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der prinzipiell nichts umsonst thut, auch sehr wohl weiß, daß die papiere, besonders russische Loose von 1864 nachgemacht oder ge- Unter der Anklage der vorfäglichen Brandstiftung Neujahrsgratifikation und andere Trinkgelder ihm wieder zu gute fälscht oder im Einverständniß mit Fälschern im Monat November stand gestern der Schuhmacher August Franz Berndt vor dem kommen durch die mancherlei fleinen Gefälligkeiten, die er, gestützt v. J. verbreitet zu haben. Beide Personen haben in den Jahren Schwurgericht des hiesigen Landgericht I. Der Angeklagte be= auf sein Douceur, von dem Beschenkten bei passender Gelegenheit for- 1892 und 1893 auch in Berlin im Westendhotel in der König wohnte in der Husfitenstr. 12 einen Ladeu nebst Wohnung, in dern kann. Aus diesem Grunde sagen wir, daß das Trinkgeld den grägerstraße gewohnt und sollen mit hiesigen Bankhäusern in welcher er die Ausbesserung von Schuhwaaren betrieb. Am Beschenkten forrumpirt und ihn in mancher Beziehung den Muth Verbindung gestanden und sich diesen gegenüber falscher Namen, 16. Juli Abends gegen 11 Uhr brach in der Wohnung des Anund die Kraft benimmt, das als rechtmäßigen Verdienst einzu- wie Nicolas Bertniow, Pierre Winiawsky und Noubel Mérode, geklagten Feuer aus. Schon einige Stunden vorher hatten die fordern, was ihm als Gnadengeschenk gewährt worden ist. Der bezw. Natalie Djanowitsch, Marianne 3ampert und Marie Nachbarsleute des Angeklagten einen widrigen, branstigen Geruch Arbeiter fühlt auch gar gut das Unwürdige feiner Rolle als Winiawsky, bedient haben. Weitere Beziehungen sollen fie mit wahrgenommen, dann drang dicker Qualm zum Fenster Beschenkter und würde mit Freuden auf das Neujahrs Trinkgeld einer gewiffen Katharina Dumont, einem Theophile Dombrowsky hinaus, so daß man endlich dazu überging, mit Geroalt verzichten, wenn sein Arbeitslohn ein derartiger wäre, daß er und Richard Davidsohn oder Jacobsohn oder Kotshé unterhalten in die Wohnung einzubringen. Als die Thür geöffnet nicht nöthig hätte, ein paar Gnadenpfennige zur Deckung feiner haben. Der hiesigen Kriminalpolizei liegt daran, Näheres über wurde, schlug die helle Flamme auf und die ganze Stube war Schulden zu erhoffen. So schlecht es ihm geht, ist der Arbeiter, die Persönlichkeiten zu erfahren, sie nimmt jede nähere Mitthei- mit Qualm angefüllt. Es zeigte sich, daß auf den Boden gewie, jeder Beobachter der Gewerkschafts: Bewegung weiß, lung entgegen. Die Polizei ist im Besize von Photogrammen streutes Bettstroh brannte, ebenso awei Bettstellen, Matraßen, bei jeder Gelegenheit dabei, das Trinkgelder Unwefen der genannten Personen. ein Wäschekorb, mehrere Vorhänge 2c. Ein durchdringender zu verdammen und es abzulösen durch entsprechende Erhöhung Petroleumgeruch machte sich bemerkbar und man fand im Spinde des Arbeitslohnes. Und wenn es dem Bourgeois wirklich ernst Das erste große Fener im neuen Jahre brach heute Kleidungsstücke vor, die mit Petroleum getränkt waren, ferner ist um Bekämpfung des Trinkgeldunfugs, so dürfte er nur bei Morgen um 1/24 Uhr in dem der bekannten Firma Gebrüder in dem unteren Theile der Matratzen Schachteln mit schwedischen sich den Anfang machen und seinen Arbeitern einen austömm: Simon gehörigen Hause, Klosterstr. 80/81, aus. In der im ersten Streichhölzern und verschiedenen Vorrichtungen, die dazu bestimmt licheren Lohn geben an stelle der paar Trinkgeldpfennige. Stockwerke befindlichen Seidenhandlung von Nauenberg u. Rieß schienen, das Feuer durch die ganze Wohnung zu verbreiten. Selbsiredend wird der Bourgeois davon nichts wissen wollen waren wahrscheinlich durch das Fortglimmen einer weggeworfenen So waren namentlich an Stangen, die sonst zum Aufund so bleibt denn nichts übrig, als daß die betheiligten Arbeiter Bigarre die Repositorien nnd Stoffe in Brand gerathen. Das hängen von Stiefeln bestimmt waren, Wäschestücke aufselber das Heft in Händen nehmen und sich durch eine gute Or- Feuer theilte sich bald allen Stockwerken mit, so daß die bald gehängt, die noch eng mit einander verbunden waren. Auch das ganisation so fräftigen, daß sie die Trinkgelderfrage in ihrem erschienene Feuerwehr die Dampfspriße und Rettungsleiter ge- Vorhandensein verschiedener anderer fünstlicher Feuerleitungen Sinne lösen tönnen! brauchen mußte. Erst nach stundenlanger Thätigkeit gelang es, fonnte nachgewiesen werden. Die Beamten der Feuerwehr waren daß Feuer zu bewältigen. Der enorme Rauch, welcher durch die daher keinen Augenblick zweifelhaft darüber, daß vorsätzliche Für Steuerzahler. Die Frist, in welcher den zuständigen brennenden Seidenstoffe verursacht wurde, erschwerte sehr die Brandstiftung vorlag, als deren Thäter der Angeklagte ansteuerbehördlichen Stellen die ausgefüllten! Steuererklärungs- Rettungsarbeiten. Die foftbaren, brennenden Seidenballen wurden gesehen wurde. Das ganze Verhalten des letzteren unmittelbar formulare für 1894 95 zugestellt werden müssen, hat heute be- in Maffen auf die Straße geworfen, um dort gelöscht zu vor und nach dem Brande macht ihn hochverdächtig. Mehrere gonnen. Da irrthümliche Ausfüllungen den Behörden Arbeit werden. Die Aufräumungsarbeiten dürften noch viele Stunden Personen bemerkt, daß der Angeklagte fchon und den Steuerpflichtigen Mühen und Unbequemlichkeiten be- in Anspruch nehmen. mehrere Tage Dor Dem Brande Padete über Packete reiten, so macht die„ N. A. 3." noch einmal darauf aufmerksam, aus seinem Laden weggebracht hatte. Er hat furz daß feststehende Einnahmen nach ihrem Betrage für das Steuer- Polizeibericht. Am 3. d. Mts. Morgens wurde auf dem 1910 Mart jahr, ihrem Betrage nach unbestimmte oder schwankende Ein- Bahnhof Moabit bei Entleerung der Abortgrube die Leiche eines vorher eine Nachversicherung in Höhe von nahmen nach dem Durchschnitte der drei der Veranlagung un- neugeborenen Kindes aufgefunden.-Vor dem Hause Chaussee auf seine Waarenvorräthe abgefchloffen, obgleich eine Bermehrung Vor dem Hause Chaussee mittelbar vorangegangenen Jahre zu berechnen sind. Ünter ftraße 103 wurde eine Frau durch einen Omnibus überfahren derselben nicht stattgefunden hatte, endlich hat er auch großen Gifer darauf verwendet, urbi et orbi zu verfünden, daß das dem Jahre in letterer Beziehung ist das Wirthschaftsjahr des und am Fuße bedeutend verlegt. Am Nord- Ufer wurde VorFeuer von Einbrechern angelegt sein müsse. Die ganze Auf zu Veranlagenden zu verstehen ohne Rücksicht darauf, ob dasselbe mittags eine etwa 25jährige Frau erfroren aufgefunden. Situation widersprach aber dieser Vermuthung. Der Staats mit dem Kalender- oder Steuerjahr zusammenfällt oder nicht. dem Neubau Yorkſtr. 54 wurde Nachmittags einem Maurer anwalt beantragte das Schuldig gegen den Angeklagten, Ueber die nähere Berechnung des Einkommens für die Steuer- durch einen herabfallenden Mauerstein ein Schädelbruch zu während Rechtsanwalt Crone die Sache nicht für genügend erklärung giebt übrigens der bei der erstmaligen Einholung der gefügt. Abends wurde auf dem Flur des Hauses Mariannen- aufgeklärt erachtete. Die Geschworenen sprachen den AnErklärungen für das Jahr 1892/93 den Steuerpflichtigen straße 6 die Leiche eines neugeborenen Kindes vorgefunden. zugestellte Auszug aus den Ausführungsanweisungen zum In der Nacht zum 4., 6. M. entstand im Hause Klosterstr. 80/81 geklagten schuldig, billigten ihm aber mildernde Umstände zu. Ginkommensteuer- Gefeß die beste Auskunft. Die Steuer- Feuer, wodurch bedeutende Vorräthe an Manufaktur- Waaren Der Gerichtshof erkannte auf zwei Jahre Gefängniß. erklärungen müssen, falls sie von der Behörde anerkannt werden zerstört wurden. Außerdem fanden im Laufe des Tages acht sollen, mit dem vollen Namen des Steuerpflichtigen unter- fleine Brände statt. zeichnet sein. Die Nachtheile, welche aus der Unterlassung der Steuererklärung erwachsen, sind beträchtlich. Schon die Nichtinnebaltung der für die Einreichung vorgeschriebenen Frist hat den Verlust der gefeßlichen Rechtsmittel gegen die Einschätzung für das betreffende Steuerjahr zur Folge. Wenn aber auf eine nochmalige Aufforderung die Erfüllung nicht innerhalb vier Wochen erfolgt, so ist neben der veranlagten Steuer ein Zuschlag von 25 pCt. zu zahlen und außerdem die durch die Unterlassung dem Staate entzogene Steuer zu entrichten. Die Feststellung des Zuschlages steht der Regierung zu, gegen welche nur die Beschwerde an den Finanzminister zulässig ist.
Recht stiefmütterlich wurden die städtischen Almosen empfänger zum Neujahrsiest behandelt. Während die städtischen Beamten und Lehrer ihr Gehalt am Schluß des vergangenen Jahres bekamen, erhielten die Armen ihre paar Pfennige erst am 2. Januar und mußten daher am Neujahrstage den Schmacht riemen anspannen. Sollte es gar so umständlich gewesen sein, auch den Almosenempfängern die geringe Vergünstigung zu kommen zu lassen, die den Beamten gewährt wurde? We Arbeiter- Sanitätskommission. Herr Emil Nehring, Befizer des im letzten Bericht der Sanitätskommission erwähnten Hauses Feilnerstr. 3 und 3a theilt uns mit, daß die in diesem Bericht gerügten Uebel ände nicht vorhanden seien. Es stimme zwar, daß zwei Klosets auf dem Hofe feien, das eine derselben würde aber nur von 15 Personen benutzt und das andere von etwa 18 Personen. Ebenfalls sei der Hof nicht im schmußigen Zustande; derfelbe würde vielmehr mindestens zweimal wöchent lich gereinigt. Ferner würden die in der galvanischen Anstalt gebrauchten Chemikalien nur in faltem Zustande angewendet und könnten aus diesem Grunde auch unmöglich einen solchen Gestank verbreiten, daß die Einwohner dadurch belästigt würden. Thatsächlich habe sich auch noch kein Miether beschwert.
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Gerichts- Beitung.
Als gefährlicher Hoteldieb und zugleich als Urkundenfälscher und Kuppler stand gestern der 23 jährige Kaufmann Gustav Herte mit gestern vor der IV. Straftammer hiesigen Langerichts I. Der Angeflagte trägt, wie der Kriminalkommissarius von Kracht mittheilte, in der Verbrecherwelt den Spitznamen der schöne Willy" und thut fich auf seine törperlichen Vorzüge viel zu Gute. Er hat auch ein äußerst gewandtes, fast sympaFreigesprochen von der Anklage der Majestäte. thisch es Wesen und eignet sich daher für die Rolle eines Hotelbeleidigung wurde am 2. Januar der Arbeiter Karl Hofstädt, diebes ganz besonders. Troz seiner Jugend ist der Arigeklagte der von seinem patriotischen Großvater wegen dieses Ber: schon auf der unterſten moralischen Stufe angelangt. Nach gehens" der Staatsanwaltschaft denunzirt worden war. Nachdem polizeilicher Auskunft ist er ein sehr gesuchter zuhälter", der Angeklagte in der Verhandlung die Dor der der auch schon zweimal wegen Diebstahls im Gefängniß vierten Straftammer des Landgerichts I geführt wurde, gesessen hat. Raum hatte er dasselbe Anfangs vorigen Jahres in seiner Vertheidigung auseinandergefeßt hatte, daß die im verlassen, da ließ er sich wieder als Beschüßer lüderlicher Dirnen Familienkreise gefallenen, angeblich beleidigenden Aeußerungen von letteren ernähren. Er stand jezt unter einer recht schweren feinen Bezug auf den gegenwärtig regierenden Kaiser gehabt Anklage, deren Werth er selbst auf 4-6 Jahre Zuchthaus taxirt bättten, sondern auf verstorbene Potentaten gemünzt gewesen hat. Als er eines Tages dem Untersuchungsrichter vorgeführt seien, beantragte der Staatsanwalt selber die Freisprechung, in- wurde, fand man an der Wand der Detentionszelle, in welcher dem er noch besonders darauf hinwies, daß der Großvater er auf das Verhör wartete, folgende freundliche Zeilen Meine liebe Minna hat Arbeitshaus; feinen Enkel nicht aus Patriotismus, sondern aus Rache eingetrigelt vor: denunzirt habe. Der Gerichtshof erkannte, wie bereits hervor der schöne Willy auch hier, Diebstahl, Urkundenfälschung, Wilhelm Ruppelei. Mindestens 4-6 Jahre Zuchthaus. gehoben, in diesem Sinne. Herfewig." Im vergangenen Jahre famen in einer Reihe großer Den Hausfriedensbruch in Schankwirthschaften be Hotels viele Diebstähle vor, welche alle nach derselben Schablone treffend, über den vielfach noch irrige Ansichten bestehen, hat ausgeführt wurden. Es erschien daselbst ein junger, eleganter das Reichsgericht wie folgt entschieden:" Daß derjenige, Mann mit schneidigem Schnurrbart, und wenn er vn dem welcher als Gast ein öffentliches Schank- oder Wirthschaftslokal Portier nach seinem Begehren befragt wurde, so griff er in die befugterweise betritt, damit zugleich ein Recht erwirkt, darin Tasche, nahm ein Notizbuch heraus, zeigte eine dort aufnotirte nach eigener Willtür zu verweilen, ist eine haltlose Aufstellung. Bahl und erklärte, daß er nach dem Zimmer mit dieser Nummer Immer hängt es vom Willen des berechtigten Inhabers der bestellt worden sei. In allen Fällen, in denen dieser junge fraglichen Lokalität ab, dem Gaste Aufnahme zu gewähren oder Mensch in den Hotels erschienen war, tamen Diebstähle zu verweigern, die Aufnahme für gewisse Zeit oder auf gewisse vor, bei denen verschiedenen Reifenden in ihrer AbwesenZwecke zu beschränken. So lange jener sich nicht ausdrücklich beit aus ihren Zimmern recht werthvolle Sachen gegebunden hat, dem Gast, fei Unterfommen, sei stohlen wurden. Der Zufall hat es gewollt, daß der Angeklagte es Beköftigung zu gewähren, verweilt der letztere als der vermeintliche Hoteldieb festgenommen werden konnte. Er ohne Befugniß" und ist rechtlich verpflichtet, fich hatte es nämlich verstanden, in höchst verschlagener Weise Der Streit der Urania Säulen ist eingetreten. Seit auf Aufforderung wieder zu entfernen. Auch 100 bei mittels eines falschen Militärpasses sich in den Besitz der Postgestern Abend zeichnen die Zeiger der Thermo-, Baro- und Hygro spielsweise der Wirth durch Verabfolgung von Speise oder Trant fendungen zu setzen, welche für den Kaufmann Lefèvre in der meter nicht mehr bie Linien, deren Beobachtung die Berliner sich zum Verzehren in seinem Lokal die Befugniß zum vorüber- Oranienstraße eingegangen waren und von einem Beauftragten fo angelegen fein ließen. Nur gewöhnliche Wettergläser sind gehenden Aufenthalt einem Dritten( Gast) eingeräumt hat, deffelben täglich von der zuständigen Postanstalt abgeholt zu vorhanden, deren Studium besonders in der Abendzeit nicht leicht bauert solche Befugniß zunächst nicht länger, als nach billigem werden pflegten. Der Angeklagte wurde bald als der Thäter fällt. An mehreren Säulen waren auch die Zifferblätter der Ermessen und vernünftiger Auslegung des beiderseitigen Ver- ermittelt und als bei ihm ihm polizeiliche Haussuchung Uhren nicht mehr erhellt. tragswillens zur Erfüllung des vereinbarten Zweckes erforderlich abgehalten wurde, fand man bei ihm nicht nur verschiedene Die Linien der Neuen Berliner Pferdebahn Gefell - ist. Ist der Zweck erfüllt, so tritt der Inhaber einer derartigen Gegenstände vor, die aus den Hoteldiebstählen herrührten, sondern schaft dürften in kürzester Zeit denjenigen der Großen Berliner Pferdebahn Gesellschaft einverleibt werden. Wie ein Bericht erstatter erfährt, haben bereits die Kündigungen des von der lettgenannten Gesellschaft nicht zu übernehmenden Personals stattgefunden.
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Bazillenfreies Eis. Infolge der Regierungsverordnung vom 25. Oktober v. J. sind die Gewässer des Elb- und Havel gebiets für verfeucht erklärt. Eine Ausnahme davon bildet der höher gelegene Tegeler See . Zwei hiesige Brauereien haben sich diesen Umstand zu Nutze gemacht, indem sie auf einem 412 Morgen umfassenden Gelände einen massiven Schuppen auf führten, ber 600 000 Zentner Eis fassen soll. Dies Gebäude, an dem 200 Maurer unabläffig gearbeitet haben, ist mit Beendigung des alten Jahres fertiggestellt worden. Vier durch Dampfkraft getriebene Schleppwerte befördern jest täglich 30 000 Zentner Eis in das Bauwert.
Ein Mammuth Backzahu wurde in der Herrn F. W. Körner in Berlin gehörigen Grube in Nixdorf in dem bisher nicht erreichten Gewicht von 12 Pfund freigelegt und zwar an derfelben Stelle, wo im vorigen Jahre ein Mammuth- Stoßzahn gefunden wurde. Dieser sehr werthvolle Fund wird diesmal dem naturhistorischen Museum überwiesen.
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Lokalität auch wieder in die freie Verfügungsgewalt zurück und ist unbehindert, das längere Verweilen zu versagen. weniger tann ungebührliches Betragen des Gaftes als ein be: gründeter Anlaß gelten, denselben schon früher aus dem Lokal auszuweisen."
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auch das bewußte Notizbuch mit den Nummern der Hotelzimmer. portiers den Angeklagten mit aller Bestimmtheit als den jungen Menschen wieder, nach dessen Erscheinen die Diebstähle in den Hotels vorgekommen waren. Trotzdem leugnete der Angeklagte Ein Kautionsschwindler, der sich als Zeitungsgründer hartnäckig. Weß Geistes Kind er ist, ging aus den Bekundungen aufzuspielen pflegt, stand heute in der Person des Schriftsegers der Dirnen hervor, deren Beschützer er gewesen. Danach einen natürlichen Schnurrbart, Wilhelm Schulze aus Berlin vor der dritten Straffammer am trug der Angeklagte bald ging er Landgericht 11. Wegen ganz gleicher Schwindeleien schon mehrfach bald glattrafirt, bald machte er sich einen vorbestraft, erließ der Angeklagte Anfang April v. J. durch die künstlichen Bart an, deren er immer mehrere besaß. Eine Zeugin Beitungen ein Inferat, durch welches er demjenigen einen festen behauptet sogar, daß der Angeklagte für den Sommer eine große Wochenlohn von 24 M. auf die Dauer versprach, der 40 m. Verbrecheraktion in Aussicht genommen hatte: angeblich beKaution stellen könne. Der Konditor Distel meldete sich absichtigte er im Sommer ein fahrender" Verbrecher zu werden, und diesem erzählte der Angeklagte, daß er ene in eleganten Kleidern die Eisenbahnabtheile zweiter Klasse ne Druckerei einrichten und ein neues Blatt unter dem Tel zu frequentiren und etwa allein fahrenden Reisenden mit Hilfe. Schöneberger Gemeindebote" herausgeben wolle. Einen Geld- betäubender Mittel zu berauben. Der Angeklagte bestritt alle mann", der 15-20 000 m. für die Druckerei hergeben wolle, diese Beschuldigungen in fast naiver Weise. Dann fing er habe er bereits gefunden und die amtlichen Anzeigen feien ihm wiederholt an zu weinen, ftierte mit blödem Auge ins vom Schöneberger Bürgermeister für das projektirte Blatt bereits Weite, bat den Präsidenten, doch ja dafür zu sorgen, zugesichert. Die beanspruchte Kaution von 40 m. brauche er daß sein Name nicht in die Zeitung komme, da dies feiner Reputalediglich zur Deckung der kleinen laufenden Ausgaben, die in tion schaden könne und hob immer wieder mit trübfeliger Miene acht Tagen von dem„ Geldmann" zurück erstattet würden. Durch hervor, daß er„ tein Ludewig" sei. Rechtsanwalt Chrzelliger diese Versprechungen ließ sich Distel bewegen, die 40 m. herzu- beantragte, den Angeklagten, der früher einmal einen schweren geben, und der Angeklagte sicherte ihm thatsächlich die Rückzahlung Fall auf den Kopf erlitten habe, auf seinen Geisteszustand unter nach acht Tagen und dauernde Beschäftigung in der Druckerei mit fuchen zu lassen. Staatsanwalt Siebenow widersprach diesem 24 Mark Wochenlohn mittels schriftlichen Vertrages zu- Antrage, da nach seiner Ansicht der Angeklagte keineswegs verDie Druckerei wurde nicht etablirt, der Schöneberger Gemeinde- rückt, sondern ein sehr geriebener Verbrecher sei, der jetzt den bote" blieb aus, Distel bekam sein Geld nicht wieder und Schulze wilden Mann spielen wolle. Dieser Ansicht neigte sich auch der tam auf die Antlagebant. Vor dem Schöffengerichte am Amts- Kriminalkommiffarius v. Kracht zu. Der Gerichtshof glaubte gericht II erschien der Sch. Gemeindebote" zum ersten Male, aber, den Antrag des Vertheidigers nicht ablehnen zu können, allerdings nur in der Hand des Angeklagten, der die Nummern 1 da der Angeklagte im Verlaufe der Voruntersuchung manche Abund 2 verlegte, die aber der weiteren Oeffentlichkeit niemals zu sonderlichkeiten zu Tage gefördert habe. Der Gerichtshof bes gänglich geworden sind. Immerhin erzielte der Angeklagte in schloß daher, den Angeklagten gerichtsärztlich auf seinen Geistesweil das das Schöffen zustand untersuchen zu lassen. Dreimal vom Tode errettet wurde an ein und demfelben erster Instanz seine Freisprechung, weil nicht für ausgeschlossen hielt, Tage der 40 Jahre alte Arbeiter Karl W. aus der Tresdom- gericht die Möglichkeit Daß es dem Angeklagten wirklich Ernst war mit straße. Infolge ehelicher Swiftigteiten versuchte er sich in der der Druckerei und daß ihn nur widrige Verhältnisse Süche seiner Wohnung aufzuhängen. Daran noch rechtzeitig vers an dem Weitererscheinenlassen des Blattes verhindert hätten. hindert, stach er sich mit einem Küchenmesser in den Unterleib. Ganz anderer Ansicht war die Strajtammer, nachdem die StaatsAber auch dabei beruhigte er sich noch nicht, sondern leerte eine anwaltschaft Berufung eingelegt hatte. Aus dem Umstande, daß mit verdünnter Salzfäure gefüllte Büchse in einem Zuge. Als die Strafanzeige im April und die erfte Bernehmung des An- 1. Januar 1894 ins Leben getreten, ist fürzlich veröffentlicht er jest umftel, holte seine Frau schleunigst einen Arzt herbei, getlagten am 10. Mai erjolgt ist, während die vorgelegten beiden worden. Derfelbe weist nach verschiedener Richtung hin sehr zeitdem es gelang, W. nach Anwendung von Gegenmitteln am Leben Blätter das Datum des 13. und 20. Mai tragen, schloß der gemäße Verbilligungen auf, Verbilligungen, die auch im zu erhalten. Gerichtshof, daß der Angeklagte, der nachweislich feine Druckerei übrigen Deutschland sehr am Blaze und auch leicht durchführbar
500 Mark Belohnung sind seitens der Kriminalpolizei Taut Säulenanschlag für die Ergreifung der Diebe ausgefeßt worden, die den im beutigen Morgenblatt gemeldeten Ginbruch in dem Glas- und Porzellanwaaren- Magazin von F. A. Schu mann verübt haben. Es sind den Dieben übrigens weit mehr Werthobjekte in die Hände gefallen, als anfänglich befannt geworden ist. Sie erbeuteten 5000 m. in baarem Gelde, einen Wechsel über 1000 m., eine hypothet über 4000 m., auf Breslau lautend, ein Sparkassenbuch und eine Anzahl Atteste, Verträge und Versicherungspolicen.
Soziale Ueberlicht.
Ein neuer Posttarif für Württemberg, welcher mit dem
Ein russisches Fälscherpaar, der 30jährige Nikolas beseffen hat, die beiden Summern nur in einzelnen Exemplaren wären, wenn die Reichs- Postverwaltung es nicht für ihre höchste Popow aus Nitolamosta und die 47jährige Sophie Alexandrowsky nachträglich hergestellt hat, um sich der Bestrafung zu entziehen. Pflicht erachtete, enorme Ueberschüsse für den Militarismus zu Loutianowitsch, separirte Reijanowsky aus Mirzorod, befinden Der Begriff der Sicherung eines Vermögensvortheils mittels schaffen. Wir heben aus der Reform nur hervor, daß frankirte fich gegenwärtig in Gent in Untersuchungshaft. Die Gefangenen falscher Vorspiegelung sei daher gegeben und der Angeklagte Briefe im Orts- Bestellbezirk nur noch 3 Pfennig, über 15 bis find beschuldigt, auf den Inhaber lautende Staatsschuldscheine wegen Betruges mit zwei Monaten Gefängniß zu 250 Gramm 5 Pfennig kosten. Zwischen Orten desselben Posteines fremden Landes, Aktion, Obligationen und andere Werth bestrafen. Bestellbezirks und im Umkreis von 10 Kilometer kosten dieselben