Nr. 279. 30. Jahrgang. 3. Beilage des„ Vorwärts " Berliner Volksblatt.
Der neue Krupp- Prozeß.
Um 9% Uhr begann gestern die Eröffnung der Verhandlungen| Liebknecht gelangten Mitteilungen sei. Es ist zweifellos, daß eine in Moabit über den Krupp- Prozeß. Der Vorsitzende gibt den Zeugen ein kleines Resumee aus der Anklageschrift mit dem Hinweise, daß es hier in ganz besonderem Maße darauf ankomme, die reine lautere Wahrheit zu hören. Die Zeugen werden hierauf für gestern entlassen, da der Sizungstag mit der Vernehmung der Angeklagten völlig ausgefüllt wird. Die
richtet sich gegen
Anklage
1. den Bureauvorsteher Marimilian Brandt, geboren zu Bismart, Kreis Stendal , am 2. Juni 1868, wohnhaft zu Rahnsdorf , bom 8. Februar bis 17. Juni in dieser Sache in Untersuchungshaft
gewesen;
2. den Direktor der Firma Friedrich Krupp A.-G. in Essen, Otto Eccius, geboren in Greifswald am 7. Januar 1868, un berheiratet.
a) Beide werden beschuldigt: je durch eine fortgesette Handlung gemeinschaftlich und zwar Brandt in den Jahren 1906-1911 zu Berlin , Eccius in den Jahren 1908-1913 zu Essen und Berlin Beamte und Mitglieder der bewaffneten Macht, nämlich: 1. den Beugfeldwebel und späteren Zeugleutnant bei der Munitionsfabrik in Spandau , Adolf Tilian; 2. den Zeugfeldwebel, späteren Beugleutnant bei dem Artilleriedeport in Koblenz , Helmut Schleuder; 3. den Zeugfeldwebel, späteren Zeugleutnant bei dem Artilleriedepot in Marienburg, Emil Hinst; 4. den Feuerwerker Franz Schmidt ; 5. den früheren Beugfeldwebel, jezigen Sekretär bei der Firma Fr. Krupp in Essen, Richard Dröse; 6. den Zeugleutnant bei der Artillerieprüfungskommission Artur Hege; 7. den Ober- MilitärIntendantur- Sekretär Adalbert Pfeiffer Vorteile Brandt auch Geschenke angeboten und gewährt zu haben, um sie zu Handlun gen zu bestimmen, die eine Verlegung von Amts- und Dienstpflichten enthalten.
b) Brandt wird weiter beschuldigt, durch eine zweite selbständige Handlung vorfäßlich und rechtswidrig die Kenntnis von Gegenständen, deren Geheimhaltung im Interesse der Landesverteidigung erforderlich ist, sich verschafft zu haben, jedoch ohne
die Absicht, davon zu einer die Sicherheit des Deutschen Reiches gefährdenden Mitteilung an andere Gebrauch zu machen.( Bergehen gegen die§§ 333, 74, 47 St.G.B. und§ 4 des Gesetzes gegen den Verrat militärischer Geheimnisse vom 3. Juli 1893.)
Staatsanwaltschaftsrat Toepffer vertreten.
Freitag, 24. Oktober 1913.
Der Angeklagte erklärt über seine Verbindungen mit dent solche Preßtreiberei auf den Gerichtshof keinerlei Eindruck machen vor dem Kriegsgericht abgeurteilten Zeugleutnant Tilian, er habe wird, sie sind aber geeignet, die Oeffentlichkeit gegen Brandt zu T. auch auf der Kegelbahn näher kennen gelernt, nachdem er ihm verbittern und auch die Zeugen gegen ihn zu beeinflussen. Deshalb erzählt habe, daß die Vertreter anderer Firmen bisher stets ererkläre ich auf das bestimmteste, daß diese von Herrn von Mezen schienen seien, nur Herr von Schüß sei noch niemals gekommen. in die Presse gebrachten Mitteilungen unwahr sind und Straf- Späterhin habe ihm T. Angaben über die, Konkurrenzpreise, Verantrag wegen verleumderischer Beleidigung bei der Staatsanwalt- teilung der Aufträge usw. gemacht. Er, Brandt, habe ihm niemals schaft gestellt ist. irgendwelche Vorteile versprochen, erst im Laufe der Zeit sei es Justizrat von Gordon: Ich werde diese vorher gedruckten hierzu gekommen. Bors.: Wieviel haben Sie für Tilian aufge Beugenaussagen zum Gegenstand der Verhandlung machen. Auch wendet? Angekl.: Das weiß ich nicht. Vors.: Auch nicht ungedie Firma Krupp ist dadurch schwer beleidigt. Besonderen Wert fähr? Angekl.: Nein, ich kann es nicht mehr sagen. Bors.: Sie will ich darauf legen, daß Herr von Mezen wegen moralischer Ver- haben doch auch mit Tilian Zechen gemacht. Wie hoch beliefen sich fehlungen von der Firma Krupp entlassen worden ist. diese? Angekl.: Zusammen etwa auf 100 M. Vorf.: Haben Sie dem Tilian nicht auch wiederholt Geld in die Hand gedrückt? Angekl.: Das weiß ich nicht mehr. Vors.: In der ersten Vernehmung vor dem Kriegsgericht haben Sie offen zugegeben, daß Sie dem Tilian Geld in die Hand gedrückt haben. Angekl.; Nein, das stimmt nicht!
Oberstaatsanwalt Chrzescinski: Ich werde auf die Zeugenaussage des Herrn von Mezen besonders achten und eingreifen, wenn sich Widersprüche ergeben.
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Vernehmung der Angeklagten.
Beide Angeklagten bestreiten schuldig zu sein. Der Angeklagte Brandt ist, wie er auf Befragen erklärt, verheiratet, Vater von 3 Kindeen und besißt ein Landhaus in Rahns dorf . Er bestreitet jede Schuld. Der Vorsitzende hält ihm vor, ob er sich denn auch der Bestechung für nichtschuldig halte. Er habe doch in der ganzen Voruntersuchung zugegeben, daß er den von dem Militärgericht verurteilten Personen Zuwendungen gemacht habe. Brandt erklärt hierauf, daß er immer das Gefühl gehabt habe, daß diese Herren aus Freundschaft für ihn ihm die von ihm gewünschten Mitteilungen gemacht hatten. Im Laufe des Verkehrs habe sich ergeben, daß er das Gefühl bekam, den Leuten auch gelegentlich Gefälligkeiten erweisen zu müssen. Dies sei aber nicht zu dem Zweck geschehen, sie zu veranlaffen, ihm weitere Nachrichten zu geben. Wenn in den Protokollen der Voruntersuchung manches nicht zutreffendes von ihm gesagt worden sei, so erkläre sich dies damit, daß er damals in verzweifelter Stimmung, in einer wirklich unbeschreiblichen Gemütsverfassung gewesen sei. Der Vorsitzende kommt nun nochmals auf die persönlichen Verhältnisse
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Der Vorsitzende verliest daraufhin das Protokoll der fraglichen Vernehmung, aus dem hervorgeht, daß Brandt angegeben, er habe dem Tilian Beträge von 5, 10 und 20 M. gegeben. Angefl.: Das stimmt nicht! Bors.: Na, wie soll es denn in die Protokolle kommen? Angeki.: Das weiß ich nicht, ich habe dem Tilian allerdings wiederholt kleine Beträge geborgt. Vors.: Ach so, Sie sagen, dies waren feine Geschente, sondern Darlehen? Angefl.: Jawohl. Borf.: Wie hoch waren diese Darlehen? Angefl.: Zusammen etwa 50 M. Vors.: Sie haben früher gesagt, zusammen 200 m. Angekl.: Das kann ich heute nicht mehr sagen. Vorf.: Von Tilian sind„ Kornwalzer" nicht vorhanden. Die vorhandenen beginnen erst mit dem Jahre 1910.
Wo kommt das Wort Kornwalzer her?
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Justizrat Dr. vom Gordon: Ich möchte hier gleich betonen, daß das Wort„ Kornwalzer" nicht etwa zu bestimmten verdächti gen Zwecken erfunden ist. Es stand in dem Telegramm- Code, in welchem Tausende solcher Deckworte vorhanden sind. Oberstaatsanwalt Chrzescinski: Es ist doch nicht ganz ohne Interesse, wenn des Angeklagten Brandt zurück, der hierzu folgendes erklärt: Er man sich den Code ansieht, so findet man, daß mit jedem Wort ge habe das Gymnasium in Stendal bis zum Einjährigeneramen be- wissermaßen ein versus memorialis berbunden ist und da scheint sucht, er habe dann aber als Dreijähriger gedient, weil er kapitu- es doch so, als ob mit dem Wort Kornwalzer der Gedanke der lieren wollte. Er sei dann beim 2. Garde- Feldartillerie- Regiment Geheimberichte ausgesprochen werden sollte. Angefl. Brandt: Ich Die Anklage wird vom Oberstaatsanwalt Chrzecfinski und dem eingetreten, sei dann Unteroffizier, Feuerwerker und Oberfeuer- habe in dem Wort nie etwas gefunden, es ist doch eine ziemlich werker und schließlich Zeugfeldwebel geworden. Er habe dann unsinnige Zusammenstellung. Angefl. Eccius tritt dem vom Ober7 Militärpersonen, der Polizeirat Koch vom Berliner Polizei- Prüfungskommission in Spandau bekleidet. Als Zeugen sind unter anderen geladen: die obengenannten längere Zeit die Stellung eines Depotverwalters bei der Artillerie- staatsanwalt ausgesprochenen Verdacht entschieden entgegen, die Als er den Zivil- Firma Krupp hat ein Verzeichnis von telegraphischen Decworten, präsidium; der Kaufmann Wilhelm von Mezen; der Handlungs- versorgungsschein erhalten habe, sei er zuerst bei dem Kaiserl. die dem internationalen Telegramm- Code entnommen worden sind. bevollmächtigte der Firma Krupp, Otto von Dewis; der stellver- Gesundheitsamt gewesen, dann habe er die Stellung bei Krupp Als eine neue Auflage dieses Depeschenbuches hergestellt wurde, tretende Direktor Wilhelm Mühlen in Essen ; der Direktor Finanz- angetreten, da ein Bekannter von ihm dort ebenfalls eine gute wurde ein Beamter beauftragt, aus dem internationalen Telerat a. D. Ernst Haug in Essen ; der Vorsitzende des Direktoriums Stellung erlangte habe. Nach 8¼jähriger Tätigkeit habe er Effen gramm- Code Worte mit nicht mehr als 10 Buchstaben herauszu der Firma Krupp , Geh. Finanzrat a. D. Alfred Hugenberg in suchen. Der Beamte hat eine genügende Anzahl solcher Worte Essen , der frühere Generaldirektor, jezige Vorsitzende des Zentralherausgezogen, ohne daß er den Worten eine bestimmte Bedeutung verbandes deutscher Industrieller Landrat a. D. Mar Rötger in gab. Das Wort„ Kornwalzer" ist nicht gleich in dem Verzeichnis Berlin- Grunewald; Direktor Friedrich Mouths in Ulm a. Donau ; gewesen, sondern erst im Nachtrag. Ich glaube, ein rumänischer ferner der Abgeordnete Rechtsanwalt Dr. Karl Liebknecht. Vertreter hatte die Anwendung eines bestimmten Wortes für vertrauliche Berichte" gewünscht. Oberstaatsanwalt Chrzescinski: Es scheint doch nicht reiner Zufall gewesen zu sein, wenn das Wort„ Kornivalzer" gewählt wurde, denn mit jedem Wort verband sich ein bestimmter Begriff. z. B. Radreifen" für einen artilleristischen Gegenstand, Machtpfeiler" für Geschüß, Mehlwurm" für Granate und Lindenbaum" für Feldartillerie. Beamten zu laden, der damals die Sache bearbeitet hat. Wenn der Herr Staatsanwalt Wert darauf legt, lege ich meinerseits auch Wert darauf, daß die Sache dann vollständig klargelegt wird. Ich weiß nicht, wie der Staatsanwalt zu solcher Ansicht kommt, Walzer" ist doch nichts Geheimes und Korn" auch nicht.
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Mann mit patriotischem Empfinden
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Angefl. Eccius: Dann muß ich aber doch beantragen, den
Dieses Thema wird hierauf verlassen und der Vorsitzende ers örtert weiter unter wiederholtem Hinweis auf die
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Ergebnisse des Prozesses vor dem Militärgericht die Entwickelung des Verkehrs des Angeklagten Brandt mit Schleuder, Schmidt, Dröse, Hinst, Hoge und Pfeiffer, die Nach richten, die diese ihm gegeben hatten und die Aufwendungen, die Brandt für sie in Gestalt von Bezahlen der Zeche bei Gastereien, Hingabe von Darlehen usw. gemacht hat. Justizrat Dr. von Gordon weist darauf hin, daß bei den vom Kriegsgericht von der Anklage der Bestechung freigesprochenen Militär- oder amtlichen Personen festgestellt ist, daß sie dem Angeklagten Brandt zahlreiche Nachrichten gegeben hatten, ohne daß sie von ihm auch nur einen Pfennig Vorteil gehabt hatten. Bezüglich des damaligen Ange tlagten Hoge bestätigt Brandt auf Vorhalt, daß er diesem einmal ein Darlehn von 1000 m. gegeben habe, welches mit 4 Proz. verzinst werde. Das sei aber vor der Zeit gewesen, zu der ihm Hoge Nachrichten gegeben habe. Justizrat Dr. von Gordon: Hat Brandt in irgendeinem Falle Nachricht über die erzielten Preise erhalten, bevor der Zuschlag erteilt war. Brandt: Nein, immer viel später. Der Vorsitzende ist wiederholt genötigt, den Angeklagten Brandt auf Widersprüche
verlassen und sei auf sein Betreiben nach Berlin versest worden, weil seine Frau, als geborene Perlinerin, Heimweh hatte. Der damalige Vorsteher des Berliner Bureaus, Herr von Schüß, habe sich für ihn verwandt, Direttor Eccius habe jedenfalls mit der Versehung nichts zu tun gehabt, sie auch nicht einmal in Anregung Als Beweisstücke sind auch herangezogen die am 7. Februar gebracht. Als Schütz gestorben war, wurde so fährt Brandt 1913 zu Effen von dem Untersuchungsrichter beschlagnahmten Brief- fort- Herr von Mezen Leiter des Bureaus. Borfihender: Haben schaften und die von der Firma Krupp geführten Personalakten Sie Anweisung erhalten, wie Sie sich hier zu verhalten hatten des Angeklagten Brandt. und was Sie tun sollten, um für die Firma Krupp wichtige Nachleber richten zu bekommen? Angell. Brandt: Nein, das ist mir von Ursprung und Entwickelung diefer Straffache feinem Menschen gesagt worden. Es wurde mir nur gesagt, ich solle mich orientieren. Dann im Laufe der Zeit erzählte mir Herr fet kurz folgendes ins Gedächtnis gerufen: Am 9. September 1912 von Schütz die ganze Sachlage in Berlin und äußerte u. a., er habe ging bei dem Kriegsminister von Heeringen ein Brief des Abg. Ge- hier in Berlin große Schwierigkeiten, heute sei die Sachlage so, noffen Dr. Liebknecht ein, der folgendes besagte: Nach einer ihm daß die Firma infolge der hohen Preise Kleine Lieferungen über zugekommenen zuschrift unterhalte der Vorstand der Firma Krupp haupt nicht mehr erhalte, er habe deshalb wiederholt angeregt, die einen früheren Feuerwerker namens Brandt, der seit Jahren die Preise herunterzuschrauben. Herr Direktor Budde sei aber sehr Aufgabe habe, sich an höhere und niedere Beamte, speziell an das halsstarrig gewesen und man müsse deshalb danach streben, der Kanzleipersonal der Armee- und Marineberwaltung heranzu- Firma die Preise der Konkurrenz zur Nachachtung zu unterbreiten, machen, um sie durch Bestechung zum Verrat solcher militärischen damit auch sie mit den Preisen heruntergehe und auch Aufträge Geheimnisse zu bestimmen, die die Firma interessieren. Insbe- für kleinere Lieferungen erhalte. Borf.: Wie sollten Sie denn sondere solle ihm aufgetragen sein, die Absicht der Behörden in Be- Nachrichten über die Preise der Konkurrenz erhalten? Angell. waffnungsfragen zu erforschen, Angaben über Konstruktionen und Brandt: Herr von Schütz sagte: Sie verstehen das besser wie ich; Offerten der Konkurrenz zu erhalten usw. usw. In dem Briefe Sie haben doch in Kameradenkreisen Bekannte und da würde es wurde weiter darauf hingewiesen, daß es nötig sein würde, mit Ihnen doch leicht sein, Nachrichten zu erhalten. Wir wollen doch großer Vorsicht und Energie zuzugreifen, damit die verantwortlichen nur etwas Gutes, denn die Preise sollen doch nicht erhöht, sondern Bersonen nicht in die Lage fämen, die Spuren zu verwischen. Dem heruntergesetzt werden. Vors.: Hatten Sie denn nicht Bedenken, Briefe waren 17 Blätter beigefügt, mit der Maschine geschriebene mit Ihren ehemaligen Kameraden in eine solche Verbindung zu Briefe mit Mitteilungen über Bestellungen und Anschaffungen von treten? Angefl. Brandt: Jawohl, aber da Herr von Schüß ein Artillerie- Material, die aus den Geheimatten militärischer Pe- sehr ehrenwerter und bei der Firma sowohl wie bei der Militärhörden, nämlich der Feldzeugmeisterei, der Artillerie- Prüfungs- behörde sehr angesehener kommission und der Abteilung des Kriegsministeriums für die Fußund Feldartillerie entnommen sein mußten. Es wurde von den Militärbehörden eine Untersuchung eingeleitet und im Januar 1913 war, der, auch die Staatsanwaltschaft mit ihr befaßt. Das Ergebnis der Untersuchung hat nach Ansicht der Anklagebehörde nicht ergeben, u. a., so habe ich nichts daran gefunden, wenn ich mich an die daß es die Absicht der Firma gewesen sei, militärische Geheimnisse Kameraden wandte. Vors.: Sind Ihnen nicht Bedenken gekomim Sinne des Gefeßes vom 3. Juli 1893 zu ermitteln, wohl aber men, daß es sich um geheime Sachen handeln könnte? Angekl. ist festgestellt, daß Brandt Jahre hindurch mit Angestellten der Brandt? Nein! von Schük sagte einmal zu mir: Wir erfahren Militärverwaltung Beziehungen unterhalten hat, um von ihnen ja doch alles offiziell, für uns gibt es teine Geheimnisse, für uns über die Fortschritte und die Preise der Konkurrenz Nachrichten fönnen doch die Sachen, die wir erfahren, überhaupt teine Ge- in seiner jezigen Aussage und seiner Zeugenaussage vor dem zu erhalten, welche jene Angestellten nicht ohne Verlegung ihrer heimnisse sein. Vorf.: Gab Ihnen Herr von Schüz sonst noch Kriegsgericht hinzuweisen, die Brandt aufzuklären versucht. So Amts- und Dienstpflicht geben konnten. In Frage tommende Direttiven? Angekl. Brandt: Nein, er sagte nur, ich solle doch hat er in jenem Verfahren bezüglich zweier Militärpersonen ge Militärpersonen sind bekanntlich schon vom Militärgericht abge- in die Vereinigngen der Kameraden gehen, ich könnte ja ein Glas fagt, er habe die Geldopfer gebracht, um sie warm zu halten", er urteilt worden. Jest hat sich außer Brandt auch der Direktor Bier oder eine Flasche Wein mit ihnen trinken, da wäre doch will dies aber in unverfänglichem Sinne gejagt haben. Vorf.: Eccius zu verantworten, weil angenommen wird, daß Brandt mit absolut nichts dabei. Vors.: Wer sollte denn die Unkosten dabei Stimmte denn alles, was in den„ Kornwalzern" stand bezw. seinem Wissen und Willen seine Tätigkeit im strafbaren Sinne tragen? Angekt. Ich selbst. Die dabei verausgabtem Beträge das von den Kameraden erhaltene Material? Angefl. Brandt: entfaltet hat. Die von Brandt übermittelten Nachrichten sollen sollten mir dann von der Firma Krupp zurückerstattet werden. Nein, ganz gewiß nicht, es war auch viel Material dabei, welches wenigstens zu einem Teile auf dem Gebiete des militärischen Ge- Mir wurde gesagt, ich solle den Leuten nie etwas geben oder ver- ich von anderer Seite, von Vertretern, auch von Herrn von Schüz heimnisses liegen. Andererseits steht die Anklagebehörde auf dem sprechen. Borf.: Sie haben früher gesagt, Herr von Schüß habe selbst erhalten hatte. Bors.: Sie wissen, daß Standpunkte, daß diese militärischen Geheimnisse angesichts der Sie ausdrücklich gewarnt, keinesfalls Bestechungen zu begehen. 751 Kornwalzer" Aufgaben, die der Firma Krupp in ihrer geschäftlichen Verbindung Angekl.: Ich habe diese Warnungen auch befolgt. Ich ging häufig gefunden worden sind, die aus den Jahren 1910 bis 1918 stammen. mit der Heeresverwaltung zufallen, den maßgebenden Leitern der in den Regelflub meiner ehemaligen Kameraden, um mit ihnen nicht gefunden sind die ersten Kornwalzer", die nach Beginn Firma naturgemäß früher oder später offenbart werden. Zu der näher bekannt zu werden. Nach dem Kegeln gingen wir zu einem Feststellung, daß irgendeiner der Leiter durch Eindringen in solche Glase Bier oder Wein in ein Restaurant. Vorf.: Sie haben den Ihrer Tätigkeit in Berlin verfaßt worden sind. Wo find diese ge gangen hätte, würde daher der Nachweis erforderlich sein, daß eben Ja, kleine Beträge von 10 bis 20 M. Es lag da aber jedesmal Brandt: Das weiß ich nicht. Vorf.: Einigen Anhalt hat man ja Geheimnisse einen Verstoß gegen das Gesetz vom 3. Juli 1893 be- Leuten doch auch wiederholt kleine Barbeträge gegeben? Angel.: blieben? Angekl. Brandt: Das weiß ich nicht, sie müssen in Effen sein. Vorf.: Warum mögen sie denn vernichtet worden sein? dieses Geheimnis den Beitern der Firma gegenüber zur Zeit der eine besondere Veranlassung dazu vor, die Kameraden mußten aus dem bei Ihnen beschlagnahmten Notizbuch. Brandt: Was in Uebermittelung durch Brandt noch Geheimnis war und dieser Nach- entweder eine Kleine Reise unternehmen oder hatten Geschenke zu weis laffe sich nicht führen. Dagegen habe sich Brandt, der nach machen und hatten nicht das genügende Geld bei sich. Vorf. feiner Stellung nicht berufen war, Mitwisser des Geheimnisses zu Sie waren doch selbst Feuerwerker und wußten doch wohl, daß die sein, des Bergehens gegen§ 4 des Gesetzes vom 3. Juli 1898 schuldig Leute über gewisse militärische Angelegenheiten überhaupt nicht sprechen durften. Angekt.: Ja, aber die Nachrichten, die die Herren mir brachten, konnte man auch auf ganz offiziellem Wege erhalten. Borf.: Was waren denn das für Nachrichten? Angekl.: Es waren
gemacht.
Stimmungsmache gegen einen Hauptzeugen.
als er Korpsstudent war, Bismarckommerse leitete
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Nachrichten über die Preise der Konkurrenz, über Bestellungen, Angebote anderer Firmen, Nachrichten über Versuche mit neuen Geschüßen und Geschüßteilen. Der Angeflagte Eccius erklärt hierzu, daß Herr von Schüß sich früher, bor dem Eintritt des Brandt, um solche auch offiziell zu erlangenden Dinge überhaupt nicht bekümmert habe, da ihm an diesem Kleinfram nichts lag.
Nach Berlesung des Eröffnungsbeschlusses schießen die Verteidiger und der Staatsanwalt noch vor Vernehmung der Angeflagten einige nicht wohlduftende Bomben gegen den Beugen von Mezen los. Rechtsanwalt Dr. Löwenstein erklärt: Der frühere Vorgesezte des Herrn Brandt, Herr bon Mezen, hat furz vor Beginn der Verhandlung in einer Reihe von Zeitungen Mitteilun gen veröffentlicht, in welchen er Brandt auf das schwerste beschuldigt. Namentlich heißt es darin, daß Brandt sich über seine ehemaligen Kameraden in sehr verächtlicher Weise geäußert habe und Der Vorsitzende geht dann zu den schon in dem Prozeß vor daß er Prej wonen in finanzieller Beziehung gegen die Firma Krupp dem Militärgericht eingehend erörterten Verbindungen des Angebegangen habe, und um allem die Krone aufzusehen, daß Brandt klagten Brandt mit den in Frage kommenden Militärpersonen der Gewährsmann und intellektuelle Urheber der an den Abg. über.
dem Notizbuch steht, ist doch nicht alles hinausgegangen; das war material soll teilweise auf Dingen beruht haben, die im Interesse doch bloß das Arbeitsmaterial. Vors.: Das Ihnen zugestellte der Landesverteidigung streng geheim zu halten waren. Brandt: Für mich waren sie nicht geheim.
Der Borsigende verliest hierauf den Verpflichtungsschein, den u. a., daß ihm die Bestimmungen des Gesezes über den Verrat militärischer Geheimnisse bekannt seien. Borf.: Die nach Essen geschickten Kornwalzer" sind zunächst von Herrn von Schüß unterschrieben worden, später hat sich von Schüß mit einem Male geweigert, die Unterschrift zu leisten und die Kornwalzer" gingen ohne Unterschrift nach Essen . Weshalb mag das gefchehen sein? Angell. Brandt: Das weiß ich nicht, Herr von Schüß fugte einfach, er wolle seine Unterschrift nicht mehr darunter setzen. Es sollten ja auch lediglich Notizzettel sein, die ich in ein Kuvert steckte, auf das ich auch nicht einmal geheim" schrieb und nach Essen schickte. Die Kornwalzer" wurden dann auch den offiziellen Briefen an
Brandt unterschrieben hatte. In diesem Schein erklärt Brandt