hatte der Arbeitgeberschutzverband für daS Fleischergewerbe gelauert, dem diese zwei Firmen unlängst beige- treten sind. Ohne in eine Verhandlung einzutreten, mußten die Firmen dem Zentralverband der Fleischer schreiben, daß der zuge- sandte Tarif hinsichtlich verschiedener Punkte für sie unannehmbar sei und daher keine Basis bilde zum Abschluß eines neuen Ver- trageS mit dem Verband. Die Firmen haben nun oder hatten viel- mehr schon längst zwar einen Vertrag mit dem Arbeitgeberschutz. verband ausgearbeitet, der nun sogleich sämtlichen Beschäftigten mit einem Schreiben zuging, das besagt, sich bis längstens Freitag, den 15. August, abends 6 Ahr, zu erklären, ob sie vom 1. September ab auf Grund dieses Arbeitsvertrages weiter arbeiten werden; andern- falls sie diese? Schreiben als Kündigung per 31. August zu be- trachten haben. Dieser Arbeitsvertrag enthält ganz bedeutende Verschlechterungen selbst gegenüber dem noch zurzeit bestehenden Tarif._ Sämtliche Beschäftigten haben sofort den Firmen schriftlich ge. antwortet, daß sie den Arbeitsvertrag nicht anerkennen, daß sie aber gewillt sind, auf Grund ihrer Tarifvorlage und des Arbeits- Vertrages der Firmen Verhandlungen zu führen. Aus einem Aufruf, den der Meisterverband in den Fleischer- zeitungen erläßt, geht hervor, daß sich die Arbeitgeber für den Kampf rüsten, der, wenn er ausbrechen sollte, einer der schwersten werden dürfte, der je im Fleischergewerbe ausgefochten worden ist. Der Zentralverband der Fleischer ersucht dringend mn Fernhaltung des Zuzuges von Fleischern nach Karlsruhe . Nkrbandstag der Lithographev, Steindrucker und vemundten Keruft. Stuttgart , 15. August. EinÄ' längere Debatte über den Chemigraphentarif, über die Differenzen mit den Tief-, Licht- und Steindruckern wegen Einbe- ziehung des Offsetidrucks in den Tarif führte zur Bildung einer Kommission aus den einzelnen Berufsarten, der die Beratung der neuen Verfahren und die dazu gestellten Anträge überwiesen wur- den. Der Verbandstag tritt dann in die Beratung der Frage der Schaffung eines graphischen Jndustrieverbandez ein. Der Referent B r a t k e- Hannover tritt sehr entschieden für eine zielbewußtere Arbeit zugunsten der Schaffung eines graphi- schen JndustrieverbandeS ein. Man solle nicht erst warten, bis man, durch die Unternehmer gezwungen, zu diesem notwendigen Schrift gedrängt werde. Es könne ein Zusammenschluß auf pari- tätischer Grundlage angestrebt werden. Der Redner empfiehlt fol- gende Resolution: „Das Streben d«S kapitalistischen Unternehmertums geht in neuester Zeit dahin, durch einen engeren und festeren Zu- sammenschluß seiner Organisationen seine Macht gegenüber der organisierten Arbeiterschaft gewaltig zu steigern und daS jdräfte- Verhältnis zu seinen Gunsten zu verschieben. Diese für die Ge- werkschaften so ungemein ungünstige Verschiebung ihres Macht- Verhältnisses zu den Unternehmerverbänden kann nur dadurch wieder ausgeglichen werden, daß die Arbeiterschaft es dem Unter. nehmertum gleichtut und ihre einzelnen Berufsorganisationen ebenfalls zu machwollen Jndustrieverbänden zusammenschließt. In Erkenntnis dieser Sachlage erwartet die Generawersamm- lung, daß mit dem Aufgebot aller Kräfte für einen Zusammen- schluß der verschiedenen graphischen Verbände zu einem gra- phischen Bunde gewirkt wird."- . Korreferent Bauknecht-- Köln ist wie der Referent An- Hänger der Zentralisation der Organisation aller graphischen Be- rufe. Er glaubt, daß der nicht sehr glückliche Verlauf der letzten Bewegungen die Agitation für den Jndustrieverband belebt habe. Was ihn aber von dem Referenten trenne, sei eine andere Ein- schätzung der gegenwärtigen Möglichkeiten zur Schaffung eines JndustrieverbandeS. Vor allem dürfe man nicht etwa auf einen ■Zusammenbruch der Tarisgemeinschaft der Buchdrucker rechnen und aus einer Wiederkehr der Situation von 18S1 und 1896 Hossnungen auf eine Belebung des Zusammenschlußgedankens in den Kreisen der Buchdrucker zu setzen. Man dürfe die Propaganda für die ■Verschmelzung nicht so betreiben, daß der Eindruck entstehe, als könne man allein nichts mehr ausrichten und das Vertrauen in die Führerschaft des Verbandes schwinde. Damit werde der Ver- band in den Augen der Kollegen verkleinert, und die Kleinarbeit werde sehr erschwert. Er halte die Zeit für die Verschmelzung noch nicht für reif. Er stehe der Verschmelzung sympathisch gegen- über, die Propaganda dürfe aber nicht unter Außerachtlassung der realen Unterlagen getrieben werden, die bei der Lösung der Frage die Hauptrolle spielen. Die Diskussion über die beiden Referate war eine sehr lebhafte. Man verweist daraus, daß die technischen Verhältnisse, die alle Grenzen der einzelnen Berufe verwischen, bei Bewegungen ■Streikarbeiten möglich machen, die Zusammenführung der Ar- beiter der graphischen Gewerbe zur Notwendigkeit machen. Man verlangt bestimmte Beschlüsse, die den Verbandsinstanzen die Pflicht zur Fühlungnahme mit den anderen Organisationen auferlegen. — Die Vertreter des Buchdruckereihilfsarbeiterver. b a n d e S und des Buchbin derverbandes drücken ihre Sym. pathie gegenüber dem Verschmelzungsgedanken aus, erklären aber die Zeit für noch nicht gekommen, besonders solange sich die Buch- drucker völlig abseits stellen. - Der Vertreter der Buchdrucker erklärt die Gründe, die seine Organisation veranlassen, die Frage der Schaffung eines JndustrieverbandeS vorerst als eine Frage zweiten Ranges zu be- handeln. Die Buchdrucker könnten sich keiner aufgezwungenen Liebe hingeben. Sei die Zeit der Verschmelzung gekommen, dann werde man auch die Buchdrucker zur Stelle finden.— Cohen- Werlin(Vertreter der Generalkommission) meint, eS könne vielleicht durch Anstrebung eines Kartellverhältnisses ein Schritt nach vor- wärts getan werden. Mit schönen Resolutionen komme man keinen Schritt weiter. DaS Ergebnis der Abstimmung ist folgendes: Die Reso- lution des Referenten wird gegen 6 Stimmen angenommen. Angenommen wird ferner eine Resolution, in der eine Konferenz der Hauptvdr stände gefordert wird, die die Jndttstrteverbandsfrage zu behandeln hat. Ebenso findet eine weitere Resolution Annahme, die die Förderung der Jndustriever- bandsfache und bis zum Zustandekommen der Verschmelzung ge- maß einem Beschluß der Hamburger Generalversammlung mit ollen graphischen Verbänden Beratungen verlangt, wonach de- stimmte Normen für Lohnbewegungen aufgestellt vezdep. Nach einem Telegramm aus Berlin protestieren die dortigen Chemigraphen gegen den neuabgeschlossenen Chemigraphen- t a r i f und stellen seine Nichtbeachtung in Aussicht. Die General. Versammlung tritt jedoch der von der Verbandsleitung und dem Vorfitzenden S i l l i e r geäußerten Auffassung bei, daß die Ver- treter der Chemigraphen zum Tarifabschluß ermächtigt waren und daß dieser Tarif bindend für die VerbandSmitglie- der sei. Redakteur B a r t h e l- Berlin referiert über Lehrlingswcsen und Lehrlingsorganisation. Diese Frage, über die eine eingehende Beratung stattfindet, wird durch die Annahme einer Resolution erledigt, in der ein ziel- bewußter Ausbau der Lehrlingsabteilung und die Schaffung einer Zentralkommis fron für die LehrlingSaus- b i l d u n g gefordert wird, deren Vorsitzender in Angelegenheiten der Lehrlingsabteilung Sitz und Stimme im Hauptvorstand hat. Die Resolution fordert weiter die baldige Einberufung einer Kon- ferenz der Leiter der Lehrlingskommissionen und überweist alle übrigen Anträge der geforderten Lehrlingszentralkommission. Die Generalversammlung nahm sodann ein Referat von Leinen- Dresden über den letzten Gewerkschaftskongreß entgegen. Die Stellung der Delegierten für den nächsten Geweri- schaftskongreß wird den Gauen Berlin , München , Hamburg und Leipzig zugesprochen. S i I l i e r-Berlin referierte über den internationalen Kongreß in Wien . Die Tätigkeit habe erfolgreich nach der Richtung eingesetzt, der internationalen Organisation mehr Orga- nisationen anzuschließen und die verschiedenen LandeSorgani- fationen zusammenzuführen.— Zum Kongreß werden delegiert H i ck m a n n- Berlin, Leinen- Dresden und H e n t s ch e l- Leipzig. Zum Schluß erstattet Haß- Berlin denBerichtderTief- druckkommission, die eine Resolution vorschlägt, nach welcher eine Zentralkommission für die Tiesdruckkollegen gebildet werden soll und keine Sparte ohne Einwilligung der anderen Tarif- abschlüsse herbeiführen darf, wenn der Tarisabschluß andere Sparten berührt. Diese Resolution findet Annahme. * Richtigstellung: In dem Bericht über die Dienstags- sitzung muß richtiggestellt werben, daß Sillier nicht auf einen Rück- gang der Chemigraphen verwies. Die Chemigraphen haben viel- mehr eine kleine Zunahme erfahren, während die Lithographen und Steindrucker etwa? zurückgegangen sind. Die politischen flrbelterturovmine. Wir berichteten vor einiger Zeit über die mündlich« Verhand- lung in zwei wichtigen Prozessen von Arbeiterturnvereinen, welche daS Oberverwaltungsgericht als Vorläufer von etwa 66 weiteren Prozessen beschäftigten und bei denen es sich um dieselbe groß« Frage handelte, nämlich darum: ob der.Arbeiterturner- bund"(Zentralsitz Leipzig ) ein politischer Verein sei und ob schon deshalb die ihm zugehörigen Ar. beiterturnvereine als politische Vereine anzu- sehen wären. DaS wurde nämlich von den Polizei- und Ver- waltungsbehörden behauptet. Auch der Regierungspräsident zu Potsdam hatte das behauptet und hatte in den beiden fraglichen Sachen die Verfügungen der zuständigen Amtsvorsteher gebilligt, die die„Freie Turnerschaft Staaken" und den Turnverein „Vorwärts" zu Trebbin für politisch erklärten und den Vorständen aufgaben, die Statuten und ein Verzeichnis der Vor- standsmitglieder gemäß§ 3 des Vereinsgesetzes einzureichen. Der Vorsitzende K n o r r(Trebbin ) und der Vorsitzende S ch i l- l i n g(Staaken ) hatten dann gegen den Regierungspräsidenten beim Oberverwaltungsgericht geklagt, wo sie in mehreren mündlichen Verhandlungen durch Rechtsanwalt Wolfgang Heine ver- treten wurden. Unseren letzten Verhandlungsbericht mußten wir mit der Mit» teilung schließen, daß das Gericht die Entscheidung ausgesetzt habe. Das heißt, das Gericht behielt sich, ohne nochmalige mündliche Ver- Handlung, eine spätere Beratung und Entscheidung vor, sowie Publi- kation des Urteils nur durch schriftliche Zustellung. Die Urteile liegen jetzt bor. Das Oberverwaltung s- gericht hat die Klagen der Vorsitzenden Knorr und Schil- ling abgewiesen. Und zwar beantwortete das Oberverwal. tungsgericht die oben erwähnte wichtig« Hauptfrage im Sinne der Polizei- und Verwaltungsbehörden. Die Be- gründungen— mehr als 45 Folioseiten— stimmen in der Haupt- fache überein.(Aktenzeichen in Sachen Knorr-Trebbin ist I. A. 242. 12.) Wir geben das Wesentliche aus der Urteilsbegründung wieder. DaS Urteil erklärt, es habe eine Tendenz des Bundes, die sämt- lichen Arbeiter, soweit sie überhaupt als Turner in Betracht kom- men, in dem Bunde zu vereinigen, um in den Turnvereinen im Sinne der sozialdemokratischen Partei auf das politische Denken und Handeln der Arbeiterschaft einwirken zu können, bis in die neueste Zeit unverändert fortbestanden. Das ergebe sich zunächst aus zahlreichen Artikeln der„Arbeiter-Turnzeitung". Diese Zeitung sei, wie im Z 3 des Bundesstatuts angegeben werde, Organ des Bundes und ein Mittel zur Erreichung seines statuten- mätzigen Zwecks; der Redakteur sei ein besoldetes Mitglied des Bundesvorstandes(Z 4) und werde vom Bundesturntag auf zwei Jahre gewählt(Z 5); ihm liege die Redigierung der Zeitung mit Ausnahme des technischen Teils ob. Der Bundesausschuß habe die Pflicht, über die prinzipielle und taktische Haltung der Zeitung zu wachen(K 6h). Der Redakteur sei als besoldetes Vorstandsmitglied auch Mitglied des BundesturntagS. Hieraus folge, daß die Zeitung nicht eine von dem Bunde unabhängige Sonderstellung einnehme, sondern aufs engste mit ihm verknüpft sei und insbesondere seiner Aufsicht unterstehe. Daher sei auch der Bund für den Inhalt der Zeitung verantwortlich. Das Urteil zitiert nun eine Reihe von Artikeln, darunter verschiedene aus dem Jahre 1311, und fährt dann fort: Aus diesen Kundgebungen der„Arbeiter-Turnzeitung" ergebe sich deutlich, daß der Arbeiter-Turnerbund bestrebt sei, auf seine Mitglieder dahin einzuwirken, daß sie bei den politischen Wahlen sich zugunsten des sozialdemokratischen Kandidaten durch Agitation und Stimm- abgäbe beteiligen. Er fordere sie nicht nur dazu auf, sondern mache sie auch auf die für die Agitation nötigen und dienlichen Hilfsmittel(Bücher) aufmerksam.(Letzteres bezieht sich auf die Empfehlung einer Schrift von Frank und des Arbeiter-Notizkalen- derS.) Dadurch sei, so sagt daS Urteil, festgestellt, daß der Ar- beiter-Turnerbund eine politische Tätigkeit entwickele und auf politische Angelegenheiten eingewirkt habe. Dem könnte nicht ent- gegengehalten werden, daß die Mitgleder des Bundes als Arbeiter und Sozialdemokraten berechtigt seien, sich außerhalb de» Vereins, dem sie als Turner angehörten, an den Wahlen zugunsten einer bestimmten politischen Partei zu beteiligen. Wenn der Bund in der Tat sich auf die Pflege von körperlichen Nebungen als alleini- gen Zweck beschränkte, ginge ihn die politische Betätigung seiner Mitglieder nichts an. Indem er aber ihnen dies«, und zwar im Sinne einer bestimmten politischen Partei nahelege, mache er sich den Zwecken der letzteren dienstbar. Dann nimmt das Urteil auf lverschiedene Flugblätter des Bundes Bezug, worin es auch eine politische Tendenz glaubt er- kennen zu können. Ks unterstreicht Wendungen� wig«Arbeite?». schaft als Klasse",„politisches Erstgeburtsrecht" und dergleichen. Weiter sagt das Urteil: Eine Einwirkung auf politische Angelegen- heiten enthielten auch die Artikel der„Arbeiter-Turnzeitung", in! welchen die Maßnahmen der Staatsregierung bekämpft werden, welche von dieser ergriffen wurden, um die Turnvereine zur Er» füllung der ihnen nach den ZK 3 und 17 des BereinSgesetzes obliegenden Verpflichtungen anzuhalten, um der in ungesetz- licher(??) Weise erfolgten Erteilung von Turnunterricht an Jugendliche in den Arbeiter-Turnvereinen entgegenzutreten uiyd um daS unter die Leitung des Kultusministers gestellte Werk de«: Jugendpflege zu fördern. Die Kritik, welche darin an den gegeuc die Arbeitev-Turnvereine ergriffenen behördlichen Matznahmeit geübt werde, greife auf das Gebiet der politischen Angelegenheiten über, indem sie zugleich allgemeine Verwaltungsanordnungen derj Staatsregierung bekämpfe und nach Art und Inhalt erkennbarer- weise den Zweck verfolge, das Eingreifen der Behörde als ein will» kürliches oder rechtswidriges hinzustellen, die Arbeiterschaft gegen deren Matznahmen einzunehmen und aufzureizen und auf diesem Wege die staatlichen Einrichtungen und Anordnungen zu beem« flussen. Für diese Auffassung beruft sich das Gericht auf verschiedene Abwehrartikel der„Arbeiterturnzeitung", die es zitiert, und dann sagt daS Urteil: In all diesen Artikeln beschränke sich der Arbeiter- turnerbund nicht darauf, den einzelnen Turnvereinen Rechtsschutz zu gewähren und sie in der Wahrnehmung ihrer Interessen in Sachen des Turnens zu unterstützen, sondern er sei vielmehr be- strebt, allgemeine Maßnahmen der Staatsregierung auf dem Ge» biete der Erziehung und Pflege der schulentlassenen Jugend zu be- kämpfen. Dieser Kampf begnüge sich nicht mit einer sachlichen Be- sprechung, sondern versuche, indem er die Absichten und Anordnun- gen der StaatSregierung als gesetzlich nicht gerechtfertigt und rechtsbeugend hinzustellen suche, die Massen der Arbeiterturner aufzureizen und durch Drohung mit der geschlossenen Organi- sation des Bundes auf die Verwaltungsmatznahmen der Staats- regierung einzuwirken, und zwar nicht nur auf solche Matznahmen, welche sich gegen die Uebergriffe(?!) der Arbeiterturnvereine rich- ten, sondern auch auf solche, welche die von der Staatsregierung angestrebte Jugendpflege im allgemeinen betreffen. Damit b e- zwecke der Arbeiter-Turnerbund eine Ein» Wirkung auf politische Angelegenheiten. Nachdem dann einzelne Lieder auS dem Liederbuch haben her» halten müssen, sucht daS Urteil eine enge Beziehung des Arbeiter» turnerbundes mit der„sozialdemokratischen Arbeiter» jugendbewegung"(Ausdruck des Gerichts) zu konstruieren und dar- zulegen, daß sich der Arbeiter-Turnerbund in den Dienst derselben Bestrebungen gestellt habe, wegen deren das Gericht die„Freie Jugendorganisation" und die„Vereine zur Errichtung von Jugend- Heimen" für politisch erklärt habe. Angezogen wird dafür u. a. eine auf dem Parteitag in Nürnberg 1968 angenommene Resolution (Protokoll Seite 457, 548),„sowie die Vereinbarung von Grund- sätzen mit der Zentralstelle für die arbeitende Jugend".(2. Novem- ber 1916.) Auch Artikel der„Arbeiterturn-Zeitung" werden ver- wertet, sowie Aeußerungen auf dem 16. Bundesturntag in Han- notier, unter anderem solche seitens des Bundesvorstandsmitgliedes, Redakteurs W i l d u n g. Alles mögliche zieht dann das Urteil noch heran. So eine Re- solution de? vierten Bundestages des Arbeiter- Schwimmer- b u n d e s, wo ein Vertreter des Arbeiter-TurnerbundeS als Gast war, und den Beschluß einer Konferenz in Dresden auS dem Jahre 1911, obwohl eine Erklärung(Nummer 8 der„Arbeiterturn- Zeitung" von 1311) vorliegt, nach welcher die Bundesleitung des Arbeiter-TurnerbundeS als solche dieser Konferenz ferngestanden und auch der Teilnahme von Turnvereinen an ihr nicht zuge- stimmt hat. Diese Tatsache erwähnt daS Gericht, es vermißt aber eine Mißbilligung deS fraglichen Beschlusses, der freundschaftlichste Beziehungen zwischen den Arbeitersportvereinen und den Partei- Organisationen wünscht, und eS vermißt eine Entschließung dahin, daß die Bundesleitung auf einem andern Standpunkt stehe und diesen ihren Vereinen zur Pflicht mache. Dann wird noch einmal die Rede Wildungs(des Bundes- Vorstandsmitgliedes) zittert, die dieser 1911 auf dem Bundestage in Hannover zum Punkte„Jugendturnen und Jugendturnverbote" gehalten hat. Einen klaren Ausspruch über die Gleichheit der Ziele und der Bestrebungen der sozialdemokrattschen Partei und des Arbeiter-TurnerbundeS findet das Gericht darin, weil Wildung, wenn er auch die Arbeiterturnvereine für unpolitisch erklärte, ihre Wirksamkeit in Beziehung brachte zu der deutschen Arbeiter- bewegung. Als bestätigendes nachträgliches Material führt das Gericht noch die Festschrift anläßlich des Berliner Arbeiter- s p o r t f e st e s vom 8. Juni 1913 an, wo es unter Bezugnahme auf die Jungdeutschlandbewegung heißt:„Ist die bürgerliche Bewegung imperialistisch orientiert, so müssen wir die unsere sozialdemokratisch orientieren." Schließlich heißt es im Urteil: Gegenüber dem aufgeführten Material könnten die Bekundungen des mit der Ueberwachung des Arbeiter-Turnerbundes betrauten Leipziger Kriminalkommissars Förstenberg, daß nichts bekannt geworden sei über eine mittelbare oder unmittelbare Einwirkung des Turnerbundes auf den Staat, seine Gesetzgebung usw., für daS Oberverwaltungsgericht nicht von ausschlaggebender Bedeutung sein. Auf Grund des dem Gericht vorliegenden Materials habe das Oberverwal- tungsgericht sich von dem politischen Charakter deS Arbeiter-TurnerbundeS überzeugt. ES sei da- durch bewiesen, daß der Arbeiter-Turnerbund— und nur auf diesen komme es an— sich nicht darauf beschränke, die Sache des Turnens und der rationellen Körperpflege in der Arbeiterschaft als Selbstzweck zu fördern und zu Pflegen, sondern daß er diese Be- strebungen als Mittel für den Hauptzweck benutze, seine Angehöri- gen und insbesondere die heranwachsende Jugend, unter möglichster Ausschaltung jedes anderen Einflusses mit den Lehren und Ideen der sozialdemokratischen Partei zu erfüllen und der letzteren damit den Nachwuchs und Rückhalt zu sichern. Auf dem Gebiete der so- zialdemokratischen Arbeiterbewegung sei der Arbeiter-Turnerbund, ebenso wie die Zentralstelle für die arbeitende Jugend, eine der- jenigen Einrichtungen und Organisationen, welche als Werk- zeug und Waffe der sozialdemokratischen Parter dazu besttmmt seien, ihr im politischen Kampfe zu dienen. Durch den Arbeiter-Turnerbund und die in ihm zusammengeschlossenen Arbeiterturnvereine solle die Partei gestärkt und gefestigt werden; vermittels ihrer solle das Schwergewicht der Partei vermehrt und ihr Einfluß auf die Gestaltung der politischen Verhältnisse gehoben werden.— Sei hiernach festzustellen, daß der Arbeiter-Turnerbund als ein politischer Verein im Sinne des K 8 des Reichs- Vereinsgesetzes anzusehen sei, so müsse dasselbe auch von allenEinzelvereinengelten, dieinihmzusammen- geschlossen seien. Denn bei Vereinen, welche einer große- ren Organisation als Mitglieder angehörten, sei nicht erst die Tätigkeit des einzelnen Vereins. sondern schon der Charakter der grob» Organi » satton als solcher ausschlaggebend. Schon wegen seiner Zugehörigkeit zum Arbeiter-Turnev- Kunde sei somit der Turnverein„Vorwärts" zu Trebbin als ZgiitifckKx gnzufehen und. dis Klag� Müsse ghgetvis�s»
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