Nr. 274. 30. Jahrgang.
4. Beilage des„ Vorwärts " Berliner Volksblatt. Sontag, 19. Oktober 1913.
Verlagsgesellschaft deutscher Konfumvereine im Kampfe gegen Buchdrucker. treter des Verbandsborstandes keinen Anstand, die Waffenkündigung
Im vergangenen Jahre waren wir gezwungen, auf die Ungeheuerlichkeit hinzuweisen, daß die Verlagsgesellschaft deutscher Konsumvereine zum Scharfmacherfonds der Buchdruckereibefizer beisteuerte. Unsere Mitteilung hatte zur Folge, daß nach eindringlichen Vorstellungen der Generalkommission der Generalsekretär Kaufmann die Zahlungen aus Arbeitergroschen an den Kampffonds der Unternehmer einstellte. Die„ Konsumgenossenschaftliche Rundschau" und ihr gleichstehende Drgane wetterten, wie unseren Lesern erinnerlich, gegen uns darob los. Da die Sache unserer Anregung entsprechend im Interesse der Arbeiterklasse geregelt war, lehnten wir es ab, auf die Angelegenheit nochmals einzugehen, und mußten deshalb auch den Abdruck einer Reihe durchaus uns zustimmender Einsendungen ablehnen. Wir nahmen an, daß die VerKonsumvereine lagsgesellschaft deutscher nunmehr im Interesse der gesamten Arbeiterklasse und nicht zuletzt in dem der Konsumgenossenschaften Konflikte mit den Arbeitern nicht wieder hervorrufen werde.
Leider hatten wir uns getäuscht. Seit dem Mai dieses Jahres sind zwischen der Verlagsgesellschaft und den bei ihr eingestellten Buchdruckern Unstimmigkeiten eingetreten, die durchaus den Interessen der Arbeiterklasse, der Gewertschaften und der Konsumvereinsbewegung widersprechen. Die Schuld hieran trifft die Verlagsgesellschaft. Im ,, Korrespondenzblatt der Gewerkschaften Deutschlands " wird berufener
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Seite der Werdegang des Konflitts der Buchdruder mit der Leitung der Verlagsgesellschaft deutscher Konsum bereine geschildert. Die Darstellung dieser weit über die Kreise der Buchdrucker hinaus interessierenden Angelegenheit geht dahin:
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" Der Konflift hat eine kleine Vorgeschichte. In einer Konferenz der Gauvorsteher des Verbandes der Deutschen Buchdrucker Ende Oftober v. J., in welcher die wenig friedlichen Maßnahmen der Unternehmerorganisation im Buchdruckgewerbe u. a. Schaffung eines Kampffonds gegen die Gehilfenschaft erörtert wurden, tam auch zur Sprache, daß die Leitung der Verlagsgesellschaft in Hamburg ebenfalls zu diesem Kampffonds gegen die Gehilfenschaft Beiträge entrichte. Es entspann sich darauf eine Auseinander sepung zwischen Verlagsgesellschaft und Buchdruderverband mit dem Resultat, daß unter Mitwirkung der Generalfommission die Erklärung der Verlagsgesellschaft erzielt wurde, die Zahlung zu diesem Kampffonds der Unternehmer einstellen zu wollen.
Die Tatsache, daß ein solcher Apparat in Bewegung gefeßt werden mußte, um den Leitern der Verlagsgesellschaft der Konsum genossenschaften das Unzulässige ihrer Handlungsweise flarzumachen, läßt schon eigenartige Auffassungen über das Verhältnis der Leitung eines Genossenschaftsbetriebes zur Arbeiterschaft erkennen, und diese Auffassung dürfte auch die Erklärung für die weiteren Vorkommnisse geben.
Am 15. Mai trat dann eine Kommission zusammen, bestehend au erlangen. Man mag den dazu eingeschlagenen Weg mißbilligen, aus Vertretern der Unternehmer- und der Gehilfenorganisation, so wenig Sympathie wird aber auch das herrische Verhalten ber sowie der Verlagsgesellschaft. In der Verhandlung nahm der Ver- Leiter des Genossenschaftsbetriebes finden. Ganz entschiedenen Widerspruch fordert aber der Bassus 6 ber des Buchdruckerpersonals zu mißbilligen, da die vorgesehenen In Resolution, der von dem Erfaz der entstandenen Schädigung spricht, stanzen nicht erschöpft waren, andererseits aber auch von den Leitern heraus. Was hätte sich denn die Verlagsgesellschaft vergeben, wenn eines Genossenschaftsbetriebes zu verlangen, einer solchen Situation fie die Kündigung bis zur stattgefundenen Verhandlung in der das nötige Verständnis entgegenzubringen, um so mehr, als Schaden Schwebe ließ, das Personal war dazu bereit, die Zeitung verlangte oder Unbequemlichkeit für den Betrieb nur dadurch entstanden war, jedoch den Austritt aus dem Geschäft. Weit eher könnte man hier daß die Leiter auf den Austritt der Gehilfen aus der Kondition von einer Schädigung des Betriebes durch die verantwortlichen bestanden. Nach langen Verhandlungen tam man zu nachstehender Personen sprechen, die aus purem Formalismus sowohl dem BeVereinbarung: triebe als dem Genossenschaftsgedanken den größten Schaden zus fügten.
Berständigung
über Beilegung der Differenzen zwischen den in der Verlagsgesellschaft deutscher Konsumbereine beschäftigten Buchdrudern und der Geschäftsleitung.
Die Stellungnahme der vorerwähnten Versammlung, unter Teilnahme des Herrn Kaufmann und des technischen Beiters des Betriebes, Steinhorst, löste naturgemäß in den Kreisen namentlich Die nachstehende Verständigung wurde bereinbart in einer der genossenschaftlich tätigen Buchdrucker die größte Entrüstung Busammenkunft am Donnerstag, 15. Mai, an der seitens des aus, und eine große Anzahl von Versammlunges nahm scharfe Tarifausschusses der Prinzipalsvertreter Herr Freytag und der Stellung gegen die Leitung der Verlagsgesellschaft, ebenso sah sich Gehilfenvertreter Herr Dreier, seitens des Streisvorstandes des auch das Verbandsorgan, der Sorrespondent, veranlaßt, die Deutschen Buchdrudervereins Herr Brosched, seitens des Gauvor Wiederaufrollung einer zur beiderseitigen Zufriedenheit erledigten standes des Buchdruckerverbandes Herr Steinhardt, als Vertreter Differenz energisch zurückzuweisen. Statt die Berechtigung dieser des Zentralborstandes des Verbandes Deutscher Buchdruder Herr notgedrungenen Abwehr anzuerkennen und wenigstens still Döblin und seitens der Geschäftsführung die unterzeichneten Bor - schweigend zuzugestehen, daß es nicht Aufgabe ber Leitung eines standsmitglieder Heinrich Kaufmann und Dr. Aug. Müller, sowie Genossenschaftsbetriebes sein kann, scharfmacherische Bestrebungen der Betriebsleiter Herr Steinhorst teilnahmen. zuungunsten der Arbeiter zu unterstüßen, spielt jett Herr Kauf mann die verfolgte Unschuld und stellt seine Situation also bar: „ Seitdem im Sommer vorigen Jahres, infolge einer geheimen Verabredung unter einer Anzahl von Gauleitern des Deutschen Buchdruckerverbandes, ein allgemeines Vorgehen gegen die Verlagsgesellschaft deutscher Konsumvereine inszeniert worden ist, ist teine Ruhe mehr eingetreten. Der Zentralborstand des Deutschen Buchdruckerverbandes ist entweder zu schwach oder hat nicht den Es wird anerkannt, daß die Entlassung der drei Buchdruder, Willen, dem Unfuge zu steuern. Auch die Tarif- und Organi die sich weigerten, der Unterstüßungstaffe beizutreten, obwohl fie fationsinstanzen sind offenbar nicht in der Lage, Ruhe zu schaffen. bom Tariffchiedsgericht als tarifwidrig bezeichnet wurde, den Be- Somit bleibt der Leitung der Verlagsgesellschaft deutscher Konsum strebungen entsprungen ist, den gesamten beschäftigten Buch- vereine m. b. S. nichts weiter übrig, als die Flucht in die Deffenta brudern die Mitgliedschaft bei der Unterstützungstaffe zu ermöglichkeit zu ergreifen und vor dem Forum der Oeffentlchleit ihren lichen. Sie fann darum nicht als Maßregelung im üblichen in jeder Beziehung forretten Standpunkt zu verteidigen." Sinne des Wortes gewertet werden.
1. Das gesamte aus den Betrieben der Verlagsgesellschaft deutscher Konsumbereine ausgeschiedene Buchdruderpersonal wird nach Maßgabe der vorhandenen Plätze zu den bisher für sie geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen wieder eingestellt.
2. Die bom Buddruckerpersonal aufgestellten Forderungen werden, soweit sie nicht durch den Inhalt dieser Erklärung gegenstandslos geworden sind, zurüdgezogen.
Die in der öffentlichen Erörterung dieses Falles erfolgten Angriffe gegen die Geschäftsleitung werden, soweit sie dazu geeignet sind, deren Ansehen zu schädigen, zurückgenommen. 3. Maßregelungen finden nicht statt. Falls Entlassungen notwendig werden, erfolgen fie aus geschäftlichen Gründen. 4. Die Frage der Zugehörigkeit der Buchdrucker zur Unter stützungstaffe des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine soll durch eine besondere Verständigung geregelt werden. Der aus diesem Anlaß entstandene Konflikt ist zur beiderseitigen Bufriedenheit beigelegt.
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Diese Flucht in die Oeffentlichkeit läßt Anschauungen über das Verhältnis der Verlagsgesellschaft zur Arbeiterschaft und zur Tarifvereinbarung erkennen, speziell des Tarifes zum Genossenschaftsbetrieb, die den schärfsten Widerspruch herausfordern. Da es aber nicht 3wed dieser Beilen ist, polemische Auseinander sehungen zu pflegen, sondern lediglich eine Darstellung über die Ursachen des Konflikts und die Gründe der fortdauernden Gr regung in de Maffe zu geben, so mögen diese Meinungsverschiedenheiten hier vorläufig ausscheiden. Ganz entschieden Ver wahrung muß aber gegen die Kombination über geheime Beraba redung und sonstige vermutete schwarze Pläne eingelegt werden. Das Verhalten der Gehilfenorganisation ist ein in jeder Be ziehung forrettes gewesen, sie hat auch die Fehler der eigenen Mite glieder nicht bemäntelt. Wenn die unliebsame Differenz dem Ane ehen der Zeitung des Genossenschaftsbetriebes nicht förderlich war, so muß fie die Gründe in ihrem eigenen Verhalten suchen, welches jehr wenig erkennen läßt, daß an der Spike des überwiegend von der Arbeiterschaft getragenen Betriebes Männer stehen, die Wert darauf legen, zu zeigen, daß auch bei ihnen noch ein wenig Vers stehen der Berhältnisse der Arbeiter- auch der Mißgriffe ders felben vorhanden. Statt die Hand zur Ueberbrückung der Gegena fäße zu bieten, hat man die Bestrebungen der Scharfmacher ge fördert, ein Verhalten, welches nicht dazu dient, die Genossenschaftsa fache zu fördern.
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E. D.
5. Beide Parteien einigen sich dahin, aus prinzipiellen Gründen die anhängig gemachte Feststellungsflage, ob die Maffen fündigung tarifwidrig war, zur Entscheidung zu bringen. Weitere Konsequenzen für das wieder eingestellte Personal werden aus dem Ausfall dieser Entscheidung nicht gezogen. Für die Verlagsgesellschaft deutscher Konsumvereine m. b. H. Der Vorstand: gez. Heinrich Kaufmann , Dr. Aug. Müller. Für den Verband der Deutschen Buchdrucker: gez. E. Döblin. Diese Verständigung läßt erkennen, daß die Gehilfenvertretung Für die Angestellten der Verlagsgesellschaft besteht der Bei es nicht an Entgegenkommen fehlen ließ und der Verlagsgesellschaft trittszwang zur Unterstüßungskasse des Zentralverbandes deutscher goldene Brücken baute in Würdigung der Tatsache, daß auch seitens Konsumvereine, mit Ausnahme der Buchdrucker, weil deren Tarif der Gehilfen nicht einwandfrei gehandelt wurde und in der Anvorschreibt, daß die Kondition nicht von der Zugehörigkeit zu irgend nahme, daß mit diesem Vergleich die leidige Sache ihren Abschluß einer Kaffe oder Organisation abhängig gemacht werden darf. Der gefunden. größte Teil der Buchdrucker gehörte jedoch der Kasse freiwillig an. Leider war dem nicht so. Nach Ausbruch des Konflikts Diese fachliche Darstellung und Würdigung des NonEnde April d. J. wurden drei Gehilfen, welche aus persönlichen hatte das in Kündigung getretene Personal dem Hamburger Echo" flirts wird man als eine sehr objektive anerkennen Gründen der Klasse nicht beizutreten gewillt waren, troß ihrer Berichte über die Vorkommnisse in der Verlagsanstalt zugestellt und müssen. Es geht nicht an, daß in der Weise, wie es feitens Berechtigung zu dieser Weigerung, gefündigt und zwei der Ge- dadurch die Sache in die Oeffentlichkeit gebracht, ein Berfahren, das der Verlagsgesellschaft geschieht, weiter borgegangen wird. fündigten, weil sie ihrer Entrüstung über die Kündigung etwas feitens des Verbandsvertreters bei den Verhandlungen gemißbilligt Die Konsumbereinsbewegung, die Gewerkschaften und die drastischen Ausdrud gaben, unter Auszahlung des Lohnes fofort wurde. Der Verbandsvorstand wie das Verbandsorgan lebnen es Partei müssen gegen den wiederholten Versuch energisch Ginentlassen: Dieses schneidige Vorgehen löfte bei den im Geschäft grundfäßlich ab, über Differenzen öffentlich zu berichten, solange spruch einlegen, Organisationen, die von Arbeitern und für tätigen Buchdrudern naturgemäß eine große Erbitterung aus, und noch Verhandlungen schweben. Nun fonnte es aber der Verbands. da sie glaubten, Ursache zur Unzufriedenheit wegen zu geringer vorstand nicht verhindern, daß über den erledigten Konflikt auf der die Arbeiter gegründet sind, zu scharfmacherischen Zwecken Berücksichtigung berechtigter Wünsche zu haben, die auf dem Gebiete im Juni in Danzig stattgefundenen Generalversammlung turz zu mißbrauchen. Dies Vorgehen des Herrn Kaufmann der Entlohnung, Behandlung und der Möglichkeit, ihre Beschwerden eingegangen wurde, und ebensowenig konnte der Korrespondent und seiner Freunde verlegt so offensichtlich und start die borzubringen, lagen, so ließ sich das Personal durch seine Erregung für Deutschlands Buchdrucker" diese Diskussion unerwähnt laffen: Interessen der Arbeiterklasse, daß ein entschiedenes Halt endlich hinreißen, noch bevor das in Sachen der drei Entlassenen an- Waren doch dem Organ der Buchdrucker in verschiedenen Orts- geboten werden muß. An den Genossenschaftlern in erster gerujene Schiedsgericht gesprochen, die Gesamtlündigung ein- vereinen die größten Vorwürfe gemacht, daß es die Deffentlichkeit Reihe ist es, die Verlagsgesellschaft zur Ordnung zu rufen zureichen. über den Hamburger Konflikt nicht genügend aufgeklärt. Abge- und Vorkehrungen gegen fünftige Miß Das Schiedsgericht erklärte die Kündigung der klagenden Ge- sehen davon, bewegte sich die Besprechung des Konflikts in sehr bräuche zu schaffen. Bis hierher und nicht weiter! hilfen wegen Nichtbeitritts zur Unterstüßungskasse für unzulässig ruhigem Fahrwasser und so objektiv, daß selbst in einer Versammund die Gelündigten für gemaßregelt. Damit wäre die Angelegen- lung der Hamburger Prinzipale, welche sich mit dem Konflitt be- Die Geduld mit den Sonderererzitien der Herren Kauf mann und Genossen hat auch ihre Grenzen. Die heit zugunsten der Gehilfen erledigt gewesen, wenn nicht die Kündi- schäftigte, ausgeführt wurde: gung des Gesamtpersonals noch borgelegen hätte. Dieses stellte nachstehende Bedingungen für die Zurücknahme der Kündigung:
1. Bedingungslose Wiedereinstellung der drei gemaßregelten Kollegen.
2. Entlassung des Betriebsleiters Steinhorst .
3. Entlassungen haben nach der Anciennität zu erfolgen; Entlassungen außer der Reihenfolge bedürfen der Zustimmung der gewählten gewerkschaftlichen Vertretung.
4. Entlassungen, deren Gründe außerhalb des Arbeitsver
hältnisses liegen, dürfen nicht vorgenommen werden.
5. Angemessene Behandlung.
6. Irgendwelche Maßregelungen dürfen aus dieser Bewegung
nicht entstehen.
Hierzu wurde von der Geschäftsleitung folgende Erklärung
abgegeben:
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Erfreulicherweise hat die Mehrheit der Teilnehmer an der Genossenschaftsbewegung ist der Arbeiterklasse wegen und nicht Verbandsgeneralversammlung, auf der die Differenzen eine sehr der Herren Kaufmann und Genossen wegen da. Das geeingehende Besprechung gefunden haben, schließlich einer for schilderte Vorgehen zeigt nicht nur einen Ueberbureaukratismus retten Auffassung Raum gegeben, denn in einem vom Echo" und Ueberformalismus, sondern eine so tiefe Verständnisveröffentlichten Bericht heißt es:
Döblin will durchaus nicht die Handlungsweise Kaufmannslosigkeit von den Zielen der Arbeiterklasse, daß sie in beschönigen, vermißt aber immer noch den Nachweis von seiten ihrer Wirkung einer bewußten Feindseligkeit des Scharf. nahezu gleichkommt. Die Drgane der der Kollegen, daß fie einen tariflichen Grund für ihre plötzliche machertums haben in sozialistischem, nicht Kündigung gehabt hätten. Gerade durch die tarifwidrige Rün- Konfumgenossenschaften digung vor dem Schiedsspruch sei erst die unangenehme Situas aber in scharfmacherischem Geifte zu arbeiten. Die Artion entstanden. Es sei auch unklug, das Verhalten Kauf- beiterklasse hat es endlich satt, daß von den Herren Kaufmann manns die Genossenschaften entgelten zu lassen. Die Gehilfen und Genossen fast dauernd Fehler begangen werden, die der würden der Organisation einen besseren Dienst erwiesen haben, Arbeiterklasse in ihrer gewaltigen Kulturbewegung als Snittel wenn sie die Sache etwas vorsichtiger angefaßt hätten." Mit der Stonstatierung dieser Tatsache aus Unternehmermunde wischen die Beine geworfen werden. Sie muß sich entschieden " Auf die unter dem 6. Mai von den in der Verlagsgefell- dürfte bewiesen sein, daß die Gehilfenorganisation sich sehr forrett dagegen erheben, daß ihr Wert, ihre Konfumvereinsbewegung, schaft deutscher Konsumbereine beschäftigten Buchdruckern schriftlich mit dem Vorkommnis abgefunden und durch die erfolgte Berständi- zum Werkzeug absonderlicher Schrullen Einzelner herabgewür gestellten Forderungen gibt die Geschäftsleitung folgende Antwort: gung hätten auch die Hamburger Prinzipale, und besonders die digt werde. Die Generalversammlungen der Genossenschaften „ Die Geschäftsleitung muß es ablehnen, die unter dem Drud Berlagsgesellschaft, die Sache als erledigt betrachten fönnen. Es sollten hierüber keinen Zweifel lassen. einer vertragswidrigen Massenkündigung gestellten außertarif soll nicht davon gesprochen werden, daß die Leitung der Verlagslichen Forderungen zu erfüllen; insbesondere lehnt sie es ab, gesellschaft sich noch durch eine besondere Verhandlung vor den Marktpreise von Berlin am 17. Oftober 1913, nach Ermittelungen fich ihre tarifliches Einstellungs- oder Entlassungsrecht irgendwie Tarifinstanzen bestätigen ließ, daß die Massenkündigung unberech des fol. Bolizeipräsidiums. Mais( mixed), gute Sorte 16,40-16,80, miltel beschränken zu lassen. tigt war( was doch seitens der Gehilfenvertreter bereits vorher an 00,00-00,00, geringe 00,00-00,00. Mais( runder), gute Sorte 14,20-14,80. Wie bisher, so wird sie auch in Zukunft nie den Versuch erkannt wurde), wohl aber mußte es eigenartig berühren, daß die Richtstroh 4,80-5,60. eu 6,00-7,80. machen, die tariflichen Rechte der Gehilfen irgendwie zu schmälern. Leitung eines Genossenschaftsbetriebes das Bestreben der Ham- Martthallenpreise. 100 Stilogr. Erbsen, gelbe, sum Rochen Ueber Meinungsverschiedenheiten betreffs des Umfangs der tarif- burger Unternehmer, das Vorkommnis gegen die Gehilfenschaft 30,00-50,00. Speisebohnen, weiße 85,00-60,00. Linien 36,00-70,00. lichen Rechte und Pflichten beider Teile entscheiden die tarif scharfmacherisch auszunuzen, bereitwilligst unterstüßte. Startoffeln( Seleinhdl.) 4,00-7,00. 1 Rilogramm Rindfleisch, von der Keule lichen Instanzen, deren Spruch sich die Geschäftsleitung stets wähnte Hamburger Prinzipalsversammlung nahm nach Darlegun- 1,70-2,40. Rindfleisch, Bauchfleisch 1,30-1,80. Schweinefleisch 1,50-2,00. Stalbfleisch 1,40-2,40. Hammelfleisch 1,60-2,40. Butter 2,40-8,00. fügen wird. gen der Vertreter der Verlagsgesellschaft eine Resolution an, die 60 Stud Gier 4,20-6,50. 1 Kilogramm Starpfen 1,20-2,40. Sem Tarifberatungsausschuß als Material dienen soll und folgende 1,40-3,00. Bander 1,40-3,20. Hechte 1,20-2,80. Barche 0,80-2,40. zwei bezeichnende Punkte enthält:
Die ers
4. Daß der Arbeitsnachweis nicht in der Lage gewesen ist, die erforderliche Anzahl von Gehilfen zu beschaffen, daß somit eine Reorganisation der Arbeitsnachweise nötig ist.
Schlete 1,60-3,20. Bleie 0,80-1,80. 60 Stud Streble 1,00-48,00.
Stattonen
Witterungsüberücht vom 18. Oftober 1913.
Verlagsgesellschaft deutscher Konsumbereine m. b. S. gez.: Heinrich Kaufmann . Dr. Aug. Müller. Hugo Bäftlein." Unterdessen hatte sich die Leitung der Verlagsgesellschaft wegen der Massentündirung an die Vertreter der Unternehmerorganisation gewandt, eine Verständigung mit der Gehilfenorganisation suchte sie jetzt ebensowenig wie vor der Kündigung der drei Gehilfen, wodurch die ganze unangenehme Differenz vermieden worden wäre. 5. Daß der Organisationsvertrag nicht ausreicht, um der Auf Mitteilung des Vorstandes der Unternehmerorganisation nahm Firma für die ihr entstandene Schädigung Ersatz zu bieten. dann der Verband vorstand die Vermittelung in die Hand. Er Der Schaden, der durch Tarifbruch entsteht, müßte von der wirkte zunächst dahin, daß das Personal seinem Vorschlage zu- Partei ersetzt werden, die den Tarifbruch verschuldet hat. stimmte, die Kündigung so lange in der Schwebe zu lassen, bis die Diese beiden Punkte der Resolution fordern zu einigen BeVerständigungsverhandlung erfolgt sei. Diese fonnte wegen Be- trachtungen heraus. Sollten denn die Leiter des Genossenschaftshinderung des Vorsitzenden erst einige Tage später stattfinden. betriebes wirklich so wenig Verständnis für das Solidaritätsgefühl Hamburg 766 DSD Berlin 768 Während das Personal bereitwilligst seine Bustimmung zu der Arbeiter haben, zu erwarten, daß Berufsgenossen in solcher Franff. a.M 768 NO dem Vorschlage des Verbandsvorstandes gab, lehnten die Leiter Situation selbst wenn die Arbeiter zu ihrem Vorgehen formell München 769 der Verlagsgesellschaft denselben ab und veranlaßten dadurch das nicht berechtigt leichten Herzens die Stellen der Ausgetretenen Wien Personal, die Stellung zu verlassen, bevor die Möglichkeit zu Ver- einnehmen?! Es sei hier ausdrücklich hervorgehoben, daß die in handlungen gegeben war. Jedenfalls lag der Leitung mehr an der Kündigung Getretenen erklärten, die Kündigung bezwecke nicht den Wahrung des Unternehmerstandpunkts als an der Wahrnehmung Austritt des Personals, sondern die Gelegenheit zu einer Berber Genossenschaftsinteressen. handlung über verschiedene als drückend empfundene Verhältnisse
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Haparanda 753N Betersburg 750 28 2 Scilly 762G 8wolfig 14 3 Aberdeen 758 1wolten! 3 Paris 766 Still Mebel 770 Still wolten! 4 Wetterprognose für Sonntag, den 19. Oftober 1913. Bielfach nebelig, sonst ziemlich heiter und am Tage mild bei mäßigen füdlichen Winden; keine wesentlichen Niederschläge. Berliner Wetterbureau.
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