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Kopf gegen die Wand, schlug ihr mit der Fanst dor die Brust, und trat ihr mit dem Fuß gegen den Leib, bis die Frau blut- überströmt auf dem Flur ohnmächtig zusammenbrach und andere Leute der armen Mißhandelten zu Hilfe kamen. Die Frau muhte sich anderen TagS in ärztliche Behandlung begeben. Der Arzt stellte Beulen an Kopf, Wunden an der Lippcnschleimhaut, zwei lose Zähne im Unterkiefer, blaue Flecke an der Brust und am Unterleib fest und beantragte die Aufnahme in ein Krankenhaus." Genosse Michaelsen beschritt gegen den Redakteur Max Neu- m a n n von dem gelben Organ und die Ehefrau Netz, die die Mär erdichtet hat, den Weg der Privatklage. Die Verhandlung vor dem Schöffengericht am Dienstag führte denn auch zu einer V e r- urteilung der beiden Angeklagten. In der umfang- reichen Beweisaufnahme wurde festgestellt, daß die Frau aus dem Grunde kein Krankengeld für ihren Mann ausbezahlt erhielt, weil dieser in dem dringenden Verdacht stand, gearbeitet zu haben und zwar obendrein als Streikbrecher. Netz ist auch von der Verwaltung mehreremale aufgefordert worden, zu einer Sitzung zu kommen, um sich zu rechtfertigen. Netz zog es aber stets vor. durch Abwesenheit zu glänzen und seine Frau zu den Sitzungen zu schicken. Als die Frau an einem Tage wieder kam, wurde ihr bedeutet, daß ihr Mann erscheinen müsse. Die Frau wurde darauf so erregt, daß sie die unerhörtesten Beleidigungen gegen Michaelsen ausstieß. Ilm die Frau los zu werden, verwies er ihr das Lokal. Sie ging, kam aber gleich skandalierend wieder hinein, so daß Michaelsen sie an die Schulter faßte und sie zum sofortigen Verlaffen des Lokals auf- forderte. Bei der Gelegenheit schlug die Frau mit ihrer Handtasche um sich und traf M. an der Brust. Als sie zum zweiten Male zum Schlage ausholte, wehrte M. den Schlag ab, so daß die Möglichkeit besteht, daß sich die Frau mit ihrer eigenen Tasche an den Mund getroffen und sich leicht verletzt hat. Das ist der ganze Vorgang. DaS ärztliche Attest, das dem Gericht vorlag, geht denn auch dahin, daß die Frau an der Lippe eine kleine Verletzung gehabt habe, die aber mit Lanolin wieder geheilt worden sei. Der Verteidiger der beiden Angeklagten gab selber zu, daß nach der Beweisaufnahme der WahrheitS - beweis nicht erbracht worden sei. Er bat lediglich um mildernde Umstände. Rechtsanwalt Dr. Herz-Altona für Michaelsen beantragte beide Angeklagte zu verurteilen, da die harmlose Affäre tendenziös aufgebauscht und von der gegnerischen Presse Deutsch - landS als gefundenes Fressen übernommen worden sei. DaS Gericht stellte fest, daß die in dem inkriminierten Artikel gegebene Dar« stellung von der Frau Netz wissentlich in maßloser Weise übertrieben worden sei. Nicht wahr sei. daß die Frau in den Leib getreten und blutüberströmt zusammengebrochen sei. Das Ge- richt verurteilte daher Frau Netz zu einer Geldstrafe von zwanzig Marl . Max Ncumann zu einer Geldstrafe von sechzig Mark. Ferner wurde die Publikation des Urteils in ver- schiedenen Zeitungen ausgesprochen. Sie Revision des fchweizerüclfen FaMgeietzes. In der verflossenen lätägigen Session der Bundesversamm- liing bildete die Revision des Fabrikgesetzes, speziell im National- rat, den Hauptberatungsgegenstand. Orientierend sei bemerkt, daß das schweizerische Fabrikgesetz seit dem 1. Januar 1878, also seit Jahren in Kraft ist. Da- mals tvar es das beste Arbcitcrschutzgesctz in ganz Europa . DaS österreichische Arbeiterschutzgesetz von 1886 und das deutsche von 1831 sind ihm zum großen Teil nachgebildet. Die wichtigsten Bestimmungen sind der E l f st u n d e n t a g für alle(mann- lichen und weiblichen) Arbeiter, die zehnstündige Arbeitszeit an den Sonnabenden, die Sonntagsruhe, das Verbot der Nachtarbeit für Arbeiterinnen und Jugendliche bis zum 18. Altersjahre, die fakultative Inständige Mittagspause für Arbeiterinnen mit eigenem Haushalt, das Verbot der Fabrikarbcit von Kindern bis zum vollendeten 14. Altersjahre, die achtwöchige Schutzzeit der Wöchnerinnen, die bloß ausnahmsweise Zulassung von Nachtarbeit, die Haftpflicht für Betriebsunfälle usw. Die Forderungen des damaligen kleinen Häufleins organisierter Ar- beiter(der Schweizerische Arbeiterbund zählte nur zirka ölXX) Mit­glieder) waren diel weiter gegangen und insbesondere hatten sie das Hauptgewicht auf den Z e h n st u n d e n t a g gelegt. Die organi- sierten Arbeiter waren mit dem weit hinter ihren Forderungen zurückgebliebenen Gesetz nicht zufrieden. Als es aber von den Unter- nehmern heftig bekämpft und zum Zwecke seiner Verwerfung zur Volksabstimmung gebracht wurde, sahen sich die Arbeiter genötigt, für seine Annahme zu wirken, die dann auch im Oktober 1877 mit rund 183 303 gegen rund 173 333, also mit einer Mehrheit von 13 333 Stimmen erfolgte. Wer ist nun von den Hohen Herrn So recht von Gottes Gnaden? Der Neue mit dem Ordensstern? Der mit dem Geistesschaden? Ich glaub', Ihr Herrn habt uns genarrt, Doch zeiht mich nicht des Spottes: Die Könige teilten wohl halbpart Die Gnade ihres GotteS! _ Ratsch. Notizen. Eine Herbstblumen-Ausstellung wurde im Reichstagsgebäude eröffnet. Der hohe Stand unserer Gärtnerei wird darin wieder offenbar. Die Ausstellung ist bis Sonntag ein- schließlich von 137 Uhr geöffnet. Theaterchronik. Die Aufführung der Strindbergschen Kronbraut im Thealer an der Königgrätzer Straße ist von Sonnabend auf nächsten Dienstag verschoben worden. K u n st ch r o n i k. Der Herbstsalon Des Sturmes(PotS- damer Straße 76) bleibt noch bis zum 1. Dezember geöffnet. Die Sängerin im Löwenkäfig. Wie eine Ver- höhnung der Leipziger Löwenschlacht, bei der auf den Löwen 23 Schutzleute und 133 Kugeln kamen, mutete eine Filnivorstellung in NeubabelSberg an. Dort stieg die bekannte Sängerin E m m y Destinn in großer Toilette zu zehn ausgewachsenen Löwen und vier Löwenbabys in den Käfig. Unier der Obhut der Löwen- bändigerin(alias Dompteuse) setzte sie sich an den Flügel und markierte Gesang. Der Film registrierte das Familienleben und nun geht dieser dünne Ulk als Sensationsfilm in die Welt. Ein neues Haeckel-Buch. Ernst Haeckel , der im Februar seinen 83. Geburtstag feiert, wird unter den, Titel:Die Natur als Künstlerin" noch im Laufe dieses Monats ein mit 83 Tafeln illustriertes, volkstümlich gehaltenes Werk beim Verlag Vita erscheinen lassen. Gebändigte Wolkenkratzer. Die New Uorker Kommission für die Höhe von Bauwerken veröffentlicht das Ergebnis einer Umfrage bei 43 führenden Fachleuten der Jngenieurkunst und der Bautechnik. Nicht weniger als 41 dieser Autoritäten haben es als dringend wünschenswert bezeichnet, eine gesetzliche Grenze für die Höhe von Bauwerken zu schaffen. Piepvögel, die das Knopfloch verfehlten. Nun hat sich so'n Mann wie der Geheime Hofrat Th i em e(aus "einzig) so viel Mühe gegeben, um den Riesenhaufen des Völker- säilacbldcnkinals zusammenzubringen. Und was kriegte er dafür? nSe aemeinste Wald- und Wiesenausgabe des roten Adlers die --. Klaiie die jeder emeritierte Subalterne bekommt. Wie ein Mann und ein Held hat er den Spatz abgelehnt. Und der Ober- büraermeister Dittrich den Kronenorden zweiter Kajüte dito. Es gibt also doch noch Männerstolz vor- Piepvogeln. Seither ist das Gesetz unverändert geblieben, bis auf eine Bestimmung, durch die die Arbeitszeit an den Sonn- abenden von 13 auf 3 Stunden mit Feierabend um 6 Uhr reduziert wurde. Diese 1336 geschaffene Neuerung hatte dann die Einführung des ganzen freien Sonnabendnachmittags in vielen Betrieben mit vielleicht zirka 63 333 Arbeitern zur Folge. Da die gewerkschaftlichen Erfolge in vielen Betrieben und für Hunderttausende von Arbeitern mehr oder weniger weit das Fabrik- gesetz überholt hatten, forderten die organisierten Arbeiter schon längst die zeitgemäße Revision des Fabrikgesetzes. Sie wurde endlich im Jahre 1334 auf Antrag unseres Genossen Dr. St uder vom Nationalrat beschlossen. Im Mai 1313 legte der Bundesrat der Bundesversammlung einen von den Fabrikinspektoren vorbereiteten Revisionsentwurf mit dem Zehn- und Neun- st u n d e n t a g(an den Vorabenden von Sonn- und Festtagen), der ausgedehnteren Anwendung des Verbotes der Bußen und sonstiger Lohnabzüge, mit dem Schutz des Vereinsrechts der Arbeiter gegen den Terrorismus der Unternehmer, mit der Schaffung kantonaler Einigungsämter zur Schlichtung von Kollektivstreitigkeiten und anderen Neuerungen vor, der einen wesentlichen Fortschritt gegen das bestehende alte Fabrikgesetz be- deutete. Die Arbeiterschaft war im großen und ganzen einver- standen und forderte Verbesserung nur bezüglich einzelner Partien. Anders aber die Unternehmer. Die in der Hauptsache aus Unter- nehmern oder Vertretern von solchen zusammengesetzte national- rätliche Kommission, der nur drei Sozialdemokraten angehörten, verschlechterte den bundesrätlichen Entwurf derart, daß unsere Genossen ihn bekämpfen mußten. Da fiel es dem Bundes- rat S ch u l t h e ß. dem Chef des Jndustriedepartements, ein, mit Führern beider Parteien eine sogenannte Ver stand ig ungS- konferenz abzuhalten, die sich dann auch auf einenVer- ständigungsentwurf" einigte, der weit hinter dem ur- sprünglichen Revisionsentwurf deS Bundesrats zurückbleibt und mit dem die Arbeiterschaft durchaus nicht zufrieden ist. Sie ver- langte seine Verbesserung im Sinne deS ursprünglichen Entwurfes. - Ueber diesen unzulänglichen Verständigunsentwurf verhandelte der Nationalrat zunächst an drei Tagen. Von unserer Fraktion sprachen die Genossen Greulich, Dr. S t u d e r. Winterthur , S i g g» Genf und E u g st e r- Herisau. Greulich wies durch einen längeren historischökonomischen Rückblick auf die Entwickelung der Schweiz die Notwendigkeit der Arbeiterschutzgesetzgebung und ihrer fortschrittlichen Fortführung, insbesondere der weiteren Verkürzung der Arbeitszeit nach. S i g g wies die glänzend« EntWickelung der schweizerischen Fabrikindustrie nach und stellte der Behauptung des französischen Referenten Charbonnet von der angeblichen Sabotage der Arbeiter die wirkliche Sabotage der Unternehmer auf den ver- schiedensten wirtschaftlichen Gebieten gegenüber. Engster wandte sich gegen den Zweischichtenbetrieb und die übrigen Verschlechte- rungen des Entwurfes, bezeichnete den Arbeiterschutz als die Sühn« eines großen, an der Arbeiterschaft verübten Unrechts und trat noch besonders für den Schutz des Koalitionsrechtes der Arbeiter ein. Unterstützung fanden unsere Redner von feiten der Konservativen(Katholiken) und der kleinen demokrati - scheu Gruppe, während die Redner der freisinnigen Mehrheit, die Fabrikanten B a l l h und G u j e r sowie Bundesrat S ch u l t h e tz und andere Redner dieser Partei, sich mit Eifer für diesen» Ver- ständigungsentwurf ins Zeug legten, der den Kapitalisten noch zu weit geht. Der Detailberatung der Vorlage waren die meisten übrigen Sitzungen des Nationalrates gewidmet, in denen von den 86 Ar- titeln 33 erledigt und 7 an die Kommission zurückgewiesen wurden. Die erledigten Artikel betreffen die wichtigen Partien des Maxi» malarbeitStages, des zweischichtigen Tages- betriebes, des ununterbrochenen Betriebes, der Ueberzeit-, Nacht- und SonntagSarbeit usw. Die von der Arbeiterschaft entschieden bekämpften Fabrikbußen, die im BundeSratsentwurf fehlten, werden beibehalten, ebenso die Lohnkaution und die Lohnabzüge für alle möglichen Dinge, also die Privilegierung deS Unternehmers als Gläubiger deS Arbeiters. Es ist nicht durchgesetzt, daß der Arbeitslohn stets ohne jede Abzüge oder Aufrechnungen voll bezahlt werden muß. Für die Einigungsämter war ursprünglich der Erscheinungs- und Verhandlungszwang vorgesehen, der Verständigungsentwurf sieht nur den ersten vor. Auf Antrag unserer Fraktion ist auch der Verhandlungszwang wieder aufgenommen worden. Wie die Einigungsämter zur Vermittelung in Kollektivstreitigkeiten zwischen Arbeitern und Unternehmern bildet auch dieeidgenössische Werkstättenkommission" für die Regiebetriebe des Bundes eine Neuerung im Entwurf. In der ständigen dreigliederigen Kom- Mission muß ein Vertreter der Arbeiterschaft sitzen und von den vier im einzelnen Falle zugezogenen Mitgliedern müssen zwei Arbeiter- Vertreter sein. Die Vorschläge sind von der Arbeiterschaft der Werk- stätten zu machen. Die Neuerung gilt auch für die Bundesbahnen. Die Maximalarbeitszeit für alle Arbeiter wurde auf 13 Stunden für die ersten fünf Wochentage und auf 3 Stunden am Sonnabend festgesetzt, aber gleich- zeitig für das lange Uebergangsstadium von 13 Jahren die Zuläsfigkeit der 13� stündigen Arbeitszeit an den ersten fünf Wochentagen bei höchstens 6� stündiger Arbeitszeit mit Feierabend um spätestens 1 Uhr mittags statuiert. Die Red- ner der sozialdemokratischen Fraktion bekämpften diese rückständige und kautschukartige Bestimmung, mit der raffinierte, skrupellose Unternehmer alles mögliche zum Nachteil der Arbeiter anfangen können und beantragten ihre Streichung, wobei auch auf die hygie- nische Seite der kürzeren Arbeitszeit hingewiesen wurde. Auch von bürgerlicher Seite wurden Verbesserungs- antrüge gestellt, so auch auf Beschränkung des Uebergangsstadiums auf fünf statt auf zehn Jahre. Und interessantesterweise, auch Unternehmer selb st standen auf und bezeugten, daß sie mit dem Zehnstundentag die besten Erfahrungen gemacht haben, so der große Schuhfabrikant Bally, der Textilfabrikant Gugelmann und der Schokoladenfabrikant Cailler und befürworteten ihn. Gugelmann anerkannte dabei auch. daß die großen Fortschritte in der Verbesse- rung des Loses der Arbeit er zum Teil der sozial- demokratischen Partei zu verdanken sind. Die Verständigungsguillotine funktionierte aber in bewährter Art, in- dem alle Verbesserungsanträge abgelehnt und der bezügliche Ar- tikel unverändert mit 137 gegen 28 Stimmen angenommen wurde. Die Neuregelung der Mittagspause läßt die englische Arbeitszeit zu. Neu ist auch das Verbot des Mitnach- Hausegebens von Arbeit im Fabritgesetz(es besteht aber bereits im SamStagsarbeitSgesetz), und ferner das Verbot, daß außerhalb der gesetzlichen Arbeitszeit Arbeiter in der Fabrik auch nicht freiwillig arbeiten dürfen. Beim zweischichtigen Tagesbetrieb darf die Schicht- dauer nicht mehr als effektiv 8 S t n n d'e n innerhalb 3 Stunden betrage», und müssen damit zwei je oder mindestens �stündige Zwischenpausen verbunden sein. ES war der Glarner Demokrat B l u m e r, der ganz richtig dazu bemerkte, daß die Zulassung des zweischichtigen TageSbetriebes auch mit der Achtstundenschicht einen Rückschritt der Arbeiterschutzgesetzgebung bedeutet. Die Acht- I stundenschicht setzten aber zur Verkleinerung des Uebels die Sozial- demokraten durch. Die Ueberzeitarbeit ist auf 83 Stunden im 'Jahre beschränkt. Eine lange und lebhafte Diskussion veranlaßt« die Regelung des ununterbrochenen Betriebes, der nach dem Verständigungsentwurf in drei Schichten mit je acht- stündiger Arbeitszeit geführt werden soll aber der Bundesrat kann eine solche bis zu 13 Stunden bewilligen,wenn dies in den wirtschaftlichen Betriebsbedingungen einer Fabrik oder einer Jndu- strie begründet ist und wenn es der Schutz von Gesundheit und L�ben des Arbeiters erlaubt. Die Schichtdauer darf unter keinen Umständen über 12 Stunden hinausgehen." Mit dem bundesrätlichen Untcrnehmeranwalt Schultheß als Chef deS Jndustriedepartements dürften die ausnahmsweisen 13 Stunden, die in Wirklichkeit sich zu 12 Stunden auswachsen, zur Regel und die angeblichen regelmäßigen 8 Stunden zur Aus- nähme werden, weil der sozialdemokratische Antrag auf regelmäßigeAcht st unden schichten, wobei während eines zehnjährigen Uebergangsstadiums Arbeitszeiten bis zu zehn Stunden hätten zugelassen werden sollen, mit 32 gegen 23 Stimmen abgelehnt wurde. Da noch 33 Artikel der Vorlage zu beraten sind und dies erst in der nächsten Dezembersession der Bundesratsversammlung geschehen wird, ist es natürlich auch nicht angängig, heute schon ein Urteil über die Revision des schweizerischen Fabrikgesetzes auszusprechen. Soviel darf allerdings jetzt schon gesagt werden, daß die Revision des Fabrikgesetzes nach alledem, was bis jetzt erledigt ist. weit hinter den berechtigten Forderungen der Arbeiterschaft zurückbleibt und sie daher nicht zu befriedigen vermag. Die Erkämpfung weiterer Fort- schritte bleibt nach wie vor die wichtigste Aufgabe unserer GeWerk- schaften. Mcnitrcik gegen die Staatskirche!" So lautete das Thema für vier große Volksversammlungen, die der Groß-Berliner VertrauenSobmann des Komitees Kon- fessionslos zum Dienstag einberufen hatte. Das Thema, zugleich ein Mahnruf, hatte nach der Neuen Welt" in der H a s e n h e i d e einen Massenansturm zur Folge. 3333 bis 4333 Personen beiderlei Geschlechts füllten den Riesensaal, als vor der vom Genossen H a r n d t geleiteten Versammlung der erste Referent, Geheimrat Professor Wilhelm Ostwald , das Wort nahm. Herr O st w a l d legte dar, daß aus Gründen innerer Reinlichkeit und Ehrlichkeit aus der Kirche auch äußerlich der aus- treten müsse, für den die Lehren der Kirche mit dem in Widerspruch stehe, was er selbst als sein persönliches Ideal empfindet. ES sei aber die übergroße Mehrheit, welche innerlich über die Kirche er spreche von der Staatskirche hinaus sei. Man sollte aber auch im Interesse der Kinder austreten. Nur durch einen Austritt in größter Menge könnten wir schließlich einen Einfluß auf den Staat in dem Sinne erwirken, daß auf dem Gebiete der Erziehung gesetzlich der religiöse Gewissenszwang falle, unter dem die Kinder der Dissidenten jetzt leiden. Jeder, der austritt, und schnell- stens austritt, trägt ein Scherflein dazu bei. Dem Vortrage folgte stürmischer Beifall. Dr. Karl Liebknecht , der zweite Referent, sprach als Sozialdemokrat und Politiker und detonte dabei, daß er die reinen Weltanschauungsftagen nicht berühre. Entscheidend sei für ihn, neben der Frage der inneren Reinlichkeit und Ehrlichkeit, daß die Kirche in Preußen keine religiöse Organisation sei, sondern sich wohlüberlegt als ein Instrument der herrschenden Klassen zur Unterdrückung der breiten Massen des Volke? fühle. Andererseits halte der Staat seine Fittiche über die Kirche, um sie sich für jene Aufgabe dauernd zu sichern. Redner kennzeichnete in dieser Rich- tung die Staatskirche noch näher. Zur Frage des Kirchenaustritts gipfeln die Anschauungen des Redners in folgendem: Jeder, der ein ehrliches Religionsbedürfnis habe, solle eS bewahren. Aber auch er sollte aus der preußischen Staakskirche austreten, da ja die prcu- ßische Staatskirche nichts gemein habe mit der Befriedigung seines ehrlichen religiösen Bedürfnisses. Austreten müßte ferner, wer innerlich mit der Kirche gebrochen habe, denn sonst sei er ein Heuchler. Und schließlich: wer ein Kämpfer sein wolle für wirtschaftliche und politische Befreiung, aufgebaut auf dem Grund- satz:Gleichheit alles dessen, was Menschenantlitz trägt", der ist verpflichtet, auszutreten aus der Landeskirche, die als In- strument der herrschenden Klassen den preußischen Junkerstaat immer fester zu verankern bestrebt sei. Der Boykott der Staats- kirche, energisch und im weitesten Umfange betrieben, sei ein gutes und vorläufig das bequemste Mittel, den Stiefvater Staat und die herrschenden Klassen minder widerstandsfähig zu machen bei ihrem Widerstande gegen die Freiheitsbestrebungen des Volkes. Heraus aus der Landeskirche!(Stürmischer, anhaltender Beifall.) Es entspann sick eine längere lebhafte Debatte, an der neben vielen Freunden auch zwei christliche Gegner des Kirchenaustritts teilnahmen. Am Schlüsse wurde unter großem Beifall festgestellt, daß allein diese Versammlung in derNeuen Welt" die Aufnahme von 682 Kirchenaustrittserklärungen brachte. Ein ungenannter Spender deponierte 133 M. für Unbemittelte, die aus der Kirche austreten wollen. Auch der große Saal der Brauerei Friedrichshain war von einer dichtgedrängten Menge bis in die äußersten Winkel besetzt. Der erste Referent war Reichstagsabgeordneter P e u s. Wir wollen uns hier nicht nur unterhalten, sagte er, sondern wir fordern Sie auf zu einer Tat. Wir fordern Sie auf zur direkten Aktion. Jeder, der innerlich nicht mehr zur Kircke gehört, soll das auch frei und offen bekennen, indem er aus der Landeskirche aus- tritt. Besonders muß man das von denen erwarten, die sich zur Sozialdemokratie bekennen, denn das sozialdemokratische Pro- gramm fordert die Trennung der Kirche vom Staat oder richtiger die Entkirchlichung des Staates. Bis die Trennung der Kirche vom Staat in Preußen durch Gesetz ausgesprochen wird, darauf können wir noch lange warten. Warten wir nicht auf diesen noch weit ent» fernten Zeitpunkt, sondern vollziehen wir die Trennung schon jetzt, indem jeder, der innerlich nicht mehr zur Kirche gehört, sich in aller Form von ihr trennt. Die Kirche ist ein Instrument der Klaffen- Herrschast. Wer die Klassenherrschaft bekämpft, der kann also der Staatskirche nicht angehören. ES ist also eine traurige Erscheinung, daß viele Sozialdemokraten mehr Steuern an die Kirche zahlen wie an ihre Partei. Das gilt besonders, wenn wir alle die mitzählen, die sozialdemokratisch wählen. Nach einer eingehenden Kennzeich- nung der mit den modernen Anschauungen in schroffstem Gegensatz stehenden kirchlichen Bestrebungen forderte der Redner unter leb- haftem Beifall zum Massenaustritt auL der Landeskirche auf. Wenn wir Revolution wollen, dann müssen wir machen, was wir heute schon zu unserer Befreiung machon können und nicht warten, biS der Tag kommt, von dem man den Ausbruch der Revolution er- wartet.». Als zweiter Referent sprach der Präsident des Deuftchen Frei- denkerbundes, T s ch i r n- Breslau. Er beleuchtete die Lehren der christlichen Kirche und zeigte, daß sie keineswegs geeignet ynd, als sittliche Grundlage des menschlichen Handelns zu dienen. Die Kirche übt eine Fremdherrschaft aus über das Geistesleben der..�enichen. Wir müssen uns freimachen von dieser Fremdherrschaft, wdem wir die Kirche verlassen. Luthers Reformation war sa aua? ein Massen» austritt aus der katholischen Kirche , aber keine Befreiung von der Herrschaft der Staatskirche. Wenn wir l-tzt den MassenauStritt aus der Kirche fordern, so machen wir ganze Arbeit, denn wir wollen, daß die Herrschaft der Kirche.beseitigt wird. Die Macht der Kirche beruht in letzter Linie darauf, daß ihr die Massen, wenn auch nur äußerlich, angehören. Nehmen wir der Kirche die Volks- massen, so ist es mit ihrer Macht zu Ende.(Starker Beifall.)