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2. Beilage zum, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 79.

Februar.

Unterm, nenen Kurs".

7. Berlin  . Tischler Richard Hartwich wegen Belei­digung des Bürgermeisters 14 Tage Gefängniß.

25. Flörsheim  . Genosse Nauheimer wegen Beschimpfung der Religion von der Straffammer der Provinz Starken­ burg   freigesprochen.

26. Oderberg   i. M. W. Künecke mit zwei Genossen wegen Vergehen gegen das Vereinsgesetz je 15 M. Geld­strafe.

26. Berlin  . Maurer Da h m 3 wegen Vergehen gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung 7 Tage Gefängniß.

27. Wiesbaden  . Schuhmacher Simon von Mainz wegen Polizeibeleidigung 14 Tage Gefängniß; Schuhmacher Eu! von Wiesbaden   wurde freigesprochen.

28. Stettin  . Genosse Hoppe aus Bredow wegen unerlaubter Sammlung( Eintrittsgeld zur Versammlung) 15 M. Polizei­buße.

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Geeftemünde. Genosse Friedr. Garlisch 3, Zimmer­mann, wegen Verbreitung von Druckschriften( Volks­stimme") vom Schöffengericht 5 M. Geldbuße.

» Coblenz. Genosse Schiel wegen Beleidigung des Herrn v. Stumm 30 M. Geldbuße, ev. 6 Tage Haft. Lägerdorf  . Die Genossen Thomsen, Haß und Hinfche wegen unerlaubter Tellersammlung je 6,50 m. Geldbuße.

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März.

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1. Saalfeld. Genosse Reißhaus aus Erfurt   3 M. Polizeibuße event. 1 Tag Haft wegen Fortsetzung einer aufgelösten Versammlung.( Er hatte zum ruhigen Fort­gehen aufgefordert.)

» Düsseldorf  . Die Genossen Held und Wesch( aus Crefeld  ) ersterer 40, letzterer 60 M. Geldbuße wegen Ver­gehen gegen das Vereinsgesetz.

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Lüdenscheid. Gen. Kat twinkel von der Anklage der Erpressung freigesprochen.( Er hatte durch öffentliche Annonce die mit ihren Steuern im Rückstande befindlichen Mitglieder des Allgemeinen Metallarbeiter- Vereins- ohne Namensnennung natürlich aufgefordert, diese Steuern zu zahlen, anderenfalls Ausschluß erfolge.)

Dresden  . Genosse Siegrist von der Anklage des groben Unfugs freigesprochen. Er hatte in einer Hut­macherversammlung, als ihm von der Polizei das Wort entzogen wurde, geäußert:" Schon wieder ein Maulforb?" Diese Aeußerung hatte die Polizei als groben Unfug" mit einem Strafmandat von 10 M. belegt. 2. Leipzig  . Das Reichsgericht verwarf die vom Redakteur Watermann in Geestemünde   eingelegte Revision in einer gegen ihn erkannten Gefängnißstraße von 8 Wochen wegen Beleidigung und Verächtlichmachung von Staats­einrichtungen.

8. St. Ludwig i. Elf. Genoffe Meise 80 M. Ordnungs­strafe, weil er die Versammlungs- Einladung mit Der Einberufer" statt mit seinem Namen unterzeichnet; acht Mitangeklagte, die in erster Instanz mit je 100. be­straft waren, wurden freigesprochen.

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Dresden  . Genosse Dr. Gradnauer, Redakteur der Sächs. Arb.- Zeitung", wegen Beleidigung des Meißener Tageblatt" Redakteurs vom Schöffengericht mit 150 M. bestraft, erhält in der Berufungsinstanz 60 M. Geldstrafe. Erfurt  . Schuhmacher 3 je wegen Beleidigung eines Werkführers begangen in einer Streifer- Versammlung, vier Tage Gefängniß.

4. Berlin  . Zimmerer Schöntisch von der Anklage der Beamtenbeleidigung freigesprochen; der Staatsanwalt hatte 4 Wochen Gefängniß beantragt.

5. Neuenhagen  . Genosse Koch   wegen Beamtenbeleidigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt vier Monate Ge­fängniß.

Berlin  . Genosse M. Nimmich wegen Vergehens gegen § 16 und 20 des Sozialistengesetzes 3 M. Geldbuße, event. 1 Tag Haft.

Leipzig  . Redakteur Wittich wegen Beleidigung eines altenburger Landraths vom Schöffengericht zu 50 M. verurtheilt, vom Landgericht freigesprochen.

6. Schweidnitz  . Schriftsteller Krohl wegen Beschimpfung der christlichen Kirche 6 Monate Gefängniß.

# Berlin  . Klavier- Arbeiter Peetz wurde vom Land­gericht I. wegen Aufreizung zu 100 M. Geldbuße ver­urtheilt.

Weißenfels  . Genosse Louis Schmidt wegen Be leidigung der Polizeiverwaltung 3 Monate Gefängniß. 7. Königsberg  . Redakteur Gronheim in Berlin   wegen Aufreizung 100 M. Geldbuße.

Fürth  . Der Redakteur der Bürger- Zeitung" wegen groben Unfugs 20 M. Geldbuße. Begangen bei abfälliger Besprechung des Fahnenschmucks anläßlich des Kaiser- Ge­burtstags.

9. Elberfeld  . Genosse Grimpe von der Elb. Fr. Presse" wegen Beschimpfung der christlichen Kirche 1 Monat Ge­fängniß.

10. Dresden  . Handarbeiter Adam aus Zöblit wegen Majestätsbeleidigung 5 Monate Gefängniß.

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Zwickau  . Weber D. Lungwiß aus Glauchau   wegen Majestätsbeleidigung, Beleidigung des Justizministers und des Amtsgerichts Glauchau   1 Jahr Gesängniß. Hamburg  . Genosse A. Bringmann, Zimmerer   aus agdeburg, von der Anklage der Majestätsbeleidigung freigesprochen; der Staatsanwalt hatte 2 Jahre Ge fängniß beantragt. B. wurde am 14. Februar in Magdeburg   verhaftet, nach Altona   transportirt und 31/2 Wochen in Untersuchungshaft behalten. 11. Beuthen   Schl. Genosse Karl Biegler wegen Verbreitung der Probenummer der Gazeta Robotnicza  " 75 M. Geldstrafe bezwv. 25 Tage Haft. 12. Hannover  . Genosse Heinemann aus Gr. Berkel wegen Beamtenbeleidigung freigesprochen. Gera  . Genosse Herm. Nündel wegen Verächtlich­machung von Staatseinrichtungen 30 M. Geldstrafe. 13. Dresden  . Genosse Dr. Gradnauer vom Schöffen­gericht Riesa   wegen Schutzmannsbeleidigung zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt, vom Landgericht Dresden   zu 80 M. Geldbuße ev. 8 Tage Gefängniß. 14. Magdeburg  . Genosse Stöst er wegen Majestätsbeleidi­gung und Gotteslästerung, begangen durch Abdruck des Heine'schen Weberliedes", 6 Monate Gefängniß. Wegen

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Sonntag, den 5. April 1891.

März.

8. Jahrg.

Untersuchungen, die mit unserer Parteibewegung im Zu­

16. Saarbrücken  . Bergmann Bachmann wegen Aufreizung fammenhang stehen, uns ungefäumt direkte Mittheilung zukommen 8 Monate Gefängniß.

J. Auer, Kazbachstr. 9 I, Berlin   SW. Mit sozialdemokratischem Gruße

17. Sonneberg  . Der frühere Redakteur des Thür. Volts- laffen zu wollen unter der Adresse freund", Genosse Aug. Burkhard wegen Aufreizung ( Abdruck des Proletarierliedes") 3 Monate Gefängniß. Berlin  . Genosse Hildebrandt wegen Beleidigung des Polizeipräsidiums 1 Monat Gefängniß.

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Berlin  . Genosse A. Auerbach wegen Aufreizung 300 M. Geldstrafe.

Erfurt  . In der Mühlhauser Aufruhraffaire wurden verurtheilt: Arbeiter Schulz 2 Jahre Zuchthaus, Arbeiter Klinkhardt 2 Jahre 3 Monate Buchthaus, Färber Günther 2 Jahre 6 Monate Zuchthaus  , Schneiderlehrling Heß 1 Jahr Gefängniß. Halle. Dr. Völkel von Magdeburg   wegen Gottes­lästerung 6 Monate Gefängniß.

18. Effen. Redakteur Möller von der Bergarbeiter Zeitung" wegen Aufreizung und Beleidigung 11 Monate 14 Tage Gefängniß. Berlin  .

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Maurer Frit Schulz von der Anklage der Majestätsbeleidigung und Aufreizung freigesprochen. 19. Hann. Münden. Genosse Ernst Keese wegen Belei­digung des dortigen Arbeiter Bildungsvereins 100 M. Geldbuße ev. 3 Wochen Gefängniß.

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Dorum. Das Schöffengericht verurtheilte die Genossen Redakteur Watermann und Schneidermeister Rohrig zu je 50 M. Geldstrafe, sowie den Gastwirth Schlo bohm zu 15 M. wegen Uebertretung des Vereins- und Versammlungs- Gesetzes. Colmar  . Die Genossen Gringel in Mülhausen  , A. u. J. Lichtenauer in Bühl   wegen unerlaubter Kolportage ( Austragen der Volkszeitung") 40 M. Geldbuße event. 6 Tage Haft.

Zein. Redakteur Hofmann vom Volksbote" von An­flage der Beamtenbeleidigung wegen Verjährung frei­gesprochen. Mülhausen  . Zimmermann Bitsch wegen des gleichen Vergehens 40 M. Geldbiße event. 6 Tage Haft. Braunschweig  . Die Polizeidirektion wurde verurtheilt, die der Zahlstelle des Tischlerverbandes konsiszirten Bücher und Gelder wieder herauszugeben.

20. Berlin  . Maurer Karl Müller wurde vom Kammer­gericht von der Anklage des Hausfriedensbruchs und Widerstands freigesprochen( er hatte troß Aufforderung des Wahlvorstehers in Trebbin   das Wahllokal nicht verlassen und mußte durch den Amtsdiener fortgewiesen werden)." Löbau  . Drei Genossen erhielten wegen Tragens republi­kanischer Abzeichen Strasmandate von je 20 M., weil die bei der Beerdigung eines Genossen von ihnen getragenen mit weißen Schleifen verzierten Kränze einige rothe Rosen enthielten.

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Der Vorstand.

Gerichts- Beitung.

Zu dem Verbrecherthum, welches unter Umständen vor Gewaltthaten nicht zurückschreckt, gehören die beiden Brüder May und Paul Krone genannt Drenški, welche sich gestern wegen schweren Diebstahls bezw. Bedrohung vor der zweiten Straffammer zu verantworten hatten. Der erst 15 Jahre alte Mar Krone ist bereits sieben Mal wegen Diebstahls vorbestraft, sein um Jahre älterer Bruder Paul hat drei Vorstrafen aufzuweisen. Am 26. Januar dieses Jahres trieb sich der erste der beiden jugendlichen Verbrecher mit einem Alters­genossen in der Stadt umher. Sie hatten mehrere Bierlokale besucht und befanden sich in einiger Verlegenheit, da sie dabei ein Markstück, welches dem einen der beiden Jungen gehörte, verzecht hatten, und nun nicht wußten, wie sie dasselbe ersetzen sollten. May Krone schaffte aber bald Rath. Er hatte schon einige Beit vorher ausbaldowert", daß bei der Kohlenhändlerin Frau Schmidt in der Wiesenstraße ein Diebstahl sich sehr lohnen würde und dahin lenkten die Tagediebe ihre Schritte, nachdem auch noch Paul Krone verständigt war und sich bereit erklärt hatte, Schmiere" zu stehen. In Abwesenheit der Frau Schmidt drückte" May Krone die Fensterscheibe der Kellerwohnung ein, stahl eine goldene Uhr nebst Kette und verschiedenene Schmuck­gegenstände und reichte dieselben seinen Kumpanen hinaus. Der zweite Angeklagte war nun aber im Schmierestehen" noch nicht so geübt und so kam es denn, daß der Einbrecher von der heim­fehrenden Frau Schmidt überrascht wurde. Diese packte den Jungen am Kragen, doch diefer wehrte sich nach Sträften und drohte wiederholt, die Frau niederzustechen, wenn sie ihn nicht laufen ließe. ist aber eine Frau Schmidt resolute Frau, fie fürchtete sich vor dieser Drohung nicht, sondern hielt den jungen Einbrecher so lange fest, bis ein Schuhmann herbeigeholt war. Der zweite Angeklagte hatte inzwischen mit dem mehr als stummer Zuschauer fungirenden dritten Jungen Reißaus genommen, und als man auch ihn festnahm, zeigten die bei ihm vorgefundenen Pfandscheine, daß er die Diebesbeute ganz nach der Art erfahrener Verbrecher schleunigst versetzt hatte. Der Gerichtshof verurtheilte den jüngeren Angeklagten zu Jahren und 1 Wo che, den älteren Bruder zu 1 Jahr 6 Monaten Gefängniß.

Wegen Betrugs in zwei Fällen, in Verbindung mit Berlin  . Dreher Schrader von der Anklage der Land- Uebertretung der Gewerbe Ordnung, stand gestern die Wittwe raths- Beleidigung freigesprochen. Staatsanwalts- Auguste Leinert vor der ersten Straffammer des Land­Antrag: 6 Wochen Gefängniß. gerichts I. Die Angeklagte war früher fonzeffionirte Stellen­

21. Bochum  . Redakteur Jof. Jeup aus Gelsenkirchen   vermittlerin, durch Beschluß des Bezirks Ausschusses ist ihr aber wegen Aufreizung 3 Monate Gefängniß. Staatsanwalts­Antrag: 9 Monate Gefängniß.

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Berden. Redakteur Watermann aus Geestemünde  wegen Beleidigung 1 Monat Gefängniß. Berlin  . Genosse Franz Drews von der Anklage der Be­leidigung des Polizeipräsidiums freigesprochen.

dieser Gewerbebetrieb untersagt worden, weil sie sich dabei Be­trigereien zu Schulden kommen ließ, die auch ihre wiederholte Bestrafung zur Folge hatten. Troß dieses Verbots hat die An­getlagte das Gewerbe im Stillen fortgesetzt und wiederum in betrügerischer Weise. Sie suchte in den Zeitungen diejenigen Anzeigen heraus, in denen junge Mädchen Stellen als Ver­23. Berlin  . Wegen Fortsetzung einer verbotenen Versamim fäuferin wünschten. Sodann schrieb den Suchenden, daß sie eine lung wurden verurtheilt die Genossen Roloff zu ausgezeichnete Stelle zu vergeben habe und bat dieselben, sich zu ihr zu bemühen. Wurde 14 Tagen Gefängniß; Valernes und Feschke zu der Aufforderung Folge ge­je 10 M. Geldbuße ev. 2 Tage Haft. schenkt, so entlockte die Angeklagte den jungen Mädchen, Elberfeld  . Ser Provinz ge­Anstreicher Hugo Obermeier wegen welche zumeist erst vor Kurzem aus Polizeibeleidigung( durch eine Rede in der Arbeitslosen- fommen waren, fünf bis zehn Mark Einschreibegeld und Natürlich war dort Versammlung) 6 Wochen Gefängniß. Staatsanwalts- An- gab ihnen dann eine Adresse auf, trag 8 Monate Gefängniß. Stelle nicht vakant, oder schon längst Dortmund  . Genosse Lehmann, Redakteur der Westf. besetzt. Der Gerichtshof erklärte, daß nur die Geringfügigkeit Fr. Pr.", wegen Beamtenbeleidigung" 60 M. Geldstrafe der erschwindelten Beträge die Angeklagte vor dem Zuchthause ev. 10 Tage Haft; von der Anklage der Aufreizung wurde bewahrt habe, es wurde aber auf acht Monate Gefängniß und er freigesprochen. auf 50 M. Geldstrafe erkannt. Heidelberg  . Genosse Morath wegen groben Unfugs"

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10 M. Geldbuße, ev. 1 Tag Haft.

24. Bielefeld  . Redakteur Groth von der Volkswacht"

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wegen Beleidigung eines Amtmannes 100 M. Geldbuße, ev. 10 Tage Gefängniß.

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Versammlungen.

Eine öffentliche Branerversammlung

Altona  . Redakteur G. Stengele von der Nordd. Bolts- 3tg." wegen Beleidigung des Kieler Schlächtermeisters tagte am 2. d. Mts. im Joel'schen Saale unter Vorsitz des Mogensen 10 Tage Gefängniß und 1000 M. Geldbuße. Kollegen Preuß. Gingeleitet wurden die Verhandlungen durch. Staßfurt  . Drei Genossen wegen Erhebung von Eintritts- einen Vortrag des Reichstags- Abgeordneten Auer über das geldern zu Versammlungen Polizeimandate von je 30 m. Thema: Die moderne Arbeiterbewegung und Elberfeld  . Genoffe Grimpe von der Elberf. Freien ihre Bedeutung", welches sich der Vortragende aus dem Preffe" wegen Beschimpfung von Einrichtungen der fatho- Grunde gewählt hatte, weil gerade im Braugewerbe sich noch lischen Kirche( Mönchsorden) 2 Monate Gefängniß. viele zünstlerische Rückstände vorfinden und demzufolge auch die 27. Altona  . Schuhmacher Gosch wegen Majestätsbeleidigung Brauergesellen, welche vor nicht langer Zeit noch Brauknechte" 6 Monate Gefängniß. Angeber war Hittmeister a. D. titulirt wurden, in der modernen Arbeiterbewegung noch zurück Ottens in Jhehoe. und nach dieser Richtung hin der weitesten Aufklärung bedürftig Offenbach  . Redakteur Jahn vom Offenb. Abendblatt" seien. In einem eineinhalbstündigen Vortrage that der Referent wegen Beleidigung eines Stadtverordneten 60 M. Geld das Seinige, die Brauergesellen über ihre soziale Lage auf ftrafe. zuklären, und feine Darlegungen wurden mit dem lebhaftesten 28. Dresden  . Genosse Ebert, Redakteur des Gastwirth Beifalle belohnt. An der Diskussion betheiligten sich die Kollegen gehilfen", wegen Beleidigung eines Restaurateurs in Tolf- in größerer Anzahl. Hervorgehoben wurde besonders, daß die wiß 10 M. Geldbuße. feiner Zeit nach dem Streit bewilligte zehnstündige Arbeitszeit in den allermeisten Brauereien bereits wieder beseitigt und durch Volkszeitung" wegen Beleidigung eines Hauptmanns zu wurde der enge Zusammenschluß der Kollegen in den Brauereien, cine 14-16 stündige Arbeitszeit ersetzt worden sei. Allgemein

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Mainz  . Redakteur Sprenger von der Mainzer 25 M. Geldstrafe.

31. Nürnberg  . Die Genossen Scherm, Kraus und Leist sowie der gesammten Kollegenschaft und deren fester Anschluß an wurden wegen unerlaubter Sammlung( Versammlungs- die allgemeine moderne Arbeiterbewegung betont. Ein Antrag Eintrittsgeld) mit Polizeimandat von 10 bez. 5 t. be- einen besonderen Fachverein für Berlin   zu gründen, da di glückt. Das Amtsgericht verurtheilte auf Berufung jetzige Organisation Gauverband und Brauerbund den Be Scherm zu 15 M., Kraus und Leist zu je 5 M. Geld- dürfnissen der Arbeiter nicht genügt, fand lebhafte Opposition buße. und wurde derselbe fast einstimmig abgelehnt. Eine Resolution, Frankfurt   a. D. Die Genoffen Nöller und Beh welche sich mit den Ausführungen des Vortragenden einverstanden rend, Redakteur, bez. Verleger der Märt. Volksstimme" erklärt und zur regen Agitation unter den Brauergehilfen auf­wegen Beleidigung eines Gemeindevorstehers 150 bezw. fordert, wurde angenommen. 30 M. Geldbuße. Eine öffentliche Bersammlung Frankenthal  . Der 62 jährige Genoffe Anton Gifenfämmtlicher bei der Wäschefabritation beschäftigten Ar­bauer aus Bobenheim   wegen Gotteslästerung zehn beiter und Arbeiterinnen, welche am Donnerstag Abend unter Tage Gefängniß; Staatsanwalts- Antrag: sechs Monate dem Vorsitz des Genossen Koopmann tagte, beschäftigte sich mit Gefängniß. den Zuständen in der Wäschefabrit von van Berlin  . Arbeiter Wahlmann wegen Beleidigung eines 2 aat, Schmitz und Gltschig und mit der Maß­Gendarmen in Weißenfee 10 Gefängniß. regelung einiger bis dahin daselbst beschäf tigt gewefenen Kollegen. Den Bericht hierüber als einer der Mitbetroffenen hatte der Genosse Grashold über­nommen, welcher in wenigen Worten bie bol einen Derben schilderte. So habe neulich das Geschäftspersonal einen derben Verweis erhalten, weil es ohne Genehmigung der Unternehmer ein Vergnügen arrangirt hatte, es wurde den Angestellten bemerkt, daß die Geschäftsinhaber ihnen auf das Strengste verbieten, mit einander außerhalb des Geschäfts einen geselligen Verkehr zu Majestätsbeleidigung 3 Monate Gefängniß. öffentlichen Lokal treffen sollten, so sollten sie verpflichtet sein, dies Naumburg  . Hofmann und Genossen von der Anklage lungen oder Freisprechungen, aber nur von solchen, nicht, am nächsten Tage den Prinzipalen sofort zu melden. Lefen und Effen groben Unfugs( Weißenfelser Boykott- Prozeß) freigesprochen. wie es so häufig geschehen, auch schon von eingeleiteten sei den Arbeitern in der Fabrit ebenfalls untersagt. Die kaufmännis

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Unsere seinerzeitige Aufforderung an die Genoffen, von allen Beleidigung des Schönebecker Magistrats und der Stadt Prozessen und Berurtheilungen ungefäumt uns zu benachrichtigen, verordneten- Bersammlung wurde er freigesprochen. Frankfurt  . Genoffe Hoch von der" Frankfurter Volks- ist bisher nur theilweise berücksichtigt worden, so daß unsere je ftimme" wegen Beleidigung von drei Pfaffen 60 m. weilen veröffentlichten Straflisten" noch immer hinter der Wirk­Geldbuße ev. 6 Tage Haft. Staatsanwalts- Antrag: drei lichkeit zurückblieben. Wochen Gefängniß. Wir wiederholen daher heute diese Bitte und ersuchen ins

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Guben  . Schuhmacher G. Nagel aus Crossen wegen besondere die Vertrauensmänner, von allen erfolgten Verurthei- pflegen, ja wenn sich zwei Angestellte zufällig einmal in einem