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geld ist zurückzuerstatten.

Sonstige Anträge.

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Gerichts- Zeitung.

Diebstähle auf den Friedhöfen

Schleswig- Holstein : Der Parteitag wolle beschließen: Als gemacht. Als Universallieferanten geistiger Nahrung für ganze, borschlag ablehnte, höhnisch zurief: Ich verzichte auf die dreißig Konsequenz der Arbeitsruhe am 1. Mai betrachtet es der Partei- große Volksschichten" bezeichnet der Leipziger Nationalökonom Mart, Sie sollen aber den Eid schwören, Sie können übrigens noch tag als die Pflicht aller Parteigenossen und-Genossinnen, die den Karl Bücher die Zeitungen. Er denkt hier an die politische Willens- etwas von mir bekommen" und dabei das Portemonnaie aus der 1. Mai ohne Lohneinbuße feiern, ihren Tagesverdienst an den beeinflussung durch die Presse. Uns als Katholiken liegt näher, Tasche zog. zuständigen Bezirksmaifonds abzuführen. Ueber diese Wirkung seiner Worte war er freilich Die Abführung des daß er in den schweren Worten ausspricht, das kaum etwas so fest- nicht wenig erstaunt. Tagelohns kann solchen Parteigenossen, die sich in nachweislich be- stehe, wie die Tatsache, daß die Presse, je länger je mehr das ge= drängter Lage befinden, auf Antrag erlassen werden. Die Auskunftspflicht der Arbeitgeber nach dem Einkommen samte geistige Menschenleben der Völker bestimme. Wenn auch steuergeset. In unserm gestrigen Bericht ist durch einen Druck­Magdeburg: Der Parteitag möge beschließen, daß fünftig am auf die katholische Kirche das Worte Carlyles nicht zutrifft: die fehler aus dem Ferien- Straffenat des Kammergerichts ein solcher 1. Mai für Referate Entschädigung nicht mehr gezahlt wird. Fahr wahre Kirche von England besteht zurzeit aus den Herausgebern des Landgerichts geworden. Es mußte Kammergericht heißen. der Zeitungen, die täglich dem Volte predigen," so läßt sich doch Mülheim - Wipperfürth - Gummersbach : Der Parteitag möge nicht in Abrede stellen, daß auch innerhalb der katholischen Kirche dafür eintreten, daß auf dem nächsten internationalen Sozialisten- die religiöse Anschauung, das Glaubens- und Sittenleben ganzer tongreß die Maifeier einheitlich auf den ersten Sonntag im Mai Gemeinden, ja selbst mancher Staaten, durch die Presse schon be­verlegt werde. stimmt worden ist. Wo einmal in einer Familie ein kirchenfeindliches Blatt sich eingenistet Hamm . W.: Der Parteitag soll zum neuen Aerztetarif hat, da wird der Pfarrer vergeblich predigen. lagen mehreren Anklagesachen zugrunde, die gestern vor den Moa­Stellung nehmen, weil durch denselben die Krankenkassen und die Er kann es ohnedies nur einmal in der Woche und nur zu einer biter Strafrichtern zur Verhandlung kamen. Unter der Anklage Arbeiterschaft start belastet werden. Es soll in Zukunft mehr wie bestimmten nicht jedem passenden Stunde. Das Blatt aber tut der Grabschändung bezw. Beschädigung im Sinne des§ 168 St.G.B. bisher darauf hingearbeitet werden, daß die Aerzte und die Medi- es sechs- und siebenmal und noch öfter und zu hatte sich der 71jährige pensionierte Schuhmann Felix Senftleben famente, welche immer teurer werden, von Reich, Staat und jeder Zeit des Tages, selbst bei Tisch und in der Ruhe. vor der Ferienstrafkammer des Landgerichts II zu verantworten. Kommune bezahlt werden. Wer aber nichts Katholisches mehr hört und Der Angeklagte, welcher Eigentümer eines Grundstücks in der Feh Ortsgruppe Nieder- und Ober- Hermersdorf( 16. fächsischer nichts mehr liest, dem flingen bald überhaupt marnstraße ist und in guten Vermögensverhältnissen lebt, hat seit Wahlkreis): Der Parteitag wolle beschließen: Der Parteivorstand nicht mehr die Gloden ans Ohr. Den Weihrauchduft Jahren eine an Leidenschaft grenzende Vorliebe für Hyacinthen.. wird beauftragt, mit den Geschäftsführern der Parteidruckereien verdrängt das Parfüm, welches das Leibblatt in der Familie ver- Er hat sich deshalb auf seinem Grundstück eine Art Treibhaus an­einerseits, sowie mit dem Personal andererseits die Gründung breitet. Und in dieser kirchlich gleichgültigen oder gar kirchlich- gelegt, indem er Hunderte von Hyacinthen in allen möglichen eines Hilfsfonds in die Wege zu leiten, um für die in Partei- feindlichen Atmosphäre wachsen die Kinder heran, und leider lesen Variationen züchtet. Wie weit der Angeklagte in seiner Leidenschaft druckereien beschäftigten technischen sowie Hilfspersonen eine Inva- diese öfter die Zeitung, als die Eltern vermuten, und lesen mehr für diese duftenden Kinder Floras ging, zeigte ein Vorfall, der die liden- und Arbeiterpensionsberechtigung sowie für deren Witwen heraus, als ihnen lieb ist.( Lebhafte Zustimmung.) Erhebung der jebigen Anklage zur Folge hatte. Der Friedhofs­und Waisen eine Hinterbliebenenunterstützung einzuführen. Aber welches ist denn die katholische Presse, die in keiner berwalter Gendries, welchem der Friedhof der Zwölf Apostel- Ge= Weimar: Der Parteitag, betont aufs neue die Notwendigkeit, katholischen Familie fehlen soll?" fragen höhnend die Gegner meinde in der Kolonnenstraße in Schöneberg untersteht, hatte ſeit der Organisierung und geistigen, sittlichen und körperlichen Aus- unter Hinweis auf die bedauerlichen Streitigkeiten einzelner ziemlich einem Jahre wahrgenommen, daß die von den Angehörigen: bildung der proletarischen Jugend alle nur denkbare Förderung katholischer Breßorgane untereinander. Nun, unsere katholischen der Verstorbenen auf die Gräber gepflanzten Hyacinthen samt der angedeihen zu lassen. Zeitungen sind jedenfalls einig in allem, was Glaubens- und Knollen fortgesetzt spurlos verschwanden. Er legte sich auf die Parteitag 1914. Sittenlehren angeht, und sie sind einig in ihrer An- Lauer und kam schließlich zu der Feststellung, daß die Hyacinthen punkt, den Felsen Petri.( Stürmischer Beifall.) Mögen aber militärisch- stramm gehender Herr, der stets Reitstiefel und hänglichkeit an den gemeinsamen Einigungs- immer dann verschwunden waren, wenn ein alter weißbärtiger, Volk weiß, was unter katholischer Presse verstanden wird.( Leb- titulieren ließ, den Friedhof besucht hatte. Am 9. Aprit d. J. also die Gegner sich nicht die Köpfe zerbrechen: Unser katholisches Sporen trug und sich von den Friedhofsarbeitern Rittmeister" den einzelnen Organen einen Zweifel hätte, das eine weiß es dieb in flagranti abzufassen. Auf der Polizeiwache entpuppte sich: hafte Zustimmung.) Aber selbst wenn es bei der Auswahl unter gelang es endlich, den angeblichen Rittmeister als den Hyacinthen­ganz sicher, nämlich was die schlechte Preffe ist, die in kein katholi- der Herr Rittmeister" als der jezige Angeklagte, in dessen Taschen jene Zeitungen, die sich vorsichtig verschleiern oder unter dem Aus- wurden. Vor Gericht entschuldigte der bisher völlig unbescholtene sches Haus gehört.( Sehr richtig!) Am gefährlichsten sind da sechs frisch aus der Erde gerissene Hyacinthenknollen vorgefunden hängeschild der Farblosigkeit" das unschuldigste Gesicht der Welt Angeklagte sein sonderbares Tun damit, daß er nur abgeblühte machen. Abgesehen davon, daß solche neutrale" Organe, General- Pflanzen genommen habe, die als wertlos gewöhnlich auf den Dung­anzeiger und sogenannter Amtsverkündiger, am meisten unserer haufen geworfen würden. Demgegenüber wurde jedoch festgestellt, Presse Luft, Licht und Nahrung entziehen. Es gibt in Wirklich- daß auch vollblühende und eben erst eingesetzte Pflanzen gestohlen. teit keine farblosen Blätter, denn es ist nicht möglich, zu gleicher worden waren. Das Gericht ließ mit Rücksicht auf das hohe Alter: Zeit Gott zu dienen und dem Mammon; es ist unmöglich, in und die straflose Vergangenheit des Angeklagten Milde walten und gleicher Weise Juden und Christen, Sozialisten und Konservativen erkannte nur auf 3 Tage Gefängnis. zu gefallen, wenn man nicht die höchsten Fragen in Kirche und Staat überhaupt totschweigen will. Man tämpft nicht gegen Maschinengewehre mit der Feuersprize und man kann nicht mit Generalanzeigern die scharfen Geschosse der Kirchenfeinde ab wehren. Den allgemeinen Angriff der Gegner fönnen wir nur abschlagen, wenn wir ebenso gute und moderne Maschinengewehre des Gedantens" aufstellen und dafür sorgen, daß alle katholischen Familien dahinterstehen. Da aber fehlt es noch sehr. Kirchen­feindliche und religiös gleichgültige Blätter verhalten sich zu den katholischen Blättern wie 10: 1. Bon all den guten Werken, die fortsette. Auf der Flucht bedrohte der Dieb einen Chauffeur, der auf den Katholikentagen empfohlen werden, dünkt mir daher keines sich ihm entgegengestellt hatte, mit einem offenen Messer. Schließ­besser, als die Unterstützung der katholischen Presse. Von all den lich wurde S. nach einer wilden Hezjagd gestellt und überwältigt. wichtigen Aufgaben, deren Durchführung uns hier nahegelegt wird, Der Staatsanwalt beantragte Jahre Zuchthaus. Das Gericht scheint mir feine vordringlicher, als die Förderung der katholischen billigte dem Angeklagten, da er in Not gehandelt hatte, mildernde und guten Werke gefördert. Denn erst die Presse macht sie zur Presse. Mit ihr und durch sie werden auch alle anderen Aufgaben Umstände zu und erkannte auf 1 Jahr Gefängnis. allgemeinen Kenntnis des katholischen Voltes; sie empfiehlt, ver­teidigt und sichert sie für die Zukunft, sie gewinnt und macht die öffentliche Stimmung. Darum höchstes Biel: In jede fatholische Familie eine katholische Zeitung!" ( Stürmischer Beifall.)

Hamburg 1: Der Parteitag möge beschließen, den nächsten Hamburg I: Der Parteitag möge beschließen, den nächsten Parteitag in Hamburg abzuhalten. Halle a. S.: Der Parteitag möge beschließen, daß im Jahre 1914 der Parteitag in alle stattfindet. Hamburg Staat und Kirche" auf die Tagesordnung sehen. Der Parteitag möge im Jahre 1914 das Thema 3. Pfälz . Kreis: Der Parteitag möge beschließen, daß der deutsche Parteitag nicht alljährlich, sondern nur alle zwei Jahre stattzufinden hat.

Der Katholikentag in Metz .

Am heutigen Tage wurde zunächst in der

Met, 21. Auguft.

fünften geschlossenen Versammlung der Rest der noch vorliegenden Anträge aufgearbeitet. General­sekretär Weydmann- Straßburg i. E. begründete einen An­trag über die Obdachlosen- und Wanderfürsorge. Er empfahl, sich die Heilsarmee zum Vorbilde zu nehmen. Man dürfe nicht warten, bis die Leute selbst kommen, sondern man müsse sie aufsuchen, man müsse hinabsteigen in die Kaschemmen und in die unterirdischen Lasterhöhlen.

Der Antrag wurde darauf angenommen. Der nächste Antrag behandelte die

Fortbildungsschule.

Darin fordert die Katholikenversammlung in Uebereinstim­mung mit dem Episkopat, daß an allen Fortbildungsschulen ein dem Alter und der Lage der Schüler entsprechender Religion 8 unterricht als obligatorischer Unterrichtsgegen

stand erteilt werde.

Der Antrag wurde vom Reichs- und Landtagsabgeordneten Oberlandesgerichtsrat Dr. Mary- Düsseldorf begründet und ein­stimmig angenommen. Ebenso ein weiterer Antrag, betreffend

Einrichtung von gehobenen Volksschulen.

Darin erklärt die 60. Generalversammlung, daß es nicht nur für die Volksschule, sondern auch für die gehobene Volksschule von der größten Bedeutung ist, daß der gesamte Unterricht vom tonfessionellen Geiste durchweht sei und die Er­ziehungstätigkeit in diesen Schulen mit der Erziehungstätigkeit

Soziales.

sich in der Person des Arbeiters Albert Seminski vor der 1. Ferien­Ein anderer Friedhofsdieb, der aus Not gehandelt hatte, mußte strafkammer des Landgerichts III verantworten. Der schon mehr­fach vorbestrafte Angeklagte hatte auf dem Gemeindefriedhof in Weißensee Bronzeketten und Verzierungen gestohlen und war gerade im Begriff, diese in einem Sack verpackt nach Berlin zu. Er warf den Sad weg und ergriff die Flucht. Es kam nun zu transportieren, als er in der Gustav- Adolfstraße angehalten wurde.. einer recht ausgedehnten Diebesjagd, die sich bis nach Berlin hinein

Jahre Gefängnis für einen Schuljungen! Eine recht dumme Tat muß der 12jährige Schüler Wil­helm respe aus Ohmsdorf, Kreis Schweidnig, schwer büßen. Jm Juni dieses Jahres legte er in Gemeinschaft mit dem acht­jährigen Hermann Schaar in der Nähe seines Heimatsortes einige fleine Metallstücke auf die Schienen der dort vorüberfahrenden Weistriktal- Bahn. Ueber ein solches Hindernis fuhr der dicht besetzte Personenzug, ohne Schaden zu nehmen; vor dem zweiten wurde er rechtzeitig zum Halten gebracht. Materialschaden ist nicht

der Kirche in enger Verbindung stehe. Wo daher ein Bedürfnis lichen und gewerblichen Maschinen in Schlüchtern betreiben, sollten der geringste entstanden und Menschenleben sind

fessionelle Einrichtung mit allen Mitteln, auch unter finanziellen Opfern, zu erstreben. Grweise sich dies wegen der geringen Zahl von Schülern oder aus anderen Gründen für undurchführbar, so müsse volle Parität den Statholiken gegenüber gefordert und dafür gesorgt werden, daß die freie Tätigkeit der Kirche zur vollen Geltung komme. Zur Frage der

feiten.

Kinematographentheater

Handlungsgehilfen und Fortbildungsschulpflicht. Dorn und Goldschmidt, die einen Handel mit landwirtschaft Dorn und sich gegen die Gewerbeordnung und gegen das Drtsstatut der Stadt Schlüchtern über die Fortbildungsschule vom 29. Dezember 1891 überhaupt verlegt worden.. Der Staatsanwalt erhob vergangen haben, weil sie ihren 17jährigen Handlungsgehilfen W. Anklage wegen eines geplanten Attentats auf einen Eisenbahnzug". nicht in die Fortbildungsschule zu Schlüchtern schickten. W. war Da der 12jährige Trespel das strafmündige Alter erreicht hatte, häufig in der Umgegend Schlüchterns unterwegs, um für die Firma muß dieser seinen Dummenjungenstreich, und um einen solchen landwirtschaftliche Maschinen zu verkaufen. Die Angeklagten hielten handelt es sich hier nur, mit eineinhalb Jahren Ge­aber ihren jungen Gehilfen überhaupt nicht für verpflichtet, die fängnis büßen. Die Schweidnizer Straffammer sah die Tat­Fortbildungsschule zu besuchen, weil er Handlungsgehilfe sei. bestandsmerkmale für ein geplantes Eisenbahnattentat für erwiesen Insbesondere beriefen sie sich auch darauf, daß das Schlüchterner Drtsstatut nur von Lehrlingen und gewerblichen Arbeitern und so schwer an, daß sie die Strafe für den Jungen noch um ein und§ 120. und Gehilfen spricht, ebenso wie der Titel 7 der Gewerbeordnung ganzes halbes Jahr höher in Ansay brachte, als es der öffentliche Antläger gefordert hatte.

Die Straffammer in Hanau als Berufungsinstanz sprach denn auch die Angeklagten frei, indem sie ausführte:

Das ist gewiß eine sehr harte Strafe für eine in jugendlichem Leichtsinn begangene Tat, deren eventuelle Folgen dem Berurteilten gar nicht flar gewesen sein können.

wurde eine Resolution angenommen, in der die 60. General­druck auf die außerordentliche Bedeutung des Kinowesens als versammlung der Katholiken Deutschlands erneut mit allem Nach­modernes Volksbildungs- und Unterhaltungsmittel, speziell für die Schule und Jugendpflege, hinweist, aber bedauert, daß der staunens werte technische Fortschritt, den die Erfindung des Kinemato­Das Drtsstatut der Stadt Schlüchtern , das vom Bezirks­graphen darstelle, noch nicht in gleichem Maße zu einem Kultur- ausschuß in Cassel genehmigt sei, erkläre für fortbildungspflichtig fortschritt ausgenußt sei. In dem Kampfe gegen die noch be- alle fich regelmäßig in Schlüchtern aufhaltenden Lehrlinge, gewerb stehenden volksbildungsfeindlichen, zahlreichen ethischen und ästheti- liche Arbeiter und Gehilfen unter 18 Jahren. Es sei ja nun anzunehmen, 1100 M. Schadenersatz an einen Arbeitswilligen. schen Auswüchse der Kinotheater, vor allem für die positive Ver- daß W. trok seiner Geschäftsreisen in die Umgegend sich infolge Arbeitswilligen Otto Klaus aus Erfurt gegen drei Mitglieder des Das Landgericht Erfurt hat in einer Schadenersatzklage des wirklichung der zahlreichen Verwendungsmöglichkeiten des Kine- feiner geschäftlichen Beziehungen zu der Firma doch so in Schlüchtern Brauerei und Mühlenarbeiterverbandes die Beklagten verurteilt, matographen für unsere Volkskultur, erscheine ihr deshalb ein aufgehalten habe, daß er zu den regelmäßig sich in Schlüchtern an den Kläger 1100 M. Schadenersah zu zahlen, weil sie es ver­weit energischeres Interesse von Reich, Staat, Gemeinde, Volks- aufhaltenden Personen" gehöre. Die Angeklagten tönnten gleich­bildungsvereinigungen und der Privatinitiative unbedingt not wohl nicht bestraft werden, denn als Handlungsgehilfe sei w. tein schuldet haben sollen, daß Klaus im Jahre 1911 aus der Malzfabrik wendig. Die Generalversammlung empfiehlt: 1. die reichsgesetz- gewerblicher Arbeiter oder Gehilfe. Somit sei er nicht fortbildungs- der Firma Eisenberg entlassen worden sei und in seinem Berufe liche Einführung der Konzessionspflicht für die Kinotheater; 2. die schulpflichtig in Schlüchtern gewesen und die Chefs hätten keine Ver- bisher keine Arbeit erhalten habe. reichsgesetzliche Regelung der Film- und Plakatzensur; 3. die Rege- pflichtung gehabt, ihn in die Schule zu schicken. Der Sachverhalt ist turz folgender: Jm Januar 1911 hatten die lung des Besuches der Kinder beziehungsweise Jugendlichen der Kinotheater dahin, daß Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Staatsanwaltschaft dies Urteil auf und verwies die Sache Firma tätigen Arbeitswilligen befand sich auch der Brauer Otto Arbeiter in der Malzfabrik der Firma Eisenberg in Erfurt infolge Das Stammergericht- Ferienstraffenat hob auf die Revision von Lohndifferenzen die Arbeit eingestellt. Unter den für die der Besuch öffentlicher Vorstellungen auch in Begleitung der Eltern zu nochmaliger Verhandlung und Entscheidung an das Land- Klaus. Nach Wiederaufnahme der Arbeit entstanden zwischen diesem ganz verboten wird, ausgenommen die besonders als Kinder- gericht zurüc.- Gründe: Fortbildungsschulpflichtig Arbeitswilligen und den organisierten Arbeitern Reibereien, die, vorstellungen" bezeichneten Vorführungen; hier dürfen nur solche im Sinne des§ 120 der Gewerbeordnung seien wie einige Zeugen bekundeten, besonders durch das provokatorische Nummern vorgeführt werden, die vorher von der Lehrerschaft und auch Handlungsgehilfen. der Geistlichkeit gebilligt sind; 4. Vorschriften über die bau-, feuer-§ 105b und§ 1391 der Gewerbeordnung zum Ausdruck gebracht. Aussagen eines Zeugen hat Klaus einmal einen organisierten Das werde besonders durch Berhalten des Arbeitswilligen verschärft wurden, denn nach den und sicherheitspolizeilichen Anforderungen an die Theaterräumlich- Deswegen sei der Entscheidungsgrund des Landgerichts, der zur Arbeiter mit einer Bierflasche in die Kniekehle geschlagen, daß er Freisprechung führte, hinfällig. Das Landgericht müsse darum noch zusammenkniďte. Einen anderen Arbeiter hat Klaus Laufejunge Bierte öffentliche Versammlung in der Festhalle. mal in der Sache verhandeln und nunmehr feststellen, ob beide an geklagten Firmeninhaber sich gegen das Ortsstatut oder gegen die und schwindsüchtiger Hund" geschimpft. Ferner hat er seinem Haz Borschriften des§ 189i, Abja 2 der Gewerbeordnung, bergangen gegen seine organisierten Kollegen mit den Worten Die Roten hätten, wonach der Geschäftsinhaber die Gehilfen und Lehrlinge müssen hinaus!" Luft gemacht. Da das Landgericht Erfurt schon durch eine Vorentscheidung unter 18 Jahren zum Besuch der Fortbildungs- und Fachschule an- im Jahre 1912 den Schadenersatzanspruch des Arbeitswilligen im zuhalten und den Schulbesuch zu überwachen habe. Prinzip als berechtigt anerkannt hatte, so legten die Beklagten Be­rufung ein, die aber vom Oberlandesgericht in Naumburg ver­Bom guten Ton vor dem Gewerbegericht. Unrecht gehandelt worfen wurde. Die Berufungsinstanz wies den Fall zweds Fest­hat gestern der Vorsitzende der Kammer 7 des Gewerbegerichts, fehung der Schadenersaksumme an das Landgericht zurück und be­Es heißt, so führte er aus, Soldaten nach Meh bringen, wollte Mag.- Assessor Dr. Berthold, als er eine Klägerin hari tonte in der Urteilsbegründung, daß das Schlagen mit der Bier­ich auf einem Katholikentag wieder einmal ausführlich über die anfuhr, weil sie einen früheren Termin versäumt hatte. Unglüd- flasche als harmlos bezeichnet werden müsse, wogegen der Umstand, Bedeutung der Presse sprechen. Wer heute noch die Presse für licherweise fehlte nun diesmal der Beklagte, so daß, wenn er gegen daß der so herausfordernd auftretende Klaus eines Tages einen eine Erfindung des Volkes hält, die man aus den katholischen das erlassene Versäumnisurteil Einspruch einlegt, nochmals ein Anüppel fand, woran ein. Bettel befestigt war, der die Aufschrift Familien am besten fernhalte, der möge sich nur gleich für die Termin in dieser Sache angesetzt werden muß. Daß das einem trug: Mit diesem Knüppel wirst du hinaus gehauen", als ein bevorstehenden" Parsifal "-Spiele als Träger der Titelrolle Gewerbegerichtsvorsitzenden nicht lieb ist, berstehen wir, wenn aber wichtiger Beweis für den angeblichen Terrorismus der Beklagten engagieren lassen. Aber in die harte Wirklichkeit paßt solch die Klägerin sagt, fie habe die Beit verschlafen, weil sie vorher angesehen wurde. Bestere jollen die Entlassung des Klaus insofern " reiner Chor" nicht mehr hinein. Nicht in eine Zeit, wo die von 12 Uhr mittags bis 6 Uhr früh hatte tätig sein müssen, dann verschuldet haben, daß die Fabrikinhaber nach ihren eigenen Zeugen­höchsten Probleme des Geistes in der Presse angefochten werden, liegt boch wirklich keine Ursache vor, einen um 10 Uhr versäumten aussagen befürchtet haben, es könne zur erneuten Arbeitseinstellung wo es keine Frage mehr gibt, die sie nicht in populärer Form Termin derart scharf zu verurteilen. Wie oft müssen Kläger fommen, weil ihnen von dem Malzmeister und einem Obermälzer bei dem einfachsten Mann im fernsten Gebirgsdörflein ein- wegen Versäumnis der Beklagten wiederholt vor dem Gericht er- die Mitteilung gemacht wurde, daß die Arbeiter große Abneigung zuschmuggeln suchte, kein Verderbnis in irgendeinem modernen scheinen und werden doch durch jeden verlorenen Vormittag weit bekundet hätten, mit Klaus zusammen zu arbeiten. Auch war im Sodom, das nicht als pikante Neuigkeit aufgetischt würde, ver- härter getroffen, wie die Arbeitgeber. Laufe einer Unterhandlung, die zwei beklagte Ortsverwaltungs­brämt mit dem Schein sittlicher Entrüstung oder flugversteckt unter Zehn Mart Ordnungsstrafe wurden einem Kläger mitglieder des Verbandes mit den Fabrikanten haften, die Rede den üppigen Ranten des Feuilletons wird es auch dem unverdorben aufgebrummt, weil er sich dadurch ungebührlich vor dem Gewerbe- auf Klaus gekommen und dabei soll die Bemerkung gefallen sein, sten Naturkinde in breiter Schilderung mitgeteilt und vertraut gericht benahm, daß er dem Beklagten, als dieser einen Vergleichs- wie es mit der Entlassung des Klaus stünde.

Vizepräsident Landtagsabgeordneter Hoen berlas zu Beginn ein Danktelegramm des Fürstbischofs Kardinal Kopp, der namens der Bischofskonferenz in Fulda dem Katholikentag den Dant ab­stattet für die dargebrachte Huldigung.

Dann sprach Reichstagsabgeordneter, Benefiziat, Redakteur und Zeitungsverleger 2iborius Gerstenberger- Würz­burg über: Der Katholik und die Presse.