Schweizerischer Gewerkschaftskongreß.[ neralstreit, ber eigentlich ein solcher gar nicht war, sondern nur deutschen Genossen nicht unbekannt geblieben, war er doch auf
Frau Juni( Wolter) über:
verbände bestehen."
Dürr Bern beschäftigt sich u. a. auch mit dem Züricher Ge-| Harry Quelch verstorben. Genosse Quelch ist auch den Eine besondere 3ürich, 15. September. eine allgemeine Demonstration der Arbeiterschaft. Im übrigen zahlreichen deutschen Parteitagen anwesend. Die Verhandlungen beginnen mit dem Referat der Genossin befriedigen ihn beide Resolutionen nicht, ebensowenig die des Ehrung erfuhr der Verstorbene, als er im Jahre 1907 von deutschen Parteivorstandes, die nur ein Verlegenheitsprodukt ist. Er konstatiert dabei auch, daß man in Deutschland der württembergischen Regierung ausgewiesen wurde, Die Förderung der Organisation bei den schlechtgestellten Arbeitern den Massenstreit bisher immer nur in Verbindung mit der Er- weil er auf dem Internationalen Kongreß in Stuttgart eine und in folchen Industriezweigen, für die zurzeit noch keine Zentral- oberung des Wahlrechts( allerdings auch zur Abwehr eventueller Bemerkung gemacht hatte, die der württembergischen Regesetzgeberischer Rechtlosmachung der Arbeiter) erörtert habe, noch gierung unangenehm war. Er bezeichnete nämlich den Haager Die Referentin betont einleitend die große Bedeutung des nicht aber als Demonstrationsmittel. Er empfiehlt die Ablehnung Friedenskongreß als„ a thief's supper". Die Worte übersetzte Solidaritätsgedankens in der Arbeiterschaft in der Welt des Kapi- beider Resolutionen und Unterlassung jeder Beschlußfassung. die württembergische Regierung als eine Abendgesellschaft talismus, mit ihrer Kümmerlichkeit und Unsicherheit der Eristenz, Bod Bajel erklärt sich für die Resolution Staude , während von Dieben". Quelch erklärte, er habe niemanden verlegen wobei die Lage der Arbeiter von heute schlimmer ist als die der in seinem Schlußwort Huggler seine Resolution aufrecht er wollen; seine Worte bedeuten nur:„ eine Versammlung Sklaven usto. Darüber müssen die Massen aufgeklärt werden, um hält und zur Annahme empfiehlt. Diese Resolution ist ein Wert fie für die Organisation und für Verbesserung ihrer Verhältnisse des Kompromisses, das den verschiedenen Organisationen Rech- tapitalistischer Interessenvertreter". Die Ausweisung Quelchs erfolgte trok dieser loyalen Erklärung. Die englischen Delezu gewinnen. Die Stärkung der Organisation ist um so not- nung tragen will. wendiger, als die Unternehmerorganisationen aller Formen jeden In der Abstimmung erhält zuerst( Eventualabstimmung) die gierten hefteten auf den Platz des ausgewiesenen Genossen weiteren Fortschritt, auch auf dem Gebiete der Arbeiterschutzgesetz- Resolution Huggler 46, die Staudes 25, in der Hauptabstimmung einen Zettel mit der Aufschrift:„ Hier saß Harry Duelch, gebung zu verhindern suchen. Die Referentin zeigte und würdigte 41 gegen 33 Stimmen, die der Antrag Dürr erhielt, gar keinen der gestern von der württembergischen Regierung ausgewiesen Der Verstorbene hat bis zu seinem letzten Atemfodann die große Masse der ungelernten männlichen Arbeiter, der Beschluß zu fassen. Die Resolution Huggler ist also mit einer wurde." Frauen, Jugendlichen und Heimarbeiter und wies die bezüglichen Mehrheit von 8 Stimmen angenommen. zuge für die Sache des internationalen Proletariats gekämpft. Verhältnisse in den einzelnen Gewerben und Industrien( TertilSein Andenken werden ihm auch die deutschen Genossen beindustrie, Schneiderei, Lebens- und Genußmittel, Handel, Verkehr, wahren. Wirtschaftsgewerbe) nach, in denen vielfach die Männerarbeit, die beffer entlohnte qualifizierte Arbeiterschaft ausgeschaltet wird. So wird der Fortschritt und Aufstieg der Fortgeschrittenen gehemmt. Es ist dringend, notwendig und unerläßlich, die Schlechtgestellten, die Zurüdgebliebenen, für die Organisation zu gewinnen. Mehr als 20.000 solcher sollen noch organisiert werden. Dazu sind auch mehr Kräfte für die Agitation notwendig. So z. B. ist eine einzige Arbeiterinnensekretärin zu wenig und sollte der Gewerkschaftsbund die Mittel dafür aufbringen, daß hier mehr geschehen kann. follte auch ein eigener Verband für die Schlechtergestellten geschaffen werden, was Aufgabe des Bundeskomitees sein wird. Es ist alles zu tun, um erfolgreich für eine bessere Zukunft des Proletariats fämpfen zu können. Eine ihren Ausführungen entsprechende Refolution empfahl sie zur Annahme.
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Nach eingehender Debatte wurde die Resolution angenommen. Ueber:
,, Wesen und Bedeutung der Tarifverträge" referierte Schlumpf- Bern, Sefretär des Typographenbundes. Er empfiehlt die Annahme folgender Resolution:
" Die Gewerkschaftsorganisation betrachtet es als eine ihrer wichtigsten Aufgaben, für die Verbesserung der Lebenshaltung der Arbeiter zu wirken. Je stärker die Organisation ist, desto besser wird sie diese Aufgabe zu lösen vermögen. Im Abschluß von Tarifverträgen, in denen die Arbeits- und Lohnverhältnisse feftgesetzt sind, darf ein Mittel zur Erreichung dieses Zieles erblickt werden. Tarifliche Vereinbarungen gelten als Beweis der Anerkennung der Gleichberechtigung der Tarifkontrahenten. Sie berpflichten dieselben, die im Tarife getroffenen Abmachungen gegenseitig zu halten. Bestimmte Normen für die Form der Tarifverträge lassen sich der Verschiedenheit der in Betracht fallenden Verhältnisse und Umstände wegen nicht zum voraus für alle Berufe aufstellen, dagegen erscheint es als zweckmäßig, wo die nötigen Voraussetzungen dazu da sind, Tarifverträge nicht nur für einzelne Firmen und Orte, sondern gemeinsam für gewisse Landesteile oder das ganze Land zu vereinbaren." Unter Ablehnung der Debatte wegen Mangel an Zeit wird die Resolution angenommen.
Nun folgt das Referat Schneebergers über:
,, Die Revision des Fabrikgesetzes." Der Referent empfiehlt die Annahme folgender Resolution: Der am 13., 14. und 15. September 1913 im Volkshaus" in Zürich tagende Kongreß des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes stellt mit Bedauern fest, daß der sogenannte Verständi gungsentwurf für das neue Fabrifgeset den wichtigsten und berechtigsten Poftulaten, wie sie seinerzeit vom Schweizerischen Arbeiterbund und vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund aufgeftellt und begründet wurden, gar feine oder in ganz ungenügen der Weise Rechnung trägt. Der Kongreß ersucht die Arbeiterbertreter in der Bundesverwaltung, auf eine Verbesserung der sogenannten Verständigungsvorlage zu bringen.
Der Gewerkschaftsbund behält sich vor, nach Fertigberatung des Entwurfes durch die Bundesversammlung zu dem Ergebnis der Beratungen Stellung zu nehmen."
Die Resolution wird ohne Debatte einstimmig angenommen. Als letztes Referat folgt nun dasjenige Hugglers über: „ Der Generalftrcit."
Schneeberger gibt noch bekannt, daß die Beitragserhöhung mit dem 1. Januar 1914 in Kraft treten soll. Damit sind die Verhandlungen des Kongresses beendet.
Konferenz der Arbeitnehmerbeifiker der Gewerbeund Kaufmannsgerichte.
Reipzig, 16. September.
Dem Geivervegerichtstag geht immer eine Konferenz der Arbeitnehmerbeisitzer voraus, die von der Generalfommission einberufen wird. Die diesmalige wurde heute vormittag von dem Leiter der sozialpolitischen Abteilung der Generalfommission, Reichstagsabgeordneten Rob. Schmidt, eröffnet. An der von 160 Personen besuchten Tagung nahmen außer den 88 Delegierten zum Verbandstag der Gewerbe- und Kaufmannsgerichte auch Vertreter einzelner Gewerkschaften teil.
Nach Erledigung der geschäftlichen Angelegenheiten berichtete Rob. Schmidt über:
,, Die Tätigkeit der sozialpolitischen Abteilung der Generalfommission.
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Keine Todesstrafe für den Mörder.
Der oberste Gerichtshof in Wien hat die Todesstrafe, die über den Mörder unseres Genossen Schuhmeier, den Chriftlichfozialen Stunfchaf, ausgesprochen worden ist, bestätigt. Darauf bat die Witwe Schuhmeiers beim Justizminister den Antrag gestellt, die Todesstrafe an dem Mörder Kunschat nicht zu vollziehen, weil ihr ermordeter Gatte als Sozialdemokrat stets ein Gegner der Todesstrafe gewesen sei.
Hat man schon je davon gehört, daß in den Kreisen, die mit ihrem Christentum sich laut brüsten, eine solche Tat wahrhaft christlicher Gesinnung begangen worden ist, wie sie gottlose" Sozialdemokraten, denen der teure Führer, der Gatte und Bater durch Meuchelmord vernichtet wurde, an dem verbrecherischen Feinde bewähren?
Das Gnadengesuch lautet:
Eure Exzellenz!
Am 20. Mai d. J. wurde vom hiesigen Schwurgericht Paul Kunschat wegen Verbrechens des Meuchelmordes, begangen an meinem mir unvergeßlichen, geliebten Gatten Franz Schuhmeier , nach ein stimmiger Schuldsprechung durch die Geschworenen zum Tode durch den Strang verurteilt. Infolge der Verwerfung der Nichtigkeits. beschwerde des Verurteisten ist dieses Urteil am 9. September d. J. in Rechtskraft erwachsen und es müßte vollstreckt werden, wenn die über Baul Kunschat verhängte Strafe nicht in eine Freiheitsstrafe umgewandelt wird.
Die sozialpolitische Abteilung gibt Auskunft in allen Rechtsfragen. Dem Wunsche der letzten Konferenz, eine bessere Berfolgung der Rechtsprechung, ist die sogiapolitische Abteilung durch Herausgabe der Rechtsbeilage zum Korrespondenzblatt nachgekommen. Der Redaktion ist erwünscht, noch mehr Mitarbeiter zu bekommen. Die Herausgabe eines Handbuches für die Gewerbegerichtsbeisitzer ist in Vorbereitung, es wird nächstes Jahr zum Abschluß kommen. Vom Ausschuß des Verbandes der Gewerbe- Ich bitte num Sie, Herr Minister, von Ihrem verfassungsund Kaufmannsgerichte wurde die Generalfommission ersucht, für mäßigen Rechte, die Umwandlung der über einen Vereinzelne Verhandlungspunkte des Gewerbegerichtstages Referenten brecher ausgesprochenen Todesstrafe zu erwirten, zu bestimmen; dem wurde nachgekommen. Schmidt bespricht die Gebrauch zu machen. Würden Sie das nicht tun und würde die vom Tagesordnung der Gewerbegerichtstagung und behandelte dann Wiener Schwurgericht ausgesprochene und jetzt rechtskräftige Strafe einige wichtige sozialpolitische Fragen, die in den letzten Jahren wirklich vollzogen werden, so würde mir und meinen drei Kinderu von der sozialpolitischen Abteilung verfolgt wurden. Er ging dabei der unsägliche Schmerz, den das Verbrechen des Paul auf Petitionen und Anträge der Gewerbegerichte an die Gesetz- Kunschat über uns gebracht hat, noch gräßlicher werden gebung ein. Zum Schlusse betonte der Redner, die sozialpolitische und alle die Hunderttausende, die das Andenken meines teuren Abteilung sei gerne bereit, den Beisitzern für die Entfaltung ihrer Mannes in Ehren halten, würden die Hinrichtung seines Mörders Tätigkeit noch mehr an die Hand zu geben und sie in theoretischer als Verunehrung des Andenfens an den Toten empfinden. und praktischer Beziehung mit allen Fragen vertraut zu machen. Getreu dem Programm der sozialdemokratischen Arbeiterpartei In der Debatte vermißte Holz- Dresden die Herausgabe Desterreichs, das die Abschaffung der Todesstrafe eines Musterstatuts für die Gewerbegerichte durch die sozialpoli- forbert, ist mein Mann die ganze Zeit feines öffentlichen tische Abteilung. Von anderer Seite wurde die Frage: Zwei Bei- Wirkens hindurch in Wort und Schrift für die Beseitigung der fiber oder vier Beisitzer bei den Spruchsizungen der Gerichte? auf- Todesstrafe eingetreten und die Anträge der sozialdemokratischen geworfen. Unter Zustimmung wurde betont, die Erfahrungen Bärtei im Abgeordnetenhause it benen die Befreiung Defterreichs zeigten, daß es besser sei, wenn vier Beisiber( zivei. Arbeitnehmer bon dieser barbarischen Strafart gefordert wird, tragen auch seine den Gerichtssitzungen teilnehmen. Unterschrift. Wenn er auch als Mitglied der gefeggebenden Körperund zwei Arbeitgeber) an Starte Dresden begrüßte die beabsichtigte, Serausgabe des fchaft das Biel seiner Anträge nicht erreichen fonnte, so soll doch Handbuchs für die Gewerbegerichtsbeisiber und äußerte Wünsche wenigstens nicht das, was er verabscheute und zu beseitigen sich befür diese Ausgestaltung. Die Kommentare follten nicht zu aus- mühte, um feinetwillen geschehen. Tiefe Trauer hat das Berbrechen, dessen Opfer mein geliebter führlich sein. Im Schlußwort sicherte Schmidt die Ausarbeitung eines Gatte geworden ist, bei allen Sozialdemokraten Desterreichs der Stunde des allergrößten Musterstatuts zu. Den Wünschen von Starke werde nachgekommen. herborgerufen, aber schon in Vertreter hat der ber frischen Grabe, ant Das Handbuch solle sich nur auf das notwendigste beschränken, die Schmerzes, Arbeiter einzelnen Fragen nicht zu breit behandeln, unter Ausschaltung vielen Hunderttausende gewerkschaftlich organisierten Desterreichs ausgesprochen, daß der Mord, soviel Schmerz und schwieriger juristischer Deduktionen. Starfe Dresden berichtete nun als Mitglied des Aus- Trauer er auch gebracht hat, nicht mit neuem Mord schusses des Verbandes Deutscher Gewerbe- und Kaufmannsgerichte bergolten werden solle. In meinem Auftrage hat in der über dessen Tätigkeit. Aus seinen Ausführungen ist hervorzu- Schwurgerichtsverhandlung gegen Baul Sunschat mein Anwalt er heben, daß im Ausschuß ein Vorstoß unternommen wurde, das flärt, daß mir und meinen Kindern nichts ferner liege, als den haßBaienelement zu verstärken, derartige Anregungen, seien jedoch ab- vollen Ruf nach Nache und Vergeltung zu erheben, und daß wir, gelehnt worden. Die Konferenz erklärte sich mit der Tätigkeit wenn das Gericht gesprochen hat, beweisen werden, daß uns auch Starfes im Ausschuß einverstanden. dem Mörder gegenüber menschliches Empfinden nicht fremd ist. Ueber den giveiten Punkt:
„ Die Rechtsprechung der Gewerbegerichte"
Einleitend erinnert er daran, daß sich schon im Jahre 1910 der Gewerkschaftsausschuß auf Antrag der Maler mit der Frage des Generalstreits beschäftigte, und er gibt sodann eine Uebersicht über die seitherige weitere Behandlung der Frage durch den genannten Ausschuß. In bezug auf das Verhältnis zur Partei ist er der Meinung, daß in dieser Sache die Partei vorangehen und der Gewerkschaftskongreß dann dazu Stellung nehmen soll. Ab- seit der letzten Stonferenz referierte Arbeiterfefretär Lüttich gelehnt wird bon uns der syndikalistische Generalftreit Leipzig . Die gewerbliche Rechtsprechung sei einer der wichtigsten und abgelehnt wird auch, allgemeine Berufs- oder Soli- Fattore im Wirtschaftsleben. Es sei notwendig, zeitweise diese Gindaritätsstreifs als Generalstreiks anauerkennen. Anerkannt richtungen einer Betrachtung zu unterziehen. Die Rechtsstreitfälle werden Massenstreits als Notwehr- und Protestaktionen, wenn es hätten eine große Ausdehnung genommen. In den wichtigsten fich darum handelt, Maßnahmen der Behörden gegen die Arbeiter Fragen des gewerblichen Lebens sei aber die Rechtsprechung sehr zu verhindern oder gegen solche zu protestieren. Generalstreits zur verschieden, was vielfach eine große Schädigung der Arbeiter beEroberung politischer Rechte kommen in der Schweiz nicht in Be- deute. In der Unterrichtung der sozialen Rechtsprechung sei noch tracht, die als Demokratie bereits die Institutionen besitzt, um viel zu wünschen. Es gehe nur langsam vorwärts. Ueberall seien deren Erringung die Arbeiter anderer Länder erst heftige Stämpfe Kräfte am Werke, die versuchten, Rückschritte zu erreichen. In führen müssen. Ein schwerer Mißstand ist für uns in der Schweiz bezug auf die Zuständigkeit der Gewerbegerichte erscheine eine Bei Betrachtung der Statistik nur die politische Rechtlosigkeit der Hunderttausende von Aus- dringende Neuregelung notwendig. ländern, dem durch die Erleichterung der Einbürgerung abgeholfen der Gewerbe- und Kaufmannsgerichte erscheine auffällig, daß die werden muß. Eventuell müßte der Gewerkschaftsbund zur Be- Vergleiche außerordentlich zugenommen haben. ratung und Beschlußfassung zugezogen werden, wenn die Partei Massenstreits zur Verteidigung verfassungsmäßiger Rechte an wenden wollte. Unter allen Umständen muß aber an der leberzeugung festgehalten werden, daß sich die Arbeiterschaft erst dann wirksam für ihre Interessen wehren fann, wenn sie möglichst vollzählig organisiert ist. Huggler empfiehlt zum Schlusse die Annahme der bezüglichen mit der Geschäftsleitung der sozialdemofratischen Partei vereinbarten Resolution. Staude stellt derselben seine Resolution gegenüber, die er in der Sitzung des Gewerkschaftsausschusses vom 22. Dezember 1912 einbrachte, die aber damals nicht erledigt wurde. Diese Resolution geht davon aus, daß die wirtschaftliche Entwickelung die Kämpfe der Arbeiter zu Massenattionen drängt und daß es in fonfreten Fällen Pflicht der gewerkschaftlichen Leitungen ist, sich mit der Frage der Maſſenattionen zu befassen. Pflicht der Verbände
ist es dann, sie durchzuführen.
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Im Einverständnis mit dem Parteivorstand der deutschen Sozialdemokratie Desterreichs, dem auch mein Mann durch zwei Jahrzehnte bis zu seinem Tode angehört hat, und in lebereinstimmung mit der Anficht aller Sozialdemokraten ersuche ich Sie, Herr Juſtizminister, au veranlaffen, daß die Todesstrafe an Paul Runs hat iht bollzogen werde. Hechachtungsvoll
Wuite, and ein
Die Hamburger Betrugsaffäre.
Rom , 17. September. Die Agenzia Stefani" meldet aus Suara von gestern: Die italienischen Truppen unter dem Befehl des Generals Torelli rüdten am Morgen vor, um Diese Zunahme stehe nicht im Einklang mit der Zunahme der die Aufständischen anzugreifen und zu zerstreuen, die am Tage zubor gewerblichen Streitigkeiten überhaupt. Ein großer Teil von Ar- ihre Stellungen bei Gfur verlassen hatten. Der Feind versuchte, beitern würde sich zu einem Vergleich bereit erklären, obwohl das zum Angriff vorzugehen, wurde aber nach einem heftigen FeuerRecht auf ihrer Seite sei. Bemerkenswert sei auch, daß die Stauf- gefecht geschlagen. Die Jtaliener erlitten sehr schmerzliche Verluste. mannsgerichte nur von den Arbeitern, nicht auch von den Arbeit- General Torelli, der sich in der vordersten Linie befand, starb gebern als Einigungsamt angerufen worden seien. Auch die Gut- den Heldentod, ebenso zivci Offiziere und 28 Mann, darunter sieben achten hätten abgenommen. Den gesetzlichen Bestimmungen für Italiener. Drei Offiziere und fiebzig Mann wurden verwundet, die Errichtung von Gewerbegerichten werde vielfach nicht entsprochen, es werde nicht immer den Bedürfnissen entsprochen und darunter 19 Italiener. Die Aufständischen hatten ebenfalls beträcht ein Gewerbegericht gegründet. Auch schenkten die Magistrate den liche Verluste, auch einige Häuptlinge fielen. Gewerbe- und Kaufmannsgerichten zu wenig Beachtung. Diese würden oft als nebensächliche Einrichtung, als notwendiges Uebe! betrachtet. Redner fordert einen weiteren Ausbau der GewerbeHamburg, 17. September. ( D. T.). Die. Betrugsaffäre bei der gerichte. Wenn alle Faktoren zusammenwirkten, wäre es möglich, eine Rechtsprechung herbeizuführen, die besonders die wirtschaftlich Hamburg - Südamerikanischen Dampfschiffahrtsgesellschaft nimmt einen gewaltigen Umfang an. Wie bereits mitgeteilt wurde, find Schwachen schützt. Wurm Zürich weist unter anderem auf das Antistreifgeset In der längeren Aussprache, die sich an dieses Referat der Oberinspektor, Kapitän Sibbers und ein weiterer Angestellter im Kanton Zürich hin und findet, daß unsere gewöhnlichen Kampf- schloß, wurde sehr ausführlich die Zulassung von Arbeitersekretären der Reederei Jonny Stehr verhaftet worden. Soweit die eingemittel nicht mehr ausreichen und daher. die Massenattion ebenfalls als Vertreter vor den Gewerbegerichten erörtert und diese allge- leitete Untersuchung ergeben hat, über die die Polizeibehörden jede als Kampfmittel angewendet werden muß. mein berlangt. Betont wurde aber auch dabei, die Beifißer müßten Auskunft verweigern, sind annähernd 80 erste Offiziere, Greulich wendet sich gegen die Ausführungen der beiden so geschult sein, daß sie die Rechte der Arbeiter schüßen könnten. Kapitäne und Maschinisten der Gesellschaft in Vorredner, insbesondere Staudes, der noch immer von einem syn- Die reduzierte Anrufung der Gewerbegerichte als Einigungsamt die Angelegenheit verwickelt. Die Höhe der Veruntreudikalistischen Rest belastet ist, dessen Spuren wir aber nicht folgen lasse sich dadurch erklären, daß durch die Tarifverträge besondere können. Der Gewerkschaftskongres soll durch seine Stellungnahme Schiedsinstanzen festgelegt sind. Ein Redner meinte, die Presse ungen beträgt nicht, wie zuerst angegeben wurde, 500 000 m., sonden Spielereien mit dem Generalstreit einmal ein Ende machen. würde die Berichterstattung über die Rechtsprechung der Gewerbe- dern soll weit die erste Million übersteigen. Massenaktionen werden gewiß nicht ausbleiben und diese berüd- und Kaufmannsgerichte vernachlässigen. Die Berichte dürften Eine zu realistische Kinoaufnahme. sichtigt die vorgelegte Resolution. nicht nur rein referierend, sondern müßten kritisch und belehrend Klausenburg , 17. September. ( W. T. B.) ( W. T. B.) Eine Filmgesellgehalten sein. Volksstück machen, in der bei einer Ueberfahrt über einen Fluß das Umkippen eines Bootes vorgeschrieben war. Diese Szene wurde in Gegenwart von vielen Tausenden von Zuschauern vor der Mühlenschleuse des Szamosflusses ausgeführt, plöglich wurden die aus dem umgestürzten Boot ins Wasser gefallenen zehn Schauspieler gegen die Mühlenräder geschleudert. Beherzte Zuschauer sprangen Schauspielerin ist gestorben. hinzu und retteten alle, doch wurden mehrere schwer verletzt, eine
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Reichmann Zürich empfiehlt eine schärfere Form der Beschlußfassung, anderenfalls sollte man eine solche ganz unterlassen. Nach dem Schlußwort des Referenten wurden die Verhand- schaft ließ hier heute eine Filmaufnahme von einem ungarischen Der Züricher Generalstreik hat das Klassenbewußtsein der Gegner lungen auf morgen vertagt. sehr gestärkt, es gilt nun, auch das Klassenbewußtsein der Arbeiter zu stärken.
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aktion, bei der es sich um die Erhaltung unserer Verbände handelt, wahrscheinlich auch die konservativen Buchdruder mitmachen
Aus der Partei.
Harry Quelch gestorben.
würden. Viel wichtiger als die Frage der Massenaktion ist übrigens der Führer der sozialistischen Föderation Englands, der Genosse Nach längerem Krantenlager ist am Mittwoch in London
die der Massenorganisation.