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Plaidoyers.

Svart, Schwarzburger  , Schweida, Seip, Sollmann, Süßheim, seines Jdeenkreises und in seiner Situation lag eine Abwehrhandlung Speich, Sperling, Stadthagen  , Sterzel, Stolle, Karl Stubbe, in solchem Augenblick nicht fern. Alles in allem: der Angeklagte fei Staatsanwaltschaftsrat Banning nimmt das Wort Voghherr, Voigt, Walther- Dresden, Wasser, Wellmann, Westlamp, wesentlich geistig gebrechlich, aber es liege nicht die begründete zur Schuldfrage. Unter Anschluß an die Gutachten des Geh. Medizinal­Bejin teher, Wicky, Windau, Winnig, Wittig, Wünschmann, Zentgraf, Möglichkeit zu der Annahme vor, daß bei der Tat bei ihm die rats Dr. Zeppmann und des Medizinalrats Dr. Hoffmann Bettin, Ziegler, Zubeil. freie Willensbestimmung ausgeschlossen war. begründet der Vertreter der Anklage seine Ueberzeugung, daß der

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Der

Dit nein haben gestimmt: Abele, Ablemeier, Arzberger, Aber ein Mensch von der geistigen Beschaffenheit des Nitter werde Angeklagte für das, was er getan, verantwortlich, andererseits aber Auer, Bahrdt  , Bartels, Barth, Bauer, Beckmann, Beims, Bender, sich eher gegen die Gesetze vergehen, als ein normaler Mensch, minder zurechnungsfähig ist. Der Angeklagte habe zweifellos das Berla, Bernstein  , Birkholtz, Birnkammer, Blume, Bolzmann, Böhle, weil er vermindert zurechnungsfähig ist und bei solchen Menschen Gefühl gehabt, daß der Junge, dem er sich in unjittlicher Beise- ge= Börner, Böste, Böttger, Brandes- Magdeburg, Brandes- Curhaven, die Hemmungen geringer und der Affekt größer ist und länger an- nähert, ihn erpresserisch bedroht habe, und da sei ihm blizschnell der Braun Berlin, Brühne, Brecour, Brey, Bromme, Brückner, Bruns, hält wie bei einem Gesunden. Gedanke durch den Kopf gefahren: er müsse den Jungen beseitigen, Bullmer. Buch, Clajus, Darf, David, Davidjohn, Deck, Sachverständiger Dr. Magnus hirschfeld   saidt damit er den Zeugen der Tat los werde. In dieser ganz klaren Demtröder, Dengel, Deutsch  , Diefenbach, Dommershausen  , Drescher, voraus, daß die sexuelle Veranlagung des Angeklagten an und für Absicht sei er feinem Opfer an die Kehle gesprungen und habe Dröner, Dubber, Dürr  , Eberle, Ebert, Eckardt, Erdmann, Erdrath, sich kein Grund sei, um die Verantwortlichkeit und zurechnungs- fräftig zugedrückt. Als ihm der Gedanke tam, daß der schon Ernst, Ewald, Fahrenwald, Faulian, Feldmann, Felber, Fels- fähigkeit für die von ihm begangene Untat zu verringern oder gar röchelnde Knabe auf diese Weise doch nicht getötet werde, sei er in mann, Fieliz, Edmund Fischer- Briesniz, G. Fischer- Hannover  , auszuschließen. Die Ansicht des Geheimrats Dr. Leppmann, daß einen Nebenraum gegangen, habe ganz bewußt den Strid geholt, Richard Fischer- Berlin  , G. Fischer Cannstatt, Paul Fischer- hier Lustmord oder sadistische Verirrung nicht vorliege, teile auch bei flarem Bewußtsein diesen um den Hals des Knaben gelegt und Glauchau  , Frank- Mannheim, Frant- Berlin, Frenzel, Friedrich Fritsch, er. Die frankhaften Störungen, die hier in Frage kommen, liegen so lange zugezogen, bis er nicht mehr röchelte. In diesem Moment Frohme, Galfe, Gebhardt- Burg bei Magdeburg, Gehl, Geriſch, auf anderem Gebiete. Ritter ist zweimal wegen epileptischer habe er die Absicht gehabt, den Knaben umzubringen. Glauche, Gomoll, Göhring, Göhre, Gradnauer, Graf, Grauer, Grosse, Geistesstörung mit Tobsuchtsanfällen und Wahnvorstellungen, Staatsanwalt beantragt zum Schluß, die Schuldfrage nach Tot­Grumbach, Gruber, Grünberg, Günther, Haberland Düsseldorf, besonders religiösen Inhalts in Irrenanstalten   gewefen. Er I ag zu bejahen, die Frage nach mildern den Umständen Haberland- Vohwinkel, Hahn, Hansen, Hansmann, Hartwig, Haß, litt oft an starten migräneartigen Kopfschmerzen mit hoch aber zu verneinen. Hasenzahl, Hasselbach, Haupt, Heilmann, Hein, Geitmann, Hengs- gradiger Affektreizbarkeit, in der der sonst so geduldige Der Verteidiger Rechtsanwalt Grünspach führte bach, Henkel, Henning Magdeburg, Hense, Herrmann, Herzog, Diener, wie nachgewiesen, und auch während der Verhandlung be- den Geschworenen unter Berufung auf Mittermeyer und Heyschold, Heugel, Heimann, Hierl- Rosenhain, hiert- Schwabach, obachtet werden konnte, sinnlos jähzornig wurde. Diese Kranten Staatsanwalt Wulffen vor, daß es sich bei der Homosexualität Hildenbrand, Hörfing, Gottlieb Hoffmann- Berlin  , Hermann Hoff- reagieren bei schweren Aufregungen pathologisch. Diese Erregung nicht um eine häßliche Verirrung des Menschen, sondern um eine mann- Reundorf, Johannes Hoffmann  - Iserlohn  , Joseph Hoffmann  - war durch den unerwarteten Erpressungsversuch gegeben, den Klahn Verirrung der Natur handelt und sich nur daraus der Zwiespalt in Traunstein  , Johann Hoffmann Kaiserslautern  , Karl Hoffmann- während des Zusammenseins plöglich beging. Die dadurch hervor dem Wesen des Angeklagten erklären läßt. Man würde sonst nicht Bielefeld  , Paul Hoffmann- Berlin  , Hofmann- Saalfeld, Hoßbach, gerufene Angst und Wut lösten bei dem epileptischen, etwas schwach verstehen, daß der Angeklagte, der ein ausgezeichneter Diener war Hüffmeier, Hünice, Hug, Huhnfleisch, Husemann, Hutterer, finnigen Psychopathen eine Reaktion aus, in der er zunächst seiner und in den ihm erteilten Zeugnissen als ein Muster von Fleiß und Süttmann, Jädel, Jakobsen, Janzen, Jasper, Jeckstadt, Jenzsch, John selbst nicht mächtig war. Als er dann seine Ueber- Pflichttreue hingestellt wird, in ein so abscheuliches, unfittliches Leipzig  , John- Dresden, Jordan, Juul, Jülich  , Jungnickel- Dresden  , legung wiedergewann, war die Tat schon ge- Milieu hineingeraten konnte. Dies müsse man bei der Bewertung Rahmann, Kahnt, Kazner, Seidel, Keil, Keller, Kern, Kiel, Kilian, chehen. Dr. Hirschfeld vertritt den Standpunkt, daß sich die der Persönlichkeit, der Tat und bei der Beurteilung der Frage der Klingler- Berlin  , Klügel, Klüß, Klozich, Knapper, Knauf, Knieriem, freie Willensbestimmung bei dem Angeklagten nicht mit Burechnungsfähigkeit des Angeklagten sich vor Augen halten und Sentoche, Knor, Koch, Köhler, Kohnen, König, Königshoff, Köpke, der vom Reichsgericht erforderten Sicherheit nicht vergessen, daß dieser nicht ein selbstgewähltes Lafter­Kratsch, Krauß, Krause- Pankow, Krause- Elmshorn, Streßig, Kröger, bejahen läßt. Er sei aber ein gemeingefährlicher leben geführt hat, sondern ein Opfer seiner unnatürlichen Krüger- Altona  , Krüger- Leipzig  , Kühn, Kurzer, Lange, Langer- Chemnitz, Geistestranker, der in eine geschlossene Anstalt Veranlagung ist. Bezüglich der zurechnungsfähigkeit des An­Langer- Striegau, Lau, Laufenberg, Lehmann, Leibrecht, Leich, Leid, gehöre, da sein sein epileptisches Leiden ein chronisches sei getlagten haben die Sachverständigen widersprechende Guts Lenk, Lieser, Lindermeier, Lindner, Ludwig- Reichenbach  , Lüth, Lüthge, und fich impulsive Gewalttaten bei geringen Anreizen achten abgegeben, darin seien aber alle Gutachter einig, daß es sich Luz, Maier, Marhenke, Matuszenski, Mehrlein, Meier Ober- wiederholen können. R.-A. Grünspach weist darauf hin, daß hier um eine psychopathische Persönlichkeit, um einen Mann mit ge­zwehren, Melle  , Weichel, Michelsen, Mollenbuhr, Möller- Har man zweierlei unterscheide: einen epileptischen Dämmerzustand und steigertem Affett, der schon in der Frrenanstalt gewesen, handelt. burg  , Moltmann, Müller- München, Müller- Groß- Dobriz, abgesehen davon, einen Zustand, den man epileptisches Aequivalent Bei dieser Verschiedenheit der Ansichten bewährter Sachverständiger Müller- Berlin( Parteivorstand), Müller- Chemniz, Munzel, Neumann, nennt und in welchem der betreffende Mensch eine abnorme Tat müssen die Geschworenen zu dem Schluß kommen, daß die Frage Neumeier, Neupert, Nespital, Nimmerfall, Nitsch, Noste, Obst, Dehme  , begeht. der Zurechnungsfähigteit zweifelhaft ist und schon Oppermann, Bagels, Paulid, Bawlizki, Paezel, Peirotes, Peus, Der Sachverständige Sanitätsrat Dr. Roerber, ein solcher Zweifel würde dazu führen müssen, die Schuldfrage Peter, Pfannkuch, Pflüger, Pigusch, Bolmer, Boling, Porstendorfer, der vorausschickt, daß er seit Jahren sich mit der Psychologie der zu verneinen. Der Verteidiger betonte, daß hiermit dem An­Bregmar, Quard, Duessel, Raab, Ranch, Reichert, Reimers, Rennert, Affeftaten beschäftigt und eine neue Affekttheorie aufgestellt hat, geklagten fein großer Dienst erwiesen werden würde, da er dann Reppenhagen, Riesberg, Rindfleisch, Rößler, Roßmann, Roth   gibt in einem längeren wissenschaftlichen Vortrage die Grundzüge zeitlebens als gemeingefährlich geistestrant Hamburg  , Röttgen, Rudolph, Ryneck, Sachse, Sailer- Luckenwalde  , dieser Theorie, die mit der Anschauung anderer Autoritäten nicht interniert werden würde. Wenn die Geschworenen die Zu­Sailer- Kempten   Schadow, Scheidemann, Phil. Schmid Ingol- ganz übereinstimmt. Die Tat des Angeklagten sei die Affekttat eines rechnungsfähigkeit aber annehmen, dann könnten sie doch unter feinen stadt, Karl Schmidt Rathenow  , Ed. Schmidt München  , Frig Affeftmenschen, der Angeklagte sei ein schiverer Psychopath. Lust Umständen das Vorhandensein der Ueberlegung bei der Tat Schmidt Berlin, Rich. Schmidt Berlin  , Rich. Schmidt- Meißen, mord sei nicht anzunehmen, denn in dem ganzen Vorleben bejahen. Was die letztere selbst betrifft, so führte der Verteidiger feinerlei Franz Schmitt- München  , Johann Schmitt- Neustadt a. d. H., Schneider des Angeklagten zeigen fich sadistische Momente. des weiteren aus, daß man die Frage der Notwehr nicht außer Hannover  , Schneider- Dresden, Schön, Schönfeldt, Schöpflin, Scholich, Es handle sich in diesem Anklagefalle un Affekt acht laffen dürfe, denn der Angeklagte habe sich zweifellos im Stande Scholz, Schrader, Schreck, Schröder, Schüning, Schulz- Witten  , Schulz- der Wut und der Angst, wozu noch die geschlechtliche Erregung des der Notwehr befunden, da der Knabe Klahn ihm plöglich als Elbing  , Schuhmacher, Schumann, Seel, Seifert, Sellin  , Sentfeil, Angeklagten trat. Nach Ansicht des Sachverständigen ist der Tod Erpreffer entgegentrat und Ritter sich einem gegenwärtigen rechts­Siering, Silberschmidt, Simon, Süß, Spiegel, Sprenger, Stahl, des Opfers eingetreten, ehe der Angeklagte eine flare Vorstellung widrigen Angriff gegenüber jah. Er habe die Notwehr zweifellos Stäffler, Stainer, Steffen, Stengele, Stephan, Stirius, Striebing, von dem bekommen hatte, was sich ereignet hatte. Er habe im überschritten, die Geschworenen hätten aber zu prüfen, ob dies aus Strohheder, Sauve, Heinrich Stubbe  , Studenbrot, Taubadel, Thiele, fritischen Augenblid teine flare Borstellung und Furcht, Schrecken und Bestürzung geschehen ist, was feine Straf­Thielede, Timm, Thöne, Thomas, Töneböhm, Treu, Ulrich, Undeutsch, tein Verantwortlichkeitsgefühl gehabt. freiheit zur Folge haben müßte. Der Verteidiger gestand den Vesper, Vetterlein, Vetters, Vogel, Wagner- Neustädtel, Wagner- Mölln, Der Vorfigende weist dem gegenüber darauf hin, daß sich Geschworenen, daß ihm ein solches Resultat nicht sympathisch Walter- Höchst, Wedemeyer, Wegener, Weill  , Weinheber, Wels, Wengels, aus den verantwortlichen Bernehmungen des Angeklagten ergebe, sein würde, da der Angeklagte, wenn er als zurechnungs­Werner, Wettermann, Wiczoret, Wiesner, Winkelmann, Winnig, Wißler, daß er sich in jedem Augenblick feiner Tat bewußt gewesen sei. fähig erkannt werde, auch seine Strafe für seine Lat Wuichict, Wurm, Babel, Zielte, Bieg, Zorn. Sachverständiger Dr. med. Ernst Burchard   schickt entgegennehmen müßte aber als feine Pflicht feinem Gutachten lange theoretische Ausführungen über die Formen teidiger gebiete es, diesen juristischen Gesichtspunkt nicht un­die nicht une der Epilepsie und die Bewertung von Taten epileptischer Personen beachtet zu lassen. Zur Frage der mildernden Umstände mögen die voraus. Der Angeklagte sei eine von grundaus tranthaft angelegte Per Geschworenen berücksichtigen, daß es sich nicht um den Typus eines sönlichkeit und seine Tat stelle eine Affetthandlung dar. Als der Affekt bei ihm ausgelöst wurde, sei nach der Ueberzeugung des Verbrechers handle, sondern um die Affelttat eines Epileptikers mit verminderter Zurechnungsfähigkeit, der ein sparsamer, ordentlicher Sachverständigen, die er eingehend begründet, dem Angeklagten jede und frommer Mensch sei und dessen Lebensführung und ganzes Ueberlegung und jede flare Verstandestätigkeit genommen gewesen. Verhalten ihn wohl der Milde der Geschworenen empfehle. Der Sachverständige tommt zu dem Schluß, daß bei einem derartig frankhaften Menschen, betrachtet man die bei der Tat in Betracht fommenden Umstände, eine Störung der Geistestätig feit, die die freie Willensbestimmung ausschloß. anzunehmen sei.

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fordprozeß Ritter.

8 weiter Zag.

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Nach Eröffnung der Sitzung durch Landgerichtsrat Schlichting wendet sich die Verhandlung der Erörterung des Geisteszustandes des Angeklagtes zu. Hierzu werden die Auskünfte der öster reichischen Medizinalbehörden über Ritters Krankheiten

verleſent.

Der Angeklagte erklärt zu mehreren Vorhaltungen, die der Vorsitzende im Anschluß an diese Berichte ihm macht, daß er sich auf diese Einzelheiten nicht mehr befinne. Borf.: Mir ist auf gefallen, daß Sie immer nur das bergessen, was Ihnen ungünstig fit. Beispielsweise haben Sie bei der Vernehmung des Lehrlings Riefenstahl   fich an alle Einzelheiten Ihrer Begegnung mit diesem Zeugen besonnen, dagegen haben Sie sich, wie Sie behaupten, nicht mehr daran erinnern fönnen, daß Sie zu diesem Zeugen bezüglich des Mörders gesagt haben: einem solchen Manne müßte man immer 30 überziehen.

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Der Staatsanwalt belämpfte in seiner Replik besonders den Gedanken, daß die Geschworenen Notwehr annehmen fönnten. Die Geichtvorenen tönnten eine der Tat entsprechende Sühne nur dadurch sichern, daß sie die Frage nach Totschlag bejahen und die mildernden Umstände verneinen. Der

Wahrspruch der Geschworenen

In der Auskunft der Medizinalbehörde in Laibach heißt es, daß der Gefreite Joseph Ritter als Leichendiener im Militär­fpital tätig war. Nach einiger Zeit habe er erklärt, daß ihm dieser Medizinalrat Dr. Hoffmann tritt diesen Ausführungen Dienst mehr und mehr unheimlich werde und er fühle, daß er trant entgegen und führt seinerseits aus: Nach seiner Ansicht werden hier werden würde. Nach der Aufbahrung der Leiche eines Generals Schwierigkeiten in den Fall hineingetragen, er werde kompliziert hatte er schreckhafte Träume, so daß er aus dem Bette sprang und gemacht, was er gar nicht ist. Die Frage der Homosexualität scheidet lautete auf Schuldig des Totschlags unter Zubilligung mildernder wirres Zeug redete. Er behauptete, der General habe eigentlich aus. Denn ein Homosexueller muß ebenso verantwortlich Umstände. sich von seiner Bahre erhoben und sei drohend auf ihn los- sein, wie ein anderer, wenn er nicht frant ist, ja selbst ein Lustmörder Staatsanwalt Banning   beantragte das höchste Strafmaß von gegangen. Dann berfiel er in Tobsucht. Diese Tobjuchts- ist nicht ohne weiteres unverantwortlich. Die Sache liegt doch so: 5 Jahren Gefängnis und 5 Jahren Ehrverlust. aufälle wiederholten sich in der nächsten Zeit, so daß ihm Der Junge verlangte 100 M., da wurde Ritter wütend, der Junge Rechtsanwalt Grünspach meinte: Wenn die Geschworenen mehrfach die Zwangsjade angelegt werden mußte. Wiederholt fing an zu schreien, da bekam Ritter Augst   und in der Wut und die mildernden Umstände bewilligt haben, erscheine es nicht not­predigte er und fang die Messe. Dem Arzte erzählte er, er habe Angst, die bei dem Angeklagten als Epileptiker besonders start aus- wendig, zum höchsten Strafmaß zu greifen. bei der Leiche des Generals den Teufel gesehen. An diesen Bericht geprägt sind, kam es zur Tat. Der Angeklagte hat eine absolute Nach kurzer Beratung des Gerichts verkündete der Vor­reiht sich die Verlesung eines Berichts der Medizinalbehörde Grinnerung an die Vorgänge, das ist ein Beweis, daß die freie figende: Als am 11. Mai die Tötung des Knaben bekannt wurde in Graz   aus dem Jahre 1897. Nach diesem Bericht litt Ritter Willensbestimmung nicht ausgeschlossen war. Als der Strick dem und die ominösen Zettel an den Säulen die Pfingstruhe störten, damals an Epilepsie, zu denen einzelne hysterische Momente Jungen umgelegt wurde, war der Junge noch nicht tot. Bei da erregte die Bluttat in Berlin  , welches gegen solche Sachen traten. Diese Krankheitserscheinungen haben sich mehr und mehr der genauesten Erinnerung des Angeklagten an die Tat entfällt die schon einigermaßen abgeftumpft ist, doch Sensation. Man sagte fich: verloren, so daß die Notwendigkeit nicht vorlag, ihn für dienst Annahme eines epileptischen Aequivalents. Der Angeklagte ist er- entweder ist der Täter ein Abschaum der Menschheit, dann gebührt untauglich zu erklären. Auf seinen Wunsch ist er dann wärter in heblich minderwertig und war bei der Tat gereizt und in einen ihm die Todesstrafe, oder es ist ein Jrrsinniger, der für die Dauer seines Lebens unschädlich gemacht und ins Jrrenhaus gesteckt werden dem Spital geworden und in dieser Zeit zeigten sich einzelne Affettzustand geraten. wobei er religiöse Wahnvorstellungen, " Jesus  ! Es folgen einige weitere medizinische Erörterungen, an denen muß. Die zweitägige Verhandlung hat gezeigt, daß die Wahrheit Jeſus  !" rief. sich der Vorsitzende, der Berteidiger, der Staatsanwalt und die in der Mitte liegt. Der Angeklagte ift frant, aber nicht so frant, Sachverständigen beteiligen. Geheimer Medizinalrat Dr. Lepp- daß er nicht verantwortlich wäre, er ist zwar schuldig, aber doch nicht so schuldig, daß ihm nicht mildernde Momente zur Seite ständen. Das mann vertritt nochmals in längerer Ausführung sein Gutachten. Als Zeuge berichtet Dr. med. Holdheim über die ärztliche wird manchen nicht befriedigen, namentlich vom Gesichtspunkte des Der Schutz der Allgemeinheit Behandlung, die er dem Angeklagten gewährt hat, als Ritter Schußes der Allgemeinheit aus. während seiner Dienstzeit bei Gutmann erkrankt war. Der Zeuge vor Geistestranten ist heute noch nicht genügend vorhanden, wie hat damals nur feststellen können, daß der Angeklagte ein nervöses Geh. Medizinalrat Dr. Leppmann fürzlich erft in einer Versammlung Herz hat und ihm die entsprechenden Verhaltungsmaßregeln von Berufsgenossen unter Aufstellung von Reformvorschlägen aus­geführt hat. Wenn es darin besser werden soll, so fann es nicht gegeben. Sachverständiger Kriminalkommissar Dr. Kopp soll sich auf durch die Justiz geschehen, da diese nur zu urteilen hat vom Antrag des Rechtsanwalts Grünspach darüber aussprechen, ob Standpunkte der subjektiven Schuld. In dieser Beziehung ist Sierauf erstattet Medizinalrat Dr. Hoffmann Bericht die Schilderung des Angeklagten von dem Erpressungsversuch des zu berücksichtigen, daß das bisherige Leben des Angeklagten biele über die Ergebnisse der Obduktion der Leiche des getöteten Stnaben. Knaben Klähn glaubwürdig erscheint. Der Sachverständige befundet: guten Seiten aufweist und die schlechten Seiten auf feine unglüdliche Danach ist der Tod eingetreten durch das Strangulieren mit dem Buerft habe er starte Bweifel an der Richtigkeit dieser Behauptung natürliche Veranlagung zurüdzuführen find. gehabt, denn in seiner 10 jährigen Bragis jei ihm wenigstens Tat, so sehen wir eine Reihe von Umständen, die die auffallende In eingehender Weise gibt Geheimer Medizinalrat auf homoferuellem Gebiete noch fein 18 jähriger Erpreffer vor Tatfache einigermaßen erklären mögen, daß ein Mann, der fich Dr. Beppmann sein gefommen; der jüngste fei 16 Jahre alt gewesen. Auf anderem 31 Jahre seines Lebens hindurch schuldlos geführt, au fo schwerer Gutachten über den Geisteszustand des Angeklagten Gebiete sei ihm ein Fall bekannt, wo zwei junge Schüler einen Tat gebracht werden konnte. Er hat zuerst den Jungen mißbraucht, an der Hand der Aften, der Ergebnisse der Beweisaufnahme und gang raffinierten Erpresserbrief an eine Varietésängerin geschrieben geriet dadurch in Erregung und diese bat bei ihm, mehr als es sonst feiner eigenen persönlichen Beobachtung an. Der Angeklagte sei ein geistig haben, indem sie ihr mit der Sittenpolizei drohten. Nachdem er wohl der Fall gewesen wäre, Jähzorn, Angst und But aus beschränkter Mensch mit einem engen Horizont; er hat nach nun noch gehört, daß der Junge in der Tat verdorben war, müsse gelöst. Es bleibt aber noch genug Schuld übrig er hat seine un­gewiefenermaßen vielfach an Kopfschmerzen gelitten, es ist ihm oft er die Möglichkeit einer folchen Erpressung und die Auslösung einer glückliche Veranlagung nicht genügend bekämpft und bemeistert. Wir schwarz vor den Augen geworden, er sjab Funken und es zeigte sich ganz außerordentlichen Erschütterung zugeben. Vori. Man nehmen ihm befonders übel, daß er, als der Junge schon röchelnb bei verschiedenen Vorfällen Bewußtseinsminderung, namentlich dann, muß doch bedenken, daß die Erpressung noch gar nicht perfekt ge- auf dem Bett lag, noch den Strid herbeiholte und ihn dem Knaben um den Hals legte. Die von ihm nach der Tat gezeigte Reue be­toenn er in eine seelische Aufregung fam. Es stehe fest, daß er die worden war. Form des Kopfschmerzes hat, die man als epilepsie ähnliche Zum Schluß der Beweisaufnahme wird der Untersuchungsweist, daß er nicht zu den gemeinsten Menschen zu rechnen ist. Wenn Migräne bezeichnet. Er hat auch mehrere epileptische An- richter Sandgerichtsrat Bezel über die Art und den man nun auch alle vorhandenen mildernden Umstände berüdficbtigt, fälle gehabt und es besteht bei ihm eine starte Affettreizbarkeit. Inhalt der Befundungen des Angeklagten bei dessen verantwortlichen so ist doch kein Grund vorhanden, unter das Höchstmaß der Strafe Es feien bei ihm zwei Fälle der Geistesstörung vor- Bernehmungen gehört. Danach wollte der Ritter zuerst nicht mit noch herunter zu gehen. Der Gerichtshof hat den Angeklagten zu gekommen. Dazu komme, daß er in seinen seguellen Verhältnissen der Sprache heraus, er war aber ernſtem Zureden zugänglich, wurde 5 Jahren Gefängnis und 10 Jahren Ehrverlust verurteilt. abnorm und ein angeborener Homosexueller ist. In seinem redselig und machte ausführliche Angaben über die Tat. Der An­ganzen Wesen zeige fich ein femininer Einschlag, der u. a. auch geklagte hat dies nach Ansicht des Zeugen gefühllos und ohne Neue barin zum Ausdrud tommt, daß er gern Frauenkleider trug und getan; er hat zwar geweint, der Beuge hatte aber die Empfindung, Märchen erzählte. Bei der Erörterung der Frage, ob eine gemijie als ob dies nur geschah, weil er betrübt darüber war, daß er im Wahrscheinlichkeit dafür vorhanden ist, daß er bei der Tat nicht Gefängnis saß und seine schöne Stellung verloren hatte. bei Sinnen war, tommt der Sachverständige zu dem Schluß, daß er Auf Befragen des Rechtsanwalts Grünspach bestätigt der in diesem Falle nicht so weit gehen könne, den§ 51 Strafgesetzbuchs Sachverständige Dr. Ernst Burchard   aus seiner praktischen ir anwendbar zu erklären, denn der Angeklagte sei zu der at befahrung, daß bei Epileptikern auch aus normalen Motiven Zustände stimmt worden durch normale Motive und hat das Bewußtsein nicht entstehen, die als epileptisches Aequivalent anzusprechen sind. berloren gehabt, sondern eine Rückerinnerung an die Einzelheiten behalten. Er war schon früher Erpressern in die Hände gefallen, er lebte in einer gewissen Furcht vor Erpressern und befand sich nun plöglich bei der Drohung des Knaben in der Furcht, daß er seine beziehen sich auf Mord, Totschlag und mildernde Um- stehen der Gesellschaft. Nur das Kohlengeschäft wurde durch den fehr gute und bequeme Stellung verlieren könnte. Für einen Mann stände.

Strid.

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Schuldfragen

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Der Angeklagte erklärte sich zum Strafantritt bereit.

Aus Induftrie und Dandel.

Die oberschlesischen Montanwerke haben in der letzten Kon Er- junkturperiode ebenfalls einen lebhaften Aufschwung genommen. So berichtet die Vereinigte Königs- und Laurahütte über das vergangene Geschäftsjahr 1912/13: Die Süttenwerte waren bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit zu lohnenden Preisen beschäftigt. Die Erzeugungs- und Versandziffern sowohl wie die Einnahme und Gewinnziffern sind die höchsten seit Be breiwöchigen Bergarbeiterausstand im Frühjahr empfindlich