Gerichts- Zeitung.
Das große Eisenbahn- Unglüd auf dem Bahnhof Jannowißbrüde wird nunmehr am nächsten Dienstag und Mittwoch den Gegenstand umfangreicher Verhandlungen vor der 4. Straffammer des Landgerichts I unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Hof meister bilden. Die gegen den Eisenbahngehilfen Franz andt gerichtete Anklage lautet auf fahrlässige Tötung und Körperverlegung unter Verlegung der Berufspflicht. Das Unglück hatte sich am 30. Oktober 1912, morgens 7% Uhr, auf dem Stadtbahngleise des Bahnhofs Jannowißbrüde ereignet: dort war ein Nordringzug auf einen Vorortzug aufgefahren. Durch den Anprall entgleisten 4 Wagen des Vorortzuges und 3 Wagen des Nordringzuges und es wurden gegen 70 Personen zum Teil schwer verletzt. Einer der Verletzten ist noch an demselben Tage
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Achtung! Genossen!
Interessenten ladet zu einer Besprechung am
Sonntag, den 21. September, vormittags 10%, Uhr, nach dem Restaurant Kaczorowskv, Ravenéftr. 6, freundlichst ein
Zentralverband proletarischer Freidenker.
[ Ermittelungen ergaben auch nicht, daß der Angeflagte etwa spielte oder wettete oder sonstigen noblen Passionen huldigte. Er lebte im Gegenteil stets sehr einfach und bescheiden. In der gestrigen Verhandlung befundete der als Zeuge auftretende Geschäftsführer der Firma u. a., daß der Angeklagte ein sehr tüchtiger und bei den Kunden beliebter Reisender gewesen war und Aufträge von 100 000 bis 160 000 m. pro Jahr gebracht habe. Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnisstrafe von 4 Monaten. Rechtsanwalt Dr. Willi Beher wies darauf hin, daß der Angeklagte doch unmöglich als Vertreter einer vornehmen Firma mit zerriffenen Stiefeln gehen und in Spelunken übernachten fonnte. Orts- Krankenkasse rissenen Stiefeln gehen und in Spelunken übernachten konnte. Wenn er in den 6½ Jahren 20 000 m. verbraucht habe, so bedeute Dies pro Tag 10 M. und diesen Mehrbetrag habe der Angeklagte auf seinen Reisen offenbar im Interesse der Firma berbraucht.- Das Gericht schloß sich der Auffassung des Verteidigers an und tam zu einem sehr milden Urteil. Es wurde auf nur zwei Wochen Gefängnis erkannt; außerdem beschloß das Gericht zu empfehlen.
der
Schuhmacher
und verwandten Gewerbe
291/4
gestorben. Der Grund zu dem Zusammenstoß soll in unrichtiger aus eigenem Antriebe, den Angeklagten zur Begnadigung Bekanntmachung. aut Beschluß des Kal. Ober- Ber
Signalstellung zu suchen sein, und die Schuld an dieser wird dem Angeklagten aufgebürdet, während dieser die Schuld von sich abwälzt und unzulängliche technische Einrichtungen für das Unglück verantwortlich macht. Rechtsanwalt Dr. Puppe hat als Verteidiger des Angeklagten in umfangreichen Schriftsäßen und unter Berufung auf sachverständige Persönlichkeiten folgendes behauptet: Der Vorortzug sei mit einigen Minuten Verspätung in den Bahnhof Jannowißbrücke eingelaufen und es sei infolge unrichtigen Funktionierens der elektrischen Leitung das Ausfahrtssignal auf Halt gefallen, so daß der Vorortzug nicht ausfahren konnte. Hierdurch allein sei das Unglück verursacht worden. Ueber diese Frage, die weitere Frage, ob sich der Angeklagte der Verlegung von Dienstvorschriften schuldig gemacht, und endlich über die Frage, ob die vorhanden gewesene Blockeinrichtung imftande war, die Sicherung des Betriebes im weitesten Umfange zu gewähren, wird es zu eingehenden eisenbahntechnischen Erörterungen kommen. Am Mittwoch früh 7,30 Uhr soll eine Besichtigung der Oertlichkeit ( Station Jannowitbrücke) von Gerichts wegen stattfinden.
Eine feine Firma.
Ist Turnen eine politische Versammlung?
Die Befriedigung
ficherungsamtes Groß- Berlin bom Durch Beschluß des föniglichen Ober- 30. Auguſt d. J. wird die Orts versicherungsamts Groß- Berlin vom Krankenkasse Lichtenberg am 31. De30. August 1913 wird die Kasse am zember 1913 geschlossen. Gemäߧ 301 der Reichsversiche Der Vorsitzende des Turnvereins zu Frankfurt a. D., der 31. Dezember 1913 geschlossen und Tischler Friedrich Horn, war vom Schöffengericht zu 10 M. Geld- gehören die Betriebe sowie die Ver- rungsordnung bringen wir dies mit ficherten vom 1. Januar 1914 der dem ausdrüdlichen Hinweis zur strafe verurteilt worden, weil er es geduldet hatte, daß an einem Allgemeinen Orts- Strankenkasse der öffentlichen Kenntnis, daß etwaige 276/4 Gläubiger ihre Ansprüche innerhalb Turnabend des Vereins auch einige Personen unter 18 Jahren Stadt Berlin an. Wir bringen dies gemäߧ 301 der drei Monaten, bom heutigen Tage teilgenommen hätten. Das Schöffengericht Frankfurt a. D. hatte Reichsversicherungsordnung zur öffent ab gerechnet, im Kaffenlokal, Magdaohne weitere Beweisaufnahme erklärt, der Turnverein wäre lichen Kenntnis und fordern alle lenenstr. 40/41, schriftlich geltend zu politisch und das Turnen wäre die„ Versammlung" eines politi- Gläubiger auf, binnen drei Monaten machen haben. schen Vereins, an welcher teilzunehmen nach§ 17, Absah 2, des nach der Bekanntmachung ihre Forde- später einlaufender Forderungen fann Vereinsgefeßes Jugendlichen verboten wäre, und bei denen die rungen anzumelden. Die Befriedigung verweigert werden. Turnvereinsleiter Jugendliche nicht dulden dürften. Bereits im Mai fand eine Verhandlung in der Berufungsinstanz bei dem Landgericht Frankfurt a. O. statt, und hier machte der Angeklagte durch seinen Verteidiger geltend, daß kein Beweis für einen politischen Charakter des Vereins erbracht wäre, und daß im übrigen auch das Turnen nicht als eine den Jugendlichen verschlossene Versammlung angesehen werden dürfte. Darauf wurde vertagt, damit die Staatsanwaltschaft erst
später einlaufender Forderungen fann berweigert werden.
Die Wahlen zum Ausschuß finden berweisen wir auf die Bekanntmachung
Berlin- Lichtenberg,
den 21. September 1913. Der Vorstand.
276/11
am 28. September d. J. statt und 3. A.: D. Seifel, Borsitzender. ber Allgemeinen Orts- Strankentafe Orts- Krankenkasse vom 23. Auguſt 1913. Der Vorstand.
Adolf Bendig, Borsigender.
275/20
Der gewiß feltene Fall, daß ein Angeklagter wegen Unter- och Beweise für den politischen Charakter des Vereins beibringen Orts- Krankenkasse
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tönnte.
Dies gelang ihr nun nicht. Sie konnte weder beweisen, daß der Verein vorwiegend aus Sozialdemokraten bestünde, was ursprünglich angenommen war, noch daß bei irgendeiner Beranstaltung des Vereins politische Reden gehalten oder politische Lieder gesungen worden wären.
der
Handschuhmacher
und verwandten Berufe. Laut Beschluß des Königlichen Oberversicherungsamts Groß- Berlins vom 30. August d. J. wird die Kasse am 31. Dezember d. I. geschlossen. Bom 1. Januar 1914 gehören die der Allgemeinen Drts- Krankenkasse Betriebe und Mitglieder unserer Kasse der Stadt Berlin an.
ber
Stellmacher
Durch Beschluß des löniglichen Oberbersicherungsamts Groß- Berlin vom 30. August 1913 wird die Stasse am 31. Dezember 1913 geschlossen und gehören die Betriebe sowie die Ber ficherten vom 1. Januar 1914 der Algemeinen Drts- Krankenkasse der Stadt Berlin an.
Wir bringen dies gemäߧ 301 der .- B.- D. zur öffentlichen Kenntnis und fordern alle Gläubiger auf, tanntmachung ihre Forderungen an binnen drei Monaten nach der Bezumelden. Die Befriedigung später einlaufender Forderungen fann verweigert werden.
Wir machen gemäߧ301 der Reichsversicherungsordnung bekannt, daß Gläubiger der Stasse ihre Ansprüche Die Wahlen zum Ausschuß finden an diefelbe, bom Tage der Bekannt am 28. September d. J. statt und machung ab, innerhalb drei Monaten verweisen wir auf die Bekanntmachung im Kaffenlofal geltend zu machen der Allgemeinen Drts- Krankenkasse haben. Spätere Ansprüche können ber- bom 23. August 1913. weigert werden. 276/9 Der Vorstand. Die Wahlen zum Ausschuß finden Franz Hente, Borsigender. am 28. September statt und ver welen wir auf die von der All- Orts- Krankenkasse gemeinen Drts- Strankenkasse erlassenen
schlagung von 20 000 M. nur zu zwei Wochen Gefängnis verurteilt und außerdem aus eigener Initiative von dem Gericht Der Begnadigung empfohlen werden soll, trug sich gestern in einer Verhandlung zu, die unter Vorsiz des Landgerichtsrats Bries torn die 10. Straffammer des Landgerichts I beschäftigte. Angeklagt war der Reisende Mar Scholer. Die Verhandlung entrollte eine Art Leidensgeschichte eines Geschäftsreisenden, der In der neuen Verhandlung am 17. September legte der Vertrob anerkannter Tüchtigkeit und großer Aufträge mit einem so teidiger, Rechtsanwalt Heine aus Berlin , das Hauptgewicht lächerlich geringen Spesenzuschuß auf die Reise geschickt worden darauf, daß, auch wenn der Verein politisch gewesen wäre, was war, daß er, um überhaupt tätig sein zu können, sich an den In- er bestritte, die Teilnahme an dem Turnen nicht als„ Versamm taffogeldern vergriff. Der Angeklagte trat vor 13 Jahren als lung" anzusehen wäre. Der§ 17 des Vereinsgefeßes verbiete Handlungsgehilfe bei der Drogenengrosfirma Brückner, Lampe u. Co. ein. Seit dem Jahre 1907 wurde er als Reisender be- nämlich nur die Teilnahme an" Versammlungen" politischer Verschäftigt, und zwar erhielt er ein Monatsgehalt von 100 M. und eine. Nun habe sowohl das Kammergericht als das Obereinen Spesenzuschuß von 10 M. täglich. Von diesen Spesen sollte verwaltungsgericht sich wiederholt auf den Standpunkt gestellt, Der Angeklagte nun große Geschäftsreisen nach Stettin , Bommern , daß das Vereinsgeset unter" Bersammlungen" überhaupt nur Brandenburg usw. unternehmen, so daß, wie er vor Gericht er- Zusammenkünfte verstünde, bei denen in Reden Gegenstände erflärte, häufig das Fahrgeld allein mehr ausmachte, als die Spesen örtert würden und dadurch auf die Zuhörer eingewirkt werden betrugen. Auf eine Frage eines Beifibers erklärte der Angeflagte sollte. Besonders sei auch in dem Handwörterbuch der Preußiweiter, daß es sich um eine vornehme Firma handele, für die er schen Verwaltung des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts nach außen hin repräsentieren mußte. Er fei gezwungen ge- Dr. bon Bitter, ausbrüdlich erklärt, daß Zurnübungen wesen, sich anständig zu kleiden und habe auch stets in einem an- nicht unter die Versammlungen nach dem Verständigen Hotel wohnen müssen, da er häufig von seinen Kunden, wohlhabenden Apothekenbesizern, in seinem Hotel aufgesucht wor- einsgefeß fielen. Daraus ergebe sich dann die Konsequenz, den sei. Da er häufig sein Gehalt auf den Geschäftstouren habe daß die Teilnahme am Turnen freistünde, auch wenn der Turnangreifen müssen, sei er schließlich gezwungen gewesen, die von berein politisch wäre. ihm eintassierten Gelder anzugreifen. Wie die Verhandlung Der Verteidiger wies dann noch aus der Entstehungsgeschichte Orts- Krankenkasse ergab, hatte der Angeklagte das Recht, von den eintassierten Be- des Vereinsgefeßes nach, daß auch die Absicht der Mehrheit, welche Mehrbetrag mußte er sofort an die Firma einsenden. Obgleich hätte, nur darauf ausgegangen wäre, Jugendlichen die Teilnahme nun der Angeklagte stets größere Peträge zurückbehielt, als er an politischen Erörterungen abzuschneiden. Endlich verwies der eigentlich durfte, und die überschießenden Beträge an die Firma Verteidiger auf die Ausnahmebestimmung des§ 17, wonach die einfandte, wurde in den ganzen 6% Jahren, in denen er jene Teilnahme an geselligen Veranstaltungen" politischer Vereine Summe unterschlug, hiervon nichts bemerkt. Erst im Juli d. J. stellte sich bei einer Revision durch die Treuhandgesellschaft ein jugendlichen Berfonen freiftünde. Zu solchen geselligen VerRaffenfehlbetrag von 20 000 m. heraus. Der Angeklagte gab so- anstaltungen rechne selbst der durchaus im Polizeifinne abgefaßte fort zu, daß er diese Summe während der 62 Jahre auf Reisen Kommentar des Sächsischen Regierungsrates Adolph das verbraucht habe, und zwar lediglich im Geschäftsinteresse. Die Turnen.
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trägen sein Gehalt und die Spesen in Abzug zu bringen, den
ertappt wird. Der Beifall hielt sich in mäßigen Grenzen. Die Hauptrollen wurden vom Direktor Sifla, Dtto Treptow, Marie Reisenhofer und Therese Drla gewandt durchgeführt.
dt.
Bekanntmachungen.
Der Vorstand.
Gustav Schmidt, Borfizender.
der
die Beschränkung der Jugend in das Vereinsgesetz hineingebracht Drechsler u. verw. Gewerbe
Sowohl der Staatsanwalt als das Gericht konnten nicht umhin, dieser Auffassung beizutreten. Der Angeklagte wurde freigesprochen.
der
2358b
Dachdecker
Bekanntmachung.
Laut Beschluß des Königl. Ober
Bersicherungsamts Groß, Berlin vom
30. August 1913 wird die Stasse am 31. Dezember 1913 geschlossen und gehören die Betriebe sowie die Verficherten vom 1. Januar 1914 der Allgemeinen Drts- Krankenkasse der Stadt Berlin an.
Durch Beschluß des Königlichen Oberversicherungsamtes Groß- Berlin Wir bringen dies gemäߧ 301 der vom 30. Auguſt 1913 wird die Kaffe am 31. Dezember 1913 geschlossen Reichsversicherungsordnung zur öffent und gehören die Betriebe sowie die lichen Kenntnis und fordern alle Gläu Bersicherten vom 1. Januar 1914 der biger auf, binnen drei Monaten nach der allgemeinen Drtskrantenkaffe der Bekanntmachung ihre Forderungen Stadt Berlin an. 23566 anzumelden. Die Befriedigung später Wir bringen dies gemäߧ 301 der einlaufender Forderungen fann verR.-B.-D. zur öffentlichen Kenntnis weigert werden. und fordern alle Gläubiger auf, binnen drei Monaten nach der Be fanntmachung ihre Forderungen anzumelden. Die Befriedigung später einlaufender Forderungen fann ver weigert werden.
Die Wahlen zum Ausschuß finden am 28. September d. J. statt und verweisen wir auf die Bekanntmachung der Allgemeinen Drts- Krankenkasse bom 23. August 1913.
Berlin , den 19. September 1913. Der Vorstand. 276/6
Lombard- Haus
Die Wahlen zum Ausschuß finden am 28. September d. J. statt und verweisen wir auf die Bekanntmachung 3. A.: Jos. Hornemann, 1. Borsigender. der Allgemeinen Orts- Krankentasse bom 23. August 1913. Der Vorstand. H. Graff, Leipziger Str. 75 J. A.: Gustav Tiedt, Brillanten Borfizender. Uhren Goldwaren
25-50% unter Ladenpreis. Von der Reise zurück.
Haftpflicht der Stadt bei Glatteis vor städtischen Gebäuden. Notizen. Jezt, wo wir wieder den Tagen entgegengehen, in denen oft Erich Schmidts Nachfolge an der Berliner Uni - ganz überraschend der Frost eintritt und das Glatteis unsere versität läßt sich für das neue Semester nicht erledigen. Keiner Schritte unsicher macht, ist es angebracht, auf die Rechtsprechung läßt sich finden, der die Ansprüche für diesen Posten, die nicht bloß des Reichsgerichts hinzuweisen, die bei Vernachlässigung der in wissenschaftlicher Tauglichkeit bestehen, sondern auch in Eigen- Streupflicht den Hauseigentümer für haftpflichtig erklärt. schaften, die mit der Wissenschaft nichts zu schaffen haben, voll be- Diese Haftpflicht beruht auf Bolizeiverordnungen und der Ausfriedigen könnte. Erich Schmidt , das Repräsentationsgenie, hat legung, die das Reichsgericht allgemeinen Gesezesbestimmungen die bestimmenden Instanzen verwöhnt. Damit nun sein Lehrstuhl über den Schutz des Mitmenschen gegeben hat. Der Streupflichnicht ganz beriwaist bleibt, hat man den Bonner Privatdozenten tige tann zwar einen anderen mit dem Streuen beauftragen, doch Hermann Schneider kommissarisch herangezogen. muß er dann eine gewisse Kontrolle darüber üben, ob der -Theaterchronit. Das Marionettentheater andere seiner Verpflichtung pünktlich nachkommt. Wer diese Münchener Künstler" eröffnet sein jüngst in Aussicht ge- Kontrollpflicht vernachlässigt, ist nach der Rechtsprechung Ortskrankenkasse stelltes Gastspiel in Berlin bereits am 3. Oktober im großen Saale des Reichsgerichts ebenso haftpflichtig, als wenn er selbst durch Verdes Kunsthauses von Keller u. Reiner, Potsdamer Straße 118b, nachlässigung des Streuens einen Unfall verursacht hat. Mit de Mit der Uhrmacher mit seinen Faustspielen". Jm Deutschen Theater findet diesem Thema interessiert der nachstehend mitgeteilte Rechtsstreit. zu Berlin . am Sonnabend die Erstaufführung von Torquato Tasso In Schmiedeberg i. R. tam am 17. Februar 1910 am Da die Drtskrankentasse der Uhrstatt. Die Franzista- Aufführungen in den Kammer- Nachmittag gegen 5% Uhr der Barbier T. vor dem städtischen macher zu Berlin 1. Dezember J.Kallmann, Lüdeke's Nachf. am spielen des Deutschen Theaters find abermals verlängert worden, Armenhause infolge von Winterglätte zu Fall. Nach den ge- 1913 geschlossen wird, gehören die Zahnoperationen mit örtl. Betäubung, und zivar bis 29. 5. M. Die nächste Premiere der Kammerspiele, troffenen Feststellungen war zu dieser Zeit vor dem Armenhause Mitglieder vom 1. Januar 1914 der für Massenmitgl. auf Wunsch ohne Nach der zahl. Sprechst. 8-8. Bitte dar. 3. achten, das neue Lustspiel von de Flers und Caillavet findet infolgebeffen nicht mit abstumpfendem Material gestreut gewesen, meil am Mittag Algemeinen Ortsfrantentaffe Tauwetter geherrscht, der Armenbater aber nicht darauf geachtet Stadt Berlin an. daß sich m. Atelier nur Münzstr. 14/15, erft Dienstag, den 30. September, statt. Die Wahlen zum Ausschuß, welcher Eckh. Kaiser- Wilhelm- Str. 19 befindet. hatte, daß nach 4 Uhr wieder Frost eingetreten und der Schnee mit dem Schmelzwasser gefroren war. 2. hat gegen die Stadt- an Stelle der jetzigen Generalversamm gemeinde Schmiedeberg Klage erhoben und Ersatz des lung tritt, finden am erlittenen Schadens verlangt. Er macht zur Begründung seines Anspruches geltend, daß vor dem Armenhause schon mehrere Unfälle durch Glatteis eingetreten feien, weil der Armenvater sehr oft nachlässig im Bestreuen des Bürgersteiges gewesen sei. Die beflagte Stadtgemeinde suchte sich dadurch zu entschuldigen, daß sie ausführt, mit der Bestellung des Armenvaters ihrer Pflicht genügt zu haben, die untergeordnete Betätigung des Streuens habe sie nicht überwachen brauchen.
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Moissis Vortragsabend. Alexander Moisst wird bei seinem Vortragsabend am Freitag, den 26. September, abends 8 Uhr in der Philharmonie" die drei Gedichte des PariaByflus, Gott und die Bajadere, den Klagegefang der edlen Frauen des Afan Aga und Gedichte aus dem westöstlichen Divan rezitieren sowie aus der Bibel Psalmen und die Bergpredigt und Märchen
aus 1001 Nacht.
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Der Seeweg nach Sibirien . Nach einer drahtlosen Meldung, die in Ingö, Amt Hammerfest , eintraf, nähert sich der norwegische Dampfer Correci" Norwegen mit einer wertvollen Ladung sibirischer Produkte vom Flusse Jenissei . Fridtjof Nansen , der sich neuerdings die Erforschung des Seeweges nach Sibirien zur Aufgabe gemacht hat, hat das Schiff herausgesteuert, und der Leiter des Unternehmens, Orlied, begleitet es zurüd nach Norwegen . Die Wünschelrute. Der deutsche Wünschelrutenfongreß, der in Halle tagt, hat Brobegänge veranstaltet. Bei einem folchen Gange wurde im Diemizer Provinzialobstgarten, dessen Existenz durch Wassermangel in Frage gestellt war, da alle Bohrungen ergebnis blieben, durch den Rutengänger Baumschulenbefizer Boehme- Mühlhausen eine unterirdische Wasserader nach gewiesen. Sofort vorgenommene Bohrungen ergaben in 10 Meter Tiefe große Wassermengen, so daß der Wassermangel als dauernd beseitigt gelten fann.
Roland- Säle
Elsasser Str. 26 Telephon: Norden 8324.
Sonntag, 28. September 1913 statt, und zwar für die Arbeitgeber bon 8-2, für die Arbeitnehmer von ( Näheres ist aus den Empfiehlt zwei Feftfäle und 86 Uhr. Bekanntmachungen der Allgemeinen Ortsfrankenkasse vom 23. September Vereinszimmer zu fulanten De 1913 ersichtlich.)
Die Ausstellung von Wahlfarten findet täglich in den Kassenstunden statt und wird rege Wahlbeteiligung empfohlen. Gemäߧ 301 R.-B.-D. machen wir biermit bekannt, daß etwaige Gläubiger ihre Ansprüche innerhalb brei Monaten im Kaffenlofal geltend zu machen haben. Die Befriedigung später eingehender Forderungen kann verweigert werben.
Landgericht Hirschberg und Oberlandesgericht Breslau haben die Beklagte jedoch verurteilt, dem Kläger den durch den Unfall entstandenen Schaden zu ersetzen. Das Oberlandesgericht stellt in seinen Entscheidungsgründen fest, daß der beklagten Stadtgemeinde Schmiedeberg als Eigentümerin des Armenhauses die Streupflicht obgelegen habe und daß an jenem Nachmittag unbedingt hätte gestreut werden müssen. Der Armenbater hat sich jedoch um das Gefrieren des Schmelzwassers nicht Berlin , den 18. September 1913. gefümmert, erst am Abend nach dem Unfall und nach besonderer Aufforderung hat er sich dazu bequemt, die Glätte zu beseitigen. 276/3 Der Vorstand. Gustav Laetsch, Borfizender. Das Verschulden am Fortbestehen der Glätte trifft aber die Be Robert Dreßler, Schriftführer. flagte, weil sie den Armenbater nicht in bezug auf das Glatteis Die Film- Notflagge. Bei der Herstellung des tontrolliert hat. Hätte sie ihrer Aufsichtsplicht geAtlantisfilms in der Kögebucht haben vorüberfahrende Schiffe das nügt, so hätte es ihr nicht entgehen tönnen, daß er die StreuSchwenten der Notflagge während des gespielten Schiffbruchs für pflicht start vernachläffigt hat und dann hätte sie den ein wirkliches Notzeichen gehalten und sind zur Hilfe herangeeilt. Mangel leicht abstellen und den Unfall verhindern können. Wegen In Zukunft müssen die Film- Mimen eine Flagge benußen, die dieses Verschuldens in der Kontrolle haftet die Stadtähnliche Irrtümer ausschließt. Wenn sich der Atlantisfilm, der gemeinde nach§ 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches für den entDas Reichsgericht hat diese Entscheiam 17. Oftober in Berlin zuerst gezeigt werden soll, rentiert, wird standenen Schaden. das Filmkapital ficherlich diese Flagge ausgiebig benußen. An zahl- dung gebilligt und die Revision der Beklagten als erfolglos reichen Rüften wird luftig in Schiffbruch gemacht werden. zurüdgewiesen.
Knabenanzüge
Ulster, Baletots, einzelne Hofen am vreiswertesten birekt in der Fabrit Bertha Pröstel 50, Andreasfir. 50, I. Etage. Kein Laden.
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