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Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ghiae: Die mil bernden Umstände fließen aus zwei Quellen. Einerseits aus der Erwägung, daß die Angeklagte infolge ihrer Veranlagung minder zurechnungsfähig bei der Ausführung der Tat war; andererseits, daß die Angeklagte sich in einer Lage befand, nicht ganz ohne ihre Schuld, aber doch nicht ganz durch ihre Schuld, von der sie nicht wußte, wie fie anders enden solle. Andererseits handelt es sich um ein Menschen leben, man muß aber berücksichtigen: um welches Menschenleben; um einen Menschen, der sie bis aufs Blut gepeinigt und verfolgt hat. Unter Berücksichtigung auch der Jugend der Angeklagten beantrage ich 1 Jahr 6 Monate Gefängnis und Anrechnung eines Teils der ersuchungshaft.

Soziales.

Außenwelt fann nur durch Schiffe aufrecht erhalten werden, da die Landwege völlig unter Wasser sind. Die Lebensmittel sind unge­Aus Ostelbien! heuer im Preise gestiegen. Das Pfund Brot wird mit fünf Dollar Die Behandlungsweise, denen die Landarbeiter des bezahlt, während Fleisch überhaupt nicht mehr aufzutreiben ist. öfteren ausgesetzt sind, haben wir an einer großen Reihe Unter der ärmeren Bevölkerung ist bereits eine Skorbut von Beispielen gekennzeichnet. Daß aber auch Guts- epidemie ausgebrochen. Das Glend droht sich noch zu steigern, beamte nicht gerade auf Rosen gebettet sind, zeigt folgende da der Winter vor der Tür steht und die Lebensmittelzufuhr zu Schilderung: Wasser eingestellt werden muß. Der durch die Fluten angerichtete War da auf dem Gute des Herrn Walter Raul in Schaden wird auf nahezu sechs Millionen Dollar geschätzt. Di dte bei Friejad ein nipettor beschäftigt. Er Nome City ist ein Ort an der Nordwestküste von Alaska und hatte sich bertragsgemäß vom 22. Dezember 1912 bis 1. April zählte 1900 girta 18 000 Einwohner, die im Goldfieberjahre 1898 Justizrat Friedmann: Falle der Gerichtshof nicht den§ 317 1913 verdungen. Der Grund des außergewöhnlichen Ein- durch die Nachricht von den Goldreichtümern des Nomedistrikts an­der Strafprozeßordnung anwenden will( Verweisung an ein anderes Schwurgericht wegen einstimmiger Ansicht des Gerichts, daß die Gestellungstermins lag darin, daß der Vorgänger dieses gelockt wurden. Nach dem Abflauen des Goldfiebers ist die Ein­schworenen sich zu ungunsten der Angeklagten geirrt haben), io habe Inspektors seinen Bosten auf etwas ungewöhnlichem Wege wohnerschaft start zurückgegangen. ich teine Ausführungen zu machen. Das Gericht wird wissen, welche berlassen hatte, er war ausgerückt. Das Ausrücken Hoch mit dem Brotkorb! Strafe es nach dem Spruche der Geschworenen zu finden hat. scheint auf dem Gute des Herrn Kaul zu den üblichen Arten, Frau Toselli , die ehemalige sächsische Kronprinzessin, hat, Jedenfalls beantrage ich die aftentlassung der Angeklagten. Den Dienst zu verlassen, zu gehören. Denn außer diesem wie bereits gemeldet, eine Operette geſchrieben, die in Rom ihre Nach kurzer Beratung des Gerichts verkündet der Vorsitzende Vorgänger des Inspektors hat auch eine Stübe während erste Aufführung erleben soll. Das Stück heißt: Die bizarre folgendes der Tätigkeit des Inspektors den Dienst auf diesem Wege Prinzessin". Glücklicherweise erfuhr das nationalliberale berlassen, ebenso die Stüße, die unter der Tätigkeit des Nach- Leipziger Tageblatt" etwas von dem Inhalt des Stüdes, folgers in Diensten der gnädigen Frau stand. Der Grund der für jedes gute patriotische Herz, namentlich fächsischer Bauart, ist in der angenehmen Behandlung zu suchen, der einfach unerträglich sein soll. Das Leipziger Blatt fühlte sich des= die Angestellten auf dem Gute ausgesetzt sind. Wie die be- halb berufen, Lärm zu schlagen, das Stück als eine einzige schaffen ist, lehrt die von Herrn Kaul angewandte Er- Gemeinheit" zu denunzieren und die Regierung aufzufordern, ziehungsmethode. So hat er im vorigen Jahre einem hindern. Gleichzeitig wurde dem sächsischen Hausministerium nahe­Schritte zu tun, um die Erstaufführung in Rom zu ver leben nach Verabfolgung von Schlägen einen Eimer gelegt, der ehemaligen Kronprinzessin den Brottorb höher zu an den Kopf geworfen, daß das Gesicht des jungen hängen, ihr die Rente zu beschneiden, wenn die Aufführung in Rom dennoch erfolgt. Mannes blutete.

Urteil:

11

"

Innerhalb des Rahmens, den der Spruch der Herren Ge­schworenen gezogen, hat das Gericht die Strafe festzustellen. Da hat das Gericht folgendes geprüft: Die Angeklagte hatte vom Vater nicht nur die Intelligenz, sondern auch den Leichtsinn geerbt und so war es für sie notwendig, daß sie eine besonders starfe moralische Stüße durch ernste und sorgsame Erziehung erhielt, ihr fehlte das gute Elternhaus, die sorgfältigen Eltern, die einem jungen Mädchen einerseits eine gewisse Freiheit lassen, anderseits aber auch mit Strenge darauf fehen, daß die Grenzen dieser Freiheit nicht überschritten werden. So kam sie in die Großstadt, wo die Ver­Das Tageblatt" fann nun einen Erfolg buchen. Denn in Infolge eines Wortwechsels, bei dem der Herr Guts­lodungen an sie herantraten und wo eine besondere Kontrolle durch befizer dem Inspektor vorwarf, er habe ihm 50 Bentner seiner Abendausgabe vom Montag teilt es mit, daß sein Artikel dem zuverlässige Freundinnen besonders notwendig gewesen wäre. So Safer und 10 Zentner Roggen gestohlen, suchte er diese Er- fächsischen Hausministerium vorliege. Doch hätte dieses bisher war der Boden für sie vorbereitet; sie ging ein Liebesverhältnis ein, mit ziehungsmethode auch auf diesen anzuwenden. Erst durch nicht die Absicht, gegen Frau Toselli einzufchreiten. Das Ministe einem Maune, der in anderen Streifen wie sie lebte. So ideal das das energische Auftreten des Inspektors wurde er davon ab- rium fönne dies erst dann tun, wenn es erfahren, daß in der gewesen sein mag, so bestand doch eine Kluft zwischen ihnen gehalten. Nach diesen und anderen Annehmlichkeiten zog es aufes enthalten seien( z. B. gegen den ehemaligen Mann der Operette Angriffe gegen Mitglieder des föniglichen und bei der finnlichen Natur und der ihr innewohnenden Erotik der Inspektor vor, seinen Dienst, der mit dem gewaltigen jetzt wiederum geschiedenen Frau Toselli , den König von Sachsen . blieb noch ein Platz für einen Zweiten. Georg Reimann war das Gehalt von 720 m. nebst freier Station dotiert war, zu N. d. 2.). Es würde dann wahrscheinlich in finanzieller Gegenstück von Dr. Sternberg und wenn er etwas Lasterhaftes an sich hatte, so war dies vielleicht das, was die Angeklagte reizte. Kündigen. Das hatte nun augenscheinlich den Herrn Guts- iniicht gegen die Prinzessin vorgegangen und Einen Kuß auf Deinen losen, frechen Mund!" so schrieb sie und befizer erst recht in Harnisch gebracht. Er schickte ihm durch ihre Rente, die ichon einmal von 40 000 auf 20 000 m. herab­dies beweist, daß sie sich nicht immer so brav und gebildet unter den Kutscher ein Zeugnis", worin in lafonischer Kürze ber- gefegt ist, erneut beschnitten werden." halten wollte, wie mit Dr. St. Sie fagt selbst: Eine Doppelnatur zeichnet stand, daß R. vom 1. Januar bis zum 31. März bei Tas nationalliberale Blatt kann also einen schönen Erfolg seiner wohne in ihr, wie ja wohl in jedem Menschen etwas von einer solchen ihm in Stellung war, und daß er gegen den Herrn Guts- lieblichen Denunziation buchen. steckt. Sie liebte es, sich mit Reimann etwas nachlässiger und befizer und seine Frau stets unhöflich war. Infolge dieser Kleine Notizen. weniger ernst zu unterhalten. So tam eine gewisse Neigung zu ihm. Abfertigung und dieses Zeugnisses war es in der Folge dem Aus der Zwangsfürsorge entwichen. Wie aus Bromberg ge­Bei Dr. St. hatte sie einen gewissen Respekt zu bewahren, bei dem Inspektor natürlich nicht möglich, eine andere Stellung zu meldet wird, sind aus der evangelischen Erziehungsanstalt Bert jungen Menschen war fie die Königin allein. Dieses Doppelspiel war eine Lage, der sie nicht gewachsen war, erlangen. Ja, Herr Kaul gab auch einem anderen Guts- wig 15 Fürsorgezöglinge in der Anstaltskleidung entflohen. Denn Zwei Kinder vom Zuge überfahren. Von einem D- 8uge wurden zeigte fich Reimann bon der schlechten befizer, der den Inspektor bereits engagiert hatte, auf dessen Seite. Er hatte sie, nach dem letzten Brief zu urteilen, Anfrage eine Auskunft, wonach dieser sich gemüßigt sah, bei Ringsheim in Baden zwei Kinder auf dem Bahnüber­auf alle Art bedroht und geängstigt. So fam es bei ihrer den Vertrag aufzuheben. Die Zeugnisse des Inspektors aus gange überfahren und getötet. Schuld an dem Unglüd soll der byſteriſchen Natur, daß sie sich zu dem Schritt entschloß, der sie von früheren Dienststellen zeigen, daß es sich in der Tat um einen Bahnwärter tragen, der die Bahnſarante offen gelassen haben soll. Reiche Beute. In das Goldwarengeschäft von Schubert in dieser Fessel befreien sollte. In dieser Verfassung hat sie die Tat außerordentlich tüchtigen Landwirt handelt, der sich überall Breslau brangen in der Nacht zum Dienstag Diebe, die wahr. begangen, die die Herren Geichworenen als Totschlag erkannt und in seinem Benehmen sowohl wie in seinen Leistungen der scheinlich einer internationalen Bande angehören, durch den Keller für die sie ihr mildernde Umstände bewilligt haben. Danach hat weitgehendsten Zufriedenheit erfreute. Nichtsdestoweniger ein. Sie sprengten zwei Panzerfchränke und raubten der Gerichtshof in Erwägung, daß sie trotz ihrer Intelligenz eine weitgehendsten Zufriedenheit erfreute. mangelhafte moralische Bildung besaß, sich in einer Notlage befand, ist er durch das Vorgehen dieses Agrariers in ähnlicher Weise für 70 000 Mart Gold und Juwelen. da sie einen Erpresser in ihre Gewalt gebracht hatte, in fernerer Er geschädigt, wie Landarbeiter in ihrem Fortkommen geschädigt wägung, daß sie geistig dem Dr. St. nahe, moralisch aber dem Rei- zu werden pflegen. Darüber, wieweit der Gutsbesitzer dem mann näher stand, gemeint, eine Strafe mittlerer Art verhängen Inspektor schadenersaßpflichtig ist, wird das Gericht zu ent­zu sollen. Da ein großer Teil der mildernden Umstände schon scheiden haben. Zur Beleuchtung der Zustände auf dem betreffend die Wahlen der Vertreter und Ersatzmänner zum Ausschuß in dem Wahrspruch der Geschworenen selbst liegt, so hat das Gericht auf 2 Jahre und 6 Monate Gefängnis erkannt, 6 Monate auf die Untersuchungshaft angerechnet und die Einziehung des Revolvers verfügt. Die bei der Urteilsverkündung total zusammengebrochene An­geklagte erklärte, die Strafe noch nicht annehmen zu wollen. Ein Bild des Jammers bot die Mutter der Angeklagten, die in sich zu­fammengefunten schluchzte und jammerte." Mit Erlaubnis des Vor­fißenden wurde ihr Gelegenheit gegeben, nach der Verhandlung noch mit ihrer Tochter Rücksprache zu nehmen.

*

Lande aber glaubten wir auch diesen Fall registrieren zu sollen, und können den Landarbeitern und Gutsbeamten, die Sehnsucht nach ostelbischer Behandlung haben, das Gut des Herrn Walter Raul in Didte bei Friesad angelegentlichst empfehlen.

Die Konkurrenzklaufel gegen den auf Probe angestellten Bro­visionsreisenden.

Bekanntmachung

der Allgemeinen Ortskrankenkasse der Stadt Berlin aus dem Kreise der Versicherten. Das Ergebnis der am 28. September 1913 stattgefundenen Wahlen ist gemäߧ 14 der Wahlordnung durch den Vorstand wie folgt festgestellt worden:

Insgesamt sind abgegeben..

wovon

gültig erklärt wurden.

Von den verbleibenden

38 475 Stimmen,

106 Stimmen für un

38 369 Stimmen sind die

auf jede Lifte entfallenden Stimmen in der nachstehenden Uebersicht des Wahlergebnisses bei den einzelnen Listen vermerkt, daselbst auch die Zahl der Vertreter und Ersagmänner, sowie die Stimmen angegeben, unter denen die Gewählten in der betreffenden Vorschlagsliste verzeichnet stehen. Uebersicht des Wahlergebnisses.

Bezeichnung der Vorschlagsliste

Mr. I: Liste der

freien Gewerf schaften und An gestellten Berlins

Mr. II: Liste des

Wie dringend notwendig eine gefeßliche Neuregelung der Konkurrenzklauselbestimmungen ist, zeigt ein Urteil des Berliner Landgerichts, das jetzt vor der 5. Kammer des Berliner Kauf­mannsgerichts zur Berlesung tam. In dem zur Entscheidung ge­tommenen Falle trat das Wach- und Schließ- Institut Groß­Berlin" als Kläger gegen den Reisenden 3. auf. Lekterer war Das Urteil ist gefällt auf Grund des Wahrspruchs der Ge- von der Klägerischen Firma als Reisender gegen Provision einge­schworenen. Es ist härter als der Antrag des Staatsanwalts. Aus stellt worden, auch war das Engagement nur zur Probe abge= der Begründung des Urteils flang ebenso wie aus der gesamten schlossen worden. Bei diesen Bedingungen mußte sich 3. noch Verhandlungsleitung heraus, daß das Gericht der Ueberzeugung zu schriftlich verpflichten, innerhalb eines Jahres nach Austritt für geneigt habe, es liege borsägliche Tötung vor, die mit tein ähnliches Institut innerhalb Groß- Berline tätig zu sein. Das Ueberlegung ausgeführt ist, also Mord, nicht nur ohne Berliner Kaufmannsgericht hielt diese Konkurrenzklausel für un­Ueberlegung, aber mit Borsatz ausgeführte Tötung( Totschlag). Ift gültig, weil es gegen die guten Sitten verstoße, einen nur auf diese Annahme gerechtfertigt oder ist nicht sie und auch der Probe angenommenen Provisionsreisenden derart zu binden. Wahrspruch der Geschwornen ein Fehlspruch? Hat wirklich Dieses gewiß verständliche Urteil hob die 33. Siviltammer des die Angeklagte im Augenblick der Tat das Bewußtsein Landgerichts merkwürdigerweise auf. Es tönne in der Verpflich ihres Tuns gehabt? Selbst tvenn der Sachverständige tung zur Unterlassung von Konkurrenz für ein Jahr auch für einen nicht auf das Bestimmteste diese Frage verneint hätte, liegen eine auf Probe Angestellten keine unbillige Erschwerung gefunden große Reihe von Umständen vor, die auf den Mangel an Bewußtsein werden. zur Zeit der Tat schließen laffen. Dem Gericht und den Ge- Dies Urteil beweist, daß die schlimmen Folgen der Kon schworenen war die außerordentlich schwierige Aufgabe gestellt, das kurrenzverbotsverträge nur durch eine Gesetzesänderung ausge- Nr. III: Liste des Seelenleben der Angeklagten zu erfassen. Sind sie diefer Aufgabe gerecht merzt werden können. geworden? Haben sie nicht übersehen, daß die Angeklagte, wo sie Unwahres gesagt haben mag, nur sagte, was sie für wahr hielt? Ein Mädchen, das im Alter von 17 Jahren mit einem Gehalt von 45 M. fich und ihre Mutter ernährt, dabei des Abends Stenographie und Schreibmaschine erlernt, schließlich mit einem Gehalt von 60, gulegt von 75 M. sich und ihre Mutter unterhält, denkt anders, als eine sorgsam vor jeder Ausgleitung behütete höhere Tochter". Und doch sind all die Reflexionen des Staatsanwalts und des Der Gerichts nur einem Vergleich mit einer solchen entnommen. lebensprühende, übermütige, mit Berliner Fronie und Schnoddrigkeit gemischte Humor scheint die Richter irregeführt zu haben. Machen Sie Hackepeter aus mir; vergessen Sie aber nicht das Ge­

Ein Drudfehler ist zu berichtigen in dem Artikel über den Verein für soziale innere Kolonisation Deutschlands "( in Nr. 262, Beilage 1). Nach dem Satz über die halbe Million Arbeitsloser ist fortzufahren: Sollen die alle ( nicht aber) einstweilen auf Debland beschäftigt werden, bis sie anderswo wieder Arbeit und Brot finden?"

Aus aller Welt.

Eine Stadt durch Unwetter vernichtet. Die Stadt No me in Alaska ist durch einen gewaltigen Wollen­würz dazu", diese freilich nicht von übermäßiger Autoritäts- bruch fast vollständig zerstört worden. Fünfhundert Häuser, baracken duselei vor der Polizei zeugende Bemerkung zu dem Skriminal artige Gebäude, find eingestürzt, und eine große Anzahl anderer find tommiffar und andere Aeußerungen scheinen die Richter zu der wohl vom Untergange bedroht. Die Straßen find vollständig über­durchaus irrigen Ansicht verleitet zu haben, die Angeklagte sei leicht schwemmt, und trog des fortwährend strömenden Regens wird der fertig und unglaubwürdig. Sonst hätte schwerlich, da die Schuld zum mindesten nicht voll nachgewiesen war und außerdem das ärzt- Verkehr mit Hilfe von Canoes aufrecht erhalten. liche Gutachten die zurechnungsfähigkeit verneinte, der Spruch auf Frauen versuchen in ihre Häuser zu gelangen, aus denen fie fic Schuldig lauten tönnen. Nicht die Angeklagte hatte ihre Unschuld, Hals über Stopf auf eine benachbarte Hügeltette flüchten mußten, die Verhandlung hatte ihre Schuld nachzuweisen. um dem Tode des Ertrinkens zu entgehen. Die Verbindung mit der

GRATIS

Männer und

Gesamts zahl der erhaltenen gültigen Stimmen

Als Vertreter Als Ersatzmänner der Versicherten der Versicherten im Ausschuß sind ge­wählt die Bewerber der Liste

im Ausschuß find ge­wählt die Bewerber

der Liste

I

II III IV

I II III IV

Nr.

35 934

Nr. 1-57

58­

171

Nr.

Verbandes der deutschen Ge wertvereine

Nr.

830

1

Wahlausschusses der katholischen Arbeiter und Ar­beiterinnen Ber­ lins ....

Mr. IV: Liste der Berliner Ge schäftsdiener u. Bader Vereini gung", freie un­abhäng. Berufs organisation.

888

Nr. 1

717

Nr. 1

2 it.

3

Nr.

2 u.

༠༠

Nr.

2#.

3

Die Wahlzeit aller Gewählten dauert 4 Jahre, also bis Ende 1917. Anfechtungen gegen die Gültigkeit der Wahl der Versicherten sind bis zum 23. Oktober 1913 bei dem unterzeichneten Vorstand oder beim Versicherungs­amt der Stadt Berlin , Abteilung für Stranken- und Unfallversicherung, an zubringen. Berlin , den 6. Oftober 1913.

277/16

Allgemeine Ortskrankenkasse zu Berlin .

Der Vorstand: W. Piehl, Borsitzender.

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Berantwortlicher Redakteur: Alfrey Wielepp, Neukölln. Für den Injeratenteil verantw.: Tb Glode, Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdruderei u. Verlagsanstalt Paul Singer u. Co., Berlin SW