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weil ich wußte, daß die Firma Krupp von vielen Seiten ange- griffen wurde. Wenn das bekannt wurde, würde man darin etwas fehen, was unbedingt nachteilig wirken mußte. Vors.: Meinen Sie. daß es auch gefährlich war. weil es gegen bestimmte Para- graphen des Strafgesetzbuchs verstieß? Zeuge: Darüber war ich «ir klar, daß Bestechung vorlag. Vors.: Haben Sie Herrn Eccius das gesagt? Zeuge: Nein. Bors.: Inwiefern betönten J5ie denn dann Herrn Eccius gegen- über die Gefährlichkeit der Sache? Zeuge: Wenn die Sache be- kannt wurde, mutzte es einen Skandal geben, der weit über den Wert der Sache hinausging. Ueber die Art der Gefährlichkeit selbst habe ich mit Herrn Eccius nicht gesprochen. Bors.: Haben Sie nie gesagt, daß Brandt für die Nachrichten Geld gab? Zeuge: Das wußte ich ja selbst nicht. Ich wußte nur, daß er einen ausgedehnten Verkehr hatte zwecks Erlangung von Nachrichten. Daraus machte Brandt selb st keinen Hehl. Ver­teidiger Rechtsantoalt Löwenstein: Haben Sie Brandt, der Ihr Untergebener war, als Vertreter der Firma Krupp nicht Vorhaltun- gen gemacht, daß er nichts machen dürfe, was gegen das Straf­gesetzbuch verstößt? Zeuge: Herr Rechtsanwalt, ich bin heute noch nicht orientiert über den Wortlaut der Paragraphen für die Bestechung. Ich habe oft mit Brandt darüber gesprochen und ihn oft verwarnt. Ich sagte ihm, es sei ja sehr schön, daß er diesen Verkehr pflege, fragte ihn dann aber auch einmal, ob nicht einmal etwas vorkäme, was ihm Unannehmlichkeiten bringen könnte. Er antwortete daraus, daß ihm niemand etwas vorwerfen könne. Es wird dann ein Brief der Firma Krupp an von Metzen vom 13. Dezember 1S11 verlesen, der von Eccius unterschrieben ist und worin dem Brandt 2000 M. Weihnachtsgratifikation in An- erkennung seiner Tätigkeit angewiesen werden; Herr von Metzen wird zur Auszahlung ermächtigt und er soll dem Brandt weiter eröffnen, daß die Firma ihm in Erwartung dauernder Dienste 1000 M. jährlich zehn Jahre lang toenn das Dienstverhältnis so lange dauert) aufspart. Auf die rage des Vorfitzenden, ob zu diesem Briefe etwas zu bemerken sei, erklärt der Zeuge von Metzen: Herr Präsident, ich halte diesen Brief für den verdächtigsten in der ganzen Sache. Vors.: In- wiefern? Zeuge: Schon deshalb, weil er an mich gerichtet ist. Ich war der Vorgesetzte Brandts, aber alle Gehalts- und Geld- angelegenheiten wurden direkt zwischen ihm und der Firma ge- regelt. Der Brief bezieht sich auf eine vorher getroffene Be- sprechung zwischen mir und Eccius. Ich hatte Eccius erzählt, daß Brandt vor Weihnachten an mich herangetreten war, er wolle die Sache mit den Kornwalzern nicht mehr machen. Ich sagt« Eccius: Ueberlegen Sie sich, was das bedeutet. Brandt macht Schwierig- ketten und jedesmal, wenn die Kornwalzer wieder verlangt werden, stellt er Wünsche nach Erhöhung seiner Bezüge. Hierin liegt eine Gefährlichkeit der Sache. Darum ist die Gewährung einer neuen Gratifikation von 1000 M. jährlich auf 10 Jahre nichts anderes als das Nachgeben unter dem Druck, den Brandt auf die Firma ausgeübt hat. Eccius hörte sich bei der Unterredung meine Worte cm, sprach nicht weiter darüber und als Antwort kam dieser Brief. Angekl. Eccius: Mir sagte Herr v. Metzen. daß Brandt mit der Kornlvalzersache aufhören wollte wegen seines GesundheitS- zustandes. Weiter nichts. Zeuge v. Metzen: Gewiß, auch aus diesem Gesichtspunkte erklärte Brandt, das nicht weitermachen zu wollen, denn ich begreife es ja, er zog abends immer herum, wenigstens sehr viele Tage im Monat, es fehlte ihm die Auf- spannung. Angekl. Brandt: Es ist mir unverständlich, wie Herr v. Metzen von einem Druck sprechen kann, den ich ausgeübt habe. Wenn ich die Sache aus Gesundheitsrücksichten nicht mehr machen kann oder sie nicht mehr machen will, so ist das doch kein Druck und keine Drohung._ Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, daß ich durch diese Tätigkeit vielleicht früher dienstuntauglich werde als andere, damit meine Weihnachtsgratifikation nicht geringer aus- falle als sonst. Zeuge v. Metzen: Es ist ganz erklärlich, daß Brandt bei der ganzen Art semer Aufgaben vor Weihnachten das Bedürfnis fühlte, seine Einnahmen zu erhöhen. Vors.: Erhalten die anderen nicht auch Weihnachtsgratifikationen? Zeuge: Das weiß ich nicht. Ich habe keine bezogen. Fraglos wurden an das Personal kleine Gratifikationen verteilt. Bei Kern ist es mir nicht bekannt. Ich müßte cs eigentlich wissen. Verteidiger Justizrat v. Gordon: Warum finden Sie es auffällig, daß Eccius diese Angelegenheit mit Ihnen erörterte? Vielleicht äußert sich Direktor Haux einmal darüber. Zeuge Direktor Haux erklärt, daß sie Gehaltsangelegenheiten von der Firma immer mit dem Vorgesetzten des betreffenden Beamten oder Angestellten verhandelt werden. Es sei also hierin nichts außergewöhnliches und Metzen müßte das eigentlich kennen. Ein Beisitzer: Wie kommt es denn, daß dieser Brief des Herrn Eccius im Gegensatz zu allem anderen mit der Hand geschrieben ist? Angekl. Eccius und Direktor Haux als Zeuge erklären, daß die Gehaltsangelegenheiten vor den Unter- beamten geheim gehalten werden, weshalb auch ein eigenes Bureau für diese Sachen bestehe. Es kommt aber vor. daß einzelne Direk- toren in Personalfragen selbst schreiben. Ein anderer Beisitzer: Was für einen Verdacht erweckte es in Ihnen, daß dieser Brief an Sie gerichtet ist? Zeuge v. Metzen: Ich bin 10 Jahre bei der Firma gewesen, habe aber einen solchen Brief weder der Form noch dem Inhalt nach je- mals erhalten. Der Beisitzer: Das ist keine Antwort auf meine Frage. Zeuge: Daß ein solcher Brief mir verdächtig er- schien, muß man mir nachfühlen. Verteidiger Jusfizrat v. Gordon: Sie wußten nicht, daß solche Gratifikationen in dieser Form sehr häufig vorkommen? Zeuge: Auf 10 Jahre? Vert. Justizrat v. Gordon: Ueberhaupt auf eine bestimmte spätere Zeit. Man nennt das bei der Firma einen Scheckschein. Zeuge: Bei der Firma kenne ich keinen analogen Fall. Das kann ich be- schwören. Oberstaatsanwalt: Wollen Sie zum Ausdruck bringen, daß diese Funktionszulage bewilligt wurde, weil sie Brandt be- stimmen sollte, den jiornwalzerbetrieb fortzusetzen? Zeuge: Ich bin der Ansicht, daß diese Neuzuwendung von 1000 M. auf 10 Jahre bestimmt war, dem Brandt den Mund zu stopfen. Vors.: Welchen Anhalt haben Sic dafür? Lediglich Ihre Ueber- zeugung? Zeuge: Diese und die Gespräche mit Eccius, die ich schon bekundet habe. Angeklagter EcciuS: Es war oft die Rede davon gewesen, daß Brandt bisher keine Gelegenheit hatte, Erspar- nissc zu machen. Diese Gratifikation auf 10 Jahre sollte ihm Er- sparnisse sichern. In einem späteren Schreiben übermittelt v. Metzen den Dank deS Brandt für diese Zuwendung und fragt bei der Firma an, ob die Neuzuwendung ein eigenes Vertragsformular erhalten soll und ob die 1000 M. jährlich verzinst werden, so daß Brandt nach Ablauf der 10 Jahre etwa 13 000 M. erhalten. würde. Er, v. Metzen, nehme das an, bitte aber, cs zu bestätigen. Hierzu be- merkt der Zeuge v. Metzen: Diese beiden Fragen dokumentieren doch mein Erstaunen über das Schreiben von Eccius. Ich frag« doch, wie es kommt, daß man das Brandt nicht persönlich mitteilte, und auch Brandt fragte mich, ob er sich von dem Schreiben nicht eine Abschrift machen könne. Bert. Rechtsanwalt Löwenstein: Wenn Sie die 1000 M. für Brandt jährlich verzinst haben wollten, so wollten Sie ihm damit noch mehr geben. Zeuge: Ich steh« ja nicht auf dem Standpunkt, daß Brandt hier zuviel bekommen hat. Oberstaatsanwalt: Es ist doch aber eigen- tümlich, von Schweigegeld zu sprechen, wenn man schreibt, Brandt sei hocherfreut über den gestopften Mund.(Heiterkeit.) Direktor Eccius antwortete auf das letzte Schreiben, daß eine Verzinsung dieser Gratifikation nicht eintrete. Schließlich wird noch eine Abrechnung v. Metzens verlese», worin er berichtet, daß er 270 M. Trinkgelder ausgezahlt habe. Er erklärt hierzu, daß er die Weihnachtsgeschenke, die sonst unter Herrn v. Schütz den Tienern und Sekretären im Kriegsministerium gegeben worden seien, nicht gezahlt habe, sondern nur die Portiers, die er persön- 1 lich kannte und die ihm beim Anmelden, beim An- und Ausziehen behilflich waren, mit kleinen Trinkgeldern belohnt habe. Hierauf tritt die Mittagspause ein. Nach der Pause bekundet der Zeuge Landrat a. D. Rötger, daß es ein Irrtum sein müsse, wenn in einem der Briefe erwähnt werde, daß ihm auch Korntvalzer zugewiesen seien. Er mag wohl gelegentlich in einem Briefe des Herrn v. Schütz über Kornwalzer etwas gefunden haben, müsse aber ent- schieden in Abrede stellen, daß er regelmäßig die Berichte bekommen habe. Eine gleiche Erklärung gibt Direktor M o u t h s ab. Auf Befragen gibt der Zeuge Haux an, daß es durchaus kein vereinzelter Fall sei. wenn Brandts Gratifikationen erst in zehn Jahren fällig würden. Die Firma Krupp habe nach dieser Richtung Verpflichtungen in Höhe von 600 000 M. Vert. Justizrat Dr. v. Gordon teilt mit, daß er das ganze Büchermaterial aus der Berliner Vertretung habe herbeischaffen lassen, damit Brandt zeige, wieweit er Bureautätigkeit ausgeübt habe.(Es handelt sich um dickleibige Folianten, die vor dem Verteidigertisch aufgetürmt sind.) Gegen die Verlesung aus den Büchern über Geschütz- lieferungen erhebt der O b e r st a a t s a n w a l t mit Rücksicht auf die Gefährdung militärischer Geheimnisse Einspruch. Es wird dann die Vernehmung des Zeugen v. Metze» fort- gesetzt. Er erbittet und erhält die Erlaubnis, sich wegen seines leidenden Zustandes zu setzen. Zunächst erklärt er noch, daß er nicht ohne Beschäftigung, sondern in einer G. m. b. H. tätig sei und fährt dann fort: Die Kornwalzer gingen nach Essen an Herrn v. Dewitz. Vors.: Sie sagten, daß Sie die Kornwalzcr im ersten Jahre fast gar nicht gesehen hätten. Sind Ihnen später alle Kornwalzer vorgelegt worden? Zeuge: Von 1911 ab habe ich wohl alle Kornwalzer gesehen und auch durchgelesen. Vors.: Worauf bezog sich der Inhalt der Korntvalzer in erster Reihe? Zeuge: Es waren Mitteilungen über die Preise der Konkurrenz für Vergebungen. Vors.: Kamen auch konstruktive Details darin vor? Zeuge: Meines Wissens sind bis auf die letzten Kornwalzer konstruktive Details nicht in ihnen enthalten. Die letzten Korntvalzer datieren aus der Zeit, in der ich schon in Italien war. Ich bekam die Kornwalzcr übrigens nie im Original zu Geficht. Erst nachdem sie nach Essen abgeschickt waren, gab mir Herr Brandt einen Durchschlag. Angeklagter Brandt: Das ist richtig. Vors.: Haben Sie nicht darauf gedrungen, daß Brandt Ihnen die Kornwalzer vorher vorlegte? Zeuge: Nein. Vors.: War die Firma aus die Kormvalzer angewiesen? Zeuge: Herr Eccius hatte mir ja gesagt, daß man auf die Brandtschen Mit- teilungen nicht verzichte ir könnte. Ob die Firma darauf an- gewiesen war, ist schwer zu beurteilen. Ich meine aber, daß, nachdem dieses System drei Jahre gehandhabt war, die Berichte durchaus nicht für die Firma von solcher Bedeutung waren, daß man sich Gefahren auszusetzen brauchte. Vors.: Ich komme nun zu Ihrem Verhalten als Vorgesetzten gegenüber Brandt. Haben Sie ihm niemals verboten, sich diese Nachrichten zu beschaffen? Zeuge: Nein. Vors.: Haben Sie sich Brandt nicht eimnal vor- genommen und gefragt, wie er in den Besitz der Nachrichten ge- lange? Zeuge: Das ist mehrfach geschehen. Er sagte mir aber jedesmal, daß nichts Strafbares vorkomme._ Die Herren seien seine Freunde, sie verkehrten bei ihm, er lade sie ein, trinke mit ihnen ein Glas Wein und führe sie ins Theater. Sie seien ihm dafür gefällig und besckjafften ihm die Nachrichten. Herr Brandt Ivar außerordentlich unvorsichtig in der Hand- habung seines Materials. Man fand mehrfach Zettel auf seinem Schreibfisch herumliegen. Vors.: Haben Sie nicht einmal die Frage aufgeworfen, ob Brandt sich für diese Nachrichten erkenntlich zeige? Zeuge: Das habe ich nicht gefragt. Ich wußte, daß Brandt die Repräsentationszulage hatte. Ich konnte nichts anderes annehmen, als daß er seinen Freunden Zuwendungen machte. Ich glaube aber, daß seine Ausgaben lediglich bedingt waren durch den Verkehr. Vors.: Hat Brandt auch einmal ge- klagt, wie schwer es sei, solche Nachrichten zu bekommen? Zeuge: Er sprach sehr häufig über diese Dinge. Das war auch der Grund, daß ich zuletzt gegen ihn verstimmt war. Ich hatte ihm gesagt, wie Herr Eccius darüber dachte, daß er die Berichte für notwendig hielt, und ich habe ihm erklärt, daß ich von der Sache nichts sehen und nichts wissen wolle. DaS letztere war ja eigentlich Heuchelei von mir» denn ich wußte ja von der Sache. Brandt hat mir auch über die A. P. K. geklagt und gesagt, daß er dort keine Mitteilungen be- komme, obwohl er ie früher bekommen hatte. Das sei auch der Grund dafür, oaß die Herren, die die Angelegenheiten der A. P. K. in Essen zu bearbeiten hatten, von den Kornwalzern nichts wissen wollten. Brandt sagte, die Leute in der A. P. K. seien zu sehr gedrillt auf die Geheimhaltung. Das war für Brandt nicht angenehm, weil es sein mag, daß für die Firma ein dringendes Bedürfnis bestand, über die Versuche in der A. P. K. gern etwas zu erfahren. Vors.: Hat Brandt Ihnen auch von Geschenken ge- sprachen? Zeuge: Er erzählte mir, daß ein Herr im Rcichsmarineamt ihm mehrfach Geschenke mache, so daß er gezwungen sei, darauf mit Geschenken zu antworten. Der Zeuge gibt weiter an, daß Brandt ihm auf seine wiederholten Vorstellungen erklärt habe, daß von Metzen ihm in unglaublicher Weise die Sache er- schwere. Ob von Metzen hierbei die Aeußerung getan hat:Wii? sitzen auf einem Vulkan!", kann er heute nicht mehr angeben, er habe aber bestimmt derartige Ausdrücke gebraucht. Vors.: Wen haben Sie unter..wir" verstanden? Zeuge: Auch mich selbst, denn ich mußte natürlich als erster in Betracht kommen, der Brandt bei seiner Tätigkeit unterstützt hatte und verantwortlich sein mußte, wenn sie an die Oesfentlichkeit kam. Zu den Aeußcrungen Brandts, daß er von dieser Tätigkeit gern befreit worden wäre, weil sie ihn gesundheitlich und moralisch schädige, erklärt der Zeuge, daß er diese Aeutzerungen nicht für ganz ernst gemeint gehalten habe, da Brandt wußte, daß, wenn er seine Tätigkeit nicht fortsetzt, nicht nur sein Einkommen geschmälert, sondern er auch von Berlin fort- kommen würde, während er doch hier ein Haus und einen Garten erworben hatte, woran er sehr hing. Es folgt nun die Erörte- rung der italienischen Reise von Metzens. Er, Zeuge, gibt an, daß der damalige Kruppvertreter in Italien , ein Oberst, gestorben war, so daß die Vertretung neu besetzt werden mußte, v. Metzen glaubte, ein moralisches Anrecht auf diese Vertretung zu haben und hatte sich deshalb auch gegen seine Versetzung nach Berlin ge- sträubt. Um die Verhältnisse in Italien kennen zu lernen, reiste er dort hin. Der Vertreterposten wurde ihm unter zwei besfimmten Bedingungen von Dr. Dreger angeboten. Die eine Bedingung will der Zeuge heute nicht mehr nennen» denn er schlug sie aus, weil sie ihm unannehmbar schien. Die zweite war, daß er aus dem Be- amtentum der Wrma ausscheide, freier Vertreter werde und hierfür ein Prozent von allen seit dem Tode des früheren Vertreters gemachten und weiterhin zu machenden Geschäften in Italien erhalten sollte. Dieses Angebot hat er zuerst angenommen, nachher aber nach Kenntnisnahme der Akten in Essen gebeten, das Jawort zurückzu- nehmen und sich entscheiden zu können. Vors.: ES schwebt ja nun ein besonderer Streit zwischen Ihnen und der Firma wegen der Affäre mit dem Herrn v. Wingen. Ich würde diese Sache am liebsten ausscheiden, aber leider geht das nicht, denn es ist hier in der Beweisaufnahme schon vorgebracht worden, daß Sie bis zu dieser Affäre niemals von Bestechungen der Firma Krupp gesprochen, seitdem aber Ihre Haltung gegen- über der Firma geändert hätten. Der Zeuge gibt nun an, in Mailand auf Empfehlung des deutschen Konsuls mit Herrn v. Wingen, einem der glänzendsten Kenner der italienischen Privat- industrie bekannt geworden und sehr viel mit ihm bei- sammen gewesen zu sein. Herr v. Wingen erklärte wiederholt, daß er seit langem den Posten eines Kruppvertreters für Italien er- sehnt habe, da er aber nun sehe, daß ich dafür in Aussicht ge- nommen war, biete er sich an, mir mit Rat und Tat zur S e i t c z u st e h c n, wo es möglich wäre. Er war in die Geschäfte der Firma Krupp außerordentlich eingeweiht und aus einer Aeußerung des Herrn Muehlon hierüber schließe ich, daß über Herrn v. Wingen der Firma Krupp von Herrn Eccius nicht viel berichtet wurde, weil Herr Eccius selbst auch auf diesen Posten aspiriert hatte. Der Zeuge erzählt dann, daß selbstverständlich Herr v. Wingen seine gründliche Kenntnis der italienischen Ver- hältnisse nicht gratis, sondern gegen eine Provision ihm zur Verfügung gestellt haben würde, und zwar sollten das 25 Proz. des Gesamteinkommens v. Metzens nicht nur der Ge- schäfte, an denen v. Wingen mitgewirkt hatte, sein. Dies erschien Herrn v. Metzen zu viel, da ja natürlich viele Geschäfte gemacht worden wären, an denen Herr v. Wingen nicht beteiligt gewesen wäre. Ich sagte mir. das ginge nicht, und erklärte Herrn von Wingen, wir können uns ja auf andere Weise verständigen. Da- bei dachte ich mir, daß ich ihn bei den Geschäften, die wir mitein- ander machen, auch viel mehr, selbst 50 bis 60 Proz., je nachdem, geben könnte. Herr v. Wingen aber scheint dies so aufgefaßt zu haben, als ob ich überhaupt verzichten wollte und er mir die Vertretung abkaufen sollte. Denn er antwortete mir sofort darauf: Ja, ich habe erst vor kurzem eine andere Vertretung gekauft. Ich hatte aber derartiges gar nicht beabsichtigt. Vors.: Der Vertrag ist aber doch nach dieser Richtung hin abgeschlossen. Zeuge: Der Vertrag ist aller- dings abgeschlossen in einem Augenblick derKopflosigkcit von mir, die durch Herrn Muehlon entstanden ist. Vors.: Darauf kommen wir später. Der Zeuge führt dann weiter aus: Ich hätte nie daran gedacht, die italienische Vertretung, auf die ich mich seil Jahren gefreut hatte, auf diese Weise zu verschachern, wenn nicht infolge eines Briefes des Herrn Dr. Muehlon etwas dazwischen gekommen wäre. Ich wollte aus Berlin weg, nicht lediglich der Kornwalzer wegen, obwohl auch diese Sache eine große Rolle dabei spielte. Dagegen ist es unrichtig, daß ich Brandt los sein wollte. Es wird ein Brief verlesen, der von Brandt in französischer Sprache an Herrn v. Metzen am 4. Juni 1912 nach Italien ge­schrieben worden ist. In diesem Briefe wendet sich Brandt gegen die Annahme v. Metzens, daß er, Brandt, ein Mann sei, der mit seinem Schicksal unzufrieden sei; er habe genug Kämpfe, Unverschämtheiten und Erniedrigungen durchzumachen gehabt, um sich in einer ruhigen Position wohlzu- fühlen. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob diese Kämpfe und Demütigungen sich nicht auf den Verkehr mit den Beamten be- ziehen, erklärt Brandt, daß er damit einen Streit mit der Haus- dame in der ersten Zeit seiner Berliner Tätigkeit im Sluge gehabt habe. Die Dame habe ihm Vorhaltungen gemacht, daß er den Boden bekleckst hätte. Vors.: Ich kann mir doch nicht denken, daß Sie wegen dieseS Streites mit der Hausdame von Kämpfen und Demütigungen sprechen; haben Sie nicht etwa gemeint,, daß Sic Kämpfe in Ihrer Seele auszukämpfen und Demütigungen auszu- stehen hatten wegen des Verkehrs mit den Beamten? Angekl. Brandt: Ich gebe zu, daß der Streit es nicht allein war. Vors.: In dem Brief heißt es weiter, daß es gelungen war, einen Freund in dir Feldzengmeisterei zu bringen, und Sie sagen dann:Dies wird unseren Einfluß ver- mehren." Angekl. Brandt: Wenn ich den Brief deutsch gc- schrieben hätte, dann würde ich geschrieben haben, es sei einem Freunde gelungen, in der Feldzeugmeisterei anzukommen. Vors. (zum Zeugen v. Metzen): Was sagen Sie zu dieser Stelle mit dem Freund und dem verstärkten Nnsluh. Zeuge v. Metzen(nach langem Besinnen): Ich möchte meine Aussage verweigern. (Große Bewegung.) Vors.: Verweigern können Sie die Aussage nur. wenn Sie sich st ra fb a r gemacht haben. Zeuge: Das kann ich nicht zugestehen. Vors.: Wenn aber kein gesetzlicher Grund vorliegt, dürfen Sie Ihre Aussage nicht verweigern. Verteidiger Justizrat v. Gordon: Der Zeuge kann sich strafbar ge- macht haben, wenn er an der Beschaffung von Nachrichten beteiligt war. Vors.: Er kann auch die Aussage verweigern, wenn er erklärt, daß er sich einer strafbaren Handlung schuldig gemacht hat. Zeuge v. Metzen: Dann bitte ich, mir die Zeit zu gewähren, da- mit ich mich mit meinem Rechtsbeistand hierüber besprechen kann. Vors.: Das kann ich nicht zulassen. Sie müssen hier sofort ant- Worten. ES kommt dann zu längeren Aussühningen der Ver­teidiger darüber, ob ein Zeuge ohne besondere Erklärung, sich straf- bar gemacht zu haben, die Aussage zu verweigern berechtigt sei. Oberstaatsanwalt: Der Zeuge muß erklären: Ich mache von dem Recht der Zeugnisverweigerung Gebrauch, weil ich mich sonst einer strafbaren Handlung bezichtigen würde. Will der Zeuge diese Er- klärung abgeben? Zeuge: Nein, diese Erklärung kann ich durch- aus nicht abgeben, im Gegenteil. Rechtsanwalt Löwenstein: Eine solche Erklärung ist nicht notwendig, der Zeuge braucht nicht zu sagen, ich habe das und das getan, das liegt nicht im Sinne des Gesetzes. Vors.: Der Zeuge war ja der Teilnahme verdächtig; das Verfahren ist zwar gegen ihn eingestellt worden, damit ist aber nicht gesagt, daß ein solcher Verdacht gegen ihn jetzt nicht mehr be- stehe. Ich will mich vorläufig mit der Erklärung des Zeugen be- gnügen. Rechtsanwalt Löwenstein: Hat der Zeuge den Brief be- antwortet. Zeuge: Ich habe aus Italien verschiedene Briefe ge- schrieben. Rechtsanwalt Löwenstein: Hat der Zeuge auf den Satz mit dem verstärkten Einfluß geantwortet? Zeuge: Nein, ganz sicher bin ich nicht darauf eingegangen. Verteidiger Rechtsanwalt Löwenstein überreicht das Antwortschreiben des Zeugen v. Metzen, in dem über diese Stelle nichts enthalten ist. Dann wird ein Brief des Zeugen an Dr. Muehlon verlesen, in dem er auf die Schwierig. leiten der Uebernähme der italienischen Vertretung hinweist und erklärt, daß er damit eine gute und sichere Position aufgeben würde. Vors.: Da sagen Sie doch also, daß Sic an Berlin hingen. Zeuge v. Metzen: Herr Präsident, ich habe in meinen Briefen nicht immer das nach Essen geschrieben, was ich gedacht habe. Verteidiger Rechtsanwalt Löwenstein: Welcher Grund wa. für Sie maßgebend, Herrn Dr. Muehlon die Unwahrheit zu sagen? Zeuge: Die Rücksicht aus mein Verhältnis zu Dreger. Verteidiger Rechtsanwalt Löwenstein: Sie haben doch auch zu Brandt gesagt, daß Sie sich in Berlin wohl fühlen. Zeuge: Das glaube ich nicht. Rechtsanwalt Löwenstein legt ein Schreiben v. Metzens aus Italien vor, in dem er auch von der italienischen Vertretung spricht und sagte, er habe sich Bedenkzeit ausbedungen; wenn man im Auslande sei, merke man erst, welche Annehmlichkeiten Berlin biete, auch wenn man nicht im Gold stecke. Weiter weist Rechtsanwalt Löwenstein darauf hin, daß es in dem Brief an Brandt auch heißt:Sie können mit Ihrer Stellung durchaus zufrieden sein, Sic stehen in unlinfrchtbarcr, gesicherter Position." Der Verteidiger erklärt dazu, er verstehe nicht, wie man das gegen- über einem Manne sagen könne, den man der Bestechung schuldig gehalten habe. Zeuge v. Metzen: Ich habe nichts direk: von der Bestechung gewußt, wenn ich auch auf dem Standpunkt stehe, daß in dem Freihalten mit Wein usw. eine Bestechung liegt. Brandt aber meinte, man kann mir nichts verdenken. Angeklagter Brandt: Das bestreite ich. Vorsitzender: Wa? wollten Sie mit der unangreifbaren Position sagen? Zeuge: Meiner Ansicht nach hatte er sie. Oberstaatsanwalt: Meinen Sie, bei der Firma Krupp ? Zeuge: Jawohl. Oberstaatsanwalt: Oder der Oesfentlichkeit gegenüber? Zeuge: Stein. Oberstaatsanwalt: In einem früher verlesenen Briese befindet sich die Stelle:Daß unser Einfluß wachsen würde, wenn jemand in eine einflußreiche Stellung gebracht wird." Es besteht also hier der Verdacht, daß man gestrebt hat, einen Informator in eine einflußreiche Stellung z« bringen und eine Aeußerung Brandts hierzu bestätigt diesen Verdacht. Der Zeuge v. Metze» weint immer, wenn Dreger ge,