Nr. 220.
Abonnements- Bedingungen: Abonnements Preis pränumerando: Bierteljährl. 3,30 M., monatl. 1,10 m., wöchentlich 28 Pfg. frei ins Haus. Einzelne Nummer 5 Bfg. Sonntags. nummer mit illustrierter Sonntags. Beilage„ Die Neue Welt" 10 Pfg. Post Abonnement: 1,10 Mart pro Monat. Eingetragen in die Post- Zeitungs. Preisliste. Unter Kreuzband für Deutschland und Desterreich Ungarn 2,50 Mart, für das übrige Ausland 4 Mart pro Monat. Postabonnements nehmen an: Belgien , Dänemart, Holland , Italien , Luxemburg , Portugal , Rumänien , Schweden und die Schweiz .
Ericheint täglich.
"
061-18 di gunesid mois
gildi offer a 30. Jahrg.
Vorwärts
Berliner Volksblatt.
D
S
Die Infertions- Gebühr
beträgt für die sechsgespaltene Kolonel zeile oder deren Raum 60 Bfg., für politische und gewerkschaftliche Vereinsdid und Bersammlungs- Anzeigen 30 Bfg. ,, Kleine Hnzeigen", das fettgebrudte Wort 20 Pig.( zulässig 2 fettgedruckte Worte), jedes weitere Wort 10 Pfg. Stellengesuche und Schlafftellenan Anzeigen das erste Wort 10 Pfg., jedes weitere Wort 5 Bfg. Worte über 15 Buchstaben zählen für zwei Worte. Inserate mal für die nächste Nummer müssen bis 5 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist bis 7 Uhr abends geöffnet.
Telegramm- Adresse: ,, Sozialaemokrat Berlin".
Das klerikale Staatsideal.
tod II.*) loose sig CU S
Dienstag, den 26. August 1913.
ewige Ziel zu erlangen. Hieraus folgt, daß außer der blindlings und ausnahmslos zu unterwerfen. Den Angrößten Einmütigfeit im Denken und Handeln schauungen der römischen Kurie widersprechende Meinungen auch das achtungsvolle Vertrauen zur Weisheit und Lehren kann die Kirche rücksichtslos unterdrücken. Und der Kirchengewalt in der Behandlung politischer nicht nur sie, auch die Staatsgewalt ist berechtigt und verAngelegenheiten eine Pflicht ist." pflichtet, allen Frrglauben und alle Irrlehren gewaltsam niederzuhalten und auszurotten:
Höher als alle staatliche Autorität steht demnach die Tatsächlich hat denn auch die Kurie stets den katholischen Autorität des Papstes als Oberhauptes der katholischen Kirche . Parteien und Parlamentsfraktionen, auch der ZenEr ist der Statthalter Christi, der Verkünder und Interpret trumsfrattion des Reichstages, in wichtigen rein des Gotteswillens, während der staatlichen Gewalt nur eine weltlichen Angelegenheiten ihre Instruktionen erteilt und vermenschliche Autorität zukommt; und da nun der Mensch Gott langt, daß die betreffenden Parteien ihre Stellungnahme mehr gehorchen soll als den Menschen, so hat er in allen danach einrichten. Und die betreffenden Parteien haben nicht Fällen den päpstlichen Geboten zu gehorchen, den staatlichen nur die Berechtigung eines solchen Verlangens anerkannt, Geboten dagegen nur dann, wenn sie den päpstlichen nicht sondern sich auch, mochte es ihnen noch so schwer fallen, dawidersprechen. Hält der Papst dafür, daß irgendwelche staat- nach gerichtet. Es ist eine unverschämte Behauptung wider lichen Geseze oder Anordnungen mit den päpstlichen im Wider besseres Wissen, wenn klerikale Blätter wie die„ Köln . Volksspruch stehen, dann hat der gläubige Satholit geradezu die zeitung" so tun, als sei in allen politischen Fragen, soweit sie Pflicht, den staatlichen Geboten jeden Gehorsam zu versagen nicht direkt religiöser Natur seien, das Zentrum von der päpstund ihnen nicht nur passiven, sondern, wenn es erforderlich lichen Gewalt völlig anabhängig. erscheint, auch aktiven Widerstand zu leisten. Ein Beispiel mag diese eigenartige" Unabhängigkeit" beWie weit erstreckt sich nun nach katholischer Lehre diese weisen. Die Frage, wie stark das Heer in einem Staate ſein Autorität des Papstes? Erstreckt sie sich, wie die Blätter von soll und in welcher Form die Ausgaben dafür aufgebracht der Art der Stölnischen Volkszeitung" in ihrer verlogenen werden sollen, ist sicherlich keine firchlich- religiöse Frage; politischen Taktik behauptet haben, nur auf das religiöse und dennoch richtete, als sich 1886 das Zentrum im Reichstage firchliche Leben oder auf das ganze Denken, Glauben und Handeln gegen das neue Septennat( die Verstärkung des Heeres der Katholiken? Wohl gibt es nach der katholischen Lehre Hand- auf Mann für sieben Jahre) sträubte,
lungen, welche die Kirche nichts angehen. Das sind alle jene der
"
Die unbeschränkte Rede- und Preßfreiheit", so heißt es in der Enzyklika Leo XIII. vom 20. Juni 1888, foll gleichfalls hier in Kürze besprochen werden. Daß eine solche regellose, alles Maß und Schranken überschreitende Freiheit feine Berechtigung hat, brauchen wir kaum auszusprechen. Denn das Recht ist ein sittliches Vermögen; daher ist die Behauptung ungereimt, wie wir schon öfters erklärt haben und noch öfter erklären müssen, als sei es( das Recht) von der Natur gemeinsam und ohne Unterschied der Wahrheit und Lüge, der Sittlichkeit und dem Laster gegeben. Nur was wahr ist, was gut ist, das hat ein Recht, in weiser Freiheit in der Gesellschaft sich auszubreiten, damit es zu recht vielen gelange; dagegen werden ligenhafte Meinungen, diese größte Best des Geistes, und die Laster, welche die Sitten und Seelen verderben, mit Recht von der Obrigkeit sorgfältig unterdrüdt, damit sie nicht zum Schaden des Gemeinwesens um sich greifen. Es ist recht, daß die Autorität der Geseze die Jrrtümer eines ausschweifenden Geistes, die wahrhaftig eine Gewalttat sind gegen das unerfahrene Volt, ebenso unterdrückt als ein durch offene Gewalttat an Schwächeren ver übtes Unrecht....
Ein gleiches gilt auch von der sogenannten Lehrfreiheit.. Eine solche Bügellofigkeit kann die Staatsgewalt ohne Pflichtverlegung den Bürgern nicht gewähren."
damalige Kardinalsekretär Jacobini im Namen Handlungen, die keinen Bezug auf das mora des Papstes an den Vorstand der Zentrumsfraktion die Auflische oder ethische Verhalten der Gefell - forderung, der Annahme der Septennatsforderung feine fchaftsmitglieder zueinander haben, für ihr Schwierigkeiten in den Weg zu legen. Die römische Kurie Seelenheil völlig gleichgültig sind oder wünschte nämlich, zu Preußen in ein besseres Verhältnis zu nicht den Absichten, Zielen und Zweden gelangen. Es heißt denn auch in der betreffenden Note des Mit andern Worten: nur was das Oberhaupt der Kirche des Papstes beziehungsweise der römischen Sardinals diplomatisch:„ Auch darf man nicht unterlassen hervor- für wahr und richtig hält, darf geglaubt, gedruckt und gelehrt Kurie widersprechen. Ob jemand an einem Nicht- zuheben, daß eine tatholische parlamentarische werden; alle Anschauungen, die seiner Auffassung widersprechen, fastentag Rind- oder Stalbfleisch essen will, ob er sich einen Vertretung, indem sie sich für die unerträgliche Lage sind„ lügenhaft" und daher zu unterdrücken. Meinungs-, Regenmantel oder eine Lodenjoppe kaufen will( vorausgesetzt, interessiert, die dem Oberhaupt der Kirche bereitet worden ist, Lehr- und Preßfreiheit gibt es daher in dem nach den Grunddaß durch seine Kleidung nicht nach kirchlichen Begriffen die Sittlich günstige Gelegenheiten benugen fönnte, um fäßen der katholischen Lehre eingerichteten Staate nicht; aber feit gereizt oder in irgendwelcher anderen Weise die Sittlichkeit die Wünsche ihrer fatholischen Landsleute ebenso wenig gibt es darin eine Selbstverwaltung und eine gefährdet), geht die Kirche nichts an, wohl aber, wie er zu gunsten des HL Vaters auszudrücken und Selbstherrschaft des Voltes. Wie Thomas von Aquino alle fich im Hause seiner Frau und seinen Kindern gegenüber ver- zur Geltung zu bringen." Die Zentrumsfraktion schmuzigen" Leute, das heißt alle, welche schmutzige Arbeit hält, wie er sie erzicht, in welche Schulen er lettere schickt, sollte also nach der Anweisung des Kardinal- Staatssekretärs verrichten, von der Regierungsgewalt ausgeschlossen wissen wie er sich im Geschäftsleben betätigt, welche Politik er treibt, Jacobini die günstige Gelegenheit der Septennatsforderung wollte, so steht auch die heutige katholische Kirche in der wie er wählt und wie die von ihm Erwählten in den Barla- benutzen, um gegen ihre Zustimmung zu dieser Forderung Volksmasse nur eine unfähige, schwächliche, von schädlichen menten stimmt usw. usw. So heißt es denn durchaus klar Vorteile für die katholische Kirche und den Apostolischen Stuhl Instinkten beherrschte Masse, die, da sie selbst nicht weiß, was und deutlich in dre Enzyklika De paecipuis civium zu erlangen. ihr frommt, von oben herab regiert und geleitet werden muß. Die Lehre von der Volkssouveränität, die Lehre, daß das Volt das Recht habe, über seine eigene Regierungsform und feine Staatsordnung zu bestimmen, ist deshalb nach katholischer Lehre die Ausgeburt einer verderblichen lügenhaften Philosophie und die auf der Grundlage der Volkssouveränitätslehre beruhende Massenherrschaft die schädlichste und unnatürlichste aller Regierungsformen. In der Enzyklika De civili principatu vom 29. Juni 1881 heißt es zum Beispiel:
christianorum officiis"( Von den wichtigsten Pflichten christ- Zugleich wandte sich der Kardinal Jacobini durch den licher Bürger), vom 10. Januar 1890 über die Befolgung der päpstlichen Nuntius in München persönlich an den damaligen päpstlichen Gebote und Verordungen: Vorsitzenden der Zentrumsfraktion, den Baron von FrancenWas nun die Begrenzung dieses Gehorsams angeht, so soll stein, und ließ diesem mitteilen, der Papst wünsche, daß der fich niemand einreden, man brauche den Hirten der Septennatsforderung vom Zentrum kein Widerstand geleistet Kirche und besonders dem römischen Papste nur werde, und beauftrage ihn, den Baron von Franckenbezüglich jener Glaubenslehren zu gehorchen, stein, die Abgeordneten des Zentrums von diesem Wunsche in deren hartnädige Verwerfung das Vergehen des Kenntnis zu sehen. Jrrglaubens ausmacht. Ebensowenig genügt die auf Und wie verhielt sich Freiherr von Franckenstein, der Vorrichtige und feste Zustimmung zu jenen Lehren, welche von der sigende der angeblich interfonfessionellen Zentrumspartei? EntKirche zwar nicht durch feierliches Urteil entschieden, aber doch gegnete er dem Kardinal- Staatssekretär, das Zentrum sei gar von ihrem ordentlichen und allgemeinen Lehrtörper als göttlich feine spezielle„ katholisch- parlamentarische geoffenbart zu glauben vorgestellt werden; Wahrheiten, von denen Vertretung", und es hätte deshalb der Papst auch gar das Batikanische Konzil sagt, man müsse sie mit fatholischem und nicht das Recht, ihm Aufträge zu erteilen und der göttlichem Glauben festhalten. Die Christenpflicht geht 3entrumsfrattion ihr Verhalten zu Militärweiter und fordert darüber hinaus, daß man forderungen vorzuschreiben? of sich durch die Autorität der Bischöfe und be sonders des Apostolischen Stuhles leiten und weisen lasse."
Nichts von alledem! Demütig nahm Freiherr v. Frandenstein die Weisung entgegen und fragte sogar bei der römischen Kurie an, ob der Papst der Ansicht sei, daß im Interesse der Ferner fordert die Enzyklika über die christliche Staats- Kirche das Zentrum im Reichstage nicht mehr notwendig wäre. ordnung vom 1. November 1885: iar dis muter In diesem Fall würde er und die Mehrzahl der Zentrumsabgeordneten bei der Reichstagswahl kein Mandat mehr annehmen. Das Zentrum fühlte sich also dermaßen als Vertretung römischer Kircheninteressen, daß es sich sogar auf Wunsch des Papstes auflösen wollte. Sicherlich eine höchst kuriose Haltung einer angeblich intertonfessionellen, rein politischen Partei! igr
"
was immer daber im Leben der Menschheit heilig ist, was immer auf das heil der Seelen und den göttlichen Dienst Bezug hat, sei es nun dieses an sich und seiner Natur nach oder wegen seiner Beziehung zu demselben, alles das ist der firch lichen Gewalt und ihrem Ausspruche unterstellt." Und an anderer Stelle derselben Enzyklika wird dieser Ausspruch folgendermaßen ergänzt:
0
sdite
" Jener Häresie.( d. H. Keßerei; die Enzyklika versteht hier darunter die Reformationslehren) entstammte im vorigen Jahrhundert eine fälschlich sogenannte Philosophie und das so. genannte moderne Recht sowie die Boltssouveränität und eine alles Maß überschreitende Zügellosigkeit, worin allein viele das Wesen der Freiheit sehen. Von hier war nur noch ein Schritt zu den verderblichen Irrtümern des Kommunismus, des Sozialismus und Nihilismus, diesen entsetzlichen Vorzeichen und nahezu Todesboten der bürgerlichen Gesellschaft. Und dennoch sind es nur zu viele, welche die Wirkung so zahlreicher Uebel immer noch weiter auszubreiten bestrebt sind, und unter dem Vorwande, für das Volkswohl zu arbeiten, das verderbliche Feuer nur noch mehr angefacht haben."
Die Lehre von der Volkssouveränität, so wird in einer anderen Enzyklika Leo XIII. , der vom 20. Juni 1888, dargelegt, führe notwendig zur Massenherrschaft, denn hätte die Staatsgewalt ihren Ursprung in der Menge und sei für den einzelnen wie für die Gesamtheit allein die Vernunft bei der Bei der Abstimmung im neuen Reichstag enthielt sich denn Ordnung der öffentlichen Angelegenheiten maßgebend, so ruhe and Bobina auch bekanntlich das Zentrum der Stimme, so daß das schließlich alle Macht in der Boltsmasse und die Volksmehrheit Es ist nicht erlaubt, au scheiden zwischen den Septennat Gesetz wurde. bestimme dann, was Recht und Pflicht sei. Das aber verPflichten des Privatmannes und jenen des Doch nicht nur in religiösen, moralischen, politischen Dingen, stoße gegen die Vernunft und gegen die göttliche Weltordnung, Staatbürgers, derart, daß die firchliche Autorität im auch in den Fragen der Wissenschaft( erinnert sei nur an den denn nach dieser hätte Gott selbst durch die Kirche( d. h. durch Privatleben Geltung habe, im öffentlichen dagegen teine An- Antimoderniſteneid), wie überhaupt in allen Meinungs- und den Papst als des Oberhauptes dieser Kirche) zu bestimmen, erkennung finde; denn dies hieße Gutes und Schlechtes zu Glaubensfragen hat der gläubige Katholik unbedingt sich nach was Recht und Pflicht sei. Deshalb könne denn auch dort, ſammentun und den Menschen in Zwiespalt segen mit sich selbst." den Weisungen und Urteilen des Papstes zu richten und dessen wo der Volkswille herrsche, nicht mehr von„ Gottes HerrAber auch in solchen politischen Fragen, die nicht zu den Auffassung zu vertreten. In der Enzyklika. Leo XIII . über schaft" gesprochen werden. Besonders deutlich findet sich diese der päpstlichen Autorität unterstehenden Gebieten gehören, soll die christliche Staatsordnung heißt es denn auch bezüglich der volksfeindliche Kirchenlehre in folgenden Säßen der Enzyklika der Katholik den Weisungen des Papstes folgen, denn dieser modernen politischen und wissenschaftlichen Bestrebungen: über die christliche Staatsordnung vom 1. November 1885 ausweiß am besten, was dem Wohl und dem Streben der gesprochen: Kirche dient, ihrer Ausbreitung und Stärkung nüßt, ihre Politik fördert oder schädigt. Deshalb heißt es in der bereits erwähnten Enzyklika über die Pflichten christlicher Bürger:
Sonach besteht die politische Klugheit der Privatpersonen wesentlich darin, die Anordnungen der rechtmäßigen Gewalt gewissenhaft zu vollziehen. Dieses wohlgeordnete Verhältnis muß um so mehr in der Kirche herrschen, je zahlreicher die Gegenstände sind, welche die politische Klugheit des Papstes umfaßt. Er hat ja nicht bloß die Kirche zu regieren, sondern allgemein auf die Handlungen ihrer Mitglieder, der Christen, ordnend einzuwirken, damit diese Hoffnung schöpfen können, dadurch wirklich das
" Siehe den Artikel in der letzten Sonntagsnummer des
Borwärts".
Was ihre( der Katholiken) Meinung angeht, so haben sie allem und jeglichem ohne jeden Zweifel beis zustimmen, was immer bie römischen Päpste gelehrt haben oder noch lehren werden, und auch in der Deffentlichkeit, wo dieses erforderlich ist, sich dazu zu bekennen. Namentlich aber sollen fie bezüglich der fo genannten freiheitlichen Errungenschaften der Neuzeit auf den Ausspruch des Apostolischen Stuhles hören und alle, ohne Ausnahme, sich nach seinem Urteile richten.
Eine Glaubens, Meinungs-, Lehr- und Preßfreiheit gibt es denn auch in den Staaten, wie sie nach fatholischer Lehre sein sollen, nicht. Was zu glauben, zu meinen, zu lehren, zu bruden ist, bestimmt die katholische Kirche , das heißt die römische Kurie, und jeder Katholit hat sich diesen Verfügungen
" Auf Grund solcher Prinzipien( des Grundsages der Volkssouveränität) erkennt die Gesellschaft in der Regierung nur den Ausdruck des Willens des Volkes, das selbstherrlich allein sein Ge bieter ist und darum seine Organe, denen es die Regierung über trägt, selbst erwählt, nicht als ein diesen( den Organen) zukommendes Recht, sondern als seine Bevollmächtigten, welche in seinem Namen ihren Auftrag üben. Da ist denn von Gottes Herrschaft keine Rede mehr, wie wenn er nicht existierte oder keine Sorge trüge für die menschliche Gesellschaft, oder wie wenn die Menschen, der ein zelne sowohl als die Gesellschaft, Gott gegenüber zu nichts verpflichtet wären, oder als ob man sich eine Regierung denten könnte, die ihren Ursprung, ihre Gewalt und Autorität anderswo als in Gott hätte.