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Nr. 242. 30. Iahrgavs. 4. firilnjt des.Kmiick" Sttlinrr PolMlatt. Mittwoch, 17. September 1913. Arveiter, die Jugend ist die Zukunft! Sammelt für den Bevelftmds! Das QormundMtöftsamt der Stadt Berlin hat jetzt über das erste Jahr seiner Tätigkeit berichtet. Es stellt fest, daß schon im ersten Jahre fich sogleich der Segen der endlich auch für Berlin zustande gekommenen Berufsvormundschaft ge­geigt hat. Der von den Berliner Gemeindebehörden gefaßte Beschlutz, daß die Vormundschaft über die in Berlin geborenen u n e h e- lichen Kinder künftig von der Waisenverwaltung übernommen werden solle, trat am 1. April 1912 in Kraft. Im Verwaltungs- fahr 1912 sl. April 1912 bis 31. März 1913) gingen aus den Standesämtern dem Vormundschaftsamt der Staidt 9169 Meldun- gen über die Geburt unehelicher Kinder zu. Oft hatten aber die Helferinnen des Vormundschaftsamtes bei ihren regelmäßigen Be- suchen der Gebäranstalten sich im voraus mit den Schwangeren oder Wöchnerinnen schon in Verbindung gesetzt. Das Vorverfahren wurde eingeleitet mit einem den Müttern der unehelichen Kinder vorgelegten Fragebogen, entweder in den Gebäranstalten durch die Helferinnen des Vormundschaftsamts oder in den Wohnungen durch die Helferinnen der das Vormundschaftsamt unterstützenden Säug- lingsfürsorgestellen. Die Fragebogen wurden dann mit den nötigen Vorschlägen bezüglich der Vormundschaft an die Gerichte weiter- gegeben. Das Vormundschaftsamt erledigte in dieser Weise bis zum Jahresschluß 9967 Fälle. In 1682 Fällen brauchte eine Vor- mundschast nicht vorgeschlagen zu werden, 293mal, weil die Kinder schon wieder gestorben waren, 96mal, weil die Kinder durch nach- folgende Eheschließung der Eltern legitimiert worden waren, 1293mal, weil die Mütter von außerhalb nur zur Entbindung nach Berlin gekommen waren und in ihren Heimatort zurück- kehrten. In 414 Fällen wunde es für zweckmäßiger gehalten, statt eines amtlichen Berufsvormundes einen privaten Einzelvormund zu empfehlen. Ein Berufsvormund wurde in 3826 Fällen emp- fohlen. Nur hilfsweise wurde die Berufsvormundschaft außerdem in 1699 Fällen vorgeschlagen, in 1988 Fällen, wo bereits ein Kind derselben Mutter seinen Vormund hatte, in 271, wo der Groß- Vater Vormund werden wollte, in 247, wo die Mutter Ausländerin war und die Zulässigkeit einer deutschen Vormuirdschaft in Zweifel stand, in 3 Fällen aüS sonstigen Gründen. 1S36mal, meist bei minderjährigen Müttern, die den Wohnsitz ihres außerhalb wohnen- den Vaters teilten, wurde ein Berufsvormund nur für den Fall vorgeschlagen, daß ein Berliner Gericht die Vormundschaft führen werde. Die Gerichte übertrugen dann durch ihre Entscheidungen den Berufsvormündern die Vormundschaft in 4213 Fallen. Als Berufsvormünder waren zunächst zwei Beamte der Waisenverwal- tung bestellt, doch mutzten sie noch im ersten Jahre auf vier ver- mehrt werden. Bereits in demselben Jahre erledigten sich 843 der übernommenen Vormundschaften, 481 durch Tod der Kinder, 231 durch Legitimation, 1 durch Ehelichkeitserklärung, 98 durch Ab- gäbe an andere Gericht«, 39 durch Bestellung eines anderen Vor� mundes, 2 aus sonstigen Gründen. Man beachte hier wieder die hohe Zahl von Kindern, die durch den Tod der Fürsorge des Vor- mundschaftsamts entzogen wurden. Unter den Aufgaben der Berufsvormünder steht obenan die, den UnterhaltSanspruch der Mütter deS unehelichen Kindes gegen dessen Erzeuger zu verfolgen. Ueber das Ergebnis der diesbezüglichen Bemühungen macht der Bericht Angaben, die sich auf den Stand vom 31. März 1913 beziehen. Nach Abzug von 1892 Fällen, die aus verschiedenen Gründen außer Betracht bleiben müssen, z. B weil die Kinder verstorben waren, oder weil die Mütter die Erzeuger nicht nennen wollten usw. usw., ist über 2411 Fälle zu berichten. In 1773 dieser Fälle erkannten die Erzeuger den Unterhaltsanspruch an, in 638 Fällen wurden sie im Prozctzwege zur Zahlung verurteilt. Die Erzeuger soogtcn dann für ihre Kinder in 1651 dieser Fälle, in 769 Fällen unterließen sie das. Es ist gestattet, direkt an die Mutter zu zahlen. Das Vormund- schaftsamt kassierte für 313 Kinder 58 532 M. ein. für die übrigen 1338 Kinder schätzt der Bericht die von den Vätern direkt an die Mutter geleisteten Zahlungen auf 259 999 M.. so daß im ganzen über 399 999 M. den unehelichen Kindern zugeführt worden wären. Zu dieser Sicherung des UnterhaltSanspruchcs kommt die Für- sorge fiir die Gesundheitspflege. Sie ist den Säuglings- fürsorgestellen übertragen, und die Mutter oder Pflegemutter der bevormundeten Kinder werden angehalten, die Fürsorgestellen regelmäßig aufzusuchen. Der Bericht faßt das Ergebnis des ersten Jahres zusammen: Unverkennbar füllt die Berliner Berufsvormundschaft eine bisher vorhandene Lücke aus; schon im ersten Jahre war sie ein wirk- samer Faktor zur Hebung der sozialen Lage der unehelichen Kinder Berlins . Wird aber das wirtschaftliche Elend, dem bisher gerade diese Kindergruppe am meisten preisgegeben war, verringert, so wird schon dadurch allein der Gesundheitszustand der Kinder ge- hoben; tritt dann noch eine zielbewußte Gesundheitspflege hinzu, so darf man hoffen, daß sich die Wirkung in einem weiteren Sinken der Sterblichkeitsziffer äußern wird. Die unter Berufs- Vormundschaft getretenen Kinder werden vor Verwahrlosung, die großenteils doch nur eine Folge sozialen Elends ist, besser geschützt sein als ihre Vorgänger; es ist zu erwarten, daß sie kräftige und brauchbare Mitglieder unserer Gemeinde und unseres Volkes werden." Das alles schon von der Berufsvormundschaft allein zu erwarten, ist ein bißchen kühn. Aber wenn wir ihre Bedeutung nicht überschätzen wollen, so verkennen wir doch nicht, daß sie den unehelichen Kindern und ihren Müttern ein wertvoller Schutz sein kann. km Candwelstkaiino erschossen. In den Räumen de? Landwehrkasinos in der Hardenbergstraße zu Charlottenburg vollzog sich vorgestern abend kurz nach 8 Uhr der blutige Austrag eines Streites zwischen zivei Persönlichkeiten, deren Namen in der Berliner Gesellschaft wohlbekannt sinn. Der Lippesche Hofmaler Professor Heinrich Maaß, Brückenallee 6, gab nach einem tätlichenAngrisf des livpischenKammerherrn und Rittmeisters d. R. Lothar v. Westernhagen einen Schutz ab, der diesen mitten in das Herz traf. v. Westernhagen, der ftüher bei den Pasewalker Kürassieren stand, starb unmittelbar darauf. Die Leiche deS Rittmeisters wurde nach dem Garnisonlazarett in Westend gebracht. Professor Maatz stellte fich den Behörden zur Verfügung, wurde aber nach seiner Vernehmung gestern früh auf freien Fuß gesetzt. Ueber die Ursachen des Vorganges kursieren die verschiedensten Gerüchte. Amtlich wird darüber kurz folgendes gemeldet: »Nach Erledigung einer Vernehmung durch den Ehrenrat wurde »er Rittmeister der Reserve Baron Lothar v. Westernhagen, lippischer Kammerherr, durch eine von ihm tätlich beleidigte Zivilperson, den Bildhauer und Maler Professor Heinrich Maatz, in der Erregung und Notwehr auf der Treppe zum Beratungszimmer mittels eines Revolvers niedergeschossen.' Wie fich der Borgang abspielte, wirb jetzt geschildert:.In einer»TitelverleihungS- Affäre' stand vorgestern vor dem Ehrengerichtsrat im Landwehr-Offizierkasino eine Verhandlung an, zu der auch Professor Maatz als Zeuge erschienen war. Die von ihm abgegebene Aussage soll den Herrn v. Westernhagen stark belastet haben. Eine Entscheidung wurde nicht gefällt, und v. W. wie auch der Zeuge entfernten sich aus dem VerhandlungS- zimmer. Als Professor Maatz die Treppe hinabstieg, um zum Garderobenraum zu gelangen, stellte ihn v. W. Es kam zwischen beiden Herren zu einer kurzen Auseindersetzung. Professor Maatz gab eine ausweichende Antwort auf eine an ihn gerichtete Anfrage und wandte seinem Gegner den Rücken, um seinen Weg fortzusetzen. Kaum war dies geschehen, als er auch schon einen wuchtigen Schlag von hinten erhielt. In seiner Bestürzung griff M. zu einem geladenen Revolver, den er bei sich trug, und gab auf seinen Angreifer einen Schuß ab. Obgleich tödlich getroffen, vermochte sich v. W. doch noch die Treppe bis zum Beratungszimmer hinaufzuschleppen. Hier brach er zusammen mit dem Ausruf: .Ich»in getroffen!- Die noch im Zimmer anwesenden Herren bemühten sich sofort um den Schwerverletzten und beranlatzten, daß ein Arzt herbeigerufen wurde. Bevor dieser aber erschien, hatte v. W. bereits seinen Geist aufgegeben. Die Leiche wurde nach dem Garnisonlazarett in Westend gebracht. Professor Maatz stellte sich den Herren zur Verfügung und blieb die Nacht hindurch im Kasino. Gestern früh erschienen von den inzwischen benachrichtigten Behörden der Erste Staatsanwalt am Landgericht III Krause, Kriminalinspektor Krause von der Charlotten» burger Polizei und Kommissar Kremser. Professor Maatz wurde nach dem Polizeipräsidium in Charlottenburg gebracht, nach ein gehender Vernehmung aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Be- Hörde nimmt an. dah M. nicht fluchwerdächtig ist und bei Begehung der Tat in Notwehr gehandelt hat. Auch durch Zeugen ist bereits festgestellt, daß der tätliche Angriff von dem Erschossenen er- folgt ist.'_ Partei- Hngelcgenbeitcn. Zur Lokalliste. Auf wiederholte Anfragen teilen wir mit, daß der.Blüthner Saal', Lützowstr. 76, zu künstlerischen Veranstaltungen frei ist. In Buckow bei Britz sind die Lokale von Kloxin und Schulz nach wie vor gesperrt. Im 6. Kreis hat da? Lokal.Ausschank der Löwenbrauerei', Badstr . 67, den Besitzer gewechselt. Der jetzige Inhaber Ernst Poisler stellt sein Lokal nach wie vor zur Verfügung. _ Die Lokalkommisfion. Britz -Buckow . Zur ersten Vorstellung im Neuköllner Theater am Sonntag, den 21. September d. I., nachmittags 2'/, Uhr, sind den Genossen von Britz und Buckow Billetts zur Verfügung gestellt, die beim Genossen Max Sucker. Chausseestr. 127 I, für den Preis von 69 Pf. inkl. Garderobe zu haben sind. Ferner findet an demselben Tage die Besichtigung des Krematoriums in Baumschulenweg statt. Treffpunkt früh 8°/« Uhr beim Genossen Behnisch, Rudower Straße, Ecke Hannemannstratze. Abmarsch Punkt 9 Uhr. Bohnsdorf bei Grünau . Mittwoch, den 17. September, abends Uhr: Außerordentliche Generalversammlung des Wahlvereins in der.Villa Kahl'. 1. Bortrag. 2. Diskussion. 3. Vereins- angelegenheiten(Stellungnahme zu dem Schreiben des Vorstandes). 4. Verschiedenes. Oranienburg . Heute Mittwoch, abends 8'/, Uhr, im Lokal .Waldhaus Sandhausen', Schützenstr. 34: Mitgliederversammlung. Auf der Tagesordnung steht u. a.: Die Aufstellung der Kandidaten zur Stadtverordnetenwahl sowie wichtige kommunale Anträge. berliner Nadmcbten« Eine zeiigemafte Küche. Ein jeder weiß, daß das Wort Küche in verschiedenem Sinne gebrauch: wird. Man spricht von der einfachen, von der bürger- lichen und von der feinen Küche, von der Küche für Gesunde und Krank«, von französischer, englischer und deutscher Küche oder Kochkunst usw. Nicht in diesem Sinne soll hier von der Küche geredet werden, sondern von der zeitgemäßen und zweckmäßigen Einrichtung einer Schulküche, die die Stadt für die 5..Fortbildungsschule für Mäd- chen, Gubener Straße 53, hat einrichten lassen. Seit der Begründung dieser Schule im Jahr« 1899 ist fort und fort an der Vervollkommnung und Ausgestaltung der inneren Einrichtungen gearbeitet worden. Schon die Lage des Küchengebäudes inmitten eines schattigen, von herrlichen Baumgruppen eingeschlossenen Schulhofes, fern von allem Geräusch und sonstigen Störungen des Strahenlärms, trägt den hygienischen Bestrebungen unserer Zeit voll und ganz Rech- nung. Noch mehr ist nach dieser Richtung hin durch die Sorge für eine praktische innere Einrichtung der Küche geschehen. Sechs große Fenster geben dem Innern der Küche reichlich Licht und Luft. Der Küchenraum selbst ist 11 Meter lang, 7 Meter breit und 6 Meter hoch. Vom Standpunkt der Hygiene aus betrachtet also erstklassig. Das Innere der Küche wirkt und gefällt durch seine vornehme Ausstattung in bezug auf Wandbekleidung, Kochherde, Küchen- möbel und Kochgeräte. Die Wände sind in einem passenden Farbenton gestrichen, die Wandgesimse mit malerischen Stilleben geschmückt, die Wandpaneele aus hellgelblichen Kacheln hergestellt, alles Wahrzeichen des guten Geschmacks und der peinlichsten Sauberkeit. Neben dieser mehr äußerlichen Gegenwartsaufgabe ist auch für die Hauptaufgabe, den eigentlichen Kochbetrieb, das beste gewählt, was für die Erhaltung der Gesundheit und das wirtschaftliche Leben von Bedeutung und Borteil ist. Es bedarf wohl kaum des Rachweises und der Begründung über die Not- wendigkett einer zweckentsprechenden innere« Kocheinrichtung, da jedem bekannt ist, daß eine sachgemäße Kücheneinrichtung nicht ohne Einfluß und Bedeutung für die Nahrungsaufnahme d«S Menschen ist. Deshalb ist ein möglichst vollkommener Kochherd eine Haupt- bedingung für eine zeitgemäße, gute Küche. Hier ist nicht die schöne äußere Form allein entscheidend, son- dern die Konstruktion, die zugleich auch auf die Menge deS Ver- brauchs und auf die Art des Brennstoffes Rücksicht nimmt. Es muß möglichst alle erzeugte Wärme nutzbar gemacht werden. Auch nach dieser Richtung hin ist die 1. Schulküche musterhast eingerichtet. Da das Kochen mit Gas in Berlin in allen Familie» Eingang finden soll, so sind reine Gasherde und kombinierte Herde in ge- trennten Abteilungen aufgestellt worden, um den vorhandenen Be- dürfnissen ganz zu entsprechen. Es ist hier nicht die Stelle, um auf die Vorzüglichkeit dieser Herde und ihre Einrichtung einzu- gehen. Nur auf eins soll hingewiesen werden, daß daS Kochen mit Gas neben Bequemlichkeit und Sauberkeit auch den Vorzug der Billigkeit hat. Anzufügen wäre hier nur noch«in kurze» Wort für die Hebung der wirtschaftlichen Lage und Bekämpfung sittlicher Schäden unserer Jugend, indem kurz der Zweck dieser Einrichtung gestreift wird. Diese Schulküche, wie auch alle übrigen, hat zunächst den Zweck, nicht mehr schulpflichtigen Mädchen aller Stände, Haupt- sächlich aber den in geiverblichen Betrieben beschäftigten Frauen und Mädchen Gelegenheit zu bieten, sich in ihrer freien Zeit, be- sonder» abends, die zur Führung einer guten einfachen und bürgerlichen Küche nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten anzu- eignen. Die Kochteilnehmerinnen sollen in den Stand gesetzt werden, einen Haushalt selbständig führen zu können. Sie werden deshalb nicht bloß im Kochen unterwiesen, sondern auch unter anderem mit den Nährwerten der wichtigsten Nahrungs- mittel, sowie mit dem Einmachen von Früchten, Einkäufen, Ser­vieren usw. vertraut gemacht. Aus der Elendsstatistik. DaS Obdach der Stadt Berlin hatte eine Reihe von Jahren hindurch eine ununterbrochende Mehrung der zu be- herbergenden nächtlich Obdachlosen gehabt. Im Etatsjahr 1912 (1. April 1912 bis 31. März 1913) ist, wie wir aus dem jetzt vor- liegenden Jahresbericht der Obdachverwaltung ersahen, diese Auf- wärtsbewegung zum Stillstand gekommen. Für die Etatsjahre 1996 bis 1911 wurden 549 496, 629178, 866 399, 969 363, 1921 494, 1 139 494 beherbergte nächtlich Obdachlose gezählt, eS war mithin im Zeitraum von sechs Jahren eine Verdoppelung der Frequenz ein- getreten. DaS EtatSjahr 1912 hat nun mit 1 125 615 beherbergten nächtlich Obdachlosen abgeschlossen, so daß man den Beginn einer Abwärtsbewegung vermuten möchte. Die Minderung von 1911 zu 1912 ist allerdings ganz gering und kaum nennenswert. Sie be- trägt mit nur 4789 noch nicht mal soviel wie z. B. die Belegungs- ziffer eine« einzigen Wintertages, deren Maximum im letzten Winter sich auf 5136(am 31. Januar 1913) belief. Der Bericht hebt besonder? hervor, daß die Zahl der jugendlichen Obdachlosen, die schon seit einigen Jahren im Rückgang war, sich weiter ver- mindert hat. ES fehlt aber wieder, wie in den Berichten der frühe- ren Jahre, jede Angabe darüber, mit welchen Zahlen die Jugend- lichen überhaupt an der Obdachfrequenz beteiligt waren. In einem Gegensatz zum Stillstand der Frequenzzunahme, der für 1912 bei der Abteilung für nächtlich Obdachlose zu bemerken ist, steht die gleichzeitige Mehrung der Insassen der Familienabteilung. Auf­genommen wurden diesmal 732 Familien mit 2149 Köpfen und außerdem. 1849 Einzelpersonen, während im vorhergehenden Jahr nur 639 Familien mit 1868 Köpfen und außerdem 2972 Einzel- Personen aufgenommen worden waren. Beachtung verdient auch, daß die Dauer de? Aufenthalts in der Familienabteilung fich be- trächtlich gesteigert hat. In 1912 kam auf jeden Insassen eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 23 Tagen, gegenüber nur 16 Tagen im Vorjahr. Ueber die wirtschaftlichen llr- fachen, die dem Obdach die Hilfesuchenden zutreiben, sagt �er Bericht wieder wie üblich kein Wort. Wie kann die Frequenz des Obdachs sich in dem EtatSjahr 1913 gestalten, das am 1. April begonnen hat? Noch ist nicht die Hälfte des neuen EtatSjahreS verflossen, aber schon jetzt haben wir recht Unerfreuliches darüber zu melden. In den ersten Monate« war bei der Familienabteilung der Zustrom von obdachlosen Familien noch stärker als in denselben Monaten von 1912. Die Abteilung für nächtlich Obdachlose aber hatte gegenüber ISIS wieder eine Frequenzsteigerung, die sehr bedeutend war. In den fünf Monaten April bis August von 1913 mutzten schon wieder 494 817 Obdachlose beherbergt werden, gegenüber 367 965 in denselben fünf Monaten deS Vorjahres. Jede Hoffnung auf einen Umschwung zum Besseren, die etwa durch daS Ergebnis von 1912 geweckt worden ist. muß gegenüber diesen Zahlen schwinden. Welche Flut von Elend wird erst im Winter fich über daS Obdach«rgießenk Zum Fall« Sänke gibt daS Nachrichtenamt des Magistrats folgend« Veröffentlichung: Der Magistrat Berlin vertritt die Meinung, daß die anscheinend amtliche Notiz, die gestern durch Wolffs Telegraphisches Bureau ver- breitet wurde, in ihren wesentlichen Punkten bereits durch die gestrige städlische Erklärung ihre Erledigung findet. Diese Notiz beschränkt sich auf die Erörterung, ob die Sonderbesteuerung von Objekten über 5 Millionen Mark im Kreise Niederbarnim Wirt« schaftlich gerechtfertigt sei und ob bei der Genehmigung der Steuer- erhöhung eine ungewöhnliche Beschleunigung obgewaltet habe. Aber sie lätzt die Frage unbeantwortet, ob es für zulässig angesehen wird, eine Steuerordnung zu erlassen, durch die ein bereits in die Erscheinung getretener Rechtsakt getroffen werde. Wenn sonst Steuer- oder Zollerhöhungen staltfinden, so sucht man nach Uebergangsbestimmungen, um im Laufe befindliche Rechts- Verhältnisse nicht zu schädigen. Hier ist daS Umgekehrte der Fall. Der Eigentumsübergang LankeS gibt den Anlaß, ihn und nur ihn allein nachträglich zu besteuern. Die Erklärung der Re- gierung enthält ebensowenig wie die deS königlichen Landrats eine Widerlegung der in der Magistratsvorlage aufgestellten Be- hauptung, daß kein anderes Objekt als Lank« der höchst auf- fällig gestaffelten neuen Steuer unterfällt. Der eigentsiche springende Punkt wird also in der Regierungserklärung übergangen. Wenn die Eile im Falle Lank« mit dem Hinweis darauf bestritten wird, daß die Genehmigung der Berliner Steuerordnungen gleichfalls Be- schleunigung erfahren habe, so hätte hinzugefügt werden sollen, daß die Aufsichtsbehörde die Berliner Steuerordnungen bereits monate- lang vorher im Besitz gehabt und der technischen Prüfung unter- zogen hat, daher die Abferttgung binnen wenigen Tagen einen von langer Hand vorbereiteten, lediglich formellen Akt darstellte. Dies trifft im Fall Sänke, bei dem übrigens noch die Instanz deS BesirkS- ausschusseS hinzutritt, nicht zu, eben weil erst das BekanntwNden des bevorstehenden Ankaufes Anlaß zu dem alsbaldigen und eiligen Vorgehen gab, wie dieS ja übrigens der Herr Landrat selbst zu- gegeben hat._