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Der Zigarettenkrieg.

Aufruf!

Seit geraumer Zeit wenden sich weite Kreise des Volkes gegen ein drohendes Privatmonopol des englisch - amerikanischen Tabaktrustes in der deutschen Zigarettenindustrie.

Als diese Bewegung einsetzte, erschien als einziges und nächstliegendes Mittel gegen das gefürchtete Privatmonopol die Aufforderung an Händler und Konsumenten, alle Fabrikate trustverdächtiger Firmen zu meiden.

In kurzer Zeit aber stellte sich heraus, daß dieser Boykott- ganz abgesehen davon, daß viele leistungsfähige Detailhändler sich durch­aus ablehnend gegen ihn verhielten eine sehr gefährliche und zwei­schneidige Waffe ist.

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Er rief einen Konkurrenzkampf mit übermäßigen Rabatten, Zugaben und Reklamen hervor, in dem schließlich nur die unabhängigen mittleren und kleineren Fabrikanten geschädigt wurden.

Er läßt jeden Unabhängigen in der ständigen Furcht leben, daß morgen vielleicht durch irgendwelche Verdächtigungen er selbst auf die Proskriptionsliste gesetzt wird.( Gegen Auswüchse in dieser Richtung sah ich mich ja in den letzten Wochen gezwungen, energisch und scharf Stellung zu nehmen.)

Es rückt mit jedem Tage die Gefahr eines Staatsmonopols näher, das allen Fabrikanten, den Trustfirmen und den Unabhängigen, wohl eine Ent­eignung zu Preisen bringen würde, die in gar keinem Verhältnis zu dem von ihnen angewandten Kapital stehen und das wohl auch von den Händlern und Konsumenten mit gemischten Gefühlen begrüßt werden würde.

Deshalb mußten jene, die nicht nur Konkurrenzinteressen vertreten, sondern für die gesamte Branche und für das Gedeihen unseres Wirt­schaftslebens wirken wollen, nach anderen Wegen suchen, auf denen man der Gefahr des, Privatmonopols entgegentreten kann.

Diesen anderen, besseren Weg sehen maßgebende Kreise heute darin, daß die British- American Tobacco Co. und alle direkt und indirekt an­

gegliederten Firmen sich unabhängigen Fabrikanten und maßgeblichen Händlergruppen gegenüber gegen hohe Konventionalstrafe verpflichten:

keine weitere Fabrik und kein weiteres Detail­geschäft der Tabakbranche Deutschlands , und zwar weder von denjenigen, welche sich diesem Vertrage angeschlossen haben, noch von solchen, die ihm fernstehen, weder durch Kauf, Pachtung oder Be= teiligung, noch durch Gründung, weder direkt noch durch Mittelspersonen sich anzugliedern. Der Vertrag, dessen Mandatare über die augenblicklichen Be­ziehungen genau informiert werden müssen, soll durch das Aufsichts­recht einer bedeutenden wirtschaftlichen Korporation gesichert werden. Es ist selbstverständlich, daß einzelne Personen und einzelne Firmen heute an der Aufrechterhaltung des Kriegszustandes in der Tabakbranche ein persönliches Interesse haben. Von dieser Seite wurde bereits der Versuch unternommen, die bisherigen Verhandlungen zu stören, obwohl diese einerseits die Gefahr eines drohenden Privatmonopols beseitigen und der Antitrustbewegung ein greifbares Resultat geben, andererseits geeignet sind, der Tabakbranche Ruhe und Frieden und damit die Möglichkeit zu geben, viele schwere Schäden zu heilen, die in der Zeit des Kampfes sich ungestört entwickelten. Solchen nicht ganz un­eigennützigen heimlichen Störungen entgegenzutreten, ist der Zweck dieses öffentlichen Aufrufes, der verbunden sei mit der Aufforderung an alle interessierten Personen, Firmen und Körperschaften, ihre An­sichten und Wünsche zu dieser Vertragsbildung dem Unterzeichneten zugehen zu lassen.

Ueber den endgültigen Abschluß der Verhandlungen wird an dieser Stelle berichtet werden.

Frankfurt am Main , den 1. Oktober 1913.

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