Sudermannschen Stüdes veröffentlicht werden sollte. Gegen diese I auszustellen, daß der Anzug bezahlt sei. Der Angeklagte tat dies, 1 Einer hat seiner Familie gedrahtet, daß er gerettet sei; das SchickAnnahme spreche ja auch der Inhalt des Artikels selbst. indem er W. eine Rechnung schrieb des Inhalts:„ Einen Egira- sal der übrigen, die ihre Familien ebenfalls zurüdgelassen haben, Auf eine Frage des Borfißenden, ob er denn, nachdem er ge- anzug geliefert, Preis Mark... Betrag bantend erhalten." Diese ist noch unbekannt. sehen hatte, daß der Artikel den wesentlichen Inhalt des Stückes Rechnung reichte W. dem Kompagniechef ein. Als es später an Der Direktor der Uraniumgesellschaft, Trinsley, veröffentlicht wiedergebe, noch der Meinung gewesen jei, daß er den Artikel vor den Tag fam, daß es mit der quittierten Rechnung doch nicht seine in der„ New York Tribune " blödsinnige Erklärungen zu der Katader Aufführung veröffentlichen dürfe, erklärte der Angklagte Jacobsohn, daß er jenen Paragraphen des Urheberrechts gar nicht gefannt Richtigkeit hatte, ist W. vom Militärgericht wegen Bergehens gegen strophe des„ Volturno ". Direktor Trinsley behauptet, daß die Urhabe. Er hätte den Artikel, da er dieses Gesez eben nicht genau§ 139 des Militärstrafgesetzbuchs zu 5 Tagen Mittelarrest ver- sache der Explosion wahrscheinlich in der Explosion einer Höllenfannte, ohne jede Bedenten vorher veröffentlicht. Hinzu komme urteilt worden, während der Angeklagte wegen Beihilfe zu diesem maschine zu suchen sei! Die holländischen und belgischen Seenoch, daß z. B. über das Stück„ Das Blumenboot" etwa ein Jahr Vergehen die bereits erwähnte Strafe erhalten hat. Denn obwohl leute seien vor der Abfahrt des„ Volturno " mit der Gesellschaft vor der Erstaufführung Artikel geschrieben worden seien. Er habe der Angeklagte behauptet hatte, er habe nicht gewußt, wozu die Quit- wegen Lohnerhöhung und anderer Forderungen in Streitigkeiten nicht wissen können, ob nicht" Der gute Ruf" ebenso wie" Das tung dienen sollte, hat das Gericht als erwiesen angesehen, daß er sich geraten und hätten bei der Abfahrt große Erbitterung an den Tag Blumenboot" schon in Buchform erschienen sei und dem Dr. Lessing dessen wohl bewußt war, und daß er sich, entgegen seiner Ginrede, gelegt. Wiederholt habe die Gesellschaft Briefe erhalten, in denen borgelegen habe. Schließlich müsse er auch noch darauf hinweisen, baß er damals gar nicht gewußt habe, daß Dr. Lessing als Drama auch nicht für berechtigt gehalten hat, eine solche Quittung aus- gedroht wurde, eines ihrer Schiffe in die Luft zu sprengen. Di zustellen. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte 3. Revision ein- rektor Tinsley gibt vor, zu vermuten, daß die Explosion am Donturg bei dem Hoftheater in Hannover tätig war. gelegt. Das Reichsgericht verwarf diese.
Dr. Leffing bemerkt noch: Er habe keinerlei Honorar erhalten, also teinerlei eigenes materielles Interesse verfolgt. Gr frage auch, ob diese Strafverfolgung auch inszeniert worden wäre, wenn die Kritik lobend ausgefallen wäre? Nebenkläger Sudermann: Ja!
Zu nicht zu vereinbarenden Widersprüchen zwischen den beiden Angeklagten fommt es über die Frage, ob Angeklagter Jacobsohn gewußt habe, daß Dr. Leffing Dramaturg in Hannover war. Dr. Lessing behauptet es wiederholt, Angeklagter Jacobfohn beStreitet es ebenso bestimmt.
Auf eine Frage des Vorsitzenden an Jacobsohn, woher denn Dr. Leffing nach seiner Meinung Kenntnis von dem Inhalt des Stückes erhalten haben konnte, antwortet Jacobsohn: Es sei doch bekannt, daß manche Personen Einblick in die gedruckten Manustripte neuer Stücke gewinnen. Im übrigen habe er den Artikel gern veröffentlicht, weil er infolgedessen nicht in das Theater zu gehen brauchte, dessen Direktor Lantz als erste Tat es betrachtet habe, ihm den Zutritt zum Theater zu verbieten. Dies habe die Folge gehabt, daß 18 Berliner Kritiker dem Direktor die Alternative ftellten, entweder dieses Verbot zurückzunehmen oder von der Ber liner Kritik überhaupt ausgeschaltet zu werden. Da habe sich der Direttor Lang gebeugt, er aber habe die Gnade des Herrn Direktors nicht in Anspruch nehmen wollen. Staatsanwalts- Affeffor Baudouin hält die Rechtslage für ganz Staatsanwalts- Assessor Baudouin hält die Rechtslage für ganz aweifelsfrei: Angeklagter Dr. Lessing habe nach den Ergebnissen der Beweisaufnahme feine Schuld daran, daß die Kritik vor der Premiere veröffentlicht wurde. Gegen Dr. Lessing beantrage er daher die Freisprechung. Der Angeklagte Jacobsohn dagegen müsse wegen Bergehens gegen das Urhebergesez verurteilt werden. Es handle sich um einen recht erheblichen Vertrauensbruch und deshalb beantrage er 200 M. Geldstrafe.
Gültigkeit des Verbots des„ Anreißens".
nerstag früh 7 Uhr durch eine von verbrecherischer Hand gelegte Bombe verursacht worden sei! Danach hätten sich also die Mannschaften selbst in die Luft gesprengt. Die Unsinnigkeit dieser Behauptungen liegt auf der Hand. Wenn die Volturno" das Opfer eines Verbrechens geworden sein sollte, darf man die Verbrecher nicht in den Reihen der Mannschaft suchen.
"
Die Polizeiverordnung des Regierungspräsidenten zu Oppeln vom 17. Juni 1907 verbietet es den Geschäftsleuten, Vorübergehende oder Schauluſtige durch Worte oder Zeichen zum Betreten ihrer Läden zu ermuntern. Mit anderen Worten: fie anzureißen. Eine weniger phantastisch klingende Ursache des Brandes gibt Wegen Verstoßes gegen diese Verordnung wurde der Geschäfts- der auf der„ Touraine " angekommene Koch Mennema vom„ Volinhaber Stawran in Beuthen von der Straffammer in Beuthen turno" an. Die Schuld an dem Brande trage ein Raucher, der verurteilt. Sie erachtete die Verordnung für rechtsgültig. Der Angeklagte habe sich gegen sie vergangen. Er habe hinter der seine Bigarette in die Proviantlast geworfen Ladentür gestanden und wenn er Leute bemerkte, die sich aus- habe. Das Feuer, durch die Lebensmittel und Fässer genährt, habe gestellte Sachen ansahen, habe er sie aufgefordert, den Laden zu reißend um sich gegriffen. Mennema erzählte auch, trotz der Panik unter den Passagieren habe sich kein Fall von Indisziplin ereignet. Kleine Notizen.
betreten.
Das Kammergericht verwarf dieser Tage die Revision des Angeklagten, der die ungültigkeit der Verordnung behauptete. Die Verordnung fei rechtsgültig. Der Einwand des Angeklagten sei hinfällig. Die Gewerbefreiheit betreffe nur die Zulassung zum Ein Opfer vom Luftschiffs- Unglück bei Helgoland , die Leiche des Gewerbe. Es werde aber durch die Gewerbeordnung nicht eine beim Untergang des Marineluftschiffes 21 ertrunkenen Oberleutnants polizeiliche Regelung der Ausübung des Gewerbes ausgeschlossen. Freiherrn von Malzahn, ist durch den Fischdampfer" Juno" in Es komme nur darauf an, daß eine solche Regelung eine Rechts- Geestemünde gelandet worden. stütze habe. Das Verbot des Anreißens habe aber eine solche Erdbeben in Messina . Ein von starkem unterirdischem Donner Rechtsstüße im§ 6b des Polizeiverwaltungsgesetzes, wonach zu den begleiteter Erdstoß ist am Montagnachmittag in Messina vernommen Aufgaben des polizeilichen Verordnungsrechts die Sicherheit, Leich- worden. Unter der Bevölkerung entstand großer Schrecken; die tigkeit und Bequemlichkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen Einwohner verließen mit den Habfeligkeiten, die sie zusammenraffen gehöre. Das Anreißen könne zu Störungen des Verkehrs auf fonnten, in wilder Haft die Häuser und eilten nach dem Meeresstrande. öffentlichen Straßen führen. Mit Recht sei Angeklagter verurteilt Unter den Einwohnern Eüditaliens herricht in legter Zeit durch die
worden.
Aus aller Welt.
Rechtsanwalt Dr. Goldbaum als Vertreter des Nebenklägers betont, daß es sich um den nadten Tatbestand des Nachbrudes Der Flug nach Spanien handle. Beide Angeklagte feien strafbar, die größere Schuld liege bei Jacobsohn. Dieser habe dolos gehandelt und in dem Bewußtfein, etwas zu tun, was nicht anständig sei, es doch riskiert, um für sein Blatt eine Sensation zu schaffen. Der Vertreter des Nebenflägers beantragte neben der Bestrafung auch eine Buße von 3000 Mt., die zu wohltätigen Zweden verwendet werden sollen. Die Verteidiger Justizrat Heinemann und Dr. Epstein plädieren aus Rechts- und tatsächlichen Gründen für Freisprechung und brüden ihr Erstaunen aus, daß hier eine solche Rappalie von Herrn Sudermann zu einer Staatsaktion gemacht worden sei.
Der Nebenkläger Sudermann gibt hierauf noch folgende Er flärung: Es liegt mir völlig fern, die Vornehmheit der Gesinnung meinerseits in feiner Weise um einen Akt der Rache oder des Hasses, als ich gegen die Angeklagten vorging. Dieser Entschluß ist mir vielmehr vom Verband deutscher Bühnenschriftsteller auf gegeben worden. Es ist mir unsympathisch, um meine materielle Schädigung hier zu reden, es istenir auch unsympathisch, hier eine hohe Buße zu fordern und ich meinerseits will auf eine solche verzichten.
Ein schreckliches Familiendrama hat sich am Dienstag in Paris zugetragen. Vier Kinder eines in einem Warenhause angestellten Stassierers namens Bruder haben sich in selbst. mörderischer Absicht in die Seine gestürzt und sind ertrunken. Der Grund zu der Berzweiflungstat ist in Nahrungssorgen zu suchen, unter denen die Familie zu leiden hatte. Die Leichen der beiden Mädchen wurden bereits aus der Seine gefischt. Die Leichen der beiden Knaben konnten noch nicht gefunden werden.
Marktpreise von Berlin am 13. Oftober 1913, nach Ermittetungen des tgl. Bolizeipräsidiums. Mais( mixed), gute Sorte 16,40-16,80, mittel 00,00-00,00, geringe 00,00-00,00. Mais( runder), gute Sorte 14,30-14,80. Richtstroh 0,00-0,00. Seu 0,00-0,00.
wiederholt vorkommenden Erdstöße eine starke Nervosität und es bedarf nur des geringsten Anstoßes, um sie zu einer Panit auss arten zu lassen. Es gelang den Behörden jedoch, die Nube wieder herzustellen. Der Schaden ist nicht bedeutend, Menschenleben sind nicht zu beklagen. In astronomischen Kreisen erklärt man, daß dieser Erdstoß rein lokaler Natur sei und keine größere Bedeutung oder: Die Taube auf dem Dache. habe. Mord und Selbstmord. In Radolfzell hat der Kaufmann Ein Abenteuer, bei welchem er fast wie durch ein Wunder Schweinfurth feine von ihm getrennt lebende Frau und dann dem sicheren Tode entronnen ist, hat gestern nacht der Flieger sich selbst erschossen. Reichelt erlebt, der auf einer Harlan- Taube nach Santt Sebastian fliegen wollte. In der Nähe der Ortschaft Morsbach bei Weißbröhl nahe der französischen Grenze blieb aus noch unaufgeklärter Ursache der Motor in 2000 Meter Höhe stehen. Alle Anstrengungen halfen nichts. Der Mercedes wollte nicht mehr! Lange Ueberlegung war nicht möglich und so ging Reichelt denn in möglichst flachem Gleitflug hernieder, um den unvermeidlichen Aufprall auf den Boden Der Barograph sant und sant, bis wenigstens zu mildern. Reichelt und sein Begleiter schließlich kaum mehr 30 Meter über dem Boden waren. Nun galt es einen Landungsplat zu suchen. In der Dunkelheit war jedoch nichts zu erkennen. Blöblich erhielten die Flieger einen furchtbaren Stoß. Daß Flugzeug bohrte sich in irgendeinen harten Gegenstand, der krachend nachgab. Das Untergestell brach an dem Urteil Flugzeug weg und dann hielt der Apparat nach einigen dahin: Der Tatbestand ist klar und einfach. Verletzt ist nur der Schwankungen still. Einige Augenblicke war alles ruhig. § 39 des Urhebergesezes, denn in der Kritik ist der wesentliche Dann aber tauchten plöglich schreiende und weinende Menschen Inhalt des Stüdes angegeben, die kleinen wörtlichen Zitate auf. Reichelt war noch immer nicht im flaren, wo er denn find aber nur zum Zwecke der Kritik und nicht zum Zwecke eigentlich gelandet sei. Erst beim Licht einiger Laternen fah des Nachdrucks angezogen. Objektiv liegt ein Verstoß gegen er zu seinem Entseßen, daß er sich auf dem Dache eines unfer den§ 39 vor. In subjektiver Beziehung hat das Gericht dem gewaltigen Anprall zusammengebrochenen Hauses befand. folgendes erwogen: Dr. Lessing mußte fich sagen, daß die Ein Blick auf den Passagiersiz zeigte ihm, daß auch sein BeKritik, die er vor der Erstaufführung versandte, auch vor gleiter unverlegt sei. Nun befreiten sich die Flieger vorsichtig derselben in der„ Schaubühne " erscheinen würde. Es hat dies aus den Trümmern der Maschine und erreichten den Boden. in seinen Willen aufgenommen und deshalb widerrechtlich Glücklicherweise waren auch die Hausbewohner mit dem gehandelt. Jacobsohn wußte nach Ansicht des Gerichts, daß Schrecken davon gekommen. Reichelt fehrte gestern nach er den Artikel nicht veröffentlichen durfte. Auch er hat vor Berlin zurück. Er hat eine Strecke von 425 Kilometer zurüc säglich und rechtswidrig gehandelt. Dr. Lessing ist sich biel- gelegt. leicht der Tragweite seines Tuns nicht voll bewußt gewesen, andererseits mußte er sich sagen, daß eine solche Veröffentlichung einer Kritik vor der Premiere auf das Premierenpublikum von erheblichem Einfluß sein konnte. Das Gericht hat Jacobsohn zu 200 M. Geldstrafe ev. 20 Tagen Gefängnis, Dr. Lessing zu 100 M. eb. 10 Tagen Gefängnis verurteilt und die Unbrauchbarmachung des Artikels, der Platten und For men verfügt!
Nach kurzer Beratung verkündete der Vorsitzende das
Stöfflers Weltrekord im Weitsluge.
Nach einem mit seltener Kühnheit und unglaublicher Zähigkeit durchgeführten Fluge ist gestern nachmittag der bekannte Flieger Viktor Stöffler Inhaber des neuen Weltrekords im längsten Ueberlandfluge geworden, dessen Besizes sich bisher der junge Franzose Brindejonc des Moulinais durch seinen weltberühmten Flug Paris - Berlin - Warschau mit 1382 Silometern rühmen fonnte. Stöffler hat diese Leistung bei weitem überboten.
Ein verpfuschter Felbzug gegen Jugendliche. Stöffler war in der Nacht zum Dienstag um 12 Uhr 6 Minuten Wegen Uebertretung des Bereinsgefeges waren Fride, Solders in Johannisthal aufgestiegen und nach Posen geflogen, wo er um und Feldmann vom Landgericht in Berlin verurteilt worden, weil 2 Uhr 55 Minuten landete. Dann flog er nach Berlin zurüd, wo fie als Jugendliche einer politischen Versammlung im Schwarzen er um 6 Uhr 5 Minuten wieder eintraf. Um 6 Uhr 45 Minuten Adler" zu Lichtenberg beigewohnt hatten. Die Verteidigung rügte in der schriftlichen Revision unter anderem, daß die Angeklagten flog er weiter, um nun den größten Teil seines Fluges, die schon wegen Verjährung hätten freigesprochen werden müssen. Innerhalb einer Frist von mehr als drei Monaten vor Grlaß einer Verfügung auf Terminsanberaumung habe seinerzeit der Vorfizende des Jugendgerichts immer nur die Aften eines anderen Jugendprozesses eingefordert, aber keine gegen die Angeklagten gerichtete Handlung unternommen.
700 Stilometer lange Strede nach Mülhausen i. E. zu absolvieren. Es glückte ihm, tatsächlich dort um 1 Uhr 20 Minuten zu landen, nachdem er eine Strecke von 1150 Kilometer bedeckt hatte. Zum Weltrekoro fehlten noch 250 Kilometer, und so ließ der wadere Pilot sich keine Zeit. Nachdem er schnell etwas genossen hatte, bestieg er seinen Doppeldecker, und nun ging es in schneller Fahrt Nachdem das Kammergericht von dem betreffenden Amtsgerichtsrat eine Auskunft eingefordert hatte, erkannte es am nach Darmstadt , wo er um 5 Uhr 55 Minuten landete. Nun hatte Dienstag auf Aufhebung des landgerichtlichen Urteils und auf er bereits den Weltrekord an sich gerissen, da seine zurückgelegte Einstellung des Verfahrens. Der Senat habe sich nicht davon Strecke über 1400 Kilometer betrug. Brindejoncs Leistung war überzeugen können, daß die innerhalb jener drei Monate er- also schon um 20 Kilometer überboten. Mit seinem Erfolge aber gangenen Verfügungen des Amtsgerichts auf Einholung der Aften noch nicht zufrieden, hielt sich Stöffler nur 2 Minuten in dem aus einem Prozeß gegen andere Jugendliche( Schönberg und Gen.), Darmstädter Militär- Fliegerlager auf und flog dann nach Mülin welchem nach Behauptung der Verteidigung Freisprechung erhausen zurüd, wo er nach Zurüdlegung von 1650 Kilometern folgt fei, als gegen die Angeklagten gerichtete Handlungen an zusehen wären. Somit sei die Verjährungsfrist durch sie nicht unterbrochen worden und das Verfahren müsse wegen Berjährung eingestellt werden.
Ein Zivilist wegen eines Kompagniebefehls bestraft! Der feltene Fall, daß ein Bibilist wegen Beihilfe zur Nichtausführung eines Kompagniebefehls bestraft ist, wurde am Montag vor dem Reichsgericht verhandelt.
wieder eintraf. Es herrschte bereits völlige Dunkelheit, doch verbreitete der Vollmond an dem wolkenlosen Himmel so viel Licht, daß die Maschine schon auf große Entfernung sichtbar war. Ueber
dem Flugplay gab Stöffler mit seiner elektrischen Taschenlaterne drei Signale, daß alles an dem Flugzeug in Ordnung sei. Außerdem gab er durch Aufblizen der Lampe nach den Morsezeichen den vor der Fabrik versammelten Fliegern und Ingenieuren befannt, daß er nicht eher landen wolle, als bis er 2000 Kilometer in der Das Landgericht Kiel hat am 19. März d. J. den Kaufmann Luft zurüdgelegt habe. Zur Bekräftigung dieser Nachricht drehte Hermann Ziegler wegen Beihilfe zum Vergehen gegen§ 139 des er wieder um, flog um 7 Uhr 35 Minuten wieder nach Militärftrafgesetzbuchs( Vergehen nach§ 49 des Reichsstrafgesetz- Darmstadt weiter, buchs) zu 3 Zagen Haft verurteilt. Der Angeklagte ist Inhaber eines Geschäftes für Militärbedarfsartikel.
Jm Januar 1910
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162 Opfer der Volturno- Katastrophe? erschien bei ihm der Maschinistenanwärter Konrad Weiß und be- Man glaubt, daß bei der Katastrophe des Dampfers Volturno" stellte einen Ertraanzug. Im Februar 1910 erging in der Kom- nicht 136, sondern 162 Personen ums Leben gekommen find. Hier. pagnie des W. ein Kompagniebefehl dahin, daß alle Soldaten von soll ein Teil der Besakung angehören, während der andere burch Quittung Beleg dafür bringen sollten, daß ein jeder seinen Teil aus Passagieren besteht.
Markthallenpreise. 100 Kilogr. Erbsen, gelbe, zum Kochen 30,00-50,00. Sveisebohnen, meiße 35,00-60,00. Linien 36,00-70,00. Kartoffein( Kleinbdl.) 4,00-7,00. 1 Stilogramm Rindfleisch, von der Steule 1,70-2,40. Rindfleisch, Bauchfleisch 1,30-1,80. Schweinefleisch 1,50-2,00. albfleisch 1,40-2,40. 60 Stud Gier 4,20-6,00. 1 Kilogramm Karpien 1,20-2,40. Aale 1,40-3,00. Bander 1,40-3,20. Hechte 1,40-2,80. Barche 0,80-2.40. Schlete 1.60-3.20. Bleie 0,80-1.80 60 Stud Streble 1.00-36.00
Hammelfleisch 1,60-2,40. Butter 2,40-3,00.
Jah soll doch noch etwas mitbringen?
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Extraanzug bezahlt hatte, da niemand auf Kredit arbeiten lassen Unter den Passagieren befanden sich auch sechs ehemalige follte. W. ging zu dem Angeklagten und bat diesen, ihm, obwohl Bergleute von der Beche Rabbob, bie nach Kanada auser feinen Anzug noch nicht bezahlt hatte, eine Quittung barüber wandern wollten, um in dortigen Bergwerken Arbeit au fuchen. Berantwortlicher Redakteur: Alfred Wielepp, Neukölln . Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin . Drud u. Berlag: Borwärts Buchdruderet u. Verlagsanstalt Baul Singer u. Co., Berlin SW
Sonntags 12-2 geöffnet.