tvilrde. Scheinbar gab der Fabrikant wieder nach� um vierzehn Tage später den Wortführer der Zuschneider zu entlassen, in wenigen Monaten das dritte Ausschußmitglied, das diese gastliche Stätte der- lassen mußte. Nun war die Geduld der Arbeiter erschöpft und alle reichten die Kündigung ein. Es wird gebeten, auf Arbeitsangebote dieser Firma nicht einzugehen. Achtung, Militärsattler! Die in den Spozialbetrieben für Offizierausrüstungen beschäftigten Sattler haben wegen Ablehnung der gestellten Forderungen einmütig die Arbeit niedergelegt. Die Deutsche MilitarauSrüstungsgesellschaft, Alexandrinenstr. 14, hat es ganz besonders eilig, arbeitswillige Sattler zu bekommen und be- dient sich dazu einer Deckadresse. Herr Hans Werner. Inhaber der Musikalienhandlung Richard Kaun, Grüner Weg 17, hat es übernommen, die sich meldenden Arbeitswilligen der Deutschen Militärausrüstungsgesellschaft zuzuführen. Ebenso bemüht sich der bekannte Arbeitgebernachweis des Herrn Nasse, Kaiser-Franz- Grenadier-Platz 1, Arbeitswillige für die Offizier-Ausrüstungs- Betriebe zu gewinnen. Wir ersuchen um strikte Ablehnung all dieser Arbeitsangebote. Ferner ersuchen wir die Kollegen in den übrigen Militäreffekten werkstellcn, ja ein wachsames Auge auf eventuelle Streikarbeit zu haben. Es steht besonders zu erwarten, daß die bestreikten Unter« nehmer Helme in andere Werkstätten unterzubringen suchen. Jede Streikarbeit ist selbstverständlich zn verweigern. Die Ortsverwaltung Berlin des Verbandes der Sattler und Portefeuiller. Oeutfehes Reich. Zwischen zwei Stühlen. Der Verein für Handelskommis von 1863, der Sonnabend in Magdeburg zwischen zwei Festen eine Tagung abhielt, ist bekanntlich ein Harmonieverein, will keine Gewerkschaft sein und kämpft er« bittert gegen den Zentralverband und seine Existenz. Ein ganzes Referat des Dr. Köhler-Hamburg war diesem Kampf gewidmet. Der Verein will aber doch auch wieder den„nationalen" Schwindel nicht mitmachen und mit dem antisemitischen Hamburger Deutschnattonalen HandlungSgehilfenverband nichts zu tun haben— das sprach der Vorsitzenve aus, während Dr. Köhler wieder bitter klagte, daß dieser Verband nicht einmal den Kampf gegen die Brotlosmachung von Handlungsangestellten durch uniformierte ReichSpenfionSempfänger unterstütze. 120 000 Mitglieder will der in der Hauptsache Stellen- vermittelung und Versicherung treibende S3er Verband haben. Aber in der Debatte sprachen einfache Mitglieder von Schlafkrank- heit in dieser Organisatton, und Herr Baum von den paritätischen Unternehmer- und Angestelltenvereinen fand für ihr Lob ebenso viel Beifall, wie Dr. Köhler für ihre Verwerfung I Uebrigens rühmte sich Herr Baum, daß die Paritätischen von der Regierung kolossal geschützt würden— sie benutzte sie nämlich als Sprachrohr für ihre .Ideen" und um die Oeffentlichkeit zu sondieren I Intervationaler Transportarbeiter-Kovgreß. L o n d o n, den SS. August 1318, Schluß der NachmittagSsitzung. Bei der Zusammensetzung des ReorganisationSkomiteeS ergibt sich eine Schwierigkeit. Die holländischen Syndikalisten verlangen eine Vertretung in dem Komitee, weil sie sonst ganz ausfallen wür- den. Der Zentralrat ist mit der Erweiterung des Komitees auf acht Mitglieder einverstanden, weil er davon eine Beseitigung der holländischen Differenzen erhofft. Forstner-Wien widerspricht: Wenn wir eine Richtung in einem Lande bei der Vergebung von Mandaten berücksichtigen, so heißt daS, die Eigenbrödelei züchten. Die Kluft wird nur erweitert, denn wenn zwei Richtungen eines Landes zwei Mandate im Beirat haben, so haben sie keinen Grund, die Einigung herbeizuführen, weil sie dann ein Mandat aufgeben müssen. Moltmaker- Holland schließt sich Forstner an. Um die syndikalistische Minderheit nicht zu verletzen, hat die holländische Mehrheit schon bei der Wahl von Geschäftsordnungskommissionen einem Belgier das Mandat gegeben; sie ist bereit, auch in den Bei» rat einen Belgier zu entsenden. Es g,eht doch nicht an, daß ein kleines Land mit wenig tausend Organisierten zwei Mitglieder im Beirat habe. Der Antrag des ZcntralratS, Holland zwei Mandate zu geben, wird abgelehnt, und der Vorschlag, das Komitee aus 7 Mitgliedern zusammenzusetzen, gegen die Stimme Italiens angenommen. Der Antrag des Allgemeinen Rechtsschutz, und Gewerkschafts. Vereins der Eisenbahner in Oesterreich , wonach der Internationale Kongreß in Zukunft nur alle vier Jahre stattfinden soll, lind worin alljährlich eine Broschüre mit einem Ueberblick über die allgemeine Eisenbahnerbewegung herausgegeben werden soll, wird dem Komitee iberwiesen. Die Asiatensrage. Die englische Transportarbeiter-Föderation stellt folgenden Antrag: „Der Kongreß der J.T.F. konstatiert, daß die Zahl der be- schäftigten Asiaten in der Handelsflotte in beängstigender Weise zunimmt, und zwar infolge der Versuche des Unternehmertums, europäische Arbeiter durch schlechter entlohnte Asiaten zu ersetzen. Der Kongreß erkennt zwar an, daß die Föderation über alle Unterschiede der Farbe, Rasse oder dem Glaubensbekenntnis stehen muß, ist jedoch der Ueberzeugung, daß schlechter entlohnte asiattsche Arbeiter eine ständige Gefahr für zenen Lebensstandard bedeuten, den die Europäer mit Hilfe der Gewerkschaft erreicht haben. Der Zentralrat wird daher beauftragt, eine eingehende Untersuchung anzustellen über die Verdrängung europäischer Ar- heiter und ihrer Folgen und zur Lösung dieses unbedingter Er- lediguna harrenden Problems Vorschläge auf einer internatio- nalen Grundlage zu machen." Wilson- England verzichtet in der Erwartung auf eine Be- gründung, daß kein Widerspruch erfolgen werde. Mül ler-Deutschland sSeelvute) bittet, der Resolution ohne Debatte einmütig zuzustimmen. Die Resolution wird einstimmig angenommen. Der Präsident der Internationalen SeemannSorganisation Amerikas F u r m s e t h regt in einem längeren Schreiben eine energische internationale Aktion an, um die RettungSmahregcln ans den Schissen zrt verbessern. Daß die amerikanische Gesetzgebung noch nicht ein- gegriffen hat, sei nur darauf zurückzuführen, weil Europa noch nichts getan habe. Es bestehe aber die Hoffnung, daß im Dezember dieses Jahres ein Gesetz angenommen w?rd. das für alle Schiffe, die amerikanische Häfen berühren, bestimmte Vorschriften Wer die Rettungsmahregeln vorsieht, darunter auch die, daß 40 Proz. der Mannschaft eines Schiffes aus gelernten Seeleuten, die drei Jahre ein Schiff befahren haben, die Offiziere nicht mitgerechnet, besteht, und daß diese Zahl jedes Jahr um S Proz. erhöht wird. Durch dieses amerikanische Gesetz, das von verschiedenen parlamen- tarischen Komitees bereits angenommen ist, wurde auch für die europäischen Seeleute eine große Verbesserung erzielt werden. Ein ähnliches Gesetz, das freilich schlechter war. sei seinerzeit bereits von beiden Häusern angenommen, von dem Präsidenten Taft aber ver. warfen worden. Der jetzige Präsident sei dagegen bereit, einem solchen Gesetz zuzustimmen. Der Kongreß nimmt mit Genugtuung von diesem Schreiben �U' Dw�frailzösischen Eisenbahner unterbreiten dem Kongreß ihr Arbeitsprogramm, das die Verstaatlichung der Eisenbahn, die Ver- kürzung der Arbeitszeit für das Personal und die Forderung auto- inatischer Wagenkuppelung enthalt. Der Kongreß druckt eme Sympathie für diese Bestrebungen aus und veripricht, sie in jeder Weise zu unterstützen........... Der italienische Transportarbeiterverband wünscht dem S»«- gretz telegraphisch vollen Erfolg und teilt mit, daß der nächste Äandeskongreß sicherlich den Anschluß des Verbandes an die J.T.F beschließen werde.(Lebhafter Beifall.) Die Grütze der russischen Seeleute überbringt D. Anitch k i n. Die Organisation stand 1306 und 1306 in voller Blüte. Durch den Generalstreik wurde sie völlig zugrunde gerichtet. Langsam be- gann der Wiederaufbau und wir kommen trotz aller Verfolgungen rüstig weiter. Die Russen werden gegenüber der Jnternattionale stets ihre Pflicht erfüllen.(Lebhafter Beifall.) Im Namen des Kongresses sichert Schumann der russischen Seemannsbewegung die internationale Unterstützung zu und ver- urteilt die Brutalitäten der russischen Regierung und die Ausliefe- rung des Redakteurs des russischen Seemannsblattes Adramowitsch durch die englische Regierung in Alexandria an die Schergen des Zaren. Die rechtlich? Stellung der Angestellten und Arbeiter in den Verkehrsbetrieben. Referent Tomschik-Wien schlägt folgende Resolution vor: Der 8. Internationale Transportarbeiterkongreß in London hält die Kopenhagener Resolution vollständig aufrecht und unter- streicht sie. Er erklärt ausdrücklich, daß das Koalitionsrecht der Eisenbahner usw. am besten gewahrt wird, wenn die in Betracht kommenden Organisationen sich vollständig ihrer Pflicht bewußt sind gegenüber der Gesamtheit der Bevölkerung und ihren Klassengenossen und Arbeitskollegen gegenüber. Der Kongreß verurteilt im Interesse des Koalitionsrechts jede unüberlegte und nicht genügend vorbereitete Inszenierung von Streiks und Be- wegungen, die gewöhnlich mit einer Niederlage endigen und die Organisationen im Lande und den übrigen Ländern schwer schädigen. Ferner verurteilt der Kongreß die Haltung des Ver bandes des Süddeutschen Eisenbahn- und Postpersonals in der Frage des Koalitionsrechtes und des Anschlusses an andere Fach- organisationen(Gewerkschaftskartelle) als eine Schädigung der Interessen der eigenen Mitglieder und der Berufskollegen in anderen Ländern. Ebenso verwirft der Kongreß die Bestrebungen nach einem eigenen Staatsarbeiterrecht unter Verzicht auf das Koalitionsrecht als eine Schädigung der Interessen der Staats arbeiter. Le Guen(Franz. Eisenbahner) erklärt, für die Resolution könnten die Franzosen nicht stimmen, weil sie am SolidaritätS- streik festhielten. In seinem Schlußwort macht Tomschik die Franzosen darauf aufmerksam, daß zu der Resolution vom Sympathiestreik gar nicht gesprochen wurde. Niemand im Saale habe gegen die Forderungen, die hier im Eisenbahnerstreik erhoben wurden, das geringste einzuwenden. Er habe nur geraten, nicht so unvorbereitet und ohne starke Organisation in eine solche Bewegung einzutreten. — Die Resolution Tomschik wird hierauf gegen die Stimmen der Franzosen angenommen. London , den 30. August 1313. In der Schlußsitzung des Kongresses berichtet zunächst D ö- ring- Berlin über die Arbeiten der Kommission, die eine neue Geschäftsordnung für die Kongresse auf Grund der Vorschläge des 'chwedischen Transportarbeiterverbandes aufzustellen hatte. Die Geschäftsordnung entspricht im allgemeinen den deutschen Gc- bräuchen, bei wichtigen Fragen sollen die Stimmen nach der Mit- gliederzahl der Organisationen gewertet werden, bei Beitrags- erhöhungen und finanziellen Fragen ist dagegen eine Abstimmung nach Nationen vorgesehen. Zur Abkürzung und Vereinfachung der Verhandlungen soll eine ständige ResolutionS-Kommission die vor- liegenden Anträge durcharbeiten und mit den Antragstellern ver- handeln.— Der Kongreß nimmt von der neuen Geschäftsordnung Kenntnis und überweist sie dem Zentralrat. Obligatorische Schiedsgerichte für ArbeitSstreitigkeiten. Heber diesen Punkt der Tagesordnung war Ben Tillet» England als Referent vorgesehen. Er ist bekanntlich einer der leb- haftesten Befürworter der obligatorischen Schiedsgerichte. Da er aber zunächst aufs Wort verzichtet, muß der Korreferent M ü l l e r- Deutschland(Seeleute) seinen gegensätzlichen Standpunkt entwickeln: Auf mehreren englischen Gewerkschafts- kongressen hat Ben Tillet die Einführung der obligatischen Schieds- gerichte empfohlen. Wir stehen dem Gedanken prinzipiell durchaus ablehnend gegenüber. Wir find der Meinung, daß die sreiorgani- 'ierte Arbeiterschaft der ganzen Welt, insbesondere der Transport- arbeiter, gar keine Ursache Haiben, diesen Vorschlägen zu folgen. Wir fordern uneingeschränktes freies Spiel der Kräfte. Im ökono- mischen Kampfe entscheiden nicht philantropische Allüren, sondern die realen Mächte, die sich mit ihm messen. Gerade wir Deutschen , die auf diesem Kongreß so heftig und ungerecht angegriffen wor- den sind, weil wir angeblich den Klassenkampf verleugnen und nicht genügend praktizieren, wir betonen hier scharf und prägnant den Klassenkampfcharakter der deutschen Gewerkschaftsbewegung. (Lebhafter Beifall.) Wir sehen in den obligatorischen Schieds- gerichten ein Danaergeschenk der Sozialreformer und klassenstaat- Mchcn Regierung. Ihnen ist es darum zu tun, den ökonomischen Kampf der Arbeiterklasse in Form des Streiks wenn nicht voll- tändig zu unterbinden, so doch erheblich zu dämpfen im Interesse des Kapitalismus.(Lebbafte Zustimmung.) Wir wollen aber nicht, daß die Entschlußfähigkeit der arbeitenden Klasse eingeengt wird. Der Selbsterhaltungstrieb der bürgerlichen Gesellschaft und die Notwendigkeit weiterer industrieller EntWickelung zwingt sie dazu, den Arbeitern bei ihrer Bedeutung im sozialen Leben gewisse Rechte zu konzedieren; aber bei der Ausübung dieser Rechte werden ihnen Schwierigkeiten gemacht. Das obligatorische Schiedsgerichts. verfahren und die obligatorische Entscheidung in Arbeitsstreitig- ketten durch die Schiedsgerichte, wie sie Italien und Kanada haben, bedeutet die Lahmlegung der organisierten Arbeiterschaft. Sie sind eine Art spanischer Stiefel, in die man das Koalitionsrecht ein- chnürt(Lebhafte Zustimmung.), und dienen als philantropischeS Näntelchen, um reaktionäre Pläne zu verdecken. Das uneinge- chränkte wirtschaftliche SelbstHestimmungSrecht muh auch den in Staatsbetrieben beschäftigten Arbeitern gewahrt bleiben und wir erheben entschieden Verwahrung dagegen, es durch Zwangsschiedsgerichte zu unterbinden. Die Zwangsschiedsgerichte fällen häufig Entscheidungen durchaus einseitiger Natur, denen sich die Arbeiter- koalitionen zu unterwerfen haben. Fügen sich diese nicht, so wer- den die allerschwcrsten Strafen über sie verhängt. So erweisen ich Zwangsschiedsgerichte als eine Art ständiger staatlicher Kon- trolle über die wirtschaftlichen Aktionen der Arbeiterklasse. Anders teht es mit den paritätischen Schlichtungskommissionen. Sie haben bei großen wirtschaftlichen Kämpfen auch der Transportarbeiter ihre Wirkung entfaltet. In Deutschland , in Oesterreich , besonders aber in England. Dort hat Lloyd George wiederholt die Ein- etzung paritätischer Schlichtungskommissionen angeregt. Gegen ie haben wir prinzipiell nichts einzuwenden, auch nichts dagegen, »aß den staatlichen Organisationen ein« bestimmte Mitwirkung«,n- ;eräumt wird. Die VermittelugSaktionen sind in wirtschaftlichen Kämpfen unter Umständen zu begrüßen; immer aber muß dl« Eni. cheidungsfreiheit der Arbeiter gewahrt bleiben. Die selbstverstand- lich« Voraussetzung für uns ist die Wahrung der Paritat und des uneingeschränkten Wahlrechts für die Vertretung«n den Schi ich. tungSkommissionen. Gegenüber dem sogenannten unpartell;chen Schiedsrichter, den die Regierung ernennt, muß den Parte, en das AblehnungS. und Beanstandungsrecht gesichert bleiben. Hauftg genug haben Regierungen auf Anträge der Scharfmacher reaktio- näre verstaubte Beamte als Vorsitzende dieser Kommlssion ein- gesetzt, die dann auS Voreingenommenheit oder foztaler IXnlennhtis gegen die Arbeiter entschieden haben. Die Gewerkschaftspresse täte gut, wenn sie sich mit all diesen Fragen eingehend beschäftigen wollte; denn die Vorschläge auf Einsetzung obligatorischer SchiedS- gerichte mehren sich von Jahr zu Jahr. Die einen versuchen, uns mit der Peitsche zu süchtigen und uns daS KoalltionSrccht zu rauben, die anderen wieder versuchen, uns mit dem Zuckerbrot der obligatorischen Schiedsgerichte einzufangen. Gegen alle diese Ver- suche wappnen wir unS, wenn wir für straffe und starke Organi- sationen sorgen, die allein den Erfolg im Kampfe verbürgen.(Stür- Mischer Beifall.)— Redner schlägt folgende Resolution vor: „Im ökonomischen Klassenkamps des Proletariats gegen das Unternehmertum als seinen Ausbeuter und Unterdrücker ent- scheiden die realen Machtverhältnisse über Erfolg und Ausgang der jeweiligen wirtschaftlichen Aktionen hüben wie drüben. Die höchste und sicherste Garantie für den Erfolg des proletarisch- wirtschaftlichen Kampfes für die Arbeiter liegt in der Organi- sation und solidarischen Machtentsaltung unter Berücksichtigung der Chancen und einer den jeweiligen Verhältnissen angepaßten Taktik im Kampfe. Ein freies Koalitions- und Streikrecht ist die fundamentalste Forderung aller im Handels, Transport- und Verkehrsgewerbe zu Waffer und zu Lande tätigen Arbeiter. Die normale Schlichtung und Erledigung von wirtschaftlichen und sozialen Arbeitsstreitigkeiten zwischen Arbeitern und Unter- nehmern bedingt die Anerkennung und die Respektierung der beiderseitigen Organisationen. Im wirtschaftlichen Kampfe stehen sich in der Regel Arbeiter- und Unternehmerkoalitionen gegen- über. Es entspricht deshalb auch dem Allgemeininteresse, wenn die beiderseitigen Kampfobjekte durch Verhandlungen von Orga- nisation zu Organisation ihre Erledigung finden, einerlei, ob es sich um private oder öffentliche Unternehmungen handelt. Von diesen gewerkschaftlichen und sozialfortschrittlichen Grund- anschauungen ausgehend, kann der achte im August 1313 in London tagende Internationale Transportarbeiterkongretz die Notwendigkeit obligatorischer Schiedsgerichte für Arbeitsstreitig» ketten mit Zwangsverfahren und Exekutivgewalt nicht aner- kennen. Namentlich dann nicht, wenn ihr Aufbau und Verfahren die Aktions- und Beschlußfreiheit der organisierten Parteien illusorisch macht oder wesentlich einschränkt. Der Kongreß ver. wirst obligatorische Schiedsgerichte dieser Art, erkennt aber die Zweckmäßigkeit paritätischer Schlichtungskommissionen für Ar- beitsstreitigkeiten an. Er erkennt unter bestimmten Voraus- setzungen auch die zweckmäßige Mitwirkung behördlicher Organe bei den Verhandlungen und Entschließungen solcher Schlichtungs- kommissionen an.— Im übrigen stellt der Kongreß für diese Schlichtungskommissionen folgende Grundsätze auf: a) Ihre Tätigkeit soll eine ausgleichende und schlichtende sein, b) Ihre Entschließungen sollen für die Parteien nicht unter allen Um- ständen bindend sein, c) Die Aktions- und Entschlußfreiheit der Parteien darf durch diese Entschließung nicht eingeschränkt werden, ä) Bei der Zusammensetzung dieser Schlichtungsiom- Missionen muß die strengste Parität gewährt und für die Dcle- gationen das freieste Wahlrecht den Organisationen der Parteien gewahrt werden, e) Den etwa zu ernennenden behördlichen Ver- tretern gegenüber müßten sich die Organisationen der Parteien das BeanstandungS- bezw. Ablehnungsrecht in jedem Falle vor- behalten" Ben Tillet- England erklärt, daß er mit� vielem einverstanden sei, was Müller gesagt hätte. Aber die Resolution enthalte Gemeinplätze. Internationale Regeln ließen sich in dieser Frage überhaupt nicht aufstellen. Er stellt folgenden Gegenantrag: „Der Kongreß ist der Meinung, daß alle Fragen, die sich auf Tarifverträge, das Schlichtungsverfahren und obligatorische Schiedsgerichte beziehen, den einzelnen Ländern zur Beschluß- fassung überlassen bleiben müssen. Der Kongreß kann die Ver- antwortung und Autorität für sich übernehmen, die Frage des konkreten Arbeitsrechtes zwischen Unternehmern und Arbeitern jn den einzelnen Ländern von sich aus zu regeln. Er beauftragt den Zentralrat, sich über die Formen und die Besonderheiten der bestehenden Tarifverträge, des Schlichtungsverfahrens und der Schiedsgerichte in allen Ländern zu informieren und das Er- gebnis dem nächsten Kongreß vorzulegen." Die ganze Richtung der wirtschaftlichen und politischen Eni- Wickelung bewege sich im Sinne einer immer stärkeren Verpflich- tung zur Annahme der Schiedsgerichte. Dringen die Albeiter auf ihre Einführung, so können sie günstigere Bedingungen erzielen, als wenn sie von den Vorschlägen der Regierung sich überraschen lassen. Die Tendenz dieser Schiedsgerichte sei an sich nicht gefähr- lich, es komme auf ihre Gestaltung an. Die australischen Arbeiter seien durchaus nicht gegen das Prinzip der Schiedsgerichte. Der Widerspruch der dortigen Gewerkschaften richte sich vielmehr nur gegen die Art, wie die Schiedsgerichte eingerichtet sind. In einer Urabstimmung würden die australischen Arbeiter sich mit riesiger Majorität für die obligatorischen Schiedsgerichte entscheiden. Die Arbeiter leben innerhalb der kapitalistischen Gesellschaftsordnung und alle Reform müßte sich auf diesem Boden bewegen. Die freien Tarifverträge seien für die Arbeiter häufig viel nachteiliger als die Schiedsgerichte. Auch die Gewerkschaften seien nur ein Rad im Betriebe der Wirtschaftsordnung, die auf dem Gesetz der Lohn- klaverei aufgebaut sei. Es werde sich immer nur um die Frage handeln, in welcher Form die Mhängigkeit der Arbeiter sich min- dern lasse, und sie seien weniger abhängig, wenn die Regierung sich «inmische, als wenn sie direkt von den Unternehmern abhangen. Der erzieherische Zweck der Gewerkschaftsbewegung, nämlich die Aufklärung der Arbeiter von der Tatsache der Klassenabhängigkeit läßt sich beim Vorhandensein von staatlichen Schiedsgerichten besser erfüllen weil diese Abhängigkeit den Arbeitern dann deutlicher zum Bewußtsein komme. Redner schließt: Ich bin ebenso sehr gegen die obligatorischen Schiedsgerichte wie gegen das kapitalistische System überhaupt, aber im Rahmen der kapitalistischen Wirtschafts- weise sind die Schiedsgerichte besser als die Tarifverträge. � Die italienische Delegation beantragt: Der Kongreß spricht sich prinzipiell gegen die obligatorischen Schiedsgerichte aus, beauftragt aber den Zentralrat, die Frage zu studieren und dem nächsten Kon- aresi zu unterbreiten. V a n d e n B e r g(holländischer Syndikalist) dankt Müller für eine prinzipielle Rede und schlicht sich ihm an. Im Klassenkampf ei bloß die Machtfrage entscheidend. Die obligatomichen SchiedS- gerichte sind bloß Zuckerbrot mit Zyankali(Heiterkeit.) Wilsan-England(Seeleute) ist auf mehreren Gewerk- chastskongressen gegen die Anträge Ben TilletS aufgetreten. Ein mnfmonatiger Aufenthalt in Australien und Neuseeland aber hat ihm gezeigt, daß die australischen Arbeiter nicht gegen daS System an sich seien, sondern nur mit manchen Schiedssprüchen nicht einverstanden wären. Es läge jedoch kein Anlaß vor für die Arbeiter, für die Einsetzung obligatorischer Schiedsgerichte zu wir- ken. Die ganze Frage solle ruhig jeder Nationalität überlassen werden. Gu i n ch a rd- Paris schließt sich Müller an. Alle franzost- chen Nationalkongresse haben sich gegen die Schiedsgerichte erklart. Sie gesellen zur Macht des Unternehmertums die Macht de? Staates und unterbinden den Kampfgeist der Gewerkschasten. Müller stellt im Schlußwort fest, dasi die uberwiegende Mehrheit des Kongresses die Schiedsgerichte verwerfe. Die J.T.F. habe aber kein Interesse daran, irgendeine Landesorganisation zu majorisieren. Der Zentralrat schlage daher vor, von einer Ab- timmung über sämtliche Resolutionen abzusehen und weitere Studien der Frage in Aussicht zu nehmen. Der Kongreß schließt sich dem Vorschlag Müllers einmüttg cm. In die Rcorganisationskommisst-«. werden gewählt: Tom. chik für Oesterreick und die Schweiz . C i a rd i für Italien . Lindley für Skandinavien und Finnland . Williams für England, Mahlmaun für Belgien und Holland . Vingaud für Frankreick und D r e h e r für Deutschland . Alz internationaler Sekretär wird Jochade einstimmig �wiedergewählt. Auf Vor- nn, sDoring, w-V'xr' Als Ort des nächsten Kongresses wird Zürich gewählt. Die englische Delegation schlägt folgende Resolution vor: „Der Kongreß druckt seine Entrüstung über die Tat der bri- tischen Regierung auS, die die Auslieferung des Redakteurs deS Organs der russischen Seeleute Adamowitsch in die Hand« der russischen Autokratie zugelassen hat und sieht darin eine flagrante Verletzung deS britischen Asylrechtes. Er fordert den britischen Gewerkschaftskongreß auf. von der Regierung mit allem Nach-
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten