Mittwoch, 15. Oktober 1913.
Kleinwohnungsbau.
der Regel morgens zum Kaffee schon mehr Fleisch und Eier Das Vorliegen dieser Voraussetzung fönne nicht angenommen Deutiche Gewerkschaftsführer als der deutsche Arbeiter den ganzen Tag. Mittags ist nur werden bei einer Polizeiverordnung, die die Ankündigung jeglicher, 4 bis 1 Stunde Pause. Und da der Arbeitsplay in der Regel den Apotheken vorbehaltener Mittel verbiete. Eine jahrelange über die amerikanische Schuhindustrie. weit entfernt liegt von der Wohnung des Arbeiters, 10 geht Braris habe ergeben, daß es fich dabei vielfach um harmloſe Mittel so handele. Wenn sich die Bolizeiverordnung beschränkte auf ReDie deutschen Schuhindustriellen haben es schon bisher der Arbeiter mittags nicht nach Hause. Er bekommt in einem flamemittel, die an sich gefährlich seien, und auf Mittel, die sich nicht bestreiten fönnen, daß die Unternehmer in der amerika - nahegelegenen Speisehaus ein Essen, das nicht nur nahrhafter, gegen gefährliche Strankheiten richteten, dann könnte fie gültig und sondern auch viel reichlicher ist, als es sich der Arbeiter in zulässig sein. Daran halte sich aber die Polizeiverordnung nicht, nischen Schuhindustrie ihren Arbeitern höhere Löhne zahlen, Deutschland leisten kann. Für 84-105 Bf. bekommt er eine sondern sie verbiete ganz allgemein die öffentliche Ankündigung als wir sie in den meisten deutschen Schuhfabriken finden. Suppe, Suppenfleisch mit Beilage, Braten mit Gemüse und aller den Apotheken vorbehaltenen Mittel, selbst der unschädlichsten. Wenn sich aber die deutschen Schuhmacher zur Rechtfertigung eine Tasse Kaffee mit Stuchen.- Die Hauptmahlzeit nimmt Weil sie so allgemein sei, könne die Verordnung nicht als gültig ihrer Lohnforderungen auf die höheren amerikanischen Löhne dann der Arbeiter abends daheim ein. anerkannt werden. Deshalb sei Angeklagter mit Recht freigesprochen beriefen, dann bekamen sie die Antwort: Die amerikanischen worden. Endlich ist bezeichnend für die Arbeiterverhältnisse in Schuhmacher leisten mehr als die deutschen ; daher der Unter- Amerika, daß sich dort die Unterordnung des Arbeiters unter schied in den Löhnen. die Fabrikleitung nur auf die Zeit während der Arbeit selbst Der Zentralverband der Schuhmacher Deutschlands be- bezieht. Ist der Arbeiter mit seiner Arbeit fertig, dann ist er wohnungen in eigener Regie erzielte in Rüstringen i. Oldenburg Ein recht günstiges Ergebnis mit dem Bau von 48 Arbeiterschloß vor drei Jahren auf seiner Generalversammlung in auch im Fabrikraum sein eigener Herr. Er liest z. B. seine der Bauverein Rüstringen. Gegenüber dem mindeſtfordernden Köln , seinen Vorsitzenden, den Genossen Reichs- und Landtags. Beitung und läßt sich darin auch dann nicht stören, wenn der Bauunternehmer für die schlüsselfertige Herstellung der Häuſer beabgeordneten J. Simon, und seinen Gauvorsigenden in Betriebsleiter dazukommt. Der Betriebsleiter bekümmert sich trugen die Ausgaben der Genossenschaft über 20 000 m. weniger. Nürnberg , Genossen C. Höltermann, nach Amerifa zu schicken, um festzustellen, wie es in Wahrheit bestellt ist, gar nicht um das, was der Arbeiter treibt, wenn er nicht mehr Dieses Resultat bewog den Verein, sofort mit dem Bau von weiteren etwa 50 Wohnungen zu beginnen. mit der Arbeit und den Löhnen in der amerikanischen Schuh - s Die Arbeiterverhältnisse in Amerika sind offenbar noch industrie. Die beiden Genossen trafen in Amerika am 20. Sep. starf beeinflußt durch die außergewöhnliche Entwickelung der tember 1910 ein und blieben hier drei Wochen. Diese Zeit Industrie in der„ neuen Welt". Ob aber die Arbeiterverhälthaben sie gründlich ausgenugt. Dank der Hilfe der dortigen nisse in Amerika auch fernerhin unter dem Drucke der immer Schuhmacherverbände konnten sie die wichtigsten Betriebe in rücksichtsloseren Wirtschaft des vereinigten Großkapitals günden verschiedenen Städten besichtigen und die Arbeits- und stiger werden, ist abzuwarten. In den letzten Jahren das Lohnverhältnisse kennen lernen. betonen die beiden Genossen ausdrücklich hat die Erhöhung der Löhne in Amerika nicht einmal gleichen Schritt gehalten mit der Steigerung der Lebensmittelpreise.
mit Recht:
Ueber das Ergebnis ihrer Untersuchungen haben sie nun eine Denkschrift erscheinen lassen. Leider konnte die Schrift nicht früher fertig gemacht werden. Jedoch hat sie dadurch nichts an Wert eingebüßt. Genosse Simon schreibt darüber Allerdings sind in den drei Jahren seit der Feststellung der Tatsachen in Amerika die Löhne sowohl in Amerika , als auch in Deutschland geändert worden. Aber Das ist nicht entscheidend. Die Hauptsache ist vielmehr der Vergleich der Verhältnisse hüben und drüben zu ein und derfelben Zeit. Die Lehre aus diesem Vergleich hat für abjeh bare Zeit bleibenden Wert."
bei der Arbeit ist.
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Gerichts- Zeitung.
Kritik vor der Aufführung.
Der Fall Sudermann- Jakobsohn" gelangte gestern vor dem Kadi zum Austrag. Unter der Anklage des Vergehens gegen das Gesetz betr. das Urheberrecht an Werken der Literatur und Kunst standen der Privatdozent Dr. Theodor Dabei haben die amerikanischen Schuhmacher ihre Kräfte Lessing- Hannover und der Schriftsteller Siegfried Jacobsohn , in nicht weniger als sieben Fachverbänden zersplittert. Das Herausgeber der Deutschen Schaubühne", vor der 3. StrafBeispiel der Großkapitalisten sollte ihnen zeigen, daß sie nur fammer des Landgerichts III unter Vorsitz des Landgerichtsdurch die Vereinigung aller ihrer Kräfte eine immer größere direktors Sehmer. Als Nebenkläger trat der Schriftsteller Widerstandskraft erlangen können. Und die haben sie un- Hermann Sudermann unter Beistand des Rechtsanivalts bedingt nötig. Wehe den Arbeitern auch in Amerika , die sich Dr. Goldbaum auf. ihrer Haut nicht genügend wehren können. Sie versinken in Elend ebenso wie bei uns in Deutschland . Der Kapitalismus baut sich eben überall auf der möglichst rücksichtslosen Aus beutung der Arbeiter cuf.
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Und zwar, fügen wir hinzu, nicht nur für die Schuh - Sicher sind die Bohn- und Arbeitsverhältnisse der Schuhmacher, sondern für alle Arbeiter und weitere Streise, die macher in Amerika günstiger als in Deutschland . Dies nach einen tieferen Einblick in die Entwickelung der Arbeits- und gewiesen zu haben, ist das große Verdienst der in jeder BeLohnverhältnisse gewinnen wollen. Die Schrift bringt genaue ziehung vortrefflichen Denkschrift der beiden Genossen. Die Angaben über die besichtigten Betriebe, führt die amtlich fest- festgestellte Tatsache möge die deutschen Arbeiter darüber begestellten Zahlen über die Schuhindustrie im Staate Massa- lehren, daß sie auf das Geschrei der Unternehmer über die chusetts an, stellt die amerikanischen Lohntarife den deutschen unbedingte Unmöglichkeit besserer Lohn- und Arbeitsbedingungegenüber, läßt den Zahlen des Haushalts eines amerikani- gen gar keinen Wert zu legen haben. Sie werden aber bessere schen Arbeiters die eines Nürnberger Arbeiters und die Verhältnisse nur dann erringen, wenn sie unermüdlich ihre eines Arbeiters im Erzgebirge folgen und ermöglicht es so Gewerkschaft ausbauen und auch in der politischen Arbeiterden Lesern, die Schlüsse zu prüfen, die die beiden Genossen bewegung mit allen Kräften mitarbeiten. aus den ermittelten Tatsachen gezogen haben.
Auf die Einzelheiten können wir hier nicht eingehen, ebenso müssen wir bei Seite lassen, die Fülle wertvoller anderer Beobachtungen, die die Genossen in Amerika nebenbei gemacht und in der Denkschrift in sehr dankenswerter Weise bei
passender Gelegenheit mitgeteilt haben. Dagegen verlohnt es fich für unsere Leser, einen Blick zu werfen auf das Gesamt bild, das uns die Denkschrift bietet.
Soziales.
Heilmittelanzeigen sind zulässig.
Im Gegensatz zu seiner früheren Judikatur hat das Kammergericht am Montag die Berliner Polizeiberordnung vom 1. August 1912, die die öffentliche Ankündigung solcher Apotheken feilgehalten oder verkauft werden dürfen, für unHeilmittel verbietet, die nach der Medizinalverordnung nur in gültig erklärt.
Sudermannsche Stüd„ Der gute Ruf" vor dessen Erstaufführung. Es handelt sich um die Veröffentlichung einer Kritik über das Sudermannische Stück„ Der gute Ruf" vor dessen Erstaufführung. berechtigt der wesentliche Inhalt des Stüdes wiedergegeben sei und Das Vergehen des Nachdrucks soll vorliegen, weil in der Kritik un ganze Stellen wortgetreu abgedruckt sind.
Angeklagter Dr. Lessing erklärte u. a., daß er ein wesentliches Interesse an der Erledigung dieses Prozesses und der Feststellung habe, daß er nicht dolos gehandelt habe, da außer diesem Verfahren noch ein weiteres Disziplinarverfahren wider ihn bei dem Königl. Theater und beim Stultusministerium schwebt und zwar in seiner Eigenschaft einerseits als Lettor des Königl. Theaters in Hannover er als Dozent der Aesthetik und Ethit sich viel mit theatralischen und andererseits als akademischer Lehrer. Er schickte voraus, daß Werfen zu beschäftigen und auch als Lektor für die Intendantur in Hannover etwa über 500 Bühnenwerte sein Urteil abgegeben habe. Gr sei im Mai 1906 mit Herrn Jakobjohn bekannt geworden und habe ihm auf sein Ersuchen gelegentlich Beiträge für dessen Schau bühne" geliefert. Herr Jacobsohn habe ihm fein Hehl daraus gemacht, daß die Schaubühne" sich in schwieriger finanzieller Lage befand und er habe vom 15. August 1912 bis Oktober 1913 ihm gelegentlich Gratisbeiträge geliefert. Nun sei in Hannover am Königl. Theater der Regisseur gestorben und es famt ein neuer Intendant, der aus der militärischen Karriere hervorgegangen war. Dieser habe bei ihm angefragt, ob er neu eingereichte Stüde für die Intendantur begutachten wolle. Er habe geglaubt, daß er diese Die amerikanische Schuhindustrie hat ihren Hauptsis in ohne weiteres, daß er dasselbe Reat, wegen dessen er jetzt angeklagt durch seine Stellung als Dramaturg gewonnene Kenntnis der neuen Werke auch anderweitig literarisch verwerten könne. Er gestehe Sen Neu- England- Staaten und hier wiederum im Staate Massachusetts . In Boston , der Hauptstadt von Massachusetts , sei, etwa 200 mal begangen habe, d. h. daß er auf Grund eines Die Zahntechnische Rundschau, das Organ des Verbandes der Bühnenmanuskripts eine Besprechung über ein Werk geschrieben befinden sich die Bureaus der Fabrikanten nebst großen Dentisten im Deutschen Reich, hatte Annoncen der chemischen Fabrik habe. Anfang Oftober 1912 jei ihm von der Intendanz das Stüd Lagern, während die Fabriken in den benachbarten Orten er von Dr. Speyer und Karger gebracht, wodurch diese verschiedene" Der gute Ruf" zur Begutachtung zugestellt worden. Er habe richtet sind. In diesen Fabriken arbeiten 40 000 Arbeiter. chemische Mittel ankündigten, die von Zahnärzten und Dentisten bas Stüd eine Zeitlang liegen gelassen, weil er teine Zeit hatte, Auch die bedeutendste Schuhmaschinenfabrik der Welt finden bei ihrem Beruf, namentlich zur örtlichen Betäubung bei operativen Dann habe er das Gutachten für die Intendanz geschrieben, das wir in der Nähe Bostons . Sie beschäftigt 2300 Arbeiter. Die Eingriffen, verwenden. Herr Dr. Speyer als derjenige, welcher wörtlich dasselbe ist, wie der unter seinem Namen in der„ SchauFabrik verkauft nicht die von ihr hergestellten Maschinen, die Annoncen aufgegeben hat, wurde wegen Uebertretung der für bühne" erschienene Artikel. Diesen habe er Herrn Jacobsohn ansondern vermietet sie nur, läßt sich für jeden Schuh, der durch den Landespolizeibezirk Berlin erlassenen Polizeiverordnung vom gesichts der in Berlin bevorstehenden Premiere als Beitrag zur 1. August 1912 angeklagt. die Maschine geht, bezahlen und erhebt auf diese Weise eine gelegentlichen Verwendung" überwiesen. Herr Jacobsohn habe Das Landgericht als Berufungsinstanz sprach den Angeklagten diesen Brief am 20. Dezember empfangen, er hat aber diese beträchtliche Abgabe von den Schuhfabrikanten der ganzen frei. Im Gegensatz zum Angeklagten nahm das Landgericht aller Sache nicht nur sofort an Korrespondenzbureaus weitergegeben, Welt. Die Deutsch - amerikanische Schuhmaschinenfabrik" in dings die Gültigkeit der Polizeiverordnung vom 1. August 1912 sondern ihm auch noch nicht einmal den üblichen Korrekturbogen Frankfurt a. M. ist eine Tochtergesellschaft der amerikanischen an, indem es sich auf frühere Entscheidungen des Kammergerichte zugestellt. Bis Januar habe er von Herrn Jacobsohn nichts gehört. Fabrik. berief. Die Freisprechung müsse aber dennoch erfolgen, weil es Diefer habe aber die Sache für sich zu fruftifizieren gesucht, denn Die amerikanischen Schuhfabriken waren gut eingerichtet. sich hier um eine Anzeige in einem Fachblatte handele, die nur schon zwei Tage nach Empfang des Gutachtens habe er in der Jedoch haben unsere Genossen fast ausschließlich größere Be- für die beteiligten Fachkreise verständlich sei. Unter diesen Um Schaubühne" angekündigt, daß in der nächsten Nummer schon das triebe besichtigt; über die Zustände in den kleineren Betrieben ständen liege feine öffentliche Ankündigung im Sinne der Polizei- Blatt imstande sein werde, den Inhalt des neuen Sudermannschen berordnung vor. Werkes mitzuteilen. Als dann die betreffende Nummer der Schaufönnen sie daher aus eigener Beobachtung nichts sagen. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Rechtsanwalt Wolf: bühne" tonfisziert worden war, habe er sofort an Jacobsohn geDie Arbeitsteilung ist nicht überall bis ins kleinste durch gang Heine und Justizrat Goßmann legten dar, daß mit Recht schrieben, woher er die Kenntnis von dem Inhalt gewonnen und geführt. Manche deutsche Fabrik geht hierin weiter. Die das Landgericht angenommen habe, daß bei entsprechenden An- daß er natürlich angenommen habe, daß die Veröffentlichung erft technische Einrichtung ist, soweit die Verwendung von fündigungen in der Fachpresse teine öffentliche Ankündigung im nach der Erstaufführung des Stückes stattfinden würde. Maschinen in Frage kommt, feine andere als bei uns in Sinne von Vorschriften, wie sie die Polizeiberordnung enthalte, bor- ferner der Königl. Intendanz zu Hannover sofort mitgeteilt, daß Deutschland . Größte Reinlichkeit herrscht in den Fabriken. liege. Auch der Berliner Polizeipräsident habe in einer Zuschrift ein schwerer Mißbrauch seines Manuskripts vorliege und habe dann Die Arbeitsräume werden regelmäßig ausgefegt und die an eine Fachzeitung erklärt, daß es nicht in seiner Absicht liege, zunächst sein Amt als Lettor niedergelegt, bis die Sache vollständig Fenster gereinigt. Die Arbeiter arbeiten in Ueberkleider. blättern angewendet zu sehen. Das ganze Vorgehen gegen Inserate angriffe wurde, sei er nach Berlin gefahren und habe Jacobsohn die Polizeiverordnung vom 1. August 1912 auf Inserate in Fach- aufgeklärt worden sei. Da er dann Objekt der heftigsten PreßBei allen Arbeiten, die die Hände besonders beschmußen wür in verschiedenen zahntechnischen Zeitschriften sei auf Anzeigen des aufgesucht und ihm seine Mißbilligung über sein Vorgehen aus den, tragen sie Handschuhe. Auffallend ist, daß die amerikani- Wirtschaftlichen Verbandes deutscher Zahnärzte" zurüdzuführen. gedrückt. Jacobsohn habe sich nach seiner Meinung in einer üblen fchen Schuhfabriken verhältnismäßig viel weniger Arbeiter Die Polizeiverordnung vom 1. August 1912, welche das öffent- age befunden und so habe er denn diese Angelegenheit unter 21 Jahren beschäftigen, als die deutschen Schuhfabriken. liche Ankündigen und Anpreisen von Heilmitteln, die dem freien weiter benutzt, um sie für die Schaubühne " lukrativ zu machen, Um so beachtenswerter ist es, daß die genauen und eingehenden Verkehr entzogen sind, unter Strafe stelle, könne aber überhaupt indem er eine Gerichtsszene in seinem Blatt veröffentlichte, dabei fachverständigen Darlegungen der beiden Genossen feinen nicht als gültig angesehen werden. Gegenüber entgegengesetzten seine Verteidigungsrede fingiert und direkt gesagt, daß er fich den Zweifel darüber lassen: die deutschen Schuhmacher Entscheidungen des Kammergerichts müsse entschieden eine noch Kampf gegen Sudermann zur Lebensaufgabe gemacht habe. Gr malige Nachprüfung der Rechtslage gefordert werden. In sehr wollte sich also eine Märtyrerfrone zu herabgesetzten Preifen an steheninihrer Leistungsfähigkeit den ameri- eingehenden Rechtsausführungen begründeten eingehend die Verschaffen und er( Dr. L.) sollte die Kastanien aus dem Feuer holen. tanischen Schuhmachern durchaus nicht nach! teidiger die Auffassung der Ungültigkeit der Polizeiverordnung, die Das sei ihm ganz wider den Strich, denn er gestehe, daß er einen -Dagegen sind die Löhne der Schuhmacher in Amerika höher weder mit dem Reichsrecht noch mit dem Landesrecht vereinbar sei. Roman von Sudermann lieber leje als die Schaubühne ". Hätte als in Deutschland . Der Durchschnittslohn aller Arbeiter Das Kammergericht verwarf die Revision der Staatsanwalt- er gewußt, daß Jacobsohn den Artikel schon vor der Premiere ver betrug in den Schuhfabriken des Staates. Massachusetts schaft, indem es die Polizeiverordnung vom 1. August 1912 für öffentlichen würde, so würde er es bis dahin auch nicht für illegal 2362,77 M. für das Jahr, 7,88 M. für den Arbeitstag, bei der ungültig erklärte. Begründend wurde ausgeführt: Es könne dahin gehalten haben. Firma Herz, deren Löhne anerkanntermaßen zu den höchsten Ankündigung in einem Fachblatte veröffentlicht habe. Denn bei gegen die Angaben des Dr. Leffing, daß er sich damals mit seiner gestellt bleiben, ob der Angeklagte nicht schuldig sei, weil er die Der Angeklagte Jacobsohn wendet sich in seiner Vernehmung in der deutschen Schuhindustrie gehören, 1400 m. für das nochmaliger Prüfung der Frage der Gültigkeit solcher Polizeiver Schaubühne" in finanziellen Schwierigteiten befunden hätte. Dies M. Jahr, 4,64 M. für den Arbeitstag. Polizeiber- Schaubühne" ordnungen, die ganz allgemein die Ankündigung von Monopol- laufe ja schließlich darauf hinaus, als habe er den Artikel aus übler Gegen einen Vergleich der Löhne in Amerika mit denen mitteln verbieten, sei der Senat im Gegensatz zu seiner bisherigen Sensationslust und um ein gutes Geschäft damit zu machen, verin Deutschland wenden die deutschen Unternehmer ein: bei Auffassung zu der Ansicht gekommen, daß solche Polizeiberordnungen öffentlicht. Das stimme natürlich absolut nicht. Im Jahre 1906 schlechten Geschäftsgang schließen die Amerikaner mehrere ungültig seien. Dem Reichsgericht widerspreche die Verordnung habe einer seiner Mitarbeiter in der Schaubühne“ einen Artikel wochen-, ja monatelang ihre Fabriken, und die Arbeiter stehen allerdings nicht. Auch nicht dem Reichs- Preßgefeß, denn sie richte über ein neues Buch des Dr. Lessing gebracht. Im Jahre 1909 dann ohne Verdienst da. Die beiden Genossen haben sich hier- fich gegen alle Ankündigungen, nicht bloß gegen solche durch die habe er Dr. L. dann persönlich kennen gelernt, der ihm immer nach erkundigt, aber nirgends derartiges feststellen können. Das Reichsgericht das anzunehmen scheine, so sei das Kammergericht Beitschrift sei. Er habe darauf geäußert, daß ihm dies schon häufig Preffe. Sie widerspreche auch nicht der Gewerbeordnung. Wenn und immer wieder versichert habe, daß die Schaubühne" die beste In Amerika wird zweimal im Jahr Inventur gemacht. Bei ihm darir nicht beigetreten. Der§ 6 der Gewerbeordnung ziehe gesagt sei, leider habe dies aber noch niemand in einer anderen diefer Gelegenheit müssen die einzelnen Abteilungen einige nur die Grenzen zwischen dem Heilmittelverkauf durch Apotheken Beitschrift geschrieben. Bald darauf sei dann von Dr. Lessing in Tage aussehen. Das ist alles. und durch andere Verkäufer. Die Gewerbeordnung verhalte sich der Zukunft" ein Artikel erschienen, in welchem er die„ SchauDie Lebenshaltung ist in Amerika nicht teurer als in aber nicht darüber, ob in der Befugnis zum Verkauf auch die Be- bühne" als die beste Zeitschrift in aller Welt bezeichnete." Dr. 2. Deutschland. Für die Wohnung gibt der Amerikaner im all- fugnis zur Ankündigung enthalten sei. Es fomme also nur die habe ferner geäußert, er( Jacobsohn ) habe sich im August 1912 in gemeinen nicht mehr aus als in Deutschland . Fleisch und Ge- Landesgefeßgebung in Frage. Das Kammergericht habe bisher die finanziellen Schwierigkeiten befunden. Richtig sei folgendes: Gr flügel ist billiger als in Deutschland . Brot, Mehl, Butter, Gültigkeit derartiger Verordnungen, wie die hier vorliegende, aus habe aus verschiedenen Gründen den Plan berfolgt, wieder die Buder kosten ebensoviel. Kartoffeln sind verhältnismäßig aber der Senat nicht mehr festhalten. Polizeiverordnungen aus tausend Mark, die er aber nicht besessen habe. Um seinen Plan § 6f des Polizeiverwaltungs- Gejezes hergeleitet. Daran könne Schaubühne" selbst herauszugeben. Hierzu gehörten ein paar sehr teuer. Kaffee, von dem der Arbeiter nur guten verbraucht,§ 6f dieses Gesetzes jezten voraus, daß sie sich innerhalb der trotzdem aber zur Ausführung bringen zu können, habe er seine ift bedeutend billiger. Grenzen des§ 10, Teil 2, Titel 17 Allgemeinen Landrechts hielten. besten Mitarbeiter gebeten, etiva ein Vierteljahr lang kein Honorar Unter diesen Umständen lebt der Arbeiter in Amerika Das heißt, daß sie sich gegen eine bevorstehende Gefahr richteten, von ihm zu verlangen. Er habe niemals annehmen können, dass beffer als in Deutschland . Der amerikanische Arbeiter hat in gegen eine auf Tatsachen beruhende Wahrscheinlichkeit einer solchen. der ihm von Dr. 2. zugesandte Artikel erst nach der Premiere des
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