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müffen.

Ausschuß mit dem Ersuchen um gemeinsame Verhandlungen mit drängen und Unorganisierte mitreißen. Dieses Gefühl der Unzu- mußte auch zugeben, daß der Reisende bei Abschluß des Ber­Bertretern der Anwaltsangestellten. Gemeinsame Verhandlungen friedenheit zu schüren und aufzurütteln, jei Aufgabe der Partei und trages sich in mißlicher Lage befand.- Der Reisende bat das fanden dann auch statt, die aber noch nicht abgeschlossen sind. Man ihrer Presse. Daß neben diesem Aufrütteln aus der Stumpfheit Gericht, ihn von der Konkurrenzklausel zu befreien. Die hat fich darüber verständigt, Grundsäge bezw. Mindest die Tagesarbeit der Gewerkschaften nötig wäre, sei selbstverständlich. Not des Lebens treibe ihn als Familienvater bedingungen für das Anstellungsverhältnis aufzustellen, die Diesen Ausführungen schlossen sich einige Redner an, wobei sie dann der Vertreterversammlung des Deutschen Anwaltsvereins besonders heftig die Ausführungen Bauers über die bessere Lebens- dazu, einen Auftrag entgegenzunehmen, wo sich ihm einer zur Beschlußfassung vorgelegt tverden jollen. Der Ab- haltung der Arbeiter zurückwiesen. Andere Redner richteten er- bietet und für welche Gesellschaft es auch sei, nur um sich die Schluß eines Tarifvertrages steht nicht zur Beratung, da neute Angriffe gegen die Delegierten und das Voltsblatt", das färgliche Provision zu verdienen. Der Direktor der Klägerin hierfür die Voraussetzungen auf beiden Seiten noch nicht gegeben mit seiner scharfen Schreibweise die Gewerkschaftsangestellten von erklärte, seine Gesellschaft nehme auch keine Aufträge mehr sind. Nach eingehenden Vorberatungen in den einzelnen Orten liegt der Parteiarbeit forttreibe. vom Beklagten an. Das Kaufmannsgericht kam zur Ver­es nun der Konferenz ob, die Forderungen aufzustellen, die bei den Reichstagsabg. Thiele bezweifelte, daß die Meinung der urteilung des Provisionsreisenden. Es wird ihm für jeden weiteren Berhandlungen mit dem Sozialen Ausschuß des Deutschen Halleschen Parteiorganisation noch mit dem übereinstimme, was Fall der Verlegung des Konkurrenzverbotes eine Haft­Anwaltsvereins geltend zu machen sind. Der Vorstand des Ver- die Parteimehrheit wolle. Hier habe das Wort Radikal noch eine bandes unterbreitet der Konferenz entsprechende Vorschläge. Danach blendende Wirkung. Redner verteidigte dann besonders die Haltung strafe von einer Woche angedroht. Das Gericht habe jollen die Angestellten in verschiedene Gruppen eingeteilt werden und der Fraktion zur Steuerfrage. Wer nicht in Wolfenfududsheim fich, so hieß es in der Begründung, für die Haftandrohung das Gehalt sich nach der Einwohnerzahl der Städte richten. schwebe, dürfe nicht anders handeln. entschieden, weil es im Zweifel sei, ob eine Geldstrafe die Die vorgeschlagenen Mindestsätze sind als sehr bescheiden Nach einigen weiteren Rednern, die sich für und gegen diese die Befolgung der Strafandrohung erzwingende Maßnahme zu bezeichnen; für die Gehilfen werden 60-130 m. verlangt. Für Ansichten geäußert hatten, holte der Bezirksleiter Genosse Voß darstellt. Angestellte, die selbständig Urkunden entwerfen, und für Bureau - ausführliche Zitate von Kautsky , Stolten und Bebel als Beweis Es sei davon abzusehen, ob das Gericht nicht den An­vorsteher find Säße bis zu 250 M. vorgeschlagen. Bei der Fest- für die Richtigkeit der Parteitagsbeschlüsse herbei. Er beantragte, trag der Klägerischen Firma überhaupt hätte zurückweisen jegung der Forderungen für die gesetzliche Regelung des Arbeits- um neue Schärfe zu vermeiden, den Uebergang zur Tagesordnung sollen. Auch eine vom Gericht zu verhängende Maßregel darf vertragsrechts wird die Konferenz die alte Forderung der rechtlichen sowohl über den Antrag Albrecht, der den Halleschen Delegier nicht im Widerspruch zu den guten Sitten stehen. Die Gleichstellung mit den Handlungsgehilfen erheben ten das Vertrauen ausspricht, als auch über den Antrag Thiele, Zwangsvollstreckung aus der Konkurrenzklausel steht aber im nicht im Widerspruch zu den guten Sitten stehen. der die Abstimmung der Delegierten verurteilt. Die Maschiniften und Heizer der Schultheißbrauerei beschäftigten da ja das Sch idjal des Thieleichen Antrages nach der obachtenden Grndsägen, zumal die Klägerin erklärt hat, auch Reichstagsabg. Genosse Kunert stimmte diesem Vorschlag zu, Widerspruch zu den von billig denkenden Menschen zu be fich in zwei Betriebsversammlungen mit den Zuständen in der Ab- Zusammensetzung der Versammlung nicht zweifelhaft sein sie gebe dem Beklagten keine Beschäftigung. Ein Klaffen­teilung I. Es lagen Beschwerden gegen den Heizer Küster vor, fönne. Im übrigen wies Kunert in seiner längeren Rede nach- urteil aber ist das Urteil deshalb, weil es wegen der deffen Bersetzung in eine andere Abteilung die dort beschäftigten drücklichst den Verdacht zurück, als wenn die Hallesche Organisation Armut des Beklagten Saft an Stelle der Arbeiter dringend wünschen. Nach dem, was in der Versammlung nicht mehr auf dem Boden der Gesamtmeinung der Partei stehe. Geldstrafe androht. Das heißt mit zweierlei Maß je vorgebracht wurde, ist es zu verstehen, wenn die übrigen Mitarbeiter Wir in Halle fügen uns als gute Demokraten" und machen es auf der Entfernung dieses Stollegen nachdrücklich bestehen. Es wurden selbstverständlich nicht wie die bekannten 66 von Nürnberg und die nach den Vermögensverhältniſſen meſſen. ferner recht unappetitliche Borkommnisse mitgeteilt, die allein es 125 nach Chemnik. Redner betonte, daß es zweifellos ein Erfolg schon bedingten, daß der betreffende Heizer von den Räumlichkeiten, der Radikalen war, daß die Frage des Massenstreits überhaupt two die Zubereitung des Bieres vor sich geht, fern gehalten würde. auf die Tagesordnung des Parteitages fam, und daß eine Reso= Die Direktion hat zwar früher einmal ein dahingehendes Versprechen lution, wenn auch eine nachträglich abgeschwächte, vorgelegt wurde. gemacht, dieses Versprechen aber später nicht gehalten. Zur Steuerfrage bemerkte er, daß nach dem inneren Zusammen­hang des Programms an den entscheidenden Stellen grundsätzlich Der Verein ist sich bewußt, daß er allein nicht die Arbeits­für den Militarismus nichts bewilligt werden darf. Die neuen losenfrage lösen kann. Er will nichts, als einen gangbaren Weg Steuern bedeuten aber tatsächlich eine Stärkung des Militarismus finden. Er will nichts, als eine vernünftige Lösung des Problems und eine Verlegung unserer Prinzipalforderungen. Redner propagieren. Nicht ihm soll die Bahn freigemacht werden, sondern wandte sich dann ganz energisch gegen die Versumpfung unserer er will die Bahn freimachen für rationelle, wirklich soziale Arbeits­Parteitaktik durch den Revisionismus, insbesondere gegen die herab- beschaffung im großen Stil. Er will die Möglichkeit weisen, den ebende, ja höhnische Art der Besprechung und direkte Verleugnung Arbeitslosen und seine Familie aus dem traurigen Zwang der des sozialdemokratischen Endziels. An dem Beispiel der Arbeits- Armenunterstüßung, der Bettelei zu befreien. losenversicherung zeigte er dann sehr deutlich, wie ein gedeihliches Zusammenarbeiten der Rechten und Linten notwendig und möglich sei.

In der Diskussion wurde betont, daß Küster nicht in einen Betrieb gehöre, to Genußmittel hergestellt werden. Es wurde dann noch Stellung genommen zu dem§ 616 im Anhang des Tarifs, der in Krankheitsfällen die Differenz zwischen Krankengeld und Wochenlohn regelt. Es wurde gesagt, daß der genannte Paragraph den heutigen Verhältnissen nicht mehr entspricht und eine entsprechende Aenderung erfahren soll. Der Paragraph ist von den in Betracht kommenden Organisationen bereits gekündigt worden und die Maschinisten und Heizer werden sich den neuen Be­stimmungen anschließen.

Deutfches Reich.

Die Leute

Bom Stettiner Hafenarbeiterftreit. Der vom Magistrat eingesezte Bächter Hesberg will in seinem Vertrage, ben er mit den Arbeitern schließt, die Klaufel haben, daß derjenige, der vor Beendigung des Vertrages die Arbeit verläßt, eine Strafe bis zum Höchstbetrage von 25 M. zu zahlen hat. Wie die den Freihafen verlassenden Arbeitswilligen versichern, ift jebem der Betrag von 25 M. einbehalten worden. beftreiten übrigens ganz entschieden, einen derartigen Vertrag unter ichrieben zu haben. Sie erklären durchweg, daß ihnen im Hamburg nicht einmal gefagt worden sei, wo sie in Arbeit treten resp. daß es fich um Streitarbeit handele. Sie behaupten, es sei ihnen nur eine Namensliste zur Unterschrift vorgelegt worden, in der sie die Ab­gabe ihrer Arbeitspapiere( Invalidenkarte) bescheinigen sollten. Finer erzählte unter anderem: Als ich meine Entlassung forderte, weil die uns auteil gewordene Behandlung, Beköstigung und Beherbergung mir nicht menschenwürdig erschien, erhielt ich von dem Geschäftsführer zur Antwort, ich könnte meine Forderungen beim Gewerbegericht in Pinneberg bei Hamburg geltend machen. Ich habe nun 17 Tage hier im Freihafen gearbeitet. Es wurden mir heute 5,74 M. als Lohn ausgehändigt.

Hesberg macht alles in eigener Regie. Der Magistrat fann von seinem Bächter in mancher Beziehung noch lernen. So schlecht wie die Arbeiter bezahlt und behandelt werden, so nobel ist Herr Hesberg gegen die Beamten und Antreiber. Den Kontrolleuren zahlt Die Situation ist die gleiche wie an den Tagen vorher. Die ankommenden Schiffe fönnen nur mit mehrtägiger Verspätung den Safen verlaffen. Die größte Anzahl der sonst im Stettiner Hafen ladenden Dampfer und Segler suchen andere Häfen auf.

er 15 M. und den Vorarbeitern 10 M. pro Tag.

Die Glasschleifer der Rheinischen Glashütte Köln- Ehrenfeld haben die Kündigung eingereicht. Die Firma verlangt von den Arbeitern, daß die Arbeitszeit um eine 3/4 Stunde ausgedehnt wird, was die Arbeitern verweigern. Es wird ersucht, keine Arbeitsan­gebote nach Köln- Ehrenfeld zu machen.

Hus der Partei.

Die Wirkungen des Jubiläumsrausches.

Der Nat der Stadt Leipzig hat die Säulenanschläge ver­boten, die zum Besuch von fünf Versammlungen auffordern sollten, die die Leipziger Parteileitung für Dienstag anberaumt hatte. Der Nat stößt sich an die in dem Aufruf enthaltenen Worte Völker­schlachtrummel und Geschichtsfälschung.

Die Organisationen zum Parteitag. Der Sozialdemokratische Verein für Halle- Saalfreis beschäftigte sich in drei Versammlungen mit dem Parteitag. 16 Diskussionsredner kamen in diesen Versammlungen zum Wort. Der Parteisekretär, Genosse Reiwand, erstattete den Bericht der Delegierten, die für die Massenstreikresolution Luxemburg und die Steuerresolution Geyer gestimmt hatten.

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Der von Voß gestellte und von Kunert unterstützte Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung über die Mißtrauens- und Ver= trauensresolutionen Thie les und Albrecht wurde ange­nemmen. Außerdem wurde, vorbehaltlich der Zustimmung der Kreisversammlung noch folgender Antrag angenommen: " Die Parteiversammlung beschließt, den Genossen folgenden Antrag zur Urabstimmung zu unterbreiten:

Zur Arbeitslosenfrage.

Unter Bezugnahme auf unseren Bericht vom 7. Oftober über den Verein für soziale innere Kolonisation Deutschlands E. V. schreibt uns Herr Hans Ostwald :

Jedes Unterstützungswesen hält er für einen Notbehelf. Ihm kommt es darauf an, den Arbeitsmarkt zu entlasten, neue Arbeits­gebiete zu schaffen, die Lohndrücker vom Arbeitsmarkt ferngu­halten. Wenn er im ersten Jahre nur 87 Mann, bisher seit 2. Januar 1912 im ganzen 150 Mann beschäftigt hat, so weiß er, daß damit der großen Arbeitslosennot nicht beizukommen ist. Der Verein selbst unterhält eben nur Versuchsstellen. Auch seine Ideen und Pläne müssen, wie so viele andere, erst praktisch erprobt werden. Außerdem aber ist ein praktischer Versuch, ein Beispiel die beste Der Sozialdemokratische Verein für. Halle( Saale) und den Propaganda. Mehr als ein Beispiel aber sollte die Kolonie in Saalfreis beantragt, der nächste Parteitag möge beschließen: Zur Reppen nicht sein. Mehr konnte sie auch nicht sein. Weiter reichten Durchführung notwendiger Massenaktionen auf politischem eben die Mittel nicht. Staat, Reich und Stadt gaben nicht mehr und wirtschaftlichem Gebiete und zur eventuellen dabei notwendigen her. Rebte der Abgeordnete Singer noch, wäre der Verfuch viel Unterstübung ihrer Mitglieder schaffen die Partei- leicht großzügiger möglich gewesen. Er wollte sich gemeinsam mit und Gewerkschaftsorganisationen einen Fonds, der durch feste dem Abgeordneten v. Kaphengst für die Bewilligung von einer Mil­Wochenbeiträge der Organisationsmitglieder gegründet und ange- lion Mark einsetzen. sammelt werden muß.

Die Verwaltung und Verwendung hat durch den Parteivorstand nebst Generalfommission und den Zentralvorständen der deutschen Gewerkschaften zu erfolgen."

Polizeiliches, Gerichtliches ufw.

Presprozesse.

Sie nennen unsern Lohn( 2,75 bis 3,42 M.) außerordentlich niedrig. Hierzu ist zu bemerken: 1. alle Arbeiter bekommen bei uns freie Wohnung, die wohl auch 30 Pf. wert ist, so daß sich eine Entlohnung von 3,- bis 3,75 M. ergibt. 2. Den Arbeitern wird für 1,20 M. eine volle bürgerliche Tageskost geboten. Dieser niedrige Preis muß bei dem Lohnmaß auch berücksichtigt werden. 3. Der Wert des Geldes ist in der Provinz erheblich höher als in Berlin , da fast alle Gebrauchsartikel billiger sind und viele Ter von der Reußischen Tribüne" wegen angeblicher Beleidigung Tagelohn in Reppen beträgt 2 M. Die Eisenbahn zahlt 2,20 M.1 Das Schöffengericht Gera verurteilte den Genossen Drechs- Nebenausgaben, wie Fahrgeld usw., fortfallen. 4. Der ortsübliche eines Lehrers zu der hohen Strafe von 300 M. Dem Lehrer war Da zahlt der Verein also stets um die Hälfte mehr! Dies war in einem Artikel zum Vorwurf gemacht worden, daß er einen ihm nur möglich, weil er jeden Unternehmergewinn entbehren Knaben, dem sonst das beste Zeugnis ausgestellt werden mußte, und laut Leitsäben eben ordentliche Löhne zahlen will. wegen einer ganz nebensächlichen Verfehlung gezüchtigt und dann, als sich der Vater beim Schulvorstand beschwerte, An der Tatsache, daß alle die Arbeiter, die bei ihm beschäftigt abermals fünf derbe Stockschläge verabreicht habe. In der Ver- waren, aus der Armenpflege herausgekommen sind, sollte nicht ges handlung wurde festgestellt, daß der Knabe am Hals gewürgt und Durch uns sind sie wieder in reguläre Arbeit gekommen. deutelt werden. Manche waren schon jahrelang Almosenempfänger! aus der Bank geschleudert und auch wegen der Beschwerde des Dem Vereinsvorstand wie der Vereinsmitgliedschaft gehören Baters gezüchtigt wurde. Deſſenungeachtet wurde auf die hohe Personen aller Parteischattierungen an. Dieſe Herren sind über­Strafe erkannt. In der Begründung wurde gesagt, der Wahr­heitsbeweis sei nicht erbracht. Wenn der Lehrer den Knaben zeugt davon, daß eine wirklich soziale und gründliche Linderung aus der Bank geschleudert habe, so habe er ihn damit nicht miß­der Arbeitslosennot sich nur durch eine systematische Arbeitsbe= handeln wollen, und die Büchtigung sei nicht erfolgt, weil sich schaffung erreichen läßt. Dazu aber find Reichsgesetze notwendig. der Bater beschwert habe, sondern weil der Knabe seinen Vater und diese will der Verein herbeiführen. Dazu dienen seine Bei belogen habe. Dem Angeklagten sei es nicht darauf angekommen, spiele." Mißstände zu rügen, sondern er habe lediglich aus Den guten Willen der im Verein für soziale innere Koloni Standalsucht gehandelt, er habe Staub auf- ſation tätigen Personen haben wir nie in Abrede gestellt. Ge­wirbeln wollen.

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Soziales.

Ein Klassenurteil des Kaufmannsgerichts.

wendet haben wir uns auf Grund der Wirkungen der Vereins tätigkeit gegen eine Ueberschäzung der Vereinstätigkeit. Bei noch so wohlwollender Betrachtung kann die Wirkung des Vereins nicht als eine in Betracht kommende Linderung angesprochen werden. Die Zuschrift vermag unsere Ansicht nicht zu ändern. Diese wird übrigens, wie Zuſchriften an uns zeigen, auch von Arbeitern, die die Verhältnisse kennen, durchaus geteilt.

EEEEEEE 99991 Die herzlichsten Glückwünsche unferem Genossen Heinrich Klaus nebst Frau zur Silberhochzeit. Die Genossen des Bez. 706.

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Einer Lehrerbeleidigung sollte sich auch die Nordhäuser Volks­zeitung" schuldig gemacht haben. Schon im Januar d. J. fanden mehrere Prozesse wegen Lehrerbeleidigung statt. In zwei Fällen erfolgte auch Berurteilung, im dritten Falle aber Freisprechung mit der Begründung, die Nordhäuser Volkszeitung" habe nur in sachlicher und auch in der Form nicht verletzender Weise den Stand­punkt der sozialdemokratischen Partei vertreten, daß förperliche Büchtigungen überhaupt in der Schule nicht angebracht seien. Wegen dieser Freisprechung hatte der Staatsanwalt Berufung ein­gelegt. Das Urteil wurde aufgehoben und die Sache an die Vor­instanz zurückverwiesen. In der erneuten Verhandlung kam da 3- selbe Gericht zu der Ueberzeugung, daß der Artikel be­leidigend für den Lehrer sei, aus der Form gehe schon die Bezirksleiter Röhr übte im Anschluß daran eine ausführliche Absicht der Beleidigung hervor. Deswegen wurde der verant Kritit an der Haltung der Delegierten in der Massenstreiffrage, wortliche Redakteur, Genosse Probst, zu 100 m. Strafe wobei er namentlich die Ausführungen der Genossin Luxemburg berurteilt. von dem bekannten Standpunkt der Gewerkschaftler aus heftig an­griff. Er sprach von Literaten, die Schuld an dem Massenstreik­gerede feien. Die jetzige Zeit sei die allerungeeignetste dazu. Wenn die Konjunktur so weiter sinke, wie bisher, sei es sogar zweifelhaft, ob bei einem Angriff auf das Koalitionsrecht ein Massenstreik zu­stande käme. Redner warf dann dem Volksblatt" vor, daß es mit Eine Woche Haft für jede Uebertretung einer Ron- Kinder- Paletots feinen scharfen Artikeln die Massen unnütz gegen Angestellte und kurrenzklausel hat die 5. Kammer des hiesigen Kauf- Blusen und Röcke Führer aufreize. Die Redakteure beurteilten die Situation hin- mannsgerichts unter Vorsiz des Magistratsassessors sichtlich ber Gelben und der Unorganisierten falsch und gehörten Henschel in ihrer legten Sigung gegen einen Provisions­deshalb nicht auf ihren Plak. Er sei mit den Beschlüssen des reisenden ausgesprochen. Das Wach- und Schließinstitut Parteitages durchaus einverstanden. Reichstagsabgeordneter Genosse Albrecht meinte, daß einer Groß- Berlin" hatte durch Vertrag mit ihrem Provisions­gewissen Richtung auf dem Parteitag der Kamm geschwollen wäre. reisenden die Konkurrenzklausel vereinbart, innerhalb eines Aber die Dämpfung werde bald schärferen Stämpfen Platz machen Jahres für feine Konkurrenzfirma in Berlin tätig zu sein. müssen. Die Vorstandsresolution fonnte er nicht annehmen, weil Das Kaufmannsgericht hatte mit Recht diese Konkurrenz­aus ihr der ernste Wille zur Tat nachträglich gestrichen war. klausel für ungültig erklärt, weil es gegen die guten Sitten Die Generalfommission habe gepfiffen und der Parteivorstand habe verstoße, einen auf Provision angestellten Reisenden derart getanzt. Entgegen Röhr sei er fest davon überzeugt, daß bei einem zu binden. Das Landgericht hob indessen die Entscheidung Angriff auf das Koalitionsrecht der Massenstreit kommen muß, wie er auch schon bei anderen wirtschaftlichen und politischen Kämpfen auf und sprach der Klage erhebenden Gesellschaft das Recht zu, auf Innehaltung des Konkurrenzverbotes innerhalb eines ausbrechen könnte. Redakteur Genosse Hennig stellte fest, daß die Behauptung, Jahres nach Austritt zu bestehen. Von diesem ihr durch Land­der Ruf nach dem Massenstreit sei lediglich Literatengerede, genau gerichtsurteil zugesprochenen Recht macht nunmehr die Firma dieselbe Taktik wäre, als wenn die Regierung fagt, die Forderung Gebrauch, indem sie beantragte, den Beklagten durch An der Sozialdemokratie sei nur das Geschrei der Führer. Der schärfste drohung einer Haftstrafe anzuhalten, bis August Stampf ums freie Wahlrecht in Preuzen sei trob unserer Stellung- nächsten Jahres feine Verträge für andere Bewachungs­nahme gegen den Barlamentarismus nötig und berechtigt, weil wir institute abzuschließen. Der Direktor der Gesellschaft, Herr ja eben einen besseren Parlamentarismus, bei dem wirklich das Bolf entscheidet, erkämpfen wollten. Zu glauben, daß der politische Schneider, erklärt, eine Haftstrafe müsse er deshalb be- Wor Tihovnu behütt Massenstreit erst kommen fönne, wenn 70 bis 80 Proz. organisiert antragen, weil der Beklagte in sehr schlechten Ber­find, sei irrig. Die klassenbewußten Arbeiter würden sich ein solches mögensverhältnissen fei und eine Geld Sinauszögern nicht gefallen lassen, sondern die Führer vorwärtsstrafe doch nicht beizutreiben sei. Der Direktor

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