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Richterfollegium entscheiden. Der Ruf auf Zulassung der Rechts- Süttenwerte an. Trok bermehrter Rüdlagen erhöhte fich der manchmal versagt, barüber gab eine Straftammerberhandanwälte fommt nicht von den Arbeitgebern noch von den Ar- Reingewinn von 8,67 auf 8,91 Millionen Mart. Daraus werden wie Iung Aufschluß, die am Sonnabend in Halle a. S. stattfand. beitern, sondern nur von den Rechtsanwälten selbst. im Vorjahre 5 Millionen Mark oder 10 Prozent wiederum als Unter Anklage stand der 41jährige Grubenarbeiter Das muß beachtet werden. Wir sind gegen die Zulassung der Dividende verteilt. Ferner werden die Extraabschreibungen um das Gottlieb Stephan aus Baupitsch und seine 38jährige Ehefrau Rechtsanwälte. ( Beifall.) 1% fache vermehrt. Als Wehrbeitrag werden erstmalig 200 000 m. wegen bollenbeten und versuchten schweren Dieb Stadtverordneter Gronewaldt- Berlin( Kaufmannsbei eingestellt. st a hI s. Das Ehepaar hatte in einer Aprilnacht aus fiber) weist darauf hin, daß sich der Kaufmannstag in Düsseldorf Einschränkung in der Zündholzindustrie? Der Verein deutscher dem Keller des Rittergutsbesizers Schirmer ato ei Säde zwei gegen die Zulassung der Rechtsanwälte ausgesprochen habe. Auch Zündholzfabrikanten beruft auf Dienstag nach Berlin eine Versamm Kartoffeln entwendet und versucht, in einer Mainacht er ist gegen die Zulassung. Rechtsanwalt Abel- Effen tritt für die Bulassung ung der Bündholzindustriellen ein, um über die Marktlage eine nochmals eine Quantität Kartoffeln zu nehmen. Dabei Aussprache herbeizuführen, wobei die Möglichkeit erörtert werden Also der bon Arbeitersekretären und Vertreter der Unternehmer foll, mit Rücksicht auf den zurückgehenden Verbrauch der Bündwaren wurde es von dem Nachtwächter überrascht. ein. Man habe mit diesen Vertretungen nur gute Erfah- beim Bundesrat die erabsehung der gegenwärtig auf 45 Proz. langte Vorteil war nicht erheblich. Die Beschuldigten, beides bisher rungen gemacht. Durch die Zulassung von Verbandssekretären werde die Rechtsprechung erleichtert. Man solle aber festgesetzten Zwangskontingentierung zu beantragen, weil anders ber unbestrafte Personen, räumten die Tat ein, flagten aber, in zunehmenden Ueberfüllung des Marktes nicht gesteuert werden tönne. bitterer Notlage gehandelt zu haben. auch gegen die Rechtsanwälte fein Mißtrauen hegen. Die An- Die Zündholapreise sind durch die Finanzreform" von 1909 so hoch Kinder im Alter von drei bis 16 Jahren; der Ehemann habe waltschaft würde bei Bulaffung es als ihre Ehre betrachten, genau getrieben, daß eine Produktionseinschränkung die Konsumenten nur 13 Jahre auf dem Gute gearbeitet und bei einigen Nebenbezügen so die Sache zu behandeln, wie die Verbandssekretäre. Magifiratsrat Dr. Landsberger- Charlottenburg( Ge- noch mehr belasten würde. Auch wäre für sie die Zeit der zu- im Sommer 14 Mart, im Winter nur 12 Mar! pro Woche verwerbe- und Staufmannsgerichtsvorsitzender) wendet sich ent- nehmenden Arbeitslosigkeit der ungeeignetste Termin, ber dient. Da sei er, um sich zu verbessern, als Grubenarbeiter geschieden gegen eine Aenderung des Gesetzes und gegen die Zu- sich denken läßt. gangen, habe aber dann pro Woche ohne Nebenbezüge nur laffung der Rechtsanwälte. Wer garantiere dafür, daß die Rechts- Eine Bankkrisis in Indien wird aus Lahore gemeldet: Die 18 bis 20 Mart verdient. Für das Geld habe er seine starke anwälte nur in schwierigen Fällen auftreten?( Großer Beifall.) Direktoren der Boisbank von Indien , die 72 Filialen unter Familie nicht erhalten können. Senator Grote- Hannover: G3 müßte noch beachtet werden, hält, u. a. besonders in Karachi , Bombay, Lucknow , Kalkutta , ob die Zulassung der Rechtsanwälte nicht dann gewährt werden Rangun , Kaschmir , und die mit einem Kapital von 1 200 000 Rupien mit ihren Einkünften sehr wohl hätten auskommen können. Er Der Staatsanwalt war der Ansicht, daß die Angeklagten foll, wenn beide Parteien mit der Zulassung einverstanden seien arbeitet, beschloß, den Betrieb einzustellen. Diesem Beschluß folgte und das Gericht es beschließe. die Schließung der Bank von Amritsar , die 40 Filialen, meistens im meinte, die Angeklagten hatten 18 bis 20 M. pro Woche. BerBandschabgebiet, unterhält. Am Sonnabend fand ein fortgesetzter rechnet man davon auf die Miete pro Woche 2,50 M., dann Ansturm auf die Banten in Lahore statt, die unter indischer Lei- haben die Angeklagten noch reichlich Geld für tung stehen. Bisher sind die unter englischer Leitung stehenden 2ebensmittel übrig gehabt. Von einer Notlage Banken nicht in Mitleidenschaft gezogen. Wenn der Ansturm fort- tönne teine Rede sein und es sei gegen beide Angeklagte eine dauert, so hält man es nicht für unwahrscheinlich, daß zahlreiche Gefängnisstrafe von je drei Monaten und vierzehn Tagen zu beindische Banken gezwungen werden, ebenfalls zu schließen. Die Lage wird für sehr ernst angesehen, und die Geschäftsleute er antragen. Das Gericht verurteilte tatsächlich beide Angeklagte zu flären selbst, daß sie nicht voraussagen könnten, welche schwer- ie drei Monaten und einer Woche Gefängnis. wiegenden Folgen sich noch ergeben könnten. Daß eine zehnköpfige Familie mit 18 bis 20 M. pro Woche ohne Notlage sich befinde, kann nur starte Weltfremdheit an
Schlich- Berlin( Bund technisch- industrieller Beamten): Die erbrüdende Mehrheit der Versammlung steht zweifelsohne auf dem Standpunkt, daß an dem gegenwärtigen Zustand nichts geändert werden darf.( Stürm. Beifall.) Der Vorschlag, anstatt geschäftsmäßig gewerbsmäßig zu sagen, wäre sehr akzeptabel, dadurch würde eine bessere Klarheit geschaffen.( Beifall.) Sommer- Berlin ( Sandlungsgehilfe): Durch die Zulassung von Rechtsanwälten würde das Wesen der Gerichte als Laiengerichte geschmälert. In Berlin werden die Vertreter der Organifationen nicht zugelassen, aber Vertreter großer Gesellschaften. Die Betreter der Organisationen müssen zugelassen werden, denn es ist Pflicht jedes Menschen, daß er sich einer Organisation anschließt.( Beifall.)
Auch in der weiteren Debatte überwiegen die Gegner ber Zulassung der Rechtsanwälte.
Nach den Schlußworten des Referenten tar diefer Punkt erlebigt. Beschlüsse werden ja bekanntlich auf dem Gewerbegerichtstag nicht gefaßt, sonst hätte sich ergeben, daß die große Mehr heit der Tagung sich gegen die Zulassung der Rechtsanwälte erflärt haben würde.
Den lebten Verhandlungsgegenstand:
„ Die Bedeutung und Feststellung der Ortsgebräuche vor den Gewerbe- und Kaufmannsgerichten" behandelten die Herren Mantel- Leipzig und Stadtverordneter Gronewaldt- Berlin. Die Redner wiesen an zahlreichen Beispielen nach, wie das gesetzliche Recht durch den Ortsgebrauch engänzt wird. Eine Diskussion fand zu diesem Punkt wegen der borgeschrittenen Zeit nicht statt. Der Vorsitzende Magistratsrat b. Schulz- Berlin schloß die Tagung mit Dantesworten an die Referenten und für die Gastfreundschaft der Stadt Leipzig .
Soziales.
Die Barbarei der Zuchthausstrafe.
Borboten der Krise. Wie ein Telegramm der Frantf. Beitung" meldet, trat in der Konsumanstalt der Firma Krupp Arbeitsmangel ein. Arbeiterkündigungen wurden vorgenommen, auch beabsichtigt man, türzere Arbeitszeit einzuführen.
des
Gerichts- Zeitung.
nehmen.
Ein raffinierter Berbandsmarder.
unter
Vor der Straffammer in Halle a. S. war am Sonnabend der Kaufmann Arnold Guth, 26 Jahre alt, angeklagt, der fast in allen deutschen Städten Verbandsfilialen der Buchdrucker, Metallarbeiter usw. in recht empfindlicher Weise durch betrügerische Manipulationen geschädigt hat. Der Mann reifte in den letzten drei Jahren Die nationale Jugendpflege ist eine- Staatseinrichtung." dem falschen Namen Mag Friedländer aus Prag und verschaffte sich bald als BuchWer in einer Jugendversammlung die staatliche, unter drucker, bald als Metallarbeiter ust. mit falschen Legitidem irreführenden Namen Jugendpflege" geführte gewalt- mationen und gestohlenen Verbandsbüchern Reiseunterstügungen und fame Patriotenzüchtung zum Gegenstande seiner Erörterungen andere Vorteile. Durch sein gemeines Treiben hat er Verbandsmacht, fritisiert eine Sta atseinrichtung und macht die angestellten erhebliche Unannehmlichkeiten bereitet. Auf eine Anzahl Versammlung zu einer politischen" im Sinne des lieb- Verbandsbücher, die in Magdeburg gestohlen wurden, sind allein lichen Vereinsgesetzes. So entschied das Schöffengericht 400 M. Unterſtüßung erschwindelt worden. Bis jegt werden ihm zu Osterode am Harz jegt in einer Straffache gegen die 66 strafbare Handlungen zur Last gelegt; es besteht aber der VerGenossen Bedmann, Riesberg und Rasparet. Als bacht, daß Guth noch weitere Betrügereien begangen hat. Vielleicht im Mai dieses Jahres Genosse Kasparet aus Halle in Osterode von vielen Verbandsangestellten als Täter bezeichnet wird, will unfönnen diese Zeilen zur weiteren Aufklärung beitragen. Guth, der vor einer auch von Gegnern überaus start besuchten, vom schuldig fein und zur Beit der Taten in Prag , wien und Paris geArbeiterjugendausschuß einberufenen öffentlichen Jugend- wesen sein. Die Verhandlung wurde deshalb vertagt. bersammlung über das Thema:" Die wahren und falschen Freunde der Arbeiterjugend" sprechen Die gefährliche Kellertür. G wollte, erschienen zwei Polizisten zur Ueberwachung. Als der Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, Referent einleitend in furzen Zügen die goldene daß der Gastwirt gegenüber den bei ihm verkehrenden Gästen Lieber den Tod als das Zuchthaus! Das ist das Ergebnis einer Jugendzeit" des Arbeitertindes zu schildern begann, bie vertragliche Pflicht hat, für ordnungsmäßige ſichere Betrachtung, die ein Kenner deutscher Zuchthauszustände über die dabei die Verwüstungen, die die Profitgier der Unter- Beschaffenheit der Wirtschaftsräume und der Ursachen angestellt hat, warum so mancher zum Tode Verurteilte nehmer unter fich mit Händen und Füßen gegen eine Begnadigung sträubt, die nehmer unter der Jugend des Proletariats anrichtet, Gänge nach den Aborten zu sorgen. Trifft den Wirt in dieser erwähnte und auch bon der Aussaugung der Hinsicht eine Fahrlässigkeit, insbesondere wegen Nichtbeleuchtung ihm bekanntermaßen lebenslängliches Zuchthaus einbringt. Straf anstaltsinspektor v. Baehr in Breslau der bereits früher einmal ebensfäfte" sprach, wurde die Versammlung einfach oder Nichtverschlusses einer mit der Aborttür zu verwechselnden eine zutreffende Charakteristit unserer sozialen Zustände veröffent- aufgelöst. Der Kellertür, so ist er dem verunglückten Gaste zum SchadensRedner habe von Auseria berpflichtet. Diese Schadensersatzpflicht kann sich nur lichte, als er nachwies, daß sich zu Beiten steigender Not der arbei- beutung und Aussaugung gesprochen und mindern, wenn der Berunglüdte selbst sich unachtsam benommen tenden Klassen auch die Gefängnisse füllen, weil es dort wenigstens damit die Versammlang zu einer poli- und dadurch den Unfall mitverursacht hat. Ein Rechtsstreit dieser einen warmen Raum und etwas zu effen gibt er stellt in einer tischen gemacht, meinte der Hüter des Gesezes. Alle Art beschäftigte jeßt das Reichsgericht. Buschrift an das Leipziger Limanblatt fest, daß die weitaus meisten Hinweise auf seine irrige Auffassung und die im Vereins- Der Zimmermann H. weilte am 24. Juni 1911 in der Wirtder zum Tode verurteilten, aber zur Begnadigung vorgeschlagenen Delinquenten die Begnadigung ablehnen aus Furcht vor der Eingeset klipp und klar festgelegten Auflösungsgründe waren ver- schaft des Gastwirts B. in Neukölln. Nach 6 Uhr nachmittags wollte terkerung auf Lebenszeit. geblich. Nach nochmaliger Auflösung" verschwanden die er den Abort aufsuchen. Auf dem Gang dorthin öffnete er anstatt " Das Bewußtsein, auf unbestimmte Zeit hinter Buchthaus- Polizisten, worauf die Versammlung in aller Ruhe zu Ende der Aborttür eine in der Nähe befindliche Tür, die zu der im mauern bleiben zu müssen, bis zum Lebensende von der Welt geführt werden konnte. Anstatt nun den das Vereinsgesetz so eller liegenden Kegelbahn führt; er stürzte die Treppe hinab und erlitt so schwere Berlekungen, bag er alsbalb ftarb. Die Unglüdsabgeschloffen zu sein, läßt sie die in jedem Menschenherzen mehr schlecht beherrschenden Beamten für sein völlig ungerecht für war mit der Aufschrift versehen:" Vorsicht Stufen! Zur oder minder pulsierende Todesfurcht überwinden und das Ende fertigtes Vorgehen zur Rechenschaft zu ziehen, wurden die Kegelbahn!" Es ist aber nicht festgestellt worden, daß. diese Aufmit Schrecken einem Schreden ohne Ende vorziehen. Gewiß, der beiden Veranstalter und der Referent mit, wegen angeblicher schrift gesehen hat. Die Witwe des Verunglückten verlangt von Aufenthalt im Strafhause hat gegen früher ganz bedeutend an Uebertretung des Vereinsgefeges unter An- dem Gastwirt Schadensersak; fie flagt auf Zahlung einer Qualen verloren, immerhin aber bleibt das Gefangensein ohne lage gestellt. monatlichen Rente von 60 Mr. seitliche Grenze für die meisten Rechtsbrecher doch eine moralische Folter ohnegleichen.
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Vom Landgericht II zu Berlin ist die Klage gänzlich abgeEs stehe zweifellos" fest, daß die drei Angeklagten von Jeder, der Gelegenheit hatte, mit den sogenannten„ Lebens- vornherein die Absicht gehabt hätten, eine Versammlung zur wiesen worden, weil der Unfall ausschließlich auf das Verschulden des Getöteten zurüdzuführen sei. Das Kammergericht dagegen länglichen" in einer Strafanstalt in Verbindung zu treten, per- Erörterung politischer Angelegenheiten zu veranstalten, meinte hat den Beklagten dem Grunde nach verurteilt, die Sälfte bes sönlich mit ihnen zu sprechen, wird den trøstlosen Eindrud be- der Amtsanwalt. Das beweise schon der Einladungs- cha bens zu ersehen, und wies die Klägerin mit der stätigen müssen, den viele dieser Gefangenen in ihrer völligen zettel, der sich ausdrücklich ,, an die Arbeiterjugend" anderen Hälfte ab. Zur Begründung seiner Entscheidung führt Hoffnungslosigkeit und Stumpfheit bieten. Es ist nichts Sel- und die organisierte Arbeiterschaft" richtete. das Kammergericht aus: Das Landgericht verlangt in seinen Ertenes, daß ein Teil von ihnen es lebhaft bedauert, feinerzeit nicht Das beweise auch die Rede, in der die Schule, das Kinder- wägungen ein sehr großes Maß von Aufmerksamkeit bei der Behingerichtet zu sein, der das Gnadengejuch nicht als solches mehr schutzgesetz und die Entwickelungstheorie" behandelt worden wegung des Gastes in einer Gastwirtschaft. Dem ist nicht beizuanzuerkennen bermag und immer wieder versucht, sofern die wäre. Energie überhaupt noch dazu ausreicht, feinem Leben ein vor eine Geldstrafe von 100 m. Er beantragte gegen jeden der drei Angeklagten treten. Entscheidend ist hier, daß eine gefährliche Anlage in den Gasträumen des Beklagten vorhanden und daß diese gefährliche zeitiges Ende zu machen. Als Folge dieser Hoffnungslosigkeit sind schließlich auch die zahlreichen geistigen Erkrankungen anzu Das Gericht lehnte eine Zeugenvernehmung ab, weil Einrichtung nicht zu bermuten war. Es fragt sich, ob der Kläger als normal denkender Mensch seines Standes und seiner Bildung nach fehen. Jeder, der Studien in dieser Richtung machen konnte, der Angeklagte Kasparek durch eigenes Geständnis überführt" erkennen mußte, daß sich hinter der hier fraglichen Tür Räume bewird mehr und mehr einer Auffassung zuneigen, die einst Ernst fet, eine politische Rede gehalten zu haben. Leiter und Ver- finden würden, die gefährlich waren. Das ist zu verneinen. Der Hädel auf eine Umfrage über die Todesstrafe nieberlegte: anstalter sollen zwar nicht 100, sondern nur 10 M. bezahlen, Inhaber einer Gastwirtschaft muß mit einer Türberwechselung Uebrigens ist nach meinem Geschmack die Strafe des lebens- da sie beide noch völlig unbescholten find. Der Referent seitens seiner Gäste rechnen und dementsprechende Maßregeln länglichen Buchthauses widersinnig und schlimmer als die Todes- mußte freigesprochen werden. Der die Verhandlung treffen. Daß die zur Kegelbahn führende Kellertür nicht verſtrafe." Gewiß, es ist ein billiger Ruhm, bei der Verkündung leitende Assessor meinte in der Urteilsbegründung: Politische schlossen war, ist deshalb eine Fahrlässigkeit, die der Beklagte zu des landesherrlichen Gnadenerlasses den Held zu markieren, den Ritter ohne Furcht, der ob der vorhandenen Gefahr hochmütig die Angelegenheiten seien wohl solche, die die Verwaltung, Ver- vertreten hat. Andererseits liegt aber auch ein eigenes Verschulden des Getöteten vor. Er mußte, da es auf dem Korridor nicht ganz Achseln zudt. Es steht aber andererseits unumstößlich fest, daß fassung und Gesetzgebung des Staates und die staatsbürger- hell war, noch mehr Vorsicht aufwenden und durfte nicht ohne nach Abwendung dieser äußersten Gefahr, nach Rückkehr der vollen lichen Rechte der Untertanen in sich begreifen. Eine solche weiteres in den ihm unbekannten dunklen Raum treten. G8 erBesinnung die nadie harte Tatsache, eingesperrt zu sein auf Staatseinrichtung sei aber auch die Jugendschien deshalb angemessen, die Klägerin mit der Hälfte des SchadensLebenszeit, eine erneute, nicht zu unterschäzende Furcht auslöst. pflege. Denn sie sei vom Staat durch Ministerialerlaß anspruches abzuweisen.
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am Ende teine Gnade mehr."
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Eingegangene Druckschriften.
Im Berlag von J. H. W. Die Nachfolger, Verlagsbuchhandlung in Etuttgart, ist soeben erschienen: Die Bergarbeiter. Historische Darstellung der Bergarbeiterverhältnisse von der ältesten bis in die neueste Beit. Bon Holzarbeiter- Verband. Monatsschrift. Viertelfährlich 1 M. Berlin , Am Otto Hue . Zweiter Band. Preis 8 M., geb. 9 M., in Halbfranz 10 m. Fachblatt für Holsarbeiter. Heft 9. Herausgegeben vom Deutschen ölnischen Bark 2.
Nur die Hoffnung, durch einen verwegenen Fluchtverfuch die geschaffen und werde von diesem materiell unterstützt. Da Gegen diese Entscheidung hatte der Beklagte Revision einFreiheit wiedergewinnen zu können, schimmert als blaffer Stern der Angeklagte selber zugegeben, daß er sich in seinem gelegt, indeffen ohne Erfolg: das Reichsgericht hat das in der Ferne, ist Ziel und hält den Geiſt rege. Auf eine zweite, Bortrage energisch gegen diese staatliche Jugendpflege Urteil des Rammergerichts bestätigt und die ReWer von den zum Tode Berurteilten nun die Zukunft, die gewandt habe, war also sein Vortrag ein politischer. Es vision zurückgewiesen. feiner nach eingereichter Begnadigung harrt, flar und nüchtern möge deshalb dahingestellt bleiben, ob auch andere Gebiete- ins Auge faßt sollte er nicht dazu fommen, die Hinrichtung der 3. B. das der Sozialpolitik und Volksschule besprochen Begnadigung, den Moment einer langen, langen Reihe von worden seien, ja, das Gericht nimmt sogar an, daß weniger Jahren als besseren Teil zu erwählen? Man gelangt daher ein Erörtern, vielmehr ein bloßes gelegentliches Streifen dieser immer zu dem Schlusse, Gnade nur den. Rechtsbrechern zu er Gebiete stattgefunden habe. teilen, die solche haben wollen und sie auch wirklich anerkennen. Gine Gnade schließlich, die als solche nicht geschätzt wird, die not-„ durchschlagende" Begründung. Das Gericht erklärt die natioEs geht doch nichts über eine einfache, schöne, aber dennoch wendigerweise als aufgedrungen" betrachtet werden könnte, ist nale, von oben befohlene Jugendpflege einfach als eine StaatsDie Schlußfolgerung des Artikelschreibers ist natürlich nicht einrichtung, die in Gegenwart politisch unmündiger Arbeiter R. Nimführ.- Bb. 428. Die wirtschaftlichen Organisationen. Bon Aus Natur und Geisteswelt. Bd. 300. Die Luftfahrt. Bon die unserige, die wir den ganzen gegenwärtigen Strafvollzug für tinder nicht erörtert" werden darf und damit basta. Und. Lederer. Bb. 432. Die preußische Volts- und Mittelschule. widerfinnig halten. Um so bemerkenswerter sind die tatsächlichen, so hätte man die längst gesuchte bequeme Handhabe, jegliche Bon A. Sachse. Bd. 435. Das Recht an Schrift und Kunstwerken. nicht vereinzelt bastehenden Feststellungen des Strafanstalts. Aufklärung über die wahren Abfichten der in allerlei Ver- Bon R. Mothes. Ginzelbb. 1 M., geb. 1,25 M. B. G. Teubner, Leipzig . inspettors, der als Fachmann die furchtbaren Folgen des herrschen- fleidung sich an die Arbeiterjugend herandrängenden Jugend. Norbiee. Bon Brof. S. Biese. Heimatbilder deutscher Kunft. 1. Meeresbrandung an der den Strafvollzugs gang gewiß nicht au schwarz gemalt hat. Sie pfleger unmöglich zu machen. Nur immer hübsch großzügig Bon 2. Winterstille im Schwarzwald . demselben. 3. Sommersonnenschein in der Mark. Von Prof. zeigen die ganze Barbarei des Strafvollzugs unserer herrschenden und sich nicht lange in nebensächlichen Einzelheiten verlieren.. Stallmorgen.- 4. Winteridyll in einem pommerschen Städtchen. Gesellschaft, die sich so viel auf ihre" Humanität" zugute tut. Vor dem Berufungsgericht dürfte diese Begründung schwerlich Von 5. Herrtig. Je 1,80 M. F. Schneider, Berlin- Schöneberg . Quo vadis Austria? Bon Dr. Vladom Georgebitch. 80 Pf. S. Hirzel, Leipzig . Preußische Polenpolitik und deutsche Weltpolitik. Von Constantin Ritter von Gilwicki. 80 Pf. Stirbt Odin ? Ein Mahnwort an das deutsche Volf von 2. Auge. Berlin SW 48, Politit", Verlagsanstalt und Buchdruckerei. 80 Pf. Die Tigertage. Hans im Glüd. Novellen von Hedda v. Schmid. ( türschners Bücherschak Nr. 912) Gillger, Berlin W. 9.
Hus Industrie und Handel.
standhalten.
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Wie ein Staatsanwalt über die Notlage des Volkes denkt. Das Hochtonjuntturjahr 1912 hat allen großen Montantverlen Bekanntlich haben wir eine Strafgesegnovelle bekommen, nach erhöhten Profit gebracht. Den bisher veröffentlichten Geschäfts- der es zuläffig ist, Taten, die in Notlage begangen find, milde zu abfchlüffen reiht fich in dieser Hinsicht auch ber ber Romba der beftrafen. Wie diese durch das Reichsparlament geschaffene Neuerung
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