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sondern bemühen sich um Stellung an anderen Orten. Damit machen sie einmal von ihrem guten staatsbürgerlichen Recht der Freizügigkeit Gebrauch, zum anderen gehen sie dadurch dem rachelüsternen Unter» nehmertum aus dem Wege. Die Kaiserliche Werft in Wilhelmshaven   nun sucht Arbeitskräfte. Mancher Arbeitslose wendet sich nach dort um Arbeit. Es wurden von der Kaiserlichen Werft auch einige von den Werftorten kommende Leute eingestellt. Damit aber find die Privat- Werftbesitzer nicht einverstanden; sie scheinen entsprechende Schritte unternommen zu haben, um die Einstellung der Ausständigen ander- wärts zu verhindern. In diesem Sinne ist zweifellos auf die Kaiserliche Werft in Wilhelmshaven   eingewirkt worden und die Werft in Wilhelmshaven   folgt dem Winke der privaten Seeschiffs- werften und hilft mit, die Arbeiter in die allen Arbeitsstätten zurück- zutreiben l Seit einigen Tagen werden aus den Werftorten kommende Leute von der Kaiserlichen Werft zurückgewiesen. Mitte voriger Woche er- eignete sich ein Fall, der das klar beweist. Ein Hamburger Maschinenbauer suchte schriftlich bei der Wilhelmshavener Werst um Arbeit nach und erhielt darauf die Mitteilung, daß er vom 18. Scp- tember ab eingestellt werden könne, wenn er vom Werftarzt für gesund befunden würde und den Bedingungen des bekannten Z 1 der Arbeitsordnung entspräche. Der Mann reiste auf seine Kosten nach Wilhelmshaven  , wurde vom Werftoberarzt für gesund befunden und begab sich nun nach dem Arbeiteramt. Dort wurde ihm überraschendem weise bedeutet, daß er, wenn er eingestellt werden wolle, eine B e> scheinigung darüber beibringen müsse, aus der hervorgehe, daß seiner Ein st eilung auf der letzten Werft, wo er tätig war, nichts entgegen st ehe. Ferner wurde ihm gesagt, daß er in Hamburg  , wo er herkomme, Arbeit suchen möge l Der Maschinenbauer war bis zum Juli auf der Reiherstiegwerft in Hamburg   beschäftigt, hatte dort mit die Arbeit niedergelegt und wollte nun auf die Gnade der Werflbesitzer nicht warten. Auf dem Arbeiteramt war in dem Arbeitsbuch des Maschinen- bauerS bereits der Tag des Eintritts in die Betriebe der kaiserlichen Werft vermerkt. Der Vermerk wurde mit Blaustift wieder durch- strichen. Zwei anderen Arbeitern erging es ähnlich. Unter diesen Umständen besteht kein Zweifel, daß die Kaiserliche Werst sich dem Willen der Scharfmacher unterordnet.. Gegen ein solches Unterfangen einer neutral sein sollenden Behörde muß ent- schieden Protest erhoben werden. Wenn die sich bei ihr meldenden Werstarbeiter und sie suchte ja Arbeitskräste den allgemeinen Bedingungen entsprachen, sollte und durfte der Einstellung nichts mehr im Wege stehen. ES mußte der Staalswerst sogar willkommen sein, ihren Betrieb mit eingearbeiteten Arbeitern füllen zu können. Das gebietet jedenfalls das Staatsinteresse und die Gerechtigkeit gegenüber den Arbeitern als Staatsbürger. Der Konflikt auf den Privatwerften ging die Kaiserliche Werst gar nichts an, sie war völlig unbeteiligt daran. Daher stellt ihre neueste Maßnahme eine offene Parteinahme für die privaten Seeschiffswerften zuungunsten der Arbeiter dar, die auf die Arbeiter empörend wirken muß. Zu verurteilen ist aber auch die rücksichtslose Art, wie die Kaiserliche Werst in Wilhelmshaven   die Arbeiter durch ihre Parteinahme schädigt. Der Arbeiter in dem obengeschilderten Falle wurde durch das Schreiben der Werft, in dem es klipp und klar heißt, daß er vom 18. September ab Arbeit erhalten könne, wenn er für gesund befunden würde und den übrigen mitgeteilten Bedingungen entspräche, in die bestimmte Au- nähme versetzt, seine Anstellung sei so gut wie perfekt. In dem Schreiben mit den Bedingungen wärmst keinem Wort die Rede dovi>n.vaß er, falls er im Juli auf den Seeschiffswecsten mstgestreikt habe, auf der Kaiserlichen Werft nicht beschäftigt werden würde. Warum wird das aus den Werftorten sich meldenden Arbeitern zunächst verschwiegen? Die Arbeiter werden dadurch veranlaßt, für ihr sauer erworbenes Geld nach Wilhelmshaven   zu fahren, um sich dann erst auf dem Arbeitsamt der Kaiserlichen Werft mündlich sagen lasten zu müssen, daß sie dort auf Arbeit zu warten hätten, wo sie gestrest» haben. ES wird notwendig sein, von den Verantwortlichen der Staats- werften im Reichstage Antwort zu verlangen über die Techtel- mechteleien der Kaiserlichen Werften mit dem Privatunter- nehmertum I_ Zum Streik im Stettiner Hafe«. Wie aus Stettin   berichtet wird, hat der Magistrat die Absicht, den Hafenbetrieb Privatunternehmern zu übergeben. Damit würde er auf bequeme Art der Verantwortung enthoben sein, für die Lohn- und Arbeitsbedingungen der Hafenarbeiter eintreten zu müssen. Der von Hamburg   erwartete Transport von Arbeitswilligen ist auch am Dienstag nicht eingetroffen. Der Streik hat die schon mit- geteilte Ausdehnung erfahren. Die Schiffsarbeiter(Kontraktarbeiter) haben die Arbeit niedergelegt, weil sie sich nicht der neuen Ver- ordnung fügen wollen, wonach die Hafenarbeiter nur mit einer polizeilichen Konttollmarke den Betrieb betreten dürfen. Achtung, Porzellanarbeiter! Die FirmaDeutsche Speckstein- Porzellanwerke" RavenS u. Bernstiel in Lauf hat am letzten Lohn- zahlungstag sämtlichen Arbeitern und Arbeiterinnen von ihrem tarifmäßigen Stundenlohn Beträge von t bis zu 10 Pf. pro Stunde in Abzug gebracht. Zuzug ist von Lauf strengstens fernzuhalten. Smdns- Leitung. DaS schwere Eisenbahnunglück auf dem Stadtbahnhof Jannowih- brücke unterlag gestern der Prüfung der 4. Strafkammer des Laub- gerichts I unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Hofmeister. Die gegen den Eisenbahngehilfen Franz Landt gerichtete An- klage beschuldigt diesen, wie wir bereits in der Sonntagsnummer näher darlegten, am 30. Oktober 1312. als zur Leitung der Eisen- bahnfahrten und zur Aufsicht über die Eisenbahn und den Be- förderungsbetrieb angestellte Person, durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Pflichten einen Transport in Gefahr gesetzt und durch Fahrlästigkeit den Tod eines Menschen und die Körperver- letzung andere: verursacht zu haben..... Den Anlaß zu dem Zusammenstoß soll eme unrichtige S'gnal- stellung gegeben haben. Der Zug 2277 mutzte auf dem Bahnhof halten, da er kein Ausfahrtssignal hatte; der Zug 1753 wurde andererseits an der Fahrt nach dem Bahnhof nicht gehindert, da das Signal am Anfang des Bahnhofs ihm fme Fahrt angezeigt haben soll Etwa 20 Meter vor der Bahnhofshalle bemerkte zwar der Lokomotivführer Fischer den vor ihm haltenden Zug, er konnte aber seinen Zug trotz sofortigem Bremsen nicht mehr rechtzeitig zum Stehen bringen. Die Schuld an der unrichtigen Signalstellung wird von der Anklagebehörde dem Angeklagten Landt zugeschoben, der an dem Unglückstage die Aufgabe hatte, durch Stellung der Signale und Blockung die Züge durch den Bahnhof zu leiten. Er soll durch ein wie zugegeben wird unrichtiges Funktionieren der elek- trischen Leitunz irritiert worden fein. Die Anklage behauptet aber, daß ihn trotzdem ein großes Verschulden treffe, da er inehrere Dienstvorschriften außer acht gelassen habe. Er hätte sich nicht auf die Farbenveränderung bei der Blockung verlassen dürfen, sondern hätte nach dem im Dienstraum hängenden Blockmerkblatt und nach § 13 der Vorschriften für den Stellwerkdienst sich durch Augenschein davon überzeugen müssen, ob tatsächlich ein Zug über jene Stelle gefahren war, wie die Farbenveränderung in dem Blockfelde an- zeigte. Er hätte, so wird behauptet, keinesfalls ein Einfahrtssignal für einen Zug geben dürfen, ohne durch Augenschein zu prüfen, ob die Fahrstraße auch frei war. Diese Prüfung ist übrigens durch den§ 23,1 der Fahrdienstvorschriften besonders angeordnet und gilt als die wichtigste Bestimmung für die Fahrdienstleiter. Um diese Bestimmung zu erfüllen zu können, ist außerdem in dem auf dem Bahnhof befindlichen Blockhäuschen ein besonderes Fensler an- gebracht, durch welches der Angeklagte sehen konnte, daß sich der Zug 227 noch in dem Bahnhof befand. In der Verhandlung bestritt der Angeklagte mit aller Ent schiedenheit, nach irgend einer Richtung hin fahrlässig gehandelt zu haben. Der Borsitzende teilte mit: Mit der eigentlichen Beweisauf- nähme solle erst nach dem Lokaltermin auf dem Bahnhof Jannowitz- brücke begonnen werden. Um die Möglichkeit zu haben, bei diesem Lokaltermin in strafprozessual zulässiger Weise Fragen richten zu können, wurden gestern nur die beiden technischen Sach- verständigen Geheimrat Wambsganß und Oberbaurät Hentzen und der medizinische Sachverständige Oberarzt Tr. Franz vom Krankenhaus Bethanien vernommen. Letzterer be- kündete auf eine Frage des Rechtsanwalts Tr. Puppe, daß die Möglichkeit gegeben sei, daß der bei dem Zusammenstoß tödlich verunglückte Arbeiter Klingenbcrg mit dem Leben davon- gekommen wäre, wenn unmittelbar nach dem Unfall durch Ab- binden der verletzten Gliedmatzen eine Verblutung verhindert war- den wäre. Diese Möglichkeit sei allerdings eine sehr entfernte, da der Verletzte neben einem komplizierten Bruch beider Unterschenkel auch einen schweren Nervenchok erlitten habe. Der Geheimrat Wambsganß, der die ersten Feststellungen an der Unfallstelle getroffen hatte, bekundete zunächst als Zeuge, daß man zuerst an ein Verschulden des Lokomotivführers gedacht Hab«. Bei dem gerade an der Westeinfahrt des Bahnhofs Jannowitzbrückc sehr unübersichtlichen Terrain habe der Lolomotivführer den in dem Bahnhof haltenden Zug erst sehen können, als es zu einem wirksamen Bremsen schon zu spät war. Der Angeklagte habe zuerst behauptet, das Einfahrtssignal habe, aufHalt!" gestanden; erst als sieben andere Beamte bekundeten, daß das Signal auffreie Fahrt" gestanden habe, habe auch er die Möglichkeit zugegeben. Richtig sei es, daß dos Rusfahrtssignal nicht richtig funktioniert hat und aufHalt!" gefallen war. Ter Angeklagte will hierdurch in dem Glauben versetzt worden sein, daß der Zug schon längst die Bahnhofshalle verlassen und das Haltesignal schon für den folgenden Zug gestellt sei., Wie der Sachverständige bekundete, sei es aller- dings mehrfach vorgekommen, daß ein derartiges Signal von selbst aufHältl" falle. Dies liege an der inneren Konstruktion der Apparat«. Wenn durch eine Störung der elektrischen Leitung der Kuppelungsstrom unterbrochen werde, falle das Signal ausHalt!" und müsse dann wieder ausfreie Fahrt" gestellt werden. Der Sachverständige Obcrbaurat Henven erläuterte an der Hand von Skizzen und Plänen die ganze Situation an der Unfall- stelle und die innere Einrichtung der Block- und Signalapparaie. Der Zug 2033, der kurz vor dem verunglückten Vorortzug 2277 den Bahnhof verlassen hatte, sei von der Blockstelle 3 regelrecht zurück- und vorgeblockt worden. Bei der Ausfahrt� dieses Zuges werde das Ausfahrtssignal durch einen elektrischen Schienenkoniakt aufHalt!" gestellt. Dies müsse auch geschehen sein, da sonst über- Haupt nicht geblockt tverden konnte, weil der Flügel des Signals den Blockstrom überhaupt erst schließt. Richtig ist und werde auch von dem Lokomotivführer des verunglückten Zuges bestätigt, daß bei seiner Einfahrt das Ausfahrtssignal auffreie Fahrt" gestanden habe, dann aber plötzlich auf Halt!" gefallen sei, der Angeklagte müsse also ordnungsmäßig das Signal auffreie Fahrt" gestellt haben, um den in der Halle befindlichen Zug zur Ausfahrt zu ver- anlassen. Wenn das Signal trotzdem aufHalt!" gefallen fei, so sei dies auf einen* Fehler an dem Apparat zurückzuführen, der von dem Oberingenieur Wegner von der Firma Siemens u. Halske  festgestellt worden sei. Einer der beiden Magnetschalter habe Tauerschluß gehabt. Außerdem sei auch noch ein Fehler an dem Schienenstromschließer vorhanden gewesen,«elbst wenn nun das Signal durch die technischen Mängel aufHalt!" gefallen sei, wie es übrigens am nächsten Tage noch einmal passiert fei, ohne daß ein Unfall geschah, da der Beamte aufgepaßt hatte, so habe der Angeklagte durch das Fenster seiner Blockbude sofort bemerken müssen, daß sich der Zug noch in der Bahnhoishalle befinde. Alle technischen Einrichtungen stellen aber nur Hilfsmittel dar, die von den Beamten beaufsichtigt und geleitet werden sollen. Ein Eisen- bahnbcamter müsse eben die Augen auftun und selbst sehen, wo sich der Zug befindet und das habe der Angeklagte offenbar nicht getan. Auf eine Reihe von Fragen des Rechtsanwalts Dr. Puppe, der u. a. darauf hinweist, daß�zu jener Zeit 47 Züge stündlich zu bedienen sind, bestätigt der Sachverständige, daß der Angeklagte innerhalb eines Zeitraums von 2lb Minuten acht verschiedene Handlungen auszuführen hatte. Es sei erklärlich, daß dies mit der Zeit rein mecharrisch getan werde, da es sich immer um dieselben Handgriff« handele. Der Angeklagte habe sich offenbar hierbei nur auf die Signale verlassen und dem folgenden Zug dasFreie- Fahrt"-Signal gegeben, nachdem er ganz mechanisch geblockt hatte. Durch die Freigabe der Strecke habe er gegen die wichtigste Dienst- Vorschrift verstoßen. Zu längeren Erörterungen kam es dann noch über die Art, in welcher morgen(Mittwoch), 7.30 Uhr früh, der Lokaltermin in der Blockbude abgehalten werden soll. Beide Sachverständigen er- klärten, daß der zur Verfügung stehende Raum ein sehr beschränkter sei, außerdem dürfte der Blockbcamt« keineswegs irritiert werden, da er bei der schnellen Zugfolge mit gespannter Aufmerksamkeit seinen Dienst veriehen müsse. Der Lokaltermin soll in der Weise abgehalten werden, daß immer nur drei Prozeßbeteiligte unter Leitung des Oberbaurats Hentzen den Tienstraum betreten sollen, wo ihnen, um jede Störung zu vermeiden, im Flüsterton die er- forderlichen Erläuterungen gegeben werden sollen Hus aller Melt. Bebel und die Kirche. DaS staatlich approbierte Geschästschristentum u»d seine Ver- treter haben heute noch schwer an der Tatsache zu verdauen, daß am Leichenbegängnis Bebels in Zürich   die Glocken der St. Jakobskirche ihre ehernen Töne dem großen Toten ins Grob nachsandten. Inzwischen hat wieder ein schweizerischer Dorspfarrer das klein- liche und unsagbar engherzige Kirchenchristentum beider Konfessionen Deutschlands   beschämt. Am letzten Sonnlag, dem Bettag(Bußtag) pr.digte der Pfarrer des zürcherischen Dorfes Feuerhaken, Herr Sutermeister, über den BibeltextDu sollst Gott   den Herrn lieben von ganzem Herzen, von ganzer Seele, mit ganzem Gemüte und mit allen Kräften und Deinen Nächsten wie Dich selbst." Dabei stellte er als Vorbild eines solch gottgefälligen Lebens- Wandels August Bebel   auf. Es ist, so sagte der Prediger u. a. ungefähr, vor einigen Wochen in Zürich   ein Mann mit fürstlichen Ehren und unter der Anteilnahme von Millionen Herzen zu Grabe getragen worden, ob- wohl der Dahingegangene nur aus dem schlichten Arbeiter- und Handwerkerstande hervorgegangen. Ungezählte liebten ihn aber, weil sein ganzes Leben den Armen und Enterbten geweiht war und er wil selten einer vor ihm das GebotLiebe deinen Nächsten!" praktisch betätigt hat. Wohl war sein Glaubensbekenntnis nicht das unsrige; darauf kommt es aber gar nicht an. Er hatte den Glauben an da» Gute'im Menschen, und war stets bestrebt, dem Guten zum Durchdruckt zu verhelfen. Und darin liegt die höchste und schön st e Betätigung christlicher Glaubenslehren. Der Pfarrer forderte schließlich seine Zuhörer auf, August Bebel  nachzustreben, um dadurch am ehesten dem christlichen Ideal werktätiger Menschen- und Nächstenliebe nahezukommen. Ein wildes Land, diese Schweiz  , wo ungestraft christliche Prediger die Kanzel benützen dürfen, um einen Mann, der bekannt« lich das Wort geprägt hat, daß Christentum und Sozialdemokratie wie Feuer und Wasser sich gegenüberständen, als Musterbeispiel christlicher Liebestäiigkeit aufzustellen! Ein wildes Land, fürwahr. Katastrophe auf einer fiskalischen Grube. Auf der dem Brausschweiger Fiskus gehörenden Grube Hercynia bei Vienenburg ritz am Dienstagmittag bei der Ablösung der Mittagsschicht auf Schacht I das Tau der F a h r u n g. Der mit zwölf Bergleuten besetzte Korb stürzte in die Tiefe. Dabei wurden vier Berg- leute sofort getötet, die übrigen schwer verletzt._ Flug über das Mittelländische Meer. Ueber den kühnen Flug eines französischen   Aviatikers wird gemeldet: Paris  , 23. September. Der Flieger Garros, der heute früh 3 Uhr 52 Minulen in Saint Raphael nach Tunis   auf- gestiegen war, hat, nach einer dem Eibauer seines Flugzeuges zu- gegangenen Meldung, um 11 Uhr 35 Minuten Cagliari   auf Sardinien   passiert und ist um 1 Uhr 45 Minuten in Biserla ein- getroffen. Die von Garros zurückgelegte Strecke beträgt 800 Kilo­meter. Zwei Drittel davon hat Garros über dem Meere durchflogen- Er hat damit weitaus die längste Ueber-Meer-Fahrt vollführt, die bisher unternommen worden. Automobilkatastrophe in Baden. Auf der Landstraße zwischen Gralen und Neudorf fuhr ein Automobil infolge Versagens der Bremse und infolge des schlüpfrigen Weges gegen einen Baum. Die Insassen, zwei Aerzte und der Chauffeur, wurden herausgeschleudert. Einer der Fahrgäste und der Chauffeur waren sofort tot, während der andere auf dem Transport starb. Eine schreckliche Brandkatastrophe. Eine entsetzliche Brandkatastrophe ereignete sich in Gelsen» kirchen auf der zur ZecheNordstern" gehörenden Teerfabrik. Auf bisher noch unaufgeklärte Weise war dort Feuer ausgebrochen, da- sich bei dem leicht brennbaren Material so rasch ausbreitete, daß in wenigen Augenblicken die ganze Fabrik in Flammen stand. In einer Abteilung wurden sechs Ar- beiter so plötzlich von der Gefahr überrascht, daß sie vor Qualm und Flammen den Weg ins Freie nicht mehr finden konnten. Sie mußten elend ersticken und ver- brannten bis zur Unkenntlichkeit. Die verkohlten Leichen wurden mit vieler Mühe geborgen und rekognosziert. Revolverhelden. Durch eine Schießerei wurden am Montag nachmittag die Ein- wohner der im Remstal gelegenen würllembergischen Orte Groß- h e p p a ch und Jndersbach in Schrecken versetzt. Gegen 3 Uhr fuhren zwei Pferdehändler auf einem einspännigen Fuhr» werk in den Ort hinein und feuerten am OrtSeingange auf das WohnhauS des Gemeinderales Heckcr«inen scharfen Schuß ab. Die Kugel durchickilug die Scheibe eines Fensters und drang dann in die Stube; glücklicherweise wurde niemand verletzt. Die Männer fuhren dann weiter durch das Dorf, und gaben noch niedrere Schüsse ab. AIS   Ziel holten sie sich die Anwesen der Landwirte Fischer und Bauer auSersehen. Hier wurde aber zum Glück ebenfalls niemand verletzt. Nach diesem zweiten Ueberfall gaben sie in der Nähe der Löwenwirtschaft einen weiteren Schuß ab und flohen dann nach Jndersbach. Einer Frau, der sie auf dem Wege begegneten, sollen sie zugerufen haben: Alles muß noch heute hin sein. Die Frau hörte noch, wie die Männer kurz darauf drei weitere Schüsse abgaben. In Jndersbach hielten sie im GasthofeZum Rößl" kurze Rast und flohen dann, als ihnen die erregten Leute von Großheppach   nachkamen. In der Nähe von Fellbach   wurden sie von einem Landjäger verhastet. Sie gaben an, daß sie nicht die Abficht gehabt hätten, irgend jemand zu verletzen. Sie wollen sich von Kollegen verfolgt geglaubt haben, und um sich ihrer Angreifer zu erwehren, hätten sie die Schüsse ab- gefeuert. Inwieweit diese Angaben auf Wahrheit beruhen, wird die eingeleitete Untersuchung ergeben. Die durch die Schießerei in die größte Erregung geratenen Bewohner glaubten im ersten Augenblick daß ein zweiter Mühlhausener Ueberfall vor sich gehen werde. Heilige Einfalt! Der Beweis, daß die Dummen nicht aussterben, wurde orck*. Tage wieder einmal vor dem Landgerickit F r a n k e n th a l in der Pfalz   geliefert. Die 52 Jahre alle GastwirtSebestau Katbarina Müller von Frankenthal  , die sich mit Karrenfckilagen beschäftigt. hat innerhalb zwei Jahren der BäckerScheirau Elise Weinehl bares Geld und Gegenstände in einem Gesamtwerte von 20000 Mark abgeschwindelt. Die Müller hat Frau Weinehl vorgeläuscht, aus ihrem Mann Johannes Weiehl ruhe ein Fluch. der von dessen erster Frau herrühre. Der Fluch habe sich auf sein Söhnchen übertragen, sie aber, die Müller, habe die Macht, alles Unheil abzuwenden. Dazu aber brauche sie Geld und Waren, um Sühneopfer zu kochen und auf dem Grabe der ersten Frau Weinehls zu vergraben. Diese Ausbeutung bat zum wirtschaft­lichen Niedergang der Familie Weinehl geführt und ihr war es zuzuschreiben, daß am 1. März 1913 der Ehemann Weinehl Hand an sich legte. DaS Ehepaar Müller hatte sich nun wegen dieser Gaunereien vor Gericht zu verantworten, das gegen die Ehefrau Müller auf 2 Jahre 4 Monate, gegen deren Ehe» mann auf 1 Jahr Gefängnis erkannt«. Kleine Notizen. Weil eS das Gesetz verlangt. In der Feldkircher Gasanstalt begann gestern die Verbrennung von 70 00 K r l o g r am m Saccharin  , das in der letzten Zeit von der Schweiz   nach Tirol eingeschmuggelt wurde. Sein Wert beträgt nach der-Schätzung der Finanzorgane 200 000 Kronen.... m.. Moderne Goldmacher. Die Polizei entdeckt� m Marseille   im italienischen Restaurant Conteffo in den Kellerraumlichkeiten eine vollständig«ingerichtete F a l s ch m ü n z« r w e r l st a t t e. Die Polizei beschlagnahmte insgesamt für 3800» Frank falsche? Geld. Schweres VerkehrSunglück. Dienstag vormittag ist in der Nähe von Budapest   auf einer Bahnuberquerung eine Lokomotive in einen Omnibuswagen hinerngelaufen. Zwei Personen. der Kutscher und ein Fahrgast, waren) o f o r t tot. Fünf Per» sonen liegen im Sterben, zehn wurden mehr oder weniger schwer verletzt. n>.., Absturz ins Meer. Em mtt Begleiter von Casablonca kommender Militärflieger stürzte Montagabend 7 Uhr mit seinem Apparat hinter dem marokkanischen Hafen Safi au» 300 Meter Höhe ins Meer und verschwand in den Fluten. Der den Offizier begleitende Mechaniker wurde durch herbeigeeilte Fahrzeuge gerettet. Vermißt« Dampfer. Große Unruhe herrscht in New Dork über das Schicksal des DampfersHuronio", der überfällig ist. Er war auf dem Weg von Port Arthur am Oberen See nach de« Ontariosee   begriffen und geriet vergangenen Sonnabend in eine» Sturm. Seitdem hat man nichts wieder von ihm gehört, obwohl er Apparate für drahtlose Telegraphie an Bord hatte. E« besamden sich etwa 200 Passagiere auf dem Dampfer.