sondern bemühen sich um Stellung an anderen Orten. Damit machensie einmal von ihrem guten staatsbürgerlichen Recht der FreizügigkeitGebrauch, zum anderen gehen sie dadurch dem rachelüsternen Unter»nehmertum aus dem Wege.Die Kaiserliche Werft in Wilhelmshaven nunsucht Arbeitskräfte. Mancher Arbeitslose wendet sich nach dort umArbeit. Es wurden von der Kaiserlichen Werft auch einige von denWerftorten kommende Leute eingestellt. Damit aber find die Privat-Werftbesitzer nicht einverstanden; sie scheinen entsprechende Schritteunternommen zu haben, um die Einstellung der Ausständigen ander-wärts zu verhindern. In diesem Sinne ist zweifellos auf dieKaiserliche Werft in Wilhelmshaven eingewirkt worden und dieWerft in Wilhelmshaven folgt dem Winke der privaten Seeschiffs-werften und hilft mit, die Arbeiter in die allen Arbeitsstätten zurück-zutreiben lSeit einigen Tagen werden aus den Werftorten kommende Leutevon der Kaiserlichen Werft zurückgewiesen. Mitte voriger Woche er-eignete sich ein Fall, der das klar beweist. Ein HamburgerMaschinenbauer suchte schriftlich bei der Wilhelmshavener Werst umArbeit nach und erhielt darauf die Mitteilung, daß er vom 18. Scp-tember ab eingestellt werden könne, wenn er vom Werftarzt fürgesund befunden würde und den Bedingungen des bekannten Z 1 derArbeitsordnung entspräche. Der Mann reiste auf seine Kosten nachWilhelmshaven, wurde vom Werftoberarzt für gesund befunden undbegab sich nun nach dem Arbeiteramt. Dort wurde ihm überraschendemweise bedeutet, daß er, wenn er eingestellt werden wolle, eine B e>scheinigung darüber beibringen müsse, aus derhervorgehe, daß seiner Ein st eilung auf der letztenWerft, wo er tätig war, nichts entgegen st ehe.Ferner wurde ihm gesagt, daß er in Hamburg, wo er herkomme,Arbeit suchen möge l Der Maschinenbauer war bis zum Juli auf derReiherstiegwerft in Hamburg beschäftigt, hatte dort mit die Arbeitniedergelegt und wollte nun auf die Gnade der Werflbesitzer nichtwarten. Auf dem Arbeiteramt war in dem Arbeitsbuch des Maschinen-bauerS bereits der Tag des Eintritts in die Betriebe der kaiserlichenWerft vermerkt. Der Vermerk wurde mit Blaustift wieder durch-strichen. Zwei anderen Arbeitern erging es ähnlich.Unter diesen Umständen besteht kein Zweifel, daß die KaiserlicheWerst sich dem Willen der Scharfmacher unterordnet.. Gegen einsolches Unterfangen einer neutral sein sollenden Behörde muß ent-schieden Protest erhoben werden. Wenn die sich bei ihr meldendenWerstarbeiter— und sie suchte ja Arbeitskräste— den allgemeinenBedingungen entsprachen, sollte und durfte der Einstellung nichtsmehr im Wege stehen. ES mußte der Staalswerst sogar willkommensein, ihren Betrieb mit eingearbeiteten Arbeitern füllen zukönnen. Das gebietet jedenfalls das Staatsinteresse und dieGerechtigkeit gegenüber den Arbeitern als Staatsbürger. DerKonflikt auf den Privatwerften ging die Kaiserliche Werstgar nichts an, sie war völlig unbeteiligt daran. Daher stelltihre neueste Maßnahme eine offene Parteinahme für dieprivaten Seeschiffswerften zuungunsten derArbeiter dar, die auf die Arbeiter empörend wirken muß. Zuverurteilen ist aber auch die rücksichtslose Art, wie die KaiserlicheWerst in Wilhelmshaven die Arbeiter durch ihre Parteinahme schädigt.Der Arbeiter in dem obengeschilderten Falle wurde durch das Schreibender Werft, in dem es klipp und klar heißt, daß er vom 18. Septemberab Arbeit erhalten könne, wenn er für gesund befunden würde undden übrigen mitgeteilten Bedingungen entspräche, in die bestimmte Au-nähme versetzt, seine Anstellung sei so gut wie perfekt. In demSchreiben mit den Bedingungen wärmst keinem Wort die Rede dovi>n.vaßer, falls er im Juli auf den Seeschiffswecsten mstgestreikt habe, auf derKaiserlichen Werft nicht beschäftigt werden würde. Warum wird dasaus den Werftorten sich meldenden Arbeitern zunächst verschwiegen?Die Arbeiter werden dadurch veranlaßt, für ihr sauer erworbenesGeld nach Wilhelmshaven zu fahren, um sich dann erst auf demArbeitsamt der Kaiserlichen Werft mündlich sagen lasten zu müssen,daß sie dort auf Arbeit zu warten hätten, wo sie gestrest» haben.ES wird notwendig sein, von den Verantwortlichen der Staats-werften im Reichstage Antwort zu verlangen über die Techtel-mechteleien der Kaiserlichen Werften mit dem Privatunter-nehmertum I_Zum Streik im Stettiner Hafe«.Wie aus Stettin berichtet wird, hat der Magistrat die Absicht,den Hafenbetrieb Privatunternehmern zu übergeben. Damit würdeer auf bequeme Art der Verantwortung enthoben sein, für die Lohn-und Arbeitsbedingungen der Hafenarbeiter eintreten zu müssen.Der von Hamburg erwartete Transport von Arbeitswilligen istauch am Dienstag nicht eingetroffen. Der Streik hat die schon mit-geteilte Ausdehnung erfahren. Die Schiffsarbeiter(Kontraktarbeiter)haben die Arbeit niedergelegt, weil sie sich nicht der neuen Ver-ordnung fügen wollen, wonach die Hafenarbeiter nur mit einerpolizeilichen Konttollmarke den Betrieb betreten dürfen.Achtung, Porzellanarbeiter! Die Firma„Deutsche Speckstein-Porzellanwerke" RavenS u. Bernstiel in Lauf hat am letzten Lohn-zahlungstag sämtlichen Arbeitern und Arbeiterinnen von ihremtarifmäßigen Stundenlohn Beträge von t bis zu 10 Pf. pro Stundein Abzug gebracht. Zuzug ist von Lauf strengstens fernzuhalten.Smdns- Leitung.DaS schwere Eisenbahnunglück auf dem Stadtbahnhof Jannowih-brückeunterlag gestern der Prüfung der 4. Strafkammer des Laub-gerichts I unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Hofmeister.Die gegen den Eisenbahngehilfen Franz Landt gerichtete An-klage beschuldigt diesen, wie wir bereits in der Sonntagsnummernäher darlegten, am 30. Oktober 1312. als zur Leitung der Eisen-bahnfahrten und zur Aufsicht über die Eisenbahn und den Be-förderungsbetrieb angestellte Person, durch Vernachlässigung derihm obliegenden Pflichten einen Transport in Gefahr gesetzt unddurch Fahrlästigkeit den Tod eines Menschen und die Körperver-letzung andere: verursacht zu haben.....Den Anlaß zu dem Zusammenstoß soll eme unrichtige S'gnal-stellung gegeben haben. Der Zug 2277 mutzte auf dem Bahnhofhalten, da er kein Ausfahrtssignal hatte; der Zug 1753 wurdeandererseits an der Fahrt nach dem Bahnhof nicht gehindert, dadas Signal am Anfang des Bahnhofs ihm fme Fahrt angezeigthaben soll Etwa 20 Meter vor der Bahnhofshalle bemerkte zwarder Lokomotivführer Fischer den vor ihm haltenden Zug, er konnteaber seinen Zug trotz sofortigem Bremsen nicht mehr rechtzeitigzum Stehen bringen.Die Schuld an der unrichtigen Signalstellung wird von derAnklagebehörde dem Angeklagten Landt zugeschoben, der an demUnglückstage die Aufgabe hatte, durch Stellung der Signale undBlockung die Züge durch den Bahnhof zu leiten. Er soll durchein— wie zugegeben wird— unrichtiges Funktionieren der elek-trischen Leitunz irritiert worden fein. Die Anklage behauptet aber,daß ihn trotzdem ein großes Verschulden treffe, da er inehrereDienstvorschriften außer acht gelassen habe. Er hätte sich nicht aufdie Farbenveränderung bei der Blockung verlassen dürfen, sondernhätte nach dem im Dienstraum hängenden Blockmerkblatt und nach§ 13 der Vorschriften für den Stellwerkdienst sich durch Augenscheindavon überzeugen müssen, ob tatsächlich ein Zug über jene Stellegefahren war, wie die Farbenveränderung in dem Blockfelde an-zeigte. Er hätte, so wird behauptet, keinesfalls ein Einfahrtssignalfür einen Zug geben dürfen, ohne durch Augenschein zu prüfen,ob die Fahrstraße auch frei war. Diese Prüfung ist übrigens durchden§ 23,1 der Fahrdienstvorschriften besonders angeordnet undgilt als die wichtigste Bestimmung für die Fahrdienstleiter. Umdiese Bestimmung zu erfüllen zu können, ist außerdem in dem aufdem Bahnhof befindlichen Blockhäuschen ein besonderes Fensler an-gebracht, durch welches der Angeklagte sehen konnte, daß sich derZug 227 noch in dem Bahnhof befand.In der Verhandlung bestritt der Angeklagte mit aller Entschiedenheit, nach irgend einer Richtung hin fahrlässig gehandelt zuhaben.Der Borsitzende teilte mit: Mit der eigentlichen Beweisauf-nähme solle erst nach dem Lokaltermin auf dem Bahnhof Jannowitz-brücke begonnen werden. Um die Möglichkeit zu haben, bei diesemLokaltermin in strafprozessual zulässiger Weise Fragen richten zukönnen, wurden gestern nur die beiden technischen Sach-verständigen Geheimrat Wambsganß und Oberbaurät Hentzenund der medizinische Sachverständige Oberarzt Tr. Franzvom Krankenhaus Bethanien vernommen. Letzterer be-kündete auf eine Frage des Rechtsanwalts Tr. Puppe,daß die Möglichkeit gegeben sei, daß der bei dem Zusammenstoßtödlich verunglückte Arbeiter Klingenbcrg mit dem Leben davon-gekommen wäre, wenn unmittelbar nach dem Unfall durch Ab-binden der verletzten Gliedmatzen eine Verblutung verhindert war-den wäre. Diese Möglichkeit sei allerdings eine sehr entfernte, dader Verletzte neben einem komplizierten Bruch beider Unterschenkelauch einen schweren Nervenchok erlitten habe.Der Geheimrat Wambsganß, der die ersten Feststellungen ander Unfallstelle getroffen hatte, bekundete zunächst als Zeuge, daßman zuerst an ein Verschulden des Lokomotivführers gedacht Hab«.Bei dem gerade an der Westeinfahrt des Bahnhofs Jannowitzbrückcsehr unübersichtlichen Terrain habe der Lolomotivführer den indem Bahnhof haltenden Zug erst sehen können, als es zu einemwirksamen Bremsen schon zu spät war. Der Angeklagte habe zuerstbehauptet, das Einfahrtssignal habe, auf„Halt!" gestanden; erstals sieben andere Beamte bekundeten, daß das Signal auf„freieFahrt" gestanden habe, habe auch er die Möglichkeit zugegeben.Richtig sei es, daß dos Rusfahrtssignal nicht richtig funktionierthat und auf„Halt!" gefallen war.— Ter Angeklagte will hierdurchin dem Glauben versetzt worden sein, daß der Zug schon längst dieBahnhofshalle verlassen und das Haltesignal schon für den folgendenZug gestellt sei. �—, Wie der Sachverständige bekundete, sei es aller-dings mehrfach vorgekommen, daß ein derartiges Signal von selbstauf„Hältl" falle. Dies liege an der inneren Konstruktion derApparat«. Wenn durch eine Störung der elektrischen Leitung derKuppelungsstrom unterbrochen werde, falle das Signal aus„Halt!"und müsse dann wieder aus„freie Fahrt" gestellt werden.Der Sachverständige Obcrbaurat Henven erläuterte an derHand von Skizzen und Plänen die ganze Situation an der Unfall-stelle und die innere Einrichtung der Block- und Signalapparaie.Der Zug 2033, der kurz vor dem verunglückten Vorortzug 2277den Bahnhof verlassen hatte, sei von der Blockstelle 3 regelrechtzurück- und vorgeblockt worden. Bei der Ausfahrt� dieses Zugeswerde das Ausfahrtssignal durch einen elektrischen Schienenkoniaktauf„Halt!" gestellt. Dies müsse auch geschehen sein, da sonst über-Haupt nicht geblockt tverden konnte, weil der Flügel des Signalsden Blockstrom überhaupt erst schließt. Richtig ist und werde auchvon dem Lokomotivführer des verunglückten � Zuges bestätigt, daßbei seiner Einfahrt das Ausfahrtssignal auf„freie Fahrt" gestandenhabe, dann aber plötzlich auf Halt!" gefallen sei, der Angeklagtemüsse also ordnungsmäßig das Signal auf„freie Fahrt" gestellthaben, um den in der Halle befindlichen Zug zur Ausfahrt zu ver-anlassen. Wenn das Signal trotzdem auf„Halt!" gefallen fei, sosei dies auf einen* Fehler an dem Apparat zurückzuführen, dervon dem Oberingenieur Wegner von der Firma Siemens u. Halskefestgestellt worden sei. Einer der beiden Magnetschalter habeTauerschluß gehabt. Außerdem sei auch noch ein Fehler an demSchienenstromschließer vorhanden gewesen,«elbst wenn nun dasSignal durch die technischen Mängel auf„Halt!" gefallen sei, wiees übrigens am nächsten Tage noch einmal passiert fei, ohne daßein Unfall geschah, da der Beamte aufgepaßt hatte, so habe derAngeklagte durch das Fenster seiner Blockbude sofort bemerkenmüssen, daß sich der Zug noch in der Bahnhoishalle befinde. Alletechnischen Einrichtungen stellen aber nur Hilfsmittel dar, die vonden Beamten beaufsichtigt und geleitet werden sollen. Ein Eisen-bahnbcamter müsse eben die Augen auftun und selbst sehen, wosich der Zug befindet und das habe der Angeklagte offenbar nichtgetan.— Auf eine Reihe von Fragen des Rechtsanwalts Dr. Puppe,der u. a. darauf hinweist, daß�zu jener Zeit 47 Züge stündlich zubedienen sind, bestätigt der Sachverständige, daß der Angeklagteinnerhalb eines Zeitraums von 2lb Minuten acht verschiedeneHandlungen auszuführen hatte. Es sei erklärlich, daß dies mitder Zeit rein mecharrisch getan werde, da es sich immer um dieselbenHandgriff« handele. Der Angeklagte habe sich offenbar hierbeinur auf die Signale verlassen und dem folgenden Zug das„Freie-Fahrt"-Signal gegeben, nachdem er ganz mechanisch geblockt hatte.Durch die Freigabe der Strecke habe er gegen die wichtigste Dienst-Vorschrift verstoßen.Zu längeren Erörterungen kam es dann noch über die Art,in welcher morgen(Mittwoch), 7.30 Uhr früh, der Lokaltermin inder Blockbude abgehalten werden soll. Beide Sachverständigen er-klärten, daß der zur Verfügung stehende Raum ein sehr beschränktersei, außerdem dürfte der Blockbcamt« keineswegs irritiert werden,da er bei der schnellen Zugfolge mit gespannter Aufmerksamkeitseinen Dienst veriehen müsse. Der Lokaltermin soll in der Weiseabgehalten werden, daß immer nur drei Prozeßbeteiligte unterLeitung des Oberbaurats Hentzen den Tienstraum betreten sollen,wo ihnen, um jede Störung zu vermeiden, im Flüsterton die er-forderlichen Erläuterungen gegeben werden sollenHus aller Melt.Bebel und die Kirche.DaS staatlich approbierte Geschästschristentum u»d seine Ver-treter haben heute noch schwer an der Tatsache zu verdauen, daß amLeichenbegängnis Bebels in Zürich die Glocken der St. Jakobskircheihre ehernen Töne dem großen Toten ins Grob nachsandten.Inzwischen hat wieder ein schweizerischer Dorspfarrer das klein-liche und unsagbar engherzige Kirchenchristentum beider KonfessionenDeutschlands beschämt. Am letzten Sonnlag, dem Bettag(Bußtag)pr.digte der Pfarrer des zürcherischen Dorfes Feuerhaken, HerrSutermeister, über den Bibeltext„Du sollst Gott den Herrnlieben von ganzem Herzen, von ganzer Seele, mit ganzem Gemüteund mit allen Kräften und Deinen Nächsten wie Dich selbst."Dabei stellte er als Vorbild eines solch gottgefälligen Lebens-Wandels August Bebel auf.Es ist, so sagte der Prediger u. a. ungefähr, vor einigenWochen in Zürich ein Mann mit fürstlichen Ehren und unter derAnteilnahme von Millionen Herzen zu Grabe getragen worden, ob-wohl der Dahingegangene nur aus dem schlichten Arbeiter- undHandwerkerstande hervorgegangen. Ungezählte liebten ihn aber, weilsein ganzes Leben den Armen und Enterbten geweiht war und erwil selten einer vor ihm das Gebot„Liebe deinen Nächsten!"praktisch betätigt hat. Wohl war sein Glaubensbekenntnisnicht das unsrige; darauf kommt es aber gar nicht an. Erhatte den Glauben an da» Gute'im Menschen,und war stets bestrebt, dem Guten zum Durchdruckt zu verhelfen.Und darin liegt die höchste und schön st e Betätigungchristlicher Glaubenslehren.Der Pfarrer forderte schließlich seine Zuhörer auf, August Bebelnachzustreben, um dadurch am ehesten dem christlichen Idealwerktätiger Menschen- und Nächstenliebe nahezukommen.Ein wildes Land, diese Schweiz, wo ungestraft christlichePrediger die Kanzel benützen dürfen, um einen Mann, der bekannt«lich das Wort geprägt hat, daß Christentum und Sozialdemokratiewie Feuer und Wasser sich gegenüberständen, als Musterbeispielchristlicher Liebestäiigkeit aufzustellen! Ein wildes Land, fürwahr.Katastrophe auf einer fiskalischen Grube.Auf der dem Brausschweiger Fiskus gehörenden GrubeHercynia bei Vienenburg ritz am Dienstagmittag beider Ablösung der Mittagsschicht auf Schacht I das Tau derF a h r u n g. Der mit zwölf Bergleuten besetzte Korbstürzte in die Tiefe. Dabei wurden vier Berg-leute sofort getötet, die übrigen schwerverletzt._Flug über das Mittelländische Meer.Ueber den kühnen Flug eines französischen Aviatikers wirdgemeldet:Paris, 23. September. Der Flieger Garros, der heutefrüh 3 Uhr 52 Minulen in Saint Raphael nach Tunis auf-gestiegen war, hat, nach einer dem Eibauer seines Flugzeuges zu-gegangenen Meldung, um 11 Uhr 35 Minuten Cagliari aufSardinien passiert und ist um 1 Uhr 45 Minuten in Biserla ein-getroffen. �Die von Garros zurückgelegte Strecke beträgt 800 Kilometer. Zwei Drittel davon hat Garros über demMeere durchflogen- Er hat damit weitaus die längsteUeber-Meer-Fahrt vollführt, die bisher unternommen worden.Automobilkatastrophe in Baden.Auf der Landstraße zwischen Gralen und Neudorf fuhrein Automobil infolge Versagens der Bremse und infolge desschlüpfrigen Weges gegen einen Baum. Die Insassen,zwei Aerzte und der Chauffeur, wurden herausgeschleudert.Einer der Fahrgäste und der Chauffeur waren sofort tot,während der andere auf dem Transport starb.Eine schreckliche Brandkatastrophe.Eine entsetzliche Brandkatastrophe ereignete sich in Gelsen»kirchen auf der zur Zeche„Nordstern" gehörenden Teerfabrik.Auf bisher noch unaufgeklärte Weise war dort Feuer ausgebrochen,da- sich bei dem leicht brennbaren Material so rasch ausbreitete,daß in wenigen Augenblicken die ganze Fabrik inFlammen stand. In einer Abteilung wurden sechs Ar-beiter so plötzlich von der Gefahr überrascht,daß sie vor Qualm und Flammen den Weg ins Freie nicht mehrfinden konnten. Sie mußten elend ersticken und ver-brannten bis zur Unkenntlichkeit. Die verkohlten Leichen wurdenmit vieler Mühe geborgen und rekognosziert.Revolverhelden.Durch eine Schießerei wurden am Montag nachmittag die Ein-wohner der im Remstal gelegenen würllembergischen Orte Groß-h e p p a ch und Jndersbach in Schrecken versetzt. Gegen 3 Uhrfuhren zwei Pferdehändler auf einem einspännigen Fuhr»werk in den Ort hinein und feuerten am OrtSeingange auf dasWohnhauS des Gemeinderales Heckcr«inen scharfen Schuß ab.Die Kugel durchickilug die Scheibe eines Fensters und drang dannin die Stube; glücklicherweise wurde niemand verletzt. Die Männerfuhren dann weiter durch das Dorf, und gaben noch niedrereSchüsse ab. AIS Ziel holten sie sich die Anwesen der LandwirteFischer und Bauer auSersehen. Hier wurde aber zum Glückebenfalls niemand verletzt. Nach diesem zweiten Ueberfall gabensie in der Nähe der Löwenwirtschaft einen weiteren Schußab und flohen dann nach Jndersbach. Einer Frau,der sie auf dem Wege begegneten, sollen sie zugerufen haben: Allesmuß noch heute hin sein. Die Frau hörte noch, wie die Männerkurz darauf drei weitere Schüsse abgaben. In Jndersbachhielten sie im Gasthofe„Zum Rößl" kurze Rast und flohen dann,als ihnen die erregten Leute von Großheppach nachkamen. In derNähe von Fellbach wurden sie von einem Landjäger verhastet.Sie gaben an, daß sie nicht die Abficht gehabt hätten, irgend jemandzu verletzen. Sie wollen sich von Kollegen verfolgt geglaubt haben,und um sich ihrer Angreifer zu erwehren, hätten sie die Schüsse ab-gefeuert. Inwieweit diese Angaben auf Wahrheit beruhen, wird dieeingeleitete Untersuchung ergeben. Die durch die Schießerei in diegrößte Erregung geratenen Bewohner glaubten im ersten Augenblickdaß ein zweiter Mühlhausener Ueberfall vor sich gehen werde.Heilige Einfalt!Der Beweis, daß die Dummen nicht aussterben, wurde orck*.Tage wieder einmal vor dem Landgerickit F r a n k e n th a l in derPfalz geliefert. Die 52 Jahre alle GastwirtSebestau KatbarinaMüller von Frankenthal, die sich mit Karrenfckilagen beschäftigt.hat innerhalb zwei Jahren der BäckerScheirau Elise Weinehlbares Geld und Gegenstände in einem Gesamtwerte von20000 Mark abgeschwindelt. Die Müller hat Frau Weinehlvorgeläuscht, aus ihrem Mann Johannes Weiehl ruhe ein Fluch.der von dessen erster Frau herrühre. Der Fluch habe sich auf seinSöhnchen übertragen, sie aber, die Müller, habe die Macht,alles Unheil abzuwenden. Dazu aber brauche sie Geld und Waren,um Sühneopfer zu kochen und auf dem Grabe der ersten FrauWeinehls zu vergraben. Diese Ausbeutung bat zum wirtschaftlichen Niedergang der Familie Weinehl geführtund ihr war es zuzuschreiben, daß am 1. März 1913 der EhemannWeinehl Hand an sich legte. DaS Ehepaar Müller hatte sichnun wegen dieser Gaunereien vor Gericht zu verantworten, das gegendie Ehefrau Müller auf 2 Jahre 4 Monate, gegen deren Ehe»mann auf 1 Jahr Gefängnis erkannt«.Kleine Notizen.Weil eS das Gesetz verlangt. In der Feldkircher Gasanstaltbegann gestern die Verbrennung von 70 00 K r l o g r am mSaccharin, das in der letzten Zeit von der Schweiz nach Tiroleingeschmuggelt wurde. Sein Wert beträgt nach der-Schätzung derFinanzorgane 200 000 Kronen....■ m..Moderne Goldmacher. Die Polizei entdeckt� m Marseille imitalienischen Restaurant Conteffo in den Kellerraumlichkeiten einevollständig«ingerichtete F a l s ch m ü n z« r w e r l st a t t e. DiePolizei beschlagnahmte insgesamt für 3800» Frank falsche?Geld.Schweres VerkehrSunglück. Dienstag vormittag ist in der Nähevon Budapest auf einer Bahnuberquerung eine Lokomotive ineinen Omnibuswagen hinerngelaufen. Zwei Personen.der Kutscher und ein Fahrgast, waren) o f o r t tot. Fünf Per»sonen liegen im Sterben, zehn wurden mehr oder wenigerschwer verletzt. n>..,Absturz ins Meer. Em mtt Begleiter von Casablonca kommenderMilitärflieger stürzte Montagabend 7 Uhr mit seinemApparat hinter dem marokkanischen Hafen Safi au» 300 MeterHöhe ins Meer und verschwand in den Fluten. Derden Offizier begleitende Mechaniker wurde durch herbeigeeilteFahrzeuge gerettet.Vermißt« Dampfer. Große Unruhe herrscht in New Dorküber das Schicksal des Dampfers„Huronio", der überfällig ist.Er war auf dem Weg von Port Arthur am Oberen See nach de«Ontariosee begriffen und geriet vergangenen Sonnabend in eine»Sturm. Seitdem hat man nichts wieder von ihm gehört, obwohler Apparate für drahtlose Telegraphie an Bord hatte. E« besamdensich etwa 200 Passagiere auf dem Dampfer.