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Nr. 284. 30. Iahrgaag. 2. Keilnze des Joimörtf f ttlinn KlksblÄ PittiMd), 39. Gwdrr 1918. verlcht über die CatigM der iozlal- demokratische» Fraktion in der Berliner Stadtverordnetenversammlung. 1. Oktober 1911 bis 39. September 1913. Polizei und Stadt. In der verfloffenen Berichtsperiode hat die sozialdemokratische Fraktion wiederholt verschiedene Angelegenheiten in der Stadt- verordnetenversammlung zur Sprache gebracht, welche das Ner- halten der Berliner Polizei gegen die Bürgerschaft betrafen. Wohl erklärt der Minister des Innern im Landtage ständig, daß die Polizei der Stadt Berlin nichts anginge, die sozialdemo- kratischen Stadtverordneten betonen demgegenüber die Tatsache, daß die Bürgerschaft sehr wohl ein Recht habe, über das Verhalten der Polizei sich zu äußern, zumal die Stadt Berlin nicht weniger denn 8 Millionen für die Polizei beitragen muß. Es wäre eigent- lich selbstverständlich, daß unter solchen Umständen die Verwaltung der Polizei in die Hände der Gemeinde gehört. Die sozialdemokratische Fraktion hatte am 3. Juli 1911 einen Erlaß des Herrn v. Jagowan die Schutz in annschaft gegeißelt, nach dem jeder Schutzmann bestraft werden sollte, der zu spät von der Schußwaffe Gebrauch mache. Und am 5. August 1911 verschärfte Herr v. Jagotv diesen Erlaß. In einem Schreiben an die Stadtverordnetenversammlung bestritt Herr v. Jagow der Versammlung das Recht, sich mit der Materie zu befasien, meinte vielmehr, die Bürgerschaft schulde der Polizei noch Dank und Anerkennung. Die von den Sozialdemokraten angeregte Erörte- rung führte in der Stadtverordnetenversammlung am 26. Januar 1912 zu dem Beschluß, daß Verwahrung eingelegt wurde gegen die die Sicherheit der Einwohner Berlins gefährdende Anordnung des Polizeipräsidenten. Eine scharfe Kritik an der polizeilichen Hetze gegen Jugendliche übte unser Redner in der Sitzung am 27. März 1913 anläßlich der Beratung des Polizeietats. Er geißelte an der Hand reichen Materials das Verhalten der Polizei, wenn es gilt, die freie, aufstrebende Arbeiterjugend zu verfolgen und zu schikanieren. Die bürgerlichen Vertreter waren sehr wortkarg. es handelte sich nur um die Arbeiterjugend; sie begnügten sich mit einigen Bemerkungen über die durch polizeiliche Absperrungen herbeigeführten Belästigungen des Publikums. Der 6. Juni 1913 brachte eine neue Polizeidebatte. Jugendliche Arbeiter, die von dem Spielplatz im Friedrichshain heim- kehrten, waren von Polizeihunden, die auf sie gehetzt worden waren, in der gräßlichsten Weise zugerichtet worden. Unser Redner übte auch an diesem Vorkommnis schärfste Kritik. Zu lebhaften Auseinandersetzungen in der Stadtverordneten- Versammlung führte ein Erlaß des Polizeipräsidenten an die Feuerwehrleute, das.Koalitionsrecht der ge- nannten Beamtenkategorie betreffend. Wie die Polizei ist auch die Feuerwehr in Berlin königlich, obwohl die Kosten für die Feuerwehr sämtlich von der Stadt getragen werden. Der Polizei- Präsident oder der Branddirektor verlangte von den Feuerwehr- leuten den Austritt aus ihrem Verein, angeblich weil die Dis- ziplin gegen die Vorgesetzten gefährdet werde; es wurden den Leuten Zwangsmaßregeln und schließlich Dienstentlassung ange- droht, wenn sie dem polizeipräsidentlichen Verlangen nicht nach- kämen. Dabei war der Verein königstreu bis auf die Knochen und hatte in seinem Statut das ausdrücklich festgelegt. Aber der Verein war dem Branddirektor ein Dorn im Auge und deshalb sollte ihm der Garaus gemacht werden. Die sozialdemokratische Fraktion verlangte bei dieser Ge- legenheit von neuem die Uebernahme der Feuerpolizei in städtische Verwaltung, fand aber mit ihrem Antrage bei den Freisinnigen keine Gegenliebe. Die freisinnigen Ver- treter wollten einer Entscheidung, wie in so vielen Fällen, gern ausweichen. Sie erklärten, daß sie nicht feststellen könnten, wer recht habe und daß sie deswegen nicht erkennen könnten, ob die Maßnahmen des Polizeipräsidenten nicht unbedingt notwendig seien und sie beschlossen deshalb, zur Tagesordnung überzugehen. Bezeichnend für die Stellung des Kommunalfreisinns zu dem Koa- litionsrecht ist die Tatsache, daß in dem Beschlüsse besonders aus- gesprochen wurde,»daß das Vereins- und Versammlungsrecht von Beamten nur in den Grenzen der Beamtenpflicht aus- geübt werden dar f". DaS bedeutet klipp und klar die Auf- Hebung oes Koalitionsrechts der Beamten durch den Kommunal- freismn. Das wurde von unseren Vertretern in der genannten Sitzung auch angenagelt. Für die arbeitende Bevölkerung sollte das Verhalten des Frei- sinns zum Koalitionsrecht allen Anlaß bieten, mit aller Entschieden- heit für die Wahl sozialdemokratischer Stadtverordneten zu wirken. Partei- �lngeiegenkeiten.> Neukölln. Heute abend 8l/a Uhr bei Bartsch, Hermannstr. 49: Versammlung der I u g e n d i e t t i o n. Genosse H. Farwig spricht über:»Die Dialektik des Kapitalismus�. Alle jungen Arbeiter und Arbeiterinnen sind hierzu eingeladen. Bernau . Die Genossen werden ersucht, sich am Donnerstag, 39. Ottober, abends pünktlich um 8 Uhr.�vor Beginn der Wähler- Versammlung bei Salzmann im kleinen Saale zu einer sehr wich- tigen Besprechung einzufinden. Die Bezirksleitung. berliner I�admckteu. Häuscrkraxler. Eine dichtgedrängte Menschenmenge, die die Luft mit Blicken durchbohrt... Was gibt's? Das dem Berliner schon wohlbekannte Motorknattcrn, das ihm den Anblick eines Fliegers oder Luftkreuzers verkündet, läßt sich nicht hören. Was also breitet diesen gespannten Ausdruck über eine Unzahl von Menschengesichtern. Oben im sechsten Stock eines Hauses klebt ein Mann an der Hausfassade...! Ein Irrsinniger wohl? O neinl Das kaum erkennbare Bündel grauer Leinewand klebt dort in... Berufsangelegenheiten. Ein Maler, der das Schild einer neuen Lichtreklame bepinselt! Wer nicht schwindelfrei ist. kann seinem Tun kaum zuschauen, ohne daß sich ihm Grauen in Uebelkeit wandelt. Wie er da in der Lust ichwebt und mit seinen Werkzeugen hantiert, scheint er Unglaubliches zu voll­bringen und die Menschenmenge unten starrt hinauf und zittert, ihn jede Minute abstürzen zu sehen. Ein dickes Seil ist ihm um den Leib geschlungen. Dies Seil wieder hält ein anderer Mann, dessen Kopf und Ober- körper über dem Rand des Dachfirstes hervorschaut. Er hält das Leben des Kameraden. Und während unter den Pitisel- strichen des Malers Menschen und Dinge farbenfroh auf dem blauen Hintergrund erstehen, als wäre sein luftiger Platz an senkrecht abfallender Hauswand ein so sicherer Ort, wie den Zuschauern das breite Straßenpflaster, wächst die Meng« unten an. Fast glaubt man, ein allgemeines Aufatmen zu ver- spüren, wie nach einem gewagten Artistenkunststück, als die Arbeit vollendet ist, und der Blaublusige das graue Leinwand- bllndel� das sich nun etwas streckt und außer den Armen auch die Beine gebraucht, an dem Seil emporklimmen läßt, worauf beide hinter dem Dachfirst verschwinden. Morgen werden sie an anderer Stelle dasselbe Schau- spiel wiederholen, ihr Leben wagen, um ihr Leben zu fristen. Christlicher Klingelbeutel und Austritt aus der Landeskirche. Fortdauernd legen Zuschriften au uns, die durch Urkunden belegt sind, Zeugnis davon ab, daß sowohl katholische wie evangelische Kirchenorgane aus der Kirche Ausgetretene mit dem Ansinnen behelligen, Kirchensteuern zu zahlen. Einen Teil der Zuschriften haben wir veröffentlicht. In allen Fällen hat selbstverständlich Reklamation Erfolg. Bedauerlich ist, daß die Staatsanwaltschaft noch nicht untersucht hat, ob in derlei wiederholten Aufforderungen zur Zahlung bei Vermeidung von Zwangsvollstreckungen nicht ein straf barer Erpressungsversuch liegt. Dem Recht sehr zuwider, aber in übereinstimmender Praxis, ist in der Aus forderung, die Löhne zu erhöhen, widrigenfalls die Arbeit niedergelegt würde, eine strafbare Erpressung gegen Arbeiter erblickt worden. Es ist daher schlechterdings unverständlich, warum in der Drohung eines Kirchenorgans, Zwangsvollstreckung vorzunehmen, wenn die der Kirche nicht gebührenden Steuern nicht gezahlt werden, kein Erpressungsversuch liege. Indes wunderbar sind oft die Wege der Justiz. Haftet, wenn der Ehemann, aber nicht die Ehefrau aus� getreten ist. der Ehemann der Kirchengemcinde gegenüber für die Kirchenlast der Frau? Diese Frage hat das Ober Verwaltungsgericht im vergangenen Jahre verneint. Es ist also der Ehemann, wie wir schon entgegen anderen An sichten vom 28. Juli 1907 darlegten, nicht verpflichtet, der Aufforderung der Kirchengemeinde auf Zahlung der Kirchen steuer der Frau nachzukommen, Hat jemand mit der Kirche innerlich gebrochen, so ist es richtig, auch aus der Kirche auszutreten. Vielfachen Wünschen entsprechend, legen wir nochmals dar: Wie vollzieht ma« den Austritt aus der Landeskirche? Wer aus der Landeskirche in Preußen austreten Ivlll, hat einen hierauf gerichteten Antrag an das Amtsgericht seines Wohnsitzes zu senden. Der Antrag kann auch zu gerichtlichem Protokoll erklärt werden. Es genügt aber ein Schreiben folgenden Inhalts, daS datiert und unterschrieben an das Amtsgericht abzusenden ist: Ich melde hiermit meinen Austritt aus der Landeskirche und beantrage, meinen Austritt aufzunehmen.' Diesen Antrag stellt das Gericht dem Vorstande der Kirchen- gemeinde abschriftlich zu, der der Antragsteller angehört. Der AuS- tritt selbst erfolgt dann durch persönliche Erklärung des Austretenden vor dem Richter. Ohne eine Ladung abzuwarten in der Regel erfolgt keine Ladung hat der Aus­trittswillige nicht vor Ablauf von vier Wochen und spätestens inner- halb sechs Wochen nach Eingang seines Antrages ff r ü h e st e n s also am 29. Tage, s p ä t e st e n s am 4 2. T a g e) sich per- sönlich bei Gericht zur Abgabe seiner Austrittserklärung zu melden. Dort wird innerhalb dieser 14 Tage seine Austrittserklärung zu Protokoll genommen. Man achte darauf, daß man ohne besondere Vor- l a d u n g, auch ohne daß eine Benachrichtigung von der Anmeldung des Austrilts ergehen muß, zwischen dem 29. und 42. Tage nach Eingang des Schreibens bei Gericht zu den Stunden, in denen Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit aufzunehmen sind, den Austritt zu Protokoll zu erklären hat. In Berlin finden derartige Aufnahmen täglich(vormittags zwischen 11 und 1 Uhr), bei einzelnen Gerichten nur an bestimniten Tagen, z. B. in Neukölln am Montag und Donnerstag statt. Der Austretende kann eine Bescheinigung des Austritts oder auch eine Abschrift des Protokolls verlangen. Die Kosten werden später eingefordert. Sie betragen 8 M. für das gesamte Verfahren und etwa 59 Pf. Schreibgebühren. Der Kirchenvorstand erhält vom Gericht Nachricht von dem er- folgten Austritt. Welche Rechts Wirkungen hat der Austritt aus der Kirche? Keineswegs zieht der Austritt irgend tvelche Nach- teile nach sich. Er hat aber die Wirkung, daß man endlich von der Kichensteuerpslicht betreit wird. Der Ausgetretene ist nämlich zu persönlichen Kirchen st euern vom Schluß deS aus die Austrittserklärung folgenden Kaie nder- jahres ab nicht mehr verpflichtet. Wer in diesem Jahre seinen Austritt persönlich erklärt, hat also nur noch bis zum 31. Dezember 1914 Kirckensieuer zu zahlen. Schiebt er den persönlichen Austritt bis nach dem 31. Dezember 1913 auf, so mutz er noch bis zum 31. Dezember 1915 zahlen. Wer innerlich mit der Kirche gebrochen hat, beeile deshalb den Austritt, damit er nicht noch zwei Jahre zu steuern braucht._ Das Ideal eines Lanbenland-Generalpächters. Aus der LaubenkolonieKönigsheid e' in Treptow - Baumschulenweg berichten Kolonisten uns über Erfahrungen, die sie mit ihrem bisherigen Generalpächter gemacht haben. Die Kolonie ist ihn jetzt los geworden, und die auf den 122 Parzellen sitzenden Kolonisten haben fortan gemeinsam das ganze Gelände in direkter Pachtung, in die erfreulicherweise der Berliner Magistrat die Stadt Berlin ist die Eigentümerin eingewilligt hat. Aber die Trennung von dem Generalpächter, der seinen Kolonisten noch zu guterletzt sehr deutlich zeigte, was ihm die Kolonie wert gewesen war, hat sich nicht so ganz schmerzlos vollzogen. In diesem Generalpächter hatte die KolonieKönigsheide" so- zusagenganz was Apartes" gehabt. Er heißt B i e r b a ch, ist O b e r m e i st e r der Berliner Schuhmacherrnnung und treibt das Generalpächtergeschäft nur aus Idealismus. Wenigstens soll er das damals gesagt haben, als er vor jetzt sechs Jahren zur Uebernahme der Kolonie sich erbot. Er erklärte, ihm sei es darum zu tun, daß nicht den Kolonisten das Land verteuert würde. Sicher- lich wird er hiernach jedem Laubenkolonisten als das Ideal eines Generalpächters erscheinen. Seine eigenen Kolonisten aber merkten leider nur zu bald, was dieses Generalpächters Ideal war. Bis dahin hatten sie pro Quadratrute 29 Pfennig bezahlt, unter Ober- meister Bierbachs Herrschaft aber mußten sie sofort 59 Pfennig pro Ouadratrute zahlen. Mag sein, daß er zu dieser Steigerung genötigt wurde, weil ihm selber bei Uebernahme deS Geländes die Pacht gesteigert worden war. Indes, als nach drei Jahren der Magistrat den Pachtvertrag mit ihm erneuerte, ohne zu steigern, packte der Generalpächter Bierbach dennoch den Kolonisten eine neue Steigerung um 7 Pfennig pro Quadratrute auf. Im Herbst 1913 lief wieder der Vertrag ab, doch jetzt hatten die Kolonisten sich besser vorgesehen. Es wurde ihnen gesagt, daß bei einer Fortdauer der Generalpacht des Obermeisters Bierbach sie für das nächste Jahr 75 Pfennig, für das folgende 85 Pfennig, für das darauf- folgende gar 1 Mark pro Quadratrute zu zahlen haben würden. Toren wären sie gewesen, wenn sie da nicht alles in Bewegung gesetzt hätten, um den obermeisterlichen General- Pächter abzusägen. Die Pfanzervereinigung der Kolonie Königsheide" fand mit ihrem Wunsch, direkt vom Magistrat zu pachten, bei der Grundeigentumsdeputation das gewünschte Ent- gegenkommen. Der Herr Obermeister soll in Aussicht gestellt haben, das Land würde bei einer etwaigen Ausbietung vielleicht durch ein von ihm abgegebenes Mehrgebot so verteuert werden, daß die Kolonisten sofort 1 Mark pro Rute zu zahlen hätten. Schließlich wurden die Kolonisten und Herr Bierbach dahin handelseinig, daß sie ihm für Preisgabe von Rechten, die er noch an das Laubenlaud hatte, 499 Mark Abstandsgeld zahlten. Ter alte Vertrag zwischen Bierbach und der Stadt Berlin lief erst zum 1. November 1913 ab, so daß der neue zwischen der Stadt Berlin und dem Vor- sitzenden des Pflanzervereins geschlossene Vertrag erst mst 1. No- vember in Kraft treten konnte. Die Verträge zwischen Bierbach und den Pflanzern endeten aber schon mit 1. Oktober, für den Monat Oktober hätten daher die Pflanzer kein Anrecht mehr auf ihre Parzellen gehabt. Dieses Anrecht mußten sie dem Herrn Bierbach für die Summe von 499 Mark abkaufen, die wohl so hoch bemessen wurde, um auch für den wegen Nichterneuerung seiner Generalpacht ihm entgehenden Profit ihn ein wenig zu entschädigen. Die Pflanzer wollten nun die Zahlung der 499 Mark möglichst bis zum 1. November hinausschieben. Sie dachten, daß sie ihm auf diese Weise den Abschied versüßen könnten. Doch das war ganz und gar nicht nach dem Sinn des Herrn Bierbach. Was ihnen blühen könnte, wenn sie nicht schleunigst zahlten, ließ er ihnen Mitte Oktober durch seinen Rechtsanwalt ankündigen. Dieser wies darauf hin, daß Herr Bierbach, obwohl sein Vertrag mit der Stadt noch bis 1. November dauert, nicht von den Kolonisten die Räumung zum 1. Oktober verlangt habe. Das Schreiben schloß: Namens des Herrn Bierbach teile ich Ihnen hierdurch mit, daß er die sofortige Räumung verlangt, wenn nicht die 499 Mark spätestens am 29. lfd. Mts., mittags 12 Uhr, gezahlt sind. Bleibt die Zahlung aus, werde ich sofort mit Klage vorgehen." Der Herr Obermeister hat inzwischen seine 499 Mark gekriegt, so daß er nicht Gelegenheit fand, die Drohung wahr zu machen. Eigentlich hätte man es doch mal darauf ankommen lassen sollen, ob er noch wenige Tage vor dem 1. November die Räumung des Geländes zu erzwingen versuchen würde. Daß er, ohne drohen oder klagen zu müssen, spätestens am 1. No- vember zu seinem Gelde gekommen wäre, wird er doch nicht be- zweifelt haben. Er hat übrigens bei dieser Abfindung ein sehr gutes Geschäft gemacht. Da er selber nur 1399 Mark Pacht pro Jahr zu zahlen hatte, so stellt der Betrag von 499 Mark für den einen Monat einen überaus reichlichen Profit dar. Das ist ein Idealismus, der sich noch rentiert. Friede zwischen Krankenkassen nnd Aerzten in Berlin . I» Berlin ist es nach langwierigen Verhandlungen zwischen Kranlenkassen und Aerzten unter Leitung des Direktors des Ober- versicherungsamtes Groß-Berlin nunmehr zu einer Verständigung gekommen. Eine Delegiertenversammlung des Zentralverbandes der Berliner Kassenärzte hat noch zu den getroffenen Vereinbarungen Stellung zu nehmen. Nach Lage der Verhältnisse ist anzunehmen, daß die Delegiertenversammlung den Vereinbarungen zustimmen wird. Auch die auf dem außerordentlichen Aerztetag in Berlin am letzten Sonntag gegen die Krankenkassen erlassene scharfe Kriegs- erklärung wird daran nichts ändern. Konzerte für Schüler. Heute Mittwoch, den 29. Oktober, nachmittags 4 Uhr, findet das erste Schülcrkonzert des Philharmonischen Orchesters unter Leitung des Kapellmeisters Camille Hildebrand in den Konkordia- Festsälen, Andreeasstr. 94, für die I. Klassen der in der Nähe gelegenen Ge- meindeschulen und Realschulen statt. Es werden gespielt die Ouvertüre Zur Weihe des HauseS" von L. van Beethoven , Militär-Sinfonie von Joseph Haydn , Ouvertüre zuRosamunde" von Franz Schubert , Louvsiur de Mosoou" für Violine von H. Wieniawsky, Musette ausArmide" von Ch. v. Gluck, Slawischer Tanz von A. Dvorak . Karten zu diesen Konzerten werden nicht verkauft. Das russische Fleisch wird billiger! Infolge billigeren Einkaufs in Rußland wird von morgen ab das russische Schweinefleisch im allgemeinen um fünf Pfennige billiger ver- kauft werden.__ Verlängerung der.Hundesperre bis SS. Januar Durch gemeinsame Bekanntmachung des RegierungSpräfidenten zu Potsdam und des Berliner Polizeipräsidenten wird mit Ge« nehmigung des Landwirtschaftsministers zum Schutze gegen die Toll- wut die Hundesperre im LandeSpolizeibezirk Berlin , den Groß-Berliner Vororten, mehreren Gemeinden und Gutsbezirken in den Kreisen Osthavelland , Teltow und Niederbarnim , sowie in der Stadt Spandau bis zum 23. Januar 1914 verlängert. Bis zu diesem Tage find samt- liche Hunde und Katzen, auch wenn sie erst nach Anordnung der Sperre in diesen Bezirk eingeführt werden, anzuketten oder einzusperren. Der Festlegung ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorb ver- sehcnen Hunde an der Leine gleich zu achten. Katzen sind so einzu- sperren, daß sie den Raum nicht verlassen können. Um übrigen gelten die bisherigen Bestimmungen weiter, doch wird wiederholt betont, daß die Hunde mit einem sicheren Maulkorb zu versehen sind. Die Anordnung tritt bereits heute in Kraft. Den Anlaß zur Verlängerung der Hundesperre haben einige neue Fälle von Tollwut in der Umgebung Groß-Berlins gegeben. Zuletzt wurde in Spandau -SiemenSstadt ein Architekt von einem tollwütigen Hund in den Arm gebissen. Die Untersuchung bestätigte den Toll- wutverdacht. Nach dieser Bekanntmachung wird die Hundesperre wieder ver- schärst. Während eS bisher genügte, daß die Hunde mit einem Maulkorb versehen waren, müssen jetzt die Tiere auch weiter an der Leine geführt werden. Ein stichhaltiger Grund für diese Maßnahme scheint nicht vorhanden._ Wegen Mordversuches verhaftet wurde gestern abend die Arbeiterin Klara Barletzky aus der Strelitzer Straß«. Das Mädchen war gestern mittag mit seinem Geliebten, einem Arbeiter Karl V. , in dessen Wohnung in der Metzer Straße, in Streit geraten. In dessen Verlauf zog es plötzlich einen Revolver und gab auf B. einen Schutz ab, der jedoch fehlging. V. erstattete daraufhin gegen seine Geliebte Anzeige wegen Mordversuches. Die Polizei forschte deshalb nach dem Mädchen und nahm es fest, als ss gestern abend die Wohnung seiner Mutter in der Strelitzer Straße aufsuchte. Ob tatsächlich ein Mordversuch vorliegt, kann erst die heute vormittag stattfindende Vernehmung der Verhafteten ergeben. Sie wurde noch gestern abend nach dem Polizeipräsidium gebracht. Der unaufgeklärte Tod eines Fabrikanten, beschäftigte die Polizei« behörde. Auf dem Grundstück Stallschreiberstr. 8» wird im dritte» Stock des OuergebäudeS die chemische Fabrik von Baer u. Co. b«»