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werben. Die Rlage Ser Frelen Turnerschaft in Staaten" ( tenzeichen I. A. 157. 12.) wurde aus denselben Gründen abge­wiesen.

Soziales.

Ein sonderbarer Vergleich

Ein Kommunalfonflikt.

ffreut find, daß eine Brüfung diefer Art ebenso biel Belt erforderl In den bekannten Harzer Kurorte Bad Harzburg hält hätte wie die Sammlung und Niederschrift der verarbeiteten Mate seit einigen Monaten ein Kommunaltonflikt die Gemüter in Auf- rialien. Der Referent muß sich daher darauf beschränken, einige regung. Die reinen Badeangelegenheiten unterstehen in Harzburg allgemeine Bemerkungen an die Lektüre anzufnüpfen. der Verwaltung eines Staatskommissars. Die Kosten hat die So anerkennenswert der Fleiß ist, mit dem die Arbeit Stadt zu tragen. Einige Mitglieder der Stadtverordnetenber- ausgeführt wurde, scheint uns doch eine Sammlung in dem sammlung bemühten sich nun der nicht unberechtigten Meinung vorliegenden Umfang nicht die Aufgabe einer Einzelperson, sondern sein. Nur daraus Geltung zu verschaffen, daß die ziemlich beträchtlichen Einnahmen die statistischer Zentralinstanzen zu ist in einem vor dem Gewerbegericht Berlin- Wilmersdorf an- nun auch in den Stadtsädel statt in die Staatskasse zu fließen daß unsere deutschen staatlichen und städtischen statistischen Aemter hängigen Prozeß geschlossen worden. Die Köchin 3. hatte gegen hätten. Den Standpunkt teilten jedoch keineswegs alle Mitglieder die Arbeitsstatistik im Vergleich zu den Leistungen ausländischer ben Direktor und Oberlehrer D., der gleichzeitig Inhaber eines der städtischen Körperschaften, und als erstes Opfer des Streites Aemter start vernachlässigen, ergibt sich für Privatpersonen und Pensionats ist, Klage auf Lohnzahlung, Herausgabe der Invaliden- trat bereits am 1. Juni d. J. der langjährige Bürgermeister Kleinere Organisationen der Zwang, selbst statistische Erhebungen farte und Ausstellung eines Zeugnisses geklagt. Die Klägerin v. Stutterheim von seinem Amte zurück, während ein anderes und Bearbeitungen in Angriff zu nehmen. Wir erinnern daran, hat nach ihrer Angabe den Dienst beim Beklagten plöblich ver- Magistratsmitglied auf unbestimmte Zeit" in Urlaub gegangen ist. welche Unsumme von wertvollen Statistiken die Gewerkschaften laffen, weil sie glaubte, einen wichtigen Grund zur sofortigen Der Streit spitzte sich schließlich dahin zu, daß 4 Stadtverordnete mit den eigenen, jedem einzelnen Proletarier jauer abgesparten Lösung des Dienſtverhältnisses zu haben. Nach ihrer Angabe mußte im Stadtparlament Obstruktion trieben. Dafür wurden sie von Groschen liefern, obgleich es einfach selbstverständlich wäre, daß fie sowie ein anderes Dienstmädchen eine Toilette benutzen, die der zurückgebliebenen, aus 5 Mitgliedern bestehenden Mehrheit Reich, Bundesstaaten, Provinzial- und Kommunalverbände das Geld ſich auf dem Hof befand. Den Schlüssel zu diesem Ort behielt des Stadtparlaments wegen Unwürdigkeit" vom Kollegium aus- für solche Arbeiten den Organisationen zur Verfügung stellen. Gerade der Beklagte in sicherem Gewahrſam, ſodaß er im Bedarfsfalle geschlossen. Die Ausgeschlossenen beschritten dagegen den Be- die Aufstellung internationaler Vergleiche müßten sich diese Zentral­immer erst um Herausgabe des Schlüffels angegangen werden schwerdeweg; bevor jedoch auch nur die erste Instanz über die ämter angelegen sein lassen. Im Auslande werden solche Arbeiten mußte. Als der Beklagte eines Abends der Ansicht war, daß es Beschwerde befinden konnte, beraumte der neue von der Regierung viel mehr gepflegt als bei uns. Ein großer Teil der von Kuczynski eine" Frechheit" der Klägerin sei, ihn schon wieder mit der eingesetzte kommissarische Bürgermeister die Ersazwahl an, die in- verarbeiteten Materialien z. B. stammt aus internationalen Lohn­derartige Behandlung nicht weiter gefallen lassen und löste sofort kampf und die Folge war, daß drei von den vier Neugewählten amerika . Schlüsselangelegenheit zu belästigen, wollte sich die Klägerin eine zwischen auch schon stattfand. Natürlich gab es einen heißen Wahl- erhebungen des Arbeitsamtes der Vereinigten Staaten von Nord­das Arbeitsverhältnis. Der Herr Oberlehrer verweigerte aber zur Sache der Obstruierenden schwören! Für die Mehrheit im Die Arbeit gliedert sich in zwei große Abschnitte. Der erste Herausgabe der Invalidenkarte, Ausstellung eines Zeugnisses und Stadtparlament war also so gut wie nichts gewonnen. Mittler- behandelt Arbeitslohn und Arbeitszeit auf Grund von Lohn Lohnzahlung für die Kündigungsdauer, sodaß Klägerin, um zu weile hat nun auch noch die Regierung die Ausschließung der büchern einzelner Betriebe für die Zeit von 1870 bis 1903. Be­ihrem Recht zu gelangen, den Klageweg beschreiten mußte. Ob- vier obstruierenden Stadträte als unberechtigt anerkannt. Was rücksichtigt sind dabei das Baugewerbe, das Steinverarbeitungs­wohl hiernach der Klägerin die obigen Ansprüche zweifellos zu- nun werden soll, das steht in den Sternen geschrieben. Einstweilen gewerbe, das Holzverarbeitungsgewerbe, die Maschinenindustrie standen, kam vor dem Gewerbegericht nach Angabe der Klägerin tobt der Kampf ungeschwächt weiter.. und das Buchdruckgewerbe. Das Material für das Festland auf dringendes Anraten des Vorsitzenden, Assessors ( berücksicht sind neben Berlin , Nürnberg und Elberfeld auch Franke ein Vergleich zustande, der verdient, der Oeffentlichkeit Lüttich , Paris und Lyon ) wurde von Kuczynski selbst gesammelt. nicht vorenthalten zu werden: Da auch die erwähnte amerikanische, von Kuczynski benutzte Ver­öffentlichung neben Betrieben in amerikanischen Städten solche in London , Manchester , Glasgow , Paris , Lyon und Lüttich er­Das bekannte Sittenbild vom Leipziger Turnfest wird jezt faßte, liefert die Arbeit Material für Vergleiche in den wichtigsten ergänzt durch einen Riesenskandal in einem deutschen Turn- Industriezentren der Welt. Der zweite Teil" Arbeitslohn und berein. Dem Turnverein in Wahn bei Köln gehörte ein wohl- Arbeitszeit auf Grund von Tarifverträgen" umfaßt das habender Händler namens Adolf Breitenbach an, der es mit gegen nur Amerika und Deutschland . Ueber den Umfang dieses der Zeit zum Ehrenmitglied" gebracht hatte. Der Mann Teils mag man eine Vorstellung daraus gewinnen, daß für wurde plötzlich verhaftet. Das Gerücht ging, daß er in ungefähr ihn 4631 deutsche und 1363 amerikanische Verträge verarbeitet Vereins und Turnzöglinge verführt habe. einem halben Hundert Fällen junge Mitglieder des wurden, obgleich nur das Bau-, Steinmetz- und Buchdruck­gewerbe berücksichtigt sind. Das Jetzt wurde vor der Kölner Straftammer gegen dieses Ehren­ganze Werk stellt eine Sammlung von mitglied verhandelt. Es wurde ihm nachgewiesen, daß er sich in rialien dar, die nun der Weiterbearbeitung warten. 40 Fällen an jungen Leuten seines Vereins nach§ 175 vergangen Gewerkschaften der berücksichtigten Gewerbe wird es eine unent­hatte! In den meisten Fällen haben sich die teutschen Jünglinge behrliche Quelle für die Kenntnis der Arbeitsverhältnisse und der stark und sittsam" den Lockungen der gefüllten Geldbörse dieses Entwicklung der Tarifverträge sein, eine Quelle, die durch die Ehrenmitgliedes nicht gewachsen gezeigt. In der Verhandlung be- Möglichkeit internationaler Vergleiche noch wertvoller wird. antragte der Staatsanwalt gegen den Mann drei Jahre ausführliches Berufs- und Ortsverzeichnis erleichtert den Gebrauch Buch tha u 3. Das Gericht sah von einer Zuchthausstrafe ab und des Wertes, das eine sehr zu begrüßende Bereicherung unserer verurteilte diesen Förderer des patriotischen Jugenderziehungs- Arbeitsstatistik bedeutet. bestrebens zu zwei Jahren Gefängnis.

" Der Beklagte verpflichtet sich, sich unverzüglich mit der Klägerin in seine Wohnung zu begeben und dort die der Klägerin gehörigen Sachen einschließlich der Invalidenkarte an diese her­auszugeben. Für den Fall, daß der Beklagte die Karte an dem von ihm ins Auge gefaßten Aufbewahrungsort nicht vorfinden sollte, verpflichtet sich der Beklagte, der Klägerin unverzüglich eine Arbeitsbescheinigung zu erteilen mit dem ausdrücklichen Zusak, daß er die Invalidenkarte der Klägerin noch hinter sich habe und diese unverzüglich nach seiner Rückkehr bon der Sommerreise der Klägerin zustellen werde. Der Beklagte berpflichtet sich, auch bis zur Aushändigung der Karte die gesez­lichen Klebemarken zu verwenden.

Jugendbewegung.

Früchte der bürgerlichen Jugenderziehung.

Mate

Den

Ein

E. M.

Dr. Walter Borgius, 3oIlpolitisches ABC- Buch.( Ver­lag von Dunder u. Homblot, München und Leipzig 1913: 120 Seiten, Preis 2 M.)

Die Klägerin erklärt sich hiermit einverstanden und verzichtet Leider besteht bei einem Teil der Gewerberichter das Be­streben, möglichst alle Streitigkeiten durch Vergleich aus der Welt zu schaffen, selbst wenn der Tatbestand noch so flar liegt. Wenn Dies Bestreben auch seine guten Seiten haben mag, so entſtehen dadurch jedoch in nicht seltenen Fällen große Nachteile für den Ar­beitnehmer. Schon zu wiederholten Malen haben wir nachge­wiesen, daß Arbeiter auf ihre Rechtsansprüche Verzicht geleistet haben, obwohl auch nicht die geringste Veranlassung dazu vorlag. die schwarze Presse Rheinlands weiblich entrüstet. Das ist jetzt Ueber die Vorgänge bei dem Leipziger Turnfeste hatte sich Auch in dem vorliegenden Falle hat die Klägerin großen wirt- dem Vereinsanzeiger der Turngemeinde Mülheim a. Rh. zu arg schaftlichen Schaden erlitten. Nach ihrer Angabe hat sie den Ver- geworden. In seiner letzten Ausgabe stellt das Blatt fest, daß bei läuterungen von Grundbegriffen und Fachausdrücken der Handels­Das Büchlein gibt in alphabetischer Reihenfolge kurze Er­gleich nur in der bestimmten Erwartung geschlossen, daß ihr für dem unlängst gefeierten Kolpingsfeste in Köln ( Kolping politik und Bolltechnik. Da die bevorstehende Aenderung der 1917 ab­Die Zeit bis zur Herausgabe der Invalidenkarte und des Zeug war der Gründer der Katholischen Gesellenvereine) sich die Kol- laufenden Handelsverträge zu einer Beschäftigung mit Bollfragen misses ein Anspruch auf Weiterzahlung des Lohnes sowie Ente schädigung für Koſt und Logis zusteht. Nach dem flaren Wort- pingsjünger"( tatholischen Gesellenvereinler) vermehrten Anlaß gibt, wird man gern das Büchlein zur Hand laut des Vergleichs hat sie sich jedoch jeder Ansprüche begeben. on der erhebenden Feier am Kolpingsdenkmale nehmen, um über fachtechnische Ausdrücke Aufschluß zu suchen. Zweifellos hat die Klägerin bei Abschluß des Vergleichs seine Damen begeben haben, wo sich genau solche Szenen direktement nach den Wohnstätten der gefälligen Tragweite nicht ermessen können. Um so mehr war es Pflicht entwickelt hatten wie in Leipzig . Daraufhin ist es in dem des Vorsitzenden, die Klägerin darauf hinzuweisen und nicht einen Vergleich zustande zu bringen, der die schwersten materiellen schwarzen Blätterwalde merklich still geworden! Schädigungen für die klagende Partei bedeutet. Ueberhaupt be­rührt es höchst sonderbar, dem Beklagten erst seine Sommer- Y reise zu gestatten und ihm dann nach seiner Rückkehr die Verpflichtung zur Herausgabe der Invalidenkarte aufzuer- R. Kuczynski, Arbeitslohn und Arbeitszeit in Gu­legen. Dem Vorsitzenden dürfte doch wohl bekannt sein, daß es der Klägerin infolge Nichtbesizes der Invalidenkarte unmöglich ist, eine anderweite Stellung zu erhalten.

Für die Arbeitnehmer erwächst aber aus diesem Beispiel wieder bie Verpflichtung, bei Abschluß eines Vergleichs recht vor­sichtig zu Werke zu gehen und nicht immer dem dringenden Anraten des Gewerbekammerborsitzenden zu folgen. Sie sollten möglichst immer auf die Verhandlung unter Zuziehung der Bei­fiber bestehen, damit die Rechtsprechung der Sondergerichte nicht zum Schaden der wirtschaftlich Schwachen ausgebaut wird.

Alles rauchf

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Witterungsübersicht vom 16. August 1913.

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Stationen

3 bededt 17

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Lemp. n. T.

2 bedeckt 13

1 Nebel

16

7602323 756 NW

4 bededt 13

4 bedeckt

14

763

1halb bd. 14

4 Regen 10 4halb bd. 13

Haparanda 771 ND Betersburg 762D Scilly Aberdeen 764 S Paris 765 NNW

2 bedeckt 12

7653

Swinemde. 755 Hamburg Bei der Durcharbeit des vorliegenden mehr als 800 Seiten um- Berlin fassenden statistischen Werkes aus der Feder des Direktors des Frankj. a. Schöneberger Statistischen Amtes fonnte es sich für den Referenten Bien nicht darum handeln, eine eigentliche Nachprüfung mit Einschluß aller Einzelangaben vorzunehmen. Finden sich doch auf fast jeder Seite des starken Bandes mehrere Hundert von Zahlen und anderen Daten, deren Quellen zum Teil gar nicht zugänglich oder so ver­

2 Dunst 14 2wollen! 12

7623 759 Wetterprognose für Sonntag, den 17. August 1913. Regen und mäßigen nordwestlichen Winden. Ein wenig milder, ziemlich trübe, nur zeitweise aufheiternd mit etwas

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