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1. Januar und für Kohlen am 1. April 1914 eintreten. Beim Ab- geholt und in vom Bürgermeister besorgten Massen- ljubitatur des Schußmanns Majestät. Das Reichsrecht Bedroht in sah mache sich mangelhafter Abruf in einzelnen Kohlensorten und quartieren untergebracht. Natürlich fühlten sich die Arbeits-§ 366 3iffer 10 des Strafgesetzbuches den mit Strafe, der die zur namentlich in Koks sehr fühlbar, sodaß zahlreiche Feier- willigen alsbald als die gewichtigsten Persönlichkeiten im Erhaltung der Sicherheit, Bequemlichkeit, Reinlichkeit und Ruhe auf schichten eingelegt werden müßten. Die weitere Entwidelung Städtchen, zumal sie nur in Polizeibegleitung auf den den öffentlichen Wegen, Straßen und Plägen oder Wasserstraßen erdes Marktes sei schwer zu beurteilen; sie hänge ganz vom Eisen- Straßen zu sehen waren. Eines Abends begleitete der Unter- laffenen Polizeivorschriften übertritt." Geht nun eine Polizeiverordmartte ab. Mit weiteren Förderungseinschränkungen sei eben- nehmer Stieler höchstselbst awei seiner Lieblinge nach der nung dahin: den zur Erhaltung der Ruhe, Ordnung, Sicherheit und falls zu rechnen. Stammfneipe, um sie vor eventuellen Angriffen zu Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erlassenen AnordItaliens Zuckerindustrie. Italien ist bekanntlich mit England schüßen". Weil der streifende Bauarbeiter Richard Suhr nungen der Schuyleute ist unbedingt Folge zu leisten, so macht sich zusammen seit einiger Zeit aus der Brüsseler Zuderkonvention beim Vorbeigehen der Drei seinem berechtigten Unmut durch strafbar, wer z. B. der Aufforderung fortzugehen, nicht nachkommt. ausgeschieden, die den beteiligten Staaten die Gewährung von Aus- Zuruf des Wörtchens Pfui!" Ausdruck gab, wurde er Solche Polizeiverordnungen bestehen allerorten. Daß ihnen auch fuhrprämien auf Zuder verbietet. Eine Gefährdung der Zucker- wegen Uebertretung des berüchtigten als§ 153 der Gewerbe- die Streifposten unterstehen, ist selbstverständlich. Nun ist aber die konvention durch Italien ist indeffen nicht zu erwarten, da Italien ordnung gegen den Gebrauch des Koalitionsrechtes errichteten Polizeiverordnung in der Art gegen Streitposten angewendet, feinen Zucker ausführt. Die Zuckerindustrie Italiens verfügt Galgens unter Anklage gestellt. über insgesamt 31 Zuckerfabrifen und 6 Zuckerfabriken mit andaß diese fortgewiesen werden, nicht weil sie die Sicherheit oder Begeschlossener Raffinerie. Die Mehrzahl von diesen liegt im unteren als Amtsanwalt beim Schöffengericht quemlichkeit stören, sondern weil sie Streitposten sind Botale, wo sich ausgedehnte Rübenkulturen befinden. Die In- Hettstedt( Mansfeld ) fungierende, durch seine Ab- Das ist ungefeßlich und hat in allen Fällen, in denen als erwiesen dustrie, in der etwa 125 Millionen Lire investiert sind, und deren neigung gegen die organisierte Arbeiterschaft bekannte erachtet wurde, daß aus diesem Grunde die Fortweisung erfolgte, Leistungsvermögen im Zeitraum 1891 bis 1910 bon 10 000 auf Bürgermeister beantragte nicht weniger als eine Woche auf Freisprechung erkannt werden müssen. 273 700 Doppelzenter im Tagesdurchschnitt angewachsen ist, befindet Gefängnis. Das aus zwei Agrariern und einem Amtsrichter Die Fälle, in denen das Gericht zu der leberzeugung gelangte: sich völlig in den Händen von Aftiengesellschaften, die bestehende Gericht erkannte gar auf sechs Wochen Angeklagter hat nicht den Verkehr beeinträchtigt, sondern ist lediglich zum Teil mehrere Fabriten befizen und sich in Gruppen zusammen Gefängnis. Begründet wurde das Urteil damit, daß der fortgewiesen, weil er das reichsgesetzlich gewährleistete Recht des geschlossen haben. Fast alle Gruppen gehören der Unione 3uccheri an, welche die Zuderpreise diftiert und einer Kon- Buruf Pfui" unter den obwaltenden Umständen sehr wohl Streifpostenstehens und der Besprechung mit Arbeitenden ausübte, furrenz ber einzelnen Unternehmungen vorbeugt. In der Feit geeignet sei, die Arbeitswilligen abzuschrecken und zum waren nicht selten. Was tun, um dennoch Streitposten zu bestrafen? jezung der Preise ist der italienische Zuckerverband abhängig von Niederlegen der Arbeit zu veranlassen. Von vielen Seiten Da kam das Kammergericht auf folgenden sublimen Gedanken: den Notierungen des Triester Zudermarkts, indem er die Ver- werde eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen zum wir sind der Ansicht, die Frage, ob die Sicherheit des Verkehrs gefaufspreise für inländischen Zuder derart gestaltet, daß diese um Schuße der Arbeitswilligen gefordert. Die Berechtigung dieser hemmt war, hat nicht das Gericht zu entscheiden, sondern der- ein weniges gerinçer sind als die um die Höhe des italienischen Forderung sei dahingestellt; auf alle Fälle sei jedoch die Schuhmann. Ist er der Ansicht, das Dastehen des StreikEinfuhrzolls gesteigerten Triester Buderpreise. Infolge dieser schärfste Anwendung der bestehenden Ge- postens gefährdet die Sicherheit, so hat sich das Gericht Seiner Preispolitik, die den Zoll fast in voller Höhe ausnutzt, werden nur jebe notwendig, um die Arbeitswilligen vor dem Majestät Schußmanns Ansicht zu beugen. Befindet sich auf eingeführt, was gegenüber dem italienischen Gesamtkonsum, der einer zwanzig Meter breiten, hundert Meter langen Straße ein jidh 1910/11 auf 159 000 Tonnen belief, faum ins Gewicht fällt. nehmer Stieler raußreißende Hingemänner unter Sinter- und der Schußmann weist den Streikposten fort, weil er nach seiner Nach Beendigung des Streiks sind acht bei dem Unter- Arbeitswilliger und ein Streifender oder auch nur ein Streifender lassung einer Zechschuld von 200 M. und unter Mitnahme des Ansicht die Sicherheit und die Bequemlichkeit des Verkehrs gefährdet, Lohnes ihrer Auchkollegen bei Nacht und Nebel durchgebrannt. jo muß das Gericht den nicht Fortgehenden strafen. So will es, Man hat bisher noch nichts davon gehört, ob die Behörden die meint das Kammergericht, das Gesetz. Wir sind der Ueberzeugung, bestehenden Geseze auch gegen die famosen Streitbrecher, die so will es das Gesetz nicht, aber so will es das Interesse der schärfste angewendet haben. u. a. mit dem Betrugsparagraphen erheblich kollidierten, aufs Scharfmacher.
25.8
Soziales.
Fürsorgezöglinge als Lohndrüder. Die preußische Eisenbahnverwaltung läßt zurzeit die Strede Hamm- Löhm( Teilstrecke der Linie Köln - Berlin ) viergleisig ausbauen. Das wäre eine sehr gute Gelegenheit, den Tausenden von Arbeitslosen lohnenden Verdienst zu zuführen, aber wer annähme, daß bei der Vergebung der Arbeiten hierauf besonders geachtet würde, der wäre sehr im Irrtum. Die Arbeiten erhält der Unternehmer, der am wenigsten fordert.
Fürwahr, ein niedliches Bildchen von dent preußischen Gerechtigkeitsbetrieb. Derartige einseitigster Klassenauffassung entspringende Urteile und Begründungen schreien geradezu nach einer Reform unserer Gerichtsorganisation an Haupt und Gliedern und nach gesetzlichen Vorschriften zum Schuße des Koalitionsrechtes.
Indes die geschilderte Bragis ist zur Praris auf dem Gebiete des Streifpostenrechts geworden.
Berhandlung vor dem Kammergerit. Welche Blüten diese Pragis zeigt, bewies dieser Tage wieder eine
Streitposten Pflanz sah drei Personen aus der Fabrit In Wald bei Solingen wurde im März gestreift. Ein Die Unternehmer suchen bei den niedrigen Preisen sich kommen. Er begab sich auf die Straße, näherte sich den Arbeitsnun dadurch schadlos zu halten, daß sie nicht die gewerbswilligen und sagte ihnen, es werde gestreift. Ein Polizeiüblichen Löhne zahlen. Sie drücken ganz systematisch die Zum Kampf gegen die Freie Turnerschaft. beamter, der ihn beobachtete, verhinderte ihn daran, noch weiter Säße, und da trotz der Arbeitslosigkeit ein deutscher Arbeiter Borfizenden der Freien Turnerschaft und drei Fortbildungsschüler, zugehen. Pflanz meinte, er lasse sich das Recht auf die Straße Das Schöffengericht in Reichenau i. Sa. hatte vor kurzem den mit den Leuten zu sprechen, und forderte ihn auf, wegmeist eine Grenze fennt, die er nicht überschreitet, so werden die am Turnen der Freien Turnerschaft als 3öglinge teilnahmen, vielfach ausländische Arbeiter herangezogen. von der Uebertretung des Regulative für die Fortbildungsschule nicht nehmen. Er und der Beamte waren, indem sie sich weiter über Das in den Zeiten des wirtschaftlichen Niederganges! freigesprochen, weil der Verein kein politischer sei und das in Frage das Recht auf die Straße auseinandersetzten, von den auf die eletAber es fommt noch besser! Jezt wird bekannt, daß der kommende Regulativ durch das Vereinsgesetz überholt wäre. Auf trische Bahn wartenden Arbeitswilligen fortgegangen. Pflanz ging Leiter der Erziehungsanstalt in Schweicheln ( Westf.) an die die Berufung der Staatsanwaltschaft hin hob das Landgericht dann wieder nach der Haltestelle und stellte sich neben den Bahnverwaltung mit dem Angebot herangetreten ist,& ür- Bauten das freisprechende Urteil auf und verurteilte den Vorsitzen- Arbeitswilligen ruhig auf, um dieselbe eletforgezöglinge bei den Erdarbeiten zu be- den der Freien Turnerschaft zu 30 M. und die drei Zöglinge zu je trische Bahn zu benußen. Erparbetni, schäftigen. Die Bahnverwaltung wies ihn an die privaten teils, daß das Regulativ zu Recht bestehe. Es beziehe sich nicht auf 3 M. Strafe. Das Landgericht sagte in der Begründung des Ur- Pflanz wurde mun bestraft, weil er trotz des Gebots, fortUnternehmer, da sie selbst diese Arbeiten nicht ausführe. Und Vereinsrechte, sondern nur auf die Schulzucht. Die brei Schüler zugehen auf die Straßenbahn gewartet hatte. die Unternehmer hatten natürlich für dies billige Arbeits- feien zu bestrafen, aber auch der Vorsitzende des Vereins. Der Das Kammergericht verwarf die Revision. Denn angebot, das ein Bastor vermittelte, Verständnis und stellten Verein sei ohne Zweifel" ein politischer und die sogenannten das Gericht habe nicht nachzuprüfen, ob das Warten des Pflanz auf die Höglinge der Erziehungsanstalt ein, die dann allerdings 3öglinge Mitglieder des Vereins. Die Schüler seien noch nicht die Straßenbahn wirklich die Sicherheit oder Bequemlichkeit auf der zum Teil ausgerückt sind! 18 Jahre alt gewesen, der Vorsitzende habe sie als Mitglieder auf- Straße gestört habe. Es sei ausreichend, daß der Schußmann dies Ein bezeichnendes Bild zu dem Gerede von der Arbeiter- genommen und geduldet und sich deshalb nach dem Vereinsgesetz gemeint habe. fürsorge des preußischen Staates! Hier, wo er die beste Ge- strafbar gemacht. Und was der Verstand der Verständigen nicht sieht, es übt gegen legenheit hätte, in umfassendem Maße für die Heranziehung politischer Verein sei, dem Gericht scheint aber das Zeugnis des als allbeherrschende Macht im Rechtsstaat"! Im Statut des Turnvereins steht ausdrücklich, daß er fein Streifposten des Schutzmanns Gemüt. Hoch des Schutzmanns Majestät deutscher Arbeiter und für anständige Arbeitsbedingungen zu Ortsgendarmen maßgebender gewesen zu sein. Dieser hatte näm sorgen, da wird nicht nur der Massenbezug ausländischer lich bekundet, daß die Mitglieder des Vereins Freie Turnerschaft" Arbeitskräfte geduldet, sondern da geht man sogar dazu über, allgemein als„ rote Turner" bezeichnet würden. Sie beteiligten durch Verwendung von Fürsorgezöglingen in unerhörtester sich an der Maifeier und an den vom sozialdemokratischen" GeWeise die Löhne zu drücken. werkschaftskartell veranstalteten Festlichkeiten. Der Verein sei Gleichzeitig ist dies Vorkommnis eine drastische seiner Meinung nach ein politischer. Illustration für unser Fürsorgesystem, das weit entfernt die Einer objektiven Würdigung kann das Urteil des Landgerichts förperlichen, geistigen oder sittlichen Mängel der Böglinge zu nicht standhalten. bessern, diese als Ausbeutungsobjekte unter den üblichen Löhnen arbeitenden Unternehmern zur Verfügung stellt, sie als Schmußkonkurrenten ehrlicher Arbeit benutzt und in ihnen den Rest ihres sittlichen Empfindens gefährdet.
Gerichts- Zeitung.
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Für Pfui" sechs Wochen Gefängnis! Anläßlich eines von den Unternehmern provozierten Bauarbeiterstreits in Hettstedt wurde auf Betreiben des Hauptscharfmachers Stieler aus Berlin eine Kolonne Hingebrüder
LEDVARD
༧er
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Sind städtische Kanalisationsgebühren als öffentliche Abgaben"
anzusehen?
Nach§ 61 Ziffer 2 der Konkursordnung sind die Forderungen der Reichskasse, der Staatskasse und der Gemeinden sowie der Amis-, Kreis- und Provinzialverbände wegen öffentlicher Abgaben im Falle des Konkurses des Abgabenschuldners bevorrechtigte Forderungen vor den Forderungen der übrigen Konkursgläubiger. Was unter öffentlichen Abgaben" im Sinne dieser Gesetzesbestimmung zu verstehen ist, ist von jeher in der Rechtslehre und Rechtsprechung streitig gewesen. Am Donnerstag hatte das Reichsgericht die alle Gemeinden interessierende Frage zu entscheiden, ob städtische Ka nalisationsgebühren unter die„ öffentlichen Abgaben" fallen. In Uebereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Dresden hat das Reichsgericht die Frage verneint. Kanalisationsgebühren haben also im Konkurse des Grundstücksbesitzers keinen Anspruch auf vorzugs. Aber was eine Landesgesetzgebung und eine Polizeiverordnung weise Befriedigung. Nur Steuern und steuerähnliche Abgaben nicht darf, das darf- so sagt die fattsam bekannte Kammergerichts- haben solches Vorrecht.
Des Schuhmanns Majestät. Streifpostenstehen ist erlaubt. Nichtstreifende zum Anschluß an eine Streitbewegung zu überreden ist reichsgeseßlich gestattet. Landes gesetze oder Polizeiverordnungen, welche Streifpostenstehen oder Ueberredung von Nichtstreifenden verbieten, find ungültig, weil mit dem Reichsrecht nicht zu vereinbarende Geseze oder Anordnungen. So hat das Reichsgericht bekanntlich anläßlich der Aufforderung des Genossen Molkenbuhr entschieden, dem vom Staat Lübed erlassenen Streifpostenverbot ungehorsam zu sein.
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