Einzelbild herunterladen
 

Die Lohnforderungen der städtischen Arbeiter in Stettin .

Strafantrag gestellt sei. Der Staatsanwalt beantragte, die Berufung| Bußten fie doch, daß nach dem neuen katholischen Katechismus die zu verwerfen. Geistlichen geweihte Personen sind, die dadurch übernatürliche

Das Gericht beschloß so mit der Begründung, die Beamten seien Würde und Gewalt erhalten, so daß selbst die Engel zur Durchsuchung der Laube beauftragt und befugt gewesen, sich vor ihnen neigen. Nur das eine Gemeindemitglied, Feuerherdt habe dem ihm bekannten Beamten sich widersetzt und ihn dessen Haus der Kooperator in seinem heiligen Eifer als ein angegriffen, auch habe der Vorwurf der Gemeinheit dem Beamten Sodom und Gomorrha bezeichnet hatte, war von der persönlich gegolten. Die Strafe von 1 Monat Gefängnis und Predigt weniger erbaut. Er erreichte, daß der fanatische Pfaffe am 5. d. M. in der Klerikalen oberösterreichischen Volkszeitung" folgende Erklärung abgab:

Jh gefertigter Matthias Spannlang, Rooperator in Azbach, habe in meiner jonntägigen Predigt vom 10. August 1913 Mitteilungen, welche mir von einer gewissen Katharina Falmseder gemacht wurden, behandelt und bei dieser Gelegenheit das Haus des Herrn Matthias Racher in Ober­apping ein Sodom und Gomorrha genannt, von der Tochter desselben, Julie Nacher, behauptet, daß sie von Jugend auf berdorben sei, sich neben einer schwer franten Person im Bette unzüchtigerweise ge. wälzt hätte und daß sie nur zum Schein und unvollständig beite.

Nachdem der Magistrat Ende Juli den Arbeitern einige Zu­geständnisse gemacht, beschlossen die Hafenarbeiter, die Lohnbewe­gung bis zum Zusammentritt der städtischen Körperschaften zu ver­tagen. Am 11. September sollte diese sich nun mit dem Beschluß des Magistrats befassen. In Aussicht waren gestellt: die Erhöhung des Tagelohns der unständigen Hilfsarbeiter um 20 Pf., die Er- 20 Mark wurde als angemessen erachtet. höhung des Ueberstundenlohnes von 11 Proz. auf 20 Proz. oder eine Rohnerhöhung allgemeiner Art, falls die den Wünschen der Arbeiter mehr entspricht und sie den angesetzten Kosten gleichkommt, Ein Elternpaar, das sein eigenes Kind ertränkte. Rückwirkung aller. Lohnerhöhungen vom 1. August d. J. Darüber Das Schwurgericht Freiburg i. B. hat am 26. Juli den hinaus glaubte der Magistrat nicht gehen zu können, bevor die ge- Bäcker und Fabrikarbeiter Julius Meyling wegen Mordes zum mischte Arbeiterlohnkommission gehört worden sei. Die Sigung Tode und dessen Ehefrau Marie Meyling wegen Totschlages zu der Stadtverordneten brachte aber den Arbeitern eine herbe Ent- lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt. Die beiden Angeklagten täuschung. Die Finanzkommission hat in aller Gile eine Sigung hatten, wie ihnen zur Last gelegt worden ist, am Abend des 20. Fe­abgehalten, in der dem Antrage des Magistrats zugestimmt wurde. bruar 1909 in der Gemarkung Weil in Baden ihren eigenen am In der Verhandlung trat der Einfluß des Arbeitgeberverbandes 13. Juni 1908 geborenen Sohn Ernst im Rheine ertränkt. Die flar zutage, der nicht will, daß städtische Körperschaften, etwa gar Geschworenen haben den Ehemann für schuldig befunden, die Tat in festen Tarifverträgen, Löhne festseßen, die in ihrer Industrie mit Ueberlegung begangen zu haben, während sie bei der Ehefrau nicht üblich sind. In der Abstimmung fand der Antrag des Wa- das Vorhandensein der Ueberlegung bei der Tat verneinten, worauf gistrats Annahme. Die Hilfsarbeiter erhalten danach 20 Pf. 3u- er wegen Mordes, sie wegen Totschlages verurteilt worden ist. lage, der Zuschlag für Ueberstunden wird für alle Arbeiter erhöht. Gegen das Urteil hatte nur der Ehemann Revision eingelegt. Er Diese Erledigung der Lohnbewegung fann die Arbeiter feines- rügte zunächst, daß in der Hauptverhandlung die Genehmigung der wegs befriedigen; das Gros der städtischen Arbeiter geht leer aus. französischen Regierung zu seiner Auslieferung er war nämlich Nichts hörte man von den seinerzeit im Juli weiter in Aussicht nach der Tat in die französische Schweiz geflüchtet nicht festge= gestellten Zusicherungen, nichts von dem durch die Arbeiter eingestellt worden sei. Weiter behauptete er, die an die Geschworenen reichten Tarifvertrag. Wenn die Unternehmer und deren Anhang gestellten Fragen seien widerspruchsvoll; denn es sei unmöglich, glauben, durch ihren Machtspruch dem Magiftrat desseln anzu- bei ein und derselben von zweien gemeinschaftlich begangenen Lat legen, um den Abschluß eines Tarifvertrages zu hintertreiben, so bezüglich des einen Mord, bezüglich des anderen Totschlag anzu- denn sonst müßte er als frommer Katholik wissen, daß es in dem werden die Arbeiter verstehen, auch diesen Kampf zu führen. Sie nehmen. Das Reichsgericht folgte jedoch den Ausführungen und oben genannten Kathechismus auf Seite 82 heißt: Wenn Geistliche wiffen jetzt, daß nicht der Magistrat, sondern der Deutsche Arbeitnehmen. wissen jetzt, daß nicht der Magistrat, sondern der Deutsche Arbeit- dem Antrage des Reichsanwalts und verwarf heute die Re- Fehler und menschliche Schwachheiten zeigen, sollen die geberverband der Gegner ist, der sich den Verbesserungen ihrer Lohn- und Arbeitsbedingungen hindernd in den Weg stellt. Wenn vision, da die erhobenen Rügen unbegründet waren. die Herren den Kampf wollen, so sollen sie ihn haben.

4

Husland.

-

Schwurgericht und Straffammer.

-

Ich stehe nun nicht an, diese in der Predigt gemachten Aeußerungen, die jeder Grundhaltigkeit entbehren, mit dem Ausdruck des Bedauerns zurückzunehmen, und zwar um mein Unrecht teilweise wiederum gutzumachen, in dieser öffent­lichen Form. Azbach, am 3. September 1913.

Matthias Spannlang. Herr Matthias Racher scheint vom Teufel besessen zu sein

Gläubigen schweigen, die Sache dem lieben Gott anheim stellen." Auf ihn trifft das zu, was an anderer Stelle in dem Katechismus gesagt wird:" Welch eine Schmach, wenn einzelne in ihrem Troz sagen, ich frage nicht nach ihm, er hat mir nichts zu befehlen, er soll seine Messe lesen und damit fertig." Des Bergmanns Tod.

Der Färberstreik in Friedlingen- Basel hat noch immer gericht­Achtung, Buchbinder! In Kristiania ( Norwegen ) sind am liche Nachspiele. Am Freitag verurteilte die Straflammer Frei 12. September sämtliche Buchbinder und Buchbindereiarbeiter in den burg i. B. vier weitere Angeklagte wegen Landfriedensbruch , weil Streit getreten. Es handelt sich um die Erneuerung des abgelaufenen sie am 30. Mai d. J. Arbeitswillige, die frühmorgens per Auto Tarifvertrages , über die Verhandlungen zwischen den beteiligten in die bestreikte Fabrik gebracht werden sollten, angeblich be­Arbeitgebern und Arbeitnehmern direkt geführt wurden. Wenn die schimpften und mit Gewalt zum Aussteigen aus dem Auto ver- Ein schweres Grubenunglück wird aus Beuthen ( Oberschlesien ) Arbeitgeber die Verhandlungen zunächst auch über Gebühr ver- anlaßten. Auch hätten sie eine Eisenschwelle quer über die Straße gemeldet. Auf der dortigen Abwehrgrube" gingen am Sonntag schleppt hatten, so daß der neue Vertrag nicht rechtzeitig zustande gelegt, um das Streifbrecher- Fuhrwerk am Weiterfahren zu durch einen Pfeilereinsturz große Kohlenmassen zu Bruche. Eine an tam, so wurde schließlich zwischen den Parteien doch eine Einigung hindern. Drei Angeklagte wurden zu je 3 Monaten, einer zu der Unfallstelle beschäftigte Arbeiterkolonne wurde durch die Gesteins­erzielt, durch die eine wöchentliche Arbeitszeit von 51 Stunden 4 Monaten Gefängnis verurteilt. Die etwa sechswöchige Unter- massen verschüttet. Zwei Bergleute wurden getötet,

wurde.

-

-

Der Mörder im Talar.

Der Geistliche Hans Schmidt, der in New York seine

sowie ein Minimallohn für Buchbinder von 28 Kronen und für Buch- suchungshaft wurde allen Angeklagten abgerechnet. bindereiarbeiterinnen von 16 Kronen und die Gewährung von Ferien Dieses Urteil sticht merkwürdig stark von dem ab, das das zwei andere schwer und einige leicht verlegt. Die festgelegt wurden. Die beteiligten Unternehmer und Arbeiter in Freiburger Schwurgericht in der gleichen Angelegenheit nur Berunglückten find sämtlich Familienbäter. Kristiania hatten den Tarif bereits angenommen, als seitens der Das Schwurgericht bezw. die Geschworenen verneinten das am 29. Juli d. J. gefällt hat. die Angeklagten wechselten Zentrale des Arbeitgeberverbandes gegen die Gewährung von Ferien unter Fortzahlung des Lohnes Einspruch erhoben und Vorliegen des Landfriedensbruchs und demzufolge betrug die Höchst­Darauf die diesbezügliche Zusage von den Arbeitgebern zurückgezogen strafe( Bergehens gegen den§ 153 der Gew.- Ord.) für die da­maligen Angeklagten nur 2 Monate 2 Wochen, die Mindeststrafe Dadurch ist das Gesamtergebnis der Vereinbarungen so wesent- 14 Tage. Die Fachleute der Strafkammer aber fonstatierten Land­lich beeinträchtigt, daß die Arbeiterschaft einmütig in den Streit friedensbruch, wenn auch nur einfachen, als vorliegend und dem­eintrat. Der Streit ist von der gewerkschaftlichen Landeszentrale in gemäß mußte auf mindestens drei Monate für die Angeklagten Kristiania genehmigt. Beteiligt daran sind etwa 600 Buchbinder erkannt werden. Wieder ein Beweis, wie sehr sich die gelehrten Richter von dem Rechtsempfinden des Volfes entfernen. und Buchbindereiarbeiterinnen. vor Gericht fest, daß die vier Angeklagten seit ihrer Ende Juli Der Verteidiger stellte übrigens in dem Freiburger Prozeß erfolgten Haftentlassubng teine Arbeit mehr gefunden haben, weil sie von der bestreiften Fabrik übrigens dieselbe, die jüngst den Gendarmen 1000 M. anbot, deren Annahme die badische Regierung aber den ihr unterstellten Beamten nicht gestattete auf die schwarze Liste gesetzt worden sind.

Kristiania ist gesperrt. Wir bitten auf Streitarbeit

zu achten.

Deutscher Buchbinderverband.

Gerichts- Zeitung.

Polizeibesuch in der Laubenkolonie.

Das Abenteuer, das in der Nacht vom 7. zum 8. Dezember 1912 in einer Laubenkolonie bei Treptow einem Ehepaar Feuerherdt widerfahren war, beschäftigte gestern nochmals ein Gericht. In der Laubenkolonie hatte die Treptower Polizei damals eine ihrer üblichen Razzien veranstaltet, um Kolonisten zu erwischen, die etwa in Lauben nächtigten. Dabei soll Herr Feuerherdt, der in seiner

-

Aus aller Welt. Einfturzkataftrophe in Koburg .

26 Verschüttete tot oder verwundet.

Ein furchtbares Unglück hat sich am Sonntag abend kurz

"

-

Geliebte, die Köchin Anna Aumüller, ermordete, war auch int Stadtteil Bürgel in Offenbach im Jahre 1907 kurze Zeit tätig. Er wurde hier aber bald seines Postens enthoben, da es sich heraus­gestellt hatte, daß Schmidt falsche Papiere bei sich führte und seine Anstellung auf Grund falscher Zeugnisse erfolgt war. Straf­rechtlich wurde gegen ihn von der Verwaltungsbehörde nicht vor= fich außerdem bei ihm Anzeichen von Geist es gestörtheit be­gegangen, da Schmidt es damals verstand, die Flucht zu ergreifen und merkbar machten. Schmidt tam damals von Aschaffenburg nach Bürgel. Wie das Mainzer Journal" meldet, war Schmidt früher auch in Mainz tätig, von wo er sich ohne Angabe seines Aufent­haltsortes entfernte. Er war von der Mainzer bischöflichen Be­hörde bereits seit längerer Zeit suspendiert. Dann tauchte er in München auf und wurde wegen verschiedener Betrüge­reien dort berhaftet, aber wegen geistiger Minder. wertigkeit freigesprochen. Daraufhin wanderte er nach Amerika aus.

Ein Fall von Scheintod.

Auf dem Friedhofe der Prager Vorstadt Weinberge spielte

Kleine Notizen.

Laube noch zu später Stunde mit Frau und Kindern an- nach 10% Uhr in Koburg zugetragen. Durch eine Ga 3- fich am Sonntag eine aufregende Szene ab. In der Friedhofskapelle getroffen wurde, gegenüber den ihn heimsuchenden Beamten explosion wurde ein an der Straße An der Mauer" ge- fand gerade ein Leichenbegängnis statt, als die Trauergäste aus sich des Widerstands, des tätlichen Angriffs und der Beleidi- legenes zweistöckiges Wohnhaus, das von sechs Familien einem Kinderfarge, der auf einer Bahre lag, ein deutlich hörbares gung schuldig gemacht haben. Auch Frau Feuerherdt wurde mit 26 Angehörigen bewohnt war, vollständig Geräusch vernahmen. Die Friedhofsbeamten öffneten sofort den beschuldigt, bei der Sistierung ihres Mannes die Beamten beleidigt um Einsturz gebracht. Die Einwohner, die sich zum Sarg, in dem die 9 Jahre alte Hausbesizerstochter Wlasta zu haben. Das Schöffengericht Neukölln verurteilte Feuerherdt wegen Teil schon zur Nachtruhe niedergelegt hatten, wurden unter Stepanek leblos und auf der Brust liegend auf­wurde. Das Kind wurde sofort mittels Auto­Widerstandes und tätlichen Angriffs zu 1 Monat Gefängnis, wegen die Trümmer ihrer Wohnstätte begraben. Das entsegliche Un- gefunden Beleidigung zu 20 Mark Geldstrafe, seine Frau wegen Beleidigung glück wurde dadurch noch größer, daß die Trümmer in mobile in das Weinberger Krankenhaus übergeführt, wo die ver schiedensten Wiederbelebungsversuche angestellt wurden, welche aber gleichfalls zu 20 Mark Geldstrafe. Dieses Urteil war, weil Feuer- Brand gerieten, wodurch einige der Verschütteten voll- trog der geringen Lebenszeichen, die das Kind von sich Herdt Berufung eingelegt hatte, gestern vom Landgericht Berlin II ständig verkohlt wurden. Bis Montag abend 7 Uhr gab, erfolglos blieben. Es handelt sich um einen Fall vollständiger ( 1. Ferienftraffammer) nachzuprüfen. Die Frau hatte das gegen sie hatten die Rettungsmannschaften, unter denen auch eine Ab- Störperstarre, die infolge einer schweren Erkrankung aufgetreten war, ergangene Urteil rechtskräftig werden lassen, so daß sie jetzt als teilung des Infanterieregiments Nr. 95 tätig war, zwölf wodurch die Herztätigkeit ausgesetzt hatte und auch die Aerzte irre Beugin auftreten konnte. Tote und zwölf Schwerverwundete geborgen. geführt wurden. Im Sarg war anscheinend die Starre einen Der Angeklagte Feuerherdt hielt daran fest, daß nicht er den Unter den Trümmern befinden sich zurzeit noch vier Augenblick gewichen und das Kind hatte sich umgedreht. Die Leiche wurde dann, nachdem der eingetretene Tod einwandfrei festgestellt Polizeiwachtmeister Diege, sondern dieser ihn angegriffen habe. Dieze Kinder. habe in Zivilkleidung, von zwei Hunden begleitet, die Laube be- Ueber die Einzelheiten der Explosionskatastrophe wird war, in die Totenkammer gebracht. treten, sich trotz Aufforderung nicht legitimiert, ihn an der Brust ge- uns folgendes gemeldet: In der Nähe der Unglüdsstätte packt, aus der Laube hinausgedrängt, gegen einen Wagen gestoßen machte sich am Sonntag abend ein starker Gasgeruch bemerk­Verzweiflungstat einer Mutter. In der Kasernenstraße in Stutt und das erneute Verlangen nach einer Legitimation damit beant- bar. Von der Gasanstalt wurden zur Reparatur des Schadens wortet, daß er ihm mit der Hundepeitsche einen Hieb über den einige Monteure geschickt. Während die Arbeiter noch dabei gart sprang am Montagvormittag eine Frau mit ihren beiden Kopf gab. Feuerherdt sei dann zum Treptower Polizeirevier geführt waren, die Stelle des Rohrbruches zu suchen, schoß plößlich einen Kindern vom vierten Stod auf die Straße. Die worden, obwohl der eine Fuß nur mit dem Strumpf bekleidet war, eine große Flamme aus dem Innern des Hauses hervor. Frau war sofort tot. Die Kinder wurden schwer verlegt ins Krankenhaus gebracht. und seine Bitte, noch den Pantoffel anziehen zu dürfen, sei ab- Eine gewaltige Explosion erfolgte, die das Haus in die Höhe gewiesen worden. Der als Zeuge vernommene Polizeiwachtmeister hob und dann in sich zusammenstürzen ließ. Der Diese bestritt diese Darstellung. Feuerherdt habe ihn sofort an- mit den Reparaturarbeiten beschäftigte städtische Gasmeister gegriffen und ihm einen Schlag ins Gesicht gegeben, so daß er sich wurde weit weggeschleudert und schwer verlet t. Feuer­mit der Hundepeitsche habe wehren müssen. Hätte er eine Waffe bei wehr und Mannschaften der Sanitätskolonne eilten herbei und sich gehabt, so würde er diese gebraucht haben. Unterwegs habe unter Leitung der Feuerwehr wurde sofort die Rettungsaktion Feuerherdt über Gemeinheit der Polizei" geschimpft, die ihm die fauer verdienten Arbeitergroschen abnehme. Zu der Pantoffelgeschichte Er bestätigte aber, daß Feuerherdt bei der Ankunft auf der Polizei­erklärte Zeuge, ihm sei nichts von der behaupteten Verweigerung bekannt. wache nur den einen Pantoffel anhatte. Daß Feuerherdt ihn sogleich in der Laube als Beamten erkannt haben müsse, galt diesem Beugen als zweifellos. Der Angeklagte versicherte: In Zivil tenne ich ihn nicht"... Ach, das ist ja dummes Zeug, reden Sie doch nicht solche Kindereien!" fiel ihm der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor von dem Hagen , ins Wort. Dieze bekundete, noch vor ihm habe Polizei­sergeant Behrend in Uniform die Laube betreten. Behrend bestätigte das, aber Frau Feuerherdt bestritt es sehr entschieden. Sie unter­stützte auch in den übrigen Punkten die Darstellung ihres Ese- Trümmerhaufen.

mannes.

Die Rache des Berschmähten. Der neunzehnjährige Buchhalter Benide aus Meerane und das siebzehnjährige Dienstmädchen Seinte aus Niederneukirch , die ein Liebesverhältnis miteinander batten, wurden Sonntagabend in Neustadt i. S. von dem früheren Liebhaber des Mädchens, dem achtzehnjährigen Fabritarbeiter Hertwig, aus Eifersucht erstochen. Hertwig wurde verhaftet. Von der Cholera. Wie aus Marienbad gemeldet wird, sind die im Jiolierhospital untergebrachten Personen, die mit der cholera­der Beobachtungsfrist vollkommen gesund befunden worden. Die Choleratrante felbft befindet sich in der Genesung.- In erkrankten Batientin aus Bosnien in Berührung famen, nach Ablauf Budapest sind seit fünf Tagen teine Choleraertran­fungen mehr vorgekommen.

Einsturz einer Zuschauertribüne. Während eines Stiergefechts in Miguelturro( Spanien ) zwang ein Gewitter das Publikum zum überstürzten Aufbruch. Zahlreiche Zuschauer flüchteten in eine Loge, Boden einbrach. Vierzig Frauen und deren Kinder, sechs Gendarmen und zwei Polizeibeamte wurden berlegt

eingeleitet. Zunächst mußte der entstandene Brand abgelöscht werden, was auch nach kurzer Zeit gelang. Bei den Rettungs­feinem kleinen Stinde noch lebend, aber schwer verletzt, gerettet arbeiten stieß man zunächst auf ein Ehepaar Scheps, das mit werden konnte. Ein Schuhmacherehepaar Holleben wurde fast vollständig berkohlt aufgefunden. Auch deren fünfjährige Tochter fand man schrecklich verstümmelt als Leiche. Die ganze Nacht und den darauffolgenden Tag waren die Rettungsmannschaften aufs eifrigste bemüht, an die Ver­schütteten Heranzukommen. Unter großen Mühen war es bis Montag abend gelungen, die Mehrzahl der Berunglückten zu bergen. Mehrere Kinder befinden sich jedoch noch unter dem Schwerer Flugunfall. In der französischen Ortschaft Car­ cassonne wollte Sonntag abend ein Sergeant einen Versuchsflug Die Namen der Toten sind: Lackierermeister Karl auf einem Militärdoppeldecker unternehmen. Das Flugzeug, ein Der Berteidiger Rechtsanwalt Max Schneider bezweifelte, Schep 3, 45 Jahre, seine Frau Anna, 48 Jahre, Karl Boisin, fonnte jedoch nicht vom Boden abkommen. Es durchlief daß die Beamten sich überhaupt in rechtmäßiger Amts. Hußkönig, 6 Jahre, Alfred Wild, 10 Jahre, Alfred eine Strede von 200 Metern und brang in die um stehende Bu­ausübung befunden hätten. In die Laube zur Nachzeit einzubringen, ler, 15 Jahre, Taubstummer Richard Schnitter, fauermenge ein, von der drei Personen schwer und feien fie nicht berechtigt gewesen, weil es sich weder um eine Verfolgung 10 Jahre, Schuhmacher Karl Wohlleben, 37 Jahre, feine eine leicht verlegt wurden. auf frischer Tat handelte, noch Gefahr im Verzuge war, noch die Frau Bertha, 30 Jahre, seine Tochter Lina, 13 Jahre, sein Marktpreise von Berlin am 13. September 1913, nach Ermittelungen Wiederergreifing eines Entflohenen bewirkt werden sollte. Es fönne Sohn Hermann, 9 Jahre, sein Sohn Otto, 5 Jahre, und sein des Igl. Polizeipräfidiums. Mais( mired), gute Sorte 17,00-17,30, mittel also nicht von Widerstand und tätlichem Anariff, sondern höchstens Sohn Anton Karl, 3 Jahre alt. 00,00-00,00, geringe 00,00-00,00, Mais( runder); gute Sorte 14,90-15,30. von einfacher Körperverlegung die Rede sein, die das Gericht in An­Richtstroh 0,00. geu 5,90-7,40. Martthallenpreise. 100 Kilogr. Erbsen, gelbe, zum Kochen betracht der begreiflichen Erregung des in seiner Laube zur Nachtzeit 30,00-50,00. Speisebohnen, weiße 35,00-60,00. Linsen 36,00-60,00. durch die Polizei heimgesuchten Mannes nicht sogleich mit Gefängnis Boll heiligen Zornes donnerte am 10. August in der katholischen Startoffeln( Kleinbdl.) 5,00-7,00. 1 Stilogramm Rindfleisch, von der Keule zu bestrafen brauche. Von der Anklage der Beleidigung sei Feuer- Kirche in Azbach der Herr Kooperator Matthias Spannlang 1,70-2,40. Rindfleisch, Bauchfleisch 1,30-1,80. Schweinefleisch 1,50-2,10. Hammelfleisch 1,60-2,40. Butter 2,20-3,00. herdt freizusprechen, weil der Vorwurf der Gemeinheit" gegen die Sündhaftigkeit der Welt im allgemeinen und gegen die Kalbfleisch 1,40-2,40. 60 Stüd Gier 3,60-5,50. Aale 1 Kilogramm Starpjen 1,20-2,40. nicht den ihn heimsuchenden Beamten, sondern der außerordentliche Sündhaftigkeit eines Mitgliedes feiner Gemeinde im Bander 1,40-3,20. 1,40-3,00. Hechte 1,302,80. Barche 0,80-2,40. Bolizei überhaupt gegolten habe, vor der aber kein diesbezüglicher besonderen. Demütig neigten die andächtig Zuhörenden ihr Haupt. Schleie 1,60-3,50. Bleie 0.80-1,80. 60 Stüd Strebje 1,00-45,00. Verantwortlicher Redakteur: Alfred Wielepp, Neukölln . Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin , Drudu. Verlag: Vorwärts Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer u. Co., Berlin SW

"

Ein chriftlicher Kanzelredner.