Einzelbild herunterladen
 

Krankentransporteur sein Heil in der Polizeiwache in der Juden und die Cholera eingeschlichen. Es giebt Juden, die, Der Gerichtshof hat den Angeklagten Größ, da es sich hier um Libmannstraße zu versuchen. Dort angekommen, wurde geöffnet fittlich höher stehen sollen und es giebt Juden, die cholera- ein Wigblatt und wesentlich um einen politischen Kampf handelt, und ein Schußmann, der mit furzen Worten von der Sachlage verdächtig sind, man muß sie nehmen wie sie kommen das zu 100 m. Geldbuße event. 10 Zagen Gefängniß verurtheilt, unterrichtet wurde, sab sich den Kranten an und sagte zu dem scheint auch in der Judenfrage das Rezept dieses großen Staats- Die übrigen Angeklagten aber freigesprochen, da nicht nachgewiesen Samariter: Nun, was wollen Sie denn, der Mann tann ja noch manns zu sein." sei, daß sie den Inhalt vor der Verbreitung gekannt haben. stehen. Kopfschüttelnd entgegnete G., daß er auf dem langen Angell. Glöß bestreitet, daß er die Absicht einer Be- Dem Grafen Caprivi wurde die Publikationsbefugniß im Reichs­Transport Gelegenheit genug gehabt habe, sich von dem hilflosen leidigung mit dem Bilderbogen ausgedrückt habe, und behauptet, Anzeiger" und der Staatsb.- 8tg." zugesprochen. Zustande des Armen zu überzeugen. Stehen Sie mal auf", daß die Thatsachen, welche in dem Bilderbogen stehen, richtig redete der Schuhmann den Kranken an. find. Er bestreite, daß in Berlin ein Exemplar des Bilder bogens verkauft sei und müsse den Gegenbeweis erwarten. Die übrigen Angeklagten erklären, daß fie von Glöß die Bilder bogen bezogen und verbreitet haben. Sie wollen aber den Bilderbogen nur ganz flüchtig angesehen haben.

"

Erst nachdem der dienstthuende Schuhmann sich fest davon überzeugt hatte, daß der Unglückliche auch wirklich unfähig sei, auf eigenen Füßen zu stehen, fand er in der Revierwache Auf­nahme.

-

Eine zweite Anklage wegen Beleidigung des Reichslanglers Grafen v. Caprivi wurde vor der I. Strafkammer verhandelt gegen den Verlagsbuchhändler Glöß und die Buchhändler Rob. Schüler, Frdr. Dörge, Wilh. Törlig, Karl Wintler, Paul Hugo Struppe, Ernst Rühe, Gust. Ad. Dewald, Wilh. Hachmann, Alb. Reinhardt. In diesem Falle Froh, daß der Kranke endlich ein Unterkommen gefunden Angell. GIB behauptet, daß in diesem Straffall er handelte es sich um den Politischen Bilderbogen Nr. 8", unter hatte, gab G. feiner Befriedigung darüber ir kurzen Worten jährung eingetreten fei. Er habe die vorsichtige Gewohnheit, dem Titel" Juden- A- B- C." Der Buchstabe ist durch ein Bild Ausdruck, daß diesmal ein Obdachloser von dem Tode durch Er- feine volksthümlichen Schriften immer erst in Dresden einer An illuftrict, auf welchem Graf Caprivi , wie er fegnend durch eine frieren gerettet sei. Schon gut, schon gut, gehen Sie nur zahl von Personen zuzuschicken und damit zu verbreiten, und Straße zieht, die auf der einen Seite von einer Wucher- Anstalt" eigentlich gehört der Mann ja gar nicht auf dies Revier!" Starr erst nach etwa 4 Wochen mit der Versendung nach anderen auf der anderen von einer Pleite- Schule" flantirt wird. Aus vor Verblüfftheit stand G. einen Augenblick da, und als er Orten zu beginnen. Er habe den Bilderbogen am 8. Januar in beiden Häusern guckt eine jüdische Gestalt mit je einem Zettel endlich seine Schritte nach Hause lenten fonnte, tauchten ernst Dresden erscheinen lassen, indem er ihn verschiedenen Personen, heraus, auf welchem steht Konkurs von Cahn" und" Konkurs hafte Zweifel in ihm auf, ob er durch Rettung eines Menschen auf die er sich berufe, zugeftellt habe. Der Strafantrag von Cohn". Darunter steht geschrieben:" In Deutschland lebens eine lobenswerthe oder eine an Strafbarkeit grenzende fei aber später als nach dem Termin dieses Erhausen Cahn u. Cohn, Caprivi ist ihr Schutzpatron". Die That begangen hatte. scheinens in Dresden gestellt worden.- Der Gerichtshof Borverhandlungen über Zuständigkeit des Gerichtshofes zc. find Eine bestohlene Zigeunerbande. Der seltene Fall, daß lehnt eine Beweiserhebung nach dieser Richtung hin ab, diefelben wie bei der vorigen Verhandlung. Angeti. Glöß be­eine Bigeunerbande bestohlen wird, hat sich am Donnerstag Abend da der Staatsanwalt nicht bestreiten will, daß die Ver- hauptet, daß er erst bei der Beschlagnahme des Bilderbogens am in dem benachbarten Marienfelde ereignet. Dort war die aus sendung einzelner Exemplare an einzelne Personen in Dresden 15. Juli v. J. von dem Inhalt des letzteren Kenntniß genommen habe. Männern, Weibern und Kindern bestehende Gesellschaft in den am 8. Januar stattgefunden habe. Sein Verlag sei ein durchaus patriotischer und monarchischer Angeklagter Glöß beantragt sodann, den Fürsten Bisund er habe für viele seiner Verlagswerte von Ministern Gasthof von Rohrbeck eingekehrt und hatte das aus einem Schimmel und einem Rappen bestehende Gespann auf der Straße mard als Zeugen zu vernehmen. Derselbe folle befunden: wie Bedlig, v. Berlepsch, v. Mittnacht, Fürst Bismarck u. a. stehen lassen. Als einer der Männer sich nach dem Fuhrwert dem Bosten des Ministerpräsidenten sei von so hohem Werth, glauben machen, daß Sie von dem Inhalt dieses Bilderbogens 1. Die Perfonalvereinigung zwischen dem Reichskanzler- Amt und Anerkennungsschreiben erhalten.- Pras. : Sie wollen also umsehen wollte, machte er die Erfahrung, daß die beiden Pferde Daß nur eine Erschlaffung der persönlichen Arbeitskraft der vor dem 15. Juli nichts gewußt haben? Angekl. Glöß: ausgespannt und verschwunden waren. Sofort gerieth die Ge sellschaft in große Erregung über den Verlust und theilte sich, einzige Grund sein kann, diese Vereinigung aufzuheben; 2. es Mein Geschäft ist sehr ausgedehnt. Solche Dinge gehen sofort - Präs.: Also, was Sie über die ganze Welt um zu Fuß die verschiedenen Richtungen abzusuchen und eine fei durchaus nicht mit absoluten Schwierigkeiten verknüpft, ein in die Druckerei. vertreiben und als Mittel eines ehrlichen Kampfes angesehen Spur des Thäters zu entdecken. Auch Weiber und Kinder mußten tüchtiger Staatsmann und ein tüchtiger Landwirth zu sein. mitwirken, und man fah noch am späten Abend eine dürftig be ab. Es fönne gang dahingestellt bleiben, ob das, was durch ja kommen, daß sich ein solcher Bogen plöglich als in semi­Der Gerichtshof lehnt die Vernehmung des Fürsten Bismard wissen wollen, das sehen Sie sich gar nicht an? Da könnte es kleidete Frau in Gesellschaft eines kleinen Mädchens weinend

und vor Frost zitternd auf der Landstraße nach Lankwih, um auf die Entscheidung des Gerichtshofes habe es keinen Einflußischem Sinne geschrieben entpuppt und Sie dadurch aus

den Weg zu erkunden, auf dem die Pferde entführt waren.

Polizeibericht. Am 4. b. M. Morgens wurde auf der Treppe des Hauses Alte Schönhauserstr. 17 ein Schneidergeselle anscheinend innerlich schwer verletzt aufgefunden und in seine Wohnung gebracht, wo er bald darauf starb. Er ist vermuthlich in der Trunkenheit von der Treppe gefallen. Auf dem Schloß plate wurde Vormittags eine Frau durch einen Schlächter wagen überfahren und so erheblich verlegt, daß thre Ueber­führung in die Charitee erforderlich wurde. Nachmittags ge­rieth vor dem Hause Yorkstr. 71 ein Arbeiter unter die Räder eines Müllwagens und wurde an den Unterschenkeln ver­legt. Auf dem Spandauer Schifffahrtskanal, in der Nähe der Stielerbrücke, brach ein 6jähriger Knabe auf dem Gise ein und erfrank. Abends wurde auf dem Laufigerplage ein Kohlen händler durch einen Geschäftswagen überfahren und anscheinend innerlich verlegt. Auf dem Flur des Hauses Mittelstraße 18 wurde eine Frau schwer krank aufgefunden und nach der Cha­ritee gebracht. Nach ihrer eigenen Angabe bat sie sich mittels Oleums zu vergiften versucht. Auf der Treppe des Hauses Chorinerstr. 56 wurde die Leiche eines neugeborenen Kindes vor gefunden. Im Laufe des Tages fanden neun Brände statt.

-

-

Gerichts- Beitung.

-

-

--

"

-

-

antisemitischen plöglich ein semitischer Verleger Nach Schluß der Beweisaufnahme plädirt Staatsanwalt werden. Angefl.: Diese Gefahr liegt nicht vor. Oppermann auf Schuldig. Der Zweck des ganzen Bilder Präs.: Halten Sie es nun für eine Schmeichelei für den bogens sei zweifellos, die Regierungsfähigkeit und Regierungs- Grafen Caprivi , wenn er als Schußpatron der jüdischen Pleite­thätigkeit des Reichskanzlers herabzusetzen und zu verhöhnen, macher hingestellt wird? Angell. Glöß: Graf Caprivi ist ihm die staatsmännische Befähigung abzusprechen, indem man Philoſemit und er kann es doch nur als Schmeichelei betrachten, ihm vorwerfe, nicht nach bestimmten Grundfäßen und Maximen wenn die Juden ihn als Schuppatron verehren. Präs.: Wie fein Regiment zu führen, sondern dem Grundfage des laisser sich die Juden zu Caprivi stellen, darauf kommt es hier doch faire, laisser aller buldige und nicht schiebe, sondern geschoben nicht an. Angek!. Glöß: Doch, der Bilderbogen heißt ja das werde. Er werde aus diesen Gesichtspunkten heraus ironisch als" Juden- A- B- G" und ist aus dem Geifte der Juden heraus her­großer Staatsmann" bezeichnet. Das Bild werfe dem Reichs-" Juden- A- B- C" und ist aus dem Geiste der Juden heraus her­gestellt. Angell. Glöß bestreitet ferner, daß er mit der Verab­tanzler ganz deutlich vor: blos um sich im Amte und im Gefolgung der Bogen an die mitangeklagten Buchhändler per­nusse seines Gehalts zu erhalten, protegire er das Judenthum, fönlich etwas zu thun gehabt habe. Die Mitangeklagten räume diesem den besten Platz ein und sei parteiisch aus selbst wollen die Bilderbogen vor der Verbreitung gar nicht oder nur füchtigen Zwecken. Mildernd für die Angeklagten würde nur sehr flüchtig angefehen haben. Der Angeklagte Rühe erklärte, das in Betracht gezogen werden können, wenn sie offen gefagt daß er den Bilderbogen fogar weggelegt habe, weil er die Ten­hätten, daß sie ihrer antisemitischen Sache nußen wollten. Wenn dieselben dagegen doch recht erbärmliche und bedenkliche Ein- den nicht billige. Er sei nicht Antisemit, sondern habe sich die Sachen nur fommen lassen, weil er als Buchhändler Alles wände erheben, so zeigen sie dadurch nur, daß sie zwar Freude führen müsse. Staatsanwalt Oppermann erachtete die und Ritzel über Beschmutzungen des höchsten Beamten empfinden, hier vorliegende Beleidigung des Reichstanzlers für eine sehr aber nicht den Muth Der persönlichen Verantwortung schwere, da demselben nachgesagt werde, daß er das ungefeßliche haben. Erschwerend falle doch ins Gewicht, daß der Treiben verbrecherischer Juden unterstüße. Die Beleidigung sei Bilderbogen nichts als elende Tendenzmacherei sei, ohne so empörend, daß hier gewiß eine harte Strafe am Blaze sei. jeden realen Hintergrund. Wenn man lediglich aus Tendenz Wenn es sich hier auch um politische Rämpfe und um macherei den höchsten Beamten mit Schmutz bewerfe und verein sogenanntes Wigblatt handele, so set Diefer Wit"

-

-

ſpotte, so müſſe auch die Strafe entsprechend ausfanie durch hatchingniß und grob, daß er gegen Glöß

in

gegen

in

die

-

nur

nur

die

-

Soweit

müsse doch auch die Gefahr nicht außer Acht lassen, die durch 6 Monate Gefängniß beantrage. Was die Mitangeklagten Prozeß wegen Beleidigung des Reichskanzlers solche Machwerke heraufbeschworen werde. Schließlich müffe Grafen Caprivi . dabei ja jede Autorität untergraben werden, und wer sich dabei betrifft, so beantragte der Staatsanwalt die Freisprechung der Angeklagten Schüler, Rühe, Hachmann und Rein­Vor der I. Strafkammer des hiesigen Landgerichts I begann ins Fäustchen lache, seien doch die Umsturzparteiler(!). Ein hardt und die Verurtheilung der übrigen zu je 4 och en heute eine Berhandlung wegen Beleidigung gegen 1. den Druckerei derartiges verwerfliches, durch Nichts hervorgerufenes Treiben, Gefängniß. Angeklagter Glöß behauptete, daß der besitzer und Berlags- Buchhändler Ferd. Woldemar Paul G18 das nur Freude empfinde am Berunglimpfen, Herunterziehen und Bilderbogen nur ein Gesammtbild der jüdischen Denk- und aus Dresden ; 2. ben Buchhändler Gustav Dewald aus Berlin ; Schmugwerfen müffe mit Gefängniß geahndet werden. Er be- Gesinnungsweise darbieten sollte. Die Juden halten den Grafen 3. den Buchhändler Paul Struppe aus Charlottenburg ; antrage gegen 15B 4 Monate, gegen jeden der übrigen Caprivi für ihren Schutzpatron und er fet es auch. Dies gehe 4. den Buchhändler Karl Winkler aus Charlottenburg . Den Angeklagten 4 Wochen Gefängniß. Vorsitz führt Landgerichtsdirektor Ried, die Anklage vertritt Staats Angell. Glös tämpft nochmals gegen die Zuständigkeit des schon daraus hervor, daß der Reichskanzler sich noch nie immer Juden, sondern gegen anwalt Oppermann, als Bertheidiger ist R.-A. Heider Gerichtshofes und für die Verjährung. Er wolle vor seinem Antisemiten erklärt. Rechtsanwalt Heyder sucht ordentlichen Gerichtshof in Dresden abgeurtheilt werden, denn auszuführen, daß der Bilderbogen eine qus Mez zur Stelle, Heihe Bor Eintritt in die Verhandlung weist Angeklagter G15 es sei doch eine Anomalie, daß er wegen der Broschüre patriotischer Mahnungen enthalte und gar nicht behaupte, barauf hin, daß er sich auf das Zeugniß des Fürsten Bismard Die Juden in Deutschland" beispielsweise 80 Mal eingegangene Benachrichtigung, wonach unter Beifügung eines bogen verfolge teine elende Tendenzmacherei, sondern sei so treu Törlih meinie, er habe den Tegt zu dem Bilde C. nur so auf­berufen habe. Der Vorsitzende verliest eine aus Friedrichsruh allen Theilen Deutschlands angeklagt werden konnte. Der Bilder: Daß Graf Caprivi sich zum Schuppatron der Juden selbst mache, sondern von diesen dazu gemacht werde. Der Angeklagte Attestes des Prof. Schweninger mitgetheilt wird, daß Fürst vaterländisch gehalten, daß er Anerkennungsschreiben der höchsten aller überhaupt Juden, sondern Christen" sei. Bismarck durch Krankheit am Reisen verhindert ist und der Persönlichkeiten" in Händen habe. Gs laffe sich nicht ableugnen, gefaßt, daß Caprivi der Schuspatron nicht blos der Ladung nicht folgen tann. daß unter dem Ministerium Caprivi die Juden einen besonderen Angekl. Glöß: Von vornherein muß ich erklären, daß ich Schuß genießen, dafür spreche die hohe Bedeutung, welche der Präs.: Wenn das ein Wiz sein sollte, so muß ich mir solchen entschieden verbitten!- Angel: Ich meine der Schutz­mich von feinem Richter aburtheilen laffe, welcher jüdischer Finanzminister Miquel in diesem Ministerium erlangt habe. Be patron aller Deutschen . Bräf.: Meinen Sie, daß alle, bie Religion ist, von Juden abstammt oder jüdische Verwandtschaft tanntlich habe Miquel gesagt: Seien wir alles, nur nicht find? Deutschland wohnen, Juden hat.- Präf.: Soll das ein formelles Ablehnungsgesuch fein? Antisemiten". Das Bild fei nichts weiter als eine wahrheits- find wir boch nicht! Nach kurzer Berathung erklärte -Anget!: Jawohl. Bräf.: Wie wollen Sie dies be gemäße Darstellung unserer gegenwärtigen politischen Ber- fich der Gerichtshof auch in diesem Falle für zuständig gründen Angetl.: Es handelt sich um eine antisemitische hältnisse. ? und die Verjährung für ausgeschlossen. In der Sache selbst ist Broschüre und ich muß fürchten, daß Richter, die mit den er Rechtsanwalt Heider macht für die angeklagten Buch der Gerichtshof der Ueberzeugung, daß dem Grafen Caprivi der wähnten Eigenschaften behaftet find, befangen find. Präf.: händler geltend, daß es nach Maßgabe des§ 21 des Preßgefeßes Borwurf gemacht werden sollte, nicht nur die Juden an sich, Vorwurf gemacht werden sollte, nicht nur die Juden an sich, Gegen welchen Richter wollen Sie den Einwand der Befangen nicht angängig fet, die Sintermänner des Angeklagten Glöß in fondern gerade verbrecherische Thätigkeiten der Juden zu schüßen. heit erheben?- AngelL: Ich denke, wenn der Herr Vor- Gestalt der Buchhändler, die den Bilderbogen vertreiben, nun auch Das sei beleidigend. Der Gerichtshof hat dem Angeklagten Glöß fizende die Herren befragt, wird sich herausstellen, wer befangen noch anzuklagen. Er bezweifle entschieden, daß Graf Caprivi mit ift. Pr& f.: Ich habe keine Veranlaffung, die Richter zu den Hintermännern, von denen er in seinem Strafantrage spricht, geglaubt, daß er nicht der Verfasser des Bilderbogens ſei und fragen, ob fie Juden sind.-Angefl.: Dann mache ich den irgendwie an diese Buchhändler gedacht haben fönne. Der Bilderbogen hat ihn nur aus dem Fahrlässigkeits.Paragraphen 21 des Preß Ginwand der Befangenheit gegen die Gefanmtheit des Rol- fei durchaus nicht auf eine tendenziöse Herabfegung des Grafen gefezes verurtheilt. Die Strafe ist auf 30 M. bemeffen. Die legiums. raf.: Alfo, Sie wollen behaupten, daß jeder der Caprivi berechnet, sondern auf eine Glorifizirung des Fürsten übrigen Angeklagten wurden sämmtlich freigesprochen. fünf Richter Jude ist? Angetl.: Das tann ich nicht be- Bismarck . In anderen Wizblättern, im ult" u. bergl., werde Ein Gewaltakt der Berliner Bolizei." Unter dieser haupten. Präs.: Wie wollen Sie also Ihre Behauptung der Graf Caprivi allerdings oft in fehr beleidigender Weise dar- Spigmarte erschien am 17. Juli vor. J. im Kleinen Journal" Befangenheit glaubhaft machen? Anget: Ich muß gestellt, hier sei dies aber nicht geschehen. Was der Staats- ein Aufsehen erregender Artikel. Es wurde darin mitgetheilt, das bem Kollegium überlassen. Der Staatsanwalt anwalt als Beleidigungen herauslese, sei lediglich künstlich hinein- daß am Morgen des 15. Juli die Posamentier- Chefrau Klara beantragt, den Antrag des Angeklagten abzulehnen, worden sei, ohne daß folche ganz allgemeinen Bemerkungen nicht genügen, um bezeichnet werde, so entspreche das den Thatsachen und sei durch eine Berechtigung dazu vorgelegen. Die Beamten hätten ihr den Einwand der Befangenheit zu begründen. Der Gerichts- ans nicht beleidigend. Heute seien doch die Verhältnisse so zu nicht einmal so viel Zeit gelaffen, sich in anständiger Weise zu hof lehut nach furzer Berathung den Antrag des Angeklagten gespitzt, daß man entweder Antifemit oder Philosemit sein bekleiden, sie sei in rober Weise hinter dem Ladentisch hervor ab, da feiner der fungirenden Richter Jude oder von jüdischer unüffe(). Der Bilderbogen beabsichtige nicht, nach dem Grafen geholt, vorwärts gestoßen und gewaltsam nach dem Polizei­Herkunft sei. Capripi mit Schmutz zu werfen, sondern er wolle dazu bei- bureau geführt worden. Hier habe der eine der Beamten, Angell. Glöß erhebt sodann den Einwand der Unzu tragen, daß das Schmugwerfen" gegen den früheren Reichs- der Schußmann Räthke, sie durch Worte wie Schwindlerin" Der Polizeipräsident von Richthofen ständigkeit des hiesigen Gerichts, da die von ihm herausgegebenen fanzler endlich aufhöre. Eine kommissarische Vernehmung des u. bgl. beleidigt. Schriftwerke in Dresden erscheinen, ehe fie in anderen Orten ver- Fürsten Bismarck würde er doch für sehr wesentlich halten, weil fandte darauf eine Berichtigung ein, worin er angab, daß die trieben werden und da er in Dresden wohnhaft sei. Der derfelbe bech über manche in dem Bilderbogen angedeutete Dinge Sistirung der Frau Kulicke auf grund eines amtsrichterlichen Staatsanwalt verweist dem gegenüber auf die diesen Einwand Aufschluß geben tönnte. Befehls erfolgt fei, daß die Beamten nur ihre Pflicht gethan ablehnende Entscheidung der zweiten Straffammer, welche vom Angeti. 1öß: Er beanspruche den Schutz des§ 193 in bätten und daß diefelben in dem betr. Artikel zu Unrecht der Rammergericht auf die Beschwerde des Angeklagten Glöß be- vollem Umfange. Fürst Bismarck sei ein Stück der deutschen Ueberschreitung ihrer Amtsbefugnisse bezichtigt worden feien. stätigt worden ist, ferner auf die Entscheidung des Reichs- Voltsehre und es sei Ehrenpflicht für jeden Deutschen , für Bis- Das Kleine Journal" nahm diese Berichtigung zwar auf, vers gerichts in der bekannten Straffache Paasch. Der Gerichts- mard einzutreten. Eine etwaige Verurtheilung werde Caprivi's öffentlichte dann aber einen zweiten Artikel mit derfelben hof beschließt, zunächst in die Verhandlung einzutreten, da es ibm Stellung nicht befestigen. Ueberschrift wie im ersten, worin sämmtliche Angaben nur dadurch möglich sei, ein selbständiges Urtheil über die Zu- Nachdem der Staatsanwalt sich gegen die rechtlichen Aus- über die Art der Verhaftung aufrecht erhalten wurden. Auf ständigkeitsfragen zu fällen. führungen des Vertheidigers und der Angeklagten gewendet, grund dieser Artikel wurde gegen den verantwortlichen Redakteur Bei der Befragung über seine persönlichen Verhältnisse giebt zieht sich der Gerichtshof zur Berathung zurück. Das Gericht des Kleinen Journals", Maximilian Rapfilber, Anflage der Angekl. Glöß nur seine Namen und sein Alter, sowie feine erachtet sich zur Entscheidung für zuständig, da die Verbreitung wegen Beleidigung des Polizeipräsidiums, sowie der erwähnten Vermögensverhältnisse an, erklärt aber, daß er alle weiteren per- zwar am 8. Januar begonnen sein mag, aber doch bis zum Beamten erhoben. Gestern fand vor der Vll. Strajkammer des fönlichen Angaben verweigere, da er die Zuständigkeit des 9. Juni, wo die mitangeklagten Buchhändler Bilderbogen von Landgerichts I Verhandlung statt. Der Angeflagte behauptete, Gerichtshofes bestreite. Glöß erhalten haben, fortgedauert bat. Durch die von den daß er sich unter allen Umitänden im guten Glauben befunden Bur Anklage steht der im Verlage von Glöß 1893 erschienene Buchhändlern unter Vorwissen von Glöß hier in Berlin statt habe. Frau Kulicke sei nach der Redaktion gekommen und habe Politische Bilderbogen Nr. 9", welcher den Titel Bismard gefundene Verbreitung ist Berlin Thatort geworden und eine eine Schilderung von dem Vorfalle gegeben, die nach ihrer Be­genau der Wahrheit entsprach. Er habe in Berlin " trägt. Dieser Bilderbogen ist, gleich seinen Berjährung ausgeschloffen. In der Sache selbst ist der Gerichts- theuerung Vorgängern, von unsäglich albernem Inhalt und läuft auf hof keinen Augenblick über den beleidigenden Charakter des Bilder der Sicherheit wegen noch andere Augenzeugen vernommen und nichts als auf eine plumpe Berherrlichung Bismarc's hinaus. bogens zweifelhaft gewesen. Dem Angeflagten Glöß ift der Schuß da deren Schilderung fich genau mit derjenigen der Frau Kulicke Inkriminirt ist der Passus im Text:" Es marschire der früh des§ 193 zugebilligt worden, da es sich hier wesentlich um einen deckte, habe er von der Wahrheit überzeugt sein müssen. Daß zeitig schlapp werdende" Reichstanzler ohne den Sandsack der politischen Kampf zivischen Antisemiten und Philosemiten handelt. Die Verhaftung der Frau Kulicke eine ungerechtfertigte gewesen, Durch die Vernehmung der preußischen Ministerpräsidentschaft." Ferner ist besonders in- Der Bilderbogen zeige aber deutlich die Absicht der Beleidigung. müffe er noch jest behaupten. friminirt folgender Paffus: Am Sockel des Dentmals fährt Der Gerichtshof hat diese gefunden in dem Bilde, welches dar- Seugin Rulide zeigte sich, daß sie den Sachverhalt dem An­Caprivi vorbei, der Mann, der die Tage nimmt, die guten und stellen sollte, daß der Geldsack das Verbindungsglied zwischen geflagten gegenüber aufgebauscht hatte, Jm Monat Mai v. J. die bösen, wie fie fommen, und unter deffen Augen das Juden- Reichskanzler und Judenthum darstelle. Der Gerichtshof hat et fie wegen einer Gewerbeübertretung mit einem Strafmandate thum in Deutschland demgemäß so üppig gedeiht; feit Bismard's ferner in dem Ausdruck frühzeitig schlapp werdender Meichs- über 5 Mart bedacht worden. Am 15. Juli sei ber Kriminals Nücktritt haben sich in Deutschland mindestens 20 000 ruffifche fanaler" den Vorwurf mangelnder moralischer Thatkraft gefunden. beamte in ihrem Laden erschienen und habe ihr mitgetheilt,

-

-

-

da gelegt. Wenn der Reichskanzler Graf Caprivi als Philosemit Kulicke durch zwei Schuhleute die Bosamentier- Ehefrau Klara