Der Gendarm verkörpert in hohem Maße die staatliche Autorität.
Stadtverordneten- Verfammlung.
Wenn sich solche Erzesse abspielen, so werden dadurch militärische| Wenn die Angeklagten Sozialdemokraten wären, darf man sie 1 Interessen verlegt. Deshalb hat das Kriegsgericht mit Recht deshalb nicht höher bestrafen, denn auch die Sozialdemo schwere Strafen verhängt, wie sie im bürgerlichen Leben fratie will die militärische Disziplin nicht untergraben. 24. Sitzung vom Donnerstag, den 4. September 1918, sonst nicht verhängt zu werden pflegen. Diese Strafen sind aber Daß es sich hier um minderschwere Fälle handelt, hat der Geseznachmittags 5 Uhr. notwendig, denn es handelt sich hier um schwere Aus- geber eingesehen, denn noch niemals ist mit solcher Schnelligkeit schreitungen. ein Gesez zustande gekommen, wie dieser Notparagraph. Es gibt Mit der heutigen Sizung werden die Geschäfte der Versamm teine bessere Autorität als den Gesetzgeber, und Sie folgen einer lung nach der zweimonatigen Ferienpause wieder aufgenommen. guten Führung, wenn Sie sich seiner Führung überlassen. Daß Vorsteher Michelet erklärt die Verhandlungen nach 5% Uhr standaliert wird, wenn Bier verlangt wird, geschieht nicht nur mit einem Willkommensgruß für die aus den Ferien zurüdWenn wir nicht mehr darauf rechnen können, daß Ruhe eintritt, bei den Ständen, denen die Angeklagten angehören, sondern gekehrten Kollegen als eröffnet. Am 10. Juli ist der Stadtv. Geh. sobald ein Gendarm eingreift, dann kommen wir zu trauri- passiert auch in den Universitätsstädten, ohne daß darin Baurat Kyllmann( Fr. Fr.) gestorben; seinem Andenken gen Zuständen. Also an sich handelt es sich um schwere Vereine Auflehnung gegen die Behörden gesehen würde. widmet der Vorsteher einen Nachruf, den die Versammlung stehend gehen, auch wenn man ihnen den militärischen Charakter nimmt. Verteidiger Rechtsanwalt Barnau : Es ist sehr bedauer- anhört. Auch des zur gleichen Zeit mit Tode abgegangenen Wenn die militärische Autorität des Gendarmen nicht mehr durch- I ich, daß der Vertreter der Anklage die politische Seite in die früheren Stadtschulrats Dr. Fürstenau gedenkt der Vorsteher greift, so könnten die Tage der Kontrollversammlung sehr bald zu Verhandlung hineingebracht hat. Er hat so getan, als ob die mit ehrenden Worten. höchst unangenehmen Tagen werden. Die militärische Dis- Angeklagten sich in dem Rürlebener Zoll als überzeugte Hierauf erfolgt die Einführung und Verpflichtung des für ziplin müßte dann außerordentlich leiden und die Kontrollver: Sozialdemokraten gebärdet hätten. Den Angeklagten lag den Stadtv. Bracke( N. L.) neugewählten Stadtv. Kaufmann Emil sammlungstage sind gerade dazu da, daß die Leute die militärischen nichts ferner als das. Bei gerechter Würdigung des Ergebnisses Ma y. Formen nicht vergessen und daß sie dem Vorgesetzten die nötige der Beweisaufnahme steht überhaupt nur fest, daß Hagemeier Achtung entgegenbringen. Die Leute sollen sich in den Tagen diesen Ruf getan hat. Aus eigener Wissenschaft kann ich sagen, der Kontrollversammlungen als Soldaten fühlen. Das daß ich Kontrollversammlungen auch in andern Landesteilen ist mit einer der wesentlichen Gründe, weshalb man an diesen kenne, in denen die Sozialdemokratie wahrhaftig keine Rolle Kontrollversammlungen festhält. spielt, z. B. in gewissen Teilen der Provinzen Brandenburg und Pommern . Ich kann Ihnen sagen, daß am Kontrolltage dort nach der Kontrollversammlung mindestens in dem Maße gefneipt und standaliert wird wie hier, und daß man auch dort vor den Polizisten und Gendarmen nicht Salt macht; und das sind gewiß feine Sozialdemokraten. Ich habe keine Veranlassung, für die Sozialdemokratie eine Lanze zu brechen, aber es ist nicht richtig, wenn dieses Moment in die Verhandlung hineingetragen wurde. Dazu liegt keine Veranlassung vor, auf die politische Ueberzeugung eines Angeklagten fommt es nicht an. Daß die Leute übrigens gar nicht so krasse Sozialdemokraten find, geht schon daraus hervor, daß Kolbe z. B. Mitglied eines Kriegervereins
Diese Probe aber hat bei den Angeklagten ein sehr trauriges Resultat ergeben; sie hat vollkommen versagt. Die Leute haben sofort vergessen, was ihnen auf der Kontrollversammlung gesagt worden war. Alle Ermahnungen haben bei ihnen keinen Erfolg gehabt, und daher müssen die Angeklagten die schweren Strafen für ihr Vorgehen auf sich nehmen. Wenn wir hier nachgeben, kann das zu höchst traurigen Folgen führen. Nun haben die Verteidiger den Tatbestand des militärischen Aufruhrs bestritten. Ich bin anderer Ansicht. Der Schlag, der gegen den Gendarmeriewachtmeister geführt worden ist, ist bewiesen, denn der Gendarmeriewachtmeister hat als Zeuge erflärt, daß er diesen Schlag erhalten hat. Die Beschimpfungen der Polizeibeamten durch die Angeklagten entstammen einer schlech= ten Gesinnung. Sie haben die Vertreter der staatlichen und militärischen Autorität beschimpft, und da muß energisch eingegriffen werden. Militärischer Aufruhr liegt vor, und da fann fein Unterschied gemacht werden zwischen den Aussagen des Polizeisergeanten Müller und des Gendarmeriewachtmeisters Stod. Der Gendarmeriewachtmeister hätte, wenn er gegen die Angeklagten voreingenommen wäre, von seiner Waffe viel früher Gebrauch machen können.
Unter dem 29. v. M. Haben die sozialdemokratischen Mitglieder( Stadtvv. Dr. Arons u. Gen.) folgenden Antrag eingebracht: Um der in immer wachsendem Umfange hervortretenden Arbeitslosigkeit und dem sich hieraus ergebenden Notstande der Arbeiter durch Beschaffung von Arbeit nach Möglichkeit zu steuern, ersucht die Versammlung den Magistrat:
1. alle durch die Versammlung bereits genehmigten Hoch- und Tiefbauten schleunigst in Angriff zu nehmen und im Winter fortzuführen,
2. sofort die gemischte Deputation zur Beratung der Arbeitslosenversicherung einzuberufen." Stadty. Glocke( Soz.): Arbeitslosigkeit zeigte sich in größerem Umfange in Berlin schon seit mehreren Jahren, besonders in der Bau- und Holzindustrie; jezt aber hat sie sich in steigendem Umfange, so auch besonders in der Textilindustrie und der Damenfonfektion, gezeigt; ein Beweis, daß wir einer rüdläufigen Konjunktur auf dem gesamten Arbeitsmartt ist. Die Verhandlung hat gar keinen Anhalt dafür ergeben, daß entgegengehen. Die statistischen Uebersichten zeigen zwar auch diese die Angeklagten in ihrer Gesamtheit sich als Sozialdemokraten 3unahme der Arbeitslosigkeit, aber sie können beberühmen wollten und Hagemeier zu ihrem Sprecher gemacht kanntlich ein völlig zutreffendes Bild von der wirklichen Arbeitshätten. Diese Aeußerung war nichts als eine der Ueber- losigkeit nicht geben. Die Berliner Gewerkschaften haben in dietreibungen, wie sie bei solchen Gelegenheiten von halb- oder drei- sem Sommer durch Umfrage eine besondere Statiſtik aufgenommen, viertelbetrunkenen Menschen fallen. Wenn so hohe Strafert ver- welche ergibt, daß die Arbeitslosigkeit einen ziemlich erschreckenden hängt würden, wie der Anklagevertreter beantragt, so würden Umfang angenommen hat. Die ermittelte Zahl von 25 000 Arbeitsdas Strafen sein, die gegen jedes menschliche Emplofen bezieht sich ja aber nur auf die organisierten Arbeiter; man Auch bei Kolbe kann der Aufruhr nicht geleugnet werden, finden find. kann unbedenklich die doppelte 3ahl von Arbeitslosen an wenn er auch nicht in jedem Zeitpunkt mitten unter den Erzedenten Hierauf erhalten die Angeklagten das letzte Wort. nehmen. Bei den Bauarbeitern find 23 Pro3. Arbeitslose sich befunden hat. Wenn die neue Novelle zum Militärstrafgesetzbuch Die Angeklagten See, Hagemeier und Schirmer festgestellt worden, in vielen anderen Branchen erreicht die Zahl nicht gekommen wäre, müßten die Angeklagten mit Zuchthaus bitten um milde Strafen mit Rücksicht auf ihre Frauen und Fa- der Arbeitslosen ebenfalls 15 Proz., 16 Proz. und noch mehr. bestraft werden. Nun ist die Novelle inzwischen in Kraft getreten, milien, die nichts zu essen haben und auch die Angeklagten Gem einzelnen hat sich eine Dauer der Arbeitslosigkeit von 13, 14, und sie kann hier angewendet werden. Vom militärischen Stand- orges und Kolbe schließen sich weinend dieser Bitte an. punkt aus bestehen allerdings begründete Zweifel, ob in Verhandlungsführer: dem vorliegenden Fall es sich um einen minderschweren Fall handelt, So, jest kommt Ihr,
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denn was ist für die Milde anzuführen? Die Trunkenheit warum überlegt Ihr Euch das nicht, bevor das Unglüd geschehen nicht, denn in der Beziehung gibt es eine positive Gefeßes- ist. Angell. Georges: Ich will auch noch jagen, daß ich bestimmung, die das verbietet. Auch von jugendlichem Leichtsinn feinem politischen Verein angehöre. Verhandlungsf.: und unerfahrenheit kann nicht die Rede sein; die Angeklagten sind Die Politit wird hier überhaupt nicht berührt, wenigstens nicht auch nicht überraschenderweise in die Sache hineingekommen. Es vom Gericht. Hierauf zieht sich der Gerichtshof zur Beratung handelt sich vielmehr um grobe provozierte Ausschreitungen, die zurück, die etwa eine Stunde dauert. Dann erscheint er wieder im auch, abgesehen von ihrem militärischen Charakter, feine Lappalie Saa! und der Verhandlungsführer, Oberkriegsgerichtsrat Plaz, verwaren und vom bürgerlichen Gericht unzweifelhaft als Land- kündet friedensbruch abgeurteilt worden wären. Wären die Angeklagten nicht Soldaten, so wären sie eben vor das Schwurgericht gekommen und hätten als Rädelsführer mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren bestraft werden können. Wenn hier harte Strafen ausgesprochen werden, so nicht allein, weil es sich um Soldaten handelt. bollgetrunken haben, in dieser
Das Urteil.
Auf die Berufung der Angeklagten hin wird das kriegsgericht liche Urteil vom 27. Juni 1913 aufgehoben und zwar werden verHagemeier wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt in Ver:
urteilt:
Borgefekten nicht dazu ba, Aufruhr zu zwei bon Leuten, die sich den Bautärische Disziplin Weise Jahren und einem Monat Gefängnis,
behandelt werden. Die m
ist außer ordentlich schwer verletzt. Wenn ich trotzdem den Antrag stelle, Seu Angeklagten die mildernden Umstände des§ 110a guzubilligen, so nur aus der Erwägung heraus, daß die Angeklagten immerhin nicht aktive Soldaten waren, und weil sie es andererseits nicht Direkt mit einem militärischen Vorgesetzten, sondern mit einem Gendarm zu tun hatten; also wir kommen den Angeklagten
ziemlich entgegen.
Es ist aber ganz undenkbar, daß wir gegen sie auf das Strafminimum erkennen. Es handelt sich hier um schwere Exzesse gegenüber einem Vertreter des Staates, von dem es sich die Angeklagten nicht gefallen lassen wollten, daß sie in ihrem Vergnügen geftört wurden; dann muß auch herangezogen werden
werden.
die Gesinnung der Angeklagten.
Georges, wegen gefährlicher Körperverlegung, Beleidigung, widerstand und Aufruhr zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis,
Kolbe wird mit Rücksicht darauf, daß er sich an den Tätlich teiten gegen den Gendarmen nicht beteiligte, wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und wegen Beleidigung eines Vorgesetzten zu vier Monaten Gefängnis verurteilt und von der Anklage des Aufruhrs und der Bedrohung freigesprochen;
Schirmer wird wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt, Beleidigung und militärischen Aufruhrs zu zwei Jahren einem Monat Gefängnis,
See unter Freisprechung von der Anklage wegen Nötigung zu zwei Jahren einem Monat Gefängnis wegen Widerstand, Beleidigung eines Vorgesetzten und militärischen Aufruhrs verurteilt. Sämtlichen Angeklagten werden auf die Strafen neun Wochen der verbüßten Untersuchungshaft angerechnet.
war.
in bereinzelten Fällen sogar bis zu 40 Wochen ergeben! Diese Zahlen zeigen, welches außerordentliche Maß von Not und Elend in, der Arbeiterschaft Berlins vorhanden sein muß. Die Gewerkschaften haben, soviel in ihren Mitteln steht, es sich angelegen sein lassen, diese Not zu lindern. Die Berliner Gewerkschaften haben 1912 allein an Unterstübung für Arbeitslose 2,1 Millionen Mark ausgezahlt( Hört! hört!), außerdem 1,7 Millionen Mark für Krankenunterstützung. Diese Summe reicht aber nicht entfernt zur Beseitigung der Not aus. Auch Staat und Gemeinde müssen hier helfend eingreifen; Staat und Gemeinde fönnen in Berlin die Arbeitslosigkeit verringern helfen, wenn sie die Ausführung der notwendigen öffentlichen Arbeiten beschleunigen. Eine Reihe von Gemeinden betreibt ja schon heute eine gewisse Arbeitseinteilungspolitik, die demselben Zweck zu dienen hat; Berlin hat aber bisher wohl eine solche Politik noch nicht eingeschlagen. Angesichts der besonders großen Arbeitsanlaßt, den Magistrat zu
losigkeit, die biefes Jahr geseitigt, bat, June, solche Beschleunigung
eintreten zu lassen. Der Magistrat haf, wie aus dem Gemeindeblatt hervorgeht, der Frage schon im Mai oder Juni ſeine Aufmerksamkeit gewidmet, indem er eine Verfügung erlassen hat, die der Tendenz unseres Antrages entspricht. Aber mit der Ausführung scheint es etwas zu hapern; jedenfalls hat man von irgendeiner Beschleunigung der Bauausführungen nichts feststellen können, auch sind zahlreiche Bauten, für die bereits hohe Mittel im Etat bewilligt find, noch gar nicht in Angriff genommen, so eine Reihe von Schulneubauten, die Heimstätte in Buch, die Badeanstalt in der Bärwaldstraße u. a. In der Baudeputation ist von dem Stadtbaurat Hoffmann auf entgegenstehende formale Schwierigkeiten hinge= wiesen worden, die die Beschleuftigung oder Jnangriffnahme der Bauausführungen verzögern; dennoch sind wir der Ansicht, daß Die Angeklagten haben sich als Angehörige der Sozialdemo. hier etwas mehr geschehen könnte. Auch soll der Kämmerer trok jener Magistratsverfügung die Zurüdfratie befannt; fie haben offenbar in Versammlungen und aus Schriften von den Lehren der Sozialdemokratie viel in sich auf führer aus: An der Zuständigkeit des Militärgerichts bestand fein waldstraße verlangt haben( Hört! hört! und Bewegung); Zur Begründung des Urteils führt der Verhandlungs- stellung des Baues der Badeanstalt in der Bärgenommen. Die Lehren der Sozialdemokratie gehen dahin, daß die Autorität des Staates und die der einzelnen weifel, auch daran nicht, daß der Gendarm der Vorgesetzte der jedenfalls wäre über diesen Widerspruch Aufklärung seitens des ( Zustimmung.) Beschwerde muß Persönlichkeiten nach Möglichkeit erschüttert Soldaten ist. Die Angeklagten haben sehr viel getrunken, aber sie Magistrats sehr erwünscht. wird. Dabon haben die Angeklagten sich viel angeeignet und waren nicht so betrunken, daß ihre freie Willensbestimmung be- auch darüber geführt werden, daß die Bedingungen, welche seinerunter der Einwirkung des Alkohols ist nun das, was in ihnen einträchtigt war. Sie wußten, daß der Gendarm ihr Vorgesetzter zeit hier für die Vergebung städtischer Lieferungen beschlossen wor schlummerte, zutage getreten. Sie haben sich ohne Rücksicht auf Das Oberkriegsgericht hat nicht eine einheitliche Handlung den sino, nicht innegehalten wurden, daß die Bauämter nicht die Folgen dazu hinreißen lassen, diese Handlungen zu begehen. angenommen, wenn auch eine Handlung aus der anderen ent- darauf sehen, daß die Vergebung nur an solche Unternehmer erAuch deshalb muß ganz energisch eingegriffen werden. Als sprungen sein mag. Der militärische Aufruhr ist rechtlich folgt, welche die in dem betreffenden Berufe üblichen und von den vor vielen Jahren versucht wurde, daß die aktiven Soldaten sich 3 weifellos vorhanden, denn es haben mehrere Soldaten Arbeiterorganisationen als angemessen bezeichneten Lohn- und als Sozialdemokraten betätigen sollten, da wurde von den Militär- zusammengehalten und jeder wußte, was der andere Arbeitsbedingungen einhalten. Auch werden entgegen dem Geiste gerichten energisch eingegriffen. Die Folge war, daß diese Dinge wollte. Sie haben gehandelt im Bewußtsein ihrer Mehrheit und dieser Bedingungen städtische Arbeiten nach außen so gut wie verschwunden sind. Darauf haben wir auch hier id- haben es gemeinsam unternommen, einem Vorgesetzten den Ge- bergeben, wo die Löhne niedriger sind, und auf ficht zu nehmen, damit wir uns sichern für die Zukunft. Wenn horsam zu verweigern und die Ausführung seiner Befehle durch diese Weise wird den Berliner Arbeitern die Ar( Hört! hört!) Auch an unter der Wirkung des Alkohols in Landesteilen, in denen es Gewalt zu verhindern. Das Oberkriegsgericht hat weiter festge- beitsgelegenheit genommen. mehr Anhänger der Sozialdemokratie gibt, der stellt, daß die Angeklagten See, Schirmer und Hagemeier tätlich ge- dem Verfahren der Tiefbaudeputation ist einiges auszusehen. artige Sachen sich ereignen könnten, so würden die Kontrollver- worden sind. Das Oberkriegsgericht hat die Aussagen der Polizei- Beim Bau der Nord- Südbahn sind, bei der Vergebung der Loje fammlungstage zu höchst unangenehmen Erscheinungen beamten nur so weit verwertet, als sie durch andere in zwei Fällen Firmen berüdsichtigt worden, welche die tarif. Zeugen bestätigt wurden. Bei Kolbe wurde militärischer Lichen Bedingungen nicht innehalten, welche u. a. Ich kann daher nicht anerkennen, daß man auf das Aufruhr verneint, weil er abseits gestanden hat. Das Gericht hat 10 Stunden täglich arbeiten lassen, während wir in Berlin die Mindestmaß heruntergehen kann, sondern es müssen höhere bezüglich des Strafmaßes beachtet, daß die Angeklagten sich in ihrer neunstündige Arbeitszeit haben. Die Bauten in der Wuhlheide, Strafen festgesetzt werden. Militärzeit gut geführt haben und das Oberkriegsgericht ist durch die Bauten innerhalb der Gaswerksverwaltung schreiten sehr lang aus nicht der Ansicht, daß gerade diese Leute hervorragend jam fort. Die Einstellung der Arbeiter erfolgt nicht überall durch schlechte Elemente seien. Die Sache ist passiert, als die Leute den Zentralarbeitsnachweis, für den doch die Stadt so erhebliche viel getrunken hatten und die militärische Disziplin in gar Summen bewilligt hat. Wir müssen das Schauspiel erleben, daß teinem Bujammenhang mit der Tat der Ange- die städtische Verwaltung selbst in einer Reihe von VerwaltungsI agten te he. Das Oberkriegsgericht lehnt es ab, politische zweigen diesen Arbeitsnachweis nicht benutzt; so geschieht das nicht Angelegenheiten zu erörtern oder Redensarten über die bei der städtischen Straßenbahnverwaltung, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei zu prüfen, es handelt sich im Gegenteil den Nachweis der Metallindustriellen bei dem Gericht nur um Reden sartenbetrunkener Men in Anspruch nimmt. Auch die Gasverwaltung stellt die schen, denen kein besonderes Gewicht beizulegen ist. Immerhin Arbeiter nicht durch den Zentralnachweis ein. Auf Grund frühehaben die Angeklagten schwere Ausschreitungen begangen und sich rer Erfahrungen" soll der Magistrat nicht in der Lage sein, die den Organen des Staates nicht unterordnen wollen; das mußte städtischen Betriebe in diesem Sinne anzuweisen; so zu lesen in bei der Strafe berücksichtigt werden. Mit Rücksicht auf die ganze einem amtlichen Schriftstück!( Hört! hört! bei den Sozialdemo Verteidiger Justizrat Schneichel- Erfurt: Der Vertreter der Sachlage und darauf, daß die Angeklagten durch den Alkohol in traten.) Da die Arbeitslosigkeit groß und dauernd ist, sollte auch Anklage hat die schlechte Gesinnung der Angeklagten zur Erregung geraten waren und nicht als aftive Soldaten im engeren endlich die drückende Einschreibegebühr von 20 Pf. aufgehoben Sprache gebracht. Er hat gesagt, daß für die Angeklagten die Sinne des Wortes gegenüber ihren militärischen Borgejezten ge- werden. Begriffe Autorität und militärische Disziplin nicht existierten. handelt haben, hat das Gericht auf die obigen Strafen erkannt. Ein weiterer Wunsch angesichts des Umfanges der jetzigen Wenn das wahr wäre, würde ich ihm recht geben, aber die An- Es hat angenommen, daß es sich hier um einen minder Arbeitslosigkeit muß dahin gehen, daß nicht nur durch Beschleuni geklagten haben gar nicht an diese Begriffe gedacht. schweren Fall im Sinn der Novelle zum Militärstrafgesetz- gung der Bauten usw. eine Milderung der Notlage erfolgt, sondern Es handelt sich um harmlose Vorgänge, die ihren Ausgang nahmen buch handelt. Strafverschärfend mußte aber wirken, daß die beiden daß auch in Aussicht genommen wird, die Notleidenden anderweit von einer Prügelei um ein Mädchen und um die Alimente. Die Polizeibeamten den Angeklagten gar keine Veranlassung zu ihrem zu unterstützen. Das könnte zwedmäßig nur in der Form der Angeklagten wollten nicht die Disziplin verleben fie wollten Vorgehen gegeben haben. Der Polizeisergeant Müller und der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit geschehen. Die noch mehr Bier haben! Wenn sie nüchtern und vernünftig Gendarmeriewachtmeister Stod haben nicht aus freien Stüden bezügliche Deputation ist schon 1909 eingesetzt worden; die Angewesen wären, hätten sie in dem Gendarm ihren Vorgesezten eingegriffen, sondern sie waren geholt worden und wollten die schauungen darüber sind bisher sehr auseinander gegangen. Zu gesehen. Nun hat allerdings einer der Angeklagten gerufen: Ordnung wieder herstellen, sie haben durchaus ihre Pflicht getan irgendeinem durchgreifenden positiven Schritt hat man sich noch " Wir sind freie Arbeiter, wir sind Sozialdemokraten." Aber und die Angeklagten zur Ruhe und Besonnenheit gemahnt. Die An- immer nicht entschließen können; die Deputation hat eine wirkliche wenn diese Leute viel trinken, reden sie alles mögliche, und diese geklagten haben darauf damit erwidert, daß sie die Beamten be- Beratung gar nicht gepflogen, sondern auf den Städtetag vertröstet. Aeußerung soll nichts bedeuten. Sie wollten damit lediglich sagen, schimpften und zwar in einer Weise, daß kein Hund mehr ein Stück Der Pojener Städtetag hat sich nun ziemlich einmütig für eine daß sie sich Brot von ihnen nehmen wollte. Der Verhandlungsführer macht solche Versicherung ausgesprochen, aber mit der Einschränkung, daß ungerecht behandelt fühlten am Schluß die Angeklagten darauf aufmerksam, daß sie das zunächst von Reichs wegen der Frage nähergetreten werde. Die und daß fie das als freie Menschen sich nicht gefallen zu Rechtsmittel der Revision an das Reichsmilitärgericht bezügliche Eingabe an den Bundesrat ist auch erfolgt, eine Antwort lassen brauchten. Also es lag fein wohlüberlegter Wille vor, die ergreifen können. Die Angeklagten, die das Urteil ruhig entgegen von diefem noch nicht ergangen. Wohl aber hat Staatssekretär militärische Disziplin zu verlegen. Man darf nicht politische genommen hatten, während ihre Berwandten in lautes Weinen Delbrück im Reichstag fich dahin ausgesprochen, daß nicht das Reich, Momente in diefe: Verhandlung hineintragen und nun sagen: ausbrachen, behalten sich eine Erklärung vor und wurden darauf sondern in erster Linie die Gemeinden diese Angelegenheit in die Daran erkennt man die Sozialdemokraten". in ihre Saft zurücgeführt. Hand zu nehmen haben würden. Schließlich wird beides nötig sein:
Der Strafantrag.
Ich beantrage daher: gegen Hagemeier vier Jahre drei Monate Gefängnis, gegen Georges drei Jahre zwei Monate Gefängnis, gegen Kolbe drei Jahre drei Monate Gefängnis, gegen See vier Jahre drei Monate Gefängnis, gegen Schirmer vier Jahre drei Monate Gefängnis. Die Untersuchungshaft bitte ich mit drei Monaten anzu rechnen. Auf die Verbüßung von Ehrenstrafen kann nach der neuen Novelle nicht mehr erkannt werden.
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